Cyberterroristen und Propaganda im Internet
Man ist sehr erstaunt. Heise reiht sich unkritisch in die Reihe der Schäubleschen Propagandisten ein, die mit den sattsam bekannten alarmistischen Textbausteinen um sich werfen. Und das gleich doppelt: „Schlag gegen virtuelle Glaubenskrieger und Propaganda im Internet“ und „Bundesanwaltschaft: Schlag gegen islamistische Internetpropaganda„.
Die Leser sind zu recht empört und reagieren satirisch: „Bei einer Razzia hob die Bundesanwaltschaft am Dienstag eine Reihe mutmaßlicher Cyber-Terroristen aus, die mit Counterstrike-Spielen den Boden für Radikalisierungen in der Spieleszene bereiten. (…) Der 23-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Schlangen soll ebenfalls bereits einschlägig aufgefallen sein – mit einer Teilnahme an den Worldcybergames. Bewiesen werden konnte der Vorwurf bisher nicht, da die Überwachungsdaten der Telekom aus Versehen gelöscht wurden.“
Und hier: „Bitte Heise, diese Gossenformulierungen sind eurer echt nicht würdig. Da war ja mal wieder alles drin: „Cyber-Terroristen“, „Internetpropaganda“, „virtuelle Glaubenskrieger, die den Dschihad mit Maus und Tastatur führen“, „Enthauptungsvideos“, „al-Qaida“, „Hassbotschaften“, „Drohvideo“, „Konvertiten“, „Sessel-Dschihadisten“, „islamistische Websites“, „Horrorvideos“, „Bombenbauanleitungen“, „Computerspiele“, „virtuelles Trainingscamp“.
Schauen wir uns die Fakten an. Das erste medientheoretische Märchen: Die „Cyber-Terroristen“, „die mit Internetpropaganda den Boden für Radikalisierungen in der Islamistenszene bereiten.“ Ach wirklich? Dazu müsste man beweisen können, wie Propaganda „im Internet“ wirkt. So einfach ist das aber nicht. Die These im Artikel: Die Propagandisten „dürften“ „kaum weniger wichtig sein als ein Attentäter“ sein. Aha. Propaganda ist genau so schlimm wie eine Mordtat. Das ist in der Tat eine kühne These, die so aus einem Wahrheitsministerium stammen dürfte. Es gibt bisher nur „Verdächtige“, aber die Ermittler seien den Glaubenskriegern angeblich „entscheidend“ „auf den Leib gerückt.“
Was lesen wir über den ersten Verdächtigen? „Nach Informationen von dpa ist er dort aber keine zentrale Figur, kein Rädelsführer gewesen, wenn auch seit etwa drei Jahren unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden.“ Was schreibt das Lokalradio aus Paderborn wohltuend sachlich und weitaus journalistischer als der unsägliche Heise-Artikel: „Der Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Terror-Helfer aus Schlangen ist außer Vollzug gesetzt worden. Der 23jährige legte vor dem Ermittlungsrichter ein umfassendes Geständnis ab. Demnach hat er zusammen mit einem anderen Verdächtigen Texte für eine islamistische Internetseite verfasst. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft unterstützte der Schlänger damit die Terrorgruppen Al-Kaida und Ansar el Islam. Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass der 23jährige psychisch krank ist.“ Was für ein „entscheidender“ Schlag!
Heise käut kritiklos die Propaganda der Glaubenskrieger gegen den Terror wider: „Wie gefährlich solche ‚Sessel-Dschihadisten‘ sind, lässt sich ermessen, wenn man sich die Bedeutung des Internets für den islamistischen Terrorismus vor Augen hält.“ Über „die Bedeutung des Internet“ für alle möglichen Ismen (bitte selbst ausfüllen: [x] Kinderpornografie [x] Rechtsextremismus [x] Bombenbauanleitungen [x] Drogenhandel [x] gewaltverherrlichende Computerspiele] haben wir schon so viel gehört, dass man diese Textbausteine einfach nicht mehr ernst nehmen kann. Mann muss sich fragen, wer in Wahrheit die eigentlichen „Sessel-Dschihadisten“ sind. Bisher dachte ich, bei Heise säßen die nicht. Offenbar habe ich mich getäuscht.
