Kinderpornographie mit den Simpsons
„Aussie convicted over Simpsons sex pics“, meldet The Register:Sci: „An Australian man has lost his appeal against child pornography charges for possessing images of the Simpsons characters having sex.“ [via Netzpolitik.org] Das Urteil: 3000 australische Dollar Strafe und zwei Jahre Bewährung.
Die taz hat dazu einen unsäglichen Artikel publiziert, der gleich die These des australischen Gerichts, es handele sich um „Kinderpornografie“, unkritisch und suggestiv übernimmt: „Vergleichbar ist die Problematik bei „Second Life“ (…) …hat eine ganz neue Art des Missbrauchs Einzug in die Computer gehalten: Kinderpornografie ohne Kinder.“
Besonderlich lächleirch bei der taz ist der Versuch, alle möglichen Psychologen-Meinungen zum Thema auf Klippschulen-Niveau zu präsentieren: „Einige begreifen die Darstellungen von fiktiven Kinderpornos als eine Art Anleitung für die Realität, mit der bei den Tätern ein Gewöhnungseffekt eintritt. Andere bescheinigen ihnen dagegen eine reinigende Wirkung, wonach das Betrachten der Bilder den Tatdrang mildert.“ Von der „Einstiegsdroge“ bis zur „Katharsis“ – das „journalistische“ Niveau kann einfach nicht mehr unterboten werden.
25C3: CCC lädt German Privacy Foundation aus
Der Chaos Computer Club hat die German Privacy Foundation zum Chaos Communication Congress 2008 ausgeladen. „Es gibt gegen euch bzw. gegen Leute von euch sehr grosse Vorbehalte. Tatsächlich ist Burks selbst bei uns bis auf weiteres Persona non grata.“ So heißt es in einer Mail des CCC. „Wir haben das besprochen und möchten eigentlich nicht, dass ihr einen Stand auf dem 25C3 aufbaut.“
Nur für Erwachsene
Welt Online zeigt eine schöne Bilderserie verbotener Plattencover der letzten Jahrezehnte. Man sieht sehr deutlich, dass „Jugendschutz“ immer ein Vorwand war, die jeweiligen calivinistischen Moralvorstellungen durchzusetzen. Heute nimmt man gleich den Totschlags-Knüppel „Kinderpornografie“. Verlogen und heuchlerisch bleibt der Begriff „Jugendschutz“ immer. Mit dem Unterschied, dass die Diskussion in den siebziger und achtziger Jahren wesentlich unpolitischer und ästhetischer war. Heute geht es in Wahrheit um knallharte politische Zensur und staatliche Repression (vgl. Vorratsdatenspeicherung), die sich nur mit dem Mäntelchen „Jugendschutz“ kostümiert.
Noch mehr „Online-Durchsuchungen“
Ich kann mir nicht helfen: Beim Lesen mancher Artikel, in denen das Reizwort „Online-Durchsuchungen“ auftaucht, muss ich an Horst Ehmke denken: „Der sozialdemokratische Kanzleramtsminister Horst Ehmke hatte damals den BND aufgefordert, eine Übersicht der Journalisten anzufertigen, die mit dem Dienst kooperieren. Ausgenommen bleiben sollten operativ eingesetzte Medienvertreter, also an Geheimdienstoperationen beteiligte Agenten.“ So eine Liste hätte ich heute auch gern, aber natürlich aktualisiert.
