Online-Datenerhebung

Ein Hoax wird zum Gesetzentwurf – sehr lustig. Das bayerische Kabinett radebrecht, dass es nur so kracht: „Unter engen Voraussetzungen brauchen wir deshalb künftig eine Online-Datenerhebung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Verfassungsschutzbehörden dürfen von der technischen Entwicklung nicht abgehängt werden.“ Halleluja. Nun programmiert mal schon. Das erinnert mich an einen legendären Satz Heinrich Lübkes, als er eine Wirtschaftsdelegation aus Afrika verabschiedete: „Nun entwickelt euch mal schön da unten.“

Obama vs. Clinton

elections

Vorab: Wäre ich Amerikaner, ich wüsste noch nicht, ob ich Clinton oder Obama wählen würde. Als Deutscher fühle ich mich von den hiesigen „Online“-Medien unzureichend informiert – die sind noch nicht einmal in der Lage, einen Link zu den beiden Kandidaten zu setzen. [Spiegel Online ist ein gutes Beispiel für eine perfekte Autopoiesis.]

Eines scheint unstrittig: Die Wähler der Demokraten sind tolerant und flexibel, mehr als bei den Republikanern: Sie können sich gut vorstellen, auch den jeweils anderen Kandidaten zu wählen. Bei den Rechten ist McCain nicht sicher, ob er auch die Ultrarechten für sich gewinnen kann. Offenbar will Huckabee so viel Stimmen erzielen, dass er als Vizepräsident gesetzt wäre, falls McCain gewinnt.

Da die Rechte – wie in Deutschland – das Thema Sicherheit ansprechen wird, wäre Obama als junger und relativ unerfahrener Kandidat eher im Nachteil. Die Massen wählen in der Regel Opportunisten. Hillary Clinton hat für den Irak-Krieg gestimmt, ihre Meinung jetzt aber geändert; Obama war schon immer dagegen. Es steht zu befürchten, dass die Schwung seiner Kampagne nur die betrifft, die ohnehin schon die Demokraten wählen würden. Falls die Außenpolitik eine der zentralen Fragen im Wahlkampf wäre, was angesichts der traditionellen Selbstbezogenheit der Amerikaner nicht automatisch der Fall ist, hätte Clinton mehr Chancen, die Unentschlossenen auf ihre Seite zu ziehen. Obama verströmt auf seiner Website ein wenig die Aura eines Bonsai-Messias. Der Mann, der Führer, der aus der Masse herausragt, erinnert mich immer an die Agitprop der PKK.

Originelles zum Thema habe ich in deutschen Medien nicht gefunden – mit einer Ausnahme. Die Zeit schreibt etwas Interessantes über die Partei-Apparatschiks der Demokraten:

„Zwar hat sich die Hälfte der gut 800 Superdelegierten, die sich aus Parteifunktionären der Demokraten rekrutieren und in ihrer Wahlentscheidung keinem populären Votum verpflichtet sind, bislang noch nicht für einen der beiden Kandidaten entschieden. Wenn jedoch die Superdelegierten auf dem Parteitag im späten August gegen den Mehrheitsbeschluss der Demokraten-Wähler Hillary Clinton zur Kandidatin krönen sollten, dann ist fraglich, was das für die Wahlen im November bedeutet – zumal, nachdem die Wähler in Michigan und Florida als Folge von Machtspielen zwischen der Parteiführung auf Staats- und nationaler Ebene bereits faktisch entmachtet worden sind.“

Die Apparatschiks gewinnen übrigens immer.

Wählt Dreier!

ReligioinDie taz schreibt: „‚Herr Dreier vertritt in der Frage der Menschenwürde und des Lebensschutzes fundamental andere Positionen als die CSU‘, sagte etwa am Wochenende Bayerns Ministerpräsident Günter Beckstein. Auf Unverständnis stieß außerdem, dass Dreier den christlichen Kirchen vorhält, sie hätten erst spät ein positives Verhältnis zu den Menschenrechten entwickelt. Diese hätten „vielfach gegen den Widerstand“ der Kirchen erkämpft werden müssen. Laut FAZ gingen Unionsvertreter in den Ländern deshalb davon aus, Dreier sei ein „kämpferischer Atheist“. Tatsächlich ist Dreier aber sogar Mitglied des Hochschulbeirats der Evangelischen Kirche.“ Frage: Warum muss man irgendein höheres Wesen verehren, um Verfassungsrichter zu sein? Primitiver Aberglauben hat beim Bundesverfassungsgericht bekanntlich nichts zu suchen. Anderenfalls könnte das BVerfG auch gleich die Online-Durchsuchung durchwinken….

Die Moral der herrschenden Klasse

Lese gerade im aktuellen Spiegel, für den Konzern Daimler sei es „schwieriger als erwartet“, Lydia Schrempp, die Ehefrau des Ex-Vorstandschefs Jürgen Schrempp, loszuwerden. Nachdem Schrempp Ende 2005 ausgeschieden war, hatte ihm der Konzern ein Büro und Sekretärin garantiert und dass seine Frau weiterhin als Büroleiterin 200.000 Euro im Jahr verdient. „Nun werde wohl nichts anders übrigbleiben, so ein Daimler-Manager, als ihr zum Auscheiden auch noch eine hohe Abfindung zu zahlen.“ Schrempps Vermögen schätzt der Spiegel auf über 50 Millionen Euro. „Gegenwärtig ist Schrempp Honorargeneralkonsul der Republik Südafrika“, steht bei Wikipedia. Was sagt eigentlich Nelson Mandela dazu?

Security by obscurity im Bundestag

Der Bundestag bietet an, den Abgeordneten verschlüsselte E-Mails senden zu können. Das hört sich gut an, funktioniert aber nicht: Kaum ein Abgeordnetenbüro weiß damit umzugehen. Bei technischen Fragen geht man zudem nach dem Motto vor: Security by obscurity.

Die rot-grüne Bundesregierung hat am 22. Januar 2002 die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) erlassen. Seitdem wird die Kommunikation aller Bundesbürger komplett überwacht. Die Technik – eine Echtzeit-Schnittstelle – muss von den Telekommunikationsanbietern eingerichtet und selbst finanziert werden. Nur kleine Provider sind davon ausgenommen. Wer seine elektronische Kommunikation verschlüsselt, kann natürlich nicht belauscht werden. Was liegt also näher, auch bei vertraulichen Nachrichten an einen Abgeordneten des Bundestages kryptografische Verfahren zu verwenden.

