Verehrer höherer Wesen auf dem Vormarsch
Malte Lehming im Tagesspiegel über die neue Frömmigkeit in der deutschen Politik. Es ist zum Kotzen, sogar die Linke ist keine Ausnahme. Gysi: „Obwohl ich nicht religiös bin, fürchte ich also eine gottlose Gesellschaft nicht weniger als jene, die religiös gebunden sind.“ OMG, Herr, schmeiß Hirn vom Himmel! Da waren wir im 18. Jahrhundert schon mal weiter: „Und ich dank‘ es dem lieben Gott tausendmal, daß er mich zum Atheisten hat werden lassen.“
Die Achse des Guten dazu: „Hermann Gröhe, der neue CDU-Generalsekretär, ist Mitherausgeber des evangelischen Wochenmagazins „Chrismon“, von 2003 bis 2009 war er Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Karl-Theodor zu Guttenberg stammt aus einer urkatholischen Familie (…). Ausgesprochen engagierte Christen sind auch Finanzminister Wolfgang Schäuble, Innenminister Thomas de Maiziere (Präsidiumsmitglied des Deutschen Evangelischen Kirchentages), Kanzleramtschef Ronald Pofalla (streitet für das Kreuz in öffentlichen Räumen), Familienministerin Ursula von der Leyen (pro christliche Erziehung) und Annette Schavan (Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken).“
Warum Deutschland die Piratenpartei braucht
„Warum Deutschland die Piratenpartei braucht “ – langer und lesenswerter Essay Joachim Pauls: „…entscheidend ist vielmehr, wo diese Partei in Deutschland ihren Ankerpunkt gesetzt hat, nämlich bei den Bürgerrechten, beim Schutz des seit 1949 existierenden Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Sie sehen diese Rechte insbesondere im weltweiten Datennetz gefährdet und warnen eindringlich vor schleichenden Versuchen, Inhalte im Internet zu zensieren oder gar zu kontrollieren sowie die Netznutzer zu bespitzeln.“
Zwischenüberschrift: „Die Piratenpartei als Ausdruck einer prinzipiellen kulturellen Differenz“ – „…muss ergänzt werden, dass zunehmend auch Ältere sich zu der Partei hingezogen fühlen oder ihr beitreten, die aus dem Kreis der Inventors und Early Adaptors des Internet stammen und die Anfänge von Internet und WWW selbst miterlebt und mitgestaltet haben.“ Har har. Quod erat demonstrandum.
„Die Piratenpartei ist zur Zeit die einzige Partei, die allein durch ihre schiere Existenz die Frage nach dem Wesen der Demokratie überhaupt stellt! Im Umkehrschluß ergibt sich folgerichtig, dass Parteien, die diese Frage nicht stellen, im demokratischen Sinn nicht zukunftsfähig sind.“
Hitler als Manga-Comic [Update]
Bisher berichten nur Reader’s Edition und Spiegel Offline: „Mein Kampf“ Adolf Hitlers wird jetzt in Japan als Manga-Comic verkauft. Auch die japanische Amazon-Website bietet es an. (580 Yen = 4.33 Euro)
Die Meldung stammt vom „Massen“-Blog Global Voices (vgl. Screenshot unten: „Two scenes from the manga 我が闘争 (Mein Kampf)“. Reader’s Edition hat den Text dankenswerterweise ins Deutsche übersetzt.
„The 190 page volume, which sold some 45,000 copies in the first printing, tells in a very simple way the story of Adolf Hitler, from his childhood to his rise as the leader of the National Socialist Party.“ Zahlreiche Blog in Japan haben das Thema schon diskutiert.
Ein Beispiel: ‚On the other hand, the publishing company argues as reason for such a choice the fact that ‚It’s a famous book but very few people have read it. We think this Manga will provide clues to Hitler both as a human being and also to his way of thinking which led to such tragedy, though he is now dismissed as a ‘monster'“.
Falsch ist die These, „Mein Kampf“ sei in Deutschland „verboten“. Ein Blick auf Wikipedia hätte das geklärt: Das Buch darf nicht nachgedruckt werden, weil der bayerische Staat die Urheberrechte besitzt. Eine wissenschaftliche Ausgabe existiert daher nicht.
Das lächerlichste Argument gegen das Hitler-Comic: „The widespread fear that its content might encourage neo-Nazi sentiment“. Wie sollte das geschehen? Wer durch die Lektüre des kruden Machwerks zum Rassisten oder Antisemiten wird, trotz aller Informationen über die Fakten, die im Internet abrufbar sind, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.
Mich erstaunt eher das merkwürdige Titelbild: Ausser dem Schnurrbart ähnelt das Gesicht auf dem Cover Hitler überhaupt nicht. Ich würde das Comic aber gern besitzen, um zu untersuchen, wie man politische Inhalte so umsetzen könnte. Der Screenshot unten suggeriert eher eine naive Sicht der Dinge und unterscheidet sich nicht von der Ästhetik Leni Riefenstahls. Falls also eine wohlwollende Leserin oder ein geneigter Leser demnächst nach Japan reist: Bitte mir ein Exemplar mitbringen!
Im Land der Internet-Blockwarte
Gießener Allgemeine: Die Stadtbibliothek spioniert die Internet-Nutzer aus. „Die Datenspeicherung ist Bestandteil der Änderungssatzung zur Benutzungsordnung der Bibliothek.“ Ung, ung, ung, da ahnt man schon, dass es sich um eine teutsche „Durchführungsverordnung“ handelt. Bitte halten Sie Ihre Reisedokumente unaufgefordert bereit.
