Wir sind kein Horst

Sehr geehrter Herr Neonazi Horst Mahler!
Sie beschweren sich darüber, dass Sie verpflichtet werden sollen, in Zukunft ihre sämtlichen Texte eine Woche vor der Veröffentlichung dem brandenburgischen Landeskriminalamt vorzulegen. Das sei Zensur. Ist es nicht, solange Sie unter Führungsaufsicht stehen.
Ich empfehle Ihnen auch einen Blick in § 138 StGB, insbesondere Absatz 2:
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
2. von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Ceterum censeo: Ich bin gegen Zensur und meine auch, dass eine Demokratie verirrte Gestalten wie Attila Hildmann und Horst Mahler aushalten sollte.

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Kommentare

8 Kommentare zu “Wir sind kein Horst”

  1. flurdab am Oktober 27th, 2020 12:52 pm

    Ne wat Du für Leute kennst.
    Wohin fliegt ein schwuler Adler, zu seinem Horst.

    Ich kenne den Mann nicht und will auch von dem nichts wissen.
    Ich habe einige Zeit gebraucht um zu verstehen dass das „Horst Wessel- Lied“ kein Karnevalsschlager ist.
    Da man dieses „Gedankengut“ über 70 Jahre unter den Teppich gekehrt und kriminalisiert hat, wird es heute viel schwerer seine Verbreitung zu verhindern.
    Man hat den Kontext zerstört.
    „Wir alten Männer“ haben noch den Bezug, die Jungen?
    Ein leicht veränderter Text bei Horst Wessel, ein etwas schnellerer Beat, Ballermann- Schlagerparade.
    Die Gespenster der Vergangenheit zu bekämpfen ist sinnlos, wenn man dabei die Monster der Zukunft aus den Augen verliert.
    Was war Schlimm am Dritten Reich?
    Die Shoa, sicher, aber nur die Shoa?
    Da war doch noch eine Menge mehr, aber das fällt hinten runter.

    „Im Übrigen halte ich es für geboten, vegane Ernährung zu verbieten!“

  2. Roland B. am Oktober 27th, 2020 1:15 pm

    Ich hoffe,
    a. daß Herr Mahler nicht als Journalist mit tagesaktuellen Themen arbeitet;
    b. das behördliche Lektorat wenigstens kostenlos ist (außer bei der Korrektur von Rechtschreib- und Grammatikfehler und wenn auf -ung endende Wörter ersetzt werden müssen).

    Was gilt da eigentlich als Veröffentlichung? Auch ein einzeiliger Kommentar in einer Facebookgruppe? Oder das schlichte „Liken“ dort? Eine E-Mail an mehr als eine Handvoll Menschen?

    Kann man den zitierten Paragraphen anwenden? „Erfährt“ Herr M. von einer geplanten Straftat wie etwa Volksverhetzung, wenn er selbst dabei sein sollte, diese durch einen Text zu begehen?

  3. ... der Trittbrettschreiber am Oktober 27th, 2020 3:47 pm

    Sollte ich langsam nervös werden?

  4. Horst Horstmann am Oktober 27th, 2020 5:26 pm

    „WIR SIND KEIN HORST“

    o_O
    Bald kommse un holn mich…

  5. Ruedi der Aussereuropäer am Oktober 27th, 2020 7:59 pm

    @Doppelhorst
    Man könnte sich überlegen, die Hörste (Horsts, Horste ..?) durchzunummerieren.
    Nur bekömmtest Du zwei Nummern oder XXa und XXb?
    Wäre sicherlich eine weitere EU-BVerordnung wert.

  6. tom am Oktober 28th, 2020 1:44 pm

    „Sollte ich langsam nervös werden?“
    Fragte er, ging in seinen Keller, und -ZISCH- machte es, kurz bevor er sich dem Genuss des wohltemperierten Flascheninhalts hingab, nur um kurze Zeit später völlige Klarheit darüber zu empfinden, dass sich eine Antwort auf die Frage erübrigt hatte.

  7. ... der Trittbrettschreiber am Oktober 28th, 2020 4:27 pm

    @tom

    Danke – nie las ich eine edlere Huldigung an ein Erfrischungsgetränk.

  8. Alreech am Oktober 29th, 2020 9:28 pm

    Zum Glück entspricht der Horst ja dem typischen Klischee vom dummen Nazi, da muß man sich keine Sorgen machen das die Polizisten nicht merken wenn er was gefährliches schreibt…

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