Neonazis – zu blöd zum Bloggen
Ein Artikel von mir in der Netzeitung: „Neonazis – zu blöd zum Bloggen“ – „Neonazis im Internet — gibt es die noch? Ja und nein: Die ultrarechte Szene hat ihre Auftritte im World Wide Web professionalisiert. Parallel dazu wird es für Rechtsextremisten immer schwieriger, ihre Weltanschauung an den Surfer zu bringen. Wenn es im Web 2.0 interaktiv wird, versagen die braunen Kameraden jämmerlich.“
Mediale Desinformation
Spiegel Online: „Auf einer Website, die von al-Qaida genutzt wird, wurde am heutigen Montag eine Tonaufnahme veröffentlicht, die von Sawahiri stammen soll.“ Welche Website? Darf ich das nicht wissen? Warum nicht? [x] Send URL. Wie kann man beweisen, dass eine Website von al-Qaida genutzt wird? Kann man nicht. Die Aufnahme soll stammen? Gerüchte und Desinformation – das scheint beim Thema Standard zu sein. Das ist kein Journalismus, sondern ein Schmarrn.
Übergriff als Methode
Kai Biermann in Zeit Online: „Übergriff als Methode. (…) Es geht um Missachtung der Grundrechte, um Ignoranz, um die Angst des Staates vor seinen Bürgern. ‚Politische Psychosen‘, nennt das der frühere Richter Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung und heißt Karlsruhe ‚die Nervenheilanstalt der Republik‘. Ach, wenn es doch nur um ein paar Verrückte ginge. Tatsächlich sind in Berlin offensichtlich an entscheidenden Stellen Anarchisten am Werk, für die Regeln nicht gelten und die nach dem alten Spontispruch handeln: Legal, illegal, scheißegal.“
Droht Bin Laden?
Deutsche Medien recherchieren bei manchen Themen gar nicht mehr. Manchmal kann das sogar der Dümmste überprüfen. Der schnelllebige Mainstream der täglichen Nachrichten hat jedoch die Konsistenz von Gummi; zweifelt man etwas an, das alle geschrieben haben, gerät man leicht ins Zwielicht der Verschwörungstheorie. Also bleibt den wohlwollenden Leserinnen und den geneigten Lesern nichts anders übrig, als sich selbst eine Meinung zu bilden.
„Laut Medienberichten“, [Yahoo Nachrichten][Welt Online][Wiener Zeitung][Spiegel Online 1][Spiegel Online 2][Focus][stern], wie es immer so schön heißt, drohe Bin Laden mit Vergeltung für die Mohammed-Karikaturen. Die Meldung stammt von den Nachrichtenagenturen und wird mehr oder weniger mit feuilletonistischen Inhalten ausgeschmückt. Doch was ist davon zu halten? fragt Ekkehard Sieker. „Als Quelle der Nachricht wird von AFP das US-Institut SITE angegeben. Doch das SITE-Institute (Search for International Terrorist Entities-Institute) existiert gar nicht mehr.“
Wikipedia schreibt über SITE: „The SITE Institute was founded in 2002 by Rita Katz and Josh Devon, who had left the Investigative Project (a private Islamist-terrorist tracking group).“ Katz und Devon vertreten in ihren Artikeln eindeutige politische Positionen und sind damit ein Hass-Objekt für antisemitische US-Blogs.
Eine weitgehend objektive Einschätzung gibt SourceWatch, ein Projekt des „Center for Media and Democracy„. Unter „Controversy“ kann man dort lesen:
– SITE „has garnered wide attention by publicizing statements and videos from extremist chat rooms and Web sites, while attracting controversy over the secrecy of SITE’s methodology.“
– Federal agencies, including the National Security Agency, the F.B.I. and the Department of Homeland Security, monitor suspected terror sites on the Internet and sometimes track users. Private groups like Ms. Katz’s Search for International Terrorist Entities Institute and The Middle East Media Research Institute are also keeping track of the ever-changing content of these sites. Ms. Katz’s institute, which relies on government contracts and corporate clients, may be the most influential of those groups, and she is among the most controversial of the cyberspace monitors. While some experts praise her research as solid, some of her targets view her as a vigilante. Several Islamic groups and charities, for example, sued for defamation after she claimed they were terrorist fronts, even though they were not charged with a crime,“ the New York Times reported September 23, 2004.
