Terroristen und Kinderporno-Zirkel

Die dämlichste Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung liefern laut Heise die Heiße-Luft-Produzenten naiin („no abuse in internet“ – was auch immer das bedeutet):

Bei der Wirtschaftsinitiative „no abuse in internet“ (naiin) sind derweil Zweifel am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung laut geworden. Die Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität sorgt sich sogar, dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert werde. „Es ist davon auszugehen, dass sich Täter in dem Wissen, ständig überwacht zu werden, stärker abschirmen werden als bisher“, gibt naiin-Präsident Arthur Wetzel zu bedenken. Der Grad der Abschottung, der etwa bei Terroristen und Kinderporno-Zirkeln ohnehin schon sehr hoch sei, dürfte so weiter zunehmen. Selbst Kleinkriminelle würden fortan wohl vorsichtiger agieren und somit angesichts der technischen Möglichkeiten zur Umgehung der pauschalen Überwachungsmaßnahme schwerer zu fassen sein.

Woher wollen die eigentlich wissen, wie „Terroristen und Kinderporno-Zirkel“ sich „abschotten“? Die „Logik“ ist also: Wenn es keine Vorratsdatenspeicherung gebe, seien Kriminelle unvorsichtiger. Das ist doch grober Unfug.

Bei naiin heisst es: „Immerhin ist naiin die bis dato einzigste [sic] durch die Bundesregierung ausgezeichnete Initiative, die sich der aktiven Bekämpfung von Internet-Kriminalität verschrieben hat.“ Soso. Wie diese Bekämpfung aussieht, kann man in der unkritischen und falschen Berichterstattung über die Operation Himmel sehen. Naiin ist für Zensur und gründete sich ursprünglich als eine PR-Aktion deutscher Provider. Ceterum censeo: Naiin ist so überflüssig wie der Verfassungsschutz.

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Chaos bei bild.de bei der Krönung der Miss Universe

TölchenBabyhoney Bailey

Bild.de meldet „Chaos bei Krönung der Miss Universe“ – in Second Life. Gewinnerin ist Babyhoney Bailey, die aber nicht aus Griechenland kommt, wie bild.de behauptet, sondern aus Florida/USA. Steht in ihrem Blog, und das ist in ihrem Second-Life-Profil verlinkt. „In der neuen Ausgabe von The AvaStar gibt es auch ein XL-Poster der neuen Miss SL Universe.“ Der Avastar ist gerade offline. Wie schade. Burks‘ Blog präsentiert dafür natürlich das Portrait der Gewinnerin.

Second

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Diskussion

TölchenTölchen

Tölchen also known as Ajax vom Teufelslauch (fünf Monate) diskutiert mit einem anderen Tölchen (drei Monate, ein Briard) etwas aus (schlechte Fotoqualität, leider).

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Real Doll

Doll

Ist das Ende doch nahe? Haben Jehovas Zeugen doch recht? Bei Heise lesen wir: „Nicht einmal als Spermienlieferanten werden Männer noch interessant sein“. Frauen können also unter sich bleiben, auch bei der geschlechtlichen Vermehrung.

Aber die Männer schlagen schon mit Plaste und Elaste zurück. Oder mit Metall: Sex mit Robotern ist angesagt.

Doll

An vorderster Front steht die Firma Real Doll, „Home of the World’s Finest Love Doll“. Mich hat es schier umgehauen, als ich mich auf der Seite umgesehen habe. „Sexy and Pleasurable – provides effective aid to sexual fulfillment“. Giftig sind die Plastikdamen auch nicht- „always ready & available“, „provides stress-free companionship“ sowie „cheaper than most alternatives“. Wie das? Die „Standard Female“-Version kostet schlappe $6,499.00. Gut, als Anschaffung auf Dauer ist eine Silikon-Puppe billiger als eine Hure. Die Angelegenheit wirft doch ein zynisches Bild auf die menschliche Sexualität. Viellleicht ist das ganz gut so.

Doll

Frauen mit Penissen gibt es auch. Ähem. Wer braucht das? Ist die „Shemale“-Zielgruppe kaufmännisch relevant? „Female RealDolls have 3 entries for penetration – oral, anal and vaginal. The male dolls have 2 entries for penetration – oral and anal. These entries are designed to give ultimate pleasure and are made of resilient silicone. Although the orifices are designed to accommodate most sizes, we are able to use smaller or larger inserts by special request. It is very infrequent that someone requires a special insert size however.“ Für 750$ kann man sich auch nur einen Torso kaufen. Ein Mann mit Phantasie denkt sich den Rest offenbar einfach dazu. Ich finde es nur eine recht teure Version der Onanie. Was sagen eigentlich der Papst und die Moraltheologen zu so etwas? Ist Sex mit Silikon für Verehrer höherer Wesen verboten?