„Die Stadt Gießen behält sich vor, folgende Daten der Internetnutzung zu protokollieren: Anmeldekennung, Adresse des Rechners, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Internetseiten, heruntergeladene Dateien und Volumen des Datentransfers. Diese Protokolldateien werden für einen Zeitraum von 180 Tagen gespeichert.“
Darf ich also den Cache und die History des Browsers nicht löschen? Darf ich WWW-Interfaces für Anonymizer benutzen? Womöglich einen mitgebrachten Browser mit eigenen Lesezeichen auf USB-Stick? Nein? Vermutlich alles verboten, verboten, verboten.
Wetten, dass burks.de in Gießen auch verboten ist? Boykottiert also die Stadtbibliothek Gießen!
[via netzpolitik.org]
Schabowski-Pressekonferenz vom 9. November 1989 [Update]
Deutsches Rundfunkarchiv: „Nicht nur das wohl folgenreichste Stammeln in der Fernsehgeschichte – Schabowskis ‚Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich‘ – macht diese Direktübertragung zu einem audiovisuellen Dokument von hohem historischen Rang, das in das UNESCO-Programm ‚Memory of the World‘ zum Weltdokumenten-Erbe aufgenommen werden sollte.“
Update: Das Video ist nicht mehr auf der Website des Rundfunkarchivs verfügbar, dafür aber auf Youtube (der wesentliche Teil).
Zensur heisst jetzt Access-Blocking
Dorothee Bär (CS) will nicht nur (die real gar nicht anonym existierenden Websites mit) Kinderpornografie pseudo-„sperren“, sondern auch politisch missliebige Websites. Bär ist Sprecherin der CDU/CSU im Deutschen Bundestag für “Neue Medien”,
Die Junge Union hat ein Debatten-Heft herausgebracht zum Thema “Herausforderung politischer Extremismus: Unsere Demokratie festigen, Engagement stärken.” (Da haben wir wieder die Totalitarismus-Doktrin: extrem links, extrem rechts, extrem islamistisch – alles irgendwie egal.)
Zitat: Gegen „Online-Rekrutierung und virtueller Terrorschulung“ könnten „die modernen Repressionsmöglichkeiten unserer Informationsgesellschaft weitreichend genutzt werden. So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. ‚Access-Blocking‘ auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden.“ Was, bitte schön, wurde bisher erfolgreich angewendet? Will uns da jemand eine Bärin aufbinden?
Die Junge Union hat klammheimlich ein sozialistisches Weltbild: „Der Online-Markt für terroristische Aktivitäten muss ausgedörrt werden.“ Das Angebot soll also künstlich verknappt werden. Im ersten Semester BWL lernt man, dass die Nachfrage dann nicht automatisch weniger wird – nein, das Gegenteil ist der Fall. Dieser naive Versuch, den Markt zu beeinflussen, funktioniert noch nicht einmal in der Planwirtschaft.
Was sind das doch für Dumpfbacken….[via netzpolitik.org]
Mein neunter November oder: Als ich einmal über die Mauer kletterte
Über meinen privaten Helden Georg Elser muss ich den wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser nichts erzählen. Elser war ein guter Terrorist. Er hat acht Menschen getötet, und ich verehre ihn.
Man muss nur Wikipedia lesen, um die offizielle staatliche Heuchelei um Elser einordnen zu können: „Der Chemnitzer Politologe Lothar Fritze, Mitarbeiter des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung (HAIT), sprach 1998 in seiner Antrittsvorlesung Elser das moralische Recht ab, als Schreiner und Einzelgänger ein Attentat auf Hitler zu verüben und dabei den Tod von Unschuldigen in Kauf zu nehmen.“ Ich spreche Elser das moralische Recht zu, basta.
Nicht zu vergessen: Die Totalitarismus-Doktrin (Rot gleich Braun, Hitler gleich Stalinl, Bautzen gleich Auschwitz, KPD gleich NSDAP) ist immer noch die heimliche Staatslehre und wird bei jeder Gelegenheit („gegen Extremismus“) hervorgeholt. Sogar die Piraten haben diesen begrifflichen Quatsch („Mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten begünstigen totalitäre Systeme“) in ihre Programm aufgenommen.
Da ich über meinen ganz privaten neunten November schon vor fünf Jahren gebloggt habe, zitiere ich heute einfach mein damaliges Posting:
Revolutionen haben viele Vorteile, aber immer einen gravierenden Nachteil: Wer an einer teilnimmt, merkt es kaum. Am 9. November 1989 war alles wie immer in Kreuzberg. Abendessen am großen Tisch der Wohngemeinschaft, schon wieder irgendwelche fremden Leute zu Besuch, die Fabrikeetage im ehemals größten Getreidespeicher Europas bedurfte dringend einer Putzkolonne, wieso wäscht wieder niemand ab? Der Blick aus dem vierten Stock (roter Pfeil) schweifte über die Oberbaumbrücke. Drüben waren die Ossis, die damals noch nicht so hießen, sondern „Bürger der DDR“. Die Brücke durften nur Fußgänger passieren, die Bewohner der „selbständigen politischen Einheit Westberlin„. Die Einheit war gar nicht selbständig, sondern hing am finanziellen Tropf.
