Assange: claiming he owned the information

Slashdot – “ The Guardian’s Complicated Relationship With Julian Assange“ – verweist auf einen interessanten Artikel: „Vanity Fair has published an interesting behind-the-scenes look at the unlikely and tumultuous working relationship between WikiLeaks‘ Julian Assange and The Guardian as the Iraq War Logs were being published. The piece highlights the differences and conflicts between the Guardian’s journalistic standards and WikiLeaks‘ transparency. Particularly interesting is the revelation that Julian Assange threatened to sue The Guardian if they publish a portion of Iraq War Logs leaked to them by a disgruntled WikiLeaks volunteer, claiming ‚he owned the information and had a financial interest in how and when it was released.'“

Torservers.net: Warum es so wichtig ist

Interessanter Artikel über Tor:

„Tor ist eben kein einfaches Anonymisierungsprojekt nur für ‚uns‘. Mit staatlicher Förderung und vor allem viel persönlichem Engagement wird und wurde an Universitäten (und außerhalb) weltweit daran gearbeitet, allen Menschen einen zensurfreien, verschlüsselten Netzzugang zu ermöglichen. Und das in seiner vollen Konsequenz: Nicht nur lesend, sondern auch um aktiv teilzunehmen, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Auf der Startseite von Torservers.net zitiere ich eine Studie des ‚Commitee to Protect Journalists‘, nach der im letzten Jahr 136 Journalisten weltweit im Gefängnis sitzen. Und das sind nur die bekannteren Fälle.

Und, wird Tor genutzt? Und von wem? Die Metriken des Torprojekts zeigen das sehr eindrucksvoll. Wenn man sich nämlich dort anschaut, wie viele Menschen den umständlichen Weg nutzen, sich Tor per Email zu besorgen – vermutlich weil die Seite des Projekts geblockt wird und somit der normale Downloadweg nicht möglich ist – so sind das knapp 100 täglich“.

Lesebefehl!

Von den Deutschen lernen heisst völkisch werden

German-foreign-policy.com: „Ungarn übernimmt Praktiken der deutschen Ethnopolitik und erklärt hunderttausende Bürger seiner Nachbarländer zu seinen Staatsangehörigen. Mittel dazu ist das neue ungarische Staatsbürgerschaftsrecht, das mit Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Bürger sämtlicher angrenzender Länder erhalten auf Antrag einen ungarischen Pass, sofern sie ungarische Blutsabstammung geltend machen können. Modell ist die Praxis Deutschlands, ‚Blutsdeutsche‘ in Polen und der Tschechischen Republik zu seinen Bürgern zu erklären. Das jetzt in Ungarn in Kraft getretene Staatsbürgerschaftsrecht ist Teil eines Komplettumbaus des Staates durch die Regierung, die mit der baldigen Verabschiedung einer neuen Verfassung völkische Grundsätze zur Grundlage der Budapester Politik für die kommenden Jahrzehnte erheben will. Teil des Umbaus ist das heftig kritisierte neue Mediengesetz, das geeignet ist, jede Opposition zur völkischen Politik dauerhaft zu unterdrücken. Die Regierungspartei Fidesz ist CDU und CSU freundschaftlich verbunden, sie wird von deutschen Parteienstiftungen begünstigt und kann an jahrzehntelange enge deutsch-ungarische Kooperation anknüpfen. Ihr Erfolg offenbart, wie völkische Politik im von Deutschland und seiner Ethnopolitik geprägten Europa auf lange Sicht zum Durchbruch kommt.“

Auch Rassismus ist eine Meinung

Und wieder ein schönes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit (via Verfassungsblog): Ein Gericht hatte einem Neonazi eine „Weisung“, also eine Auflage zur „Führungsaufsicht“ aka Bewährungsauflage gegeben, die so typisch deutsch ist, dass es vor Leitkultur nur so trieft:

„Dem Verurteilten wird verboten, rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut publizistisch zu verbreiten, insbesondere durch Veröffentlichungen im Verlag ‚Deutsche Stimme‘, in den ‚Nachrichten‘ der ‚Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. (HNG)‘ oder über den ‚Freundeskreis UN e.V‘.“

