Peitscht den Saurier!
Eine „goreanische“ Szene auf meiner Sim in Secondlife – alles selbst gemacht. Noch hübscher wäre es, wenn alles animiert wäre. Aber das kommt noch.
#gamedesign #fantasy #secondlife #Gor #Tahari #roleplay
Collapse, Un-Subdivide, Planar [Update] [II. Update] [III. Update]


Die untere Figur wurde mit dem „Dezimieren“-Modifikator auf einen Faktor von 0,01 im Vergleich zur oberen Version reduziert.
Ich habe mir jetzt aus Wut über die irreführenden Angaben der AI und das verrückte Denglisch der Online-Ausgabe das Blender-Handbuch als papiernes Buch bestellt. Ich brauche nur einen winzigen Teil, da ich die Mesh-Modelle von Tripo3D.ai anfertigen lassen‘- aber man weiß ja nie – und Wissen ist Macht.
Selbstgespräch-Modus on: Wenn es um feine Details geht, ist es offenbar doch eleganter, die Polygone gleich in Blender reduzieren zu lassen anstatt das Firestorm beim Hochladen zu überlassen.
Mit Blender erzeugt man Duplikate, high, low und lowest, und Firestorm greift dann jeweils auf die reduzierte Version zu. Ich weiß theoretisch, wie es geht, habe es aber noch nicht richtig hingekriegt. Und beim Vertexen ist es genauso. (Das heißt in der deutschen Version Punktgruppen – darauf muss man erst einmal kommen.) Im Dezimier-Modus hat man drei Optionen:
1. Collapse (Zusammenfallen)
Collapse ist für deine Figuren in Second Life normalerweise die beste Methode.
– Benachbarte Punkte werden zusammengeführt.
– Dreiecke werden entfernt und die Geometrie vereinfacht.
– Die ursprüngliche Form bleibt möglichst gut erhalten.
– Der Reduktionsgrad wird über den Faktor (Ratio) eingestellt.
Beispiel: 900.000 Dreiecke mit Faktor 0,1 ergeben ungefähr 90.000 Dreiecke.
Gut geeignet für Menschen, Tiere, Kleidung und organische Formen.
2. Un-Subdivide (Unterteilung rückgängig machen)
Diese Methode versucht, eine zuvor durch Unterteilung verfeinerte Mesh-Struktur wieder zu vereinfachen.
– Funktioniert besonders gut bei regelmäßig aufgebauten Gitternetzen.
– Verwendet die Anzahl der Iterationen statt eines Reduktionsfaktors.
– Ist weniger geeignet für unregelmäßige, automatisch generierte Meshes.
Für deine Figuren aus Tripo3D ist diese Methode normalerweise nicht empfehlenswert, weil deren Topologie meist nicht aus einer regelmäßigen Unterteilung entstanden ist.
3. Planar (Planar)
Diese Methode vereinfacht vor allem flache oder nahezu ebene Bereiche.
– Benachbarte Flächen mit ähnlicher Ausrichtung werden zusammengefasst.
– Der Winkelgrenzwert bestimmt, wie stark Flächen voneinander abweichen dürfen.
– Runde und organische Formen werden häufig weniger effektiv reduziert.
Gut geeignet für Architektur, Holzkisten, Wände, Platten oder andere Gegenstände mit großen ebenen Flächen.
Blender ist wie Firestorm – letzteres benutze ich seit 2007, und ich entdecke immer noch neue Features. Der normale Avatar braucht 99 Prozent aller Optionen nicht, aber wenn man in 3D baut, muss man unter die Motorhaube gucken und an den Zündkerzen (gibt es so etwas überhaupt noch?) drehen.
Den Tisch habe ich gestern gemacht und in meinen Secondlife-Shop hochgeladen. Die Pointe: Tripo3D.ai erstellte ihn mit einer sechsstelligen Zahl von Polygonen. Blender dezimierte noch einmal kräftig. Firestorm machte daraus letztlich beim Upload und händischer Angabe der gewünschten Werte ein einziges Polygon! Das ist natürlich für Leute wichtig, die eine Sim dekorieren wollen und nur – zum Beispiel – über 20.000 Prims (Polygone) verfügen. Da zählt dann jedes einzelnen Primchen.
Leider werden auch die Texturen beim Schrumpfen mitgeschrumpft und sehen dann oft hässlich aus, insbesondere die Gesichter von Figuren. Also muss man die Balance halten zwischen der Ästhetik und dem Rendern – wie bei dem orientalischen Tischchen, das sozusagen das Optimum darstellt, was erreichbar ist.
Hallo? Ist noch jemand da?
[Update] Die Option, ein Mesh-Objekt als Collada-Datei zu exportieren, wurde ab Blender 5.0. enfernt. (Warum? Antwort!) Man muss ein Add-on installieren, damit das wieder funktioniert.
[II. Update] Secondlife unterstützt jetzt den Import von glTF (.gltf) und GLB (.glb). Das wurde auch in Firestorm integriert. glTF 2.0 ist das Format der Dateien, die ihr auf meinem Blog seht.
„Geriggte Meshes dürfen maximal vier Gelenkgewichte pro Vertex haben.“ Alles klar?
[III. Update] Beq Janus hat dazu ein Tutorial erstellt: „Improving the Blender-> Second Life workflow in Firestorm“.
Zero Click Adfection
Man sitzt friedlich vor dem Monitor und klickt nichts an und fängt sich trotzdem pöhse Schadsoftware ein? So klingt es, wenn man einem typischen Krempl-„Staatstrojaner“-Artikel bei Heise glaubt. Ich bin aber ungläubig.