Der kritische Bericht Ekkehard Siekers urteilt wenig vorschnell, obwohl man an der Seriösität des SITE-Instituts zweifeln kann. Ich halte die so „seriös“ wie jugendschutz.net oder den Verfassungsschutz – sie publizieren heiße Luft, agieren aus schmierigen Motiven und nutzen dubiose Quellen. Aber man muss das erst beweisen.
Sieker schreibt weiter: „Anschließend wird in der AFP-Meldung der Inhalt dieser aktuellen Nachricht, die also von einem nicht mehr existierenden Institut stammt, von einem gewissen Ben Venzke vom US-Institut IntelCenter als ernst zu nehmende Drohung und damit auch als echt interpretiert. Doch wer ist dieser Experte und dieses Institut? Ben Venzke ist Geschäftsführer von IntelCenter, einem Institut, das angeblich Terrorismus-Analysen im weitesten Sinne betreibt und dessen Kundschaft nach eigenen Angaben vorrangig ‚aus dem Militär, den Strafverfolgungsbehörden und den Geheimdiensten in den USA und in anderen verbündeten Staaten rund um die Welt‘ stammt.“
Was soll man dazu sagen? Goethe hat vermutlich Recht: Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist.
Rassismus im „Spiegel“
Aus der Titelgeschichte „Als Jesus noch ein Guru war“ (S. 146), warum das Christentum erfolgreich gewesen sein: „Das Angebot der Fürsorge und Nächstenliebe wirkte wie Sozialkitt im römischen Reich. Es milderte die Rassenunruhen und Spannungen.“
Frage an die Gelehrten: Welche Menschenrassen gab es im Römischen Reich?
Das braune Bit
Ein Artikel von mir in der Jungle World (20.03.2008). Da der gekürzt worden ist und verschlimmbessert und Unworte wie „vermelden“ autauchen, die ich nie benutze, hier das Original-Manuskript. Außerdem ist die Jungle World weder in der Lage noch willens, Links zu setzen.
„Die Rechtsextremen haben die moderne Technik entdeckt.“ Man möchte „Kontakte zwischen ’nationalen Gruppen‘ stabilisieren, Informationen aus dem ‚rechten Getto‘ verbreiten, die linken und staatlichen Gegner mit ‚hervorragenden Verschlüsselungsprogrammen‘ überlisten.“ Nazis im Internet – muss man das nicht der Obrigkeit melden, verbieten und hart dagegen durchgreifen? Nazis raus aus dem Usenet, World Wide Web, Internet Relay Chat und Second Life, wie es die Linke moraltheologisch wertvoll, aber inhaltlich sinnfrei fordert? Die obigen Zitate stammen aus Focus Nr. 38 aus dem Jahr 1993 – es ging um den Mailboxverbund „Thule-Netz“.
Das Internet schadet den Neonazis. Diese These muss deshalb betont werden, weil das Publikum durch zahllose gegenteilige Pressemeldungen abgestumpft worden ist und gar nicht mehr weiterliest. „Neonazis verschärfen Ton im Internet“ (Die Welt 1998). „Simon-Wiesenthal-Center: Immer mehr Nazis im Internet“ (1999). „Nazis raus aus dem Internet“ (Linkspartei.PDS 2000). „Mit der Etablierung von Rechtsextremisten im Internet wächst die Gefahr, dass immer mehr Menschen mit rechtsextremistischem Gedankengut in Berührung kommen“ (Verfassungsschutz Thüringen 2002). „Neonazis nutzen das Internet im großen Stil“ (netzgegenrechts.org 2005). „Nach Angaben des Verfassungsschutzes nutzen Rechtsextreme zunehmend den Internet-Dienst des so genannten Internet Relay Chat“ (Tagesschau 2005). „Neonazis nutzen das Internet, um sich weltweit mit Geistesverwandten zu vernetzen.“ (Die Zeit 2007) „Politologe: Rechtsextremisten nutzen Internet alarmierend effektiv“ (heise.de 2007). „Neonazis setzen immer mehr auf das Internet.“ (Tagesschau 2007) „Der Erfolg des modernisierten Rechtsextremismus in Deutschland scheint ohne das Aufkommen des Internets kaum denkbar.“(NPD-Blog.info 2007 und wortgleich die Tagesschau.)