Es scheint zunächst einfach zu sein: Unter der Überschrift „Senden verschlüsselter E-Mails an Mitglieder oder Mitarbeiter des Deutschen Bundestages“ kann sich jeder über die Grundlagen asymmetrischer Kryptografie informieren. Man wird auch hinreichend über die Methode aufgeklärt:

„Für die Verschlüsselung von E-Mails muss der jeweilige Absender den öffentlichen Schlüssel des Empfängers in seinen E-Mail Client einbinden. Der öffentliche Schlüssel für die jeweilige E-Mail Adresse der Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeiter ist automatisch in jeder signierten E-Mail des Abgeordneten oder Mitarbeiters enthalten. Gegebenenfalls bitten Sie Ihren Kommunikationspartner im Deutschen Bundestag Ihnen eine signierte E-Mail zu senden, um ihm verschlüsselt antworten zu können.“

Vor das Verschlüsseln hat die Verwaltung des Bundestags eine hohe Hürde gestellt: Die E-Mail-Adressen, die man benötigt, um seinen eigenen öffentlichen Schlüssel an die Abgeordneten zu senden, werden nicht verraten, sondern stattdessen jeweils ein Kontaktformular angeboten. Viele Abgeordnete haben zwar eine Website, die muss man aber in jedem Fall einzeln und mühsam selbst recherchieren. Ob das zu erwartende System vorname.nachname@bundestag.de funktioniert, erfährt man auch nicht.
S/MIME

Selbst bei Jörg Tauss (SPD), der bei Internet-Themen als relativ kompetent gilt, ist von einem öffentlichen Schlüssel nichts zu sehen. (Dafür begegnet man aber auf seiner Website dem „Regenzauber“, gegen Spam das @ verklausuliert (a) zu schreiben, wodurch man gezwungen ist, die E-Mail-Adresse mühsam von Hand einzutippen, statt im Quellcode zum Beispiel schlicht Unicode zu benutzen, um es den Spambots nicht ganz so einfach zu machen )

Man muss also zuerst die real existierende E-Mail-Adresse erfragen, auf eine signierte Antwort hoffen, das Zertifikat des Bundestags in den eigenen E-Mail-Client implementieren, die Signatur der empfangenen E-Mail überprüfen, den darin enthaltenen Schlüssel einbinden, dann mit einem eigenen Zertifikat signieren und mit dem öffentlichen Schlüssel des Abgeordneten verschlüsseln – und hoffen, dass der Empfänger die gleiche Methode anwendet und dann endlich auch verschlüsselt schreiben kann.

Der Bundestag verwendet nicht die Open-Source-Methode GNU Privacy Guard (GnuPG) oder gar die kommerzielle Version Pretty Good Privacy (PGp) wie etwa das Bundesverfassungsgericht, sondern verschlüsselt über Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME).

Diese Methode hat ihre Tücken: Benutzerfreundlich ist sie nicht, denn kaum ein Computer-Laie wird wissen, wie er oder sie an ein S/Mime-Zertifikat kommen kann und wie das anzustellen sei. Außerdem vertragen sich bei den meisten gängigen E-Mail-Programmen die beiden Verschlüsselungs-Methoden nicht. Thunderbird zum Beispiel arbeitet zuerst die S/Mime-Routinen ab, dann GnuPG. Wenn man eine E-Mail mit S/Mime signiert, kann man GnuPG nicht parallel verwenden, da eine anschließende Verschlüsselung die Mail verändern würde und die Signatur ungültig wäre. Es gibt auch keine Möglichkeit, für bestimmte Empfänger festzulegen, welche S/MIME-Funktion angewendet werden soll. Es ist also immer mühsame Handarbeit angesagt. Das weiß offenbar auch die Pressestelle des Bundestags, die auf Anfrage dazu etwas vage antwortet: „Der Deutsche Bundestag hat sich nur für eine der beiden Alternativen entschieden, da die parallele Verwendung zu technischen und organisatorischen Problemen führen könnte.“ Der Bundestag hat das zusätzliche Problem, dass er nur eine deutsche Zertifizierungsinstanz benutzen kann. Er ist zwar Certification Authority, kann aber das – auch aus Kostengründen – nicht in gängige Browser und Mail-User-Agenten implementieren lassen.

Am 19. Januar wurden 46 (von 613) nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Abgeordnete angeschrieben mit der Bitte: „Bitte schicken Sie mir eine signierte E-Mail zu.“ Nach einer Woche (!) hatten nur sieben geantwortet, von dem angeschriebenen Abgeordneten der Partei „Die Linke“ reagierte sogar niemand. Das Büro von Michael Glos (CSU) war mit am schnellsten: Man wusste offenbar sofort, worum es ging, jedoch fehlte die Signatur. Dafür erfährt man immerhin bei jeder Antwort die eigene IP-Adresse, die man beim Abschicken der E-Mail verwendet hatte – warum auch immer: „Diese Nachricht wurde im Internet des Deutschen Bundestages erfasst – Sa Jan 19 18:03:31 2008 – Externe IP-Adresse: 217.83.70.227.“ Auf Nachfrage reagierte Glos‘ Büro dann nicht mehr.
S/MIME

Eine Mitarbeiterin Volkmar Vogels (CDU) rief sogar an, um sich erklären zu lassen, um welchen unverständlichen Sachverhalt es sich in der fraglichen E-Mail gehandelt habe. Danach scheint das Interesse am Thema aber erloschen zu sein – eine elektronische Antwort kam nicht. Auch das Büro des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) schwieg eisern. Zugunsten Schäubles muss erwähnt werden, dass die Standard-Signatur des Autors vermutlich sehr abschreckend wirkt: „Please note that according to the German law on data retention, information on every electronic information exchange with me is retained for a period of six months.“

Gerda Hasselfeldt, CDU/CSU, Petra Bierwirth (SPD), Lydia Westrich (SPD) und Miriam Gruß (FDP) antworteten kurzfristig und korrekt signiert, jedoch nur zwei Männer: Markus Löning (FDP) und Hans-Christian Ströbele (Die Grünen). Das Büro Ströbeles, das offenbar zusätzlich die EDV im Bundestag bemühte, kommentierte: „Leider mussten die Techniker einräumen, dass das System noch nicht wirklich gut funktioniert.“ Nur sieben von 47 Mitgliedern des Bundestages reagieren also auf eine E-Mail, die um das bittet, was der Bundestag selbst empfiehlt – eine traurige Bilanz.