Noch bescheuerter das von Gendersternchen wimmelnde Netzpolitik.org (Gendersprache = garantiert irgendetwas Geschwurbeltes gegen Israel): „Geräte lassen sich ohne Klick per Werbeanzeige hacken“. – „Sobald eine bösartige Werbeanzeige auf dem Bildschirm eines Handys oder Rechners erscheint, soll es bereits zu spät sein, und das Gerät wird mit Spionage-Software infiziert.“
Ach. Ach was.
Soll. Ist das jetzt indirekte Rede, weil Zitat oder Konjunktiv II aka Irrealis? (Falsches Deutsch ist es auf jeden Fall.)
„Wie zielgenau die Methode funktioniert und wie hoch die Streuverluste sind, also wie viele Unbeteiligte so ins Visier geraten sind, lässt sich von außen nicht beurteilen.“ Nichts Genaues weiß man also nicht. Ein Grund mehr, geheimnsivoll von „Staatstrojanern“ herumzuraunen wie der Guardian, Reuters oder die Times of Israel und viele andere.
Die Quelle, von der alle abschreiben, ist Citizen Lab*.
Die israelische Firma Discover-Tech verbreitete über gezielte Online-Werbung die Spionagesoftware Candiru, unter anderem auf Geräten des Nachrichtensenders Al Jazeera. Die als „AdFection“ bezeichneten Zero-Click-Angriffe infizierten Geräte ohne Zutun der Nutzer. Innerhalb von vier Monaten erschienen die Anzeigen auf fast 200.000 Websites und Apps weltweit. Millionen Geräte wurden zudem heimlich mit Spionageservern verbunden. Discover-Tech nutzte dafür auch große Werbenetzwerke wie Google. Die Enthüllungen zeigen gravierende Sicherheitslücken im digitalen Werbesystem. Mehrere Werbeanbieter sperrten daraufhin Discover-Tech.
Die Tagesschau räumt ein: „Dass Werbeanzeigen auf Geräten in deren Netzwerken angezeigt wurden, bedeute der Einschätzung der Forschenden Forscher nach nicht zwangsläufig eine Infektion mit Spionagesoftware. Es seien aber mindestens Daten gesammelt worden, um Profile von Nutzern zu bilden.“
O je. Daten von Nutzern werden gesammelt? Hätte uns nur jemand gewarnt!
Was genau ist passiert? Und betrifft mich das oder nur Klein Fritzchen?
„Sollten Geräte einer Zielperson gehackt werden, schickte das System schädlichen JavaScript-Code dorthin. Dieser wurde vom Browser oder der jeweiligen App im Hintergrund ausgeführt, nutzte Schwachstellen aus und infizierte das Zielgerät, ohne dass die betroffenen Personen einen Klick ausführen mussten.“ Wie könnte das für Linux funktionieren?
Das kann auch unter Linux, insbesondere Ubuntu, funktionieren. Allerdings ist dabei eine wichtige Unterscheidung zu treffen: JavaScript allein kann normalerweise keinen Linux-Rechner infizieren. Dazu muss der Angreifer eine oder mehrere Sicherheitslücken ausnutzen.
Der von dir zitierte Text beschreibt vermutlich einen sogenannten Zero-Click-Angriff, bei dem der Benutzer weder auf einen Link klicken noch eine Datei öffnen muss.
Wichtig: Eine beliebige Person kann nicht einfach JavaScript an einen Linux-Rechner schicken und erwarten, dass es ausgeführt wird. Es muss einen erreichbaren Verarbeitungsweg und eine ausnutzbare Sicherheitslücke geben.
„Damit sich eine Spionagesoftware auf einem Telefon, Tablet oder Computer installieren kann, muss normalerweise die Zielperson dazu verleitet werden, auf einen schädlichen Link zu klicken“, schreiben die Russen. Bla bla bla. Also der übliche Unsinn, der auch beim Thema“ Online-Durchsuchung“ die Runde machte.
„in Fehler beispielsweise in der JavaScript-Engine“. – „Kompromittierung von Ubuntu“. Sollte nicht zielgerichtet jemand ausspioniert werden? Oder will nur jemand mit einer XXL-Schrotflinte in den Internet-Wald hineinschießen in der Hoffnung, die Ameise Fräulein Müller zu treffen?
„Millionen Geräte wurden zudem heimlich mit Spionageservern verbunden. Discover-Tech nutzte dafür auch große Werbenetzwerke wie Google.“ Klar. Das ist kein Bug, sondern ein Feature. Google betreibt ebenfalls massenweise „Spionageserver“, um Werbung personalisieren zu können.
Die algorithmische Intelligenz sagt mir:
Wichtige Präzisierung: Die Grafik zeigt ein theoretisch mögliches Angriffsszenario unter Ubuntu/Linux. Der Citizen-Lab-Bericht belegt Zero-Click-Infektionen durch manipulierte Werbung, aber nicht ausdrücklich eine erfolgreiche Infektion unter Linux. Die untersuchte Schadsoftwareprobe war eine Windows-DLL.
Ach so.
PS Der Schockwellenreiter hat auch was dazu.
____________________
* „The Citizen Lab is a world-renowned research unit led by Professor Ronald J. Deibert at the University of Toronto’s Munk School of Global Affairs & Public Policy.“
Vgl. The Cipher Brief: „Chasing Shadows in the World of Mercenary Spyware“.
