Ausländer raus per Frontex
Ich habe gestern ein neues Wort gelernt, das vor allem in der Schweiz gebraucht wird. Es endet auf -ung wie alle Worte des Bläh- und Furzdeutsch, die ein Bürokrat erfunden hat und bei denen man das „Durchführen“ schon von weitem riecht. „Ausschaffung“ steht auf einer moraltheologischen Stufe wie die Friedenserzwingung, der Entsorgungspark, das sozialverträgliche Ableben, die „bildungsfernen Schichten“ und der „Migrationshintergrund“.
Die Schweizer Nazis und andere Rassisten und Völkische haben im letzten Jahre die Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» gegründet; kurz: Ausländer raus. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. „Auschaffung“ bedeutet, dass man die, die für den kapitalistischen Verwertungs – und Profitoptimierungsprozess (ja, ich kann auch so reden!) ungeeignet sind, „abschiebt“, egal, ob sie dabei draufgehen oder nicht und ganz gleich, was das Völkerrecht dazu sagt. Gegen das gesunde Volksempfinden kann man nicht argumentieren; das kennen wir hierzulande, wenn die Sprachblase „Kinderpornografie“ (im Internet) erwähnt wird, um weitere Diskussionen abzuwürgen.
Ich las übrigens auf der Website von Radio Basel: „Erstmals seit zehn Monaten hat die Schweiz diese Woche wieder Nigerianier ausgeschafft. In den kommenden Wochen sollen weitere Personen zwangsweise nach Nigeria gebracht werden.“
Dann wird es interessant – schon wieder etwas dazugelernt:
„Für jene, die eine Ausreise verweigern, wird eine Zwangsrückführung organisiert – in Zusammenarbeit mit der Frontex, der europäischen Agentur zur Sicherung der EU-Aussengrenzen. In den kommenden Wochen sollen mindestens vier weitere Personen mit einem Flugzeug der Frontex nach Nigeria gebracht werden. (…) Die Schweizer Behörden sehen in den Frontex-Flügen viele Vorteile, wie BFM-Vizedirektorin Eveline Gugger Bruckdorfer auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Flüge kosteten die Schweiz nichts, abgesehen von den Jahresbeiträgen an die Frontex. Würde die Schweiz die Flüge selbst organisieren, beliefen sich die Kosten auf 13’000 Franken pro Person. Bei den Ausschaffungen von dieser Woche musste der Bund nur die Tickets zwischen Kloten und Wien bezahlen, wo die drei Nigerianer auf den Frontex-Flug umstiegen.“
Eine „Agentur“, die die Grenzen sichert? Wird jetzt auch schon der Zoll privatisiert? „The activities of Frontex are intelligence driven.“ Ach so. (Die suchen gerade jemanden, der die Medien beobachtet!)
„While in the first year of Frontex existence the budget was 6.2 million EUR, the budget in 2006 was twice amended by the budgetary authority giving the final sum of 19.2 million EUR. For 2007 Frontex was granted a budget of 22.2 million EUR plus additional 13 million EUR in reserve.“ [Budget 2011]
Ich finde die Gedankenwelt der „Ausschaffer“ grandios. Besser kann man die rassistische „Logik“ des Kapitals gar nicht demonstrieren. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Vergasen wäre zu teuer und auch politisch inkorrekt. Man zahlt also einfach einen Jahresbeitrag an eine Agentur, die die Schmutzarbeit macht – das ist billiger.
Das Internet-Radiergummi bei Radio Fritz
Bei Radio Fritz lesen wir: „wir haben heute den sogenannten Offenen Brief an die Familienministerin Kristina Schröder von der Website genommen (…) Dieser Kommentar verletzt, so sehen wir es, an einigen Stellen eindeutig die Persönlichkeitsrechte von Frau Schröder.“
Das Original gibt es hier, auch als Screenshot. Du meine Güte – was sind die zimperlich bei Radio Fritz. Deutscher Journalismus eben. Man muss immer nett und höflich zur Obrigkeit sein. Fragt doch mal die Tunesier zu dem Thema.
Ich bin weder nett noch höflich und zur Obrigkeit schon gar nicht. Ich bin das Volk und der Pöbel auf der Strasse.