Der zweite Schritt gab auch den wenigen Abgeordneten, deren Mitarbeiter verstanden hatten, was eine elektronische Signatur ist, große Rätsel auf:
„Um nachzuprüfen, ob nicht nur die elektronische Signatur, sondern auch die Verschlüsselung funktioniert, bitte ich Sie um eine weitere kurze Mail, die Sie bitte an mich verschlüsseln. Mein öffentlicher Schlüssel (S/Mime) ist in meiner Signatur enthalten.“

Nur zwei Abgeordnete – Lydia Westrich und Markus Löning – meisterten diese Hürde und antworteten per verschlüsselter E-Mail. Das Büro von Miriam Gruß gab sich Mühe und kündigte an, man werde sich im Haus sachkundig machen – was aber seitdem offenbar noch nicht von Erfolg gekrönt war. Ein Verantwortlicher für die Technik im Bundestag verriet per verschlüsselter E-Mail, dass es für Probleme dieser Art sogar eine telefonische Hotline gebe und jederzeit Hilfe, falls ein Abgeordneter darum bäte.

Welche technischen Probleme Mitglieder des Bundestag daran hindern könnten, ihre Kommunikation zu verschlüsseln, war nicht zu erfahren. Einige Signaturen wiesen darauf hin, dass die Unterschrift ungültig sei. Das wird vermutlich daran liegen, dass verschlüsselte E-Mails an Bundestagsabgeordnete von einem zentralen Server entschlüsselt werden – ein Prinzip, dass der Idee widerspräche, dass nur der Empfänger einer kodierten Nachricht diese auch lesen sollte. Wie die Sicherheit der Kommunikation zwischen dem Server des Bundestags und Empfänger gewährleistet sei, darüber wollte man keine Details preisgeben. Anna Rubinowicz-Gründler, Pressereferentin im Bundestag, antwortete: „Zu IT-sicherheitsrelevanten Fragen können wir keine Auskünfte erteilen.“ Auf die Frage, warum ein Kontaktformular, das Signieren und den Austausch von Schlüsseln per S/MIME nicht erlaubt, angeboten wird statt einer funktionierenden E-Mail-Adresse, verwies man darauf, dass „die in das Formular eingetragenen Daten (..) verschlüsselt über ‚HTTPS‘ übertragen“ werden. Das bedeutet in diesem Fall nichts, da offenbar niemand genau weiß, wer im Bundestag die Mails welcher Abgeordneten lesen kann. Die mangelnde Fähigkeit oder Bereitschaft der Abgeordneten, ihre E-Mails vor dem Zugriff anderer zu schützen zu wollen, mochte man ebenfalls nicht kommentieren: „Die Pressestelle des Deutschen Bundestages informiert über Sachverhalte, transportiert aber keine Meinungen.“
S/MIME

Über diesen Sachverhalt kann man geteilter Meinung sein. Dass ein Abgeordneter des Bundestages keinen technischen Sachverstand besitzt, ist verzeihlich. Dass sie oder er auf auf den Sachverstand verzichtet, der ihm innerhalb des Hauses gratis angeboten wird, ist einfach nur ignorant.

Dieser Artikel erscheint leicht verändert am 04.02.2008 auf Telepolis.

Journalistische Folklore

Der Kerl sagt, wie es ist und hat Mumm. Ulrich Tilgner, Korrespondent des ZDF, beschreibt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung die Berichterstattung aus und über Afghanistan:

„Gerade die Afghanistan-Problematik ist sehr komplex und wird zunehmend unter dem Blickwinkel der deutschen Politik gesehen, manchmal sogar im Rahmen des Auftretens von Politikern. Deren Interessen werden nur zu oft sehr gut bedient“, (…) Wenn die politische Berichterstattung von Kollegen gemacht wird, die mit der Bundeswehr kommen und ich für eine Art journalistischer Folklore zuständig bin, dann habe ich ein Problem. (…) So gebe es mitunter Druck auf die Korrespondenten, Geschichten vor Ort entsprechend der Erwartung der Heimatredaktion zu erarbeiten. So sagte Tilgner in Bezug auf die Befreiung einer deutschen Geisel in Afghanistan: ‚Wenn der Druck der Konkurrenz oder von Politikern auf Redaktionen steigt, wird es schwierig, nicht die erwartete „Erfolgsgeschichte“ zu berichten, die es nach meinen Recherchen eben so nicht gab‘.“

Schön, dass das jemand so deutlich ausspricht: Hofberichterstattung, unkritische Lobhudelei, politische Willfährigkeit, mangelnde Recherche – das ist der Mainstream des deutschen Journalismus. Chapeau, Tilgner!

Weitreichende Kommunikationsstörungen

Man mag mich als hyperkritischen Querulanten abtun oder als Nörgler, aber was da gegen die Vorratsdantenspeicherung an „Argumenten“ durch die Medien rauscht, finde ich zum Teil nur noch lachhaft. Insbesondere die Pressemitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung vom 04.02.2008 und die Beispiele aus dem anonymisierten Schriftsatz überzeugen nicht. Das Problem scheint nicht nur die Vorratsdatenspeicherung zu sein, sondern auch die Ignoranz und penetrante Belehrungsresistenz der Betroffenen. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen, wenn ich mir das Gejammer anhöre.

Borg

[X] „schaltet sein Mobiltelefon seit Jahresanfang kaum noch ein, um eine Bewegungsdatenspeicherung zu verhindern. Damit ist er auf diesem Wege nicht mehr erreichbar, etwa für Pressekontakte.“ Meinen die mich? Das Handy ist schon immer die unsicherste Art zu kommunizieren, zumal die Gesetzeslage den Einsatz von IMSI-Catchern erlaubt, mit denen auch Unschuldige mal eben so abgehört werden konnen. Mit dem Handy erzeugt man ohnehin ein Bewegunsprofil. Das hat mit der Vorratsdatenspeicherung rein gar nichts zu tun. Wer das vermeiden willl, muss sich Prepaid-Karten aus dem Ausland besorgen.

[X] „berichtet, er unterlasse beim Surfen im Internet jede Aktivität im Bereich seiner Intimsphäre.“ Dann muss man das Gesetzesvorhaben ausdrücklich loben. Endlich kümmern sich die Surfer um ihre Privatsphäre! Und wenn die Vorratsdatenspeichung für unzulässig erklärt wird, dann ist den Surfern wieder alles egal?