„In einem Rückblick erzählt Deibert, wie das Lab die weltweit führende Firma für Cyber-Söldner entlarvte: die in Israel ansässige NSO Group, die Entwickler der Spionagesoftware Pegasus.
Dabei berichtet er über eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen – von innenpolitischen Spionageskandalen in Spanien, Polen, Ungarn und Griechenland bis hin zur Verwicklung des Unternehmens in den Mord an dem Journalisten der Washington Post, Jamal Khashoggi, im Jahr 2018.“
Der Text behauptet eine Verwicklung der NSO Group in den Mord an Khashoggi. Das ist nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis einer unmittelbaren Beteiligung am Mord.“
Unter Reiseplanern
Global Guardian hat eine Weltkarte publiziert, die angeblich die Risiken des Reisens, je nach Land, auflistet.
Schon lustig, dass Deutschland als nicht mehr so sicher gilt wie Norwegen, Portugal oder Tschechien. Aber warum sollte Polen irgendwie unsicher sein? Es ist dort sicherer als hier.

Und Israel? Ich habe mich dort sehr sicher gefühlt. Ich weiß jedenfalls, wo ich jetzt hinfahren sollte… Mauretanien wollte ich immer einmal befahren haben. Mal sehen. No risk, no fun.

Gewaltfantasien
Kann man eigentlich die künstliche algorithmische Intelligenz verprügeln oder irgendwie bestrafen? Mir ist gerade danach.

Unter Vögeln
Superkünstliche algorithmische Intelligenz
Wer „Künstliche Intelligenz“ sagt, ist Trumps Feind. Ach was. Ich sage, was ich will.
Auch „Superintelligenz“ suggeriert etwas Falsches. Ein Roboter oder ein Algorithmus sind nicht „intelligent“. Fragen wir doch einen Experten:
Künstliche Intelligenz ist tatsächlich intelligent – zumindest dann, wenn man Intelligenz als die Fähigkeit definiert, Probleme zu lösen, Muster zu erkennen, Wissen anzuwenden und sich an neue Aufgaben anzupassen. Moderne KI kann komplexe mathematische Probleme lösen, Programme schreiben, Texte analysieren und Zusammenhänge erkennen, die Menschen möglicherweise übersehen. Das ist mehr als das bloße Abrufen gespeicherter Informationen.
Allerdings ist umstritten, ob KI tatsächlich versteht, was sie tut. Ein Sprachmodell verarbeitet Informationen mithilfe mathematischer Operationen in neuronalen Netzen, ohne dass daraus auf ein subjektives Erleben geschlossen werden könnte. Intelligenz, Verstehen und Bewusstsein sind jedoch unterschiedliche Phänomene. Ein System kann intelligent handeln, ohne notwendigerweise über Selbstbewusstsein zu verfügen.
Auch die Vorstellung einer Superintelligenz, die den Menschen in nahezu allen kognitiven Bereichen übertrifft, bleibt bislang hypothetisch.
Die entscheidende philosophische Frage lautet deshalb, ob ein System intelligent sein kann, ohne zu wissen, dass es intelligent ist? Die Antwort könnte durchaus Ja lauten. Vielleicht ist künstliche Intelligenz nicht deshalb weniger intelligent als der Mensch, weil sie anders funktioniert. Vielleicht zwingt sie uns vielmehr dazu, unsere bisherige, allzu menschliche Vorstellung von Intelligenz grundsätzlich zu überdenken.
Ach so. ChatGPT schlägt übrigens für sich selbst Algorithmische Intelligenz vor.
Sabaidee!
Peru wird abgerissen
Ich weiß noch, wie das Licht dort fiel,
am Abend, wenn die Schatten länger wurden,
wie still die Wege zwischen Bäumen lagen,
die niemand außer mir gepflanzt.
Das Rollenspiel-Event auf meiner Sim ist morgen vorbei. Ich werde daher „Peru“ wieder abreißen. Da der von mir erzeugte Urwald samt der Dekoration sehr schön geworden ist, möchte ich ihn dokumentieren. Am Ende der Woche wird er unwiderruflich weg sein. Erinnern an ein virtuelles Environment? Ja, funktioniert. Drei Bilder stammen nicht von mir, sondern von den Teilnehmern, und wurden von der KI ein wenig aufgehübscht, was Farben, Tiefenschärfe und Kontrast angeht.
Ich kenne jeden Stein, den ich versetzte,
den Lauf des Wassers, jede kleine Bucht.
Und manchmal glaube ich, ich könnte wiederkehren,
als wartete die Landschaft noch auf mich.
Doch meine Hand war es, die sie verschwinden ließ.
Kein Sturm, kein Feuer und kein fremder Wille.
Ich selbst nahm fort, was ich geschaffen hatte,
und hinterließ ein Schweigen ohne Ort.
Nun gibt es keine Wege mehr, die dorthin führen,
kein Ufer, keinen Baum, kein letztes Licht.
Nur wenn ich meine Augen schließe,
ist alles wieder da.
Und nichts davon ist wirklich fort.
Und nichts davon kommt je zurück.
