Blockwarte heissen jetzt „Sicherheitsmanager“

Heise: „Hessen will Sexualstraftäter durch Sicherheitsmanager überwachen lassen“

Geheimdienste sind arme Schweine

Zitate, die man sich merken sollte:

„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß… Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ (Bundesverfassungsgericht vom 15. Dezember 1983)

„Das [die Geheimdienste] sind arme Schweine. Die leiden unter zwei psychischen Krankheiten: Die eine Krankheit beruht darauf, dass sie für das, was sie tatsächlich leisten, niemals öffentliche Anerkennung bekommen. Es ist unvermeidlich so, sie müssen ja im Verborgenen arbeiten. Das deformiert die Seele. Die andere Krankheit beruht darauf, dass sie tendenziell dazu neigen, zu glauben, sie verstünden die nationalen Interessen des eigenen Landes viel besser als die eigene Regierung.“ (Helmut Schmidt in einem Interview mit der Zeit)

„Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.“ (Prof. Dr. Jutta Limbach, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts)

Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés

Man konnte drauf warten, dass das kommt: „Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés“

„Verfassungsschutz-Experten von Bund und Ländern beraten heute über neue technische Möglichkeiten für die Behörden bei der Terrorismus-Bekämpfung. Zur Diskussion stehen laut einem Arbeitspapier, das dem Südwestrundfunk (SWR) nach eigenen Angaben vorliegt, eine gesetzliche Ausweispflicht für die Nutzer von Internetcafés, Handy-Ortungen in Echtzeit, verdeckte Durchsuchung von Wohnungen und Erleichterungen beim Umgang mit Geheim-Dokumenten. (…) Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können.“ (…) [Quelle: Heise]

Online-Durchsuchung stoppen?

Ich bin ausnahmsweise mit dem DJV nicht einer Meinung. Der fordert, „die Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung endlich ad acta zu legen statt sie weiter zu forcieren“. Find ich gar nicht. Etwas, was gar nicht technisch umsetzbar ist, also nicht funktioniert, braucht man auch nicht zu stoppen.

Schäubles Nachtlektüre

Noch ein schöner Artikel aus der Zeit: „Nur indirekt hat Wolfgang Schäuble in einem Interview mit der ZEIT auf die Frage geantwortet, ob der Rechtsstaat im Kampf gegen den Terrorismus bis an seine Grenzen oder Stichwort Guantánamo gar darüber hinaus gehen müsse (ZEIT Nr. 30/07). Der Bundesinnenminister beschränkte sich auf die Empfehlung, ein Buch dazu zu lesen, Selbstbehauptung des Rechtsstaats. Sein Autor: Otto Depenheuer. Klingt nicht nach Krimi, aber wenn Schäuble es sagt Also liest man. (…) Während einer Tagung von Staatswissenschaftlern in Jena Anfang Januar plädierte der Bonner Staatsrechtler Matthias Herdegen, unter dem Applaus einer Minderheit, dafür, den Grenzbegriff »Menschenwürde« anzutasten, weil die Zeiten es nun einmal geböten, sie gegen andere Güter abzuwägen. Alle Zutaten Schmittschen Denkens kommen hier zusammen. Wenn der Rechtsstaat selbst auf dem Spiel steht, gibt es keine ‚Grenzen‘, lautet die Kurzfassung der Antwort Depenheuers auf die Frage, die Schäuble nicht stellt. Damit landet er aber prompt bei Carl Schmitt, dem autoritären Juristen, der die Weimarer Republik mit hinüberargumentierte ins ‚Dritte Reich‘. (…) Motto: Wer den Rechtsstaat bewahren will, muss jenseits davon operieren. Man könnte es einen Sieg des Terrorismus nennen. Dass alles Fassade ist, diese rechtsstaatlichen Standards, das soll ja bewiesen werden. Dies ist die wahre Kapitulation, sie ist der rechte Skandal.“ (…)

deutschfeindlich | türkenfeindlich

Spiegel Online berichtet: „Nach dem Willen von Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sollen derartige Beschimpfungen künftig als Volksverhetzung bestraft werden können. Der Politiker sagte in der „Bild“-Zeitung, es werde ein „griffiges Instrument“ gegen Parolen gebraucht, die das Türkentum beleidigten.“