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Body-Check für Erwachsene

…gibt es hier:

Sie haben einen BMI von 26.29 Sie haben leichtes bis mittleres Übergewicht. Aus gesundheitlicher Sicht ist dies noch nicht bedenklich, wenn alle Ihre Blutwerte und Ihr Blutdruck in Ordnung sind. Achten Sie darauf, nicht weiter zuzunehmen, indem Sie sich viel bewegen und abwechslungsreich ernähren. Essen Sie viel Gemüse, Salat, Rohkost, Obst, Vollkornprodukte und fettarme Milchprodukte.

Aaaarghhh.

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BVerfG: Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt

Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c.Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer („Massenverfassungsbeschwerde“). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes Bündnis 90/Die Grünen

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Kratzputz: Obey!

Obey

Mein Lieblings-Graffito in SO 36… Man kann das auch Sgraffito schreiben – was ist denn richtig und warum?

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Heilige Festplatten

„Heimliche Online-Durchsuchung unverzichtbar“, lesen wir bei Heise. Es redete der hessische Staatssekretär Harald Lemke:

Lemke ermahnte die Zuhörer, nicht technisch veralteten Vorstellungen nachzuhängen. Es sei längst so, dass Terroristen und die organisierte Kriminalität sich über das Internet koordinieren, ohne dabei E-Mail zu nutzen. Längst würden sie eine End-to-End-Veschlüsselung einsetzen, die nur dadurch zu überwinden sei, dass man vor der Verschlüsselung auf das System zugreift. „Die Vorstellung, dass die Festplatte heilig ist, ist eine veraltete Vorstellung.“

Nun, mit Religion hat die Festplatte wenig zu tun. Es handelt sich eher um eine Frage der so genannten freiheitlich-demokratischen Gundordnung. Die besagt unter anderem, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch für Politiker bindend sind. Ich zitiere aus meinem Artikel „Großer Online-Lauschangriff?“ bei Telepolis aus dem Urteil des BVerfG zum „Großen Lauschangriff“:

Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.

Also: Finger weg von meinen Festplatten!

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Burks‘ Roots

Ich habe jetzt endlich die Seite Burks‘ roots upgedated – das hatte ich schon seit drei Jahren nicht mehr gemacht. Alle Links müssten jetzt wieder funktionieren. Ein Tabellen-Layout ist natürlich total igitt. Ich bin aber zu faul, die komplette Website neu zu schreiben. Ich habe auch keine Idee, wie ich die Struktur hinkriegen könnte…

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Nicht so oft abstürzen

Second LifeSecond Life

Interessantes Interview in Spiegel Online mit Philip Rosedale, dem Gründer von Second Life: „Es darf nicht so oft abstürzen“. Wohl wahr, hört, hört, und der Linux-Client ist noch immer „alpha“. Eine kürzere Meldung über das Interview kam per dpa und wurde von kleineren Zeitungen verwurstet.

Second LifeSecond Life

„Wir sind immer noch ein System, das täglich 200.000 Menschen benutzen. Das ist zwar eindrucksvoll und schafft eine Wirtschaft mit einer Million Dollar Umsatz am Tag, in der die Menschen Geld verdienen können. Aber es sind nicht genügend Menschen, um dort Produkte aus der realen Welt zu vermarkten. (…) SL wird sich in der gleichen Richtung entwickeln wie das Web das getan hat. Die frühen Nutzer sind einfach Leute, die eine Menge Zeit haben, weil es so viel Zeit kostet, dort erfolgreich zu sein. Das ist wie bei eBay: Die frühen Nutzer sind nicht notwendigerweise besonders technisch interessiert, sondern kreativ, unternehmerisch. Unser durchschnittlicher Nutzer ist jetzt 32 Jahre alt, 35 Prozent sind weiblich. Das erinnert stark an die Frühzeit von eBay. Natürlich gibt es auch viele IT-Leute, aber die Nutzerschaft ist viel breiter. (…) Am Ende wird der Nutzen von virtuellen Welten den des Webs übertreffen. Weil das Web eine Sprachbarriere aufrichtet, die eine virtuelle Welt – wenn sie einmal perfekt ist – nicht hat.“

Second LifeSecond Life

Die Screenshots zeigen – die geneigten Leserinnen und wohlwollenden Leser ahnen es schon – meine virtuelle Raumstation in Second Life, unter anderem die selbst gebaute „Kommandozentrale“. Ich habe einen neuen Gang gebaut von einer der Startrampen zum Zentrum. Aber das interessiert wieder kein Schwein.

