Polizeiliche „Ingewahrsamnahme“

Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts: „Zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen“

In deutscher Sprache hieße die Überschrift: Wie lange darf die Polizei jemanden vorläufig festnehmen, um herauszufinden, wer diese Person ist?

„Die Beschwerdeführer betraten zusammen mit einer Gruppe von etwa 100 Personen aus dem Umfeld der sogenannten Bauwagenszene ohne Erlaubnis ein Grundstück, um das Gelände als neuen Wohnsitz und Abstellort für mehrere mitgeführte Bauwagen zu nutzen. Nachdem gegen sie seitens der Grundstückseigentümerin Strafantrag gestellt worden war, stellte die Polizei vor Ort die Identität der noch anwesenden Personen fest, umstellte die Gruppe und teilte ihnen mit, dass sie wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen seien. Sowohl vor als auch während der anschließenden polizeilichen Räumung des Platzes wiesen die Beschwerdeführer sich unter Vorlage von gültigen Ausweispapieren aus. Sie wurden sodann zunächst auf die Polizeiwache und später auf das Polizeipräsidium gebracht, wo sie jeweils in einer Zelle eingeschlossen waren. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die in der Anfertigung von zwei bzw. drei Lichtbildern bestand, befanden sie sich mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden im Polizeigewahrsam.

Die Anträge der Beschwerdeführer auf gerichtliche Feststellung, dass Grund, Dauer und Durchführung der Freiheitsentziehung rechtswidrig waren, hatten im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bzw. bereits vor dem Amtsgericht keinen Erfolg. (…)Für eine eindeutige Beweisführung sei es erforderlich gewesen, das tatsächliche damalige Aussehen der Beschwerdeführer zu dokumentieren. Die Dauer der Ingewahrsamnahme sei der Vielzahl der zu erfassenden Personen geschuldet. Eine Freiheitsentziehung sei darin nicht zu sehen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die fachgerichtlichen Beschlüsse, soweit sie die Maßnahmen der Polizeibehörden auch nach Vorlage und Überprüfung der Ausweispapiere für rechtmäßig erklären, die Beschwerdeführer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung an das Landgericht bzw. Amtsgericht zurückverwiesen.“

„Ingewahrsamnahme“ kommt ins Horrorkabinett direkt neben „friedenserzwingende Maßnahme“, „Durchführungsverordnung“, „Abmahnung“, „andenken“, „Präzisionsluftschlag“, „Nichtanwendungserlass für das Zugangserschwerungsgesetz“, „Sicherungsverwahrung“ und „Ausländerfeindlichkeit“.

Die wegen Strahlung Todgeweihten grüssen dich

Frankfurter Rundschau: „Doch die wegen Strahlung dem Tode geweihten Techniker vor Ort erzielen kleine Fortschritte.“

Es ist immer schwierig, wenn man alles, was man sagen will, in einen Satz packt, vor allem dann, wenn es sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht ist. (Außerdem steht nach „wegen“ der Genitiv.)

Die Techniker sind dem Tod geweiht – dem „Geweihten“ ist eine pathetische-religiöse Schwere zu eigen, um es philosophisch zu sagen; man müsste diesen Stil beibehalten, sonst wäre es ein Stilbruch. Der Leser soll, nachdem ihm mitgeteilt wurde, etwas sei geweiht worden, sozusagen in den moraltheologischen Zeitlupen-Modus umschalten. Ab jetzt wird’s feierlich. Während der Verehrung höherer Wesen darf man auch nicht herumrennen. Der Laufstil -das gemessene Schreiten – trennt symbolisch das Religiöse vom Profanen.

Jetzt haben wir die Leser soweit, dass sie die Nachricht, die Techniker müssten bald sterben, verarbeitet haben. Sie trauern und fühlen mit den Angehörigen.

Und jetzt zu etwas ganz Anderem: Die Todgeweihten haben Fortschritte gemacht! Hurra! Lasset uns jauchzen und frohlocken! Wie beim Focus: Die Lage an der Ostfront scheint stabilisiert! Radioaktives Material muss nun aber nicht abgelassen werden! Wir atmen alle gemeinsam erleichtert auf.

Nun lesen wir weiter: „Die Strahlung hat derweil weitere Nahrungsmittel erreicht.“ Äh – ist das jetzt gut oder schlecht? Was soll ich jetzt fühlen – etwas kognitiv Dissonantes?

Schnell noch drei unabhängige journalistische Quellen nachgelegt, um nach guter deutscher journalistischer Tradition, der sich der Focus bekanntlich verpflichtet fühlt, die Leserschaft hin- und ausreichend zu informieren: „Regierungsvertreter beteuerten aber, dass die Belastung unbedenklich sei.“

By the way: Wer hat euch eigentlich ins Hirn geschissen, mit Verlaub?

Vorratsdatenspeicherung hätte Reaktorunfall in Japan verhindern können

Godzilla

Der Streit um die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung verschärft sich. Der Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann (CDU), beklagte, seit vergangenen Sommer seien 527 Straftaten allein in seinem Bundesland deswegen nicht aufgeklärt worden. Dabei handele es sich um schwere Straftaten, unter anderem um [bitte selbst ausfüllen, drei Mal dürfen sie raten]

Nach einer Sitzung der Innenminister der unionsgeführten Länder kündigte der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Freitag an, in der kommenden Woche mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung zu sprechen [In Deutsch hieße es: sprechen zu wollen.] Auch Friedrichs Amtsvorgänger Thomas de Maizière (CDU) hatte diverse Male betont, die Vorratsdatenspeicherung müsse wieder eingeführt werden.

Daten aus besonders sensiblen Bereichen, beispielsweise dem Verfassen wissenschaftlicher Doktorarbeiten, sollen dabei nicht gespeichert werden und nur bei einem richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Zudem soll dieses Verfahren nur bei schwerwiegenden Straftaten wie dem Betrieb von Atomkraftwerken angewendet werden.

Politiker der Unionsfraktion und von CDU und CSU geführten Bundesländern drängen seit Monaten auf die verdachtsunabhängige Vollerfassung der Kommunikationsdaten aller Internet- und Telefonnutzer in Deutschland. Das sei insbesondere vor dem Hintergrund des Reaktor-Katastrophe in Japan unumgänglich. Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jakob Maria Mierscheid betonte: Wäre die Vorratsdatenspeicherung in Japan angewendet worden, hätte man den Unfall im Kernkraftwerk Fukushima rechtzeitig verhindern können.