(Autor des Gedichts: ChatGPT)
#Secondlife #gamedesign #fantasy #roleplay #Gor
Essen, Schlafen und Sex
In Deutschland verbringt man im Schnitt noch täglich 27 Minuten mit dem Lesen. „Wenn das Lesen abnimmt, verkümmert die Fähigkeit, längere und komplexere Gedankengängen selbst zu entwickeln“, sagt der Psychologe voraus. Es bestehe die Gefahr, dass sich eine Kluft entwickele zwischen denen, die intellektuell trainiert sind, und jenen, die ihr Gehirn nur noch zum Allernotwendigsten nutzen und alles, was anspruchsvoll ist, an die KI auslagern.“ (Deutschlandfunk, Audio-Beitrag)
Ich muss also meine Postings so formulieren, dass man mindestens 28 Minuten braucht, um sie lesen zu können. Und noch einmal so lang, um sie zu verstehen. Dann werden diejenigen abgeschreckt, die ihr Gehirn nur noch zum Allernotwendigsten nutzen.
Was aber ist das Allernotwenigste? Im Sinne der Evolution Essen, Schlafen und Sex.
Schöne Aussichten. Ich werde auch ohne Leser weiter bloggen.
Virtueller Nachtrag
Mein Hauptquartier in Secondlife… auch mit Security. :-)
Vertex und Riggung oder: Die dritte Kammer der Blender-Shaolin
Nein, das Publikum möge dieses Posting nicht lesen. Es ist viel zu lang und interessiert nur zweieinhalb Personen. Ich schreibe einige Dinge auf, damit ich es später nachlesen kann. Ich hatte beschlossen, heute das Zeitgeschehen komplett außen vor zu lassen und mich nur irrelevanter persönlicher Weiterbildung zu widmen. Die Titelidee verdanke ich dem geneigten Publikum, das zu recht darauf hinwies, dass ich nicht umhin käme, das fucking manual von Blender trotz allen Widerwillens eingehend zu studieren.
Statische Dinge, Personen, Tiere (siehe das goreanische Tharlarion ganz unten) machen mir nur noch wenig Probleme. Extra: Größere Arrangements aus Mesh-Objekten zusammenzusetzen (nur eine Frage der Zeit, die ich nur selten habe). Kleine Aufgaben, wie mit Blender virtuelle Löcher in virtuelle Mesh-Vasen zu bohren, habe ich vertagt, weil das einfach ist. Vielleicht kurz morgen nach dem Frühstück als 3D-Etüde…
Ab der dritten Kammer der Blender-Shaolin wird es jedoch vertrackt. Zwei Aufgaben habe ich mir gestellt:
I. Vertex zu verstehen. Das ist einfach zu beschreiben, aber kompliziert umzusetzen. Erstellt man zum Beispiel eine menschliche Figur mit Tripo3D.ai und exportiert sie anschließend in Blender, besteht diese aus fast zwei Millionen Polygonen. Um das Objekt hochladen zu können und um auf eine realistische Zahl von Verts und Faces zu kommen (in Blender sind Verts (Vertices) die Eckpunkte eines Mesh-Objekts und Faces die Flächen, die zwischen diesen Punkten aufgespannt werden), muss man das Objekt – bzw. die Anzahl der Vertices und Faces – erheblich reduzieren. Mit dem Faktor 0,05 ist man auf der sicheren Seite, wenn man plant, nach Secondlife upzuloaden.
Ich habe, was amüsant war, ChatGPT damit in den Roboterwahnsinn getrieben – vermutlich weil es keine rein deutsche Blender-Version gibt, sondern nur eine aus Denglisch. Die KI fing an zu stammeln und sich zu korrigieren wie in Lems Ananke, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, das mir geholfen hätte.
Das Problem: Man kann einzelne Flächen oder Teil des Objekts definieren, die beim Dezimieren ausgelassen werden. Das ist wichtig, wenn es um humanoide Figuren geht, deren Gesichter meistens nach dem virtuellen Schrumpfen komisch, wenn nicht gar hässlich aussehen. Bei der obigen Dame in Rot habe ich Glück gehabt, aber bei anderen, die ich dem Publikum erspare, nicht. Eine polygone Schöne soll im Gesicht attraktiv bleiben, obwohl der Rest des Körpers virtuell grob vereinfacht wird. Das geht mit Vertices. Ich habe es noch nicht hingekriegt.
II. Animierte Mesh-Figuren und Dinge
Ich ließ mir gestern während der Arbeit das Procedere von ChatGPT lang und breit erklären. Wenn eine Figur mit Blender und Animesh animiert und dann nach Secondlife hochladen wurde, kann ein Script aus Secondlife die Animesh- Animation überschreiben? Was ist, wenn Animesh und Sl-Script sich widersprechen? Und noch viele ähnliche Fragen…
Man muss Mesh-Figuren ein Skelett einziehen, damit das Objekt sich bewegt. Theoretisch ist das nicht weiter schwierig zu verstehen, aber es mit Blender umzusetzen so „einfach“ wie einen Fliegenden Holländer aus seinen Einzelteilen zusammenzufummeln.
Das Second-Life-Skelett
► Second Life verwendet ein vorgegebenes Skelettsystem. Mit Project Bento wurde es um zusätzliche Knochen erweitert, unter anderem für Finger, Gesicht, Schwanz und Flügel.
► Du kannst die Knochenpositionen an deine Figur anpassen. Die unterstützten Namen und die erforderliche Hierarchie müssen aber erhalten bleiben.
►Für deine menschlichen Figuren brauchst du nicht alle Bento-Knochen zu verwenden. Wenn sich nur Kopf und Oberkörper bewegen sollen, reicht eine entsprechend gewichtete Teilmenge der unterstützten Knochen.
► Wichtig ist der Unterschied zwischen Rigging und Animation:
– Rigging erfolgt einmalig: Du verbindest die Figur mit dem Skelett.
– Animationen kannst du anschließend beliebig viele erstellen, ohne die Figur jedes Mal neu hochzuladen.