Heise hingegen berichtet über erneute Sperre von Youtube: „Nach dem deutschen Gesetz steht die Verunglimpfung des ‚Deutschtums‘ im allgemeinen unter Strafe“. Ober habe ich jetzt irgendetwas velwechsert – rinks und lechts zum Beispiel?

hagalil vs. tacheles

Kritik und Kunst (20.01.2008): “ Ein Streit, ein guter Streit…“

(…) „Der Anlaß ist dieses Mal aber lustig: tacheles hat, nach 4 Jahren fürstlicher Förderung, einen völlig verbumfeiten Reader, eine sog. pädagogische Handreichung, herausgegeben. Das Ding ist semantisch eine Ruine. Aber anstatt diesen Reader, den der Verlag inzwischen zu Recht wegen gravierender Qualitätsmängel vom Markt genommen hat, einmal so richtig inhaltlich auseinander zu nehmen, entblödet sich hagalil nicht, tacheles als Verbreiter christlichen Antijudaismus zu labeln. Man muss kein Mitleid mit tacheles haben, die nach 4 Jahren Staatsknete Schrott abgeliefert haben, aber DIESER Vorwurf ist einfach Blödsinn. Wen, außerhalb des eigenen Fanclubs, will man damit beeindrucken?

Der Streit hat seinen ursprung bekanntlich bei staatlichen Fördergeldern (tacheles reden e.V. war der staatlich geförderte Trägerverein, vereinbart war unter anderem, dass die Gelder zum Ausbau hagalils zu verwenden seien, und an Art und Umfang dieser Wörtchen „unter anderem“ entzündete sich das Ganze wohl. Später überlagerte sich das mit einem anderen Streit, nämlich dem rund um die Nazi-Aussteigerdebatte Nolde/Fischer – der Journalist Burkhard Schröder wurde in diesem Zusammenhang übel angerempelt.)“ (…)

Recht sichert Freiheit | Rechtsstaat Reloaded

Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen (20.01.2008): (…) „Die Maßlosigkeit des Ministers, der alles zu Gesetz machen will, was in den vergangenen zwanzig Jahren die Politik noch verworfen und das Bundesverfassungsgericht aus Rechtsstaatsgründen verboten hat, gefährdet die innere Sicherheit des Gemeinwesens, sie ruiniert die Geborgenheit der Menschen im Recht. (…) Schäuble redet viel von Prävention. Prävention ist es, das Land vor den Gesetzen dieses Ministers zu bewahren.“

Falsch ist aber die Behauptung, das Zeugnisverweigerungssrecht schütze „seit 150 Jahren“ das Berufsgeheimnis. [Vgl. den Artikel: „Journalisten: Geheimnisträger zweiter Klasse“.]

Interessant ein Artikel der „junge(n) Linke(n): „Rechtsstaat Reloaded. Warum die Kritiken an Stasi 2.0 ins Leere laufen“.

Operation Heisse Luft, revisited

Koeln.de: „Kinderporno-Verdacht: Verfahren gegen 500 Kölner eingestellt – Das Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen 500 Kölner, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen, ist eingestellt worden. Die Verdächtigen waren nach einer bundesweiten Razzia („Operation Himmel“) ins Visier der Ermittler geraten. (…) Nach Beendigung der Ermittlungen konnte den „Usern“ keine strafrechtlichen Handlungen nachgeweisen werden.“ [Vgl. „Operation Heiße Luft„]

Bluthund Clement unterstützt Ypsilanti

Ich muss mich immer wieder wundern, wie naiv hierzulande über Strategien im Wahlkampf berichtet wird. In der Welt am Sonntag sagt Clement, Ypsilanti sei für ihn nicht wählbar.

