Wanze trifft Schmiergeld

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Der Bundesnachrichtendienst steht zur Zeit im Fokus der Berichterstattung, weil er vor drei Jahren das Computernetz des [extern] afghanischen Handelsministeriums mit Spionage-Software verwanzt und dessen Korrespondenz belauscht hatte. Die Konzernspitze von Siemens, insbesondere die Kommunikationssparte, war zutiefst korrupt und muss sich derzeit mit einer der größten Schmiergeldaffären in der Geschichte Deutschlands herumschlagen.“

Mehr mächtige Spionage-Werkzeuge, bitte!

Vorgestern hatte ich mich schon über die faktenarmen Textbausteine echauffiert, die jetzt wieder zum Thema „Bundestrojaner“ im Umlauf sind. „Der Angriff mittels eines sogenannten [sic] Trojaners“, schreibt SPIEGEL Print. Nein. Erstens heißt das Ding „Trojanisches Pferd“. Die Trojaner waren das Opfer, nicht die Täter. Und zweitens ist es nicht legitim, jedwede Art von Spionagesoftware jetzt als „Trojaner“ zu bezeichnen. Es hat sich bisher auch niemand erkühnt zu behaupten, die Implementierung der Überwachungs-Software sei online geschehen.

„Sie schleusen heimlich einen Trojaner in das Computernetzwerk des Ministeriums für Handel und Industrie, eine Spähsoftware, die sich auf den fremden Rechnern einnistet und in aller Stille hilft, den Inhalt der Festplatten nach Deutschland zu schicken. Heimlich schleusen – geht es etwas genauer? Ist das afghanische Netz so unzureichend gesichert, haben es die Deutschen vielleicht selbst aufgebaut, Datenlecks per default inbegriffen? Ich gehe davon aus, dass die Schlapphüte Keylogger und das übliche Zeugs direkt und „händisch“ installiert haben – oder denen gleich die ab Werk verwanzten Rechner direkt vor die Nase gestellt haben. Windows, I presume.

Auch im Kongo haben die Geheimdienstler im letzten Jahr Rechner verwanzt, berichtet SPIEGEL Print (28.04.2008, S. 24). „Der Einsatz flog auf, weil einer der BND-Männer das mächtige Spionage-Werkzeug zweckentfremdete, um romantische Postg seiner Partnerin an einen Bundeswehrangehörigen abzufangen.“ Bruhahaha.

Die Leitung am Hindukusch muss übrigens recht dick sein, wenn man ganze Festplatten (ab 40 Gigabyte aufwärts) verschicken kann, ohne dass die Kisten abrauchen oder alles nur noch in Zeitlupe geschieht. Die „Unterlagen zu diesem Fall wurden offenbar weitgehend vernichtet“. Sehr schön. Also bleibt viel Platz für wildes Herumspekulieren.

„Der Trojaner meldet nach Pullach, dass Farhang eine E-Mail-Adresse des amerikanischen Internet-Anbieters Yahoo nutzt, und das Passwort liefert er gleich mit.“ Übersetzt heißt das: Ein afghanischer Minister nutzt keine eigenen Server, sondern ein Postfach bei Yahoo. Kann man so blöd sein? Ja, kann man. By the way:: „Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat den US-Unternehmen Microsoft, Google und Yahoo vorgeworfen, bei der Zensur des Internets durch China mitzuwirken.“ Farhangund seine ganze Behörde haben offenbar vom Internet so viel Ahnung wie Michael Konken vom Bloggen. Und alle schreiben Postkarten. Das ist mittlerweile irgendwie ein Running Gag. Traurig, aber wahr.

Ich gönne ihnen die „Trojaner“. Mehr davon, bitte! Gegen die schier unfassbare Naivität, Belehrungsresistenz und Ignoranz der meisten Menschen, die Sicherheit der Daten und der elektronischen Kommunikation betreffend, kann man offenbar erst dann verändern, wenn man ihnen demonstriert, welche Folgen das hat. Ich wette, dass Farhang noch immer Postkarten schreibt, und die betroffene Journalistin auch.

Nachtrag. Die FAZ schreibt: „So sei nicht das persönliche E-Mail-Konto des Ministers, sondern seine Dienst-Mail-Adresse betroffen gewesen, sagte ein BND-Sprecher. Im ‚Spiegel‘-Bericht sei von einer persönlichen Yahoo-Mail-Adresse des Ministers die Rede. Nach Angaben des BND wird jedoch der gesamt E-Mail-Verkehr des Ministeriums über den amerikanischen Provider Yahoo abgewickelt.“ Das ist ja noch schlimmer…

Bundestrojaner beim Afghanen?

Amin Farhang

Stefan Krempl scheibt bei Heise: „Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat Berichten zufolge eine heimliche Online-Durchsuchung beim afghanischen Handels- und Industrieminister Amin Farhang durchgeführt, bei der auch die Kommunikation mit einer Spiegel-Reporterin erfasst worden sein soll.“ Ich glaube vorsichtshalber erst einmal gar nichts. Weiter heißt es: „Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp war es dem BND gelungen, mit Hilfe eines Trojaners auf der Festplatte von Farhang ein Spähprogramm zu installieren.“ Was sagen die Quellen?