Nimm eine deiner bereits vorhandenen stehenden Tripo-Figuren, bei der Kopf und Hals gut erkennbar sind.
Unser erstes Ziel sollte sein, dass die Figur in Firestorm als Animesh hochgeladen wird und den Kopf um zehn Grad drehen kann.
Damit lernst du die drei entscheidenden Arbeitsschritte: Skelett einfügen, Mesh an die Knochen binden und eine Animation erstellen.
Wenn das funktioniert, kannst du mit demselben Prinzip später einen Wüstenkrieger knien lassen, eine Kaiila den Kopf senken lassen oder eine Schlange animieren.
Ich habe mich damit abgefunden, dass ich die Figuren, die ich schon erstellt haben, nicht mehr im Nachhinein versuchen sollte zu animieren, sondern dass ich ganz neue erschaffen muss.
Exkurs: Ich mag keine Video-Tutorials, sondern lese lieber Texte. Man kann leichter vor und zurück, und man muss sich auch nicht das Genuschel und Herumgeholpere der Rhetorik-Laien antun, die zumal ausnahmslos von Pädagogik oder von Usability keine Ahnung haben. Ich habe noch kein Blender-Tutorial gefunden, beim sich bei mir nicht nach wenigen Sekunden die Fingernägel gerollt hätten. Nein, Leute, vergesst das. Da quäle ich mich lieber durch das Handbuch im Original.
Bei diesem Thema war die KI sehr hilfreich. Ich finde die Vorschläge vernünftig. Was genau ist aber jetzt Rigging? Wenn ich zum Beispiel ein Mesh-Tier mache, könnte ich vier Beine und den Kopf als einzelne Objekte machen, dann in Secondlife zusammenfügen und dann in jedes Bein und in den Kopf ein Skript legen, das die Teile bewegt – oder gibt es eine bessere Methode?
Für deine Kaiila würde ich allerdings eine etwas andere Methode empfehlen: Ein einziges Steuerungsskript bewegt sämtliche Körperteile. Du brauchst nicht in jedem Bein und im Kopf ein eigenes Skript.
1. Methode: Mehrere Mesh-Teile mit einem LSL-Skript
Du könntest deine Kaiila aus sieben Teilen aufbauen:
1. Rumpf (Root-Prim, bleibt unbeweglich)
2. Vorderbein links
3. Vorderbein rechts
4. Hinterbein links
5. Hinterbein rechts
6. Kopf mit Hals
7. Schweif
Alle Teile werden in Second Life zu einem Linkset verbunden. Das Steuerungsskript liegt im Root-Prim und verändert die Position und Rotation der einzelnen Teile mit llSetLinkPrimitiveParamsFast().
Damit könntest du beispielsweise erreichen, dass die Kaiila gelegentlich den Kopf senkt, den Schweif bewegt oder leicht mit einem Vorderbein scharrt.
Aber es gibt ein Problem: Ein separates Mesh-Bein dreht sich standardmäßig um den Ursprung des jeweiligen Mesh-Objekts. Liegt dieser nicht am Gelenk, bewegt sich das Bein unnatürlich. Die Drehpunkte müssen deshalb in Blender sorgfältig vorbereitet werden.
Das ermöglicht deutlich natürlichere Bewegungen, insbesondere an den Gelenken. In Second Life lässt sich das Tier dann als Animesh animieren. Der Nachteil ist der zusätzliche Aufwand beim Rigging und der deutlich höhere Land Impact durch Animesh.
1. In Blender: Die beweglichen Teile als einzelne Mesh-Objekte vorbereiten. Besonders wichtig sind die Drehpunkte am Halsansatz, an den Schultergelenken und am Schweifansatz.
2. Nach Second Life hochladen: Die Mesh-Teile können separat hochgeladen werden. Alternativ lassen sich mehrere Objekte in einer Collada-Datei exportieren.
3. In Firestorm: Die Teile korrekt zusammensetzen und miteinander verlinken. Den Rumpf als Root-Prim verwenden.
4. Ein LSL-Skript in den Rumpf legen: Das Skript steuert alle beweglichen Teile über ihre Linknummern oder Namen.
5. Zufällige Pausen einbauen: Beispielsweise alle 15–40 Sekunden eine kleine Bewegung. Danach kehrt das betreffende Körperteil langsam in seine Ausgangsposition zurück.
Wichtig für die Qualität:
Bei einer Kaiila aus Tripo3D.ai ist die größte Schwierigkeit nicht das Skript, sondern die Trennung der Mesh-Teile in Blender. An den Schnittstellen können Löcher oder sichtbare Spalten entstehen.
Ich würde deshalb die Beine zunächst nicht bewegen und mit Kopf und Schweif anfangen. Das wirkt bereits lebendig und ist technisch deutlich einfacher.
Außerdem solltest du die beweglichen Teile so vorbereiten, dass ihre Drehpunkte tatsächlich an den Gelenken liegen. Sonst schwenkt beispielsweise der ganze Kopf um seinen Mittelpunkt statt um den Halsansatz.
Dann frisch ans Werk! Aber ob ich morgen dazu komme, weiß ich nicht. Und Übermorgen steht wieder die Lohnschinderei an mit Aufstehen um vier Uhr.
Das Tierchen dekoriert schon meine Sim in Secondlife. Die Beladung habe ich gesondert gemacht.
[Angebereimodus on] Alles, was auf dem Screenshot zu sehen ist, habe ich selbst erzeugt.