Das Lügengebilde des DFB
Jens Weinreich schlägt zurück und hat gegen die Pressemitteilung 180/2008 des DFB eine Einstweilige Verfügung durchgesetzt. Interessant ist sein Nachtrag von heute. „Die PM 180/2008 hat der DFB heute Nachmittag erst aus dem Online-Angebot genommen und am Abend so umgemodelt, die Kampagne geht also weiter.“ Ja, weiter so, Kollege Weinreich. Am besten mit der Peitsche. Eine andere Sprache verstehen Apparatschiks nicht. Das ist nicht nur im DFB so.
Unser Mann in Pristina
Der Spiegelfechter: „Im Kosovo spielt sich derzeit ein kaum zu durchschauendes Schmierentheater ab, in dem Nachrichtendienste und die Mafia eine Hauptrolle spielen. In Deutschland stellt man sich die Frage, ob man es mit einem neuen BND-Skandal zu tun hat. Alle Indizien sprechen gegen eine Beteiligung deutscher Schlapphüte am Sprengstoffanschlag in Prisitina. Die Geschichte hinter der Geschichte ist allerdings nicht weniger brisant.“ [mehr…]
Warum liest man solche Geschichten nicht auf den Websites großer deutscher Medien? Vielleicht deshalb: „Während andere Staaten eine Mafia haben, hat die Mafia im Kosovo einen Staat. Vor allem der deutsche BND hat sich in den letzten Jahren immer wieder durch Berichte ausgezeichnet, die sowohl die kriminellen Strukturen bis in die höchsten Ämter des Staates, als auch die durch Korruption im staatlichen Verwaltungsapparat selbst anprangerten – so hat beispielsweise jedes Ministerium im Kosovo im vergangenen Jahr Ausgaben zwischen einer halben Million und fünf Millionen Euro aus dem Haushalt nicht erklären können.“
Ich darf hier im Gegenzug an meinen Telepolis-Artikel vom Februar diesen Jahre erinnern: „Polit-Choreografie auf dem Balkan“. Ich teile nicht ganz die Meinung des Spiegelfechter-Autors – aber seine Argumente sich nicht von der Hand zu weisen: „Man hat fast über Jahrzehnte sowohl die terroristische und kriminelle UCK und ihren politischen Arm, der momentan den Kosovo regiert, nach Kräften unterstützt. Nun beißt der Kosovo die Hand, die ihn füttert.“
Christian Klar kommt frei und schweigt
Den besten Artikel/Kommentar zur Freilassung Christian Klars bietet Zeit Online: „Ein Sieg des Rechtsstaats“. So ist es und nicht anders. Im Gegensatz dazu steht zum Beispiel auf Welt Online unsägliches Gefasel: „Sein Gesicht ist von Härte und Leere gezeichnet.“ Fehlt nur noch ein rassekundliches Gutachten….
Man muss genau lesen, was Welt online an anderer Stelle schreibt: „Allerdings konnte nie nachgewiesen werden, dass er mehr als Mittäter war. Trotzdem fiel der Schuldspruch gegen Klar 1985 eindeutig aus: Fünfmal lebenslänglich und 15 Jahre Haft. Ohnehin konnten die meisten Taten der Terrorgruppen nur als gemeinschaftlich begangene Verbrechen abgeurteilt werden. Denn die Terroristen aus der Kommandoebene schwiegen außer Boock eisern; sie versuchten so, den Rechtsstaat auszutricksen. Da jedoch die Mitgliedschaft Klars zur Führung der Gruppe außer Frage stand, behalfen sich die Bundesanwälte mit der Konstruktion der Mittäterschaft. (…) Daher ist bis heute ungeklärt, ob Christian Klar am Anschlag auf Siegfried Buback wirklich beteiligt war.“
Aha. Man konnte ihm die Taten nicht wirklich nachweisen; er wurde dennoch verurteilt. An Klars Stelle würde ich heute auch schweigen.