Wie geht es dann weiter? Alle Sozialdemokraten, die ihr Wasser nicht halten können, prügeln auf ihn ein. Die SPD-Wähler in Hessen finden es ungehörig, dass jemand so hinterfotzig zu „ihrer“ Kandidatin ist und gehen vermehrt zu den Urnen. So war das beabsichtigt.

Es ist wie im Iran – alles Innenpolitik. Clement wird sich gefragt haben: Wie mobilisieren wir unsere eigene Klientel? Indem jemand, dem nichts mehr passieren kann, weil er aus dem Geschäft ist, sie angreift – und ihr Sympathien verschafft. Das bin ich, dachte Clement vermutlich.

Diese Methode hat Tradition in der Sozialdemokratie. Auch der Polizeipräsident Karl Friedrich Zörgiebel (SPD) wusste schon: „Einer muss der Bluthund sein“. Die Folgen: 32 Tote beim Blutmai 1929. Zörgiebel erhielt später das Bundesverdienstkreuz.

Wer hat uns verraten, revisited

Hoax-Freund Christian Rath hat wieder zugeschlagen. In der taz (18.01.2008) interviewt er den ahnungslosen Dieter Wiefelspütz und verliert kein Wort darüber, wie eine „Online-Durchsuchung“ technisch möglich sei. Das könnte man Verschwörungstheoretiker fragen – und bekäme dann lustige Antworten.

Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen

Burkhard Schröder

Bundesministerium des Innern – Internetredaktion (Referat G II 5,
Öffentlichkeitsarbeit)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 681-0
Telefax: +49-(0)30 18 681-2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de

09.01.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“ auf der Website des Bundesministeriums des Innern.

Für eine Recherche für (…) bitte ich Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Was verstehen Sie unter einer „Online-Durchsuchung“?

2. Der Bundesgerichtshof hat am 05.02.2007 die so genannte „Online-Durchsuchung“ verboten: Auf welcher Rechtsgrundlage stehen Ihrer Ansicht nach die Behauptungen, 1) Beamte des Bundeskriminalamtes würden „Online-Durchsuchungen“ durchführen und 2) ein Richter müsse das vorab prüfen? 3) Auf welcher Rechtsgrundlage steht die Formulierung, die Online-Durchsuchung sei „nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig – als letztes Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus bei begründetem Verdacht“?

3. Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?

4. Ist Ihnen der Aufsatz Ulf Buermeyers „Die ‚Online-Durchsuchung‘. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“ in der Online-Zeitschrift „Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht“ bekannt, in dem behauptet wird, a) es habe bisher noch gar keine erfolgreiche „Online-Durchsuchung“gegeben und b) das sei auch technisch nicht umsetzbar?

5. Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Computer-Nutzer leicht dagegen schützen kann, dass ihm unbemerkt Fremdsoftware auf den Rechner
„gespielt“ wird, wenn man sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält?

6. Wie kann verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen?

7. Auf Grund welcher Tatsachen nehmen sie an, dass die „Tools“, von denen die Rede ist, („Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. „Tools“) vorselektiert“), technisch überhaupt möglich sein könnten? Bedeutet „ggfs.“, dass diese noch nicht zur Verfügung stehen?

8. Welche „bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA“ wurden mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bezug auf „Online-Durchsuchungen“ abgestimmt – und wann ist das geschehen?

9. Welche Rechtsgrundlage existiert für die Behauptung, der Betroffene habe „nach erfolgter Benachrichtigung die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen“?

10. Ist ihnen bekannt, dass bis jetzt in Deutschland noch kein erfolgreicher Versuch seitens des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes (nach dessen eigenen Angaben) stattgefunden hat, einem Verdächtigen ohne dessen Wissen eine Software auf den Rechner zu spielen, um einen so genannten Remote-Access-Zugang zu erhalten?