Nehmen wir einen Bericht aus Focus, der sich vom Heise auf den ersten Blick untgerscheidet, weil Fcous den fragwürdigen und vor allem irreführenden Begriff „Online-Durchsuchungen“nicht in Anführungszeichen schreibt. Bei Heise heißt es: „Über die konkrete technische Durchführung dieser „Online-Durchsuchung“ ist noch nichts Weiteres bekannt, allerdings sollen auch „private Laufwerke“ überprüft worden sein.“ Sollen. Es ist also ein Gerücht oder man weiß es vom Hörensagen. Deutscher Journalismus at it’s best. Und was ist mit den öffentlichen Laufwerken? Bei Focus Online: „Zudem durchsuchte der Bundesnachrichtendienst nach FOCUS-Informationen in einer heimlichen Online-Durchsuchung die Computer von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität.“
Frage: Wer hat Focus die „Internen Protokolle“ gesteckt – und mit welchem Motiv? Focus Online publizierte schon April 2007 die faktenfreie Falschmeldung: „Deutsche Geheimdienste spähen schon seit 2005 heimlich über das Internet Computer von Verdächtigen aus.“ Und Focus ist das einzige großere Medium Deutschlands, das den Bundesnachrichtendienst vehement und permanent in diesem Zusammenhang lobhudelt und ihm magische Fähigkeiten zuspricht: „Technische Unterstützung holte sich der Inlandsgeheimdienst bei den Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND) – Spezialisten auf dem Gebiet der Hacker-Angriffe.“ Honi soit qui mal y pense. Wer wollte Focus instrumentalisieren – offensichtlich mit Erfolg?
Im aktuellen Fall ist die Sache ausgesprochen banal: Entweder hatten die EDV-Verantwortlichen beim BND einen Remote-Zugriff auf die Rechner alle Angestellten, wovon auszugehen ist (wäre komisch und unprofessionell, wenn nicht) oder sie hatten Usernamen und Passworte für die E-Mail-Accounts (bei beim afghanischen Handelsminister – oder beides. BND-Angestellte schreiben nur elektronischen Postkarten und kümmern sich nicht um die Sicherheit ihrer Rechner. Das ist klar wie Kloßbrühe. Wie wollen die nur im Ausland so spionieren? Beides wäre aber nicht das, was der Sprachgebrauch unter „Online-Durchschung“ meint – dass staatliche Hacker von außen auf private Rechner zugreifen könnten. Aber Focus tut alles daran, wiederholt den Eindruck zu erwecken, der BND sei dazu in der Lage. Das stimmt mich nachdenklich. Ich denke schon wieder an Horst Ehmke.
Christian Rath, der „Rechtsexperte“ der taz (Computerexperten haben die gar nicht), macht sich ebenfalls zum PR-Sprachrohr der Schlapphüte. Zur Erinnerung aus der Journalistenschule; Journalisten sind nicht dazu da, die Sprechblasen irgendwelcher Politiker und Apparatschiks zu publizieren. Dafür gibt es Pressesprecher und ganze Abteilungen in den jeweiligen Behörden. (Nicht viel besser ist Stefan Krempl bei Heise.) Auch zur Erinnerung: sogar Schäuble hat zugegeben, dass Heinz Fromm, der Chef des Verfassungsschutzes, von Technik und Computern keine Ahnung hat. Und wenn der laut taz fordert, auch die Dauer-Skandalbehörde Verfassungsschutz müsse immer öfter „Online-Durchsuchungen“ vornehmen dürfen, darf man das nicht einfach unkritisch verbreiten – zumal der Verfassungsschutz bisher bei offiziellen Anfragen immer geleugnet hat, dass er das jemals hingekriegt bzw. praktiziert hätte. Die „Online-Durchsuchung“ bleibt ein frommer Wunsch ahnungloser Politiker.
Übrigens, Kollege Rath: „Einzelne Online-Durchsuchungen hat der Bundesverfassungschutz früher schon durchgeführt, unter anderem gegen den Islamisten Reda S.“ Welche Quellen? Welche Fakten? Ja, es gibt eine Quelle – und nur eine: Focus. Mit der Quellenlage des besagten Artikels habe ich mich in unserem Buch ausführlich beschäftigt. „Einzelne“? Nein, Auch das ist gelogen. Wenn man schon woanders abschreibt, Kollege Rath, ohne zu prüfen, ob es mehrere unabhängige Quellen gegeben hat, dann bitte richtig. Focus schrieb in Ausgabe 2/2008: „Mit einem einzigen Klick hatte der von Terrorfahndern als Gefährder eingestufte Islamist Seyam die Schleuse geöffnet für die erste und bislang einzige Online-Razzia in Deutschland.“ In dem Fall waren die Ermittler schon beim Computerkauf indirekt dabei. Und gefunden hat man auch nichts.
