Vielfaltsfördernde Markteingriffe
Ich darf das Publikum auf den Entwurf eines Digitalen Medien-Staatsvertrags (DMStV, Teil 2) aufmerksam machen.
Die paywallgeschützte bürgerliche Presse schreibt:
Auf mehr als 180 Seiten folgt ein Konvolut teils kleinteiliger Regulierung mit umfassenden Definitionen darüber, was Journalismus, was Werbung, was „staatliche Information“ oder – im Kapitel über Künstliche Intelligenz – was Wahrheit sei. Vorschreiben wollen die Länder auch, wie Medienangebote in sozialen Medien ausgespielt und angezeigt werden: mit klarer Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen Anstalten und überwacht von den ebenfalls öffentlich-rechtlichen Landesmedienanstalten.
Der erste Teil beschäftige sich
überwiegend mit der Umsetzung europäischer Medienregulierung in deutsches Recht, enthält aber auch einen heiklen Aspekt, nämlich den Einsatz des KI-Überwachungssystems Kivi. Die Medienanstalten sollen damit weitgehende Rechte zur Überwachung von Meinungsäußerungen und persönlichen Lebenssituationen bekommen. (…)
Mindestens 20 Prozent dieser Empfehlungen müssten „Angebote mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ sein. In den Erläuterungen gestehen die Verfasser ein, dass es sich dabei um einen „erheblichen Markteingriff“ handele, der aber berechtigt sei, um der „Verflachung und Homogenisierung der Medienlandschaft entgegenzuwirken. (…)
Wo etwa Plattformen gezwungen sind, staatlich vorgeschriebene Empfehlungen auszusprechen, will ihnen das Gesetz explizit verbieten, diese Tatsache auch mitzuteilen. Als „unbillige Behinderung“ gilt in den Erläuterungen ein Hinweis wie der, eine „Empfehlung erfolgt aufgrund staatlicher Vorgaben“. Die Gesetzesautoren werten das als „besonders unattraktive Bezeichnung“, die sie unterbinden möchten.“
Schon klar. Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte. Staatliche Vorgaben sind natürlich auch Zensur – ein sehr „unattraktives Wort“ -, und das soll man nicht sagen dürfen.
November 1, 2026 | abgelegt unter Media
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