Was nun, Frau XY?
Es war nicht schwer zu prophezeien, dass die SPD in Hessen damit scheitern würde, Frau Ypsilanti zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen. Wer in einer Demokratie vor einer Wahl nicht Besseres zu tun hat, als Koalitionen mit anderen Parteien auszuschließen, deren Programm dem der eigenen ziemlich ähnlich ist, hat es nicht besser verdient. Das gilt auch für die FDP.
Die Linken und die Pseudolinken in Deutschland waren schon immer gut darin, lieber die Rechte an die Macht kommen zu lassen statt diese selbst zu ergreifen. Spiegel Online spricht von einem „Debakel“. Das wird sich erst noch zeigen. Wenn Ypsilanti nicht regiert, heißt das noch nicht, dass es damit automatisch Koch tun könnte.
Auch die Schlagzeile der Welt: „Andrea Ypsilanti gibt auf“ ist nicht unbedingt wahr. Kleinere Zeitungen wie die Rheinische Post formulieren vorsichtiger und korrekt:“Andrea Ypsilanti tritt nicht an“. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Wenn Ypsilanti ein wenig in den Werken Niccolò Machiavellis gestöbert hätte, wäre das alles nicht passiert. In „Der Fürst“ heißt es: „Nichtsdestoweniger lehrt die Erfahrung in unsern Zeiten, daß eben die Fürsten Großes vollbracht, die auf die Treue wenig gegeben, und die Gehirne der Menschen mit List zu betören gewußt, und daß sie zuletzt Die überwältigt, deren Richtschnur die Ehrlichkeit war.“
Das Volk will belogen werden. Wäre das anders, wäre das Wahlverhalten nicht über Jahrzehnte relativ konstant. Ein Lügner wie Roland Koch, der schwarze Kassen mit erfundenen jüdischen Erbschaften kaschieren will, wird immer noch gewählt. Koch erinnert mich an einen Satz der Goten aus „Asterix“: „Früher wurden Leute aus weit geringerem Anlass gevierteilt.“
Die Hälfte der Hessen leidet also entweder an geistiger Umnachtung oder völliger Abwesenheit irgendeines moralischen Empfindens. Wäre ich Ypsilanti, ich hätte mit jedem koaliert, der rechter als Koch ist – dazu gehört bekanntlich nicht viel -, um ihn zu stürzen. Ypsilanti hat sich die Grube selsbt gegraben, in die sie nun gefallen ist.
Wie die CDU jetzt aber gegen eine Mehrheit im Landtag geschäftsführend regieren will, wird spannend. Die PolitikerInnen werden also in Kürze das tun, was sie als typisch deutsche Volksvertreter immer tun: So lange wählen lassen, bist etwas herauskommt, das ihnen passt. Hoffentlich wählt das Wahlvolk beim nächsten Mal exakt genau so wie jetzt.
Nächste Runde im Streit um die Online-Durchsuchung
Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Nächste Runde im Streit um die Online-Durchsuchung“.
Die taz blamiert sich wieder:
Sorry, hatte ich gar nicht mibekommen: Kommentar vom „Rechtsexperten“ der taz, Christian Rath (28.02.2008): „Für eine wirksame Terrorabwehr würde es genügen, dass sie E-Mail-Verkehr und Telefonate auch überwachen kann, wenn diese verschlüsselt im Internet geführt werden.“ Man fasst es nicht. Verschlüsselte E-Mails überwachen? Das möchte ich sehen. Das kann jeder bei mir gern tun – aber wie sieht es mit dem Lesen aus?
Zum Auflösen zu blöd
Ein Kommentar von mir in der Jungle World: „Zum Auflösen zu blöd“ – Die Neonazis sind bei den Wahlen in Niedersachsen, Hessen und Hamburg sang- und klanglos untergegangen. Hier das ungekürzte Original-Manuskript:
Die Neonazis sind bei den Wahlen in Niedersachsen, Hessen und Hamburg sang- und klanglos untergegangen. In Hessen erreichte die NPD noch nicht einmal die Stimmenzahl, die nötig ist, um Wahlkampfkosten erstattet zu bekommen. In Hamburg war nur die Deutsche Volksunion (DJV) angetreten. Auch sie bekommt kein Geld aus der Staatskasse. In einigen Bezirken erreichte sie sogar noch weniger Stimmen als „Die Partei“, die deutsche Kampftruppen nach „Süd-Liechtenstein“ schicken will.
In den alten Bundesländern haben nur Rechtspopulisten – wie der längst Ronald Schill mit seiner Partei Rechtsstaatlicher Offensive – eine Chance, kurzfristig einen Zipfel der Macht zu erhaschen. Die DVU, die durch die Finanzkraft ihres alternden Vorsitzenden Gerhard Frey in der Lage gewesen wäre, die Bevölkerung mit brauner Propagandasoße zu überschütten, bleibt eine schrumpfende Politsekte. Neonazis in Parlamenten sind also ein ostdeutsches Phänomen.
