Vorratsdatenspeicherung | Juristisches
Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 (2 BvR 2099/04) (ohne Literaturangaben)
(…) Das Fernmeldegeheimnis schützt in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte.
Als Folge der Digitalisierung hinterlässt vor allem jede Nutzung der Telekommunikation personenbezogene Spuren, die gespeichert und ausgewertet werden können. Auch der Zugriff auf diese Daten fällt in den Schutzbereich des Art. 10 GG; das Grundrecht schützt auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs.
Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Andernfalls wäre der grundrechtliche Schutz unvollständig; denn die Verbindungsdaten haben einen eigenen Aussagegehalt. Sie können im Einzelfall erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten zulassen. Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt von Kommunikationsverbindungen geben Hinweise auf Art und Intensität von Beziehungen und ermöglichen auf den Inhalt bezogene Schlussfolgerungen. (…)
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist von dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Das Grundrecht dient dabei auch dem Schutz vor einem Einschüchterungseffekt, der entstehen und zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung anderer Grundrechte führen kann, wenn für den Einzelnen nicht mehr erkennbar ist, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Die Freiheit des Einzelnen, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, kann dadurch wesentlich gehemmt werden.
Ein von der Grundrechtsausübung abschreckender Effekt fremden Geheimwissens muss nicht nur im Interesse der betroffenen Einzelnen vermieden werden. Auch das Gemeinwohl wird hierdurch beeinträchtigt, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. (…)
Bei den Verbindungsdaten handelt es sich um personenbezogene Daten, die einen erheblichen Aussagegehalt besitzen können und deshalb des Schutzes durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) bedürfen.
Telekommunikation hat mit der Nutzung digitaler Übertragungsgeräte an Flüchtigkeit verloren und hinterlässt beständige Spuren. Durch die Digitalisierung fallen nicht nur bei den Diensteanbietern, sondern auch in den Endgeräten der Nutzer ohne deren Zutun vielfältige Verbindungsdaten an, die über die beteiligten Kommunikationsanschlüsse, die Zeit und die Dauer der Nachrichtenübertragung sowie teilweise auch über den Standort der Teilnehmer Auskunft geben und regelmäßig über den jeweiligen Kommunikationsvorgang hinaus gespeichert werden. Die Menge und der Aussagegehalt anfallender Verbindungsdaten lassen ein immer klareres Bild von den Kommunikationsteilnehmern entstehen. Auf Grund der Konvergenzen der Übertragungswege, Dienste und Endgeräte kommt es in der Telekommunikation in zunehmendem Maße zu einer Komprimierung des Informationsflusses. Die Endgeräte, vor allem Mobiltelefon und Personalcomputer, dienen nicht nur dem persönlichen Austausch, sondern zunehmend auch der Abwicklung von Alltagsgeschäften, wie dem Einkaufen oder dem Bezahlen von Rechnungen, der Beschaffung und Verbreitung von Informationen und der Inanspruchnahme vielfältiger Dienste. Immer mehr Lebensbereiche werden von modernen Kommunikationsmitteln gestaltet. Damit erhöht sich nicht nur die Menge der anfallenden Verbindungsdaten, sondern auch deren Aussagegehalt. Sie lassen in zunehmendem Maße Rückschlüsse auf Art und Intensität von Beziehungen, auf Interessen, Gewohnheiten und Neigungen und nicht zuletzt auch auf den jeweiligen Kommunikationsinhalt zu und vermitteln – je nach Art und Umfang der angefallenen Daten – Erkenntnisse, die an die Qualität eines Persönlichkeitsprofils heranreichen können.
4. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt vor jeder Form der Erhebung personenbezogener Informationen. Ein Durchsuchungsbeschluss, der – wie hier – zielgerichtet und ausdrücklich die Sicherstellung von Datenträgern bezweckt, auf denen Telekommunikationsverbindungsdaten gespeichert sein sollen, greift in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein.
5. Beschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht.(…)
Ich frage mich, ob die Herrschaften, die das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen haben, jemals in eines der Urteile des Bundesverfassungsgerichts hineingesehen haben. Die Richter werden ihnen die Vorratsdatenspeicherung in kleine Fetzen zerreißen und auf den traurigen Resten vornehm herumtrampeln, bevor sie in die Tonne fliegen.