Zugunglück in Hordorf

Fahrplan HEX

Zeit offline (der Artikel ist linkfrei): „Mit einer Geschwindigkeit um die 100 Stundenkilometer prallte der Nahverkehrszug des Harz-Elbe-Express (HEX) frontal auf einen entgegenkommenden Güterzug. Kurz vor der Haltestelle in Hordorf nahe Oschersleben hat sich in der Nacht eines der schwersten Zugunglücke in Deutschland seit Jahren ereignet. Gegen 22.30 Uhr am Samstagabend kollidierten die Züge, mindestens zehn Menschen starben, rund 40 weitere wurden zum Teil schwer verletzt, sagte die Polizei.“

Daraus könnte man journalistisch etwas machen. Wikipedia: „Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH lautet der offizielle Name eines Eisenbahnunternehmens, das seit Dezember 2005 unter dem Namen HEX (HarzElbeExpress) die Beförderungsleistungen im Personenverkehr des Nordharznetzes erbringt.“

Der Güterzug gehörte den Verkehrsbetrieben Peine-Salzgitter GmbH (VPS) – die „sind ein öffentliches, nichtbundeseigenes Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Salzgitter-Hallendorf, das als Tochterunternehmen der Salzgitter AG im Schienengüterverkehr tätig ist. Im Jahr 2005 wurde die Eisenbahninfrastruktur an die VPS Infrastruktur GmbH (VPSI) ausgegliedert.“

Was hat ein privates Eisenbahnunternehmen aus Salzgitter in Hordorf zu suchen? „Weiterhin transportieren die VPS Eisenerz aus dem Hafen Hamburg nach Salzgitter, sowie Kalk aus Rübeland….“ Rübeland liegt im Oberharz. Der Güterzug muss also mit Kalk beladen gewesen sein.

„Momentan gibt es keine aktuellen Fahrplanänderungen“, steht auf der Website des Unternehmens Harz-Elbe-Express (HEX) (11.17, 30.01.). Das ist eine Informationspolitik wie in Ägypten – aber eben typisch deutsch. Passt zum Journalismus. Die Leser sollen umfassend informiert werden. Das heisst also nicht, dass ich Informationen zurückhalte oder aus Faulheit weglasse.

Von einem journalistischen Text erwarte ich zum Beispiel einen Link zu maps.google.com, damit ich mir den Ort von oben anschauen kann. Wer kennt Hordorf? Niemand. Ich erwarte Informationen darüber, welche Unternehmen in diesem Fall am Unglück beteiligt isnd – und vielleicht warum. Hat das Unglück vielleicht etwas mit der Privatisierung der Bahnstrecken zu tun? Es wurde in der Vergangenheit dieses und jenes „ausgegliedert“ – da wird der Betriebswirt doch gleich misstrauisch.

Da diese Hinweise aber für die Leser optional sein sollten, müssen Links gesetzt werden, sobald ein paar Buchstaben auf einem Monitor erscheinen. Links, Links, Links – wisst Ihr überhaupt, was das ist, ihr Holzköpfe bei den Holzmedien und anderen geschlossenen Anstalten?

Und nun zu uns, ihr Sprachverhunzer. „Mit einem Gefühl, das man Abscheu nennen könnte, las Burks eure verqueren Sätze.“ Mit einer Geschwindigkeit von soundso raste ein Zug nach nirgendwo?“

Das tut man nicht. Man zerrt nicht das, was man am Wichtigsten hält, ohne Rücksicht auf die Logik des Satzbaus nach vorn, weil man hofft, so den dschungelcampverblödeten Rezipienten auf sich aufmerksam machen zu können. Nicht die Geschwindigkeit ist hier wichtig, sondern die Toten.

Hättet ihr mich korrekt informieren wollen (Quizfrage: das ist ein Konjunktiv, aber welcher?), begönne („begönne“ ist ein deutsches Wort, auch wenn ihr es nicht glaubt) der Satz: „Ein schweres Zugunglück hat Samstagabend bei Hordorf in Sachsen-Anhalt mindestens zehn Tote gefordert.“ Damit wäre der Leser hinreichend über den Sachverhalt informiert.

Anschließend könntet ihr noch etwas schreiben über die Geschwindigkeit der Züge, die Außentemperatur, darüber, warum die Signale nicht hinreichend gewartet wurden und ob das auch am Kapitalismus und am tendenziellen Fall der Profitrate liegt, über die Mimik der Politik-Arschgesichter, die da jetzt herumstehen und Trauer heucheln und andere unwichtige Dinge.

Das #neue_Twitter (bekanntes Problem): Weißer Bildschrim

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Ich kann zur Zeit nicht vernünftig twittern. Das liegt an Twitter, nicht an mir. Die verhalten sich ähnlich dämlich wie ebay: Niemand verrät mir, welche Cookies und welche Scripte ich zulassen muss, um mich vernünftig einloggen zu können. Sie setzen einfach voraus, dass jeder mit heruntergelassener Hose surft oder gar mit dem Internet Explorer. Das Problem mit dem „neuen Twitter“ geht aber tiefer und ist schon seit einer Woche bekannt (siehe Screenshot): Manche Nutzer sehen nach dem Einloggen einen weißen Bildschirm.

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Ich habe natürlich versucht, das zu ändern und sogar meinen Firefox 3.3.6 auf 3.3.11 upgedatet. Das nützt aber nichts. Auch die standardisierten Ratschläge auf der Hilfe-Seite sind mehr Gestammel als dass sie irgendetwas erklärten. Ich habe meinen einschlägigen Kommentar dort hinterlassen. Mal sehen, wie lange die „Ingenieure“ noch brauchen werden.

Natürlich wird Twitter nicht wegen mir das Geschäftsmodell ändern – Datenspionage und Ausspähen den Nutzerverhaltens und dessen Verkauf. Sicherheitsbewusste Nutzer wie ich sind eine irrelevante – weil winzige – Zielgruppe, deren Online-Verhalten so stark von dem der gewöhnlichen DAUs abweicht, dass man sie vernachlässigen kann.

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Nerdcore, die Durchführung einer Ablebensmaßnahme und andere signifikanten Kookkurrenzen

Prolog: Ich habe noch nie verstanden, warum sich das Verb abmahnen in die deutsche Sprache und die dazu passenden Gehirne geschmuggelt hat. („Signifikante Kookkurrenzen für abmahnen: kündigen (59), Arbeitgeber (55), Kündigung (52), untergrabend (49), müssen (38), Betriebsfrieden (33), gegebenenfalls (31), Wiederholungsfall (30), fristlosen (29)“)

Ich kann jemanden mahnen, dass etwas Böses einträte, täte er Dieses und Jenes und würde ihn ermahnen, unterließe er es, auf meinen Rat zu hören. Aber was – zum dreigeschwänzten Teufel – unterscheidet mahnen von abmahnen? (Bevor die Abzock- und Abmahn-Mafia sowie anderes Wegelagerer-Geschmeiß jetzt das Maul öffnen: Wir reden über die deutsche Sprache und nicht über berufsspezifischen Slang.)