Einem Verurteilten wird verboten, seine politische Meinung zu äußern. Man sollte erwarten, dass Demokraten sich entrüsten. Nicht so in Deutschland. Meinungsfreiheit gilt nur für die, die eine richtige Meinung haben – so ist hierzulande der Standard. Das Bundesverfassungsgericht denkt etwas anders darüber:

„Dieser Eingriff ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. (…) Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist nicht vorbehaltlos gewährleistet. Es findet gemäß Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Hierunter fällt auch die Weisungsbefugnis im Rahmen der Führungsaufsicht gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB, da dieser keine inhaltsbezogene Meinungsbeschränkung zum Gegenstand hat, die sich von vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien richtet (…). Auch im Übrigen bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des Instituts der Führungsaufsicht keine grundsätzlichen Zweifel.“

Das ist zwar ärgerlich – aber damit kann man eventuell noch leben.

„Die angegriffene Weisung ist unbestimmt und schon deswegen unverhältnismäßig. (…) Das dem Beschwerdeführer auferlegte Publikationsverbot erstreckt sich allgemein auf die Verbreitung von nationalsozialistischem oder rechtsextremistischem Gedankengut. Mit dieser Umschreibung ist weder für den Rechtsanwender noch für den Rechtsunterworfenen das künftig verbotene von dem weiterhin erlaubten Verhalten abgrenzbar und damit im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch nicht hinreichend beschränkt. Schon bezüglich des Verbots der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts lässt sich dem Beschluss des Oberlandesgerichts nichts dazu entnehmen, ob damit jedes Gedankengut, das unter dem nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregime propagiert wurde, erfasst sein soll oder nur bestimmte Ausschnitte der nationalsozialistischen Ideologie, und falls letzteres der Fall sein sollte, nach welchen Kriterien diese Inhalte bestimmt werden können. Erst Recht fehlt es dem Verbot der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts an bestimmbaren Konturen. Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu ‚rechtsradikal‘ oder ‚rechtsreaktionär‘ – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung“.

Eben – das Wort der Woche für Lichterkettenträger. Niemand kann eindeutig und all gemein gültig bestimmen, was „rechtsextremistisch“ ist. Deswegen kann man auch nichts verbieten – unter Juristen nennt man das „fehlende Normenklarheit„. Der Gesetzgeber darf nur Gesetze machen, aus denen klar hervorgeht, was erlaubt und was verboten ist.

„…ist die angegriffene Entscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Indem sie dem Beschwerdeführer für fünf Jahre uneingeschränkt jede publizistische Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verbietet, hindert sie ihn unabhängig von besonderen Situationen, in denen eine erhöhte Gefährdung zur Begehung von Straftaten besteht, generell an einer elementaren Form der Meinungsverbreitung zu vielen oder potentiell auch allen den Beschwerdeführer interessierenden politischen Problemen. Im Ergebnis macht sie es damit dem Beschwerdeführer – abhängig von seinen Ansichten – in weitem Umfang unmöglich, überhaupt mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dies ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.“

Lob des Kapitalismus

Der wegen Steuerhinterziehung verdächtigte, aber um eines höheren Wesens Willen nicht vorbestrafte Manager und Kapitalist Ulrich Schumacher erhält laut Medienberichten ein jährliches Ruhegehalt von 560.000 Euro, also 1534 Euro täglich. Seine frühere Firma teilte mit, die restlichen Leistungsträger gemäß den Sitten und Gebräuchen des Kapitalismus ebenfalls angemessen zu behandeln.

Totalüberwachtes Lob des Kommunismus

Er ist vernünftig, jeder versteht ihn. Er ist leicht.
Du bist doch kein Ausbeuter, du kannst ihn begreifen.
Er ist gut für dich, erkundige dich nach ihm.
Die Dummköpfe nennen ihn dumm, und die Schmutzigen nennen ihn schmutzig.
Er ist gegen den Schmutz und gegen die Dummheit.
Die Ausbeuter nennen ihn ein Verbrechen.
Aber wir wissen:

Er ist das Ende der Verbrechen.
Er ist keine Tollheit, sondern
Das Ende der Tollheit.
Er ist nicht das Chaos
Sondern die Ordnung.
Er ist das Einfache
Das schwer zu machen ist.