Zoff im Ak Vorrat, re-revisited
Auf Burks‘ Blog wurde exklusiv über den internen personellen Streit im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung berichtet [vgl. 13.10.2008: „Zoff im AK Vorrat“, am 05.11.2008: „Zoff im AK Vorrat, reloaded“ und am 10.11.2008: „Zoff im Ak Vorrat, revisited“] Mittlerweile haben weitere Aktivisten dem Arbeitskreis den Rücken gekehrt oder beteiligen sich enttäuscht nicht mehr an den Diskussionen.
Wenn ich an Verschwörungstheorien glaubte, nähme ich an, agents provocateurs des Verfassungsschutzes trieben dort ihr Unwesen, um die Arbeit der Bürgerrechtler zu sabotieren und zu chaotisieren. Ich glaube aber nicht an Verschwörungstheorien. Es handelt sich um die bekannte Mischung aus Dummheit und Stolz aka Eitelkeit und Größenwahn, die auf einem Holz wachsen und eine chaotische und letztlich zerstörerische Gruppendynamik auslösen.
Das ich erfuhr ich jüngst aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen (keine Gewähr, wurde nicht überprüft – die Quelle ist aber glaubwürdig): Die Ortsgruppe Berlin habe sich gespalten. In der „alten“ Gruppe habe der mittlerweile geschasste Sprecher des Ak Vorrat, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, „mit seiner de facto „Ich e.V.“ per Satzung sich selbst zum Diktator ernannt“. Das sei kein Wunder: „weil AFAIK er die Satzung ohne die OG zu informieren selbst und zu eigenen Gunsten verfasst hat, den Verein mit einem einzigen Vertrauten L[xxx] und seiner Mutter (haw-haw) gegründet hat. Natürlich haben die rcrf-unabhängigen AKler, die den AK Vorrat als Bündnis von freien Aktivisten sehen, das nicht hingenommen und eine neue OG gegründet.“
Zu einer Vereinsgründung gehören sieben Personen – so einfach ist das nicht. Und bevor er rechtskräftig existiert, muss er vom zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Ich werde das überprüfen und hier kommentieren.
Gartenzwerge und Trojaner zielgenau platzieren
Dr. Michael Bürsch (SPD) auf abgeordnetenwatch.de:
„Das Aufbringen des sogenannten Trojaners auf den Rechner, ist eine Frage der technischen Umsetzung der Maßnahme. Diese muss den Voraussetzungen der Befugnisnorm und der darauf beruhenden richterlichen Anordnung entsprechen. Es ist demnach selbstverständlich, dass technisch einwandfrei sichergestellt werden muss, dass die Software auf den richtigen Rechner, also dem Rechner, von dem eine dringende Terrorgefahr ausgeht, aufgebracht werden muss. Bestehen Zweifel, dass der richtige Rechner erfasst wird, muss die Online-Durchsuchung unterbleiben. Ich habe mir von Experten versichern lassen, dass es technisch möglich ist einen Rechner einwandfrei zu identifizieren und den Trojaner zielgenau dort zu platzieren. Nach dem Abschluss der Maßnahme wird der Trojaner spurenfrei gelöscht, so dass eine Identifizierung und ein möglicher Missbrauch der Software durch Dritte ausgeschlossen sind.“
Mir fehlen die Worte. Wie soll man diesen Unfug illustrieren? Wahrscheinlich geht das nur mit Gartenzwergen als Symbol für die ahnungslosen Schmalspurdenker, die von Computern so viel verstehen wie Schäuble höchstderoselbst. Man sieht, wie das urbane Märchen sich in den Köpfen verfestigt hat und durch rationale Argumente nicht mehr hinauszukiegen ist. Die „Experten“ möchte ich gern mal persönlich in die Mangel nehmen. Und wenn die das so gesagt haben, würde ich sie in Gegenwart ihrer Anwälte als Hochstapler bezeichnen.