Krempl zitiert sich in typischer Manier selbst: „Die monatelange Observation der Journalistin zwischen Juni und November 2006, die das Nachrichtenmagazin am Wochenende bekannt machte, war demnach offenbar ein ‚Nebenprodukt‘ der Bespitzelung des Spitzenpolitikers“. Das – der zweite Satz des Artikels – suggeriert, als sei die Observation eine „Online-Durchsuchung“ gewesen. Das war aber mitnichten so. Hinter dem verlinkten „bekannt geworden verbirgt sich ein Artikel von Spiegel Online, in dem es lediglich heißt: „Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat monatelang die E-Mail-Korrespondenz der 42-jährigen SPIEGEL-Reporterin mit dem afghanischen Politiker überwacht und mitgeschnitten.“ Das Abhören des Kommunikation hat mit einer Online-Durchsuchung nichts zu tun und ist ein Kinderspiel, wenn die Beteiligten ihre Korrespondenz nicht verschlüsseln. Typisch für das Niveau deutscher Recherche ist auch, dass das „Opfer“ Susanne Koelbl meinte, an einen afghanischen Politiker Postkarten schreiben zu müssen und „nicht ahnte“, dass auch andere Leute die lesen wollten – und das natürlich getan haben. Die Kollegin antwortet übrigens nicht auf meine E-Mails zum Thema.

Die Welt online berichtet: „…wurde zum Abschöpfen des E-Mail-Verkehrs zwischen der „Spiegel“-Journalistin Susanne Koelbl und dem Politiker aus Kabul zwischen Juni und November 2006 ein ‚Trojaner‘ eingesetzt. Das Spionageprogramm, für dessen Einsatz das Bundesverfassungsgericht unlängst hohe Hürden gesetzt hat, sei auf der Festplatte des Computers des Afghanen installiert worden, hieß es. Dabei seien auch ‚intime Bereiche‘ der persönlichen Lebensführung der Journalistin ausgespäht worden.“

Da haben wir’s. Jede Wette, dass der BND den physischen Zugriff auf den Rechner hatte und entweder einen Keylogger oder so etwas sie EnCase® Field Intelligence Model eingesetzt hat. [Vgl. c’t: Der weisse Spion]. Die Stattzeitung für Südbaden erwähnt ein weiteres interessantes Detail: Der heutige afghanische Wirtschaftsminister, ein ehemaliges Mitglied der deutschen Grünen uind „langjährig in Nord-Rhein-Westfalen ansässig,… (…) Die Ausspähung geschah ab 2006 per Trojaner. Also existiert schon ein funktionsfähiges Modell. Dabei wurde offiziell immer wieder geächzt, wie teuer so was sei und wie schwer zu installieren.“ Und genau das ist die Pointe: Der berüchtigte „Bundestrojaner“ wird im öffentlichen Diskurs als heimlciher Zugriff über das Internet verstanden. Darum geht es hier aber gar nicht, sondern um ein Spionageprogramm, dass auf der Festplatte installiert worden war. Und so etwas ist gar nicht teuer und auch nicht kompliziert und existiert natürlich schon in verschiedenen Varianten.

Farhang hat das selbst bestätigt, wie die FTD meldet: „Er habe erfahren, dass der BND seinen Computer im Büro manipuliert habe. Er gehe davon aus, dass nicht nur einer seiner Computer für wenige Monate überwacht worden sei, wie der BND behaupte. „Ich habe das Vertrauen verloren und nehme an, dass deutsche Agenten alle meine Telefonate und E-Mails noch immer überwachen.“ Quod erat deminstrandum.

Falsch im Heise-Bericht ist definitiv: „Im Januar war bekannt geworden, dass der Geheimdienst bereits rund 60 Mal heimlich Zielrechner Verdächtiger im Ausland über das Internet ausgeschnüffelt haben soll“. Soll. Nicht hat. Dass das gar nicht stimmt und auch im damaligen Focus-Artikel falsch war, hat man mir mir telefonisch bestätigt. Es soll damals – durch den BND – nur eine „Online-Durchsuchung“ gegeben haben, und dafür auch nur eine Quelle. Es ist also gar nichts verifizierbar.