Das Geld Freys eröffnete dem ultrabraunen Milieu den zumindest propagandistischen Zugang zu Nicht- oder Protestwähler, denen es egal ist, was sie ankreuzen, wenn es nur die „Etablierten“ ärgert. Damit ist es vorerst vorbei. Den unpolitischen Protest scheint jetzt „Die Linke“ aufgesogen zu haben. Die größte Leistung Oskar Lafontaines im Westen ist es, dieses Milieu zu neutralisieren. Schill und Schönhuber hätte keine Chance gegen den wortmächtigen Bonsai-Napoleon.
Die NPD allein ist im Westen nicht in der Lage, die Klientel zu erreichen, die ihr noch in den sechziger Jahren in Südwestdeutschland zweistellige Wahlergebnisse beschwert hatte. Sie stützt sich vorwiegend auf die militanten Aktivisten der so genannten „freien Kameradschaften“ und auf Teile der rechten Jugendkultur. Im Beitrittgebiet ist das anders: Die NPD hat vor allem in Kleinstädten verankert. Die Nazi-Klientel dort ist aus ökonomischer Sicht kleinbürgerlich, aber viel weniger abgesichert als vergleichbare Milieus im Westen, daher leichter zu radikalisieren.
Das Wahlergebnis bedeutet nur etwas für das Machtgefälle zwischen den beiden konkurrierenden Nazi-Parteien und das Zweckbündnis „Deutschlandpakt“. Die NPD ist in einer Zwickmühle: Modernisiert sie sich wie die italienischen Neofaschisten, um für andere und neue Wählerschichten akzeptabel zu sein, müsste sie ihre Aktivisten abstoßen. Verließe sie sich auf ihre ostdeutschen Stammwähler, kann sie den Westen abschreiben. Der „Deutschlandpakt“ war ein Versuch, das zu ändern – und der ist wohl endgültig gescheitert, zumal Frey als Geldgeber in naher Zukunft schon aus biologischen Gründen ausscheiden wird.
Das Wahlverhalten der Deutschen ist seit Jahrzehnten unflexibel und relativ konstant, trotz zahlreicher soziologischer Unkenrufe, die Wählerinnen und Wähler entschieden sich immer unberechenbarer. Als Politsekte und als Hefe im nur konjunkturell zu bräunenden Teig der politischen Mitte hat die NPD keine Chance, weder in einem Stadtstaat wie Hamburg noch mit einem Wahlkämpfer wie Koch, der die Parolen der NPD volkstümlicher an die Wähler gebracht hat als das Original, noch in Niedersachsen, wo sich niemand mehr an politische Inhalte des Wahlkampfs erinnern kann.
Den Kadern der NPD und der DVU bliebe nur eine Chance, mehr politischen Einfluss zu bekommen als jetzt: Das zu tun, was ihnen die Maoisten von der KPD 1980 vormachten – die Partei aufzulösen und woanders unterzuschlüpfen. Aber dazu sind die Nazis zum Glück zu blöd.
Schlechte Karten für „Bundestrojaner“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig: Es gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten – in der ausführlichen Begründung – wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten „Online-Durchsuchungen“ fast unüberwindbar hoch sind.

Das neu eingeführte Gundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schließt einige juristische Lücken, die sich laut Gericht aus „neuartigen Gefährdungen“ im Zuge des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ ergeben. Die durch das Grundgesetz garantierte „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ musste exakter gefasst werden, weil Computer dafür eine immer größere Bedeutung erlangt haben, insbesondere in vernetzten Systemen. Das ist an sich nichts Neues. Interessant ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht es für fragwürdig hält, prophylaktisch Informationen über Personen zu sammeln:
„Dabei handelt es sich nicht nur um Daten, die der Nutzer des Rechners bewusst anlegt oder speichert. Im Rahmen des Datenverarbeitungsprozesses erzeugen informationstechnische Systeme zudem selbsttätig zahlreiche weitere Daten, die ebenso wie die vom Nutzer gespeicherten Daten im Hinblick auf sein Verhalten und seine Eigenschaften ausgewertet werden können. In der Folge können sich im Arbeitsspeicher und auf den Speichermedien solcher Systeme eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten Tätigkeiten des Nutzers finden. Werden diese Daten von Dritten erhoben und ausgewertet, so kann dies weitreichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zu einer Profilbildung ermöglichen“.
Daraus ergebe sich ein „erhebliches Schutzbedürfnis“, dem im Urteil Rechnung getragen wird. Der Einzelne sei darauf angewiesen, wenn er sich im Sinne des Grundgesetzes frei entfalten wolle, dass auch der Staat die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme achte.