Liebe Kristina Schröder,
ich freu mich eigentlich immer über Schwangerschaftsbotschaften, aber alle Zitate von ihnen, die man heute lesen muss, rufen Ekel und Würgereflexe in mir hervor. Zum Beispiel: „Wir werden vor den gleichen Herausforderungen stehen wie viele andere Paare in Deutschland, bei denen beide beruflich sehr gefordert sind.“
Wie anmaßend, schamlos, unmoralisch, blind und bescheuert sind Sie eigentlich? Mit 16.529,50 Euro im Monat und einem garantierten, vergoldeten Betreuungsplatz in der 5-Sterne-Bundestags-Kita stehen Sie NICHT vor den gleichen Herausforderungen wie viele andere Paare in Deutschland.
Sie hoffen „Karriere und Familie unter einen Hut zu bringen mit der Unterstützung ihrer Familien“… Erzählen Sie uns bitte nicht, dass Sie von Existenzängsten geplagt sich nachts wälzen und sorgen, ob das Geld für Windeln reichen wird, ob sie problemlos ihre Arbeitsstelle zurückbekommen. Fragen Sie sich lieber, wer eigentlich vor kurzem das Elterngeld gekürzt hat.
Ich wünsche Ihnen Sodbrennen, Wasserbeine, Müdigkeit, Krampfadern und Hämorrhoiden — wenigstens körperlich gleiche Herausforderungen.
Anmaßend, schamlos, unmoralisch, blind und bescheuert – genau: jedes Wort wahr.
Die Grünen – das politische Wellnessprogramm für eine heile Mittelschichtswelt
Schöner Artikel in der taz über die Wähler der Grünen aka GAL in Hamburg: „Die neue GAL-Parole erinnert daher an die Kampagnen der Titanic-Partei ‚Die Partei‘, bei denen sie mit Scherzbekenntnissen wie ‚Für eine Zukunft mit Zukunft!‘ oder ‚Hamburg – Stadt im Norden‘ die hohlen Phrasen der etablierten Parteien auf die Schippe nehmen wollte. Jetzt droht die Satire zu einer Erfolgsstory zu werden. (…) Über all die profanen Niederungen des Alltags scheinen die GAL-Anhänger erhaben zu sein: Armut, Erwerbslosigkeit, Gentrifizierung, steigende Gebühren. Denn das sind die Sorgen der Unterschicht. In den Stadtrandghettos kommt die GAL ohnehin nur knapp über die Fünf-Prozent-Marke.“
„Da bin ich jetzt supernackt“ – Politik in Österreich und auch anderswo
Das Video wird von YouTube eingebettet und erst beim Klick auf den Play-Button geladen. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.
Falter.at: „Am Montag den 17.1.2011 fand im Audimax der Universität Wien eine besondere Vorlesung statt. In der Lehrveranstaltung von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer lasen die Kabarettisten Thomas Maurer, Robert Palfrader und Florian Scheuba aus den polizeilichen Abhörprotokollen von Grasser und Meischberger, fachlich unterstützt vom stv. Chefredakteur des FALTER, Dr. Florian Klenk.“ (Insgesamt fünf Videos, via Fefe)
FDGO
„Unternehmer sind bester Laune.“ – „In Deutschland werden Lebensmittel immer teurer.“ Für mich gehören diese beiden Sätze – heute in den Holzmedien aufgeschnappt – zusammen.
„Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg halten 77 Prozent der Bürger für eine gute Besetzung in seinem Amt.“ Rund zwei Drittel aller Deutschen sind also politisch und geistig unzurechnungsfähig. Quod erat demonstrandum.
Yes, we cannot
SpOff: „Der US-Präsident hat das Gefangenenlager Guantanamo bisher nicht geschlossen – und sieht offenbar auch keine Chance, das in nächster Zukunft zu tun. Nun will er laut einem Pressebericht vermehrt Militärtribunale vor Ort für die strafrechtliche Verfolgung der verbliebenen Häftlinge nutzen.“
Wikipedia: „Am 29. Juni 2006 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantanamo nicht rechtens sind. Sie verstößen gegen die Genfer Konvention, das US-Militärrecht und die amerikanische Verfassung. (…) Der Europarat hat am 9. Januar 2007 eine sofortige Schließung des US-Lagers Guantánamo gefordert. Das Lager stelle eine eklatante Verletzung der Menschenrechte dar, sei ein Schandfleck für die USA sowie eine Behinderung des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus, so der Generalsekretär der Staatenorganisation, Terry Davis. (…) Einige Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo berichteten, dass sich mit der Amtsübernahme von Präsident Obama deren Situation verschlechtert habe und die Misshandlungen zugenommen hätten.“
In my humble opinion steht in der New York Times nicht das, was Spiegel offline (die verlinken noch nicht mal die Quelle, die sie selbst angeben) behauptet: „The Obama administration is preparing to increase the use of military commissions to prosecute Guantánamo detainees, an acknowledgment that the prison in Cuba remains open for business after Congress imposed steep new impediments [Hindernisse oder Blockaden] to closing the facility.“
Spitzel Inc.