Online-Durchsuchung | Chronologie
Ich habe im Rahmen einer größeren Recherche die Medienberichte über die “Online-Durchsuchung” zusammengefasst (Auswahl). Sehr lustig, wenn man den Quatsch vergleicht, der zum Thema geschrieben wurde.
Irrationale Ängste?
Interview mit Albrecht Ude über die Vorratsdatenspeicherung: „Haben Sie irrationale Ängste vor der Vorratsdatenspeicherung, Herr Ude?“
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Online-Durchsuchung 1993
Focus (38/1993): „Nationales Netz. Unter Verwendung zentraler Mailboxen bauen Neonazis ein landesweites Computernetz auf“. – „Die System Operators und ihre Überwacher experimentieren mit immer neuen Programmen. Hetzer alias Tetzlaff: ‚Eine Entschlüsselung ist für Unbefugte praktisch nicht mehr möglich.‘ Doch die Verfassungsschutztechniker dringen in die Mailboxen ein. Zunehmend knacken sie auch Paßwörter, die den Zugriff Unbefugter stoppen sollen. Die Beute: Veranstaltungstips, Hinweise auf neue Bücher und Szeneschriften…(…) Bayerns Verfassungsschutz- Vizepräsident Volker Haag: ‚Dann kann die Planungszeit für extremistische Aktionen eventuell so verkürzt werden, daß uns kaum noch eine Möglichkeit zum Eingreifen bleibt.'“
Wie sich die Worte gleichen….
Internet-Zensur
Heise hat die Liste der in Finnland zensierten Porno-Websites verlinkt. Sie stammt vom Bürgerrechtler Matti Nikki. „Doch seien die meisten Seiten auf dem finnischen Online-Index legale pornografische Angebote aus den USA oder EU-Ländern oder enthielten nicht einmal Pornografie, heißt es in einer Mitteilung der Electronic Frontier Foundation Finland (EFFI).“
Dennoch kann man eine größere Menge hochprozentirger alkoholischer Getränke verwetten, dass sich kein deutsches Medium (außer Heise) trauen wird, die URL-Sammlung Nikkis zu verlinken.
Ich habe meinen Tor-Button benutzt und mir einige dieser Seiten angesehen. Kinderpornografie im Sinne des Gesetzes habe ich nicht gefunden. Auch www.x-preteens.com enthält keine Kinderpornografie, obwohl man sich vorstellen kann, welche Klientel sich da herumtreibt.
Natürlich: …“die meisten ISP wären zur Kooperation bereit und würden kinderpornografische Angebote gezielt sperren“. Die Websites werden zum größten Teil in den USA gehostet, aber auch deutsche sind dabei.
Es handelt sich also um die gewohnte sinnfreie Hysterie der Zensur-Fans. „Die Bürgerrechtler befürchten, die Internetzensur könne sich ausweiten.“ Quod erat demonstrandum. Irgendein Anlass, den totalitären Überwachungsstaat einzuführen, wird sich schon finden lassen. Die üblichen verdächtigen Themen kennen wir schon auswendig: (Rechts)Extremismus, Terrorismus, Kinderpornografie. Meyer, übernehmen Sie!
Duo faciunt collegium terroristicum?
Lauschen wir den Worten August Hannings, seines Zeichens Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND): „Wir sollten etwa darüber nachdenken, ob es noch zeitgemäß ist, dass drei Täter zusammenkommen müssen, um den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu erfüllen“.
Drei? Sind das nicht schon viel zu viele? Nein, viel zu inkonsequent, Herr Hanning. Auf ein Wort: Eine Person sollte schon ausreichen, um eine terroristische Vereinigung zu bilden, vor allem dann, wenn sie manchmal Selbstgespräche führt. Und die kann man bestimmt nachweisen, wenn man sie nach Damaskus zu den befreundeten Behörden schickt und sie dort foltern lässt. Dann würde die verdächtige Person sicher alles zugeben, auch ohne die von Ihnen so geliebte Online-Durchsuchung.
