Schäuble: Entwurf für Online-Razzien sei verfassungsgemäß

Heise.de: „Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß“. Nein, falsches Deutsch: Die indirekte Rede verlangt nach dem Konjunktiv. Es ist mitnichten so, Schäuble behauptet es nur.

Aus dem heise.de-Forum dazu:
„(…) Ein Minister erzaehlt komprimierte Scheisse, die DPA schreibt’s ab, SPON kopiert von der DPA sw. usf. Nochmal zum Mitlesen: Der Grosse Lauschangriff ist mit Urteil des BVerfG vom 03.03.2004 gekippt worden. Das Urteil musste bis zum 30. Juni 2005 in einem neuen Gesetz umgesetzt worden sein (ist bisher nicht passiert). Solange der Gesetzgeber nicht gehandelt hat, muss die Polizei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
In diesem Urteil ist *ausdruecklich* von der akustischen – nicht optischen – Wohnraumueberwachung die Rede: Der Einsatz von Video-Kameras in privaten Wohnraeumen ist somit nicht zulaessig. (…)“
[Link zum Urteil, Aktenzeichen: 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99]

image_pdfimage_print

Kommentare

Schreibe einen Kommentar