Stasi 2.0, reloaded

Heise.de unter dem Titel: „Schäuble und die Online-Durchsuchung: „heimliches Betreten der Wohnung“ grundgesetzkonform?“: „Unionspolitiker sind dagegen der Ansicht, das „heimliches Betreten“ genannte Vorgehen zur Installation des Bundestrojaners vor Ort sei keine Wohnungsdurchsuchung und daher grundgesetzkonform.“

Die lesen Gesetze und Urteile gar nicht mehr – nach dem Prinzip „legal, illegal, scheißegal“. Aus dem Urteil des BVerfG vom 27.02.2008, Randnummer 193: „Darüber hinaus kann eine staatliche Maßnahme, die mit dem heimlichen technischen Zugriff auf ein informationstechnisches System im Zusammenhang steht, an Art. 13 Abs. 1 GG zu messen sein, so beispielsweise, wenn und soweit Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde in eine als Wohnung geschützte Räumlichkeit eindringen, um ein dort befindliches informationstechnisches System physisch zu manipulieren. Ein weiterer Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 1 GG ist die Infiltration eines informationstechnischen Systems, das sich in einer Wohnung befindet, um mit Hilfe dessen bestimmte Vorgänge innerhalb der Wohnung zu überwachen, etwa indem die an das System angeschlossenen Peripheriegeräte wie ein Mikrofon oder eine Kamera dazu genutzt werden.“

Nur zur Erinnerung die Passage im Grundgesetz, Artikel 13, Absatz 1 und 2: „Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

Auch in Nepal gewinnen die Guten

Tagesschau.de: „Politischer Wechsel nach 240 Jahren Monarchie. Nach über 240 Jahren Monarchie steht Nepal vor einem politischen Wechsel. Ausgerechnet die früheren Untergrundrebellen, die Maoisten, sind die Gewinner der Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung. Für eine absolute Mehrheit reicht es aber offenbar nicht.“

USA-Vorwahlen

Alle Zahlen zu den Delegiertenwahlen der Demokraten in den USA findet man auf der Website RealClearPolitics – 2008 Elections.

In Paraguay gewinnen die Guten

Fernando Lugo, ein linker Befreiungstheologe, wird Präsident Paraguays, melden NZZ und andere Medien. Eine boulevardeske Überschrift biete die Welt Online: “ Der rote Ex-Bischof greift nach der Macht“. Harhar. Heißt es bei Springers demnächst „Rot-Paraguay“? Wer dazu etwas im Original lesen will: ABC Digital berichtet.

Mehr Rechtsunsicherheit

Ein Artikel vom mir auf Telepolis: „Schon wieder ein neues Gesetz gegen den Terrorismus: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die bestehenden Anti-Terror-Paragrafen weiter verschärfen. Neu im Katalog: Sperrung von Websites, juristische Sanktionen für böse Absichten sowie Haftstrafen für die Verbreitung chemischer und physikalischer Formeln.“

Gysi zu Israel und zur Staatsraison

Spiegel Online: Greogor Gysi „hat am Montag auf einer Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung dem Staat Israel „herzlich“ zum 60. Jahrestag seiner Gründung gratuliert und sich wie keiner seiner Genossen zuvor zur deutschen Verantwortung für Israel bekannt. 16 Seiten lang ist Gysis Rede, die nun schriftlich vorliegt – und sie markiert für die Linke einen kompletten Perspektivenwechsel auf Israel.“

Schön – und wo ist der Link auf diese Rede? Auch die taz kriegt das in ihrem Beitrag zum thema nicht hin. Die werden es nie lernen….

Gysi im Original: (…) „Antiimperialismus und Antizionismus treten nun nicht zufällig in Mischverhältnisse. Als ‚Antiimperialismus‘ noch den sozialistisch-revolutionär motivierten Kern aufwies, konnte da nicht viel vermischt werden. In dem Augenblick aber, in dem die machtpolitische Komponente des Antiimperialismusbegriffs in den Vordergrund trat und der Staat Israel sich im Rahmen der Ost-West-Konfrontation an der Seite der USA einfand, war scheinbar folgerichtig, dass auch Israel als imperialistischer Staat interpretiert wurde. (…) Ich würde stattdessen ganz dezidiert darauf bestehen wollen, dass alte linke Vorlieben, immer schon im Voraus genau zu wissen, wer prinzipiell der Gute und wer ebenso prinzipiell der Böse ist, endlich hinter uns gelassen werden müssen. (…) Ich halte den Gebrauch des Ausdrucks Staatsräson schon für statthaft – einfach als Anerkennung dessen, dass es Vorrangregelungen in der Abwägung von Rechtsgütern gibt, die beeindruckt sind von den tatsächlichen Macht- und Herrschaftsverhältnissen in einer Gesellschaft. Aber da es immer auch Macht- und Herrschaftsverhältnisse sind, die innerhalb von Rechts- und Staatsordnungen institutionell geronnen sind, ist ein kritischer Gebrauch des Begriffs der Staatsräson angebracht.“

Er würde bestehen wollen – nun gut, man kann nicht alles haben. „Der Antizionismus kann, soviel folgt meiner Meinung nach aus dem bisher Gesagten schon, für die Linke insgesamt, für die Partei DIE LINKE im Besonderen, keine vertretbare Position sein, zumindest nicht mehr sein.“

Einige gute Gedanken und, was Israel angeht, Selbstverständliches. Aber Gysis Idee einer „linken“ Staatsraison halte ich für abwegig. Ich habe nur gerade keine Zeit, darüber mehr nachzudenken.