Muhammad Salim Abdullah
Ein Kollege rief mich heute ganz aufgeregt an und berichtete, er müsse eine Diskussion moderieren über den christlich-islamischen Dialog (oder so ähnlich). Dort trete ein Muhammad Salim Abdullah als Muslim und angeblicher Islam-Experte auf. Er habe meinen fünf Jahre alten Artikel auf spiggel.de gelesen: „Der Kim Schmitz des deutschen Islam“. Da deutsche Medien bei Lichterkettenthemen („Multikulti“ et al) nicht recherchieren, konnte ich ihm weiterhelfen. Gern geschehen. Ich prügele gern auf Hochstapler und „Experten“ ein.
Operation „Heiße Luft“ abgeschlossen
Schöner Nachtrag zu meinem heutigen Posting „Schließung der Datenautobahn“. Im law blog schreibt Udo Vetter:
„Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der Aktion ‚Himmel‘. Obwohl 12.570 Internetnutzer ins Visier der Fahnder gerieten und es tausende Ermittlungsverfahren mit Durchsuchungen gab, fehlt eine wichtige Information: Wie viele Beschuldigte sind bislang wegen des Besitzes von Material verurteilt worden, das sie von den Berliner Servern heruntergeladen haben sollen?
Die Berliner Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht einmal in der Lage, eine einzige Verurteilung in ihrem Bezirk zu belegen. (…) In gut einem Jahr ist es also nicht gelungen, den Rechner auch nur eines einzigen Beschuldigten auszuwerten und ihn wegen der Sache vor Gericht zu bringen?
Vielleicht gibt es auch andere Erklärungen. Zum Beispiel die wohlweislich verschwiegene Tatsache, dass die weitaus meisten vom Berliner Landeskriminalamt als kinderpornografisch eingestuften Bilder auf den Berliner Servern überhaupt keine waren, sondern nichtpornografische Nacktbilder.“
Das sind ja schlechte Aussichten für meinen Rechner, der beim LKA Berlin steht. Bin mal gespannt, ob auch nur ein deutsches Medium in der Lage ist, sich ein kritisches Wort zu der „Operation Heiße Luft“ abzuringen. Ich glaube, dass nicht – dazu sind die viel zu feige.
Nachtrag: Ich muss mich korrigieren: In Zeit Online ist ein lesenswerter Artikel zum Thema.
Schließung der Datenautobahn
Wei schon mehrfach geschrieben, setzt bei den allermeisten deutschen Medien beim Stichwort „Kinderpornografie“ das rationale Denken komplett aus. Von seriöser Recherche keine Spur. Die Tagesschau leistete sich gestern eine waschechte Falschmeldung. Das interessiert natürlich niemanden.
Familienministerin von der Leyen fordert die Sperrung von „Kinderporno-Websites“. Unter der suggestiven Überschrift „Kinderseelen werden zerfetzt“ sagte sie dem Hamburger Abendblatt: „Es gibt eine riesige Dunkelziffer. Es wird immer mehr über kommerzielle Websites verbreitet. Da werden Millionenbeträge verdient. Pornografische Videos, auf denen Kinder gequält und gefoltert werden, werden allein in Deutschland bis zu 50000-mal im Monat heruntergeladen. (…) Wir schließen die Datenautobahn der Kinderpornografie. Das BKA erstellt Listen der kinderpornografischen Websites. Jetzt sollen die Zugangsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, die Listen zu beachten und solche Websites unverzüglich zu schließen. Der Kunde klickt an und läuft ins Leere – kein Anschluss unter dieser Nummer. Das ist technisch möglich, und es ist rechtlich möglich.“
Ist das wahr? Natürlich nicht. „Dunkelziffern“ riechen bei diesem Thema immer nach Moralthologie und nach einem Vorwand, für den „Kinderpornografie im Internet“ immer herhalten muss. Die Zahl des „Herunterladens“ ist ohnehin frei erfunden: Woher sollten die Ermittler das wissen? Ist die Quelle die kläglich verlaufende „Operation Heiße Luft„? „Kommerzielle Websites“? Und warum belangt man die nicht? Kinderpornografie ist zwar in vielen Ländern unterschiedlich definiert, aber verboten ist sie fast überall. Da es keine anonymen Websites gibt, könnte man immer herausfinden, wer die Angebote hostet – und wenn es die Lockspitzelangebote des FBI sind (dem FBI ist so etwas erlaubt).