[X] „Da ich mich bekanntermaßen antifaschistisch und politisch betätige muss ich davon ausgehen, dass meine Daten besonders geprüft werden. Darunter fallen natürlich auch private Kommunikationen. Seit in Kraft treten der Speicherung beschränken sich meine Telefongespräche und Internetkorrespondenz nur noch auf das wesentliche“. So ein Unsinn. Welche Daten werden wie „besonders geprüft“? Man sollte sich ohnehin so verhalten, dass so wenig Daten wie möglich anfallen. Private Kommunikation muss daher verschlüsselt werden. Wer das nicht will, darf nicht weinen und klagen. Und was war noch mal „Internetkorrespondenz“? Instant Messaging per Second Life? Internet Relay Chat? SMTP? Oder Postings im Usenet? All das sollte man ohnehin auf das Wesentliche beschränken und nicht das Internet mit sozialen Geräuschen vollmüllen. „Freunde und Bekannte schreiben unabhängig vom jeweiligen Inhalt weniger Emails und führen lieber persönliche statt Telefongespräche.“ Das ist wohl kaum emprisch beweis- und messbar. Wenn die Vorratsdatenspeicherung dazu führte, dass mehr persönlich miteinander gesprochen würde, fände ich das super. Aber natürlich nur in der Sauna oder im Schwimmbad, weil da am Körper angebrachte Wanzen auffallen und Richtmikrophone feucht werden.

[X] „…habe ich mich aus diversen Foren und chats zurück gezogen und somit leider auch keine Möglichkeit mehr mich mit anderen anonymen opfern aus zu tauschen.“ Schlicht Blödsinn. Man kann IRC und Pseudonyme benutzen und seine IP mit Tor schreddern.

„Gesprächspartner wollten etwa nur noch kurze Gespräche führen, oder es wird ein ‚Knacken in der Leitung‘, ein verlangsamter Internetzugang oder eine sonstige technische Störung gemeldet. […] moniert etwa, er habe ‚das eigenartige Gefühl, das eine dritte Person mithört'“. Jetzt gerät es zur Comedy. Wer eigenartige Gefühle hat, es würde jemand mithören, aber ansonsten keine Fakten beibringen kann, der sollte den Rat beherzigen, den Helmut Schmidt bei Visionen empfiehlt: Zum Arzt gehen! Was hat dieser gequirlte Quark in einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht zu suchen?

Den größten Quatsch verbreiten wieder hier schon behandelten Heiße-Luft-Spezialisten: „Viele Personen berichten, sie oder ihre Gesprächspartner setzten nun Verschlüsselung, Anonymisierungsdienste oder sonstige Umgehungstechniken ein. Bereits in der Beschwerdeschrift ist darauf hingewiesen worden, dass die Vorratsdatenspeicherung die Nutzung von Verschleierungsmöglichkeiten befördert und dadurch selbst im Fall schwerer Straftaten eine gezielte Überwachung vereiteln kann. Die Initiative ’no abuse in internet“ (naiin), eine von der Wirtschaft getragene Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität, befürchtet nun in der Tat, ‚dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert wird.'“ Ja, unter diesen Umständen bin ich selbstredend für die Vorratsdatenspeicherung! Setzt mehr Verschlüsselung, Anonymisierungsdienste oder sonstige Umgehungstechniken ein!

„Der Journalist […] schreibt, er schränke seine Internetnutzung im Bereich der Recherche über die elektronischen Medien nun stark ein.“ Dann hat er den Beruf verfehlt und/oder keine Ahnung. Man kann sich dagegen schützen, ausspioniert zu werden. Die geplante Vorratsdatenspeicherung erstellt massenhaft Bewegungsprofile von normalen Bürgerinnen und Bürgern; Kriminelle fängt man natürlich nicht damit. Das Gesetz ist ohnehin nur ein Vorwand, um den Überwachungsstaat populistisch zu verkaufen.

[X] „ist Journalist / Chefredakteur für internationale und nationale Medien und berichtet: ‚Seit dem 01.01.08 haben wir größte Probleme mit Informanten die uns bei brisanten Angelegenheiten nur noch sehr begrenzt Telefonate oder elektronische Kommunikation einsetzen.’“ Ich wette, dass niemand bei diesem Medium verschlüsselt oder zum Beispiel eine anonyme Nachrichtenbox wie die German Privacy Foundation nutzt.

Fazit: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Ich weiß nicht, wen die mit dem Blödsinn beeindrucken wollen. Schäuble und Konsorten werden sich ins Fäustchen lachen.

Gotteswahn, Version: Islam

Mohammed

Wieder ein Streit um Wikipedia: Muslime fordern in einer Petition, die Abbildungen des so genannten Propheten Mohammed zu entfernen. Harhar. Da müssen wir natürlich parteiisch eingreifen:

Das obige Bild zeigt eine persische Darstellung Mohammeds (rechts) vor seinen frühesten Anhängern. Die Illustration stammt aus Al-Birunis MohammedKompendium Athar al-Baqiya ‚an al-Qurun al-Khaliya. Das Werk befindet sich in der Sammlung der Bibliothèque Nationale in Paris (Manuscrits Arabe)

Das mittlere Bild stammt aus der „Apokalypse des Mohammed“, im Jahr 1436 im afghanischen Herat entstanden. (Das ist ungefähr dort, wo heute die Bundeswehr den Opium-Anbau am Hindukusch bewacht.) Das untere Bild ist im taz-Blog zu sehen.

Als überzeugter Heide kann ich über diese ominöse Petition natürlich nur laut lachen. Verehrer höherer Wesen wollen mir vorschreiben, was ich zu tun, zu lassen und abzubilden habe?! Wo kämen wir denn da hin? Ich würde erst anfangen zu diskutieren, wenn Christen, Juden und Muslime akzeptieren würden, dass mich religiöser Aberglaube, primitive Magie und die abwegige These, es gebe Götter, zutiefst beleidigt, verstört und an der Vernunft der Menschheit zweifeln lässt. Wer an einen Gott glaubt, unterliegt einer Wahnvorstellung. Und sowas gehörte verboten, wenn Atheisten nicht so tolerant wären. Ceterum censeo: Kirchen, Synogogen und Moscheen zu Turnhallen und Lichtspielhäusern!

Mohammed

USA | Was zählt

Spiegel Online: „Obama gewann in der vergangenen Wahlnacht vor allem die Menschen mit mehr als 150.000 Dollar Jahresgehalt. Unterhalb eines Jahresgehalts von 50.000 Dollar aber führt Clinton die Truppen an.“

Eigennützige Teile des Gesäßes

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Der stern hat einen offenbar klugen Menschen über Unicef interviewt. [Wie es sich für deutschen „Online“-Journalismus geziemt, ist der stern nicht in der Lage, ihn zu verlinken. Aber was will man auch verlangen, wenn die Kolumnen des Kollegen Jörges als „Premium“-Inhalt für einen € verkauft werden.]