Freiheitskampf im Netz

Freiheitskampf im Netz – ganz wunderbarer Kommentar von Kai Biermann in ZEIT online: „Es geht bei der Onlinedurchsuchung nicht darum, ein wirksames Instrument für Strafermittler zu schaffen. Das ist nach der Einigung von Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries nun offensichtlich. Es geht um Abschreckung. Und es geht auf der anderen Seite darum, dass die demokratische Gesellschaft sich ihre Freiheiten und Rechte im Zeitalter des Internets neu erkämpfen muss.“

Schäuble: Entwurf für Online-Razzien sei verfassungsgemäß

Heise.de: „Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß“. Nein, falsches Deutsch: Die indirekte Rede verlangt nach dem Konjunktiv. Es ist mitnichten so, Schäuble behauptet es nur.

Aus dem heise.de-Forum dazu:
„(…) Ein Minister erzaehlt komprimierte Scheisse, die DPA schreibt’s ab, SPON kopiert von der DPA sw. usf. Nochmal zum Mitlesen: Der Grosse Lauschangriff ist mit Urteil des BVerfG vom 03.03.2004 gekippt worden. Das Urteil musste bis zum 30. Juni 2005 in einem neuen Gesetz umgesetzt worden sein (ist bisher nicht passiert). Solange der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, muss die Polizei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
In diesem Urteil ist *ausdruecklich* von der akustischen – nicht optischen – Wohnraumueberwachung die Rede: Der Einsatz von Video-Kameras in privaten Wohnraeumen ist somit nicht zulaessig. (…)“
[Link zum Urteil, Aktenzeichen: 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99]

Glatzen in Groß-Kotzenroda

Kölner Stadt-Anzeiger (15.04.2008): „Den ‚Tagesthemen‘ wird jetzt Boulevardjournalismus zur Last gelegt. (…) Die ‚Tagesthemen‘ ließen die Familie sprechen und zeigten die Reaktionen im Ort – ein solider Bericht. Im Vorspann jedoch wurde der Beitrag mit den Worten angekündigt: ‚Rechter Terror: Neonazis vertreiben Pfarrersfamilie.‘ Genauso war in der ‚Tagesschau‘ knapp drei Stunden zuvor auf den Film hingewiesen worden. Hinter Moderator Tom Buhrow hatte die Regie zudem Hinterköpfe von Skinheads eingeblendet. Eine falsche, effektheischende Zuspitzung der Dinge. Denn von Neonazis war nie die Rede, auch bei Neuschäfers nicht. Im Gegenteil: Folgt man den Betroffenen, dann ist das, was sie erlebten, der Beweis dafür, dass Fremdenfeindlichkeit aus der Mitte der Gesellschaft kommt – nicht allein von irgendwelchen Glatzen.“

Die Sendung hieß: „Eine Pfarrersfamilie auf der Flucht“, von Eva Altmann, MDR [tagesthemen 23:00 Uhr, 10.04.2008].

Mich wundert das gar nicht, obwohl eine „Anzeige gegen die ARD wegen Verleumdung und Volksverhetzung“ lächerlich ist. „Terror“ wird so inflationär benutzt, dass der Begriff kaum noch etwas aussagt. Natürlich ist ein solcher Bericht wie der des MDR pädagogisch wertvoll gemeint und Moraltheologie. Eben deshalb schauen nur die hin, die entweder darin vorkommen oder ohnehin schon die Guten sind. Reportagen über den so genannten „Rechtsextremismus“ haben immer ein ähnliches Muster, seit 20 Jahren. Man hat alles schon einmal in diversen Varianten gehört, wie beim Thema Drogen auch. Deshalb sind Journalisten versucht, immer lauter gegen die sich schnell einstellende Langeweile anzuschreien, um überhaupt noch Gehör zu finden. Das gilt auch für Bilder. Otto Normalverbraucher macht nichts her, auch wenn er rassistische Sprüche klopft. Also muss wieder die Glatze daran glauben, die mit dem Thema „Neonazis“ inhaltlich und politisch nicht viel zu tun hat.

Man müsste anarchistsich vorgehen: Irgendeinen fünf Jahre alten Bericht mit ader gewohnten alarmistischen Attitude über das Thema heute einfach noch einmal ausstrahlen und nur das Datum und verschwinden lassen und für den Ort einen Fantasienamen einsetzen – Klein-Kleckersdort, Groß-Kotzenroda oder so. Das wird kaum jemandem auffallen. Wetten dass?