Kurz nach Mitternacht rüttelte jemand an meiner Schulter und schreckte mich aus dem Schlaf. „Die Mauer ist auf.“ – „Du spinnst. So ein Quatsch.“ – „Doch! Schau doch aus dem Fenster! Die kommen alle rüber!“ In der Tat – da liefen zahlreiche Menschen gen Westen. Also raus aus den Federn. Die anderen sind schon zum Brandenburger Tor. Rein in die Hosen, rein ins Auto, ab zur Mauer. Da stehen sie zu Tausenden oder sitzen gar auf der Mauer. Meine Mitbewohnerin und ich tun es ihnen gleich. Wie sind offenbar schon zu spät dran, der Platz vor dem Tor ist leergefegt, obwohl die West-Berliner die Mauerkrone dicht besetzt halten, die Fuße baumeln lassen und durcheinander schreien.
Wir schauten uns nur kurz an, nickten, und sprangen hinunter. Zögernd, mit kleinen Schritte, wie jemand, der von einer Lähmung genesen ist, tappten wir bis unter das Tor, schauten ungläubig nach oben. Auf der anderen Seite waren Schutzgitter, dahinter drängten sich auch die Volksmassen und winkten und riefen nach Westen. Irgendwie fühlten wir uns in Gefahr. Warum schießt keiner auf uns? Warum verhaftet uns niemand? Wo sind eigentlich die Vopos oder die Grenztruppen der DDR? Also hin zu den Ossis. Ein lächelnder Volkspolizist öffnete uns das Gitter. Wir waren in der DDR, umgeben von Menschen, die etwas freudig erwarteten. Aber was? Kam jetzt ein Posaunenchor aus Jericho – und die Mauer wurde einfach umfallen?
Zurück ging es nicht mehr. Verboten. Also mussten wir uns durchfragen, wo der Westen und die Oberbaumbrücke sei. Erst in diesem Moment fiel mir ein, dass man mir schon den siebziger Jahren ein Einreiseverbot den der DDR ausgesprochen hatte. Linksabweichung fanden die gar nicht gut. Und, wie oft in historischen Momenten: mein erster Gedanke war banal – ich hatte zudem noch meinen Ausweis vergessen. Würde man mich jetzt nach Sibirien schicken? Oder einstweilig erschießen? Drohten Bautzen oder die Straflager in Rüdersdorf?
Wir marschieren quer über „Unter den Linden“. Da war das Rote Rathaus. Dann die Fischerinsel. Den Rest des Wegs habe ich vergessen. Aber wir erreichten die Oberbaumbrücke dann doch. Polizisten standen dort ein wenig ratlos herum. Mir fiel nur die Wahrheit ein: Keine Reisedokumente vorhanden. Und dann streifte uns doch der Mantel der Geschichte. Ein Grenzer entgegnete auf unsere hilflosen Gesten cool: „Heute ist alles möglich. Geh’n Sie mal wieder rüber in den Westen.“ Ich war sprachlos – das kommt nur selten vor.
Am nächsten Tag muss ich den Freunden in „Westdeutschland“ am Telefon erklären: Ich bin gestern über die Mauer am Brandenburger Tor geklettert, ohne gültige Papiere und trotz Einreiseverbots. Das glaubt mir doch keiner…..
Berufsarmee, Wehrpflicht, Bürgerdienst
Darüber diskutieren wir gerade u.a. bei den Piraten:
Hallo,
1. Frage: Wollen wir Berufsarnee oder Wehrpflicht? Oder gar keine Armee wie Costa Rica?
2. Wenn wir eine Berufsarmee wollen, „entfaellt“ das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (im Grundgesetz), weil eh keiner gezwungen wuerde, im staatlichen Auftrag zu toeten.
3. Wenn wir Wehrpflicht wollen, MUSS die fuer Maenner und fuer Frauen gelten. Alles andere waere total albern. (Vgl. Israel und USA. Ich darf darauf hinweisen, dass die erfolgreiche Revolution in Nicaragua gezeigt hat, dass Frauen nicht nur Krankenschwestern sind wie in allen WK I und II-Filmen.)
4. Das bedeutet: Man kann ein allgemeines Buergerjahr FUER ALLE fordern, und ob es Armee oder Zivildienst ist, koennen die Wehrpflichtigen dann selbst entscheiden.
Nur dieses Modell waere gerecht. Ich faende das super, weil es ein Alleinstellungsmerkmal der Piraten waere und wir uns damit in die Nesseln setzen wuede, was aber Aufmerksamkeit erregte. (Ja, ich bin bekennender Zyniker).
Ich war uebrigens vier Monate bei der Bundeswehr (1969), und habe dann den Kriegsdienst verweigert (damals gab es noch eine Gerichtsverhandlung). Nachdem ich anerkannt worden war, musste ich anschliessend 18 (!) Monate Zivildienst machen.