Bei Unicef ist es offenbar wie beim DJV. Lothar Schruff sagt: „Der Vorstand ist mit ehrenamtlichen Repräsentanten des öffentlichen Lebens besetzt, die von einer laufenden Überwachung der Geschäftsführung weit entfernt sind. Es reicht nicht aus, eine Prüfungsgesellschaft zu beauftragen, man muss dann auch die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.“ Eben. „Was mit dem Vermögen geschieht und wo die Erträge hinfließen, bleibt intransparent. (…) Unicef Deutschland weist auch nicht aus, was der hauptamtliche Geschäftsführer verdient.“ Was sagt Unicef? Was zu erwarten war: Es sei alles gelogen. „Es gab keine Verschwendung von Geldern, keine Unregelmäßigkeiten oder gar Satzungs- oder Gesetzesverstöße.“

„Ehrenämtler“, die das öffentliche Leben repräsentieren – was soll dabei herauskommen? Vermutlich sind es Pfaffen und andere Ahnungslose. Aber schauen wir in die Liste der „Ehrenämtler“ – es sind die üblichen Verdächtigen. Sabine Christiansen, Joachim Fuchsberger, Ekin Deligöz, Dr. Heinrich von Pierer, Dr. Henning Scherf, Dr. Antje Vollmer, Alexandra-Friederike Prinzessin zu Schoenaich-Carolath u.v.a.m. – allesamt Lichterkettenträger und Gutmenschen, die sich vermutlich mit dem vormaligen guten Ruf von Unicef schmücken wollten und als Motiv ein denkbar niedriges haben: Helfen, helfen, helfen, und sich dabei besser fühlen als anderen. [Hinweis: Wer anderen hilft und das herumposaunt, ist kein Altruist, sondern ein eigennütziges Arschloch.]

Wobei wir gleich bei einem ähnlichen Thema wären. Verwendung von Spendengeldern, eitle Dumpfbacken, Konzerne des Helfen und Heilens, unqualifizierte Aufsicht, ahnungslose Ehrenämtler, korrupteJjournalisten – wer fällt uns da ein? Mir zum Beispiel die stern– Initiative Mut gegen rechte Gewalt. Moment mal: Wenn man online spenden will, kommt man zur Amadeu-Antonio-Stiftung. „Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse. Vorsitzende des Vorstands ist Anetta Kahane. Die Amadeu Antonio Stiftung wird von der Freudenberg Stiftung unterstützt und arbeitet eng mit ihr zusammen.“

Was liest man auf Wikipedia über Frau Kahane? „Sie arbeitete unter dem Decknamen ‚Victoria‘ für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS); ihr Führungsoffizier Mölneck notierte, dass sie bereits beim zweiten Treffen „ehrlich und zuverlässig“ berichtet und auch „Personen belastet“ habe.“ Lassen wir das auf sich beruhen, zumal Kahane damals sehr jung war.

Juni 2000: Beginn der Aktion „Mut gegen rechte Gewalt“: Das Hamburger Magazin stern sammelt erstmals Spenden für die Stiftung. Daraus erwächst eine bis heute andauernde partnerschaftliche Zusammenarbeit. Highlights dieser Zusammenarbeit sind eine Reihe von Konzerten und Tourneen gegen rechte Gewalt, die seit September 2000 von der Aktion organisiert wurden („Rock gegen rechte Gewalt“, „Die Leude woll’n, dass was passiert!“).“

Highlights waren also Rock-Konzerte, die bekanntlich politische Meinungen nicht ändern. OMG. Da fällt mir ein, dass ich schon immer mal unter den Rock dieser ziemlich undurchsichtigen Gemengelage schauen wollte und der zahllosen Vereinen, die darunter geschlüpft sind, und wie dieselben was mit den Fördergeldern gemacht haben, die der stern einsammelte und damit grob gegen das erste Gebot des Journalismus verstieß: „Du sollst dich auch nicht mit der guten Sache gemein machen.“ Und ob die Sache so gut ist und nicht vielmehr folgenlos verpuffende heiße Luft, sei nur so dahingestellt.

Second life

Spiegel Online hat heute zu dem großen ganzen Thema mentalitätsmäßig etwas gesagt – irgendwelche naiven Leute protestieren bei Flickr gegen die potenzielle Übernahme durch Microsoft. „Die nächste Protestwelle provozierte Flickr im Sommer mit der lang verschleierten Einführung eines Filtersystems: Flickr sperrte deutschen Nutzer alle Bilder, die irgendein Nutzer für zu anstößig hielt, um sie seiner Oma zu zeigen“. Ich wurde zensiert, weil ich spärlich bekleidete Avatare (vgl. Screenshots – das Foto hatte die meisten Zugriffe aller damals aus Second Life eingestellten Bilder bei Flickr) dort anbot, ohne dass ich eine nähere Begründung bekam. Ich bin daher ganz konsequent und auch völlig unbestechlich, weil ich garantiert und schon aus Trotz nicht auf den kackbraunen Haufen scheiße, auf dem sich die Web-2.0-Fliegen versammeln : Wer Flickr benutzt, ist nicht nur eine Dumpfbacke, sondern akzeptiert Zensur, ist also Opportunist(in) und somit genauso ekelhaft wie die oben erwähnten Teile des Gesäßes.

Grosser Online-Lauschangriff, revisited

Meine Gattin Claudia weist mich zu Recht darauf hin, dass ich ihre juristische Argumentation zum Thema „großer Online-Lauschangriff“ übernommen habe. Aber sicher. Sie sagt:

Der entscheidende Unterschied zwischen der Argumentation Buermeyers und der meinen: Buermeyer stellt klar, daß mit technischen Maßnahmen und formalgesetzlich sicher zu stellen ist, daß kernbereichsrelevante Daten geschützt bleiben. Eine darüber hinausgehende Schlußfolgerung ist, daß solange diese technischen Maßnahmen nicht vorhanden sind, die Online-Durchsuchung in jedweder Form mit der derzeitigen Rspr. des BverfG zum Kernbereichsschutz nicht in Einklang zu bringen ist.

Meine Gattin hat natürlich Recht.

Grosser Online-Lauschangriff?

Die aktuellen juristischen Gutachten zur „Online-Durchsuchung“ sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesinnenministerium ficht das nicht an. Dessen Informationspolitik kann auch zu dem Fazit führen, dass die die Öffentlichkeit – wider besseres Wissen der Verantwortlichen – getäuscht werden soll.

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat schon vor einem knappen Jahr die „verdeckte Online-Durchsuchung“ verboten. In Kürze wird entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde gegen deren bisher einzige juristische Ermächtigungsgrundlage, das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, Erfolg haben wird. Das Bundesverfassungsgericht wird über die so genannte „Online-Durchsuchung? jedoch nur indirekt urteilen. Im fraglichen Gesetz heißt es wörtlich, es gehe um „heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.“ Der Begriff „Online-Durchsuchung? kommt im Text gar nicht vor. Die Idee, die Strafverfolger und die Behörden würden auf privaten Rechnern heimlich Software installieren können, ist eine Erfindung der Medien, insbesondere der Süddeutschen (07.12.2006) und der taz (30.01.2007). Der polizeiliche „Hackerangriff“ hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch und seit dem Medienhype vor einem Jahr auch als Wunschvorstellung in der Politik eingebürgert.