Zunehmend, immer öfter, immer mehr, es wird immer alles schlimmer – stimmt das? Das ultrarechte Milieu nutzt die verschiedenen Dienste im Internet genau wie alle anderen auch, zum Teil schneller und eher als der Mainstream, zum Teil langsamer und mit großer Mühe. Die Zahl aktiver Nutzer ist überschaubar geblieben, auch die Zahl derjenigen, die sich in Foren und Web-2.0-Applikationen herumtreiben. Die technischen Trends sind nicht überraschend: Anfang und Mitte der neuziger Jahre waren Websites und private „Homepages“ eher die Ausnahme. Die deutsche Szene kommunizierte mehr oder weniger klandestin über ein knappes Dutzend Mailboxen, setzte also, wie die damalige Antifa, auf das falsche Pferd: Die archaische Technik eines Bulletin Board Systems ist heute fast ausgestorben. Propaganda machte man vorwiegend in den Newgroups des Usenet, dem ältesten Dienst des Internet.
1995 publizierte der US-amerikanische Nazi Milton Klein „On Tactics and Strategy for Usenet“ – ein Traktat, das einige wenige primitive Weisheiten einer jeden Werbeagentur wiederholt und damals wie heute nicht falsch ist: Man dürfe nicht gleich verraten, was man politisch will. Man solle nicht mit der Tür ins Haus fallen – „avoid the race issue.“ Man müsse die potenziellen Sympathisanten persönlich ansprechen. Man müsse seine Thesen so oft wie möglich wiederholen – „repeat powerful themes over and over and over.“Man solle sich mit dem politischen Gegner nicht unnötig herumstreiten. „Electronic ‚guerilla warfare‘, ‚hit and run‘ style, using short, ’self-contained‘ posts is a major component of our struggle.“
Am Ende des letzten Jahrtausends begann die Szene, das Internet kommerziell zu nutzen. Die ersten virtuellen „communities“ entstanden rund um die Versandhäuser, die Musik und Devotionalien des Milieus verkauften. Die Hochzeit der ultrarechten WWW-basierten Foren mit ihren zum Teil mehreren hundert Nutzern ist jetzt aus zwei Gründen vorbei. Wollen sie erfolgreich sein, müssen sie einen Gemischtwarenladen aus kontinuierlichen Informationen anbieten, garniert mit dem „Kuschelfakter“ der virtuellen Gemeinschaft. Neonazis verbreiten aber – mit wenigen ‚Ausnahmen – keine Informationen, sondern Propaganda, die nur die anspricht, die ohnehin Rassisten und Antisemiten sind. Politische Meinungen lassen sich durch Medien nur sehr schwer beeinflussen, darin sind sich die meisten Medienwissenschaftler einig. Außerdem ist der Versuch der größten Neonazi-Foren, dem strafrechtlichen Verfolgungsdruck in Deutschland dadurch zu entgehen, dass sie mitsamt ihren Nutzern zu ihren Gesinnungsgenossen in den USA auswichen, kläglich gescheitert. Bei skadi.net net – das größte „nationale“ Web-Forum weltweit – wird immer noch vorwiegend englisch gesprochen. Der oft pseudo-religiös verbrämte Antisemitismus der US-Nazis entspricht nicht dem eher neuheidnischen Mainstream in Europa, und der Diskurs über die szenetypische Musik, der in Deutschland vor allem regional verankert ist, fristet in großen internationalen Foren eher ein Schattendasein.