Abmahnen verhält sich zu mahnen wie die „Fachtagung“ zur „Tagung“, der „schulische Bereich“ zur „Schule“ und die „Durchführung einer Ablebensmaßnahme“ zum „Erschießen“. Der Begriff ist also wie geschaffen für Juristen und Leute, die nichts zu sagen haben, das aber um so öfter und lauter.

Und jetzt zu etwas ganz Anderem. Bei Fefe las ich, dass nerdcore.de (war auch in meiner Blogroll) verschwunden sei: „Anscheinend hat die Firma Euroweb nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Blogger René Walter einen Titel gegen ihn erwirkt und damit dann die Domain zwangsvollstrecken lassen.“ Bei Law blog wird das ausführlich diskutiert.

Die FAZ berichtet als gefühltes reaktionäres Sprachrohr der gefühlten Großbourgeoisie aka gefühlte herrschende Klasse einschlägig (das heißt: es ist wie bei dem gefühlten „Nachrichten“-Magazin Focus: Man weiß immer schon vorher, welche Meinung die haben oder sich haben verkaufen lassen): Die Diskussionen über die umstrittene Firma werden zwar erwähnt, sogar der sinnfreie (und selbstredend linkfreie) Satz „der Mitteldeutsche Rundfunk hat darüber bereits zweimal berichtet“ taucht auf, aber um was genau es sich handelt, erfährt man bei der FAZ nicht. Burks.de hat auch schon öfter über alles Mögliche berichtet – na und? Journalismus ist nicht, wenn man unkritisch die Agitprop wiederholt, die Euroweb über sich zu verbreiten geruht (siehe auch oben).

Die FAZ schreibt: „Nachdem sich René Walter diese Präsentationen (…) – einmal angesehen hat, kam er zu dem Schluss, dass sie ‚minderwertig‘ seien und darunter ‚unverhältnismäßig viel Schrott dabei‘ und sich die Euroweb ‚mit Dreck eine goldene Nase verdiene‘. Für diese Äußerungen hat Euroweb ihn abgemahnt und, als er darauf nicht reagierte, Ende August 2010 ein Urteil vor dem Landgericht Berlin erstritten, um das er sich offenbar ebenfalls nicht kümmerte. Daraufhin wurde seine Adresse gepfändet.“

Da „Dreck“ unstrittig eine Metapher ist, hat René Walter also eine subjektive Meinung geäußert (im Juristen-Jargon: „wettbewerbswidrige Äußerungen in Bezug auf unsere Mandantin“). Juristen sahen darin öffenbar eine „Schmähkritik“ – wir sind in Deutschland. Die Schmähkritik verhält sich zur Kritik wie – aber das hatten wir schon. Abmahn-Anwälte haben oft eine ähnliche Mentalität wie die bekannten Nachbarn, die sich wegen einer Hecke, deren randständigen Blättchen sich zehn Zentimeter über die Grundstücksgrenze hinausgewagt haben, zwanzig Jahre mit zahllosen Prozessen überziehen. Dazu kommt, dass die Gier nach Geld, Geld und noch mehr Geld die zwangsläufige moraltheologische Verhaltensnorm des Kapitalismus ist (den wir alle als alleinseligmachende Gesellschaftsform und freiheitlichdemokratische Grundordnung [die Grundordnung verhält sich zur Ordnung wie usw.] lieben und verehren), Abmahnanwälte als rättische Charaktermasken dieses Triebs natürlich eingeschlossen.

Die Süddeutsche schreibt: „Euroweb ging gegen die aus Sicht der Firma diffamierenden Darstellungen anwaltlich vor, was wiederum als Versuch aufgefasst wurde, Kritiker mundtot zu machen. Zum Ärger des Unternehmens dokumentiert Google die Spuren des Konflikts bis heute. (…) Denn abgesehen von der unbegreiflichen Nachlässigkeit des Nerdcore-Erfinders René Walter, worum ging es? Doch offenbar um einen Blogeintrag, der das Preisleistungsverhältnis bei Euroweb problematisierte“. Man spielt also auf den Streisand-Effekt an – in der Blogosphäre gebraucht man auch den Begriff Shitstorm.

Was mich am Thema interessiert, ist die Pfändung einer Domain. Ich stimme mit Udo Vetter nicht überein. Zwar kann eine Domain – wie es bei Heise zu lesen ist (2004) gepfändet werden, es kommt aber auf die Umstände an. Die sind IMHO bei nerdcore.de nicht so eindeutig, mal ganz abgesehen von der Frage, ob hier die Mittel zum Zweck (eine geringe Geldsumme zu erhalten) verhältnismäßig eingesetzt wurden. Die Kommentare bei law blog sprechen für sich: „Wenn ich meinem Glaeubiger den Gerichtsvollzieher schicke, mit Titel natuerlich, und dieser pfaendet, dann geht das Pfand rechtlich gesehen in meinem Besitz ueber, aber noch lange nicht in mein Eigentum.“ – „Dabei entstehen sicherlich auch Kosten, die möglicherweise höher sind als bei einer normalen Pfändung. Wenn jetzt aber ein Fehler begangen wurde (was mir nicht völlig abwegig erscheint), muß evtl. hinterher an den Gepfändeten Schadenersatz geleistet werden. Die Frage ist doch wirklich, welche Methode zielführender war. Mal ganz abgesehen vom berechtigten Imageverlust.“

Das Landgericht München I (Beschluss vom 12.02.2001, 20 T 19368/00) hat schon vor zehn Jahren entschieden: „Die Übertragbarkeit der Domain und ihre Loslösung vom Inhaber führt nicht dazu, daß sie als pfändbares Recht anzusehen ist.“ Das Landgericht Mönchengladbach ist anderer Meinung und hat etwas vage formuliert, wann eine Domain nicht gepfändet werden kann: „Eine Unpfändbarkeit kann sich analog § 811 Nr.5 ZPO daraus ergeben, dass eine Domain zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Schuldners erforderlich ist. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn sich die Domain im Rechtsverkehr durchgesetzt hat und deshalb nicht mehr ohne weiteres gegen eine andere ausgetauscht werden kann.“ Genau das ist bei nerdcore.de der Fall – allerdings darf man daran zweifeln, ob der Inhaber jemals eine relevante Summe mit seinem Blog verdient hat oder ob Bloggen Beruf ist, für den man die „eingeführte“ Domain braucht. (Bei burks.de ist ist das anders: „Burks“ hat sich als mein „Künstername“ durchgesetzt, und ich nutze mein Blog als Teil der gesamten Website u.a. zur beruflichen Eigenwerbung und zur Auftragsaquise.)