Der Schutz der „Persönlichkeit“ wird durch das Urteil erweitert auf die Technik, die die Person benutzt, um ihr Leben zu gestalten. Dazu passt, dass die Wohn-, Betriebs- und Geschäftsräume, die durch das Urteil zum Großen Lauschangriff vor dem Zugriff des Staates grundsätzlich geschützt wurden, jetzt auch die genutzten Rechnersysteme umfassen. Setzt sich jemand mit seinem Laptop in ein Cafe, gehört dieser automatisch zum „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“, in dem der Staat nicht einfach so herumschnüffeln darf. Der Bundesverfassungsgericht geht sogar ins Detail, Keylogger zu erwähnen und die elektromagnetische Abstrahlung des Computers, die man abfangen und auslesen könnte.
Selbst das bisherige Recht auf informationelle Selbstbestimmung ging dem Bundesverfassungsgericht nicht weit genug, weil heute jeder darauf angewiesen sei, Computer zu benutzen.
„Ein Dritter, der auf ein solches System zugreift, kann sich einen potentiell äußerst großen und aussagekräftigen Datenbestand verschaffen, ohne noch auf weitere Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsmaßnahmen angewiesen zu sein. Ein solcher Zugriff geht in seinem Gewicht für die Persönlichkeit des Betroffenen über einzelne Datenerhebungen, vor denen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt, weit hinaus.“
Das höchste deutsche Gericht beweist in seinem Urteil mehr technischen Sachverstand und hat investigativer zum Thema recherchiert als die meisten deutschen Medien. Es räumt auch gleich mit einigen urbanen Legenden auf. Hat es schon eine „Online-Durchsuchung“ privater Rechner gegeben? Es sei nichts über die Technik der bisherigen „Online-Durchsuchungen“ und über deren Erfolge bekannt. Die Präsidenten des BKA und des Verfassungsschutzes hatten keine Aussagegenehmigung. Das Bundesinnenministerium hatte auch in den Medien immer ausweichend reagiert und auf die Fragen des Bundesjustizministieriums geantwortet, die dazu nötigen Programmen würden erst noch entwickelt.
Im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen findet sich die wolkige Formulierung, man wolle heimlich auf „informationstechnische System“ zugreifen. Noch schwammiger ist der „Zugriff auf Internet-Festplatten„. Von einer „Online-Durchsuchung“ war ursprünglich nicht die Rede. Letztlich lässt sich nicht mehr klären, ob der Gesetzgeber von Anfang an beabsichtigte, auch private Rechner durchsuchen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Diskussion kurz und bündig beendet. Nicht ganz humorlos wird erklärt, sowohl ein einzelner Rechner als auch das Internet als solches sei jeweils ein „informationstechnisches System“.

„Unter einem heimlichen Zugriff auf ein informationstechnisches System ist demgegenüber eine technische Infiltration zu verstehen, die etwa Sicherheitslücken des Zielsystems ausnutzt oder über die Installation eines Spähprogramms erfolgt. Die Infiltration des Zielsystems ermöglicht es, dessen Nutzung zu überwachen oder die Speichermedien durchzusehen oder gar das Zielsystem fernzusteuern. Die nordrhein-westfälische Landesregierung spricht bei solchen Maßnahmen von einer clientorientierten Aufklärung des Internet. Allerdings enthält die angegriffene Vorschrift keinen Hinweis darauf, dass sie ausschließlich Maßnahmen im Rahmen einer am Server-Client-Modell orientierten Netzwerkstruktur ermöglichen soll.“
Da der heimliche Zugriff auch auf private Rechner definitiv nicht ausgeschlossen sei, müsse man auch über die „Online-Durchsuchung“, wie sie allgemein diskutiert werde, urteilen.
Spannend ist das Urteil vor allem in den Passagen am Schluss, die die Ausnahmen regeln. Der Schutz des „Kernbereichsschutz“ wird aufgeweicht. Bisher mussten Lauscher die Mikrofone auschalten, wenn die Verdächtigen anfingen zu beten oder über Sex redeten. Praktisch war eine Überwachung kaum noch möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das im Prinzip auch für Computer gilt. Die aus technischer Sicht sehr kühnen Thesen des Bundesinnenminsteriums, man könne einfach durch das Design der Software die Privatsphäre ausreichend schützen, ein Spionage-Programm werde keine anderen Programme des betroffenen Rechers beeinträchtigen und diesen nicht verändern, glaubt das Bundesverfassungsgericht nicht. Es sei „praktisch unvermeidbar“ bei einem heimlichen Zugriff, wenn er bei einem technisch unbedarften Verdächtigen funktioniere, auch an Daten zugelangen, die die Ermittler weder zur Kenntnis nehmen noch verwerten dürfen. Einen „rein lesenden Zugriff infolge der Infiltration“ gebe es nicht.