Von der Leyen fordert also eine Art Zensur wie schon in Nordrhein-Westfalen praktiziert: Die Regierung gibt den Providern vor, welche IP-Adressen zu sperren sind. Natürlich ist so etwas leicht zu umgehen. Von der Leyen hat also keine Ahnung, wovon sie redet.
Und was macht daraus die Tagesschau? Sie behauptet, von der Leyen habe gesagt: „Die „polizeibekannten Kinderporno-Seiten im deutschen Netz“ sollten geschlossen werden. „Momentan seien das rund 1000.“ Das hat die Ministerin mitnichten gesagt. „Im deutschen Netz“, was auch immer das sein soll (gibt es ein deutsches Internet?), gibt es gar keine Kinderporno-Websites. Die wäre schon seit dem ersten Hype vor zehn Jahren zum Thema geschlossen worden. Die Tagesschau suggeriert also eine Gefahr, die es so nicht gibt. Wie sagte das BKA schon 1998 ganz richtig und immer noch aktuell: Das WWW stelle nicht das Hauptpotential für Straftaten dar.
Das ist keine Erbsenzählerei – ganz im Gegenteil: Sowohl in der Tagesschau als auch bei von der Leyen geht es um das World Wide Web. Mit Kinderpornografie wird aber nicht dort gehandelt, sondern in anderen Diensten – wie dem IRC oder über Filesharing. Man kommt im WWW nicht einfach so an eindeutig kinderpornografische Angebote. Man sperrt auch nicht eine Bahnlinie, wenn man ein Auto daran hindern will, irgendwohin zu fahren, sondern die dementsprechende Straße. Die Forderung, Websites zu sperren, ist also durchsichtiger und heuchlerischer Populismus.
Die gequälten Kinder werden von der Politik instrumentalisiert, um Zensurmaßnahmen im Internet durchpeitschen zu können. Das ist ekelhaft.
Die Razzia ist nur einen Klick entfernt
Law blog: „Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen?“ [mehr…] Ich frage mich, auf welcher rechtlichen Grundlage das LKA Daten manipulieren und Lockspitzelangebote ins Netz stellen darf?
Verfassungsschutz stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein
Heise: „Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen „weshalb die geheimdienstliche Beobachtung […] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: „Selbst als Gössner Deputierter in der Bremer Bürgerschaft und stellvertretender Richter am Bremischen Staatsgerichtshofs wurde, ließ der Verfassungsschutz nicht von der Ausforschung ab und erklärte dem Kölner Verwaltungsgericht stattdessen, warum seiner Ansicht nach eine Beobachtung von Richtern nicht gegen ihre vom Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit verstoße.“ Gössner wurden u.a. Kontakte (!) zur „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) vorgeworfen. Ceterum censeo: Verfassungsschutz esse delendam.
[Frankfurter Rundschau][taz][ND]
Warum die sächsische SPD gegen das BKA-Gesetz ist
Die SPD Sachsen hat auf ihrer Website dazu etwas publiziert:
„Für die Eillösung, bei der das BKA ohne richterlichen Beschluss Online-Durchsuchungen vornehmen kann, gibt es von der Sachsen SPD keine Zustimmung. Jurk erinnerte daran, dass gerade in Sachsen bekannt sein müsste, was unkontrollierte Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden anrichten können. „Im Sachsen-Sumpf ging es doch ebenfalls darum, dass eine Mitarbeiterin auf eigene Faust gehandelt und in diesem Fall nicht nur unbescholtene Personen sondern den ganzen Freistaat in Verruf gebracht hat.“ Zudem, so Jurk, sei es nicht hinnehmbar, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs mit dem eigenen Arzt untergraben werden kann. Er erinnert gleichzeitig daran, dass auch die Journalisten – und deren Computer – weiterhin Informantenschutz genießen müssten. „Die Freiheit der Presse ist ein zu hohes Gut, als dass man es auf diesem kalten Wege angreifen darf“, sagte der SPD-Landesvorsitzende. Jurk stellte zudem klar, dass die Aufgabenverteilung zwischen Bundeskriminalamt und den sächsischen Polizeibe-hörden geklärt werden muss. Es darf nicht sein, dass das BKA unseren sächsischen Polizisten dazwischenfunken kann, wann es möchte“, so Jurk.