SpOff: „Kennedy arbeitete für die geheimniskrämerische National Public Order Intelligence Unit (NPOIU), eine von mehreren Anti-Terror-Einheiten, die der Association of Chief Police Officers (Acpo) unterstehen. Die Acpo ist keine Behörde, sondern eine private Firma hochrangiger Polizeibeamter, an die Scotland Yard heikle Aufträge outsourct, von denen die Öffentlichkeit nichts erfahren soll.“
Das ist eine höchst interessante Entwicklung. „ACPO is a private company and the Office of the Information Commissioner has confirmed that the Freedom of Information Act does not apply to the Association, since Schedule 1 of the Act does not include a definition which covers ACPO.“ M;it anderen Worten: Polizisten gründen eine Firma und nutzen ihrer Verbindungen, um Aufträge zu ergattern, die zu schmutzig sind, als dass sie staatliche Organe machen dürften.
Wenn das Schule macht, könnte man auch das Militär outsourcen. Wer genug Geld hätte, leistete sich einfach eine Privatarmee. Joschka Fischer hätte gar nicht über den Einsatz von Bomben gegen die serbische Zivilbevölkerung räsonnieren müssen, sondern hätte sich mit anderen Lobbygruppen zusammentun können, etwa den Warlords der albanischen Mafia. Die hätten sich selbst in „Schutztruppe“ umbenannt und das Problem geregelt.
Das ist doch auch mal eine schöne Geschäftsidee für den Verfassungsschutz. Dessen Mitarbeiter müssten nur eine Firma gründen, natürlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und können dann ganz ungehindert von der öffentlichen Meinung die Neonazi-Szene oder ander Gruppen von ihren Angestellten unterwandern, organisieren und verwalten.
Indect – der Wiedergänger der negativ-dekadenten Persönlichkeit
Das „abnormale Verhalten“, nach dem INDECT sucht, hieß in der DDR „negativ-dekadente Persönlichkeit“. „Internet child pornography, promotion of totalitarian symbols, trafficking in human organs, spread of botnets, viruses, malware. Alle bekannten Sprechblasen vorhanden. Quod erat demonstrandum.
Vorratsdatenspeicherung light plus [Update]
Kurt Biedenkopf, Ex-Generalsekretär der CDU, soll 1973 gesagt haben: „Was sich heute in unserem Land vollzieht, ist eine Revolution neuer Art. […] Revolutionen finden heute auf andere Weise statt. Statt der Gebäude der Regierungen werden die Begriffe besetzt, mit denen sie regiert.“
Richtig: Wenn man dem politiischen Gegner die eigenen Begriffe und Definitionen aufzwingt, dann infiltriert man ihn auch mit den eigenen Ideen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger versucht es gerade wieder, einerseits, um der Überwachungs- und Zensurmafia die halbherzige FDP-Position schmackhaft zu machen, andererseits um die Gegner der Vorratsdatenspeicherung ins Leere laufen zu lassen.
Vorratsdatenspeicherung heisst jetzt Quick Freeze Plus. Jawoll. Folter heisst jetzt „rubuste Wahrheitssuche“, das Atommüllager nennen wir jetzt „Entsorgungspark“, und den Krieg kennen wir ohnehin schon als „Friedenserzwingung“.
Noch mal zum Mitschreiben: „Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat).“
Die Regierung will alle Verkehrs- und Kommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat sammeln – ohne konkreten Anlass. Im Prinzip ist die Richtlinie 2006/24/EG der Europäischen über die Vorratsspeicherung von Daten schuld; wie diese Vorgabe juristisch umgesetzt wird, bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte die deutschen Vorschriften – also den ersten Versuch zur Vorratsdatenspeicherung – mit seinem Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig.
Das interessiert die Zensur- und Überwachungsmafia und deren politischen Lautsprecher natürlich nicht. Und Leutheusser-Schnarrenberger ist nur so eine Art feministische Theologin: Sie versucht, das Falsche, Lächerliche, Böse noch irgendwie angenehm zu kostümieren und uns schmackhaft zu machen. Mit der Vorratsdatenspeicherung ist es aber wie mit der Schwangerschaft – ein bisschen geht nicht.