Bertolt Brecht

Ich fordere aus gegebenem Anlass, diese volksverhetzenden, empörenden und vor allem total jugendgefährdenden Inhalte aus dem Schulunterricht und auch aus Museen zu verbannen. Lehrer, die es dennoch wagen, Brecht im Deutschunterricht zu erwähnen, sollten total mit Berufsverbot belegt oder mindestens totalüberwacht werden.

Dieses Verb gab es zwar bisher nicht im Deutschen, die deutsche Sprache sollte aber den Belangen der total wahren Totalitarismus-Doktrin – der einzig erlaubten Sicht auf die deutsche Geschichte – totalangepasst werden. Zumindest sollte ein Vermerk in jedes Buch und jede Internet-Veröffentlichung, dass der „Dichter“ Brecht seine total antifreiheitlichdemokratischen Zeilen in einem Zustand geistiger Totalumnachtung verfasst hat.

Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Rede missbraucht wird, um den Jugendschutz zu unterhöhlen und Kinder und Herwachsenden total hilflos mit diesem Schmutz und Schund allein zu lassen. Allein schon wegen Brecht brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung jetzt und total sofort. Auch sollte die Polizei jederzeit auf alle Computer zugreifen können, um kontrollieren zu können, ob sich dort jugendgefährdende Inhalte befinden – wie etwas Bertold Brecht und anderen Formen von Kinderpornografie. Das will auch die total große Mehrheit der Deutschen.

Schützt endlich unsere Kinder vor total undeutschen Dichtern!

Auch hier lesen: „10 Gründe, warum der Kommunismus schlecht für uns wäre“.

Übermäßige Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit

Wieder eine Klatsche vom Bundesverfassungsgericht für Staatsanwälte, die zu gern mal durchsuchen und beschlagnahmen – nach dem Motto „legal, illegal, scheißegal“:

„Der Beschwerdeführer, ein eingetragener Verein, betreibt einen lokalen Rundfunksender. Im Rahmen einer von ihm im Oktober 2003 ausgestrahlten Sendung wurde ein Beitrag gesendet, der sich mit angeblichen Übergriffen von Polizeibeamten bei einer Demonstration beschäftigte. Ein unbekannt gebliebener Moderator spielte die Mitschnitte von zwei Telefongesprächen ein, die zwischen einem Pressesprecher der Polizei und einer Person geführt worden waren, die sich in den Telefongesprächen als ein Mitarbeiter des Senders mit Namen vorgestellt hatte. Auf die Strafanzeige des Landeskriminalamtes leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Abs. 1 StGB) ein; nach dem Bekunden des Pressesprechers sei eine Aufzeichnung der Telefongespräche nicht vereinbart worden.“

Das war bestimmt einer diese Dödel, der selbst seine Pupse gerne würde „autorisieren“ lassen, sobald sie an die frische Luft kommen.

„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung der Geschäftsräume des Beschwerdeführers an. Es lägen begründete Tatsachen für die Annahme vor, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen werde, insbesondere des die Gespräche wiedergebenden Tonträgers, sowie von Unterlagen, die Aufschluss über die Identität des Anrufers und der weiteren Verantwortlichen gäben.“

Man muss sich mal die Begründung der Gerichte ansehen, die die Durchsuchung und deren „Verhältnismäßigkeit“ durchgewunken haben: „Sie sei auch nicht unverhältnismäßig, da es sich (…) um (…) keinen
schweren Eingriff in den Sendebetrieb des Beschwerdeführers“ handelte. Ach, eine Durchsuchung – ist ja nicht so schlimm, wir bleiben am Frühstückstisch sitzen und trinken Kaffee…damit muss ja jeute jeder mal rechnen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders: „Diese Eingriffe sind verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. (…) Die Ermittlungsbehörden sind ebenso gehalten, eine übermäßige Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch den Vollzug der Durchsuchung eines Rundfunksenders zu vermeiden.“

Wie sähe dieser Staat eigentlich aus, wenn es kein Bundesverfassungsgericht gäbe?