Polit-Choreografie auf dem Balkan
Ein Artikel von mir auf Telepolis (18.02.2008):“Polit-Choreografie auf dem Balkan“.
Rechtsextremisten: Propaganda per Computer
Baden-Baden, 11. April (ap). Rechtsextremisten benutzen offenbar das Computernetz „Internet“ mit Millionen Benutzern weltweit für ihre Propagandazwecke, berichtet das SWF-Fernsehmagazin „Report“. Seit einigen Wochen werde in großen Mengen Material US-amerikanischer Revisionisten eingespeist, die den systematischen Völkermord der Nazis leugnen, so etwa der „Leuchter-Report.“
Michael Rotert, Geschäftsführer der „Internet“-Servicefirma Xlink in Karlsruhe, erläuterte auf Anfrage, er halte es für wahrscheinlich, daß tatsächlich größere Mengen rechtsextremer Propaganda in das Computernetz eingespeist werde. Der Zugang zum Netz sei nicht zu kontrollieren, die Verbreitung des Materials nicht zu verhindern. „Wenn es eine Möglichkeit gäbe, würde ich sie unterbinden.“
(Frankfurter Rundschau, 12.04.1994)
Geheime US-Wunschliste zum Kosovo
Helmut Lorscheid (vgl. Ekkehard Sieker/hintergrund.de) : „Das im Januar in Slowenien an die Öffentlichkeit gelangte geheime Protokoll von politischen Gesprächen zwischen dem politischen Direktor des slowenischen Außenministeriums, Mitja Drobnic, und US-Diplomaten des State Department und des National Security Council in Washington zeigt, wie die USA ihre politischen Vorstellungen während der Zeit der EU-Ratspräsidentschaft Sloweniens durchsetzen wollen. Sloweniens EU-Ratspräsidentschaft hat Anfang Januar 2008 begonnnen und dauert bis Ende Juni 2008. Die folgenden Auszüge aus dem gesamten internen Protokoll zeigen praktisch einen us-amerikanischen Regie-Plan, wie die Ablösung des Kosovo von Serbien unter Mißachtung völkerrechtlicher Interessen anderer Staaten erfolgen soll. Das gesamte neunseitige slowenische Protokoll gelangte Mitte Januar durch die slowenische Tageszeitung Delo an die Öffentlichkeit. Die folgenden Auszüge liegen hier erstmals vollständig in deutscher Sprache vor.“ [mehr…]
Schmutz im Internet
Das Internet ist – wieder einmal – ins Visier des deutschen Gesetzgebers geraten. Allerlei Schmutz werde da verbreitet, bemerkte dieser Tage Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) anlässlich eines Gesprächs mit dem chinesischer Minister für öffentliche Sicherheit, Zhou Yongkang (Zhōngguó Gòngchǎndǎng): Kinderpornografie, Seiten von Terroristen, Aufrufe zum Extremismus, Verleumdungen. Dieser Informationsfluss müsse gesetzlich geregelt werden, forderten Schäuble und Zhou Yongkang. Nur wie? Die Novellierung der jeweiligen Mediengesetze, an denen der deutsche und der chinesische Gesetzgeber derzeit arbeiten, sieht vor, dass alle Internetseiten einer Registrierungspflicht unterliegen sollen, die von 1000 und mehr Besuchern frequentiert werden. Dies entspräche Artikel 12 des chinesischen und des geplanten deutschen Mediengesetzes, nachdem eine Registrierungspflicht für Printmedien besteht, deren Auflage tausend Exemplare übersteigt. Wer jedoch feststellen soll, welche Internetseiten täglich wie viele Besucher haben, ist unklar. Zudem beträfe dies Nachrichtenportale ebenso wie Dating-Börsen oder Blogs. Und wer sollte den betreffenden Seiten eine Lizenz erteilen? Etwa die Jugendschutzwarte?
Oder habe ich jetzt etwas velwechsert?
BVerfG 2008
Schöne Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2008 unter anderem zu entscheiden (Auszug):
– 1 BvR 1299/05 – Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes betreffend die Bereithaltung und den Abruf von Telekommunikations-Bestandsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit.