Der Trend in Deutschland ist seit etwa zwei Jahren klar abzusehen: Die Neonazi-Szene im Internet diversifiziert sich – die „Großen“ gewinnen. Private Homepages oder die von „Kameradschaften“ werden zunehmend uninteressant, obwohl die Technik privater Blogs die Hemmschwelle, selbst etws zu publizieren, herabgesetzt hat. Es gibt aber kaum jemand im braunen Milieu, der in der Lage ist, ein auch nur annähernd interessantes „Tagebuch“ im „Weltnetz“ zu schreiben oder dort aktiv zu werden, wo sich die digitalen Massen versammeln. Die wenigen Versuche, etwa Videos bei Youtube zu verbreiten, endeten im propagandistischen Desaster: Die meisten Nutzer verstanden die grottenschlechten Machwerke als Realsatire und kommentierten diese dementsprechend. Wer bei Youtube nach „NPD“ sucht, findet fast nur Comedy.
Die relevanten Websites kann man an einer Hand abzählen, nicht alle haben etwas mit der NPD zu tun. „Relevanz“ heißt: Ansatzweise verifizierbare Informationen zu bieten und nicht nur Agitprop, garantierte Kontinuität und Aktualität. Onlineverweise.de von Marco Kreischer und seiner Zeitzer Firma Enos-Shop bietet die zur Zeit größte und aktuelle Linksammlung ultrarechter „Heimseiten“, kombiniert mit einem Online-Shop und mehreren Blogs, die aber über das Stadium des Versuchs noch nicht weit hinausgekommen sind. Das „nationale Netztagebuch“ der NPD entspricht als eine der wenigen Websites dem heute möglichen Standard. Altermedia.info, die wichtigste Informationsquelle für die euroäische rechte Szene, ist schon lange eine eingeführte Marke. Das gilt zum Beispiel auch für das „Störtebeker-Netz„, ein Ein-Mann-Unternehmen des Stralsunder Neonazis Axel Möller, der sich aber nicht nur mit allen politischen Gegner anlegt, sondern auch mit den eigenen Gesinnungsgenossen.
Neonazis im Internet laufen aber immer wieder in die Kapitalismus-Falle. Informationen und Attribute eines Lebensgefühls sind Waren, die sich auf dem Markt gegen andere behaupten müssen. Wenn die Konkurrenz nur ein paar Mausklicks weiter lauert, muss man sich der anpassen. Die eigene „corporate identity“ verliert dann aber an Schärfe. Der verkrampfte Versuch, englische Lehnworte wie Internet einzudeutschen, lässt sich im Detail ohnehin nicht durchhalten. Begriffe wie „Usenet“, „Internet Relay Chat“ und Open Source kann man nicht deutschtümeln. Je mehr das Netz virtuelle Gemeinschaften schafft, durch 3D-Welten wie Second Life, das Millionenpublikum von Computerspielen wie „World of Warcraft“ oder das ältere „Age of Empires“, um so werden offen neonazistische Gruppen an den virtuellen Katzentisch verbannt, weil sie nur für politische Sektierer interessant sind.“
Im Netz werden Neonazis nur dann gefährlicher als in der Realität, wenn sie regional agieren und keine Konkurrenz haben. Dann füllen sie eine Marktlücke – mit Angeboten, die Freizeit zu gestalten, mit Musik, die das Lebensgefühl der potenziellen Sympathisanten unterfüttert, oder mit der Attitude des Underdogs. Verbote verstärken die Attraktivität. Nichts ist vorteilhafter für Neonazis als die Parole: „Wir würden gern unsere Meinung im Internet sagen, aber das ist uns verboten worden.“
Unsere Jobs werden revolutioniert
Ein Artikel von mir in der Jungle World (20.03.2008): „Unsere Jobs werden revolutioniert. Der Berliner Verlag führt zurzeit ein pädagogisch wertvolles Lehrstück in Sachen Kapitalismus auf. Der Eintritt ist für die Öffentlichkei frei.“
Der Dalai Lama tritt von allen Ämtern zurück