Unflüssige Democracy in der Piratenpartei

Offener Brief: Liquid Democracy in der Piratenpartei:

(…) „Leider wurden uns bei unseren Bemühungen, LiquidFeedback auf Bundesebene der Piratenpartei voranzutreiben, erhebliche Steine in den Weg gelegt. Auch wenn sich eine Mehrheit des Bundesparteitags in Bingen für eine Einführung eines LiquidFeedback-Systems aussprach, so zermürbte uns ein Teil der Gegner eines solchen Systems auf eine Art und Weise, über die wir damals noch nicht zu reflektieren vermochten. Wir sind der Meinung, dass der Bundesvorstand das System nicht auf angemessene Weise installiert hat. Eine ordentliche Akkreditierung der Piraten – geschweige denn eine zeitnahe Sperrung ausgetretener Mitglieder – findet bis heute nicht statt.“ (…)

Ich hiele das System ohnehin für unausgegoren. Und die Gruppendynamik holt die Piraten jetzt auch ein. Parteien sind sozusagen Vereine hoch drei. Hauen und Stechen eben. Das ist überall so. Willkommen in der Wirklichkeit. (Ja, ich habe meinen Mitgliedsbeitrag 2011 gerade bezahlt.)

We come in peace

Hier die offiziellen Streams vom CCC Congress und hier die Liste der Workshops.

Petition: Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten

Petition an den Deutschen Bundestag: „Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten“:

„Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden. (…) In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt. Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher! (…)“

Pädagogisch wertvoll: Umgehen von „Jugendschutzprogrammen“

Alvar Freude hat eine Anleitung bereit gestellt, wie man den geplanten Jugend“schutz“filter hätte umgehen können, wenn er denn gekommen wäre. „Und ich hörte, dass in so mancher Schule an der Wand auch schon jetzt die Listen mit offenen Proxies zur Umgehung des Filters hängen (in manchen Umgebungen reicht ein einfacher externer Proxy zur Umgehung aus) – und von den Lehrern geduldet werden!“ Sehr gut und pädagogisch wertvoll! (via German Privacy Foundation)

Men of the Year

Feynsinn bringt es auf den Punkt. Das „Time Magazine“ macht den Facebook-Gründer Zuckerberg zum „Man of the Year“ – anstatt Assange, der in der Online-Abstimmung geführt hatte: „Die beiden stehen für diametral entgegengesetzte Konzepte von Transparenz, der eine für den gläsernen Menschen im Netz, der andere für die gläserne Macht dank Netz. (…) Ein Mann wie Julian Assange, eine Organisation wie Wikileaks, das darf keinesfalls in einen positiven Zusammenhang gesetzt werden. Assange ist schlimmer als Bin Laden. Assange ist gefährlich. (…) Dass sein Gegenpol Zuckerberg stattdessen gehypt wird, weist darauf hin, dass die Revolution im Netz und durch das Netz ausbleibt. Zuckerberg steht für die alten Mächte, die Verachtung der Bürger durch die Eliten und die Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Ein Bub, den man einfach lieb haben muss.“ (Vorsicht, Ironie!)

JMStV – Hell freezes over!

Also nee. Immer wenn man glaubt es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her… Was lese ich auf netzpolik.org? „Die CDU-Fraktion will am Donnerstag gegen den Gesetzentwurf stimmen.“ Gemeint ist der unsägliche JMStV. „Der unsägliche Staatsvertrag könnte am Donnerstag ausgerechnet durch eine Koalition aus CDU, FDP und Linken gestoppt werden. Hell freezes over!“

Und Berlins Wowereit hatte schon unterschrieben und die Linke in Berlin auch! Bruhahaha.

Die fünfte Gewalt

„Die fünfte Gewalt“ ein lesenswerter Artikel auf Telepolis: „Wenn die „vierte Gewalt“ von Macht-und Wirtschaftsinteressen korrumpiert ist und ihrem demokratischen Wächteramt nicht mehr nachkommt, ist eine fünfte Gewalt nötiger denn je: Wikileaks!“ So ist es. Wikileaks gibt es nur, weil die klassischen Medien von den Zuträgern und Informanten nicht mehr ernst genommen wurden.