11. Haben Sie vor der Veröffentlichung „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“ den Rat Sachverständiger eingeholt, ob eine Online-Durchsuchung überhaupt technisch umsetzbar sei? Was veranlasst Sie zu der Annahme, das sei zukünftig der Fall?

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verzögert sich

Dazu ein paar Links: Das Schwäbische Tagblatt bringt ein Interview mit dem Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf: „Raschdorf spürt die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auch in seiner Kanzlei in der Krämerstraße: Mandanten wollen nicht mehr am Telefon reden, drängen auf Besprechungen bei sich zuhause. Mandatslisten würden entgegen der bisherigen Praxis offengelegt, häufige Kontakte zum Steuerberater könnten den Argwohn der Behörden wecken. Und „Lobbyarbeit wird gewaltig beeinträchtigt“, befürchtet das Vorstandsmitglied der Stuttgarter Steuerberatungskammer, der auch dem Vorstand des Bundesverbandes vereidigter Buchprüfer vorsitzt. So würden etwa Kontakte zu Politikern nunmehr völlig offengelegt.“

Die taz schreibt über den Streit innerhalb des Bundesverfassungsgerichts, welcher Senat zuständig sei: „Jetzt hängen die Eilanträge in der Luft. Denn bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich.(…) Wenn jeder Bezug zu EU-Recht die Zuständigkeit von Di Fabio und seinem Zweiten Senat begründet, dann würde das die Gewichte in Karlsruhe massiv verschieben. Schließlich haben immer mehr Rechtsakte eine Vorgeschichte in Brüssel. Außerdem könnte der EU-Skeptiker Di Fabio die Vorratsdatenspeicherung zum Anlass nehmen, um im Bündnis mit linken Richtern den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht in Frage zu stellen.“

Der Heise Newsticker titelt:“‚Eilentscheidung‘ über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter“.

Verfassungsfeind Schäuble

Nach einem Bericht der HAZ (bei denen sieht man nichts ohne eingeschaltetes Javascript – Idioten!) wilkl Schäube alle abhören. „Jetzt hat Schäuble den Referentenentwurf aber auf erstaunliche Weise ’nachgebessert‘. In der jüngsten Fassung vom 6. Dezember findet sich plötzlich in Paragraf 20u ein neuer Absatz, der den bisher für bestimmte Berufsgruppen vorgesehenen Schutz weitgehend wieder zurücknimmt.“ Wer hätte das von unserem Innenminister gedacht, der uns doch alle liebhat?! Ich nenne Schäuble einen Verfassungsfeind.

Total Recall revisited

The Independent im Original lesen: „Prisoners ‚to be chipped like dogs: „Ministers are planning to implant „machine-readable“ microchips under the skin of thousands of offenders as part of an expansion of the electronic tagging scheme that would create more space in British jails“ – oder den Heise-Artikel: „RFID-Chips zur Überwachung von Straftätern“.

Vor einem Jahrzehnt hätte man noch gedacht, dass die Idee, jemandem einen Chip unter die Haut zu verpflanzen, um ihn zu kontrollieren, nur der Fantasie eines Science-Fiction-Autors entsprungen sein könne. Schöner Plot für einen Trash-Krimi: „Bei einer Sonneneruption entweichen jede Menge gechipter Schwerverbrecher…“

Was sagt das Lexikon des Internationales Films über „Escape New York?“ „Eine bittere, düstere, streckenweise auch ironische Zukunftsvision, die trotz des perfekten Einsatzes filmischer Effekte keineswegs spekulativ auf Horror ausgerichtet ist; statt dessen geben die apokalyptischen Bilder Anstöße zum Nachdenken über die Realität und eine mögliche nahe Zukunft.“ Herr Schäuble, übernehmen Sie!