Burks
Neues von den Hirntoten
Noch eine gute Nachricht: „Da der Tod des Nazi-Anwaltes, NPD-Vizes und Szene-Geldgebers Jürgen Rieger die letzte Woche stark dominierte, lautet die wichtigste Neuigkeit hierzu: Jürgen Rieger hat nach gut informierten Medienberichten [ja, man kann Links darauf setzen und man kann verraten, dass es sich um den NDR handelt, Ihr Pfeifen von netz-gegen-nazis.de!] sehr wohl ein Testament hinterlassen und vererbt sämtliche Gelder und Immobilien an seine Kinder, die mit der politischen Orientierung ihres Vaters nichts zu tun haben. Die rechtsextreme Szene geht leer aus. Für die ‚Wilhelm Tietjen Stiftung‚, die Rieger allein führte, hat er offenbar keinen Bevollmächtigten eingesetzt, so dass auch deren Immobilien wohl an die Kinder fallen“.
Residenzpflicht wird leider nur in Brandenburg abgeschafft
Heute beginnt der Tag mit einer uneingeschränkt guten Nachricht, obwohl das nur eine Art Pressemeldung in der taz ist: „Berlin und Brandenburg wollen gemeinsam die Residenzpflicht für Asylbewerber abschaffen (…) Die per Bundesgesetz festgeschriebene Bewegungssperre hindert Asylbewerber daran, Kontakt mit Landsleuten, Freunden oder ihrer Familie aufzunehmen, sich an in ländlichen Gebieten dünn gesäte Beratungsstellen oder Fachanwälte zu wenden oder auch einfach nur das Land kennenzulernen, von dem sie hoffen, dass es neue, sichere Heimat wird. (…) Kein Wunder, dass es sich dabei um das von Asylsuchenden am häufigsten übertretene Gesetz handelt. Die so entstehenden Brüche eines unnötigen Gesetzes liefern bisher Asylgegnern nicht nur Material, auf die „hohe Kriminalitätrate“ von Flüchtlingen hinzuweisen.“
Die Welt als Wille und Vorstellung der SPD und der Linken? Wenn es ein Bundesgesetz ist, kann es doch nicht einfach abgeschafft werden? Ein acht Jahre alter „>Telepolis-Artikel erklärt die Hintergründe: „“In Südafrika wurde die Apartheid vor mehr als einem Jahrzehnt abgeschafft. Doch in Deutschland herrscht sie weiter. Eine bestimmte Gruppe von Menschen darf in diesem Land nur an bestimmten Orten sein, in bestimmten Läden gegen Gutscheine einkaufen und bestimmte Ärzte besuchen.“
Man muss sich das scheinheilige Gefasel von CDU-Abgeordneten anhören, um zu verstehen, welche Politik in Deutschland für Einwanderer immer noch vorherrscht und dass der Begriff „Apartheid“ dafür gar nicht falsch ist. Das Asylrecht ist institutionalisierter Rassismus.
Aber: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10. April 1997 (2 BvL 45/92) auf Grund einer konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG) diese asylrechtlichen Bestimmungen und ihre Strafbewehrung in vollem Umfang für verfassungsmäßig erklärt (diese Entscheidung hat Gesetzeskraft).“
Dazu noch zwei Sätze aus Wikipedia: „Diese Praxis ist insofern rechtlich fragwürdig, als dass anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention Freizügigkeit genießen. Die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union und existiert nur in Deutschland.“
Ein weiterer Artikel der taz erklärt, warum in Brandenburg ein Bundesgesetz nicht mehr angewendet kann. „Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Brandenburger Flüchtlingsrats bestätigt, dass zwei Länder im Alleingang die Residenzpflicht aufheben dürfen, wenn sie eine Vereinbarung schließen.“
Es ist kaum zu glauben: Die Nachricht ist wirklich uneingeschränlt gut, wahr und schön und hat keinen Haken. Schlecht ist nur, dass ich mir alle Links selbst zusammensuchen musste, weil die taz nicht weiß, wie man Internet oder gar „Online-Journalismus“ buchstabiert.
Linke sperrt linke Website
Zoff bei der Linken in Hamburg: „Am Freitag, den 30.10.2009 gegen 12:00 Uhr, wurde die Onlineseite Kritische Linke Hamburg der gleichnamigen AG der Partei Die Linke des Landesverbands Hamburg ohne offizielle Begründung gesperrt.“ [mehr…]
Die haben da wohl ein internes „Kommunikationsproblem“.
Tweet of the day 3
„Und immer wenn man meint, dumpfer ginge es nicht mehr, kommt der Bund der Deutschen Kriminalbeamten daher.“ (Via function)
Holocaust-Leugner nicht bestrafen!
Piraten würden vermutlich Henryk M. Broder wählen: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass Holocaustleugnung als Straftatbestand aufgehoben wird. Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren.“
Es geht um § 130 StGB „Volksverhetzung“ und insbesondere um den Absatz 3: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
Noch ist die Piratenpartei jung, intelligent und klein und denkt und kann aussprechen, was wahr ist, ohne auf den typisch ängstlich-deutschen Medien-Mainstream Rücksicht nehmen zu müssen. Was sagt der? Die Süddeutsche zum Beispiel: „Da werden sich die Aktivisten der Neonazi-Szene aber bedanken, dass sie jetzt offen ihr Gedankengebräu verabreichen können. Alle, die den Holocaust überlebt haben, wundern sich.“ Welch erbärmliche Schreiber, die offenbar keine zwei Minuten recherchiert haben, warum Broders Meinung ernsthaft diskutiert werden sollte und muss!
