Holocaust-Leugner nicht bestrafen!

Piraten würden vermutlich Henryk M. Broder wählen: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass Holocaustleugnung als Straftatbestand aufgehoben wird. Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren.“

Es geht um § 130 StGB „Volksverhetzung“ und insbesondere um den Absatz 3: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Noch ist die Piratenpartei jung, intelligent und klein und denkt und kann aussprechen, was wahr ist, ohne auf den typisch ängstlich-deutschen Medien-Mainstream Rücksicht nehmen zu müssen. Was sagt der? Die Süddeutsche zum Beispiel: „Da werden sich die Aktivisten der Neonazi-Szene aber bedanken, dass sie jetzt offen ihr Gedankengebräu verabreichen können. Alle, die den Holocaust überlebt haben, wundern sich.“ Welch erbärmliche Schreiber, die offenbar keine zwei Minuten recherchiert haben, warum Broders Meinung ernsthaft diskutiert werden sollte und muss!

Jemand darf offen ekelhaften Schwachsinn verbreiten, wie es Neonazis gewöhnlich tun? Überraschung: Ja, das ist erlaubt. Man nennt das gemeinhin Meinungsfreiheit, die Basis der Demokratie – für Deutsche immer noch schwer zu verstehen. Noch genauer erklärt für die, die das Wort zum ersten Mal hören: Freiheit der Meinung gilt für alle, auch die, die etwas Falsches meinen. In deutschen Medien kann man aber ungestraft fordern, dass Meinungsfreiheit für die Gegner der Demokratie nicht gelten solle. So steht es mit dem demokratischen (Selbst-)Bewusstsein deutscher Journalisten.

Das Recht, alles zu sagen, was man denkt, gilt nie absolut, nur um das „Argument“ vorwegzunehmen. Soll aber der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzen, um zu garantieren, dass die Bürger die Geschichte richtig verstehen und interpretieren? Haben wir das nötig? Nein: Wer den Holocaust leugnet, sollte straffrei bleiben wie derjenige, der behauptet, die Erde sei eine Scheibe, zwei mal zwei sei fünf oder Maria (falls sie existiert hat) sei Jungfrau gewesen, als sie einen gewissen Jesus (falls er existiert hat) geboren habe.

Die Piraten sind die einzige Partei in Deutschland, die effektiv gegen Neonazis, Antisemitismus und Rassismus kämpft, weil sie alle Zensurgesetze (ja, Zensur!) abschaffen will. Darüber diskutiert die Partei intern kontrovers, aber die Mehrheit billigt den intelligenten Konsens: Zensur ist kontraproduktiv und gehört ins vorige Jahrtausend. Alle anderen Parteien drucksen verschämt herum oder fordern Verbote, weil sich das für die Lichterkettenträger irgendwie moraltheologisch wertvoll anhört und ein gutes Gewissen macht.

Ich habe ganz klar gefordert: Alle Zensurgesetze abschaffen! Um das zu fordern, braucht man hierzulande Mut. Es braucht auch Mut, um zu fordern: Staat und Religion sollten getrennt sein (keine Kirchensteuer, kein Religions“unterricht“ an den Schulen, Blasphemie-Paragrafen ersatzlos streichen.) Wer fordert, die Leugnung des Holocaust nicht zu bestrafen, wird in den Medien und in der Öffentlichkeit so behandelt wie jemand, der Heroin freigeben will. Nur wenn man zufällig Nobelpreisträger ist wie Milton Frieman, dann darf man das laut sagen, ohne als leicht irre zu gelten.

Nur vereinzelt wagen es Juristen und Journalisten, sich dem kommunitären Zwangskonsens zu widersetzen. Hier ein paar Beispiele (Auszüge) zur weiteren Diskussion:

Deutscher Denkmalschutz

Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Die vermeintlich bekämpfte Diskriminierung der Juden wird auf subtile Weise weiterbetrieben – in seiner Heimat vor antisemitischen Anwürfen geschützt werden zu müssen ist nicht weniger demütigend als die Anwürfe selbst. Aus diesem Grund hat sich der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Hendrik van Dam, vor Jahren gegen die Absicht verwahrt, ausgerechnet in Deutschland einen ’strafrechtlichen Naturpark‘ für Juden anzulegen.

Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte Geschichtsbild.

Der Wahrheit des Holocaust ist nicht gedient, wenn sie im Strafgesetzbuch steht und nicht in den Köpfen der Bürger. Es dient ihr nicht, wenn sie geglaubt werden muss, nicht weil sie unwiderleglich, sondern weil sie befohlen ist. Die Staaten sind es, die Geschichte schreiben, aber wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen, sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese Staaten gesagt.
(Christian Bommarius, Berliner Zeitung, 27.04.2004)

Wer bestimmt, was historische Wahrheit ist?

Die Geschichtswissenschaft sieht sich in den freien Gesellschaften des Westens tatsächlich hohen Erwartungen ausgesetzt; dieser Druck kann so weit gehen, daß die Historiker aufschreien. Das zeigt das Manifest von 19 renommierten französischen Historikern und Intellektuellen, das in derselben Woche, in der Ahmadinedschad den Holocaust leugnete, die Straffreiheit solchen Leugnens forderte. In Frankreich ist (wie in Deutschland) das Leugnen des Holocausts strafbar.

Gegen diese politischen Einschränkungen der historischen Arbeit wendet sich das Manifest: ‚Die Geschichte ist keine Religion. Der Historiker akzeptiert kein Dogma, respektiert kein Verbot, kennt keine Tabus. Er kann stören.‘ Zweitens: ‚Die Geschichte ist nicht die Moral. Es ist nicht die Rolle des Historikers, zu preisen und zu verdammen; er erklärt.‘ Drittens: ‚Die Geschichte ist nicht die Sklavin der Aktualität. Der Historiker drückt der Vergangenheit nicht die ideologischen Schemata der Gegenwart auf und bringt in die Ereignisse von einst nicht die Sensibilität von heute.‘ Viertens: Die Geschichte ist nicht mit Gedächtnis gleichzusetzen, fünftens: ‚Die Geschichte ist kein Rechtsgegenstand. In einem freien Staat ist es weder Sache des Parlaments noch der Justiz, geschichtliche Wahrheit zu definieren. Die Politik des Staates, auch wenn sie von besten Intentionen getragen ist, ist nicht Politik der Geschichte.‘ Gezeichnet von, unter anderen: Elisabeth Badinter, Marc Ferro, Pierre Nora, Mona Ozouf, Paul Veyne.


Hehre Worte! Nach Jahrzehnten, in denen die Geschichtsschreibung sich ausgiebig selbst betrachtet und fleißig ihre ‚Diskurse‘ analysiert hat, klingt der Anspruch, Historiker kennten weder Dogmen noch Tabus, altertümlich selbstvergessen. Aber es ist eine Aufforderung, keine Beschreibung. Und es stimmt ja, daß jeder Historiker die Bereitschaft mitbringen muß, Revisionist zu sein. Wissenschaft kommt ohne Revision nicht aus; die Tatsache, daß die Zahl der Opfer in Auschwitz-Birkenau noch bis 1990 drei bis vier mal so hoch angegeben wurde wie heute, hat das Erschrecken über den Holocaust (und die geschätzte Gesamtzahl seiner Opfer) nicht gemindert. So wird historische Wahrheit ohnehin immer neu bestimmt …
(Christian Esch, Berliner Zeitung, 17.12.2005)

Freiheit auch für Irre

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, die Leugnung des Holocaust sei nicht durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Weil dies keine Meinungsäußerung sei, sondern eine Tatsachenbehauptung, die ‚erwiesen unwahr‘ sei. In den USA, in Kanada und auch Großbritannien hingegen wird dies ganz anders gesehen – so unerträglich es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dort ist auch die Leugnung des Holocaust durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, und der Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Leugnung des Holocaust europaweit unter Strafe stellen zu wollen, stieß in Großbritannien deshalb auf laute Proteste.