Das bedeutet: Die SPd Sachsen lehnt wesentliche Teile des BKA-Gesetzes ab, nicht nur Kleinigkeiten. Ein bisschen Umschreiben nach Maßgabe des Vermittlungsausschusses des Bundestags würde nichts nützen. Aber wer weiß, ob die SPD beim nächsten Mal nicht umfällt? Das war jetzt ein WInk mit der Motorradkelle.
Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?
Claudia hat noch einen Artikel in Telepolis geschrieben: „Das BKA als Hüter der Pressefreiheit? – Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: ‚Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.‘. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt worden.“
BKA-Gesetz scheitert voraussichtlich im Bundesrat
Focus Online meldet: „Das Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes wird im Bundesrat voraussichtlich scheitern. Das von einer CDU/SPD-Koalition regierte Sachsen will dem BKA-Gesetz nach einem SPD-Parteitagsbeschluss im Bundesrat nicht zustimmen.“
Das ist schade – dann kann das Bundesverfassungsgericht das Gesetz gar nicht in die Tonne treten. Vermutlich ist das ein politischer Schachzug. Schäuble und Fans können dann behaupten, der Inhalt des Gesetzes sei weiterhin hervorragend, es scheitere aber an parteipolitischem Gezerre.
Explosivstoffe: Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
Ein aufmerksmer und wohlwollender Leser schrieb mir [via PrivacyBox] zum immer noch aktuellen Thema: „Die Kultusminister unseres Landes empfehlen Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht, in denen nicht nur die Wirkungen gefährlicher Stoffe präzise aufgeführt werden, sondern auch noch genau beschrieben wird, welche Mischungen zu Explosivstoffen führen. ( siehe z.B. II 3.15 Seite 59 ff. in der PDF Datei regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/s_inform/SI_8070.pdf) Weiterhin kann man aus den Tabellen sehr schön entnehmen welche Menge eines Stoffes man pro m3 benötigt um eine Gesundheitsgefährdung zu erreichen. Hinweise zur Klopf- Wasser oder Luftempfindlichkeit runden das Bild ab“.
EU-Recht und Vorratsdatenspeicherung
Cöaudia hat einen Artikel in Telepolis geschrieben: „EU-Recht und Vorratsdatenspeicherung – Wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage Irlands entscheidet, geht es nicht nur um Formalia“.
Lutz (Ex-MfS), die Linke und das Landgericht Lübeck
Der Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann (Die Linke) hat wikipedia.de gerichtlich sperren lassen. [Heise] Bei Spiegel Online steht zu lesen: „Im September 2005 zog er für die schleswig-holsteinischen Linken in den Deutschen Bundestag ein. Bereits kurz darauf deckte der SPIEGEL seine Stasi-Vergangenheit als Personenschützer auf. Heilmann hatte diese Tätigkeit verschwiegen und stattdessen in seinem Lebenslauf nebulös von Wehrdienst gesprochen“.
Nun kann man ohne Schaum vor dem Mund zunächst einräumen, dass jeder das Recht hat, gegen Falschbehauptungen auf Websites juristische Mittel zu benutzen. Aber gegen Wikipedia geht man anders vor: Man engagiert jemanden, der die Beiträge in seinem Sinne um schreibt und korrigiert. Heilmann, wenn er wüsste, wie man „Internet“ buchstabiert, hätte bestimmt ein paar Parteifreunde gefunden, die das für ihn getan hätten. „Er habe deswegen nicht nur Klage gegen Wikimedia Deutschland eingereicht, sondern auch drei Strafanträge gegen Wikipedia-Autoren gestellt, die diese Behauptungen eingestellt hätten.“ Das ist die Schweinerei. Was hat der Domaininhaber, der Verein Wikimedia Deutschland e.V., damit zu tun? Gar nichts.