Wie absurd die Diskussion mittlerweile ist, zeigt das Beispiel: Welche Reaktion würde jemand ernten, der forderte, alle Jogger und sonstigen Fußgänger würden ab sofort generall überwacht und ihre Wegstrecken protokolliert werden, weil man auf diese Weise auch zu Fuß flüchtende Bankräuber erwischen würde? Genau so argumentieren die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Was offline gilt, muss auch online gelten: Anonymität im Internet ist ein Bürgerrecht!
Die German Privacy Foundation hat das so formuliert: „Die zunehmende Überwachung der Kommunikation erfordert das Recht auf und den Schutz der Privatsphäre. Die Freiheit in der digitalen Welt muss verteidigt werden. Das Recht auf ungehinderte Kommunikation ist ein Menschenrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also auch auf Anonymität, ein unverzichtbares Bürgerrecht und eine Grundfeste des Datenschutzes. Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen er oder sie über sich selbst preisgibt. Solange nicht ein staatliches Gesetz oder die Rechte anderer entgegenstehen, kann jeder Mensch sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Form ausüben, dass er anonym auftritt und sich insbesondere im Internet anonym bewegt.“
Update: Vgl. Thomas Stadler: „Die Vorratsdatenspeicherung ist aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen heraus abzulehnen und es hat dabei zu bleiben, dass deutschen Ermittlungsbehörden nicht dieselben Imstrumente an die Hand gegeben werden dürfen, wie den Behörden totalitärer Staaten. Zudem wäre wünschenswert, dass die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung stärker in den Kontext des Datenschutzes gestellt wird. Denn die Politik kann nicht einerseits ein hohes Datenschutzniveau, das nur durch die gesetzlich normierten Ziel der Datenvermeidung und Datensparsamkeit erreichbar ist, propagieren und andererseits eine Vorratsdatenspeicherung fordern.“
Frau Sarrazin und die Nationalpädagogik
Spiegel-Vorabmeldung: „Massive Vorwürfe gegen den Erziehungsstil von Ursula Sarrazin gibt es länger als bislang bekannt. So kam es im März 2009 zu einer Sammelbeschwerde von gut 50 Eltern. ‚Viele Kinder litten unter dem autoritären Lehrstil von Frau Sarrazin‘, sagt Ines Zimzinski, eine der Mütter, die das Schreiben bei der Schulaufsicht abgab. In der Beschwerde hieß es unter anderem, dass die Lehrerin ‚im Unterricht die Beherrschung verliert und die Kinder anschreit‘. Eltern eines japanisch-deutschen Jungen hatten sich außerdem beklagt, dass Sarrazin ihren Sohn wiederholt wie eine Automarke in ‚Suzuki‘ umtaufe. Dies geschehe ‚zum Teil unter dem Gelächter der Klassenkameraden, die ihn dann prompt auch so nennen‘.
Gleich zu gleich gesellt sich gern, weiß schon der Volksmund. Auf der Website der betreffenden Schule, an der Frau Sassazin lehrt, steht: „Wir orientieren uns dabei an großen Pädagogen, wie z.B. Herman Nohl, der den von ihm so genannten ‚Pädagogischen Bezug‘ zwischen Lehrendem und Lernenden als die Basis des Lernens bezeichnet hat.“ Wikipedia ist recht aufschlussreich: „Schon vor Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft waren Nohls Schriften geprägt von völkischem und rassistischem Gedankengut. So forderte er immer wieder eine ‚Nationalpädagogik‘, die der besonderen politischen Situation Deutschlands Rechnung trägt.“
Ich frage mich ernsthaft, wie doof eine Schulleitung und ein Kollegium sein müssen, ein positives Bekenntnis zu einem Rassisten und völkischen Pädagogen auf ihre Website zu stellen? Dann meinen die es erst mit ihrer Nationalpädagogik.
Radikalenerlass, revisited
Spiegel-Vorabmeldung: „…dürfen Empfänger von Geld aus den Anti-Extremismus-Programmen des Ministeriums nicht mit Teilen der Linkspartei kooperieren.“ Schon klar: Staatsknete gibt es nur bei politischem Wohlverhalten.