Jemand darf offen ekelhaften Schwachsinn verbreiten, wie es Neonazis gewöhnlich tun? Überraschung: Ja, das ist erlaubt. Man nennt das gemeinhin Meinungsfreiheit, die Basis der Demokratie – für Deutsche immer noch schwer zu verstehen. Noch genauer erklärt für die, die das Wort zum ersten Mal hören: Freiheit der Meinung gilt für alle, auch die, die etwas Falsches meinen. In deutschen Medien kann man aber ungestraft fordern, dass Meinungsfreiheit für die Gegner der Demokratie nicht gelten solle. So steht es mit dem demokratischen (Selbst-)Bewusstsein deutscher Journalisten.
Das Recht, alles zu sagen, was man denkt, gilt nie absolut, nur um das „Argument“ vorwegzunehmen. Soll aber der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzen, um zu garantieren, dass die Bürger die Geschichte richtig verstehen und interpretieren? Haben wir das nötig? Nein: Wer den Holocaust leugnet, sollte straffrei bleiben wie derjenige, der behauptet, die Erde sei eine Scheibe, zwei mal zwei sei fünf oder Maria (falls sie existiert hat) sei Jungfrau gewesen, als sie einen gewissen Jesus (falls er existiert hat) geboren habe.
Die Piraten sind die einzige Partei in Deutschland, die effektiv gegen Neonazis, Antisemitismus und Rassismus kämpft, weil sie alle Zensurgesetze (ja, Zensur!) abschaffen will. Darüber diskutiert die Partei intern kontrovers, aber die Mehrheit billigt den intelligenten Konsens: Zensur ist kontraproduktiv und gehört ins vorige Jahrtausend. Alle anderen Parteien drucksen verschämt herum oder fordern Verbote, weil sich das für die Lichterkettenträger irgendwie moraltheologisch wertvoll anhört und ein gutes Gewissen macht.
Ich habe ganz klar gefordert: Alle Zensurgesetze abschaffen! Um das zu fordern, braucht man hierzulande Mut. Es braucht auch Mut, um zu fordern: Staat und Religion sollten getrennt sein (keine Kirchensteuer, kein Religions“unterricht“ an den Schulen, Blasphemie-Paragrafen ersatzlos streichen.) Wer fordert, die Leugnung des Holocaust nicht zu bestrafen, wird in den Medien und in der Öffentlichkeit so behandelt wie jemand, der Heroin freigeben will. Nur wenn man zufällig Nobelpreisträger ist wie Milton Frieman, dann darf man das laut sagen, ohne als leicht irre zu gelten.
Nur vereinzelt wagen es Juristen und Journalisten, sich dem kommunitären Zwangskonsens zu widersetzen. Hier ein paar Beispiele (Auszüge) zur weiteren Diskussion:
Deutscher Denkmalschutz
Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Die vermeintlich bekämpfte Diskriminierung der Juden wird auf subtile Weise weiterbetrieben – in seiner Heimat vor antisemitischen Anwürfen geschützt werden zu müssen ist nicht weniger demütigend als die Anwürfe selbst. Aus diesem Grund hat sich der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Hendrik van Dam, vor Jahren gegen die Absicht verwahrt, ausgerechnet in Deutschland einen ’strafrechtlichen Naturpark‘ für Juden anzulegen.
Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte Geschichtsbild.
Der Wahrheit des Holocaust ist nicht gedient, wenn sie im Strafgesetzbuch steht und nicht in den Köpfen der Bürger. Es dient ihr nicht, wenn sie geglaubt werden muss, nicht weil sie unwiderleglich, sondern weil sie befohlen ist. Die Staaten sind es, die Geschichte schreiben, aber wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen, sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese Staaten gesagt.
(Christian Bommarius, Berliner Zeitung, 27.04.2004)
Wer bestimmt, was historische Wahrheit ist?
Die Geschichtswissenschaft sieht sich in den freien Gesellschaften des Westens tatsächlich hohen Erwartungen ausgesetzt; dieser Druck kann so weit gehen, daß die Historiker aufschreien. Das zeigt das Manifest von 19 renommierten französischen Historikern und Intellektuellen, das in derselben Woche, in der Ahmadinedschad den Holocaust leugnete, die Straffreiheit solchen Leugnens forderte. In Frankreich ist (wie in Deutschland) das Leugnen des Holocausts strafbar.
Gegen diese politischen Einschränkungen der historischen Arbeit wendet sich das Manifest: ‚Die Geschichte ist keine Religion. Der Historiker akzeptiert kein Dogma, respektiert kein Verbot, kennt keine Tabus. Er kann stören.‘ Zweitens: ‚Die Geschichte ist nicht die Moral. Es ist nicht die Rolle des Historikers, zu preisen und zu verdammen; er erklärt.‘ Drittens: ‚Die Geschichte ist nicht die Sklavin der Aktualität. Der Historiker drückt der Vergangenheit nicht die ideologischen Schemata der Gegenwart auf und bringt in die Ereignisse von einst nicht die Sensibilität von heute.‘ Viertens: Die Geschichte ist nicht mit Gedächtnis gleichzusetzen, fünftens: ‚Die Geschichte ist kein Rechtsgegenstand. In einem freien Staat ist es weder Sache des Parlaments noch der Justiz, geschichtliche Wahrheit zu definieren. Die Politik des Staates, auch wenn sie von besten Intentionen getragen ist, ist nicht Politik der Geschichte.‘ Gezeichnet von, unter anderen: Elisabeth Badinter, Marc Ferro, Pierre Nora, Mona Ozouf, Paul Veyne.