Welt Online: „‚Nur im zwiegeteilten Denken existieren Chinesen und Tibeter als unterschiedliche Völker‘, gab der Dalai Lama vor der versammelten Presse bekannt. ‚Wahrhaftig aber sind alle ethnischen Konstrukte und nationalen Gebilde nur Shunyata – leer von innewohnendem Sein.‘ Ein aufkommendes Raunen der Journalistinnen und Journalisten unterbrach der Exil-Tibeter kichernd: ‚Auch ich bin eine Illusion. Dieser ganze Tulku-Ulk ist Maya-Mummenschanz. Ich heiße Tenzin Gyatso und wäre gerne Frisör.‘ (…) ‚Diese nationalistischen Butterteetrinker sind durch Jahrhunderte religiöser Feudalherrschaft völlig verblödet. Mit denen ist eh kein Staat zu machen. Obendrein ist das Land unheilbar gespalten: Karma-Kagyü gegen Gelugpa – da könnte ich Ihnen Geschichten erzählen – , Tibeter gegen Chinesen, Alkoholiker gegen Minderheiten. Und geographisch habe ich noch nie durchgeblickt: Ist West-Tibet nicht Nord-Indien und Nord-Nepal Süd-Tibet und das ‚Autonome Gebiet Tibet‘ nicht eigentlich Teil des britischen Empires?“ (…) In Deutschland verschärft sich durch den Rücktritt des Dalai Lama vor allem die Forderung nach Boykott-Maßnahmen gegen China: ‚Ich esse nie wieder Hund‘, gibt Hessens Ministerpräsident Roland Koch entschlossen zu Protokoll. Bundespräsident Horst Köhler geht noch einen Schritt weiter und droht China damit, während der Olympischen Spiele den Fernseher ausgeschaltet zu lassen und mal wieder was mit seiner Frau zu unternehmen.“ (…)
By the way: Ist der 1. April vorverlegt worden?
Bitte bevorraten Sie sich
Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Bitte bevorraten Sie sich.“ – „Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.03.2008 dem Eilantrag von acht Beschwerdeführern, den Vollzug der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, teilweise stattgegeben. Für die Gegner der Überwachung ist das weder ein Sieg noch eine Niederlage. Die Konsequenzen der Entscheidung erschließen sich erst aus der Begründung. Die aber hat es in sich.“
Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ teilweise erfolgreich
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: „Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten.“
Unwiderlegbare Argumente
Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, im Interview (Spiegel 17.03.2008): „Wer freiheitsorientiert argumentiert, hat es schwer. Wer sicherheitsorientiert argumentiert, ist eigentlich unwiderlegbar. Er kann auf zukünftige Risiken und auf geheimes Wissen verweisen und sagen: Da gibt es Dinge, die wir noch nicht aufdecken können, Dinge, die woanders schon passiert sind, Dinge, die wir knapp verhindert haben.“
Lügenmärchen nehmen zu
Heise.de wiederkäut ein Interview mit BKA-Präsident Jörg Ziercke in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das ist nur eine dpa-Meldung, und sogar bei Heise ohne Link auf das Original (pfui!). Ich habe mich geärget und im Forum rustikal fomuleirt, warum Heise die Lügenmärchen Zierckes unkritisch aufberieten müsse.
„‚Nach Schätzungen sind heute mehr als 750 000 Computer in Deutschland mit Schadprogrammen infiziert, etwa 150 000 Rechner werden von Kriminellen unbemerkt ferngesteuert‘, erklärte er.“ Ach ja? Und welche werden von Schäubles real gar nicht existierenden Bundestrojanern ferngesteuert? Ich glaube kein Wort davon. Und „dass der gesamte Bereich der Internet-Kriminalität weiter rasant zunehmen wird“, ist geschenkt. Wenn das nicht so wäre, brauchten die Sicherheitsbehörden keine neuen Stellen und Sachmittel fordern. Ziercke hätte auch sagen können: Es wird immer alles schlimmer, und wir brauchen natürlich mehr Geld, um das Böse allüberall bekämpfen zu können.
„‚Bilder und Filme, auf denen Kinder und sogar Babys brutal missbraucht werden, breiten sich im Internet rasend schnell aus.'“ So habe das BKA zum Beispiel in einem Verfahren in Deutschland fast 240.000 Zugriffe auf 4600 kinderpornografische Dateien festgestellt, erklärte Ziercke.“ Ach ja: War das die Operation Heiße Luft? Auch das halte ich für frei erfunden.