Dazu passt: „Der als ‚Schlächter von Lyon‘ berüchtigte NS-Verbrecher Klaus Barbie war zeitweise Agent des Bundesnachrichtendienstes (BND). (…) Wenige Wochen nach seiner Anwerbung übernahm er die bolivianische Repräsentanz eines Bonner Unternehmens, das weltweit überschüssiges Rüstungsmaterial der Bundeswehr verkaufte.“
Man kann darauf warten, wann der Radikalenerlass wieder eingeführt wird. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Netzkongress der CSU
Eine Vorschau auf die Reden beim Netzkongress der CSU am 31. Januar gibt es bei Youtube. In der letzten Reihe sitzen zwei Mitglieder der Piratenpartei. Hier auch eine Anleitung: „How to break the internet with Google“ – ein Mitglied der Piratenpartei erklärt Mitgliedern der CSU das Internet. (Vgl. auch netzpolitik.org)
Die Schattenseiten des Internetzes

Das ist doch mal eine halbwegs gute Nachricht: Laut Heise setzt zum Glück nur ein Viertel aller Eltern Software ein, um das Online-Verhalten ihrer Kinder zu überwachen. Das sind zwar immer noch viel zu viele, aber eine zweite gute Nachricht kommt gleich hinterher: Die Filter- und Zensursoftware ist in der Regel grottenschlecht. Quod erat demonstrandum.
„Demnach lassen sich mit 84 Prozent der untersuchten Programme nicht für Kinder geeignete Seiten recht gut blockieren. Während die Erfolgsquote wird vor allem beim Filtern von Erotikangeboten hoch sei, funktioniere das bei Webseiten rund um Magersucht, Suizid oder Selbstverstümmelung weniger gut. Gleichzeitig würden teils Angebote mit besonders kindgerechten Inhalten fälschlich blockiert.“
Bruhahaha. Wie kann man bei solchen Sätzen überhaupt ernst bleiben? Ist es ein Erfolg, wenn Kinder keine „Erotik“ mehr sehen dürfen? Und sind Websites, die sich mit Magersucht beschäftigen, jetzt auch verboten und fallen unter den klostertauglichen deutschen Jugend“schutz“? Die Erfolgsquote bei Selbstverstümmelung ist nicht hoch – ich weiß gar nicht, was die meinen?
Zugegeben, ich würde einem kleinen Kind die Fotos auf rotten.com nicht zumuten, selbst ich kann mir das kaum ansehen. Aber warum sollte ich das sperren wollen? Ich würde meinen Kinder eher verbieten, sich ohne Aufsicht einem katholischen Pfaffen zu nähern. Medienkompetenz bedeutet doch, dass man Kinder über die Risiken und Nebenwirkungen des Surfens aufklärt und diese erzieherische Aufgabe nicht irgendeiner Software überträgt, deren Programmierer ich weder kenne noch deren Kriterien. Vielleicht wollen die lieben Kleinen
später an der University of Sussex studieren, können sich aber nicht informieren, weil der Rechner sich bei Eingabe der Zeichenfolge s e x gleich in die Luft sprengt?
Der Titel derartiger Medienberichte dürfte nicht heissen „Kinderschutz-Filter oft noch unzureichend“, weil das suggeriert, es gebe einen zureichenden Schutz durch Zensur-Programme, sondern: „Filter-Software ist nicht imstande, Kinder zu schützen.“ Und natürlich gehört zu einer guten Erziehung der lieben Kleinen, dass Eltern Hilfe leisten können, wenn Zensur im Internet umgangen werden muss.
Bei SpOff finden wir heute einen ähnlich schlampig formulierten Artikel: „Seit langem will der Inlandsgeheimdienst FSB Internetanbieter dazu zwingen, missliebige Seiten zu sperren. Ein Gesetz verpflichtet Internetdienstleister, auf eigene Kosten eine Hardware zu installieren, durch die der FSB – nach Genehmigung durch einen Richter – verfolgen kann, wer welche Web-Seiten besucht und welche E-Mails schreibt. Manche Unternehmen üben sich mitunter schon in freiwilliger Selbstzensur.“
Moment – wir hier Russland beschrieben oder Deutschland? Ein kritisches Wort vermisse ich – das wäre eine journalistische Aufgabe. Wie will ein Geheimdienst einen Provider zwingen, „missliebige“ (wem?) Webiste zu sperren? In Nordrhein-Westfalen wurden die Internet-Anbieter gezwungen, zum Beispiel die missliebigen Seiten zu sperren. Die deutsche TKÜV – ein Gesetz, dass die rot-grüne Regierung uns bescherte, verpflichtet Internetdienstleister, auf eigene Kosten eine Hardware zu installieren, durch die nicht nur der deutsche Inlandsgeheimdienst, sondern auch Polizeidienststellen alle E-Mails in Echtzeit mitlesen können. Freiwillige Selbstzensur ist bei deutschen Providern ohnehin Standard, (Die These, man könne mit einer Hardware verfolgen, wer welche Web-Seiten besucht, ist übrigens schlicht grober Unfug. Wer als Chef vom Dienst so etwas durchlässt, ist ein Internet-DAU.)