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Muchos Pesos

Erotica

Kein Bankraub, sondern Inflation (Bolivien 1984). Die Packen Pesos entsprachen ungefähr dem Gegenwert von 100 US$. Davon konnten wir zu zweit ungefähr acht Wochen im Urwald reisen und leben – very basic natürlich, inklusive Hängematte und Moskitonetz.

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E-Mail-Attachment für 3000 Euro

Lustige Meldung auf golem.de (28.01.2008): „Wer soll den Bayern-Trojaner bezahlen?“

„Das Konzept der Firma DigiTask sieht es vor, auf dem PC des Überwachten eine so genannte Skype-Capture-Unit zu installieren. Diese Capture-Unit ermöglicht das Mitschneiden der Skype-Kommunikation, wie zum Beispiel Voice und Chat, sowie die Ausleitung an einen anonymen Recording-Proxy. […] Für die Installation der Skype-Capture-Unit wird eine ausführbare Datei mitgeliefert die zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet werden kann oder aber direkt auf dem Zielsystem installiert werden kann.“

Bruhahaha. Sehr interessant ist vor allem das Original-Dokument: Der Verdächtige nutzt etwas ganz gefährlich Modernes – das Internet undsoweiter.

Nach Installation greift der Trojaner der Firma DigiTask die gewünschten Informationen vor der Verschlüsselung durch Skype ab, verschlüsselt sie mit AES und leitet sie an einen „anonymen Recording-Proxy“ weiter. Von dort werden die Daten „an den eigentlichen Recording-Server“ übertragen, wo der Zugriff „mittels mobiler Auswertestationen“ erfolgen kann.

Aha. Und wie wollen Sie die Software auf den Rechner bekommen? Ich sag’s ja: Mindestens drei Mal heimlich einbrechen. Erstens herausfinden, welches Betriebssystem der Verdächtige hat. Dann den Bayern-Trojaner bauen. Dann zweitens wieder einbrechen und ihn implementieren. Dann drittens noch mal einbrechen und ihn wieder abholen. Und in der Zwischenzeit hat er sich dann ein Laptop von Apple gekauft und telefoniert darüber – und alles war für die Katz‘.

Ein Haufen Irrer. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

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Erotica Curiosa

Erotica

Erotica Curiosa: „des photos, des dessins, pictures and drawings“. Foto: Mike Dowson. (Danke für den Tipp beim Schockwellenreiter!)

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Großer Online-Lauschangriff

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Großer Online-Lauschangriff? – Die aktuellen juristischen Gutachten zur „Online-Durchsuchung“ sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken“. [ mehr…]

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Neue Brache entdeckt

KreuzbergKreuzberg

Tölchen aka Ajax vom Teufelslauch und ich haben eine wunderschöne Brache mitten in Kreuzberg entdeckt, auf der man frei und leinenlos herumtollen und herumstöbern kann – genau hier. Die Gebäude sind die Rückseite der Möckernstraße, nach dem Motto: vorne hui, hinten pfui.

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Koch verliert in Hessen

Natürlich zitiert man sich gern selbst, wenn man Recht gehabt hat. Ich schrob (nein, frug kann man noch schreiben, schrob aber nicht) in der Jungle World:

„Roland Koch und seine weltanschaulichen Genossen in Bayern stehen für das einzig mögliche politische Allein­stellungsmerkmal, das der bürgerlichen Rechten noch bleibt: in der Tradition des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß den Rechtsextremen die Stimmen abzujagen. In der Mitte drängeln sich alle, dort lassen sich keine potenziellen Wähler fangen. Mit der Inszenierung des Themas, ‚Jugendliche werden immer öfter gewalttätig, und die Ausländer werden immer öfter kriminell:, nutzt die CDU das Gefühl ihrer Klientel, von finster blickenden Südländern umzingelt zu sein, für sich. (…) Bundeskanzlerin Angela Merkel ist fein raus. Sie kann abwarten, ob Koch bei den Wahlen erfolglos sein wird, und folgenlos ankündigen, man wolle härtere Gesetze prüfen. Das Thema wird schnell abgehakt werden, sollte Koch scheitern. Der hessische Rechtspopulist muss, weil es um sein politisches Überleben geht, testen, inwiefern rassistische Parolen noch von den Wählern honoriert werden. Da es in der Politik um Macht, nicht aber um Inhalte geht, wird Merkel, falls Koch mit seiner Strategie aus der weltanschaulichen Mottenkiste durchkommt, ohne zu zögern auf seine Linie umschwenken.“

Quod erat demonstrandum.

Wer mir jedoch auf die Nerven geht, ist die Ypsilanti mit ihrer Links-Phobie. Typisch Sozialdemokraten. Man kann doch davon ausgehen, dass die meisten Wähler der Linken enttäuschte Sozis oder Ex-WASG-Wähler sind, zusätzlich zu einigen West-Linkssektierern. Die lügt sich doch in die Tasche. Ihr Parteifreund Wowereit mauschelt mit der PDS ..äh … Linken in Berlin sogar an der Regierung herum. Und in Hessen soll das nicht gehen? Blödsinn.