Das Internet ist die größte Revolution

Süddeutsche Zeitung (11.04.2008): „Der soeben aus dem Amt geschiedene Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem spricht über die Fernseh- und Medienlandschaft der Zukunft, das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, die Symbolpolitik von Schily und Schäuble sowie die Philosophie der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts.“

„…wie die Online-Durchsuchung oder der Große Lauschangriff.
Hoffmann-Riem: Beide wurden als Wunderwaffen angepriesen, ohne die die innere Sicherheit nicht mehr zu gewährleisten sei. Wenn aber nach Nachweisen ihrer Unverzichtbarheit gefragt wird, kommt entweder fast gar nichts oder es folgen Beschwörungsformeln. Es gab ja beispielsweise schon ein paar Online-Durchsuchungen, deren Auswertung ich bei unserer Entscheidung gern gekannt hätte. Aber in der mündlichen Verhandlung vor unserem Gericht hatten die höchsten Beamten gerade dafür keine Aussagegenehmigung.“

Vgl. Burks‘ Blog (07.03.2008):
„Sind dem Bundesverfassungsgericht dazu andere Quellen bekannt als die Berichterstattung in den Medien?“
„Dem Bundesverfassungsgericht sind keine anderen Quellen bekannt (vgl. Rn 7 des auf unserer Homepage veröffentlichten Urteils vom 27. Februar 2008).
Mit freundlichen Grüßen, Dietlind Weinland“

Stasi 2.0 Beta

Heise.de beruft sich auf eine Vorabmeldung von Spiegel Online: „Verfassungsschutz will Internet-Knotenpunkte überwachen. (…) Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen – auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.“

Ja, finde ich super. Jeder soll die E-Mails lesen dürfen, die ich bekomme. Hier, bitte:

—–BEGIN PGP MESSAGE—–
Version: GnuPG v1.4.7 (MingW32) – WinPT 1.2.0
Comment: .
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=d5Yo
—–END PGP MESSAGE—–

Geheim: Nichts Neues bei den Neonazis

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Geheim: Nichts Neues bei den Neonazis – Der Streit zwischen SPD und CDU um das „NPD-Verbot“ wird in den Medien einschlägig tituliert: „Kleinliches Gezänk“, „Gezerre“, „öffentliches Hickhack“, „peinliche Werbeveranstaltung für die NPD“. Was hat einige Sozialdemokraten bewogen, etwas zu fordern, dass rechtlich so gut wie aussichtslos ist?“

Neonazis – zu blöd zum Bloggen

Dieser Artikel von mir erschien am 30.03.2008 in der Netzeitung.

Neonazis im Internet – gibt es die noch? Ja und nein: Die ultrarechte Szene hat ihre Auftritte im World Wide Web professionalisiert. Parallel dazu wird es für Rechtsextremisten immer schwieriger, ihre Weltanschauung an den Surfer zu bringen. Wenn es im Web 2.0 interaktiv wird, versagen die braunen Kameraden jämmerlich.

Die ersten beiden Nazis im Netz waren US-Amerikaner. Milton John Kleim gründete 1993 das Ein-Mann-Unternehmen „Aryan News Agency“ und versuchte die braunen Kameraden zu lehren, wie man online Hass-Propaganda macht. Sein Traktat „On Tactics and Strategy for Usenet“ verbreitete er im ältesten Teil des Internet, in den Diskussionsforen („newsgroups„), weil noch kaum jemand das Word Wide Web benutzte. Zwei Jahre später brachte Don Black stormfront.org ins Netz, die erste Nazi-Website, die bis heute online ist. Die deutschen Rechtsextremisten hatten derweil aufs falsche Pferd gesetzt: Die NPD versuchte damals, per Bildschirmtext (BTX) zu werben; und die militante Szene setzen auf das technisch veraltete Bulletin Board System. Zwar ging das Thule-Netz mit den üblichen Schlagworten „Bombenbauanleitungen„, „verschlüsselte Kommunikation“, „gefährliche Propaganda“ durch alle Medien; in den ein Dutzend Mailboxen diskutierten aber nie mehr als Hundert Ultrarechte. Die rechten Mailboxen starben vor über einem Jahrzehnt einfach aus.

Deutsche Stimme

Heute gibt es in Deutschland immer noch nicht mehr Aktivisten, die Rassismus und Antisemitismus im Internet verbreiten. Eine allgemeine Online-Strategie der Neonazis ist nicht zu erkennen. Die Wahlerfolge der NPD in einigen Regionen der neuen Bundesländer spiegeln sich nicht wieder: Weder hat die Zahl der Websites rechtsextremer Gruppen zugenommen noch nutzen sie das Medien zeitgemäß, um Propaganda zu betreiben. Die Fluktuation ist hoch, kaum eine eine rechtsextreme Diskusisonsplattform ist über eine längere Zeit und kontinuierlich online. Nur ein halbes Dutzend Websites aus dem ultrarechten Milieu, die relevante Nutzerzahlen vorweisen können, muss politisch ernst genommen werden. Mit Ausnahme der NPD wird keine davon in Deutschland gehostet.