„Im Rahmen des heimlichen Zugriffs auf ein informationstechnisches System wird die Datenerhebung schon aus technischen Gründen zumindest überwiegend automatisiert erfolgen. Die Automatisierung erschwert es jedoch im Vergleich zu einer durch Personen durchgeführten Erhebung, schon bei der Erhebung Daten mit und ohne Bezug zum Kernbereich zu unterscheiden. Technische Such- oder Ausschlussmechanismen zur Bestimmung der Kernbereichsrelevanz persönlicher Daten arbeiten nach einhelliger Auffassung der vom Senat angehörten sachkundigen Auskunftspersonen nicht so zuverlässig, dass mit ihrer Hilfe ein wirkungsvoller Kernbereichsschutz erreicht werden könnte.“
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Kenntnis genommen, dass sich jeder vor einer „Online-Durchsuchung“ schützen kann – es verweist ausdrücklich auf die einschlägige Literatur. Dennoch könnte man allein deswegen diese Methode nicht ausschließen. Die Schranken für eine Überwachung eines privaten Rechners sind aber sehr hoch: Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen, die ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ bedroht. Klar ist auch, dass eine heimliche „Online-Durchsuchung“ immer einen schweren Grundrechtseingriff bedeutet, für ein ein Richtervorbehalt jetzt gesetzt ist. Das bedeutet: Nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben einer Person oder bei konkreter Bedrohung für „den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen“ dürfen die Ermittler über eine „Online-Durchsuchung“ anfangen nachzudenken.
„Die Tatsachen müssen zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann. Dagegen wird dem Gewicht des Grundrechtseingriffs, der in dem heimlichen Zugriff auf ein informationstechnisches System liegt, nicht hinreichend Rechnung getragen, wenn der tatsächliche Eingriffsanlass noch weitergehend in das Vorfeld einer im Einzelnen noch nicht absehbaren konkreten Gefahr für die Schutzgüter der Norm verlegt wird.“
Und wenn dann ein Richter dem zustimmte, bedürfe es noch besonderer Vorkehrungen, um den geschützten Privatbericht nicht zu behelligen. „Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.“

Durch das Urteil rückt das Sicherheitsinteresse der Staates ein wenig näher an die einzelnen Menschen heran. Der so genannte „Kernbereich“ des Privaten ist kleiner geworden, dafür um so sicherer. Ein bloßes Gesetz schützte wenig vor privaten und staatlichen Datenkranken; ein Grundrecht jedoch, das als solches vom Bundesverfassungsgericht definiert ist, kann man kaum außer Acht lassen.
Die Hausaufgabe, die das Gericht dem Bundesinnenminister aufgegeben hat, ist so gut wie unlösbar, zumal eine Online-Überwachung durch die Polizei und das Bundeskriminalamt noch schwieriger ist als durch den Verfassungsschutz, der seine Daten für sich behalten kann. Die Ermittler hätten jedoch vor Gericht das zusätzliche Problem, beweisen zu müssen, dass die gefundenen Beweise auch echt sind. Möglicherweise, so steht es geheimnisvoll im Urteil, sei der „Beweiswert der Erkenntnisse gering“: Eine
„technische Echtheitsbestätigung der erhobenen Daten“ setze grundsätzlich „eine exklusive Kontrolle des Zielsystems im fraglichen Zeitpunkt voraus“. Und das muss man erst einmal technisch umsetzen und anschließend einem Richter beweisen – schlechte Karten für jede Art und Version eines „Bundestrojaners“.
Dieser Artikel von mir erschien am 27.02.2008 auf Telepolis.
Colombia | Venezuela
Ich möchte die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser am geruhsamen und wetterwendischen Sonntag
auf einen informativen Artikel in der taz aufmerksam machen: „Vergiftete Nachbarschaft“. Es geht um das Verhältnis zwischen Venezuela und Kolumbien. Da ich beide Länder sehr gut kenne (vgl. spiggel.de, 06.07.2003: „An der Grenze zur grünen Hölle“), interessiert mich das.
Aktuell ist das Thema, weil Raúl Reyes, der zweitwichtigste Kommandant der FARC, getötet worden ist. Auch die offizielle Website der Guerilla ist verschwunden. [Bei der Suche danach bin ich auf ein Blog gestoßen, das ich vor 35 Jahren noch toll gefunden hätte…]
Das obige Foto habe ich in San Fernando de Atabapo gemacht, einer Siedlung in der venezolanischen Region Amazonas. Es zeigt die Grenze zu Kolumbien, die mitten im Rio Atabapo verläuft. [Blickrichtung exakt nach Westen zum Rio Guaviare, links ist der Rio Atabapo, zwei Kilometer nördlich (rechts) fließen beide in den Orinoco.] Auf der anderen Seite liegt das kolumbianische Dorf Amanaven; ich bin zwei mal kurz dort gewesen. Dort, wo ich das obige Foto schoss, hat auch Alexander von Humboldt gestanden.