– 1 BvR 370/01 | 1 BvR 595/07 – Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, unter anderem betreffend so genannte Online-Durchsuchungen.
– 1 BvR 2074/05 | 1 BvR 1254/07 – Verfassungsbeschwerden gegen polizeirechtliche Vorschriften über die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen zum Zweck des Abgleichs mit dem Fahndungsbestand.
– 1 BvR 1602/07 | 1 BvR 1606/07 | 1 BvR 1626/07 – Verfassungsbeschwerden gegen Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Pressefreiheit und Bildnisschutz Prominenter (Caroline von Hannover).
– 1 BvR 462/06 – Verfassungsbeschwerde eines Professors einer theologischen Fakultät, der bisher das Fach „Neues Testament“ in Forschung, Lehre und Weiterbildung vertrat, betreffend eine Verfügung der Universität, mit der er unter Abänderung der bisherigen Einweisungsverfügung künftig das Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ vertreten soll.
– 1 BvR 1886/06 – Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob ein Rechtsanwalt Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus versteigern darf.
– 1 BvR 1620/04 – Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es (insbesondere) mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vereinbar ist, einen Vater zum Umgang mit seinem Kind mittels der Androhung eines Zwangsgeldes zu zwingen.
Was macht eigentlich die DKP?
Die DKP – welch ein politisches Grauen! Eine politische Sekte ist schon schlimm genug. Aber wenn die SektiererInnen auch noch aussehen, muss das wirklich verboten werden. Man sollte sich Christel Wegner als Block- oder Jugendschutzwartin vorstellen. Dann weiß man sofort, was man hat. Natürlich ist sie auch Mitglied bei ver.di und in anderen Lichterketten-Organisationen. Dort fällt so jemand offenbar nicht unangenehm auf. Wen wundert’s.
Die DKP und ihre Groupies meinen das alles todernst, auch wenn vernünftige Menschen für diese Sorte Politchaoten griffige Formeln wie „Dummheit in Tüten“ prägen. Das ist leider stark untertrieben. Die Partei „Die Linke“ sollte sich nicht wundern, wenn dann die Stasi wieder eingeführt werden soll und Transusen wie Wegner von Revolutionen träumen.
Ja, noch schlimmer als Wegner als Blockwart wäre die Vorstellung, Wegner mit einer Maschinenpistole vor dem Winterpalais zu sehen. Ich würde dann sofort zu den Matrosen von Kronstadt überlaufen.
Eilentscheid über Vorratsdatenspeicherung noch im März
Reuters (14.02.2008): „Das Bundesverfassungsgericht will seine mit Spannung erwartete Eilentscheidung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung rasch verkünden. ‚Wir beabsichtigen, noch im März zu entscheiden‘, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am späten Mittwochabend in Karlsruhe.“ [mehr…]
Was macht eigentlich Hagalil?
Ich frage mich, ob bei den Definitionsfragen in Finkeldeys Blog Hagalil gemeint ist?
Betrug ist es nicht, für eine gute Arbeit 200.000.- € wohlverdiente Fördergelder bekommen zu haben. Betrug ist es aber – moralisch, vermutlich sogar juristisch -, seinen wichtigsten Mitarbeiter/inne/n Honorare in Aussicht zu stellen, sobald man an Fördergelder gekommen sei („Ihr seid dann die ersten, die etwas kriegen“), ihnen jedoch dann die Höhe der Fördergelder zu verschweigen und Honorare zu verweigern.
Strunzdumm ist es, das Offenkundige nicht sehen zu wollen. Z.B. nicht sehen zu wollen, dass einem keiner erzählen kann, bei knapp 200.000.- € sei kein Raum gewesen, auch nur einen Anstandsobolus zu zahlen…
Perfide ist es, Jüdinnen/Juden zumindest in moralischer Hinsicht um Geld zu beschubsen und die sehr berechtigte Kritik daran als „Antisemitismus“ zu labeln.
Erinnert mich daran, mich dem Thema irgendwann recherchemäßig widmen zu wollen. Traut sich ja sonst eh keiner.