Altermedia.info und widerstand.info („das nationale Infoportal“) sind die beiden einflussreichsten Neonazi-Websites. Sie wenden sind an die „unabhängigen“ und militanten Gruppen, die so genannten „freien Kräfte“, die im Gegensatz zur offiziellen Parteilinie der NPD stehen. Der Stralsunder Neonazi Alex Möller, Betreiber von stoertebeker.net, beliefert auch die deutsche Sektion von Altermedia. Möller ist so gut wie mit allen braunen „Kameraden“ zerstritten – das macht ihn „unabhängig“. Sowohl „Altermedia“ als auch der „Freie Widerstand“ bieten eine Art tägliche Presseschau und leben davon, Artikel aus den Medien einschlägig kommentiert aufzubereiten. Altermedia war als eine rechtsextreme Version von Indymedia geplant, verhält sich aber von der Meinungsvielfalt der Kommentare wie das DDR-Staatsfernsehen zum Offenen Kanal.

Auch im Internet gelten die Gesetze des freien Marktes für Meinungen. Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Die NPD verbreitet online nur Propaganda im Frontalunterricht, vor den typischen Features der Interaktivität wie Foren, Kommentare und anderen Meinungen fürchtet man sich – nach dem Motto: Wo kämen wir denn hin, wenn bei uns Fremde schreiben dürften. Nazis können einfach nicht bloggen. Die Websites der NPD und die der „freien Kameradschaften“ verbreiten Vorurteile und mehr oder minder subtile Hetze. Dagegen helfen Argumente nichts. Das Web 2.0 lebt aber von der öffentlichen Diskussion, von deftigen Kommentaren, ja von unterhaltsamen verbalen Kriegen – den so genannten „flame wars“.

Deutsche Stimme

Private „Weltnetz-Tagebücher“ aus der rechtsextremen Ecke gibt es nicht: Wer interessiert sich dafür, ob jemand heute schon das braune Hemd gewechselt hat oder für das ewige Jammern über den angeblichen großen Einfluss der Juden? Neonazis stehen politisch und ästhetisch in direkter Konkurrenz zu zahllosen anderen Websites: Die Gegenmeinung ist immer nur einen Mausklick entfernt. Die Rechtsextremen laufen in die virtuelle Konsum-Falle: Wollen sie so interessant sein wie andere Angebote im Netz, müssten sie auf direkte politische Indoktrination verzichten und damit ihre „corporate identity“ verwässern. Das machte sie aber unattraktiv für die eigentliche Klientel.

Die gut besuchten rechten Websites wie der deutsche „Wikingerversand“ oder die englische „Blood and Honour“ wollen zumeist etwas verkaufen, Musik, Kleidung, einschlägige Devotionalien. Wer sich aber für Nazi-Film-DVDs wie das antisemitische Machwerk „Der ewige Jude“ oder „Jud Süß“ online interessiert oder sich beim ultrarechten Zeitzer Online-Shop Enos über die Reichsflugscheiben „aufklären“ lassen will, dem ist vermulich ohnehin weltanschaulich nicht mehr zu helfen.

Das Internet lässt gut gemeinte Zensur-Versuche natürlich ins Leere laufen: Stormfront.org wird in Nordrhein-Westfalen ausgefiltert; mit ein paar Mausklicks kann man aber diese primitive Methode umgehen, dem Guten, Schönen und Wahren zum Erfolg verhelfen zu wollen. So dumm, wie sich Rechtsextreme im Internet anstellen, gerieren sich leider auch oft ihre Gegner. Der naive Ruf „Nazis raus aus dem Internet“ mag das Gewissen beruhigen, ist aber ungefähr so effektiv wie die moraltheologische Forderung, das Böse doch endlich aus der Welt zu schaffen. „Wir dürfen unsere Meinung hier nicht verbreiten“ ist das einzig wirklich gefährliche Argument der deutschen Neonazis. Es fußt auf der Tatsache, dass nationale Gesetze im Internet ins Leere laufen, wenn es um – wenn auch eklige – politische Ideen geht. Wer unappetitliche braune Brühe essen mag, der wird das tun – offline wie online.

Screenshots: Deutsche Stimme (NPD), Bildschirmtext 1995 und Website 2008

NPD-Verbot, die 1234ste

Tagesschau

Die aktuelle „Debatte“ um das NPD-Verbot ist bloße Spiegelfechterei. Kein Wunder, dass der regierungsamtliche „Kampf gegen Rechts“ zur hohlen Phrase verkommt, wenn er je etwas anderes war. Man muss sich nur die Textbausteine anhören, die die üblichen Verdächtigen absondern – und das Medienecho darauf. Nur diese beiden Komponenten zusammen ergeben ein Bild über das Motiv. Die Frankfurter Rundschau bezeichnet den mecklenburgischen Innenminister Lorenz Caffier als jemanden, der „härter und entschlossener gegen die rechtsradikale NPD vorgehen will“. „Härter und entschlossener“ – das sind gewöhnlich rechtpopulistische Vokabeln für Politiker, die nichts zu sagen und keinen Charakter haben und daher den Gefühlszustand des permanent „Zu-allem-entschlossen-Seins“ kultivieren. Caffier ist Diplom-Ingenieur für Land- und Forsttechnik, war Vorsitzender einer LPG und „Blockflöte“, also in der DDR-CDU. Allzeit bereit und zu allem entschlossen – das macht einen quasi automatisch zum Politiker im Beitrittsgebiet.