Online-Durchsuchung zum Aussuchen
– Tagesschau.de (27.04.2007): „Seit 2005 haben deutsche Geheimdienste nach Angaben des Bundesinnenministeriums knapp ein Dutzend Privatcomputer heimlich via Internet durchsucht.“
– Tagesschau.de (28.04.2007, ‚Wolfgang Wieland im Interview): „Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt..“
– Spiegel Online (09.07.2007, Wolfgang Schäuble im Interview): SPIEGEL: „…wie etwa die heimlichen Online-Durchsuchungen zeigen. Die haben die Sicherheitsbehörden ohne gesetzliche Grundlage jahrelang angewandt. Schäuble: Moment. Es gab einen Anwendungsfall im Inland.“
– Focus Online (05.01.2008): „Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“
– Bundesverfassungsgericht (27.02.2008): „Vereinzelt wurden derartige Maßnahmen durch Bundesbehörden bereits ohne besondere gesetzliche Ermächtigung durchgeführt. Über die Art der praktischen Durchführung der bisherigen „Online-Durchsuchungen“ und deren Erfolge ist wenig bekannt. Die von dem Senat im Rahmen der mündlichen Verhandlung angehörten Präsidenten des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz haben mangels einer entsprechenden Aussagegenehmigung keine Ausführungen dazu gemacht.“
– Spiegel Online (01.03.2007): „Die beiden bekannten Fälle von Online-Durchsuchungen wurden gegen den Berliner Islamisten Reda S., der gute internationale Kontakte in die Dschiahd-Szene [sic] unterhält, und einen Iraner geführt, der der Proliferation verdächtigt wurde.“
Blogs als Seismografen
Neue Zürcher Zeitung: „Blogs als Seismografen“.
Hierzulande spielen politische Blogs kaum eine Rolle. In den USA erzielen sie grössere Aufmerksamkeit. Angehörige des US-Kongresses nehmen sie dabei als Seismografen, aber weniger als Informationslieferanten wahr. Dies ergab eine Umfrage der Washington University.
Die Autorin Dr. Sabine Pamperrien ist übrigens meine Nachfolgerin beim Medienmagazin Berliner Journalisten.
34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung
Heise: „34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung“. (Ja, ich bin dabei!) Aktuelle Fotos von der Aktion gibt es hier.
Polit-Choreografie auf dem Balkan
Das Parlament des Kosovo hat am 17.02. in einer Sondersitzung die Unabhängigkeit der serbischen Provinz ausgerufen. Der – neben Albanien – zweite „albanische“ Staat auf dem Balkan kann allein wirtschaftlich nicht überleben. Aber darum geht es den heimlichen Geburtshelfern USA und EU nicht – sie verfolgen eigene Interessen.

Am 29.01. wartete die unabhängige und auflagenstärkste slowenische Zeitung Delo mit einem echten Scoop auf: Sie publizierte das Protokoll von Gesprächen zwischen Mitja Drobnič, dem politischen Direktor des slowenischen Außenministeriums, mit diversen US-Diplomaten – Vertretern der Regierung und des Nationalen Sicherheitsrates, unter anderem mit Daniel Fried, dem Staatssekretär im Außenministerium für europäische und eurasische Angelegenheiten. Die Gespräche zeigen, wie die USA den Fahrplan zur Unabhängigkeit des Kosovo während der EU-Ratspräsidentschaft Sloweniens durchzusetzen planten und bis in Detail vorgaben. Die US-Diplomaten schlagen vor, das Parlament des Kosovo möge die Unabhängigkeit an einem Sonntag erklären – wie es jetzt geschah. Russland habe dann keine Zeit mehr, den UN-Sicherheitsrat einzuberufen. Wenn die ersten Staaten den Kosovo anerkannt hätten, gebe es ohnehin kein Zurück mehr.
„Die Vereinigten Staaten vermieden einstweilen Aussagen zur Unabhängigkeit des Kosovo, werden aber nach der Proklamierung der Selbständigkeit durch die Regierung des Kosovo dann unter den ersten Regierungen sein, die die Selbständigkeit anerkennen werden. Die USA strebten an, daß der Kosovo in den ersten Tagen von möglichst vielen Ländern außerhalb der EU anerkannt werde. Die Vereinigten Staaten würden eine starke Lobby-Arbeit in Japan, der Türkei sowie den Arabischen Ländern betreiben, in Ländern also, die ihre Bereitschaft gezeigt hätten, den Kosovo ohne Zögern auch anzuerkennen.“
Peinlich ist der Inhalt der Gespräche für die slowenische Regierung, weil sie mehr oder weniger zu einem Befehlsempfänger degradiert wird. Daniel Fried legte Slowenien nahe, als erster Staat den Kosovo anzuerkennen. Die Rolle des neutralen Vermittlers zwischen Serbien und seinen abtrünnigen Provinzen kann die Regierung in Ljubljana jetzt nicht mehr besonders glaubwürdig vertreten. Die US-Diplomaten lassen auch keinen Zweifel daran, dass in den Deklarationen der Europäischen Union die Interessen der USA mit formuliert werden sollen. Georg Bush wünscht sich zum Beispiel, dass „Kuba und Venezuela“ als „problematische Staaten“ und der „Terrorismus“ jeweils erwähnt werden.
