Nazis, Familienpolitik und Autobahnen

Das Landgericht Köln (AZ 28 O 10/08) hat Eva Hermann gegen die Nachrichtenagentur dpa Recht gegeben. Die dpa hatte geschrieben:

„Wenn man nicht über die Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden.“

Diese Aussage darf so nicht mehr verbreitet werden. Das Gericht:

„Die Verfügungsklägerin hat selbst den Zusammenhang zwischen der Familienpolitik der Nationalsozialisten und den in dieser Zeit errichteten Autobahnen nicht hergestellt. Durch die verkürzte Zitierung, die beide Äußerungen der Verfügungsklägerin zu einer verknüpft, wird beim Durchschnittsleser der Eindruck erweckt, die Verfügungsklägerin habe unter Berufung auf die heute noch benutzten Autobahnen eine Diskussion über Familienpolitik im Nationalsozialismus bzw. die in dieser Zeit vermittelten Werte führen wollen und habe beabsichtigt, von den Nationalsozialisten geprägte Werte auch in der heutigen Zeit Geltung verschaffen zu wollen.“

(Gefunden bei law blog und Dr. Bahr.)

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