Ich würde gern darauf wetten, dass Euroweb in den höheren Instanzen verlieren wird (falls es dazu kommt). Der Bundesgerichtshof hat die Angelegenheit schon geregelt und meines Erachtens dem Landgericht Münchengladbach und anderen Vorinstanzen teilweise widersprochen: „Eine Internet-Domain ist lediglich eine technische Adresse im Internet“, vgl. BGH, Beschluss. v. 05.07.2005 – VII ZB 5/05):

a) Eine „Internet-Domain“ stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine „Internet-Domain“ ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.

Die Anwälte von Euroweb sehen das jedoch anders: „Das Urteil erging im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, auf das – grundsätzlich hiergegen mögliche – Rechtsmittel der Berufung verzichtete der Schuldner. Die Hauptsacheklage ist bislang nicht anhängig. Die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten sowie weitere Beträge für Rechtsanwaltsgebühren hatte der Schuldner zu zahlen.“

Aha. Jetzt habe ich auch das juristische Geschäftsmodell begriffen. Da nützt auch nichts, wenn Euroweb den vermeintlich Guten aus dem Erlös der Domain-Versteigerung spenden will – die haben dankend abgelehnt:

„Könnte die Firma Euroweb das Geld aus dem Erlös der Versteigerung der Nerdcore-Domain tatsächlich spenden, so bräuchte sie dafür einen Empfänger, der das Geld auch annimmt. Wir aber haben das Gefühl, dass hier mit ziemlich dicken Kanonen auf zierliche Spatzen geschossen wird. Und davon möchten wir nicht profitieren. Und wir möchten auch nicht, dass sich der Kanonier mit einer Spende an Freischreiber ein moralisches Mäntelchen für eine klassische Überreaktion umhängen kann.“

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich werde in Zukunft jeden Kontakt mit Euroweb – falls sich einer ergäbe – vermeiden.

By the way, Euroweb: Euer Deutsch des Grauens im obigen Agipprop-Video bedarf eines Updates (hoppla, das war ein Genitiv – hätten Sie’s gewusst?). „Weil ich will meine Kunden nicht warten lassen“. Nein! Um eines höheren Wesens willen – das ist Dreck, Sprachdreck. Der Satzbau im Deutschen geht anders. Ein Kausalsatz, bediente er sich des „weil“, würde lauten: „weil ich meine Kunden nicht warten lassen will.“ Aber das kann ein „Medienberater“ bei Euroweb natürlich nicht wissen.

Otavaleños

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Marktszenen in Otavalo, Ecuador (1979). Ich bin erstaunt, dass nicht nur der deutsche (da erwarte ich es nicht anders), sondern auch der englische Wikipedia-Eintrag nichtssagend und dem Thema unangemessen sind – der spanische Beitrag sieht da schon anders aus.

„Otavalo es el municipio de mayoría indígena más rico de la República de Ecuador“. Die Gemeinde ist die reichste von allen „indianischen“ Orten in Ecuador. Der Bürgermeister gehörte dem Movimiento de Unidad Plurinacional Pachakutik – Nuevo País (MUPP-NP) an. Das ist eine Partei in Ecuador, die mit der indianischen Dachorganisation CONAIE verbündet ist und die Interessen der indigenen Bevölkerung ganz Ecuadors vertritt.

Bevor sich jetzt die völkischen Romantiker und andere reaktionären Multikultis und „Kulturen“-Groupies zu Wort melden: Wer „Indianer“ ist, weiß in Südamerika kein Mensch. Das ist eine soziale Kategorie, die jemandem zugeschrieben wird – wie hierzulande „Fremder“ oder auch nicht. Ich habe selbst miterlebt, wie ein so genannter Mestize „(Karl May nannte die noch „Halbblut“) einen „indianischen“ Bauern als „Rothaut“ („pielroja“ – auch eine bekannte billige Zigarettenmarke in Bolivien) beschimpfte.

„Indigen“ (eigentlich „indianisch“) ist etwas Ähnliches wie eine „nationale Minderheit“ in Deutschland, also Sorben, Sinti und Roma, Dänen oder Friesen. Nation und Staatsangehörigkeit bedeuten nicht dasselbe, das muss man völkischen Reaktionären sie Sarrazin und Multi“kultis“, die alles Politische auf vermeintliche Folklore („Haus der Kulturen der Welt“) reduzieren, immer erst mühsam erklären. Ein „Indianer“ ist also nicht jemand, der traditionelle Tracht trägt (die in Südamerika oft spanische Bauernkleidung ist, die den „Ureinwohnern“ von den Konquistadoren aufgezwungen wurden), sondern jemand, der auf eine bestimmte Art und Weise lebt und politisch handelt und sich in eine Tradition stellt.

Eine „reine“ Kultur gibt es nur in den Köpfen deutscher Rassisten und anderer Neonazis und ihrem „linken“ Pendant, den paternalistischen Rettern der „bedrohten Völkern„. („Im Unterschied zu anderen Menschenrechtsorganisationen hat die GfbV in besonderen Situationen militärische Interventionen und Eingriffe unterstützt“.)

Im Deutschen sagt man auch nicht Volk, sondern vornehm „Ethnie“ (obwohl das genau dasselbe ist) oder, wenn man sich „grünalternativ“ gibt: „Kultur“. Besonders lächerlich verschraubt ist die Formulierung über Mario Conejo im deutschen Wikipedia: er habe einen „ethnischen Kichwa-Hintergrund“. Das entspricht dem Wortungetüm: „er hat einen Migrationshintergrund“ – statt: er ist Einwanderer oder das Kind von Einwanderern. Der Bürgermeister spricht also auch Quechua oder Runasimi, die Sprache der Inkas, so wie ein Sorbe Sorbisch spricht. (Man sagt ja auch nicht: „Er hat einen völkischen Sorbisch-Hintergrund.“) In Ecuador ist Quechau übrigens keine Amtssprache – im Gegensatz zu Peru. (Sorbisch ist in einigen Gegenden Deutschlands auch eine Amtssprache.)

