Neues Grundrecht | Papier holt die große Keule raus

papierDas nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ist nichtig. Online-Durchsuchungen bleiben verboten. Noch mehr: Papier beginnt seine Begründung mit dem Satz, das Bundesverfassungsgericht konstituiere ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Schlimmer hätte es für Schäuble nicht kommen können.
Update (10.30 Uhr) Papier erteilt indirekt auch der Vorratsdatenspeicherung eine Absage. Der große Rundumschlag – ein Sieg der Bürgerrechte auf ganzer Linie.
Update: Das Urteil ist online.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Neues Grundrecht | Papier holt die große Keule raus”

  1. hfi am Februar 27th, 2008 11:11 am
  2. MH am Februar 27th, 2008 3:25 pm

    Hurra wir haben ein neues Grundrecht -lol- Ganz schön frech dieser Papier. Auf die Richter ist aber auch kein Verlass mehr. Die sind viel zu unkonservativ … ;)

  3. mucksy am Februar 27th, 2008 11:14 pm

    Ich kann die allgemeine Euphorie überhaupt nicht teilen.

    Das ausgedruckte Urteil ist in meinen Augen ein typischer Fall von geduldigem Papier.

    Die Ausschnüffelung ist doch gestattet worden, zwar von richterlicher Kooperation abhängig und unter bestimmten Gegebenheiten, aber doch grundsätzlich gestattet. Gefahr muss bestehen, „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ müssen gegeben sein.

    Was – bitte schön – sind denn „tatsächliche Anhaltspunkte“? Das Gegenteil von „fiktiven Anhaltspunkten“?

    Bei einem faktisch begründeten Verdacht kann jetzt doch losgelegt werden; ein williger Richter findet sich immer und ein Anhaltspunkt erst recht.

    „Was der Fall ist, die Tatsache, ist das Bestehen von Sachverhalten.“ Derartige Tautologien begründen eben gar keine Erkenntnis; das hat auch Wittgenstein letztlich erkannt.

    Das Bestehen von Sachverhalten lässt sich immer irgendwie zu Anhaltspunkten für eine Gefahr für ein Leben konstruieren. Ich sehe hier dem Ermessen, möchte sogar sagen: geradezu der Willkür viel zuviel Platz eingeräumt.

    Dieses Urteil wird nichts von dem verhindern, was ernsthaft zu befürchten war – im Gegenteil, dieses Urteil manifestiert die Position der Krake „Staat“ gegenüber dem Individuum, dessen Rechte hier zwar Grundrechte genannt, dennoch aber relativiert werden.

    „Tatsächliche Anhaltspunkte“! Dass ich nicht lache! Und es erzähle mir keiner, dass sei eben eine juristische Ausdrucksweise!

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