Diese Vorgeschichte wurde von den deutschen Medien bei der Berichterstattung über die Unabhängigkeitserklärung fast ausnahmslos verschwiegen. Am 15.02. publizierte Ekkehard Sieker, langjähriger Fernsehjournalist bei Monitor und heute verantwortlicher Redakteur der Website hintergrund.de, eine deutsche Übersetzung). Man muss Siekers Theorien zu anderen Themen nicht beipflichten, aber die deutsche Version des Textes entspricht dem, was auch die österreichische Zeitung Standard in Auszügen veröffentlichte und worüber Die Presse schon am 29.01. berichtete.
Die Protokolle haben in Slowenien eine mittlere Staatskrise ausgelöst. Mitja Drobnič musste zurücktreten. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss widmet sich der Frage, wo die undichte Stelle war, die die Medien informierte. Der Computer des hochrangigen Diplomaten Marjan Setinc wurde beschlagnahmt, weil Setinc in Kontakt zu einer Journalistin der Dnevnik stand – die Zeitung hatte die Protokolle ebenfalls publiziert. In Slowenien rätselt man zur Zeit darüber, wer im Laufe der „Hexenjagd“ im Außenamt bei wem die Telefone abgehört haben könnte.
Aus den Protokollen lassen sich die Prinzipien der Lobby-Arbeit der USA auf dem Balkan erkennen. Die Regierung Bush macht Druck auf Slowenien, möglichst bald innerhalb der Europäischen Union vollendete Fakten zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten gelten als zögernd, insbesondere die Niederlande geben den Hardliner gegen die Autonomie-Pläne ohne Zustimmung der UN (laut Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates. Staatssekretär Fried soll sich bemühen, den UN-Generalsekretär Ban Ki-moon dazu zu bewegen, sich positiv zu einer Mission der EU in den Kosovo zu äußern. Es soll vermieden werden, dass der UN-Sicherheitsrat sich zuungunsten einer Unabhängigkeit des Kosovo einmischt.
„Slowenien muss aber innerhalb der EU eine baldige Entsendung der Mission erreichen. (…) DiCarlo: Es gilt die Überzeugung, dass Ban schwerlich zur Übernahme der Mission aufrufen kann, bevor es zur Unabhängigkeitserklärung (…) kommt. (…) Nach der Unabhängigkeitserklärung muss es sofort zur Anerkennung kommen, weil der Generalsekretär nur dann feststellen kann, dass sich die Situation an Ort und Stelle verändert hat, und er die EU aufrufen kann, die (Kosovo-)Mission zu übernehmen. (…) Ban müsste (dann) nur betonen, „facts on the ground have changed“ und die EU einladen, ihre Mission zu entsenden. Ban braucht dafür keine Entscheidung des UNO-Sicherheitsrates.“
Die Methode ähnelt der Situation unmittelbar nach der Auflösung des ehemaligen Jugoslawiens beim Beginn des Kroatienkriegs 1991. Damals erkannte Deutschland Kroatien als einer der ersten Staaten an. Fast gleichzeitig unterzeichnete Kroatien ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union, das den freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt sicherte. Das Prinzip ist: Entweder eine Regierung unterwirft sich letztlich den Regeln der europäischen Union, wie in der Thessaloniki Agenda vom Juni 2003 präzisiert, oder sie wird wirtschaftlich in jeder Beziehung an den Rand gedrückt. Die mehr symbolische Affinität Serbiens zu Russland – aus historischen Gründen – kann letztlich nicht gegensteuern.
Politische Moral spielt keine Rolle. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es im Kosovo, dem ehemals ärmsten Teilstaat Jugoslawiens nur zwei florierende Wirtschaftszweige gibt: Den Menschen- und den Drogenhandel. Noch vor zehn Jahren definierte die US-Regierung die so genannten „Unabhängigkeitskämpfer“ der Kosovo Liberation Army (KLA bzw. UÇK als – wenn auch unbedeutende – Terrororganisation. Plötzlich wandelte sich die UÇK in den Augen des CIA zur Befreiungsarmee, obwohl deren Haupteinnahmequelle der Heroin-Schmuggel nach Westeuropa war. Die London Times formulierte im Juli 1999: „Kosovo is Mafia’s ‚heroin gateway to West'“. Die Berliner Zeitung zitierte am 04.03.1999 Quellen, die die bisherigen Einkünfte der UÇK auf über 900 Millionen Mark schätzte. Die Hälfte der Summe stammte aus dem Drogenhandel, die andere Hälfte von einer Art „Kriegssteuer“, die die UÇK von den ausgewanderten Kosovo-Albanern eintrieb.