Die Indigenas von Otavalho waren schon immer sehr geschäftstüchtig und wussten sich gut zu vermarkten. Die Männer erkennt man an ihrem langen Zopf und den blauen Ponchos, die sie auch im Ausland nicht ablegen. Ich habe sogar schon einen Otavalo auf einem Flohmarkt in Berlin getroffen und in einem Straßencafé in Caracas – der trug aber nur seinen Zopf, nicht den Poncho, und lachte sich kaputt, als ich ihm auf den Kopf zusagte, woher er stammte. Die Venezolaner wussten es nicht, aber der einzige Gringo weit und breit. Zuerst wollte er mir eine „indianische“ Decke verkaufen, als wir gemeinsam Kaffee schlürften, und er lachte sich noch mehr kaputt, als ich ihm sagte, von einem Otavaleno würde ich nichts kaufen, der würde mich sowie über’s Ohr hauen. Zum Abschied umarmte er mich und nannte mich „hermano“ („Bruder“), vermutlich weil wir die beiden einzigen Männer in Caracas mit einem Zopf bzw. Pferdeschwanz waren (1998).

Heute ist Otavalo (Utavalu in Quechua) auf den ersten Blick ein Ort für Touristen, die den Markt so erleben wie Schwaben oder Ossis den Türkenmarkt in Kreuzberg.

Totalüberwachtes Lob des Kommunismus

Er ist vernünftig, jeder versteht ihn. Er ist leicht.
Du bist doch kein Ausbeuter, du kannst ihn begreifen.
Er ist gut für dich, erkundige dich nach ihm.
Die Dummköpfe nennen ihn dumm, und die Schmutzigen nennen ihn schmutzig.
Er ist gegen den Schmutz und gegen die Dummheit.
Die Ausbeuter nennen ihn ein Verbrechen.
Aber wir wissen:

Er ist das Ende der Verbrechen.
Er ist keine Tollheit, sondern
Das Ende der Tollheit.
Er ist nicht das Chaos
Sondern die Ordnung.
Er ist das Einfache
Das schwer zu machen ist.

Bertolt Brecht

Ich fordere aus gegebenem Anlass, diese volksverhetzenden, empörenden und vor allem total jugendgefährdenden Inhalte aus dem Schulunterricht und auch aus Museen zu verbannen. Lehrer, die es dennoch wagen, Brecht im Deutschunterricht zu erwähnen, sollten total mit Berufsverbot belegt oder mindestens totalüberwacht werden.

Dieses Verb gab es zwar bisher nicht im Deutschen, die deutsche Sprache sollte aber den Belangen der total wahren Totalitarismus-Doktrin – der einzig erlaubten Sicht auf die deutsche Geschichte – totalangepasst werden. Zumindest sollte ein Vermerk in jedes Buch und jede Internet-Veröffentlichung, dass der „Dichter“ Brecht seine total antifreiheitlichdemokratischen Zeilen in einem Zustand geistiger Totalumnachtung verfasst hat.

Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Rede missbraucht wird, um den Jugendschutz zu unterhöhlen und Kinder und Herwachsenden total hilflos mit diesem Schmutz und Schund allein zu lassen. Allein schon wegen Brecht brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung jetzt und total sofort. Auch sollte die Polizei jederzeit auf alle Computer zugreifen können, um kontrollieren zu können, ob sich dort jugendgefährdende Inhalte befinden – wie etwas Bertold Brecht und anderen Formen von Kinderpornografie. Das will auch die total große Mehrheit der Deutschen.

Schützt endlich unsere Kinder vor total undeutschen Dichtern!

Auch hier lesen: „10 Gründe, warum der Kommunismus schlecht für uns wäre“.

Richtigkeit oder Falschheit haben

Richtigkeit

Manche Dinge sind falsch oder richtig. Wenn jedoch ein Sprachkünstler von Twitter dazwischenzwitschert, kann es seine Chaosheit haben. Seine Richtigkeit haben – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Klingt so wie: Das, was der Zeuge sagte, hatte seine Falschheit. Das, was Twitter uns an Deutsch zumutet, hat seine Grauenhaftigkeit.

Zensurgesetz – legal, illegal, scheissegal

In verständlichem Deutsch hieße es: Das Zensur-Gesetz sollte abgeschafft werden. Dafür plädieren Experten. In Bläh- und Furzdeutsch heisst es bei Heise: „Experten plädieren für Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes“. Warum einfach und schön, wenn es auch kompliziert und verhaspelt und verkasematuckelt geht…

„Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch bezeichnete die Mehrzahl der Sachverständigen den derzeitigen Schwebezustand rund um das Zugangserschwerungsgesetz als rechtswidrig. Auch das Paragraphenwerk an sich hielten viele für verfassungswidrig.“

Wen interessiert das heute noch, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist? Fast alle Gesetze, die zur Zeit durch das Parlament gejagt werden, tragen das „Kainsmal des Rechtsbruchs“, wie Bundestagspräsident Norbert Lammert schon richtig anmerkte. Um so mehr gilt das für alles, was mit dem Interent im weiteren Sinn zusammenhängt – wie eben auch für das Zensurgesetz, dass nur jemand nicht Zensurgesetz nennt, der statt Krieg“ Friedenserzwingung“ sagt.

Datenausführungsverhinderung

Das schönste deutsche Wort seit langem, gelesen bei Heise: „Datenausführungsverhinderung“. Der Fahrer des Wagens gibt immer Vollgas, weil er nicht weiß, wie es anders geht, aber da ist ja noch ein Feature, das abhilft: Die Vollgasausführungsverhinderung, auch als Bremse bekannt.

Grundrechte ja – aber nicht während der Dienstzeit

In Baden-Württemberg werden jetzt die Lehrer verfolgt, die ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrgenommen haben. (via Fefe). Das Original-Schreiben spricht davon, dass es die „Lehrerschaft in Misskredit“ bringen könnte, wenn jemand Zivilcourage beweist. Das wundert mich nicht. „Dienstpflichtverletzung“ kommt gleich nach „Telekommunikationsüberwachungsverordnung“, „Durchführungsbestimmung“ sowie „Nichtanwendungserlass für das Zugangserschwerungsgesetz“.

Strafverfolgungsfreier Raum

Neue Sprachregelung der Zensur-Lobby: „Das Internet wird zunehmend zum strafverfolgungsfreien Raum“ (sagt natürlich Bosbach, das merkbefreite Sprachrohr der Überwachungsstatt-Fanatiker, laut Heise.) Ich aber sage euch: die Vorratsdatenspeicherung wird erneut kommen, keine Frage.