Hehre Worte! Nach Jahrzehnten, in denen die Geschichtsschreibung sich ausgiebig selbst betrachtet und fleißig ihre ‚Diskurse‘ analysiert hat, klingt der Anspruch, Historiker kennten weder Dogmen noch Tabus, altertümlich selbstvergessen. Aber es ist eine Aufforderung, keine Beschreibung. Und es stimmt ja, daß jeder Historiker die Bereitschaft mitbringen muß, Revisionist zu sein. Wissenschaft kommt ohne Revision nicht aus; die Tatsache, daß die Zahl der Opfer in Auschwitz-Birkenau noch bis 1990 drei bis vier mal so hoch angegeben wurde wie heute, hat das Erschrecken über den Holocaust (und die geschätzte Gesamtzahl seiner Opfer) nicht gemindert. So wird historische Wahrheit ohnehin immer neu bestimmt …
(Christian Esch, Berliner Zeitung, 17.12.2005)
Freiheit auch für Irre
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, die Leugnung des Holocaust sei nicht durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Weil dies keine Meinungsäußerung sei, sondern eine Tatsachenbehauptung, die ‚erwiesen unwahr‘ sei. In den USA, in Kanada und auch Großbritannien hingegen wird dies ganz anders gesehen – so unerträglich es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dort ist auch die Leugnung des Holocaust durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, und der Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Leugnung des Holocaust europaweit unter Strafe stellen zu wollen, stieß in Großbritannien deshalb auf laute Proteste.
Statt die deutsche Praxis zu exportieren, sollte man über ihr Ende nachdenken. (…) Den demokratischen Staat hingegen muss man vor politisch motivierten Lügen nicht schützen. Im Gegenteil, er muss und kann sie aushalten, dafür ist die Meinungsfreiheit viel zu kostbar.
(Christoph Seils, Zeit Online, 15.02.2007)
Irreguläres Ausnahmestrafrecht
Paragraph 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und – über 60 Jahre nach dem Ende des ‚Dritten Reiches‘- einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren.
(Dr. Günter Bertram: Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungs-Novelle, Neue Juristische Wochenschrift, Heft 21/2005, S. 1476 ff.)
Falsche Europäisierung
Äußerungen über historische Themen sind kein Fall für das Strafrecht.
Die alte Frage ‚Wie oft wird Hitler noch besiegt?‘ muss eigentlich lauten: Wann ist Hitler endlich besiegt? Bisher gibt es dafür kaum Anzeichen. Das Hakenkreuz steht weiterhin unter strengem staatlichen Markenschutz. Sogar in durchgestrichener Form ruft es Staatsanwälte und Gerichte auf den Plan; jetzt entscheidet darüber der Bundesgerichtshof. (…) Sondergesetze zum 8. Mai und zum Holocaust-Mahnmal sollen Geschmacklosigkeiten verhindern und die deutsche Erinnerungskultur frei halten von Missbrauch. Das offenbart die große Macht, welche die Extremisten über diese freiheitliche Grundordnung haben. (…)
Dieser merkwürdige Umgang mit dem hirnrissigen NS-Kult soll nun auch auf Europa ausgedehnt werden: Die Bundesregierung plant, während der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU ein altes Vorhaben wiederzubeleben und die Leugnung des Holocaust und anderer Völkermorde unter Strafe zu stellen. Damit hat Deutschland Erfahrung. Gerade erst wurde der notorische Holocaust-Leugner Ernst Zündel – durchaus konsequent – zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt. Nicht wenige Gewaltverbrecher, die Menschen zu Tode gebracht haben, und viele Wirtschaftskriminelle kommen mit milderen Strafen davon; das ist ein Zeichen für die heutige Bedeutung der Strafnorm ‚Volksverhetzung‘.
Einst sollte damit die ‚Anreizung zum Klassenkampf‘ bekämpft werden. (…) Doch wurde das Delikt der Volksverhetzung unter einer recht großen Koalition immer mehr zu einem Sondergesetz gegen bestimmte Äußerungen und Meinungen – und das stößt sich an der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und auch an den europäischen Grundwerten.(…)
Äußerungen über geschichtliche Vorgänge sind keine Fälle für das Strafrecht, es sei denn, man will bestimmte Themen tabuisieren oder eine Denkart vorschreiben. Beides steht zur freiheitlichen Demokratie in Widerspruch. Wer allgemein bekannte historische Tatsachen leugnet, macht sich ohnehin lächerlich. Nachfragen muss aber jeder dürfen. Nichts darf per Gesetz außer Streit gestellt werden. (…)
Dass auch das Verharmlosen von historischem Unrecht strafbar ist, führt zu absurden Ergebnissen. So wurde ein Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen angeklagt, weil er öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Zahl der Auschwitz-Opfer, wie er in Polen erfahren habe, deutlich niedriger sei als früher angenommen. Tatsächlich entsprach seine Zahl in etwa dem Stand der neuesten Forschung. Doch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann auch ein solches ‚bewusstes Infragestellen der Opferzahlen von Auschwitz‘ strafbar sein.
(Reinhard Müller, FAZ, 12.03.2007)
Ex-Verfassungsrichter: „Holocaust-Leugner nicht bestrafen“
Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht. Bei einem Auftritt im Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung schockt der renomierte Jurist das Publikum mit einer gewagten These: Das Verbot der Holocaust-Leugnung schützt die Menschenwürde nicht.
Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: Wolfgang Hoffmann-Riem, bis zum April Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg, sagt: ‚Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.‘ Hätte er als Verfassungsrichter dazu eine Entscheidung treffen müssen, ‚hätte ich mich schwer getan‘.
Hoffmann-Riem begründet seine Haltung nur kurz: Mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung werde nicht das Rechtsgut geschützt, das geschützt werden soll. Gemeint ist vor allem die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht habe sich, sagt Hoffman-Riem, bislang ’nicht sehr eingehend‘ mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst. Aber womöglich gebe es dazu ‚mal eine neue, grundlegende Entscheidung‘.
(Frank Jansen, Tagesspiegel, 10.07.2008)
Der Kampf um die Erinnerung
Der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. (…) Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen, italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche – darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida und Jan Assmann – den Appell unterschrieben.
In der Erklärung, dem Appell von Blois, heisst es: „In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgendeiner politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken. Wir fordern die Historiker auf, in ihren Ländern ihre Kräfte zu sammeln und sich diesem Appell anzuschließen, um der Vermehrung von Erinnerungsgesetzen Einhalt zu gebieten. Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, dass es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, dass sie aber keinesfalls per Gesetz Staatswahrheiten institutionalisieren sollen, die schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können.“
Es ist gut, dass der Widerstand gegen ein staatlich verordnetes, mit Hilfe des Strafgesetzbuches festgezurrtes Geschichtsbild sich endlich so deutlich meldet. U.a. Timothy Garton Ash, Giuseppe Galasso, Eric Hobsbawm, Pierre Nora, Heinrich August Winkler haben schon unterschrieben.
Wo kommen wir hin, wenn die Leugnung historischer Tatsachen unter Strafe gestellt wird? (…)
Bei der Strafbelegung der Holocaustleugnung wird zwar so getan, als ginge es dabei um eine Verteidigung der Tatsache des Holocausts. Indem man aber die Diskussion über die Tatsache unter Strafe stellt, macht man aus einer – immer diskutierbaren – Tatsache einen Glaubensartikel, der nicht in Frage gestellt werden darf.
(Arno Widmann, Frankfurter Rundschau, 22.10.2008)
Weitere Quellen zum Beispiel:
Der Prozess gegen Ernst Zündel stellt deswegen erneut die Frage, ob die Strafbarkeit der Leugnung des Holcaust, ein Sondermerkmal deutscher Rechtsprechung, nicht genau das hervorbringt, was sie eigentlich verhindern soll: Eine Plattform für die Neonazis. (Jochen Schönmann, Spiegel Online, 15.02.2007)
Die Demokratie müsse das aushalten können, meinte an einem der letzten Verhandlungstage ein angehender Rechtsanwalt im Foyer. Was aber? Solche ekelhaften Prozesse? Oder solche ekelhaften Typen wie Zündel? Solange in Deutschland das Leugnen des Holocausts unter Strafe steht, ist das keine Frage. Die Rechtslage ist klar. Die Politik könnte das ändern. Denn schließlich haben die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen noch keinen Revanchisten davon abgehalten, seine volksverhetzenden Thesen in Wort und Schrift zu verbreiten. Ohne diesen Prozess jedenfalls wäre Zündel für die Rechtsextremisten jetzt kein Märtyrer
(Klaus-Peter Klingelschmitt, taz, 16.02.2007)
Deutschlandradio, 24.01.2007: Aufklärung lässt sich nicht verordnen – Italienische Historiker gegen Verbot des Holocaust-Leugnens
Neue Zürcher Zeitung, 22.10.2008: „Wider die ‚Staatswahrheit‘ -Ein Appell europäischer Historiker, von Marc Zitzmann.
LSD ist harmloser als Tabak [Update]
Spiegel Offline (gewohnt linkfrei): Der britische Drogenbeauftragte David Nutt sei entlassen worden.
„Er erklärte LSD und Cannabis für weniger gefährlich als Alkohol und Tabak (…) Die Einnahme von Ecstasy sei mit jährlich 30 Todesfällen nicht gefährlicher als Reiten, wobei jedes Jahr hundert Menschen ums Leben kämen. Cannabis erzeuge ’nur das vergleichsweise geringe Risiko‘ einer psychischen Erkrankung, hatte Nutt gesagt. Er ist Professor für Pharmakologie an der Universität Bristol. (…) An seiner Uni hatte Nutt in der umstrittenen Vorlesung auch eine Klassifizierung aller legalen und illegalen Drogen in einer Schadensskala gefordert. (…) Alkohol kommt in Nutts Skala an fünfter Stelle – nach Kokain, Heroin, Schlafmitteln und Opium. Tabak steht an neunter Stelle und damit weit vor Cannabis, dem Halluzinogen LSD und Ecstasy.“
Natürlich hat Professor Nutt mit jedem Wort Recht. In Deutschland würde man ihn jedoch auch entlassen. Wer die Wahrheit ausspricht, wird gefeuert. Reines Heroin ist weniger gesundheitsschädlich als Nikotin. Glaubt keiner, ist aber so. Wer es sagt, hat verloren.
Bei der Dogenpolitik sind calvinistische Heuchelei, moraltheologischer Populismus und Ignoranz gesetzt – und zwar von allen Parteien (ausser bei den Piraten). Das britische Beispiel ist sehr lehrreich, weil es beweist: Rationale Argumente sind weder erwünscht noch bewirken sie etwas.