Afro
Man sollte die Dame mit dem Mauszeiger drehen, bewegen und zoomen können.
Morgen mehr dazu (auch wenn es niemanden interessiert).
Im Nahen Osten, revisited
Da saß ich am 08.10.2023 (Panoramafoto), Tel Aviv, Stadtteil Harakevet. 21:40 Uhr, 26 Grad. Ich schrieb damals hier: „Die Aussicht von der Dachterrasse meines Hostels (Vier-Betten-Zimmer) ist atemberaubend. Mittlerweile habe ich freies WLAN und die App Red Alert geladen. Und der Rezeptionist hat mir zuerst den Bunker gezeigt. Soweit zur Stimmung hier. Die wenigen anderen Touristen hier, meistens Deutsche, reisen alle ab. Vielleicht werde ich Jerusalem für mich allein haben. Der Plan ist gut.“
By the way: Die „Antisemitismus-Regeln„, auf die sich die SPD, die Grün*Innen und die so genannte „Linke“ in Berlin geeinigt haben, kann man direkt in die Tonne treten. „Wir stehen für eine Zwei-Staaten-Lösung“. Da lachen ja die nicht koscheren Hühner. Wer angesichts der Massakers vom 07. Oktober 2023 die Araber für den Terror noch belohnen will, in dem man ihnen einen eigenen Staat gibt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Unter vielleicht Vergesellschaftenden
Ich habe mir einen interessanten Artikel von Fatina Keilani in der paywallgeschützten bürgerlichen Presse zusammenfassen lassen (und natürlich umformuliert und Links zu den Quellen hinzugefügt). Der Titel „Der Enteignungs-Plan der Linken stößt an juristische Grenzen“ führt entweder in die Irre oder suggeriert das Falsche.
Die Behauptung, eine Vergesellschaftung könne an der Verhältnismäßigkeit scheitern, ist keineswegs eindeutig: Die Berliner Expertenkommission war darüber gespalten.
Zusammenfassung
Die Berliner Linke will große private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaften. Bis zu rund 220.000 Wohnungen könnten nach den im Artikel genannten Zahlen betroffen sein. Rechtsgrundlage soll Art. 15 GG sein. Dieser erlaubt ausdrücklich, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Eine solche Vergesellschaftung muss entschädigt werden.
Davon zu unterscheiden ist die klassische Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG. Sie dient typischerweise einem konkreten Vorhaben, etwa einer Straße oder Bahntrasse. Art. 15 GG ermöglicht dagegen eine strukturelle Änderung der Eigentumsordnung für bestimmte Arten von Gütern. Art. 15 verweist hinsichtlich der Entschädigung ausdrücklich auf Art. 14 Abs. 3 Satz 3 und 4: Die Entschädigung muss aufgrund einer „gerechten Abwägung“ zwischen Allgemeininteresse und Interessen der Betroffenen bestimmt werden. Das Grundgesetz verlangt also nicht ausdrücklich eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert.
Berlin hat im März 2026 ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet. Dieses Gesetz vergesellschaftet selbst noch keine Wohnungen. Es schafft lediglich einen rechtlichen Rahmen. Für die tatsächliche Überführung großer Wohnungsbestände wäre ein weiteres konkretes Gesetz erforderlich, das insbesondere Gegenstand, betroffene Unternehmen bzw. Vermögenswerte, Gemeinwirtschaftsform und Entschädigung regelt.
Hinzu kommt: Das Rahmengesetz wurde am 27. März 2026 verkündet und bestimmt ausdrücklich, dass es erst 24 Monate nach seiner Verkündung in Kraft tritt – also erst im März 2028.
Kann der Bund Berlin stoppen?
Hier liegt eine der wichtigsten juristischen Fragen. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG gehört die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum ausdrücklich zur konkurrierenden Gesetzgebung.
Solange der Bund von dieser Kompetenz keinen Gebrauch macht, dürfen grundsätzlich die Länder gesetzgeberisch tätig werden. Das ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 GG. Allerdings kann der Bund für Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 nur tätig werden, wenn die zusätzliche Voraussetzung des Art. 72 Abs. 2 GG erfüllt ist: Eine bundesweite Regelung muss zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich sein.
Ein verfassungsgemäßes Bundesgesetz könnte den gesetzgeberischen Spielraum Berlins sperren. Der Bund könnte das aber nicht allein mit dem politischen Argument tun, Berliner Vergesellschaftungen verhindern zu wollen. Seine Gesetzgebung müsste die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG erfüllen. Ob sie das tut, könnte letztlich vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Berliner Landesverfassung
Ein weiterer Streitpunkt ist Art. 23 der Verfassung von Berlin. Er garantiert Eigentum und erlaubt Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit, enthält aber – anders als das Grundgesetz – keine ausdrückliche Vergesellschaftungsklausel.
Ob daraus ein Verbot der Vergesellschaftung folgt, ist umstritten. Die Mehrheit der vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission sah darin keine Sperre. Dagegen vertraten unter anderem die Verfassungsrechtler Wolfgang Durner und Christian Waldhoff in einem Sondervotum eine strengere Auffassung.
Damit ist die Aussage „die Berliner Landesverfassung könnte das Vorhaben verhindern“ eine vertretbare juristische Position, aber keine geklärte Rechtslage.