Eine Faustregel im Journalismus lautet: Veröffentliche nie etwas, wenn du nicht mindestens zwei unabhängige Quellen hast. Hier haben wir nur eine abhängige. Die Regel gilt übrigens nicht bei Propaganda-Thesen, die als solche zu erkennen sind wie: „Angela Merkel sagte, unter der weisen Führung der CDU werde die Welt immer schöner.“ Bei Pressemitteilungen des Bundeskriminalamtes, die sich als Interview von pieseligen Lokalzeitungen tarnen, gilt das auch. Zwar steht bei Heise „Laut BKA nehmen Schäden durch Phishing rasant zu“, aber das müsste erst nachgeprüft werden. bevor man es als Tatsache ausgibt.
Die indirekte Rede verlangt im Deutschen – wie hier in der Überschrift bei Heise – den Konjunktiv I, und dummerweise ist der bei „nehmen“ identisch mit dem Indikativ. Wäre ich Chefredakteur der Neuen OZ, ich hätte Ziercke die Ersatzform „würde zunehmen“ untergejubelt, um klar und angenehm zu sagen, was Sache ist. Ncoh schöner wäre „Kriminalität nähme zu“. Das suggerierte den Nachsatz: „wenn sich das Ziercke nicht nur ausgedacht hätte“.
Lang lebe Abdurrahman Yalçınkaya!
Abdurrahman Yalçınkaya, der Generalstaatsanwalt der Türkei, will die türkische Regierungspartei AKP wegen „antilaizistischer Umtriebe“ verbieten lassen. Die Tagesschau berichtet: „Mit dem Antrag reichte er eine Liste mit 71 AKP-Spitzenpolitikern ein, die das Verfassungsgericht von der Politik ausschließen soll. Der Präsident des obersten türkischen Gerichts bestätigte, dass die Liste auch die Namen des Präsidenten und seines Regierungschefs enthalte. Der Generalstaatsanwalt begründete seinen Antrag unter anderem mit der kürzlichen Entscheidung des Parlaments, Studentinnen an türkischen Universitäten das Tragen des Kopftuchs zu erlaube“.
Kann sich Deutschland nicht diesen Herrn mal kurz ausleihen, um hier endlich die gebotene Trennung von Staat und Kirche durchzusetzen? Ceterum censeo: Religionsunterricht hat in der Schule nichts zu suchen. Pfaffen raus!
Das BKA war es nicht
Sehr geehrter Herr Schröder,
(…) Bei uns ist lediglich nachweisbar, dass die Süddeutsche Zeitung Anfang Dezember 2006 zum Thema Online-Durchsuchung angefragt hat. Leider ist nicht mehr nachvollziehbar, welche Auskunft Herr Müller im Wortlaut gegeben hat bzw. ob dieses Zitat von ihm autorisiert worden ist.
Da das Bundeskriminalamt (BKA) faktisch niemals eine Online-Durchsuchung durchgeführt hat, kann ich Ihnen das u.g. Zitat leider nicht bestätigen. Korrekt müsste es vielmehr lauten: „Es gab bereits zwei Fälle in Strafverfahren des BKA, bei denen solche Durchsuchungen von der StA beantragt wurden, in einem Fall richterlich angeordnet, in einem weiteren abgelehnt wurden und in keinem Fall stattgefunden haben.“
Mit freundlichen Grüßen
Christian Brockert, Bundeskriminalamt
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Gesendet: Donnerstag, 14. Februar 2008 16:55
An: info@bka.de
Betreff: An BKA Pressestelle
(…) ich beziehe mich auf einen Bericht auf sueddeutsche.de vom 07.12.2006: Zitat: „‚Es gab bereits Einzelfälle in Strafverfahren, bei denen richterlich angeordnet solche Durchsuchungen stattgefunden haben‘, sagt Dietmar Müller, Pressesprecher des BKA in Wiesbaden.“ (…)
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder
Rolf Gössner: Seit drei Jahrzehnten beoabachtet
Ich halte den Verfassungsschutz ja ohnehin für eine Lachnummer. Dennoch sollte man das hier lesen: Der stern berichtet über den Bremer Juristen Rolf Gössner, der seit rund dreißig Jahren von den Schlapphüten beobachtet wird. „Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Personenzusammenschlüssen“ lautet der Vorwurf. (Gilt für mich auch! Los, beobachtet mich!)