Sicherungsverwahrung

Sicherungsverwahrung – das ist ein schönes Wort, dass den Urgrund der deutschen Seele widerspiegelt. Es kling ähnlich wie Kinderkarten, Blitzkrieg, Berufsverbot, Telekommunikationsüberwachungsverordnung und Durchführungsbestimmung, Begriffe, mit denen ich Ausländern immer erklärt habe und erkläre, was deutsch ist und meint. Wenn sie dann noch „Streichholzschächtelchen“ fehlerfrei aussprechen können, sind sie reif für die deutsche Staatsbürgerschaft und die Beamtenlaufbahn.

Auf Wikipedia lesen wir: „Die Sicherungsverwahrung (fälschlich Sicherheitsverwahrung genannt) ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.“

Schutz, Schutzzoll, Schutztruppe, Schutzgebühr, Jugendschutz – auch bei der Zeichenkette „schutz“ sollte man aufhorchen. Es ist im Deutschen meistens etwas anderes drin als draufsteht – meistens ist es Neusprech und meint just das Gegenteil des Suggerierten. Wenn man jemanden umbringt, es das im Behördendeutsch eine lebensentziehende Maßnahme, und wenn ich jemanden zusammenschlüge, dann würde ihm das vermutlich zeitweilig die Gesundheit entziehen.

Um eine lange Geschichte kurz zu machen: Die so genannte Sicherheitsverwahrung führt durch die Hintertür die lebenslange Freiheitsstrafe ein, auch wenn die gar nicht ausgesprochen wurde. Grund genug, dass bei dem Thema reaktionäre Faselheinis jedweder politischer Couleur populistisch herumgeifern. Allen voran Beate Merk (CSU, Bayern, Justiz(!)ministerin): „Wir müssen gemeinsam alles in unserer Macht stehende tun, um die Freilassung hochgefährlicher Triebtäter zu verhindern.“ Die Hausbesetzer der frühen achtziger Jahre (ich war dabei) hätten diese juristische These knapper formuliert: legal, illegal, scheißegal. Oder wie der Volksmund: Rübe ab.

„Wie oben erwähnt setzten erst die Nationalsozialisten mit dem Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933 (RGBl. I 995) einen Vorschlag zur Sicherungsverwahrung in die Tat um. Unklar ist, ob sie dieses eigenständig ausarbeiteten oder ob sie es adaptierten.“ Die CSU möchte Sondergerichte, um eine Sonderbehandlung bestimmter Straftäter durchzusetzen. Ich frage mich, wie dünn der Firnis der Zivilisation in Deutschland ist: Man muss nur ein wenig kratzen, und schon erscheint das Kackbraune wieder; in Bayern reicht offenbar ein leichte Pusten.

Nur gut, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) entschieden hat, dass das deutsche Gesetz Unrecht ist.

In einer Vorabmelduing zum neuen Spiegel heisst es nun: „Der Essener Psychiater Norbert Leygraf (Spiegel Offline geruhte nicht, diesen Link zu setzen) hält den von der Bundesregierung präsentierten Kompromiss zur Sicherungsverwahrung für ’schrecklich unausgegoren‘. (…) Entweder die Regelung sei ’so restriktiv, dass sie praktisch nicht angewandt werden kann“; oder sie werde sehr weit gefasst, ‚dann besteht die große Gefahr, dass sie vom Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte wieder kassiert wird‘.“

Es wäre ja noch schöner, wenn deutsche Politiker die Rechtsprechung des EuGH einfach anerkennen würden, wenn die ihnen nicht in den innenpolitischen Kram passt. Ehrlich gesagt – ich verstehe das Problem gar nicht. Wenn man jemanden lebenslang einsperrt auf Grund der Gesetze, die das möglich machen, dann soll man das tun, wenn es Gründe dafür geben sollte. Wenn nicht, dann sollte man auch nicht jammern, wenn jemand irgendwann wieder freikommt. Schafft die „Sicherheitsverwahrung“ ab!

Illiquide Piratenschwarmintelligenz-Software

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Nun, ich kann es nicht lassen, darauf hinzuweisen: Ich war einer der wenigen, der auf dem Berliner Parteitag der Piraten gegen die sofortige Einführung von Liquid Democracy gestimmt hat. Mir erschien das System nicht ausgereift genug. Aber was will man machen gegen eine Masse von selbstbesoffenen Parteimitgliedern, die sich mehr von der Gruppendynamik leiten lassen als von rationalen Argumenten? Die Macher waren auch anwesend („Mit Hilfe der von Piraten entwickelten Software“) und wären in Tränen ausgebrochen, wenn man ihnen ihr Spielzeug einstweilig weggenommen hätte. Das hätte niemand ertragen.

Jetzt hat sich die Bundes-Piratenpartei vorerst gegen Liquid Democracy ausgesprochen – und das natürlich in ein für verpackt: „Piratenpartei entscheidet sich für mehr Datenschutz“. Man nennt das Tool übrigens im üblichen Furzdeutsch „Entscheidungsfindungs-Software“ (mindestens zwei ungs müssen in einem Wort sein, bevor es auf in Deutschland den öffentlichen Dienstweg geschickt werden kann).

Heise fasst die Diskussion zusammen. Benjamin Stöcker schreibt über seinen Rücktritt aus dem Bundesvorstand: „Des weiteren verstörte mich das Vorgehen des Liquid Feedback Teams. Dieses Team hat den Bundesvorstand mehrfach als Abnickhanseln ihrer Wünsche behandelt.“ So war es in Berlin auch. Man wollte unbedingt eine Pressemitteilung haben, die herausbrüllte, dass die Piraten jetzt eine selbst entwickelte (hurra!) Software (hurra!) hätten, die Demokratie erst möglich mache.

„Dem Beschluss gingen kontroverse innerparteiliche Diskussionen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien voraus. Der aktuelle Entwurf der Nutzungsbedingungen sah nach Ansicht der Mehrheit der Vorstandsmitglieder keinen ausreichenden Schutz der Nutzerdaten vor.“ Quod erat demonstrandum.

Eines jedoch kritisiere ich am Rücktritt Stöckers. Ein Nutzer kommentiert auf seiner Website: „Ben hat seine Beweggründe erklärt, er sah keine Möglichkeit mehr im Bundesvorstand etwas zu bewegen, außer es in eine Schlammschlacht ausarten zu lassen“. Die Schlammschlacht, lieber Ben, ist die gewöhnliche Bewegungsform in Vereinen und Parteien. Man kann nicht vornehm-anständig jammern und beteuern, da mache man nicht mit, sondern man muss zurückkeilen. Auf einen großen Schlammeimer muss ein noch größerer. Immer fest druff. Der Volksmund spricht mit mindestens 1000-jähriger Erfahrung von einem groben Klotz, auf den ein ebensolcher Keil gehöre.