How to Bypass Internet Censorship
Das 200-seitige Buch „How to Bypass Internet Censorship“ ist jetzt (als pdf) kostenlos zum Download verfügbar. „Because of concerns about the effect of internet blocking mechanisms, and the implications of censorship, many individuals and groups are working hard to ensure that the Internet, and the information on it, are freely available to everyone who wants it. This book documents simple circumvention techniques such as a cached file or web proxy, and also describes more complex methods using Tor, which stands for The Onion Router, involving a sophisticated network of proxy servers. „
Pressefreiheit in Frankreich
Tagesspiegel: „Im Morgengrauen klingeln drei Polizisten an der Tür des Journalisten. Er soll einer Untersuchungsrichterin vorgeführt werden. Der Journalist protestiert. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagt er. Die Polizisten halten ihm vor, er sei ’schlimmer als Gesindel‘. Sie sagen das in der Gegenwart des 14 Jahre alten Sohns, der aus dem Schlaf gerissen wurde und völlig verängstigt danebensteht. Vergeblich verlangt der Journalist, einen Anwalt seiner Zeitung zu sprechen. Dann wird er gefesselt und zum Gericht gebracht. Dort muss er sich nackt ausziehen, seine Kleidung wird durchsucht und man sperrt ihn in eine Zelle. Nach einer Stunde wird er wieder hervorgeholt. Wieder muss er sich, diesmal unter Androhung von Gewalt, bis auf die Haut ausziehen. Schließlich wird er, wiederum gefesselt, der Richterin vorgeführt. Sie eröffnet ihm, dass gegen ihn ein Untersuchungsverfahren wegen Verleumdung eröffnet sei und dass er mit Gewalt vorgeführt wurde, weil er einer Vorladung keine Folge geleistet habe. (…) Für Verleumdung droht in Frankreich allenfalls eine Geldstrafe. Trotzdem wurde der Journalist wie ein Schwerverbrecher behandelt.“ [mehr…]
Kein Problem. Solche Zustände kriegen wir hier auch noch: „Justizministerin Rachida Dati und Innenministerin Michèle Alliot-Marie erklärten, die Behandlung von de Filippis sei ‚regulär‘ gewesen.“ Aber sicher. Es dient ja der „Wahrheitsfindung“. Und ein Richter, der diese Maßnahme als „verhältnismäßig“ ansehen würde, wäre schnell gefunden, vielleicht sogar am Amtsgericht Tiergarten.
Eine verdächtige Mail reicht aus
Wie man ein Interview zum Thema Sicherheitsgesetze nicht führen sollte und wie man sich zum Nebelkerzenhalter für die Gefährder der Demokratie machte, zeigt wieder einmal aufs Trefflichste Spiegel Online – die taz hätte es nicht „besser“ machen können.
„Der Verhandlungsführer der SPD-Länder Karl Peter Bruch“ (was ist das für ein Deutsch?) lässt sich über das BKA-Gesetz aus, ohne eine einzige kritische Frage gestellt zu bekommen. Dann hätte SpOn auch gleich eine Werbeagentur beauftragen können, um den Text zu formulieren.
„Bruch: Wir haben uns in einem entscheidenden Punkt durchgesetzt: Bei der Anordnung der Online-Durchsuchung und bei der Auswertung der Daten muss ein Richter mitwirken.“
Warum fragt da der Kollege Matthias Bartsch nicht nach? Das ist doch gelogen! Der entscheidende Punkt beim geplanten BKA-Gesetz ist nicht der so genannte „Richtervorbehalt“ – ganz im Gegenteil. Dass überhaupt nicht geplant war, die Kontrolle der real gar nicht umsetzbaren Maßnahmen durch die Jurisdiktion überwachen zu lassen, halte ich für einen durchsichtigen Teil des Plans. Jeder, der ein Semester Jura geschnuppert hat, weiß, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in seiner ursprünglichen Form schon bei diesem Punkt sowieso in die Tonne getreten hätte. Die Befürworter dees Gesetzes hatten eine Sollbruchstelle eingebaut und konnten jetzt so tun, als hätte es einen „Kompromiss“ gegeben.
Vergleichbar wäre diese „Argumentation“ mit einem Plan der CDU, einstweilige Enthauptungen als Ermittlungsmaßnahme vorzuschlagen, um dann den Kompromiss „Einstweilige Erschießungen“, zu dem sie SPD sie gezwungen hat, weil Enthauptungen gegen die Menschenwürde verstießen, als Sieg zu feiern.
