Duo faciunt collegium terroristicum?

Lauschen wir den Worten August Hannings, seines Zeichens Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND): „Wir sollten etwa darüber nachdenken, ob es noch zeitgemäß ist, dass drei Täter zusammenkommen müssen, um den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu erfüllen“.

Drei? Sind das nicht schon viel zu viele? Nein, viel zu inkonsequent, Herr Hanning. Auf ein Wort: Eine Person sollte schon ausreichen, um eine terroristische Vereinigung zu bilden, vor allem dann, wenn sie manchmal Selbstgespräche führt. Und die kann man bestimmt nachweisen, wenn man sie nach Damaskus zu den befreundeten Behörden schickt und sie dort foltern lässt. Dann würde die verdächtige Person sicher alles zugeben, auch ohne die von Ihnen so geliebte Online-Durchsuchung.

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