Auch Sebastian Edharty von der SPD ist laut taz nicht besser. Der sagt über Verfassungsschutz-Spitzel und andere V-Leute: „Das sind keine Spione, sondern überzeugte Rechtsextremisten, die dem Staat interne Informationen verkaufen.“ Woher weiß der das? Warum sollte jemand jemanden verraten, der „überzeugt“ ist? Edarthy behauptet: „Nach dem ersten Verbotsverfahren 2003 hat sich die NPD zunehmend radikalisiert, weil sie glaubte, unantastbar zu sein.“ Das ist doch Unfug. Treten Komparative gehäuft auf – nach dem Motto: die Bösen werden immer böser und nutzer immer öfter das immer gefährlichere Internet – muss man jedes Komma nach den Fakten abklopfen. Meistens sind da gar keine. Außerdem ist eine „Radikalisierung“ für ein Verbotsverfahren irrelevant. Das wird gern verschwiegen. Ralf Stegner SPD Schleswig-Holstein, meint laut FTD (- die das Zitat von des Osnabrücker Zeitung hat,ohne die zu verlinken): „Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ist mit Händen zu greifen“. Aben. Aber das heißt dar nichts. Eine Partei darf verfassungsfeindlich sein. „Aggressiv-kämpferisch“ ist der Begriff, die conditio sine qua non eines Verbots. Aber was das ist, weiß nur das Bundesverfassungsgericht. Dieser Sorte von Politikern, die sich selbst aggressiv-kämpferisch für Verbote und vermutlich auch für Zensur des Verbotenen aussprechen, haben das Wesen der Demokratie nicht begriffen.

Wer eine Dumpfbacke ist, redet auch so. SPD-Chef Kurt Beck tönt laut Zeit Online. diee „braunen Horden, die Verfassung und Freiheit mit Füßen treten“, seien unerträglich. Er sollte sich lieber fragen, warum die „Horden“ braun sind und warum der Lichterketten-Kampf gegen „Rechts“, der seit acht Jahren mit großer Vehemenz geführt wird, bis jetzt gar nichts gebracht hat. Die NPD ist keine politische Gefahr und wird das in absehbarer Zeit auch nicht werden. Warum also diese pseudo-hysterische Aufgeregtheit? Man wird den Verdacht nicht los, dass es nur darum geht, sich in der Innenpolitik zu profilieren, ganz gleich, mit welchem Inhalt, um vom eigenen Versagen abzulenken. Bei Beck ist das offenkundig.

Tagesschau

„Gegen Rechts“ ist mittlerweile in den Medien ein sogenanntes „weiches Thema“, kann also auch von Praktikanten und Volontären gemacht werden. Recherchen sind unnötig, man weiß a priori schon alles über „Rechts“. Und wenn nicht, verfasst man kurzfristig eine Melange aus Verfassxungsschutz-Lyrik, Wikipedia und Moraltheologie. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich immer wieder Anfragen bekomme, ob ich nicht etwas „gegen Rechts“ schreiben könne, und die Fragenden dann erstaunt bin, dass ich herumzicke und mich weigere, die seit zwei Jahrzehnten sattsam bekannten Floskeln daherzubeten. Berichte wie der in der Welt verzichten zum Beispiel ganz auf den journalistischen Anspruch und käuen nur das wieder, was irgendwelche Politiker und sonstigen Experten so meinen und sagen. Wieso sollte ich das überhaupt noch lesen?

Auch Johannes Gerster, der Präsident der „Deutsch-Israelischen Gesellschaft“, fordert ein NPD-Verbot. „Dieses Thema lässt keine parteipolitische Profilierung zu, sondern muss eindeutig, klar, zielorientiert und übereinstimmend behandelt werden. (…) Nur so kann der Eindruck vermieden werden, dass sich die demokratischen Kräfte aus parteipolitischen Gründen nicht auf einen Kampf gegen die NPD verständigen können.“ Ach ja. „Klar und zielorientiert“ – welche schöne sprachliche Seifenblase, die zerplatzt, sobald man sich ihr nähert. Warum sollte die CDU gegen „Rechts“ sein, also gegen Rassismus? Weite Teile der Partei pflegen doch ohnehin ein völkisches Verständnis der Nation, begrüßen die rassistische Asyl- und Ausländergesetzgebung und wissen nicht, wie Antisemitismus in die Köpfe hineinkommt, geschweige denn wieder hinaus. Auf was wollte man sich also verständigen? Vielleicht auf eine völlig ungefährliche und aus der Wissenschaft bekannte Prüfmethode – die Blindprobe: Verfassungsschutz ersatzlos abwickeln und zuvor V-Leute abschalten. Aber ob die NPD dann noch arbeiten kann?