Entschädigung – vermutlich einer der größten Streitpunkte
Besonders konfliktträchtig wäre die Höhe der Entschädigung. Art. 15 GG schreibt keinen Verkehrswert vor, verweist aber auf die „gerechte Abwägung“ nach Art. 14 Abs. 3 GG. Deshalb ist eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts grundsätzlich nicht schon nach dem Wortlaut ausgeschlossen. Wie weit der Gesetzgeber darunter bleiben dürfte, ist jedoch ungeklärt, weil das Bundesverfassungsgericht über eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG bislang keine entsprechende Grundsatzentscheidung getroffen hat.
Deshalb ist [die im Artikel genannte] Vorstellung einer Entschädigung von nur etwa 40–60 Prozent des Verkehrswerts rechtlich keineswegs gesichert. Ob ein derart großer Abschlag noch eine „gerechte Abwägung“ darstellt, wäre wahrscheinlich ein zentraler Gegenstand eines Verfassungsprozesses.
Geeignet, erforderlich und angemessen
Vergesellschaftung muss geeignet, erforderlich und angemessen sein und könnte insbesondere an der Erforderlichkeit scheitern, weil mildere Mittel wie Neubau, Mietpreisbremse oder Kappungsgrenzen existieren.
Für eine gewöhnliche Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG ist die strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dort ausdrücklich, dass kein gleich geeignetes milderes Mittel vorhanden sein darf.
Bei Art. 15 GG ist aber gerade umstritten, ob derselbe Maßstab gilt. Die Berliner Expertenkommission kam mehrheitlich zu einem für die Vergesellschaftungsbefürworter günstigeren Ergebnis. Ein Teil der Experten hielt das normale Verhältnismäßigkeitsgebot bei Art. 15 überhaupt nicht für anwendbar; andere verlangten zwar Verhältnismäßigkeit, aber mit gegenüber Art. 14 Abs. 3 GG modifizierten Maßstäben. Eine Minderheit hielt dagegen die Verhältnismäßigkeit des Berliner Vorhabens für nicht hinreichend nachgewiesen.
Abschlussbericht der Berliner Expertenkommission zur Vergesellschaftung
Ein wichtiger Einwand gegen die Darstellung des Artikels: Man kann die für eine normale Enteignung entwickelte Prüfung nicht ohne Weiteres vollständig auf Art. 15 GG übertragen.
Juristisches Fazit
Eine Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände ist nicht offensichtlich verfassungswidrig. Art. 15 GG enthält vielmehr ausdrücklich eine entsprechende Ermächtigung. Die vom Berliner Senat eingesetzte 13-köpfige Expertenkommission kam 2023 mehrheitlich ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich verfassungskonform ausgestaltet werden kann; allerdings gab es zu wichtigen Punkten Sondervoten.
Die entscheidenden offenen Rechtsfragen wären vor allem die konkrete Ausgestaltung und Höhe der Entschädigung, das Verhältnis von Art. 15 GG zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Berliner Landesverfassung sowie die Gesetzgebungskompetenz, falls der Bund seinerseits eine Regelung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG erlässt.
Der wichtigste Punkt lautet deshalb: Der Berliner Plan ist weder eindeutig verfassungswidrig noch verfassungsrechtlich abgesichert. Weil Art. 15 GG in der Geschichte der Bundesrepublik praktisch Neuland ist, dürfte ein tatsächliches Anwendungsgesetz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit umfangreiche verfassungsgerichtliche Verfahren auslösen. Erst diese könnten viele der heute offenen Grundsatzfragen verbindlich klären.
Falls es überhaupt eine „linke“ Regierung in Berlin geben wird: Es sind jahrelange Gerichtsprozesse zu erwarten, die erst enden, wenn die übernächsten Wahlen anstehen oder so ähnlich….
PS Ich war gestern völlig übermüdet und konnte erst heute die Fehler im Code korrigieren.
Naza – die wahre Geschichte
Ansehen! (Mit deutschen Untertiteln)
Kreuzberg, revisited

Blick von der Monumentenbrücke nach Norden
Heute musste ich mit dem Rad einmal quer durch die Stadt und nahm die Gelegenheit wahr, in meinem alten Kiez vorbeizuschauen. Eigentlich sind es mehrere „alte Kieze“: Der zwischen Kleistpark und Crellestraße (70-er Jahre) und der Bergmannkiez (Anfang des Jahrtausends). Westlich der Bahn ist alles eingepollert, sogar die Langenscheidtbrücke ist gesperrt. Wie in Berlin üblich: Die Reparatur dauert länger. Ich habe da niemanden arbeiten gesehen.

Blick vom Kreuzberg nach Norden – ganz hinten sieht man den französischen und den deutschen Dom am Gendarmenmarkt. Ganz links der Potsdamer Platz.
Der Viktoriapark ist genauso eine Müllhalde wie zu der Zeit, als ich da weggezogen bin. Ein Hund würde sich ständig Scherben die in Pfoten hauen. Die Bergmannstrasse ich auch nicht mehr zu ertragen: Überall stehen hässliche Blumenkübel herum, eine Fantastillarde Poller und Verkehrszeichen, und als Fahrradfahrer kann man geblitzt werden. So langsam wie gefordert kann ich mit meinem E-Bike gar nicht fahren – ich müsste absteigen.
Nein, das ist nicht mehr schön. Aber dort wählt ja man grün. So sieht es auch aus. Ich wundere mich nur, dass der Viktoriapark noch nicht umbenannt wurde nach einer afrikanischen lesbischen Sklavenhalterin.

Der Wasserfall im Viktoriapark
Für eine Handvoll Lindendollar [Update][2. Update]
Ich habe mir heute einen Wunsch erfüllt, den ich schon seit 2008 hatte. Mir fehlten bisher die technischen Kenntnisse, das umzusetzen. Ich scheiterte bei vielen früheren Versuchen und gab endlich entnervt auf.