„Bruch: Eine Mail reicht aus. Wenn das Mainzer LKA erfährt, dass jemand eine verdächtige Nachricht aus Pakistan bekommt, melden wir das ans BKA und verständigen uns, wer in diesem Fall den Hut aufhat.“ Selig sind die gesitig Armen. Was ist eine „verdächtige Mail“? Was ist, wenn die Mail verschlüsselt wurde oder per Web-Interface über die PrivacyBox verschickt wurde? Der Hintergedanke dieser Sätze ist: Wer verschlüsselt und wer mit einfachen technischen Mitteln die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgeht, macht sich automatisch verdächtig.
Das, lieber Kollege Bartsch, war kein journalistisches Interview zu einem politisch brisanten Thema, sondern eine Presseerklärung eines ahnungslosen SPD-Politikers und ehemaligen Kriminalhauptmeisters Bruch, die sich als Interview tarnt und für die Spiegel Online sich hat instrumentalisieren lassen. Pfui.
Nun sucht mal schön et al!
Heute fällt mir irgendwie nichts ein zum Bloggen. Und geichzeitig sehr viel. Hier mein aktueller Desktop für diejenigen, die meinen, man könnte bei mir „online durchsuchen“ – eine Übersicht über häufig benutzte Programme. Das Motiv ist ein unveränderter Screenshot aus Second Life (Verzeihung!) – so mag ich mein virtuelles Leben. Real habe ich das auch schon genau gemacht, außer dem Leoparden. Und Jeeps können im Dschungel auch nicht so gut fahren. Bitte die Maya-Ruinen 2.0 im Hintergrund nicht übersehen!
Ich habe mein einfaches Sicherheitskonzept für Daten konsequent umgesetzt. Wer meinen Rechner beschlagnahmte, würde an keine Daten mehr herankommen – er oder sie würde noch nicht einmal in den Rechner hineinkommen.
Warum machen das nicht alle so? Tja. Gestern rief mich eine Kollegin vom Medienmagazin Zapp an. Sie hätte da gehört, mein Rechner sei beschlagnahmt worden. Hatte sie sich vorher informiert, gar meine Website gelesen? Mitnichten. Mir wäre das peinlich, aber vielleicht habe ich auch andere journalistische Maßstäbe. Ich merkte an, dass ich über journalistische Themen oder gar über die Hausdurchsuchung usw. nicht unverschlüsselt, also nicht via elektronischer Postkarte kommunizieren werde. Die Kollegin sagte, das könne sie nicht. Klar, Zapp ist der Mainstream der „investigativen“ Recherche in Deutschland. Träumt schön weiter. Kritisch und unbequem? Aber nicht für Schäuble und Konsorten.
Ich muss aufpassen, dass ich mir’s nicht mit allen verscherze. Sonst berichtet niemand mehr, wenn das LKA Düsseldorf den Antrag stellt, mich einstweilig erschießen zu lassen, weil sie mich anders nicht kleinkriegen könnten. Mit Zapp habe ich mich schon herumgestritten in meiner damaligen Eigenschaft als Chefredakteur des Medienmagazins Berliner Journalisten. (Wieso kann man da auf einzelne Blogeinträge nicht mehr verlinken? Wikipedia hilf: Permalink!)
Bei Berliner Journalisten gelesen: Die Welt bezeichnete Majdanek als polnisches Konzentrationslager. So sind sie, die Deutschen. Da helfen keine Pillen.