Statt die deutsche Praxis zu exportieren, sollte man über ihr Ende nachdenken. (…) Den demokratischen Staat hingegen muss man vor politisch motivierten Lügen nicht schützen. Im Gegenteil, er muss und kann sie aushalten, dafür ist die Meinungsfreiheit viel zu kostbar.
(Christoph Seils, Zeit Online, 15.02.2007)

Irreguläres Ausnahmestrafrecht

Paragraph 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und – über 60 Jahre nach dem Ende des ‚Dritten Reiches‘- einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren.
(Dr. Günter Bertram: Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungs-Novelle, Neue Juristische Wochenschrift, Heft 21/2005, S. 1476 ff.)

Falsche Europäisierung
Äußerungen über historische Themen sind kein Fall für das Strafrecht.

Die alte Frage ‚Wie oft wird Hitler noch besiegt?‘ muss eigentlich lauten: Wann ist Hitler endlich besiegt? Bisher gibt es dafür kaum Anzeichen. Das Hakenkreuz steht weiterhin unter strengem staatlichen Markenschutz. Sogar in durchgestrichener Form ruft es Staatsanwälte und Gerichte auf den Plan; jetzt entscheidet darüber der Bundesgerichtshof. (…) Sondergesetze zum 8. Mai und zum Holocaust-Mahnmal sollen Geschmacklosigkeiten verhindern und die deutsche Erinnerungskultur frei halten von Missbrauch. Das offenbart die große Macht, welche die Extremisten über diese freiheitliche Grundordnung haben. (…)

Dieser merkwürdige Umgang mit dem hirnrissigen NS-Kult soll nun auch auf Europa ausgedehnt werden: Die Bundesregierung plant, während der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU ein altes Vorhaben wiederzubeleben und die Leugnung des Holocaust und anderer Völkermorde unter Strafe zu stellen. Damit hat Deutschland Erfahrung. Gerade erst wurde der notorische Holocaust-Leugner Ernst Zündel – durchaus konsequent – zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt. Nicht wenige Gewaltverbrecher, die Menschen zu Tode gebracht haben, und viele Wirtschaftskriminelle kommen mit milderen Strafen davon; das ist ein Zeichen für die heutige Bedeutung der Strafnorm ‚Volksverhetzung‘.

Einst sollte damit die ‚Anreizung zum Klassenkampf‘ bekämpft werden. (…) Doch wurde das Delikt der Volksverhetzung unter einer recht großen Koalition immer mehr zu einem Sondergesetz gegen bestimmte Äußerungen und Meinungen – und das stößt sich an der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und auch an den europäischen Grundwerten.(…)

Äußerungen über geschichtliche Vorgänge sind keine Fälle für das Strafrecht, es sei denn, man will bestimmte Themen tabuisieren oder eine Denkart vorschreiben. Beides steht zur freiheitlichen Demokratie in Widerspruch. Wer allgemein bekannte historische Tatsachen leugnet, macht sich ohnehin lächerlich. Nachfragen muss aber jeder dürfen. Nichts darf per Gesetz außer Streit gestellt werden. (…)

Dass auch das Verharmlosen von historischem Unrecht strafbar ist, führt zu absurden Ergebnissen. So wurde ein Landesvorsitzender des Bundes der Vertriebenen angeklagt, weil er öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass die Zahl der Auschwitz-Opfer, wie er in Polen erfahren habe, deutlich niedriger sei als früher angenommen. Tatsächlich entsprach seine Zahl in etwa dem Stand der neuesten Forschung. Doch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann auch ein solches ‚bewusstes Infragestellen der Opferzahlen von Auschwitz‘ strafbar sein.
(Reinhard Müller, FAZ, 12.03.2007)

Ex-Verfassungsrichter: „Holocaust-Leugner nicht bestrafen“

Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht. Bei einem Auftritt im Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung schockt der renomierte Jurist das Publikum mit einer gewagten These: Das Verbot der Holocaust-Leugnung schützt die Menschenwürde nicht.

Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: Wolfgang Hoffmann-Riem, bis zum April Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg, sagt: ‚Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.‘ Hätte er als Verfassungsrichter dazu eine Entscheidung treffen müssen, ‚hätte ich mich schwer getan‘.


Hoffmann-Riem begründet seine Haltung nur kurz: Mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung werde nicht das Rechtsgut geschützt, das geschützt werden soll. Gemeint ist vor allem die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht habe sich, sagt Hoffman-Riem, bislang ’nicht sehr eingehend‘ mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst. Aber womöglich gebe es dazu ‚mal eine neue, grundlegende Entscheidung‘.
(Frank Jansen, Tagesspiegel, 10.07.2008)

Der Kampf um die Erinnerung

Der Paragraph 130 des deutschen Strafgesetzbuches lohnt eine genauere Lektüre. Es ist eine beeindruckende Lektion in Sachen Geschichtspolitik statt Meinungsfreiheit. (…) Vergleichbare gesetzliche Regelungen gibt es inzwischen in 15 Staaten. In der Europäischen Union wird eine einheitliche Gesetzgebung dazu angestrebt. Französische Historiker haben nun eine Initiative gestartet gegen diese Versuche, ein staatlich verordnetes Geschichtsbild durchzusetzen, italienische Kollegen haben sich angeschlossen. Bisher haben nur sehr wenige Deutsche – darunter allerdings solche Erinnerungskapazitäten wie Aleida und Jan Assmann – den Appell unterschrieben.

In der Erklärung, dem Appell von Blois, heisst es: „In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgendeiner politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken. Wir fordern die Historiker auf, in ihren Ländern ihre Kräfte zu sammeln und sich diesem Appell anzuschließen, um der Vermehrung von Erinnerungsgesetzen Einhalt zu gebieten. Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, dass es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, dass sie aber keinesfalls per Gesetz Staatswahrheiten institutionalisieren sollen, die schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können.“

Es ist gut, dass der Widerstand gegen ein staatlich verordnetes, mit Hilfe des Strafgesetzbuches festgezurrtes Geschichtsbild sich endlich so deutlich meldet. U.a. Timothy Garton Ash, Giuseppe Galasso, Eric Hobsbawm, Pierre Nora, Heinrich August Winkler haben schon unterschrieben.

Wo kommen wir hin, wenn die Leugnung historischer Tatsachen unter Strafe gestellt wird? (…)


Bei der Strafbelegung der Holocaustleugnung wird zwar so getan, als ginge es dabei um eine Verteidigung der Tatsache des Holocausts. Indem man aber die Diskussion über die Tatsache unter Strafe stellt, macht man aus einer – immer diskutierbaren – Tatsache einen Glaubensartikel, der nicht in Frage gestellt werden darf.
(Arno Widmann, Frankfurter Rundschau, 22.10.2008)

Weitere Quellen zum Beispiel:

Der Prozess gegen Ernst Zündel stellt deswegen erneut die Frage, ob die Strafbarkeit der Leugnung des Holcaust, ein Sondermerkmal deutscher Rechtsprechung, nicht genau das hervorbringt, was sie eigentlich verhindern soll: Eine Plattform für die Neonazis. (Jochen Schönmann, Spiegel Online, 15.02.2007)

Die Demokratie müsse das aushalten können, meinte an einem der letzten Verhandlungstage ein angehender Rechtsanwalt im Foyer. Was aber? Solche ekelhaften Prozesse? Oder solche ekelhaften Typen wie Zündel? Solange in Deutschland das Leugnen des Holocausts unter Strafe steht, ist das keine Frage. Die Rechtslage ist klar. Die Politik könnte das ändern. Denn schließlich haben die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen noch keinen Revanchisten davon abgehalten, seine volksverhetzenden Thesen in Wort und Schrift zu verbreiten. Ohne diesen Prozess jedenfalls wäre Zündel für die Rechtsextremisten jetzt kein Märtyrer
(Klaus-Peter Klingelschmitt, taz, 16.02.2007)

Deutschlandradio, 24.01.2007: Aufklärung lässt sich nicht verordnen – Italienische Historiker gegen Verbot des Holocaust-Leugnens

Neue Zürcher Zeitung, 22.10.2008: „Wider die ‚Staatswahrheit‘ -Ein Appell europäischer Historiker, von Marc Zitzmann.