Ich habe also einen virtuellen Shop eröffnet – dank der Hilfe von ChatGPT. Aber es war trotzdem eine erbärmliche Fummelei…
Ich habe so viele hübsche Gadgets erstellt, die ich nach und nach alle dort anbieten werde. Man gönnt sich ja sonst nichts.
Sorry, sagte ich schon, dass ich heute nur Nutzloses und dummes Zeug gemacht habe? Aber wenn ein bisschen Geld hereinkommt, kann es nicht schaden. Die Lindendollar kann man in reale Dollar bzw. Euro umrubeln.
Update: Einige meiner Objekte sind mit „adult“ gelabelt (er reicht „goreanisch“, auch wenn es sich um harmlose Dinge handelt – und schon ist es „adult“). Deswegen kann man sie nicht sehen, wenn man sich nicht einloggt und den Alterscheck von Secondlife erfolgreich bestanden hat.
Stand heute nach dem Frühstück. Jetzt mache ich etwas anderes. Versprochen.
Zurück zu Blender, ohne merkwürdigen Zügel

Eine Karawane bereitet sich auf einen strapaziösen Marsch durch die Wüste Gors vor.
Vorerst das letzte Mal, dass ich das 3D-affine Publikum mit dem Thema belästige. Ich finde, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann. Ich habe in den letzten 24 Stunden rund 20 Figuren gemacht, mit denen ich meine Wüsten-Sim in Secondlife dekoriere. Heute beginnt dort ein großes Event („groß“ heißt: rund zwei Dutzend Rollenspieler), und alles sollte rechtzeitig fertig sein. (Ich habe nur die „Menschen“ gemacht, das virtuelle Viehzeug nehme ich mir gesondert vor – aber nicht jetzt.)
Endlich habe ich auch ein paar Probleme gelöst, die mit Blender in der Kombination mit Firestorm auftraten. Auch ChatGPT musste lange daran herumdoktern. Dafür gibt es – wie für das virtuelle Bauen in Secondlife insgesamt – kein fucking manual und keine Handbücher. Nur die Erfahrung zählt. Man muss erst einmal alle möglichen Fehler gemacht haben. (Ich danke meinen Eltern, dass sie mir eine intrinsische Motivation mitgegeben haben, auch wenn es sich – wie hier – um völlig nutzloses Zeug handelt.)

Die KI-Version des Screenshots sieht natürlich noch besser aus.
1. Ich empfehle, den Prompt für das Foto, mit dem Tripo3d.ai zurechtkommen muss, auch von ChatGPT machen zu lassen. Damit werden einige Fehler vermieden, die später erst nach dem Hochladen und Rezzen in Secondlife auftreten (obwohl virtuelles „Materialisieren“ vermutlich eine Contradictio in adiecto ist). Beispiel, schlampig und hastig geschrieben:
mache einen Prompt für: Wüstenkrieger, Karawanenführer, dolch und scimitar im Gürtel, wasserschlauch, hält eine hand hoch, als hielte er einen Zügel, ohne hintergrund, burnus blau weiß und rot
Version von ChatGPT: Photorealistic full-body image of a rugged desert warrior and caravan leader, standing upright and facing slightly toward the camera. He is an experienced caravan master from an ancient desert culture, strong and weathered, with dark sun-tanned skin and a stern, confident expression. He wears a traditional flowing desert burnous in deep blue, white and dark red fabric, layered naturally and realistically, with a wrapped desert headscarf protecting him from sun and sand. A curved scimitar in an ornate sheath and a separate dagger are clearly attached to his belt. A traditional leather waterskin hangs at his side. One arm hangs naturally near his body while the other arm is raised forward at about chest height, the hand naturally closed as if firmly holding the reins of a riding or pack animal, but NO reins and NO animal are visible. Practical leather belt, simple desert boots or sandals, realistic worn fabrics and leather, believable ancient equipment. Powerful but natural posture, no shield, no spear, no bow, no modern objects. Entire body including head, hands and feet completely visible. Isolated figure, transparent background, no scenery, no ground objects, no text. Photorealistic, highly detailed realistic skin and fabric, natural proportions, even studio lighting, sharp focus, suitable as a reference image for Tripo3D 3D mesh generation.
Wichtig ist besonders „as if holding the reins, but NO reins and NO animal are visible“. Damit bekommst du die gewünschte Handhaltung, ohne dass der Bildgenerator gleich ein Tier oder irgendwelche merkwürdigen Zügel ergänzt.
2. Ich weiß nicht, warum Firestorm mit einigen hochgeladenen Objekten nicht klarkommt, sondern sie dann nur teilweise lädt, dass nur noch Fetzen zu sehen sind. Nach einer Stunde „Konversation“ erhielt ich dann von ChatGPT den obigen Dialog. Und der löste das Problem – die Anzahl der Polygone musste schlicht noch mehr reduziert werden, obwohl Firestorm keine Fehlermeldung vor dem Upload ausspuckte – was normalerweise passiert – und niemand sagen kann, warum das Problem besteht. Versuch und Irrtum und eben.
Ich bin jetzt fertig und kann mich wieder den Weltläuften widmen.
KI wird marxistisch
Hätte uns nur jemand gewarnt!




































