Papier watscht Schäuble ab

Spiegel Online berichtet: „Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier greift überraschend in die deutsche Sicherheitsdebatte ein. Entführte Passagierflugzeuge abzuschießen, wie es Wolfgang Schäuble im Grundgesetz ermöglichen will, hält er für undenkbar… (…) …wandte sich Verfassungsgerichts-Chef Papier auch gegen aktuelle Überlegungen Schäubles, Terroristen als ‚Feinde der Rechtsordnung‘ teilweise rechtlos zu stellen: Er halte ‚die ganze Diskussion über einen rechtsfreien Status und eine Feindstellung von Personen für völlig unangebracht‘. Ausdrücklich wies Papier darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sich beim Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht nur so lange zurückzuhalten, wie auf europäischer Ebene ‚gleichwertiger Grundrechtsschutz‘ gewährleistet sei. Das setze in der Regel ‚Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte‘ voraus: ‚Daran fehlt es hier.'“

Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus

Der Verfassungsschutz erklärt den Nazis in einer Broschüre „Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus”, welche Zeichen sie benutzen, und im Hitler-Blog der taz wird darüber gestritten.

Ein Haufen Irres

source:CCCLaut Heise will die CDU „heimliche Online-Durchsuchungen“ auch gegen „Kinderpornografie im Internet“ einsetzen. Man merkt, dass sich der Hoax verselbständigt hat: Die Wahnvorstellung, die Regierung könne private Rechner „irgendwie“ fernwarten oder es könne ihr gelingen, ohne Wissen der Nutzer dort herumzuschnüffeln, hat sich in den Köpfen so festgesetzt, dass rationale Argumente nichts mehr helfen. Der Glaube an den „Regierungshacker“ hat mittlerweile eine religiöse Konsistenz. Beckstein lügt dazu dreist: „Ich kenne keinen Fachmann aus den Landeskriminalämtern oder Landesverfassungsschutzämtern, der nicht die Online-Durchsuchung für notwendig hält.“ Dann sitzen dort nur Idioten. Ich kenne übrigens keinen IT-Fachmann (Frauen eingeschlossen), der eine „Online-Durchsuchung“, wie sie sich die CSU offenbar vorstellt, für möglich hielte.

Auch die „groß angelegten Angriffe auf Web-Anwender“ lassen mich kalt: „Zu ihrem Schutz sollten Anwender nur mit einer vollständig gepatchten Version des Internet Explorer arbeiten oder einen alternativen Browser nutzen. Zudem sollten Anwender den RealPlayer deinstallieren.“ Nein, zu ihrem Schutz sollten Anwender auf Windows verzichten, wenn sie damit nicht umgehen können. Ziel der Angriffe sind also nicht Web-Anwender (By the way: „Web“ ist kein Synonym für „Internet“!), sondern Windows-Nutzer. „Web-Anwender“ ist da schon ganz richtig, denn die meisten Nutzer halten das WWW für das Internet und haben von den anderen Diensten noch nie etwas gehört.

Hier gibt es ein schönes Interview mit dem Ex-Bundesverfassungsrichter Professor Hans-Joachim Jentsch: „Ob die Klage Erfolg haben wird, ist schwer einzuschätzen. In einer früheren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass eine Vorratsdatenspeicherung zu unbestimmten Zwecken nicht zulässig ist“.

Der mit Abstand lustigste Artikel bei Heise, der sich auf eine Meldung der Wirtschaftswoche bezog, ist schon von vorgestern: „Verfassungsschutz soll gezielte Trojanerattacken abwehren.“ Wer gerne lacht, sollte ihn unbedingt lesen. Leider besteht er zur Hälfte aus bloßen Gerüchten, die bisher niemand verifiziert hat: „Sollen häufig professionelle Spione im Staatsauftrag hinter den gezielten Attacken stehen“. Die Chinesen „sollen“ angeblich auch wild in der Gegend herumhacken. Und was die Esten den Russen unterstellen, ist auch nur ein Gerücht. Was der Verfassungsschutz behauptet, kann man jedoch wie gewohnt als Agitprop bezeichnen, als frei erfunden oder zum Totlachen: „Rund 750.000 Computer hiesiger Unternehmen sollen mit Trojanern infiziert sein und vertrauliche Daten unbemerkt weiterleiten –­ oft direkt an die Konkurrenz.“ Die Schlapphüte haben genau mitgezählt. Jawoll, was die können, kann der Verfassungsschutztrojaner schon lange. Bruhahaha.