Das Strategic Issues Research Institute (SIRIUS) hat die Presseberichte internationaler Medien zu diesem Thema zusammengestellt – „on KLA-Kosovo-Drugs-Mafia and Fundraising“. Die Washington Post berichtete am 26.05.1998 über die Unterstützung der mafiösen Banden und der UÇK im Kosovo durch albanische Einwanderer- rund eine halbe Million Albaner lebt in den USA. Die Romania Libera schrieb am 30.07.1998: „The Albanian terrorism and separatism obscures the geopolitical and the strategic dimension known only by some. In the offices of the Great, the Balkans is considered to have the deciding role of the stability or instability of Europe. Within this context, Kosovo and Macedonia seem to be in possession of keys of stability in the Balkans. Phantom Government“ of the so-called Kosovo Republic -still unrecognised by any state – has its seat in Ulm near Bonn, in Germany. The leader of this phantom „republic“ – Buyar Bukoshi – receives significant „donations“, later to be deposited in the Swiss banks or secret safes. Bukoshi himself, with his family, lives in Ulm. Meaning, far away from the bloodshed in Kosovo. Contrary to the leader, Ibrahim Rugova, who has not left the region and is looking forward to the US State Department support. In 1997, the Carnegie Foundation“ invited Rugova to USA and introduced him to the public through mass media in the right way. If Bukoshi is „the Germany man“, Rugova is „the American man“.
.

Der Artikel ist in seinen wesentlichen Aussagen immer noch aktuell. Die Interessen der USA auf dem Balkan sind jedoch nur punktuell identisch den denen der Europäischen Union. Die Bush-Regierung plant schon seit Jahren, sich den strategischen Korridor Bulgarien-Mazedonien-Albanien zu sichern – den Weg des Öls vom Schwarzen Meer zur Adria. Die Kleinstaaterei und wirtschaftliche Abhängigkeit ist da von Vorteil. Pläne eines Großalbanien, wie sie Teile der aufgelösten UÇK vertraten, schaden den ökonomischen Interessen, die sich die Rohstoffe sichern wollen. Eine geplante Pipeline etwa führt vom bulgarischen Hafen Burgas bis Vlora in Albanien und wird von der Albanian Macedonian Bulgarian Oil Corporation verwaltet, die in den USA registriert ist. AMBO steht in enger Verbindung mit dem internationalen Konzern Halliburton. US-Vizepräsident Dick Cheney war zeitweilig Aufsichtsratpräsident.
AMBO steht in direkter Konkurrenz zu dem französischen Öl-Multi Total. So erklärt sich auch die Passage in dem geheimen Protokoll: „Drobnič bezeichnete im Weiteren die Aussage des französischen Präsidenten Sarkozy als problematisch, der den serbischen Weg in die EU mit der Lösung des Kosovo-Konflikts verbunden habe.“
Kurz vor der Bombardierung Jugoslawiens im Jahr 1999 sagte Bill Clintons Energieminister Bill Richardson laut The Guardian vom Februar 2001, es gehe darum, Amerikas Energieversorgung zu sichern. „Wir haben in der kaspischen Region erheblich politisch investiert, und es ist sehr wichtig für uns, daß die Karte der Pipelines und die Politik gleichermaßen stimmen.“
Die USA sind auf ihrem Weg, die Karte des Balkan dem Weg des Öls anzugleichen, mit der Unabhängigkeit des Kosovo wieder ein Stück näher gekommen.

Dieser Artikel von mir erschien am 18.02.2008 auf Telepolis. Vgl. auch „Konfliktherd Balkan“ (23.02.2008) von Florian Rötzer und „Auf dem Weg in die Spaltung“ (28.02.2008) von Boris Kanzleiter.
Papier begründet das neue Grundrecht
Hier ein Mitschnitt von Phoenix (27.02.): Das Bundesverfassungsgericht begründet das neue Grundrecht. (ca. 420 MB, avi-Format)
Geheimdienst-Nummer
Der Westen: „Die klassische Geheimdienst- Nummer ist denkbar“
Burkhard Schröder etwa, der in seinem ‚Online-Tagebuch‚ über Politik, Wissenschaft und Medien seinen Angaben nach investigativ berichtet, schreibt in einem Telepolis-Artikel: ‚Bei der Online-Untersuchung handelt es sich also um eine reine Wunschvorstellung und mitnichten um eine real existierende Methode.‘ So genannte Bundestrojaner seien noch nie angewendet worden.
Das heisst nicht, sie sei nicht möglich, sondern nur, dass sie noch nicht praktiziert worden ist.