Ulf Buermeyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, hat im August 2007 in einem Aufsatz umrissen, warum schon aus der vergangenen Rechtsprechung abgeleitet werden kann, dass ein heimlicher Zugriff des Staates auf private Rechner, wie von Schäuble befürwortet, schlicht verfassungswidrig ist. Unter „Zugriff? kann man verstehen, mit Hilfe technischer Mittel den Rechner eines Verdächtigen – ohne dessen Wissen – über einen bestimmten Zeitraum zu überwachen, auch ohne dass die dazu notwendige Software „online? implementiert werden müsste. Das ist ohnehin noch nie erfolgreich geschehen, trotz gegenteiliger Meldungen in den Medien, und auch äußerst unwahrscheinlich, da sich jeder dagegen mit einfachen Mitteln schützen könnte.

Online-Durchsuchung

Buermeyer zweifelt in seinem Text „Die „Online-Durchsuchung“. Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme? nicht nur daran, dass die Ermittlungsmethode der Online-Durchsuchung „jemals effektiv wird angewendet werden können?, sondern führt zwei gewichtige juristische Argumente an, die das Bundesverfassungsgericht zu erwägen habe – die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes und den so genannten „Kernbereichsschutz“ privater Lebensgestaltung. Interessant ist der Aufsatz Buermeyers vor allem deshalb, weil er beweist, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung über den Haufen werfen müsste, erlaubte es das, was dem Bundesinnenministerium vorschwebt (zum Beispiel in den „Fragen und Antworten zur
Online-Durchsuchung“.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2004 zum „Großen Lauschangriff“ geurteilt, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung meine nicht nur den Schutz vor unerwünschter physischer Anwesenheit eines Vertreters der Staatsgewalt in allen Räumen, die privat und beruflich genutzt werden – inklusive Keller, Balkon und Garten, ja sogar ein zeitweilig genutztes Hotelzimmer. Es ging noch viel weiter:

„Die heutigen technischen Gegebenheiten erlauben es, in die räumliche Sphäre auch auf andere Weise einzudringen. Der Schutzzweck der Grundrechtsnorm würde vereitelt, wenn der Schutz vor einer Überwachung der Wohnung durch technische Hilfsmittel, auch wenn sie von außerhalb der Wohnung eingesetzt werden, nicht von der Gewährleistung des Absatzes1 umfasst wäre.“

Die wenigen Juristen, die eine heimliche „Online-Durchsuchung“ für unbedenklich halten, kommen um diese Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nicht herum. Die Wohnung ist sakrosankt, und was das Bundesverfassungsgericht einmal entschieden hat, besitzt quasi Gesetzeskraft. Man kann das nur durch verbale Taschenspielertricks umgehen. Einige Juristen konstruieren um den Computer einen „virtuellen Raum?, der mit einem Online-Anschluss entstehe und der daher nicht mehr zur „Wohnung? gehöre (vgl. Beulke/Meininghaus: „Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 21.2.2006 StV 2007, S. 63 ). Noch abwegiger ist zum Beispiel die These, derjenige, der sich des Internet bediene, wüsste, dass sein Computer „hierdurch vielfältigen Angriffen durch Würmer usw.“ ausgesetzt sei. Der Nutzer nehme das somit in Kauf, öffne sein System selbst und begebe sich damit in die „Sozialsphäre?, die keine „Wohnung? mehr sei. Dr. Jürgen P. Graf, damals Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, meinte noch 1999 in der Deutschen Richterzeitung, der Anbieter von Daten erkläre sich mit der Eröffnung des freien Zugangs im Internet „mit dem Zugriff durch beliebige Dritte? automatisch einverstanden. Mit dem technischen Sachverstand der meisten Juristen ist es ohnehin nicht sehr weit her. Die überwiegende Anzahl der Autoren nimmt es unkritisch als Tatsache hin, dass ein – wie auch immer gearteter – „Bundestrojaner“ technisch umsetzbar sei. Man könnte auf ähnlichem Niveau auch darüber diskutieren, ob der Einsatz einer Tarnkappe – wie im Nibelungenlied – für Polizisten der Verfassung entspräche.

Buermeyer aber war Netzwerk-Administrator der Universität Leipzig und ist daher eine Ausnahme. Die zweite Säule seiner Argumentation, warum eine Online-Durchsuchung verwassungswidrig sei, ist der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der fußt auf der durch den Artikel 1 des Grundgesetzes geschützten unantastbaren Menschenwürde. Noch nicht einmal der Bundestag könnte diesen Artikel mehrheitlich abschaffen oder verändern:

„Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.“

In diesem „Kernbereich? darf der Staat noch nicht einmal Daten erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig formuliert und damit auch allen Ideen eines „Richterbands“ oder „Richtervorbehalts? eine Absage erteilt. Für die Online-Durchsuchung heißt das: Da es keine technischen Möglichkeit gibt, auf einem Rechner vorab „private“ Daten, die unter diesen „Kernbereich“ fallen, von denen zu trennen, für die das eventuell nicht zutrifft, verbietet sich der Einsatz heimlicher staatlicher Schnüffel-Software sogar bei Keyloggern.

Online-Durchsuchung

Das Bundesinnenministerium müsste genug sachverständige Experten haben, die sowohl die juristische Argumentation als auch die technischen Implikationen nachvollziehen könnten. In den „Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung“, die mittlerweile auch auf der Website des Bundeskriminalamts verlinkt ist, wird jedoch das Gegenteil suggeriert. Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Online-Durchsuchung wird mit keinem Wort eingegangen, bloße technische Spekulationen werden für bare Münze ausgegeben:

„Bevor eine Online-Durchsuchung durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt wird, prüft ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf.“ (…) Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (…) Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.“

Diese drei Thesen haben weder eine rechtliche Grundlage noch sind sie als unverbindliche Idee gekennzeichnet. Technisch erscheinen sie ohnehin als unsinnig. Eine derartige Software – inklusive einer Art Selbstzerstörungsmechnismus und der Möglichkeit, gerichtfeste Daten zu bekommen – gibt es noch nicht und wird es wohl auch nicht geben. Das Gutachten Prof. Ulrich Siebers zum Beispiel bekräftigt das differenziert: „Nach den Standards für digitale Forensik ist die Analyse eines im Betrieb befindlichen Systems problematisch, da ständig Daten verändert werden.“ Falls die Daten einen dümmsten anzunehmenden Kriminellen „online“ zu den Strafverfolgern gelangten, hätte die Staatsanwaltschaft größte Probleme, deren Authentizität zu beweisen.