„Weil er endlich aus dem amtlichen NADIS-Computer gelöscht werden will, hat Gössner beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Kölner Verfassungshüter erhoben. Schließlich hütet er jetzt selbst in Bremen offiziell die Verfassung, nachdem er dort zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof gewählt worden ist. Aber auch das ficht seine Kölner Erzfeinde nicht an: Sie bescheinigten ihm nun sogar, er sei zur Tarnung ‚ganz bewusst nicht Mitglied einer offen extremistischen Partei oder Organisation‘ geworden, damit er für diese ‚unentbehrliche Agitations- und Propagandadienste‘ leisten kann.“
Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Mitherausgeber des Grundrechte-Reports, Jury-Mitglied des BigBrotherAwards, Stellvertretender Sprecher der Deputation für Inneres der Bremer Bürgerschaft (Landtag), Mitherausgeber von Ossietzky – „Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft“.
Ceterum censeo: Verfassungsschutz esse delendam.
Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“
Einen Tick krimineller sein
Junge Welt (12.03.2008): „In Berlin diskutierten Politiker, Juristen und Journalisten über Möglichkeiten und Grenzen von Onlinedurchsuchungen. (…) Potentielle Terroristen wissen sich zu schützen, entgegnete der Journalist Burkhard Schröder. Ist ein System ausreichend gesichert, komme der Staat nicht ohne weiteres hinein, bestätigte auch Ude. (…)“
Nachtrag: (ins Deutsche übersetzt) „Potenzielle Terroristen wüssten sich zu schützen“ (indirekte Rede und neue Rechtschreibung!) und „Sei ein System ausreichend gesichert, komme…“
Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
Guckst du erst hier. Und dann hier:
Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 11. März 2008 [1 BvR 2074/05 – 1 BvR 1254/07]: „Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig“
1. Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
2. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage richten sich nach dem Gewicht der Beeinträchtigung, das insbesondere von der Art der erfassten Informationen, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis und der Art der Verwertung der Daten beeinflusst wird.
3. Die bloße Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, genügt den Anforderungen an die Normenbestimmtheit nicht.
4. Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.
Das Kapital wählt Obama
opednews.com: „Obama’s Money Cartel“
Online-Durchsuchung | Auf Entenjagd
Bundesverfassungsgericht
– 1. Senat –
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf das Urteil des 1. Senats (1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. I, 1c) über das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es über den heimlichen „Zugriff auf informationstechnische Systeme mittels technischer Infiltration“: „Vereinzelt wurden derartige Maßnahmen durch Bundesbehörden bereits ohne besondere gesetzliche Ermächtigung durchgeführt.“
Sind dem Bundesverfassungsgericht dazu andere Quellen bekannt als die Berichterstattung in den Medien?
BKA-Chef Jörg Ziercke hat in einem Interview mit „Spiegel Online“ vom 01.03. gesagt: „Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer gesetzlichen Regelung werden wir über eine einsatzfähige Software verfügen.“ Daraus lässt sich schließen, dass es eine derartige Software noch nicht gibt. Der Verfassungsschutz hat mehrfach auf Anfrage behauptet, er habe auch noch keine „Online-Durchsuchungen“ gemacht.
Ich vermute, dass die nur in einigen Medien verbreitete These, es habe schon erfolgreiche „Online-Durchsuchungen“ gegeben, schlicht eine Ente und frei erfunden ist. Ulf Buermeyer bestätigt das indirekt in seinem – auch im Urteil zitierten – Aufsatz: Die „Online-Durchsuchung“. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“.
Hintergrund meiner Anfrage: Im Mai wird ein Buch über die Online-Durchsuchung von mir im Heise-Verlag erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder
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Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Mail vom 3. März 2008. Dem Bundesverfassungsgericht sind keine anderen Quellen bekannt (vgl. Rn 7 des auf unserer Homepage veröffentlichten Urteils vom 27. Februar 2008).
Mit freundlichen Grüßen
Dietlind Weinland


