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Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen, revisited

Hier, wie angekündigt, die Antworten des Bundesinnenministeriums auf meinen Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen. Demnächst mehr in Telepolis.

Guten Tag,
danke für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung darf ich nochmals auf unseren im Internet veröffentlichten Fragen- und Antworten-Katalog verweisen, der den aktuellen Stand der Überlegungen unseres Hauses widergibt. Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können.
Freundliche Grüße
Markus Beyer
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

„Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie werden verstehen, dass ich sie als sehr unbefriedigend ansehe, zumal die „Fragen und Antworten“
suggerieren, eine „Online-Durchsuchung“ im Sinne eines Remote-Access-Zugriffes auf private Rechner sei technisch möglich. Ich
halte das, mit Verlaub, für eine Art Verschwörungstheorie.
Ich gehe also vermutlich Recht in der Annahme, dass das BMI vermutet, das BKA-Gesetz werde vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert werden,
obwohl der Sachverhalt als Grundlage des Verbots sich nicht geändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder“

Sehr geehrter Herr Schröder,
Sie werden verstehen, dass ich meiner vorherigen Mail nichts hinzuzufügen habe. Dies ist jedoch keinesfalls als stillschweigende Zustimmung Ihrer Annahmen zu verstehen. Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.
Freundliche Grüße
Markus Beyer
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

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Eingemauerte Speichermedien

HRSS 1/2008: „‚Online-Durchsuchung light‘ – Die Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“

3. Der Begriff der räumlich getrennten Speichermedien
a) Nach Absatz 3 darf von einem Speichermedium auf ein anderes, räumlich getrenntes elektronisches Speichermedium zugegriffen werden. Der vom Gesetzgeber gewählte Begriff des „Speichermediums“ ist unglücklich. Regelmäßig haben Speichermedien wie DVDs, USB-Speichersticks oder Festplatten keine eigene Programmlogik, die es ermöglicht, von ihnen auf andere Geräte zuzugreifen. Der Begriff kann nach Sinn und Zweck daher nur so verstanden werden, dass als „Speichermedium von dem zugegriffen wird“ ebenso wie das Speichermedium auf das zugegriffen wird, ein Computersystem zu verstehen ist. Bei einem solchen handelt es sich um ein programmierbares System mit Eingabe-, Ausgabe- und Speichermöglichkeiten“…

Harhar. Ich schlage folgende Methode vor: Eine externe Festplatte wird samt Stromanschluss in die Wand eingemauert und kommunziert mit dem Hauptrechner via Bluetooth. Dann laufen die Hausdurchsucher demnächst mit Wünschelruten und Metalldetektoren durch die Wohnung.

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Ajax im Wind

Ajax vom Teufelslauch

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Bayerns Online-Durchsuchungen

Burkhard Schröder
10965 Berlin

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Joachim Herrmann
Maximilianeum
81627 München
Telefon (0 89) 41 26-22 20
Telefax (0 89) 41 26-14 77

19.01.2008

Guten Tag,

Ich beziehe mich auf das Focus-Interview mit Bayerns Minister Joachim Herrmann: „Freistaat will Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben“.

Für eine Artikel-Recherche für das Online-Magazin Telepolis bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist Herrn Joachim Herrmann bekannt, dass es bis jetzt noch keine erfolgreiche „Online-Durchsuchung“ (eines privaten Rechners) gegeben hat, weder vom BKA noch vom Verfassungsschutz (nach dessen eigenen Angaben)? (Quelle u.a.: Ulf Buermeyers „Die ‚Online-Durchsuchung‚. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“ in der Online-Zeitschrift „Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht“)

2. Ist Herrn Joachim Herrmann bekannt, dass bis jetzt noch keine Erfolg versprechende technische Methode bekannt ist, eine „Online-Durchsuchung“ durchzuführen, wenn der Verdächtige sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? (vgl. BSI)

3. Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur „Online-Durchsuchung‘ privater Rechner geben wird?

3. Wie kann nach Ansicht Herrn Joachim Herrmanns verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen?

4. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

München, 25. Januar 2008
Anfrage für das Online-Magazin Telepolis

„Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG eingehalten.“

Mit freundlichen Grüßen
Karl Michael Scheufele
Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben leider auf meine Fragen nicht geantwortet. Ich werde das angemessen berücksichtigen.

Im übrigen empfehle ich Ihnen, keine Word-Attachments zu verschicken. Das spricht nicht für Professionalität. Denken Sie an Tony Blair, vgl.
www.computerbytesman.com/privacy/blair.htm

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

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