Guckst du hier, in die Frankfurter Rundschau: „Im Frühjahr 2007 verbot das sächsische Innenministerium die Neonazi-Schlägerbande „Sturm 34“, die ein Jahr lang in der Region Mittweida ihr Unwesen getrieben hatte. In der Verbotsbegründung hieß es, die 150 Mitglieder und Anhänger der Gruppe hätten Ausländer und Andersdenkende angegriffen und zusammengeschlagen. Ziel der Attacken sei „eine national befreite Zone“ in Mittelsachsen gewesen. Vor dem Dresdner Landgericht beginnt nächste Woche Donnerstag der Prozess gegen fünf Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern Landfriedensbruch, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Körperverletzung vor. Kurz vor Prozessbeginn sorgt ein Bericht der Chemnitzer Freien Presse für Aufsehen: Nach Informationen des Blattes ist einer der Angeklagten ein Informant des Verfassungsschutzes gewesen. Der Mann soll bereits vor Gründung des ‚Sturm 34‚ im März 2006 für den Geheimdienst tätig gewesen sein“.

Tagesschau

Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag reibt sich schon genüsslich die Hände: „Laut einer Drucksache des Sächsischen Landtages hatte sich der in Chemnitz einsitzende Matthias R. an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt und um die vorzeitige Entlassung aus der Haft gebeten. Polizei-Spitzel R. erklärte in der Petition, er sei Gründungsmitglied der Neonazi-Kameradschaft ‚Sturm 34‘ in Mittweida gewesen und zugleich auch Informant der Staatsschutzabteilung der sächsischen Polizei. Durch eine ermittelnde Staatsanwältin sei ihm deshalb eine Kronzeugenregelung zugesichert worden. Laut der Landtagsdrucksache wurde Mathias R. nach seiner Enttarnung im Juli 2006 in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen, wurde aus diesem auf eigenen Wunsch aber wieder entlassen.“

Frage an die Experten: Seit wann und bei welchem Anlass gibt es im deutschen Recht eine Kronzeugenregelung? „Straffreiheit für einen Kronzeugen soll nur möglich sein, wenn der Täter eine Freiheitsstrafe unter drei Jahren bekommen hätte.“ Ich kann es irgendwie nicht mehr hören….

Screenshots: Hakenkreuze im Auftrag des sächsischen Staaatsschutzes? Credits: Tagesschau.

Franz Künstler

gedenktafel

Wikipedia über Franz Künstler: „1917 trat er der USPD bei, bei Kriegsende wurde er im November 1918 Mitglied im Soldatenrat seiner Armee und nahm in dieser Funktion am Frontsoldatenkongress in Bad Ems und am Berliner Ersten Rätekongress teil. 1919 wurde er zusätzlich in den Vorstand der USPD gewählt. Mitglied im Reichstag war er von 1920 bis 1933, zunächst für die USPD, dann ab 1922 wieder für die SPD, für die er von 1924 bis 1933 als Vorsitzender des Parteibezirks Berlin tätig (…) Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde er (…) inhaftiert, misshandelt und im Berliner Polizeipräsidium, dem Gefängnis Spandau und dem Konzentrationslager Oranienburg interniert. Zwar wurde er 1934 freigelassen, nach einer Denunziation auf Grund seiner Beteiligung am Widerstand gegen den Nationalsozialismus erneut in mehreren Gefängnissen und dem KZ Lichtenburg festgehalten und danach trotz eines Herzleidens 1939 als Lastenträger zwangsverpflichtet; so dass er 1942 an den Folgen von Haft und Zwangsarbeit verstarb. Seine Beerdigung auf dem Friedhof Baumschulenweg gestaltete sich zur Demonstration gegen das NS-Regime, da 1000 bis 3000 Personen sich dort versammelten, um Künstler das letzte Geleit zu geben.“ Die Tafel ist in der Elsenstrasse 52 in Berlin-Neukölln zu sehen.

Nazis, Familienpolitik und Autobahnen

Das Landgericht Köln (AZ 28 O 10/08) hat Eva Hermann gegen die Nachrichtenagentur dpa Recht gegeben. Die dpa hatte geschrieben:

„Wenn man nicht über die Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“

Diese Aussage darf so nicht mehr verbreitet werden. Das Gericht:

„Die Verfügungsklägerin hat selbst den Zusammenhang zwischen der Familienpolitik der Nationalsozialisten und den in dieser Zeit errichteten Autobahnen nicht hergestellt. Durch die verkürzte Zitierung, die beide Äußerungen der Verfügungsklägerin zu einer verknüpft, wird beim Durchschnittsleser der Eindruck erweckt, die Verfügungsklägerin habe unter Berufung auf die heute noch benutzten Autobahnen eine Diskussion über Familienpolitik im Nationalsozialismus bzw. die in dieser Zeit vermittelten Werte führen wollen und habe beabsichtigt, von den Nationalsozialisten geprägte Werte auch in der heutigen Zeit Geltung verschaffen zu wollen.“

(Gefunden bei law blog und Dr. Bahr.)

Zensur ist rechtswidrig

Gutachten: Nationale Sperrverfügungen im globalen Cyberspace

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