Fefe hat mich im November 2009 über Wikipedia zitiert, das stimmt auch aktuell für die Piraten, jedenfalls für Vorstände: „Im Übrigen erklärt er Gruppendynamik wie folgt: der Dumme hat weniger Feinde als der Schlaue, daher setzt er sich bei einer Schwarmintelligenz durch, und am Ende bleiben nur die Doofen übrig :-)“. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wulff for President

yes we can

Die Hamburger Piratenpartei hat einen offenen Brief an Gauck publiziert. Der Brief bezieht sich auf ein Interview Gaucks mit dem Hamburger Abendblatt, in dem sich der Ost-Pfaffe und Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten offen für eine Zensur des Internet ausspricht.

„‚Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein‘, sagte Gauck dem Abendblatt. ‚In unserem Land mit unserer Geschichte darf all das, was in gedruckter Form verboten ist, im Netz nicht ohne Weiteres erlaubt sein.'“

„Das Internet“ war noch nie ein rechtsfreier Raum. Wer derartige sinnfreie und hohle Phrasen von sich gibt, disqualifiziert sich für eine rationale Diskussion. Die Hamburger Piraten dazu: „Die Piraten betrachten das Internet ausdrücklich nicht als rechtsfreien Raum. Als Bürgerrechtspartei treten wir gerade im Internet für klare gesetzliche Regelungen ein, selbst wenn von Vertretern der etablierten Parteien oftmals fälschlich das Gegenteil behauptet wird.“ (Was war noch mal der Unterschied zwischen „falsch“ und „fälschlich“? Jenes ist Deutsch und dieses ist Bläh- oder Furzdeutsch.)

Ich bin ja Realist und Zyniker. Ich wünsche mir Wulff. Wie ich schon zitierte: Es macht keinen Unterschied, ob nun Christian Wulff Bundespräsident wird oder ein lesbisches Eichhörnchen. Die Wählerinnen und Wähler draußen im Lande sollen kapieren, dass es bei dieser „Wahl“ nicht um Inhalte oder die Ideen von Personen geht, sondern um bloßen Parteienproporz und um Machtpolitik. Wenn Gauck gewählt würde, würden wieder Illusionen über den Charakter dieses Systems aufkommen. Man sollte den Leute aber ihre Illusionen und andere Versionen des Aberglaubens rauben.

Sehr hübsch ist die Galerie der Arschgesichter (ausser Nina: „Wählt: Schauspielerin Nina Hoss“ ist kein Deutsch, Basler Zeitung, aber ihr seid ja auch Schweizer), die den Bundespräsidenten wählen werden, bei der FAZ: „Diese Promis wählen den Bundespräsidenten“. (FAZ: Seit wann ist „Promis“ ein deutsches Wort? Hat das der Sprachwart eures Feuilletons gegengelesen? Oder biedert ihr euch an den vermeintlichen Jargon der Generation unter 35 an?) Wen haben wir denn da: Friede Springer, Hubert Burda, Edmund Stoiber, Fürstin Gloria von Thurn und Taxis – nun, deren politischer Sachverstand ist ja unbestritten. Ich vermisse aber Josef Ackermann, Thomas Middelhoff und Johannes Heesters als Wahlmänner.

Ich bin übrigens auch gegen Gauck, weil der für den Krieg in Afghanistan ist. Wulff natürlich auch, der ist ja ohnehin erzreaktionärer christlicher Kreuzzügler, lässt seine Familie gern auf Staatskosten fliegen und ist für Atom-Energie. Nur so für die Entscheidungshilfe zwischen Pest und Cholera.

Jugendgefährdende diffamierende Überwachung und das Nichtauffinden der Sendeanlage

404

Presseerklärung des Pirat_innenradios 95.2 UKW: „Polizeirazzia wegen des Pirat_innenradios zum Aktionstag ‚Mediaspree entern‘ am 5.Juni 2010 in dem Hausprojekt Bödikerstraße 9 endet mit ca. 25 Festnahmen, absurden Beschuldigungen und dem Nichtauffinden der Sendeanlage.“

Die Razzia endete damit, dass die Polizei die Sendeanlage nicht fand? Auch falsch, sondern die Polizei fand während der gesamten Razzia die Anlage nicht. Oder das Ergebnis der Razzia war: „404 Sendeanlage not found“ oder so ähnlich. Die Polizei nahm also 25 Personen fest und fand die Sendeanlage nicht.

Interessant dieser Abschnitt: „Trotz stundenlanger Suche der Polizei, bei der sie zwei Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus Mainz, die mit ihrem Peilwagen vor Ort waren, unterstützten, konnte aber keine Sendeanlage gefunden werden“.

Das erinnert mich an die gute alte Zeit, als es noch das Verb „wardialen“ gab. (Schöne Frage bei Jauch: Was bedeutet wardialen?) Damals, als es noch Hausdurchsuchungen wegen des Besitzes „illegaler Modems“ gab. „Seit langem warten Mailhoxbetreiber und Computeranwender auf die Freigabe preiswerter privater Modems. Die Post, die nach einem EG-Urteil zur Zulassung privater Modems verpflichtet ist, sperrt sich immer noch unter Berufung auf noch nicht vorhandene und abestimmte Zulassungsbedingungen. Die von der Post angebotenen Modems dürfen vielfach nicht an den preiswerten Heimcomputern betrieben werden und sind von den hohen Gebühren her für viele Anwender nicht finanzierbar.“ In welchem Jahrtausend war das noch mal gleich?

Nur mal ganz langsam zum Mitschreiben, liebe Nichtauffinder: Informationen lassen sich nicht mehr unterdrücken, nicht mehr im Zeitalter des Internet – auch wenn es falsche oder ekelhafte Informationen sind. Nehme euch ein Beispiel an Spanien: „Nach der jahrelangen Praxis der Nicht-Kontrolle und Duldung, einen Weg zu einem geordneten System mit Kontrolle von bspw. jugendgefährdenden oder diffamierenden Inhalten und einer technischen Überwachung zu finden ist eine denkbar schwierige Aufgabe.“

Da haben wir doch gleich alles, worum es eigentlich geht: „Jugendgefährend“ (das ist immer nur ein vorgeschobener Grund, weil niemand weiß, was die Jugend „gefährdet“ und warum und wie), „diffamierend“ (was diffamiert, bestimmt der, der die Macht hat) und „Überwachung“.