Ein verantwortungsvoller Journalist hätte in einem Artikel über „Russlands Angst vor Datenlecks“ erwähnt, dass Deutschlands „Angst“ nicht nur genauso groß ist, sondern dass auch die Zensur und die Überwachung hierzulande keinen Vergleich mit Diktaturen zu scheuen braucht.
Bei Heise lese ich, „dass 39 Prozent der europäischen Kinder und Jugendlichen bereits mit Schattenseiten des Internets in Berührung gekommen sind.“ Das muss ich energisch zurückweisen – so viele Benutzer hat burks.de denn doch nicht.

Tweet of the day 30
Huxi: „Unser „Bundesminister des Innern“ heisst also jetzt Karl de MaiziERRORre“. [Hintergrund]
Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des Versammlungscharakters einer Zusammenkunft
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Neonazi Recht gegeben. Hinter dem sperrigen Titel „Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des Versammlungscharakters einer Zusammenkunft“ verbirgt sich eine interessante Entscheidung, die aber wie gewohnt in ein verständliches Deutsch übersetzt werden muss, bevor man auch nur versteht, worum es eigentlich geht.
Die Magdeburger Volksstimme schreibt: „Die vom Amtsgericht Bad Liebenwerda in Brandenburg verhängte Geldbuße gegen ein Mitglied der rechten Szene wegen Teilnahme an einer unerlaubten Versammlung ist rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, das Urteil des Amtsgerichts habe den Kläger in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. (Az: 1 BvR 1402/06). Im August 2004 hatte in Finsterwalde in Brandenburg eine angemeldete Demonstration unter dem Motto „Keine schweigenden Provinzen – Linke Freiräume schaffen„, stattgefunden. Etwa 40 Mitglieder der rechten Szene, darunter auch der Kläger, postierten sich schweigend entlang der Route der Kundgebung. Das Amtsgericht verurteilte den Kläger wegen fahrlässiger Teilnahme an einer unerlaubten Ansammlung zu einer Geldbuße von 75,00 Euro.“
„Fahrlässige Teilnahme an einer unerlaubten Ansammlung“ – auf so etwas muss man erst einmal kommen. Worum geht es?
Wenn sich ein paar Leute treffen, ist das keine Demonstration im juristischen Sinn – die stünde durch das im Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit unter einem besonderen Schutz. Der Artikel 8 des Grundgesetzes sagt zwar, dass alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung (!) oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, das gilt jedoch nicht absolut: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Die unteren Instanzen deutscher Gerichte treten dieses Recht regelmäßig mit Füßen, indem sie Demonstrationen von Neonazis verbieten – und gehen in Einklang mit dem gesunden linken Volksempfinden nach dem Motto: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, was besagen soll: Grundrechte sollten nicht für die Bösen gelten. Ich formuliere das bewusst so boshaft, weil die Linken, also die Guten, immer noch nicht kapiert haben, dass sich nichts in Deutschland ändern wird, wenn nicht voher die Primärtugenden und -reflexe (mit denen man bekanntlich auch ein KZ betreiben kann) melden, durchführen und verbieten bei jedwedem gesellschaftlichem Problem ersatzlos gestrichen werden. Diese Leitkultur führt manchmal dazu, dass man Rinks und Lechts velwechsern kann.
Das Bundesverfassungsgericht musste also entscheiden, ob das versprengte Häuflein Neonazis, dass da herumstand, eine Demonstration gewesen, obwohl sie als solche nicht angemeldet worden war. „Nach der Auffassung des Amtsgerichts sei eine versammlungsrechtliche Auflösung vor Erlass des polizeirechtlichen Platzverweises nicht erforderlich gewesen, weil es sich bei der Zusammenkunft nicht um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG, sondern lediglich um eine Ansammlung nach § 113 Abs. 1 OWiG gehandelt habe.“ (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: „Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die Menge dreimal rechtmäßig aufgefordert hat, auseinanderzugehen.“)
Das Bundesverfassungsgericht watschte das Amtsgericht ab: „Angesichts dieser Umstände hätte das Amtsgericht sich damit auseinandersetzen müssen, dass der physischen Präsenz in einer die gegenteilige politische Ausrichtung zu erkennen gebenden Aufmachung gepaart mit dem Schweigen der Gruppe hier naheliegenderweise eine eigenständige Aussage zukommen kann.“ Wer also schweigend in der Nähe des politischen Gegners herumsteht und dieses Herumstehen als Statement verstanden haben will, der demonstriert im juristischen Sinn.