Das Bundesinnenministerium verweigert über den technischen Hintergrund jede Auskunft. Auch auf einfache Fragen erhält man keine Anwort, zum Beispiel:

„Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Computer-Nutzer leicht dagegen schützen kann, dass ihm unbemerkt Fremdsoftware auf den Rechner „gespielt“ wird, wenn man sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? Wie kann verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen? Ist ihnen bekannt, dass bis jetzt in Deutschland noch kein erfolgreicher Versuch seitens des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes (nach dessen eigenen Angaben) stattgefunden hat, einem Verdächtigen ohne dessen Wissen eine Software auf den Rechner zu spielen, um einen so genannten Remote-Access-Zugang zu erhalten? Haben Sie vor der Veröffentlichung „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“ den Rat Sachverständiger eingeholt, ob eine Online-Durchsuchung überhaupt technisch umsetzbar sei? Was veranlasst Sie zu der Annahme, das sei zukünftig der Fall?

Markus Beyer, Pressereferat des Bundesinnenmministeriums antwortet nur:

„Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können. (…) Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.“

Man tut also so, als ob das möglich sei. Und da das Bundesverfassungsgericht nur über das Verfassungsschutzgesetz eines Bundeslandes befinden will, macht man einfach so weiter, als gebe es die vergangene und aktuelle Rechtsprechung gar nicht. Der Verdacht drängt sich auf, dass man in Schäubles Haus schlicht keine Ahnung hat, wie man das gewünschte polizeiliche „Hacken? bewerkstelligen will. Nur völlig unerfahrene Computer-Nutzer sind durch die wolkigen Formulierungen zu beeindrucken, Terroristen vermutlich nicht.

Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann forderte in einem
Interview „Online-Durchsuchungen“. Herrmann ist ebenfalls nicht in der Lage, auf nur eine der ihm gestellten Fragen substanziell zu antworten – weder auf die juristischen noch auf die technischen. Zum Beispiel:

„Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur „Online-Durchsuchung‘ privater Rechner geben wird?“

Oder: „Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?“

Die lapidare Antwort – per Word-Attachment – von Karl Michael Scheufele, dem Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: „Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BverfG eingehalten.“

Online-Durchsuchung

Man darf getrost annehmen, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens ist. Aber die Leitmedien argumentierten beim Thema auch nicht gehaltvoller als die Politiker. Auf der Website der Tagesschau wird seit Monaten eine Infografik präsentiert, die suggeriert, eine Online-Durchsuchung würde im Sinne Schäubles schlicht funktionieren, ohne die skeptischen Einwände der IT-Fachleute auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Der Redaktion von tagesschau.de gelang es im Lauf einer Woche nicht, trotz mehrmaliger Anrufe und einiger E-Mails, den zu benennen, der die Infografik erstellt hatte.

„Ist tagesschau.de bekannt, dass es bis jetzt noch keine einzige erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben hat? Was veranlasst tagesschau.de anzunehmen, dass die in der Info-Grafik vorgestellten „Methoden“ umsetzbar und praktikabel seien?“

Auch darauf gab es keine Antwort. Was zu beweisen war.

Dieser Artikel erschien leicht gekürzt am 28.01.2008 in Telepolis. Fotomontagen: Burks mit Material des Bundestags und der Tagesschau.

Bundesverfassungsgericht entscheidet

Am 27.02.2008 will das Bundesverfassungsgericht über die Klage gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz entscheiden („Online-Durchsuchung“).
Nachtrag, 03.02.2008: [Heise] „Entscheidung zur Onlinedurchsuchung rückt näher“

Abschiebungen sind Geheimsache

Das ist Deutschland. taz berichtet: (…) “ Die 46-jährige Frau ist am Donnerstag abgeschoben worden, obwohl ihr vom Behandlungszentrum für Folteropfer eine schwere posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden war. Am 22. Januar hatte die Polizei die Frau aus einem Wohnheim abgeholt und in den Abschiebeknast gebracht. Zwei Tage später saß sie im Flieger nach Eriwan. Die Information, dass das Abschiebeverfahren in die heiße Phase tritt, war ihrer Rechtanwältin Katja Ponert vorenthalten worden. Mehr noch. Die Ausländerbehörde hatte das Amtsgericht Schöneberg expliziert um Stillschweigen gebeten (taz berichtete). Das Schreiben, in dem die Ausländerbehörde beim Gericht den Antrag auf Sicherungshaft gestellt hatte, datiert vom 11. Januar: „Ich bitte Sie, von der Benachrichtigung der Verfahrensbevollmächtigten abzusehen, weil sonst die Maßnahme gefährdet ist“, heißt es wörtlich.“ (…)

Die taz ist noch nicht einmal in der Lage, auf die eigenen Artikel zu verlinken. Deutscher Online-Journalismus at its best.

Terroristen und Kinderporno-Zirkel

Die dämlichste Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung liefern laut Heise die Heiße-Luft-Produzenten naiin („no abuse in internet“ – was auch immer das bedeutet):

Bei der Wirtschaftsinitiative „no abuse in internet“ (naiin) sind derweil Zweifel am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung laut geworden. Die Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität sorgt sich sogar, dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert werde. „Es ist davon auszugehen, dass sich Täter in dem Wissen, ständig überwacht zu werden, stärker abschirmen werden als bisher“, gibt naiin-Präsident Arthur Wetzel zu bedenken. Der Grad der Abschottung, der etwa bei Terroristen und Kinderporno-Zirkeln ohnehin schon sehr hoch sei, dürfte so weiter zunehmen. Selbst Kleinkriminelle würden fortan wohl vorsichtiger agieren und somit angesichts der technischen Möglichkeiten zur Umgehung der pauschalen Überwachungsmaßnahme schwerer zu fassen sein.

Woher wollen die eigentlich wissen, wie „Terroristen und Kinderporno-Zirkel“ sich „abschotten“? Die „Logik“ ist also: Wenn es keine Vorratsdatenspeicherung gebe, seien Kriminelle unvorsichtiger. Das ist doch grober Unfug.

Bei naiin heisst es: „Immerhin ist naiin die bis dato einzigste [sic] durch die Bundesregierung ausgezeichnete Initiative, die sich der aktiven Bekämpfung von Internet-Kriminalität verschrieben hat.“ Soso. Wie diese Bekämpfung aussieht, kann man in der unkritischen und falschen Berichterstattung über die Operation Himmel sehen. Naiin ist für Zensur und gründete sich ursprünglich als eine PR-Aktion deutscher Provider. Ceterum censeo: Naiin ist so überflüssig wie der Verfassungsschutz.