Focus | Falschmeldung

Focus verbreitet eine Falschmeldung: „Im Frühjahr 2006 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine getarnte E-mail an den Berliner Islamisten Reda Seyam, mit einem ‚Bundestrojaner‘ im Anhang verschickt. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, stießen die BfV-Beamten bei der heimlichen Online-Razzia unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten. Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“

Für wie dumm hält Focus seine LeserInnen? Was ist eine „getarnte“ E-Mail? Wenn es sich um einen gefälschten Header einer unverschlüsselten (!) Mail handelte: Wir könnte man den wahren Absender nachweisen? Doch nur, wenn der Verfassungsschutz selbst behauptete, der Urheber zu sein?! Bewiesen ist es damit noch nicht. Und wieso „Fotos von verstümmelten US-Soldaten“? Die sind legal und im Internet überall erhältllich. Nur weil sich das so „gruselig“ anhört?

Und noch was: Die „erste und bislang einzige Online-Durchsuchung“? Ach ja? Sonst gab es keine? Quod erat demonstrandum. Ich halte die Geschichte von vorn bis hinten für frei erfunden, also erlogen. Ich verdächtige auch Reda Seyam, sich nur wichtig machen zu wollen. Reda Seyam behauptet, sein „russischer Virenscanner“ (sind russische besonders gut?) habe angeschlagen. „Für seine Chats bevorzuge er seither Internet-Cafes.“ Chats? Was nützten Chats vor „getarnten E-Mails“ mit Viren, die eine Remote Forensic Software enthalten, auf die Windows-Benutzer (alle Islamisten nutzen bekanntlich Windows) klicken, klicken, klicken – und mitnichten an die Folgen denken?

Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Quellen Focus hatte, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass das Nachrichtenmagazin der Agitprop des Bundesnachrichtendienstes auf den Leim gekrochen ist. Dafür spricht der Satz: „Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND), Spezialisten auf dem Gebiet der Online-Durchsuchung.“ Wer sonst, wenn nicht der BND selbst, würde sich selbst so loben, obwohl doch das BKA – also die Truppe Schäubles – eine Online-Durchsuchung offenbar noch gar nicht erfolgreich hinbekommen hat?

Selbstredend hat Focus keine zwei unabhängigen Quellen, noch nicht einmal eine. Das wäre Journalismus und viel zu anstrengend. Nichts für Focus also. Lügen, erfinden, nachplappern, und nicht an die Fakten denken…..

By the way: Wer ist für den Quatsch eigentlich verantwortlich? O je…

NPD-Werbung im Hessischen Rundfunk

Da wird der Hessische Rundfunk wieder juristisch auf die Nase fallen. Man weigert sich laut sueddeutsche.de und Kölner Stadt-Anzeiger, einen Werbespot der kackbraunen Kameraden zu senden, weil der „volksverhetzend“ sei. Das Gegenargument wird gleich mitgeliefert. „Der HR ist gesetzlich verpflichtet, Werbespots der zur Wahl zugelassenen Parteien auszustrahlen. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, argumentierte der HR.“

Quod erat demonstrandum. 1. Die NPD ist eine zugelassene Partei. 2. Noch hat kein Richter festgestellt, dass der Spot den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. 3. Ich wette eine Flasche Ketchup, dass die Neonazi-Agitprop demnächst im Fernsehen zu sehen sein wird.

Wie ich schon mehrfach vor mich hinmurmelte: Der deutsche Lichterkettenträger liebt Zensur, wenn es gegen die Bösen geht: Oder: frei nach Tucholsky: „Deutsch bleibt deutsch, da helfen keine Pillen.“

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