‚Zu sagen, Online-Durchsuchungen sind nicht möglich, ist Blödsinn‘, klärt Dr. Christoph Wegener, Spezialist im Bereich IT-Sicherheit an der Ruhr-Universität Bochum, auf. ‚Durchsuchungen sind tendenziell möglich‘, nennt jedoch im gleichen Satz schon das Problem: ‚Man kann sich davor schützen.‘ Das kann der Verdächtige also auch tun.
Was denn nun? Sind sie möglich, wenn man sich schützen kann? Oder deswegen nicht?
Schlechte Karten für „Bundestrojaner“
Ein Artikel von mir auf Telepolis: ‚Schlechte Karten für „Bundestrojaner'“.
Nachtrag 28.02: Der Link zum Urteil ist falsch, darauf hat ein aufmerksamer Leser hingewiesen.
Erlaubt oder verboten?
Reuters: „Richter ebnen Weg für Online-Durchsuchungen“. ORF.at: „Verfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung“.
Heuchlerische Mischpoke
tagesschau.de: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Online-Durchsuchungen sollen bald umgesetzt werden
Der FDP-Parteichef Guido Westerwelle bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als einen „Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte“. Das Gericht stoppe mit seinem Urteil „die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll“. Auf die Tatsache, dass in NRW ein FDP-Politiker für das gekippte Gesetz zuständig sei, ging Westerwelle nicht ein.
Hausaufgaben für Wolfgang Schäuble
Ein Artikel von mir in der Netzeitung (27.02.2008): „Hausaufgaben für Wolfgang Schäuble“.
Neues Grundrecht | Papier holt die große Keule raus
Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ist nichtig. Online-Durchsuchungen bleiben verboten. Noch mehr: Papier beginnt seine Begründung mit dem Satz, das Bundesverfassungsgericht konstituiere ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Schlimmer hätte es für Schäuble nicht kommen können.
Update (10.30 Uhr) Papier erteilt indirekt auch der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Der große Rundumschlag – ein Sieg der Bürgerrechte auf ganzer Linie.
Update: Das Urteil ist online.
Ausreichend Sachverstand
Fragenkatalog der SPD-Bundestagsfraktion / AG Kultur und Medien / AG Neue Medien an den Bundesinnenminister, 22. August 2007:
Frage:Wer berät sachverständig die Sicherheitsbehörden und das BMI bei der Konfiguration von Online-Durchsuchungen?
Antwort:Die Sicherheitsbehörden und das Bundesministerium des Innern verfügen grundsätzlich über genügenden Sachverstand.
Das hatte ich noch nicht gelesen…. Dann kann ja nichts mehr schiefgehen.
Wahl in Hamburg, revisited
Kühl und sachlich wie immer: Franz Walter in der taz über die Wahl lin Hamburg: „Die CDU kann rechnen. Wenn sie glaubt, dass es eine riesige Empörung in der Bevölkerung über Rot-Rot-Grün in einem Land gibt, wenn sie glaubt, trotz Diskussionen über soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftsethik mit der FDP einen Lagerwahlkampf gewinnen zu können, wird sie Neuwahlen riskieren. Ansonsten wird es nur Theaterdonner geben – was, auf lange Sicht, zu noch mehr Politikverdrossenheit führt. Ich glaube eher an die zweite Version. (…) Union und Grüne haben beide verloren, ihre Balken in den Schaubildern gehen deutlich nach unten. Eine Koalition aus zwei Verlierern ist immer schwierig, zumal diese Bündnisvariante bei der Grünen-Anhängerschaft sehr unbeliebt ist. (…) Haben die Grünen Mut zur geistigen Unabhängigkeit und Komplexität, dann werden sie sich in Hessen nicht vor der Linkspartei ängstigen und es in Hamburg mit den Schwarzen riskieren.“
Was Falter vergisst: Mut und geistigen Unabhängigkeit sind bei Deutschen per default abgestellt. Dazu brauchte man ein PlugIn, was man sich erst aus anderen Kulturen herunterladen muss.
Wahl in Hamburg
Die dümmsten Sätze der Woche stammen von Michael Naumann (SPD). Im ZDF sagte er sinngemäß: Alle Parteien müssten mit allen reden. Die SPD rede aber nicht mit der Linken. Ich nenne so etwas schizophren oder schlicht bekloppt. Aber Naumann ist bekanntlich geborener Ossi, da verwundert das nicht.
By the way: Ich kenne Naumann noch aus seiner Zeit bei Rowohlt. Ich schrieb gerade mein Buch Neonazis und Computernetze. Naumann, so sagte mir damals meine Lektorin, habe persönlich interveniert, um einige Passagen zu entschärfen. Ich wollte aus dokumentarischen Gründen eine der in den Mailbox-Netzen kursierende „Bombenbauanleitungen“ abdrucken. Das wurde verboten – kurz vorher hatte es das Attentat in Oklahoma gegeben. Naumann war also schon immer ein Weichei.





