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Kommentare

10 Kommentare zu “Holocaust-Leugner nicht bestrafen!”

  1. Piratenpartei-News (piratennews) 's status on Sunday, 01-Nov-09 17:44:35 UTC - Identi.ca am November 1st, 2009 7:44 pm

    […] https://www.burks.de/burksblog/2009/11/01/3813 a few seconds ago from api […]

  2. Fluxkompensator am November 3rd, 2009 11:07 am

    Tolle Linksammlung. Danke für deren Veröffentlichung. Wird auch die Neo-Nationalsozialisten begeistern oder hast Du für die eine Sperrliste? :) :)

  3. Wolf am November 3rd, 2009 12:11 pm

    Deckt sich im Prinzip mit meiner Auffassung: der Leugner der Nazi-Untaten sollte dem Gelächter der Welt ausgesetzt werden, nicht einer Strafverfolgung.

    So lange allerdings ein KZ-Häftling noch lebt, oder ein Angehöriger, so lange bleibt einem das Lachen im Hals stecken.

  4. admin am November 3rd, 2009 12:13 pm

    Beifall von der falschen Seite kann man nie ausschließen. Leider.

  5. blu_frisbee am November 3rd, 2009 11:30 pm

    Just for the record: Auf http://usaerklaert.wordpress.com/index-der-eintrage-nach-themen/ findet sich eine nette 5-teilige Serie, wie Meinungsfreiheit in den USA gehandelt wird (leider erwähnt der Autor nicht die „free speech zones“).

    Grundsatz: Gegen schlechte Rede hilft nur bessere Rede.

  6. Zensurgesetze abschaffen: ja, aber. | ValiDOM's Welt am November 11th, 2009 2:08 pm

    […] den Piraten? Meinungsfreiheit für Faschisten?” publizierte Burks einen Artikel “Holocaust Leugner nicht bestrafen!“, den ich für lesenswert erachte. Er sammelt darin auch einige bemerkenswerte […]

  7. Detlef Nolde am Mai 28th, 2013 3:24 pm

    Schön, daß Du die von mir zusammengetragenen Artikelauszüge und Zitate übernommen hast (ich hoffe, das ist jetzt kein „Beifall von der falschen Seite“). Leider hat sich bis dato nichts an der hiesigen Rechtspraxis geändert und wie zu erwarten war sind die Piraten eingeknickt. http://wp.me/p4j4g-9G

  8. Erdoganismus oder: Orgien! Wir wollen Löschorgien! : Burks' Blog am März 19th, 2017 5:45 pm

    […] aber Ihr habt doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Das ist schon alles verboten. Auch darüber kann man streiten, ob es sinnvoll sei. (Vgl. auch burks.de vor zehn Jahren: „Hakenkreuz, Holocaust und […]

  9. Stephan Fleischhauer am März 25th, 2017 5:00 pm

    Schon lustig, wie sich die vermeintlichen Unterstützer der Meinungsfreiheit sofort befleißigen, Holocaustleugner als „ekelhaft“ zu bezeichnen. (Auch Burks.) Ganz ohne diese moralinsaure Distanzierung gehts wohl nicht.

  10. Wir sind kein Horst : Burks' Blog – in dubio pro contra am Oktober 27th, 2020 10:18 am

    […] censeo: Ich bin gegen Zensur und meine auch, dass eine Demokratie verirrte Gestalten wie Attila Hildmann und Horst Mahler […]

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