BVerfG: Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt

Zuständigkeit in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ geklärt

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c.Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer („Massenverfassungsbeschwerde“). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes Bündnis 90/Die Grünen

Heilige Festplatten

„Heimliche Online-Durchsuchung unverzichtbar“, lesen wir bei Heise. Es redete der hessische Staatssekretär Harald Lemke:

Lemke ermahnte die Zuhörer, nicht technisch veralteten Vorstellungen nachzuhängen. Es sei längst so, dass Terroristen und die organisierte Kriminalität sich über das Internet koordinieren, ohne dabei E-Mail zu nutzen. Längst würden sie eine End-to-End-Veschlüsselung einsetzen, die nur dadurch zu überwinden sei, dass man vor der Verschlüsselung auf das System zugreift. „Die Vorstellung, dass die Festplatte heilig ist, ist eine veraltete Vorstellung.“

Nun, mit Religion hat die Festplatte wenig zu tun. Es handelt sich eher um eine Frage der so genannten freiheitlich-demokratischen Gundordnung. Die besagt unter anderem, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch für Politiker bindend sind. Ich zitiere aus meinem Artikel „Großer Online-Lauschangriff?“ bei Telepolis aus dem Urteil des BVerfG zum „Großen Lauschangriff“:

Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.

Also: Finger weg von meinen Festplatten!

Koch verliert in Hessen

Natürlich zitiert man sich gern selbst, wenn man Recht gehabt hat. Ich schrob (nein, frug kann man noch schreiben, schrob aber nicht) in der Jungle World:

„Roland Koch und seine weltanschaulichen Genossen in Bayern stehen für das einzig mögliche politische Allein­stellungsmerkmal, das der bürgerlichen Rechten noch bleibt: in der Tradition des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß den Rechtsextremen die Stimmen abzujagen. In der Mitte drängeln sich alle, dort lassen sich keine potenziellen Wähler fangen. Mit der Inszenierung des Themas, ‚Jugendliche werden immer öfter gewalttätig, und die Ausländer werden immer öfter kriminell:, nutzt die CDU das Gefühl ihrer Klientel, von finster blickenden Südländern umzingelt zu sein, für sich. (…) Bundeskanzlerin Angela Merkel ist fein raus. Sie kann abwarten, ob Koch bei den Wahlen erfolglos sein wird, und folgenlos ankündigen, man wolle härtere Gesetze prüfen. Das Thema wird schnell abgehakt werden, sollte Koch scheitern. Der hessische Rechtspopulist muss, weil es um sein politisches Überleben geht, testen, inwiefern rassistische Parolen noch von den Wählern honoriert werden. Da es in der Politik um Macht, nicht aber um Inhalte geht, wird Merkel, falls Koch mit seiner Strategie aus der weltanschaulichen Mottenkiste durchkommt, ohne zu zögern auf seine Linie umschwenken.“

Quod erat demonstrandum.

Wer mir jedoch auf die Nerven geht, ist die Ypsilanti mit ihrer Links-Phobie. Typisch Sozialdemokraten. Man kann doch davon ausgehen, dass die meisten Wähler der Linken enttäuschte Sozis oder Ex-WASG-Wähler sind, zusätzlich zu einigen West-Linkssektierern. Die lügt sich doch in die Tasche. Ihr Parteifreund Wowereit mauschelt mit der PDS ..äh … Linken in Berlin sogar an der Regierung herum. Und in Hessen soll das nicht gehen? Blödsinn.

Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen, revisited

Hier, wie angekündigt, die Antworten des Bundesinnenministeriums auf meinen Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen. Demnächst mehr in Telepolis.

Guten Tag,
danke für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung darf ich nochmals auf unseren im Internet veröffentlichten Fragen- und Antworten-Katalog verweisen, der den aktuellen Stand der Überlegungen unseres Hauses widergibt. Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können.
Freundliche Grüße
Markus Beyer
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

„Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie werden verstehen, dass ich sie als sehr unbefriedigend ansehe, zumal die „Fragen und Antworten“
suggerieren, eine „Online-Durchsuchung“ im Sinne eines Remote-Access-Zugriffes auf private Rechner sei technisch möglich. Ich
halte das, mit Verlaub, für eine Art Verschwörungstheorie.
Ich gehe also vermutlich Recht in der Annahme, dass das BMI vermutet, das BKA-Gesetz werde vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert werden,
obwohl der Sachverhalt als Grundlage des Verbots sich nicht geändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder“

Sehr geehrter Herr Schröder,
Sie werden verstehen, dass ich meiner vorherigen Mail nichts hinzuzufügen habe. Dies ist jedoch keinesfalls als stillschweigende Zustimmung Ihrer Annahmen zu verstehen. Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.
Freundliche Grüße
Markus Beyer
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

Bayerns Online-Durchsuchungen

Burkhard Schröder
10965 Berlin

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Joachim Herrmann
Maximilianeum
81627 München
Telefon (0 89) 41 26-22 20
Telefax (0 89) 41 26-14 77

19.01.2008

Guten Tag,

Ich beziehe mich auf das Focus-Interview mit Bayerns Minister Joachim Herrmann: „Freistaat will Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben“.

Für eine Artikel-Recherche für das Online-Magazin Telepolis bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist Herrn Joachim Herrmann bekannt, dass es bis jetzt noch keine erfolgreiche „Online-Durchsuchung“ (eines privaten Rechners) gegeben hat, weder vom BKA noch vom Verfassungsschutz (nach dessen eigenen Angaben)? (Quelle u.a.: Ulf Buermeyers „Die ‚Online-Durchsuchung‚. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“ in der Online-Zeitschrift „Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht“)

2. Ist Herrn Joachim Herrmann bekannt, dass bis jetzt noch keine Erfolg versprechende technische Methode bekannt ist, eine „Online-Durchsuchung“ durchzuführen, wenn der Verdächtige sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? (vgl. BSI)

3. Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur „Online-Durchsuchung‘ privater Rechner geben wird?

3. Wie kann nach Ansicht Herrn Joachim Herrmanns verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen?

4. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

München, 25. Januar 2008
Anfrage für das Online-Magazin Telepolis

„Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG eingehalten.“

Mit freundlichen Grüßen
Karl Michael Scheufele
Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben leider auf meine Fragen nicht geantwortet. Ich werde das angemessen berücksichtigen.

Im übrigen empfehle ich Ihnen, keine Word-Attachments zu verschicken. Das spricht nicht für Professionalität. Denken Sie an Tony Blair, vgl.
www.computerbytesman.com/privacy/blair.htm

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

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