Wir sind kein Horst

Sehr geehrter Herr Neonazi Horst Mahler!
Sie beschweren sich darüber, dass Sie verpflichtet werden sollen, in Zukunft ihre sämtlichen Texte eine Woche vor der Veröffentlichung dem brandenburgischen Landeskriminalamt vorzulegen. Das sei Zensur. Ist es nicht, solange Sie unter Führungsaufsicht stehen.
Ich empfehle Ihnen auch einen Blick in § 138 StGB, insbesondere Absatz 2:
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
2. von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Ceterum censeo: Ich bin gegen Zensur und meine auch, dass eine Demokratie verirrte Gestalten wie Attila Hildmann und Horst Mahler aushalten sollte.