Leckere Piltz-Gerichte
Zwei Mal Gisela Piltz (FDP Düsseldorf):
1. Pressemitteilung am 03.12: “ Künftig darf das BKA in Patientenakten herumschnüffeln und Ärzte müssen Auskunft über höchst sensible Gesundheitsdaten ihrer Patienten geben. Journalisten können Informanten keine Vertraulichkeit mehr zusichern. Die Polizei hört mit, liest E-Mails und zapft Telefone in den Redaktionen an. Die Pressefreiheit wird in unerträglichem Maße ausgehöhlt. Einigkeit besteht in der so genannten Großen Koalition nur noch bei der Einschränkung der Grundrechte. Der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung steht nach dem BKA-Gesetz nur noch auf dem Papier, auf dem das Verfassungsgericht seine Urteile schreibt. Über den eigentlichen Dammbruch wurde nicht einmal verhandelt, dass nämlich das BKA künftig Daten auch dann erheben darf, wenn schon vorher bekannt ist, dass der Kernbereich verletzt wird. Dass nun zusätzlich zu zwei Beamten des BKA und dem Datenschutzbeauftragten des BKA noch eine weitere Person, wenn diese auch ein Richter ist, die Daten erst einmal auswertet, kann nicht einmal bei wohlwollender Auslegung als Fortschritt für die Grundrechte angesehen werden. Immer noch sehen drei Beamte der Ermittlungsbehörde die privatesten Daten, immer noch wird die Menschenwürde ausgerechnet von denen verletzt, die am wenigsten objektiv sind.“ [mehr…]
2. Laut Berliner Zeitung vom 03.12.: „Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, kritisierte die Erhebung. ‚Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war‘, sagte Piltz. ‚Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen.‘ Deshalb werde nach ihrer Überzeugung das Bundesverfassungsgericht mit diesen Angaben die Vorratsdatenspeicherung aufheben.“ [mehr…]
Ein irrer Haufen Online-Durchsucher
So so. Die „Experten“ faseln wieder über die real gar nicht existierenden „Online-Durchsuchungen“. „Im Streit um das BKA-Gesetz scheint ein tragbarer Kompromiss gefunden.“ Da das hier ein Blog und kein journalistischer Mainstream-Artikel ist, kann ich offen reden: Es handelt sich um einen Haufen Irrer.
Schauen wir genauer hin. Die Financial Times lässt Friederike von Tiesenhausen etwas zum Thema berichten, eine Politik-Redakteurin. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.
Im Tagesspiegel schreibt der Politik-Redakteur Albert Funk zum Thema. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.
In der Süddeutschen kommt Susanne Höll zu Wort, die „neugierig und kritisch sein“ will. Ist sie das? Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt
Allgemeiner Trend: Die Medien wiederholen nur, was alle möglichen Verdächtigen gesagt haben, ganz gleich, ob das grober Unfug, Agitprop oder sonstwas ist. So auch bei Heise Stefan Krempl. Ich kann das seichte Gefasel einfach nicht mehr hören und wiederhole mich: Ein Haufen Irrer, allesamt, nicht nur die Politiker, die über das Thema beschließen, sondern auch die Journaille, die darüber berichtet. Zeige mir jemand die Ausnahme, die die Regel bestätigt – und ich wäre für ein paar Minuten glücklich.
Benedikt der Unweise und der interreligiöse Dialog
Einen „interreligiösen Dialog“ kann es trotz der Ringparabel Lessings nicht geben. Natürlich kann man über alles reden: Der Tyrann kann mit einem Folteropfer reden; der Henker kann mit dem Verurteilten plaudern, ob dieser ein letzten Wort sprechen möchte, und Josef Ackermann kann mit einem Arbeitslosen einen „interklassischen“ Dialog führen. Das ist alles nur Schaumschlägerei und nichtssagend.
Der Papst ist laut Spiegel Online erstaunlich konsequent und hat der verbalen Lichterkettenträgerei eine Absage erteilt. Er sagt über Marcello Peras „Senza radici/Without Roots“ laut SpOn: „Der Papst schreibt nun, er habe das Buch ‚fasziniert‘ gelesen und lobt besonders die Absage an ein „kosmopolitisches“ Europa, ohne Verortung im christlichen Menschenbild. ‚Sie erklären mit großer Klarheit, dass ein interreligiöser Dialog im engen Wortsinn nicht möglich ist, wohingegen der interkulturelle Dialog umso dringender wird, bei dem die kulturellen Konsequenzen der religiösen Grundentscheidung untersucht werden.‘ Über Religion kann es keinen ‚wahren Dialog‘ geben, ‚ohne den eigenen Glauben auszuklammern‘.“
Da Religion auf frommen Legenden und Märchen beruht und sich der rationalen Argumentation per default sperrt, kann man über die Verehrung höherer Wesen nicht streiten, auch nicht die jeweiligen Vertreter diverser Versionen. Da es weder Gott noch Götter gibt, ist letztlich alles Quatsch, ob Christentum, Judentum oder Islam. Wer gläubig ist, kann auch nicht objektiv über Religion schreiben, weil der oder die immer befangen sind, Das ist eine Binsenweisheit, die im deutschen Journalismus leider unbekannt zu sein scheint: Dort darf man über geografische Probleme schreiben, auch wenn man glaubt, dass die Erde eine Scheibe sei.