Pharmakonzern Pfizer, die Moral und der Profit

Heise: „Frische Wikileaks-Enthüllungen werfen unterdessen unter anderem ein schlechtes Licht auf den Pharmariesen Pfizer. So wollte der US-Konzern laut einer Diplomaten-Depesche den nigerianischen Staatsanwalt unter Druck setzen, um hohen Strafzahlungen nach dem Tod von Kindern bei einem Medikamenten-Test zu entgehen.“

Dazu pass auch eine Melung des Ärzteblatts vom 30.12.2009: „Lungenkrebs: Pfizer bricht Studie nach Todesfällen ab.“

Seven Steps to Legal Revenge

Meet Anna Ardin: „7 Steps to Legal Revenge – Anna Ardin was the center of headlines once again since she alleged rape allegations of Wikileaks founder Assange. Anna Ardin is the political secretary and press officer of the Swedish „Brotherhood Movement,“ a group of Christians from the Social Democratic Party controversial for inviting anti-Semitic speakers to the country.“

Dazu schreibt die FAZ: „Schwedische Zeitungen haben über die Vorgeschichte der Vorwürfe gegen den umstrittenen Wikileaks-Gründer Julian Assange berichtet. Demnach wirkten eine Feministin, eine Staatsanwältin und ein weiblicher Fan zusammen, um Assange zu belasten, obwohl nichts gegen ihn vorliegt. (…) Es ging dann nur noch um den Verdacht der Belästigung. Obwohl Assange sich danach über mehrere Wochen in Schweden aufhielt, wurde er nicht vernommen. Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. (…) Von der Sozialdemokratin ist bekannt, dass sie am 12. Januar 2010 eine Übersetzung von ‚7 Steps to Legal Revenge‘ – einem Ratgeber, wie man es schafft, dass gegen einen Mann Anklage erhoben wird – in ihren Blog einstellte. Dieser Text wurde aber, wie der ganze Blog, am 21. August gelöscht.“

Wikileaks Mirrors

terrorism

Limited access to the internet

free_assange

Der britische Guardian berichtet, dass Assange in Einzelhaft verlegt worden ist und dass er „begrenzten Zugang“ zum Internet („Limited access to the internet“) bekommt.

Das ist ja wieder zum Totlachen. Zuerst werden sie natürlich Keylogger installieren, damit sie notfalls alle Passworte abgreifen, die er eingibt. Sie werden ihm verbieten, die Browser-Einstellungen zu verändern, dass er die History (auf welche Website er wann war) speichern muss. Sie werden ihm E-Mail verbieten (er wäre ja schön blöd, wenn er vertrauliche Postkarten aus dem Knast schreiben würde).

Einen „begrenzten“ Zugang zum Internet gibt es nicht. Man kann alle Filter mit wenigen Mausklicks umgehen; das wissen DAUs eben nicht. (Deswegen wird das bei Spiegel Offline wie gewohnt unkritisch einfach wiederholt, ohne – was eine journalistische Pflicht wäre – das angemsssen zu kommentieren. Und natürlich erwähnen sie ihre Quelle, den Guardian, aber verlinken sie nicht – die Leser könnten ja auf die Idee kommen, dass das Original besser ist als das Abgeschriebene bei Spiegel Offline – und abwandern- wie ich.)

Ceterum censeo: Free Assange!

Wikileaks erschiessen, erhängen, vergasen

„Mike Huckabee, ehemaliger US-Präsidentschaftskandidat, hat bereits die Todesstrafe gegen Wikileaks-Gründer Assange gefordert.“ (Quelle: Heise) By the way: Was fordert eigentlich der Bund Deutscher Kriminalbeamter?

Wer hat uns verraten: Linke und Sozialdemokraten

Berliner Zeitung: „Rot-Rot stimmt für Altersgrenzen im Internet (…) Kritiker in der Koalition halten die Novelle für sinnlos bis abstrus, aber dennoch wird die rot-rote Mehrheit am Donnerstag im Abgeordnetenhaus wohl geschlossen für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) stimmen. Mit dem Vertrag werden Alterskennzeichnungen für Internetseiten auf deutschen Servern faktisch verpflichtend.“

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