Die Polizei kann nicht einfach sagen „verpisst euch“. „Versammlungsspezifische Maßnahmen der Gefahrenabwehr richten sich nach den hierfür speziell erlassenen Versammlungsgesetzen. Die dort geregelten, im Vergleich zu dem allgemeinen Polizeirecht besonderen Voraussetzungen für beschränkende Verfügungen sind Ausprägungen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit. Dementsprechend gehen die Versammlungsgesetze als Spezialgesetze dem allgemeinen Polizeirecht vor. Daraus folgt, dass auf das allgemeine Polizeirecht gestützte Maßnahmen gegen eine Person, insbesondere in Form eines Platzverweises, ausscheiden, solange sich diese in einer Versammlung befindet und sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann.“
Das Bundesverfassungsgericht hat also wieder einmal gut, schön und wahr entschieden, auch wenn es zum Vorteil der Bösen war.
Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren
Erich Moechel auf orf.at über „Kinderpornos als Vorwand für Netzsperren“ (via Blogosphäre):
Warum allen technischen Argumenten zum Trotz an der Einrichtung einer europaweiten Internet-Sperrinfrastruktur festgehalten wird, hat andere Gründe als die Bekämpfung von „Kinderpornografie“. Das jährliche „Round-up“ von ein paar Dutzend Konsum-Triebtätern sorgt für eine gleichbleibend hohe „Aufklärungsrate“ von etwa 75 Prozent bei diesem Delikt.
Warum die eigentlichen Täter, nämlich die „Produzenten“ und Geschäftemacher, so gut wie nie unter den Gefassten sind, wird in den Medien nicht hinterfragt. (…) Die wütenden Reaktionen europäischer Politiker auf die WikiLeaks-Enthüllungen haben gezeigt, worum es dabei geht. Ist eine solche Sperrinfrastruktur erst einmal erstellt, lässt sie sich ad hoc zur Blockade aller unerwünschten Inhalte benutzen.
Die Blockade würde zwar nicht funktionieren, aber man weiß jetzt schon, wie es gemeint ist. Lesebefehl!
This is Maurice Bishop speaking
Gesehen und fotografiert in Grenada (Kleine Antillen) während der leider fast vergessenen Revolution 1982.
13 March 1979,
Radio Free Grenada,
Maurice Bishop,
Address to the Nation
Brothers and Sisters,
This is Maurice Bishop speaking.
At 4.15 am this morning, the People’s Revolutionary Army seized control of the army barracks at True Blue. The barracks were burned to the ground. After half-an-hour struggle, the forces of Gairy’s army were completely defeated, and surrendered.
Carsten Maschmeyer: Der Drückerkönig und die Politik
„Im Übrigen sei Herr Maschmeyer auch bereit gewesen, dem NDR ein Interview zu geben, wenn konkrete Fragen vorher vorgelegen hätten.“
Das ist doch mal ein Satz, der eines Erich Honecker oder Kim il Sung würdig gewesen wäre. Das kommt davon, wenn man Interview autorisieren lässt: Die Interviewten kommen dann auch noch auf die Idee, die Fragen vorher wissen zu wollen. (Quelle: SpOff: „Maschmeyer-Anwalt bedrängt TV-Intendanten“).
Ich kannte den Kerl gar nicht. Aber jetzt werde ich mir die Sendung natürlich ansehen.
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hamburg@prinzlaw.com
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Prinz,
Seien Sie bedankt für das wunderbare – sinngemäße – Zitat, das ich der einschlägigen Presse entnehme und das Ihnen zugeschreiben wird: „Im Übrigen sei Herr Maschmeyer auch bereit gewesen, dem NDR ein Interview zu geben, wenn konkrete Fragen vorher vorgelegen hätten.”
Richtig so! In einen Land, in dem die meisten Medien Interviews „autorisieren“ lassen, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe, und in dem der „Untertan“, den wir aus der Literatur kennen, das charakterliche Maß aller Dinge ist, sollte sich niemand erdreisten, einem so genannten Prominenten eine Frage zu stellen, ohne diese vorher mit dessen Rechtsbeiständen hin- und hergewendet zu haben, damit auch nichts dabei herauskäme, was irgendjemanden in dessen Seelenruhe störe.