Online-Durchsuchung, die 234ste
Video: „Heimliche Online-Durchsuchung – wie geht’s, wie schütze ich mich?“ Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Offene Informationsgesellschaft und Terrorbekämpfung – ein Widerspruch? Sommerakademie 2007 am 27. August 2007. Sehenswert!
Anti-Terror-Kampf im Internet
Ich habe mir jetzt den Original-Artikel aus der WAZ besorgt, der den Medien-Hoax um die „Online-Durchsuchung“ maßgeblich beeinflusst hat. In meinem Telepolis-Artikel vom 06.02.2007 hieß es:
Wolf hat überhaupt nichts von „Online-Durchsuchungen“ gesagt. Im August 2006 heißt es im Heise-Newsticker korrekt nur, es solle jetzt das Internet überwacht werden. Die dort erwähnte Formulierung „Zugriff auf Internet-Festplatten“ stammt aus der Welt. Die wiederum bezieht sich auf ein Interview der WAZ vom 28.08.2006 mit Ingo Wolf: ‚Der Verfassungsschutz muss die Möglichkeit erhalten, auf Internet-Festplatten zuzugreifen, um inländische Terrorzellen aufzuspüren und zu beobachten.‘ Das ist allgemein formuliert und bedeutet gar nichts Konkretes. Was mit „Internet-Festplatten“ gemeint ist, kann man nur vermuten: Festplatten in den Rechnern der Provider, im Gegensatz zu privaten Festplatten, die manchmal offline sind?
Aus den „Internet-Festplatten“ haben dann die Medien private Computer gemacht – und die urbane Legende des Behörden-Hackers war geboren. Demnächst mehr in einem größeren Werk…
Vertrauen in unsere Eliten
Der dümmste Spruch der Woche wurde zweifelsfrei von Rainer Wend geprägt, laut Spiegel Online „wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion“. Thema: Die Vorwürfe der Steuerhinterziehung gegen Post-Chef Klaus Zumwinkel. Die Polizei war heute früh mit großen Trara bei Zumwinkels privat angerückt. Offenbar war die gesamte Presse vorher informiert worden, damit sich einige äußerst wichtige Personen fotografieren lassen konnten. Wend sagte: „Da geht wieder ein Stück Vertrauen in unsere Eliten verloren.“
„Ein Stück Vertrauen“ klingt nach „ein Stück weit den Bürgersteig entlang gehen“. Aber das ist nicht die Pointe. Die SPD hat also, wenn man Wend glauben will, Vertrauen in die herrschende Klasse, die man affirmativ „die Elite“ zu nennen pflegt, ohne die Kapitalisten vorher gefragt zu haben. Warum denn nur? Vertrauen ist gut, aber damit funktioniert die Ökonomie nicht.
Zumwinkel, „Manager of the Year 2003“, ist in Wahrheit nur ein typisches Beispiel für Manager eines quasi-staatlichen Unternehmens. Raffen, raffen, raffen und an sonst nichts denken. Das Kapital kennt keine Moral, und man darf die Mentalität der in seinem Sinn agierenden Personen nicht theologisch interpretieren. Es ist in sich konsequent. Das Sein bestimmt bekanntlich das Bewusstsein.
Übrigens, Marx hat dazu was Nettes gesagt: „Die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht.“ Modern formuliert: Die Sozis sind genauso doof wie die Zumwinkels.
Tarnkappe und Lichtschwert
Interessante Diskussion zur „Online-Durchsuchung“ auf beck-blog…
„Zuständige Stellen“ beobachten
Horst Engel, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, hat bekundet, was er von der Presse denkt – gar nichts. Engel sagte laut Focus Online: „Wer (…) über Schülernachhilfe und andere Angebote versucht, besonders Kinder und deren Eltern zu beeinflussen, gehört durch die zuständigen Stellen genau beobachtet.“ Wer sind denn die wofür „zuständigen Stellen“? Zuständig, um zu beobachten, was ist und was getan wird, ist die Presse und kein Inlandsgeheimdienst. Die schmierige Schlapphut-Behörde hat sich in den letzten Jahren vor allem durch unzählige Skandale hervorgetan.
Ceterum censeo: Verfassungsschutz esse delendam.
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