Update: Guardian: „Why Professor David Nutt was shown the door“
RTFGG
Jetzt noch die Quizfrage am Wochenende? Was bedeutet RTFGG?
Rieger: Auch schon vorher hirntot
Was lese ich bei Twitter? (netz-gegen-nazis.de) „Presse: Laut taz ist Jürgen Rieger nun hirntot. Die NPD bringt das in eine bedrohliche Situation.“ Nein. Tot ist er, und ich habe ihn schon in den neunziger Jahren interviewt. Ich kann mir ein Urteil erlauben. Ob er jedoch etwas besaß, was man zu Recht als „Hirn“ bezeichnen könnte, sollte strittig sein. Ich bestreite das trotz der Lateiner, die „de mortuis nihil nisi bene“ empfahlen. Rieger war eines der ekelhaftesten rassistischen Arschlöcher, das ich je kennengelernt habe. Und hirntot war er schon, als er noch lebte.
Weimer ist kein Ehrenmann und wird „Focus“-Chef
Weimer wird Nachfolger Markworts bei Focus. Was will Wolfram Weimer laut Wikipedia? (Ich poste das hier nur, weil ich als wütender Wertkonservativer (!) Stabreim witzig (!) finde.)
„Die Warnungen vor dem Klimawandel hat er unter anderem als ‚Öko-Horrorshow‘ bezeichnet, die Ergebnisse des Weltklimarats zieht er in Zweifel. In der Integrationsdebatte kritisiert Weimer ’naiven Multikulturalismus‘ und spricht von einer ‚Multi-Kulti-Lüge‘. [Ich auch, aber aus anderen Gründen.] Wenngleich er sich des Öfteren islamkritisch geäußert hat, bewertet er die sog. Rückkehr der Religion im Allgemeinen positiv und sieht darin die Chance für eine kulturelle Renaissance des Abendlands.“
Ein glühender Vereherer höherer Wesen als Chefredakteur eines Nachrichtenmagazins (gefühlt)? Dazu: „Ausgesprochen atheistische Positionen finden sich zwar bis heute, aber eher vereinzelt, wie ein Zitat von Burkhard Schröder, dem ehemaligen Chefredakteur des Magazins Berliner Journalisten belegt. Im Editorial zu dem Heft ‚Religion und Medien‘ fragt und antwortet er: ‚Dürfen Journalisten höhere Wesen verehren oder gar Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein? Nein, natürlich nicht. Respektlosigkeit und Mut zur Aufklärung gelten als journalistische Tugenden. In Deutschland herrscht jedoch finsteres Mittelalter, wenn Religion zum Thema wird‘ (Schröder 2006).“ Das Original „Ohne Gott – eine Frage der Berufsehre“ ist natürlich online.
Ich bin selten! Ja! Und Weimer ist kein Ehrenmann.
Anonymisierungsdienste sollen verboten werden
…in der Slowakei. Aber wenn unsere Internet-Ausdrucker das jetzt lesen, weiß ich schon, was dann kommt. Aus der Tor-Mailingliste:
„In September, the Slovak Ministry of Transport, Post and Telecommunication prepared an amendment of the Electronic Communication Act. The Ministry of Internal Affairs integrated their suggestions, which include prohibition of anonymizing services.
An anonymizer is defined there as „A service that restrains or makes impossible tracking of Internet users“, which is a very vague term. It’s not obvious, exactly what technologies (HTTP proxy, VPN, Tor, SSH tunnelling?) will be treated as „anonymizers“.
Providing or even allowing such a service (within this could probably fall running a Tor relay) will be prosecuted. The fee can rise up to 33,000 Euros.
The reason for this is (no surprise here), that anonymizers are mostly used for spreading child pornography, for extremists‘ communication and for financial frauds.
If this amendment gets approved in this or similar form, it will pose a serious threat to Tor and online anonymity in general.
I was unable to find any related text in english, so here is google translation of an article analyzing this amendment in slovak: translate.google.cz.“
Mündliche Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung
Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21. Dezember 2007 richten.
„Die Beschwerdeführer sehen durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sie halten die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungen für unverhältnismäßig. Insbesondere machen sie geltend, dass sich aus den gespeicherten Daten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen ließen. Einige Beschwerdeführer (Rechtsanwälte/Ärzte/Journalisten/Steuerberater) fühlen sich darüber hinaus durch die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Berufsfreiheit verletzt, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum Mandanten beeinträchtige. Eine Beschwerdeführerin, die einen Internetanonymisierungsdienst anbietet, rügt, die mit der Speicherung
verbundenen Kosten beeinträchtigen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit. Die Speicherungspflicht führe für Anonymisierungsdienste faktisch zu einem Berufsverbot. Soweit sich das Bundesverfassungsgericht an einer verfassungsrechtlichen Prüfung in vollem Umfang gehindert sehe, weil es sich bei den beanstandeten Regelungen um die Umsetzung von EG-Recht handele, regen die Beschwerdeführer eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens an, weil sie die umzusetzende Richtlinie für gemeinschaftsrechtswidrig halten.“
Volker Pispers über Chefaufklärer Schäuble und Schmiergeld
Ab 4.15 wird es hochaktuell…





