Im Vatikan gibt es trotz alledem einen Päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog, der für „Kontakte“ zuständig ist. Und Radio Vatikan beeilt sich jetzt zu versichern: „Papst hält an Dialog der Religionen fest“. Ja, was denn nun? Dialogisieren oder nicht? Die Katholen wissen ofenbar nicht, was sie wollen. Einen „interkulturellen Dailog“ – die Spezialität deutscher Lichterkettenträger – gibt es übrigens genausowenig. Was zum Teufel (sic) soll eine „Kultur“ sein, die mit einer anderen redet?
Das Herumgeeiere des Vatikan nennt man übrigens unter Lateinern (hallo, Benedikt!) eine Contradictio in adiecto.
BVerfG: Kosmetika auch für Männer
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: „Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich.
In der Justizvollzugsanstalt, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, dürfen die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Der Antrag des Beschwerdeführers, ihm dasselbe zu gestatten, wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos. Nach Auffassung des Landgerichts stützte sich die ablehnende Entscheidung hinsichtlich des Telefonierens zu Recht darauf, dass im Hafthaus des Beschwerdeführers, anders als in dem Hafthaus für die weiblichen Gefangenen, keine speziell für die Gefangenen eingerichteten Telefonapparate zur Verfügung stünden und die im Hafthaus des Beschwerdeführers aus Sicherheitsgründen notwendige Überwachung der Gespräche zudem personell nicht zu leisten sei. Hinsichtlich des Kosmetikeinkaufs liege eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls nicht vor, da es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats hob den Beschluss des Landgerichts wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Verbot der Benachteiligung oder Bevorzugung u.a. wegen des Geschlechts) auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.“
Nah- und Ferndurchsuchungen
Der Irrsinn geht weiter. Laut Heise plant die EU: „Neben einem standardisierten europäischen Informationssystem und besserer Koordination bei allen Formen von Cybercrime sind darin auch gemeinse Internet-Ermittlungsteams der EU und grenzüberschreitende heimliche Online-Durchsuchungen angedacht.“ (Das Verb „Andenken“ gibt es jedoch nicht im Deutschen, obwohl man bei einigen Menschen nur eine Vor- und Embryonalform des Denkens voraussetzen kann.)
Auch der faktenfreie Textbaustein „Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie breiten sich immer mehr aus“ fehlt nicht. „Und es sollen ‚remote searches‘ (wörtlich „entfernte Durchsuchungen“ oder „Ferndurchsuchungen“, womit offensichtlich die in der deutschen Debatte ‚heimliche Online-Durchsuchung‘ genannte umstrittene Maßnahme der Strafverfolger gemeint ist), erleichtert werden, wenn sie nach nationalen Gesetzen möglich sind. Dies soll ‚Investigationsteams ermöglichen, mit der Zustimmung des Gastlandes schnell auf Informationen zuzugreifen'“.
BBC hat das Thema auch aufgegriffen: „Forces will also take part in „remote searches“ and patrol online to track down criminals.“ Das bedeutet: Falls es jemandem gelänge, eine Überwachungssoftware auf dem Recher eines deutschen Verdächtigen zu implementieren (Windows und abgrundtiefe Dämlichkeit beim „Opfer“ vorausgesetzt), sollen gleich alle Polizisten Europas die Ergebnisse bekommen.