Der Mauerbau von Düsseldorf

Einen sehr interessanten Erfahrungsbericht über die Gespräche zwischen SPDGRÜNEN und der Linken in NRW hat Rüdiger Sagel (Mitglied der „Sondierungskommission“) veröffentlicht: „Vorausschicken möchte ich, dass es sich um eines der skurrilsten politischen Erlebnisse, während meiner mehr als 30-jährigen politischen Tätigkeit handelt. Allein, dass man hier im Westen der Republik mehr als 20 Jahre nach dem Mauerfall, das ‚Verhältnis zur ehemaligen DDR‘ zum zentralen Thema einer möglichen Koalition in NRW macht, ist schon mehr als beachtlich.“ (Kommasetzung im Original) Wirklich lesenswert, wenn man von der Rechtschreibung absieht. Mehr braucht man von der gegenwärtigen politischen Situation in NRW nicht zu wissen.

Schreiben: Focus weiterhin fleißig am Schreiben

Beim heute gewohnt linkfreien Focus Offline heisst es in der Überschrift: „Spenden: Deutsche weiterhin fleißig am Spenden“. Sollte Focus das Deutsche um ein Gerundium der Kontinuität erweitert haben, um sich der lateinischen Wurzeln einiger „Fremdworte“ zu vergewissern? Ist Focus also am Tun, just continuing bullshitting also? Ich bleibe weiterhin am Kritisieren und Nörgeln.

Demnächst Internetsperren über den Umweg Europa

Nein, die FDP ist nicht umgefallen. Das könnte sie nur tun, wenn sie jemals gestanden hätte. Golem.de meldet: „Mit Regierungsmehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestags verhindert, dass gegen den Plan für europaweite Internetsperren eine Rüge ausgesprochen wird. Der Antrag der Grünen wurde vertagt und kann damit nicht mehr rechtzeitig gestellt werden.“

Das kapiert so natürlich keiner. Verhindert, dass gegen etwas gerügt wird? Dreifach verneinen tut man nicht in einem deutschen Satz, weil das Publikum sich entweder mit Grausen abwendet oder gar das Gegenteil versteht, was ein höheres Wesen verhindern möge.

Die EU will Internet-Sperren. Die EU? Die EU-Kommissiarin Cecilia Malmström hatte der FAZ auf dem Niveau der Emma gesagt, sie wolle „Internet-Sperren“. Wie das zu bewerkstelligen sei, weiß sie selbstredend nicht, weil es sich hier um populistische Moraltheologie handelt. Der EU-Ministerrat teilt ihre Meinung und will dem Europaparlament einen „Entwurf für Schlussfolgerungen des EU-Ministerrats für einen Aktionsplan für eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung der Computerkriminalität“ vorlegen. „In dem Arbeitsentwurf vom 8. März 2010 geht es um einen Aktionsplan, den die Strafverfolgungsbehörden der EU bis spätestens 2012 umgesetzt sehen wollen“, schreibt golem.de.

Die Grünen legten im Rechtssausschuss des Bundestags einen Antrag vor, der die EU-Kommission rügen sollte, weil diese ihre Kompetenz überschritten habe. Es hätte sich um eine so genannte Subsidiaritätsrüge gehandelt:

Die Europäische Union darf nicht wahllos Gesetze erlassen. Sie muss die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die EU nur dann handeln darf, „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können“ – so steht es im Vertrag von Lissabon.

Audiatur et altera pars, golem.de: Der Antrag der Grünen war nicht der einzige zum Thema. Die Grünen wie auch andere Lichterkettenträger haben nicht den Mut, schlicht gegen Internet-Zensur zu sei. Sie trauen sich das nur, wenn sie gleichzeitig den Medien-Hype „Kinderpornografie im Internet“ im Munde führen, damit auch klar ist, dass sie die Guten sind. Deswegen heisst der Antrag (Drucksache 17/1584) der Grünen: „Sexuellen Missbrauch effektiv bekämpfen – Netzsperren in Europa verhindern.“

Was hat sexueller Missbrauch mit Internet-Zensur zu tun? Wird jeder durch diese verhindert? Mitnichten, aber die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser seien versichtert, dass wir es hier nicht mit einem rationalen Diskurs zu tun haben, sondern mit den Symbolen einen öffentlichen Exorzismus – soziologisch vergleichbar mit der McCarthy-Ära in den USA -, der auf protestantischer Prüderie fußt und den man im Ausland als „Germany’s Internet Angst“ bezeichnet.

Die Linke hatte im Rechtsausschuss auch einen Antrag gestellt: „Keine Internet-Sperren in die EU-Richtlinie aufnehmen.“ Klingt doch viel besser und ehrlicher. In diesen Ausschüssen geht es aber nicht im Inhalte, sondern darum, wer gewinnt, also seinen Antrag durchbekommt. Die Grünen hätten also eher öffentlich Harakiri begangen anstatt einem ähnlichen Antrag als dem ihren zugestimmt. Das tut man nicht. Deshalb hätte golem.de mehr als die „abhängige Quelle“ Jerzy Montag befragen sollen. Auch im Bundestag haben SPD und Linke jeweile einen fast gleichlautenden Antrag gestellt; sie werden aber nie kooperieren, auch wenn der naive Bürger irrig glaubt, das sei doch der Sache angemessen. Das ist Parteipolitik: Es geht zunächst darum, wer sein Förmchen im Sandkasten am weitesten wirft.

Jetzt wieder zu Sache: Der Antrag der Grünen im Rechtsausschuss wurde auf Antrag der FDP vertagt. Ich wette auch, dass sich die Regierungsparteien CDU und FDP vorher angesprochen haben, wer diesen Antrag stellen würde. Die FDP bekam, weil sie der Juniorpartner ist, die Arschkarte.

Ganz nebenbei: Was de rechtspolitische Sprecher der Grünen sagt, ist schlicht falsch. Die Bundesregierung könnte auch im nachhinein jederzeit vor dem Europäischen Gerichtshof eine Subsidiaritätsklage führen, um ein bereits von der EU erlassenes Gesetz anzugreifen. Aber mit derartigen Petitessen wollen uns deutsche Medien nicht behelligen. Jerzy Montag hat seine Public Relations für die Grünen bekommen, und nur ein paar Querulanten wie Burks recherchieren selbst nach, was es in Wahrheit damit auf sich hat.

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