Heilmann ist einer jener deutschtypischen Politiker, die mit dem Internet nichts anzufangen wissen außer Gerichte gegen es zu bemühen. Medienkompetenz ist nicht vorhanden. Und beim Landgericht Lübeck auch nicht. Aber ich frage mich, warum niemand in der Partei den mal an die Kandare nimmt und ihm erklärt, wie man grottenmäßige PR vermeidet? Vielleicht hat Heilmann vorher eine Werbeagentur befragt, was er tun solle, Und die haben ihm geantwortet: „Schlechte Werbung gibt es nicht.“
Nachtrag (16.11.2008)
– E-Mail vom Parteivorstand der Linken [via Heise]
– Marc Seibert (Die Linke): „Wie peinlich: Lutz Heilmann (MdB) im Kreuzzug gegen Wikipedia“
– Update (16.11.2008): „Linken-Politiker stoppt Kampf gegen wikipedia.de“
Auf den Busch und den Fefe klopfen
Vorgestern war ich bei busch@n-tv und habe einige Worte zum Thema „Die Online-Durchsuchung“ gesagt. Hansjörg Geiger, Ex-Verfassungsschutz-Chef, Ex-BND-Chef, hat sich offenbar vom Saulus zum Paulus gewandelt und nur Vernünftiges von sich gegeben und am BKA-Gesetz kein gutes Haar gelassen.
Wenn man die Kommentare de Kolleginnen und Kollegen anhört, gibt es nur ein Fazit: Schäuble hat sein Ziel erreicht. Alle, mit wenigen Ausnahmen, gehen davon aus, dass die Behörden in privaten Rechnern herumschnüffeln. Ob und wie das gehen soll, fragt niemand mehr. Es interessiert auch keinen. „Die Hacker“ machen das auch ständig. Das haben wir selbst in Hollywodd-Filmen gesehen. Der „Bundestrojaner“ ist zum urbanen Märchen geworden wie das Einhorn im Mittelalter.
Auch Fefe bläst genau in dieses Horn und lässt sich von denjenigen instrumentalisieren, die der Bevölkerung ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Obrigkeit implementieren wollen. „Es spielt keine Rolle, ob der Staat im Moment in der Lage ist, einen effektiven Bundestrojaner zu bauen oder nicht. Dass gezielte Trojaner effektiv sein können, ist unbestritten“ schreibt Leitner. Das ist doch lachhaft. Es spielt genau eine Rolle. Leitner ist naiv, wenn er den Medienberichten einfach so traut. Und die sind die einzige Quelle für das Märchen, es habe schon Online-Durchsuchungen gegeben. Das war die Ausgangsfrage des Buches. Und siehe da: während der Recherche stellt sich heraus, dass alles frei erfunden oder von anderen abgeschrieben worden war oder von den Presseerklärungen der einschlägigen Ministerien unkritisch übernommen. Das ist der aktuelle Stand und nicht nur der in Buermeyers Artikel: „Die „Online-Durchsuchung“. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“.
Wer Buermeyers Aufsatz liest – das hat Fefe offenbar gar nicht getan – und die dortigen Fakten mit den Medienberichten vergleicht, merkt sehr schnell, dass dort die beiden Fälle diskutiert werden – die „Durchsuchung“ einer Mailbox (BBS) in den 90-er Jahren und der gescheiterte Versuch, einem Verdächtigen eine CD zuzuspielen -, die in den Medien zunächst als einzige (!) Quelle auftauchten, es habe schon erfolgreiche (!) Online-Durchsuchungen gegeben und die per „Stille Post“ so oft umgeschrieben wurden, dass sich ihr irriges Fazit als Hoax im Diskurs verselbständigte.
Und das soll keine Rolle spielen? Ich würde schon gern wissen, wer von der Journaille auf der Honorarliste des BND oder BKA steht, unbewusst oder bewusst. Ein Köngreich für eine aktuelle Liste der „Pressesonderverbindungen“!