Da hat Leitner schon Recht: „Europol will also Spam bekämpfen, indem es neben die Spammer-Malware auf euren Computern noch Europol-Malware auf eure Computer tut. Das ist wie mit beidseitig benutztem Klopapier: der Vorteil liegt auf der Hand!“
BKA-Gesetz gescheitert
Welt.de: „Das BKA-Gesetz ist vom Bundesrat abgelehnt worden. Die Länderkammer entschied sich zudem gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Jetzt will die Bundesregierung das Gremium anrufen. Innenminister Schäuble hatte für die Verabschiedung des Gesetzes ein Ultimatum bis Weihnachten gesetzt.“
Nazis nutzen immer öfter das Internet
Unkritisch wiedergekäuter Propagandaquark der Jugendschutzwarte und der üblichen Verdächtigen bei Heise: „Zahl rechtsextremer Seiten im Internet auf Höchststand“.
Hatte ich das nicht schon mal kommentiert? Ach ja: Im Mai diesen Jahres schrieb ich in der Jungle World etwas darüber.
Und was schrieben andere? Die PC Welt: „Rechtsextreme nutzen immer mehr das Internet“ (vor acht Jahren, im Dezember 2000). Chip Online: „Verfassungsschutz: Rechtsextreme nutzen das Web intensiv“ (2000). Berliner Zeitung: „Kampf gegen Neonazis im Internet. Die Organisation jugendschutz.net beobachtet rechtsextreme Seiten und lässt sie sperren.“ (22.11.2007)
Vermutlich haben sie heute die fast zehn Jahre alten Textbausteine und die aus dem letzten Jahr nur recycelt. Auffallen würde das niemandem.
Nachtrag. Immer wieder schön zu lesen: Alvar Freudes Kaderakten über die Firma (!) jugendschutz.net.
Terror in Indien
Deutsche Medien üben sich weitgehend in Kaffeesatzleserei, wer für die Terroranschläge in Indien verantwortlich sein könnte. Beispiel Spiegel Online: „Die Morde zielten in der konkreten Selektion der Opfer bevorzugt auf Briten, Amerikaner und Juden. Es sind Anschläge, die eine entschlossene winzige Minderheit gegen den überwältigenden Mehrheitswillen in der größten Demokratie der Welt begeht. Sie tragen die so klare wie blutige Handschrift des politisch-militanten Islamismus.“ Mag sein, dass man vom sicheren Redaktionsstuhl aus nur spekulieren kann.
Ich habe mir ein paar wichtige indische Medien herausgesucht und informiere mich – soweit es sprachlich geht – bei denen, die näher am Geschehen sind. Hier eine komplette Liste indischer Medien, und hier eine Auswahl – vielleicht versteht jemand Urdu oder Bengali:
News India Times (in Englisch), The Times of India (in Englisch), Hindustan Times (Delhi), Kashmir Times (Jammu und Kaschmir), Milap (Delhi und Hyderabad, in Urdu), Pratidin (Kalkutta, in Bengali), The Statesman (Kalkutta, in Englisch), The Hindu (in Englisch).
Goggle oder die Logik des Verbrechens

Wie die StammleserInnen schon wissen, ist es laut § 353d StPO – “ Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. nicht statthaft, Ermittlungsakten „ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich“ mitzuteilen, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.“ Aus meinen Ermittlungsakten wegen des angeblichen Verstößes gegen das Waffenrecht, wegen dessen meine Wohnung offlinedurchsucht und mein Rechner beschlagnahmt wurde, zitiere ich daher nur völlig unwesentliche Teile zur Erheiterung des Publikums. Ich finde es aber gar nicht mehr lustig.

Zur Erbauung der SS-Wachmannschaften
Johannes Heesters (105) ist Niederländer. „He moved to Germany in 1935. He performed for Adolf Hitler and visited the Dachau concentration camp. As a result „many Dutch people have never forgiven him“, Zwei Jahre nach der Machtergreifung der Nazis ging er nach Deutschland; er besuchte auch das Konzentrationslager Dachau. Muss man das und den aktuellen Anlass überhaupt noch kommentieren? In den Niederlanden hat man ihn in den 60-ern von der Bühne verjagt. In Deutschland wäre er heraufgebeten und für seinen Opportunismus geehrt worden. So sind die Deutschen.






