Sehr geehrter Herr Rechts- und Medienanwalt Prinz, ich empfehle auch, trotz meiner laienhaften juristischen Kenntnisse, zu versuchen, nicht nur die Fragen eines Interviews vorher festlegen zu lassen, sondern auch die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Antworten nur dann publiziert werden dürfen, wenn sie dem Interviewten in Gänze genehm sind.
Damit wäre der Unsitte, die man aus dem angelsächsischen Journalismus kennt, ein Riegel vorgeschoben, dass es die Journaille immer noch wagt, Dinge zu publizieren, die dem Allgemeinwohl des Staates schaden, die die sittlichen Grundlagen der Leitkultur unterhöhlen, insbesondere auch den Schutz der Jugend, und die die Öffentlichkeit mit Schmutz und Schund behelligen, etwa den lügenhaften und verachtenswerten Thesen, die man leider immer noch vereinzelt vernehmen muss, einer ihrer geschätzten Mandaten könnte eines jener zahlreichen Arschgesichter sein, die sich gewissenlos auf Kosten der kleinen Leute bereichern, wie es zwar der Kapitalismus vorgesehen hat, aber hierzulande zum Glück durch die Einführung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die wir alle lieben und verehren und zu der es bekanntlich keine Alternative gibt, komplett unterbunden worden ist.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute und viel Erfolg!
Disclaimer:
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Unternehmen ist der Gerichtsstand Berlin. Im Falle von Namensrecht-/Domainstreitigkeiten, Textaussagen- u. Inhalte bzw. Abmahnungen gegen geltendes Wettbewerbsrecht bzw. Fernabsatzgesetz bitten wir Sie um unnötige Rechtsstreite und Kosten zu vermeiden, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und / oder Unterlassungserklärungen werden direkt mit einer negativen Feststellungsklage oder Schlimmerem beantwortet.
Warning: This letter may contain explicit descriptions of or advocate one or more of the following: adultery, murder, morbid violence, bad grammar, deviant sexual conduct in violent contexts, or the consumption of alcohol and illegal drugs.
Diese E-Mail wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Bananenrepublik, revisited
Die FAZ macht sich zum unkritischen Propaganda-Instrument der Regierung (aber das war nicht anders zu erwarten): „Großprojekte sollen schneller genehmigt werden“. (via Fefe)
Der gesamte Artikel besteht daraus wiederzukäuen, was die Regierung will. Wozu hat die Regierung überhaupt noch einen Presseapparat und -sprecher, wenn die Medien diesen Job schon erledigen?
„‚Die Behörden werden diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen und den Verzicht nicht zum Regelfall machen‘, heißt es in der Begründung zwar. Doch bei Großvorhaben ‚mit einer großen Zahl von Einwendern‘ sei eine solche Veranstaltung oft kaum noch handhabbar.“
Das ist ja mal eine Begründung. Wenn die Bürger zu viel meckern, kann der bürkokratische Apparat seine Geldvernichtung auf Kosten der Steuerzahler nicht mehr ungestört durchziehen. „. Ein Großprojekt kann außerdem auch dann genehmigt werden, wenn die Rechte Außenstehender „nur unwesentlich“ beeinträchtigt werden“. Was wesentlich ist, entscheiden Mappus und Konsorten eh selbst.
Was lesen wir auf SpOff (nur fünf selbstreferenzielle Links) und auf srw.de? „Die direkte Bürgerbeteiligung müsse künftig in Deutschland gestärkt werden. ‚Die Zeit der Basta-Politik ist vorbei‘, sagte Geißler.“
Und was lernen die Politiker daraus? Man muss die Bürgerbetiligung schwächen. Quod erat demonstrandum.
Piratenpartei Hessen spendet TOR-Server an die GPF
Bad Vilbel online – Rhein Main News: „Seit Ende letzten Jahres läuft ein von der Piratenpartei Hessen gesponsorter Anonymisierungsserver bei der German Privacy Foundation. Die Adminstration des neuen TOR-Exit-Nodes „gpfTOR4“ erfolgt in Zusammenarbeit durch die Piratenpartei Hessen (1. Admin) und die GPF (2. Admin). (…) ‚Durch einen weiteren Server leisten wir einen Beitrag für sichere und vertrauenswürdige TOR-Exit-Nodes. Wir möchten an dieser Steller der renommierten German Privacy Foundation dafür danken, dass sie als Betreiber und Berater zur Verfügung stehen“ erklärte Ralf Praschak, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Hessen. „Gerade in Zeiten, in denen über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird und Ungarn eine Zensur innerhalb der EU beschlossen und umgesetzt hat, ist dies nötiger denn je.'“




