Ja, „gezielte Trojaner“ wirken bei Klein Windows-Fritzchen und offenbar auch bei Klein Felix. Aber bei sonst niemandem, dessen Intelligenzquotienten die Zimmertemparatur übersteigt. Und damit wären wir immer noch nicht bei einer „erfolgreich durchgeführten“ Onliine-Durchsuchung. Wie Fefes Gesinnungsgenosse Andreas Bogk in seinem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht schreibt: „Des weiteren ist die Umgebung des Trojaners meistens so komplex, daß er sich in ihrer Interaktion nicht modellieren läßt. Die Fehlerfreiheit eines Trojaners ist also nicht zu erwarten.“ Quod erat demonstrandum. Demnach lässt sich auch keine Online-Überwachung mit gerichtsverwertbaren Daten mittels eines „Trojaners“ erwarten.
„Aufgabe der Presse ist es, den Blödsinn, den Ziercke so von sich gibt, zu publizieren“, schreibt Fefe. Richtig, sehr wahr. Aber da muss Leitner sich nun wirklich nicht auch noch einreihen und seinerseits Nebelkerzen werfen.
Basic Thinking
„Basic Thinking“ praktiziert Robert Basic aus Usingen: Der Blogger nennt mich „Freak“ (Was war das noch mal gleich? „Ein Freak kann auch eine bestimmte, zumeist unangepasste oder ‚flippige‘ Lebensweise verkörpern.“) und weiß, was der Richter, der die Beschlagnahmung meines Rechners anordnete, fühlte: „Der Richter hat mit Sicherheit nicht aus Spaß gehandelt.“ Super, dass ich das jetzt auch weiß. Interessant ist übrigens die Diskussion auf den Beitrag im Basic Thinking Blog. Einige Herrschaften dort behaupten, ich hätte „Bombenbauanleitungen“ publiziert. Nur am Rande: Mir wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz auf einer Website [sic] vorgeworfen, mitnichten aber eine „Bombenbauanleitung.“ Deutsch bleibt eben Deutsch, da helfen keine Pillen.
Improvised Munitions Handbook
Ein aufmerksamer Leser wies mich auf einen interessanten Link hin – das Improvised Munitions Handbook der US-Army. By the way: Das Waffengesetz definiert in Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 „Waffen“ u.a. als „Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann“. In § 40 heißt es dann in Absatz 1: „Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern.“
Iraq War Ends
The New York Times: „Iraq War Ends – Troops to Return Immediately“. Vgl. aber taz.de: „Eine Aktivistengruppe hat am Mittwoch in mehreren US-Metropolen eine gefälschte Ausgabe der „New York Times“ in Umlauf gebracht.“
Rezepturen und Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen und Bomben
Ein Beitrag im Heise-Forum hat mir so gut gefallen, dass ich ihn hier ausführlich zitiere:
„Von den Stoffen, um die es geht, werden etliche (bei der Liste von Herrn Schröder alleine mindestens 2) in der Medizin als Wirkstoffe von Medikamenten gegen Herzerkrankungen eingesetzt.
Andere Stoffe (von denen auf obiger Liste mindestens ein weiterer Stoff) werden in der Technik etwa als Klebstoff eingesetzt. Wieder andere (zum Teil auch auf der obigen Liste) werden bei chemischen Synthesen benötigt. Von Verwendungen in pyrotechnischen Geräten wie Airbags, Gurtstraffern und als Sprengstoff in Steinbrüchen und im Bergbau ganz zu schweigen.
An der Herstellung dieser Stoffe und den Industrieunternehmen, die sich mit Forschung und Entwicklung auf diesen Gebieten beschäftigen, hängen direkt und indirekt (z.B. Kfz-Produktion von PKW mit den in Deutschland erfundenen Airbags) Millionen von Arbeitsplätze, ein Steueraufkommen in Milliardenhöhe und damit wichtige Beiträge zur Finanzierung der Sozialsysteme.
Viele dieser Substanzen kommen sogar in Haushaltsprodukten vor. Rate mal, woraus Uhu-Hart-Klebstoff, Zellhorn-Kämme oder Tischfeuerwerkskörper bestehen! Richtig, aus dem Cellulosenitrat auf der Schröder’schen Liste.“























