Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden

Wikinews, 12.12.2008: – Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts darf Evelyn Hecht-Galinski Henryk M. Broder Pornoverfasser nennen.
In einem Brief, veröffentlicht am 29.04. 2008 auf der Internetseite Das Palästina Portal hatte Hecht-Galinski Broder unter anderem als ‚Pornoverfasser‘ bezeichnet: ‚Im Gegensatz zu den Falschaussagen des ehemaligen St.Pauli-Nachrichten Redakteurs, Pornoverfassers und heutigen Spiegelredakteurs, Ausputzer der Israel-Lobby und Großinquisitors, Henryk M. Broder, ich würde auf meiner ‚Vortragstournee‘ Israel mit den Nazis vergleichen…‘
Broder verklagte Hecht-Galinski auf Unterlassung der Behauptung in der Öffentlichkeit, Broder sei ein Pornoverfasser. Die Klage wurde von der 27.Zivilkammer des Landgerichts Berlin abgewiesen. In dem Urteil wird u.a. darauf verwiesen, dass sich Broder über Hecht-Galinksi und andere Personen in der Vergangenheit unflätig, unsachlich und auch in grob verletzender Weise geäußert habe: ‚Wer das Recht der freien Meinungsäußerung in der Weise benutzt wie der Kläger, muss sich auch selbst deutliche Kritik an seiner Person gefallen lassen.‘ Hecht-Galinski hatte als Beispiele für das pronografische Vokabular Broders die folgenden Zitate angeführt:
* ‚Er wichst zusammen, was zusammen gehört.‘
* ‚Der Wichser vom Dienst.‘
* ‚Keine Pornografie, sondern politisch korrekte Tampon-Prosa: Die Vagina-Monologe mit Promifrauen in Berlin.‘
* ‚Fräulein Krienen zu schade, dass ich mich nicht mit einem Tritt in die Eier bedanken kann, Sie verblödeter Pseudo-Eunuch.‘
Das Gericht bezog sich auch auf Broders Buch Wer hat Angst vor Pornografie? mit Abbildungen von kopulierenden Paaren.“

Ich empfehle insbesonder die Lektüre der Seiten sieben und acht des Urteils zur Lektüre.

Kapitalistische Peanuts

Dollar

„Die Societe Generale nannte ihr Engagement von weniger als zehn Millionen Euro ebenso wie die Schweizer UBS ‚vernachlässigbar‘.“ Was sind schon 10 Millionen Euro? Peanuts eben. Sehr hübscher Artikel in der Financial Times Deutschland über: „Europäische Banken von Milliarden-Betrug an der Wall Street betroffen.“

Anmerkung am Rande über journalisische Recherchequalität – FTD.de schreibt: „Unter den größten Opfern ist die spanische Bank Santander, die nach eigenen Angaben mit einem Investmentfonds im Umfang von 2,33 Milliarden Euro bei Madoff engagiert war.“ Dazu Spiegel Online am 28.10.2008: „Während europäische Banken unter der Finanzkrise ächzen, steigert der spanische Geldkonzern Santander erneut den Gewinn. Das Institut profitiert dabei von seinem robusten Kerngeschäft mit Privatkunden.“ War wohl nix. Wer hat Spiegel Online vor knapp zwei Monaten gebrieft? Die PR-Abteilung von Santander?

Wer es ein bisschen theoretischer mag – die Neue Rheinische Zeitung hat dazu etwas Aktuelles publiziert.

Beugehaft, Zwangsgeld, Hausdurchsuchungen

Nur zur Erinnerung einen Satz aus einem Heise-Artikel zum BKA-Gesetz: „Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) appellierte an den Vermittlungsausschuss, die Pressefreiheit bei den Nachbesserungen stärker zu berücksichtigen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzes könnte das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial und damit die Preisgabe von Quellen unter Androhung von Zwangsgeld und Beugehaft verlangen sowie Hausdurchsuchungen anordnen. Dabei gelte eine einfache Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Durch diese Maßnahmen könnten Journalisten keinen Informantenschutz mehr garantieren.“ [Stellungnahme des DJV]

Wir wissen also, was auf uns zukommt. Ein Freund sagte mir neulich, bei den Themen Computer, Internet und Datensicherheit „schalten wir schon jetzt in den Diktaturmodus um.“ Ja, ich auch.

Sony riskiert Flop mit keinem eigenen Second Life

Second LifeSecond Life

Welt Online will über 3D-Welten schreiben. Immerhin. Thema: „Nun hat auch Sony eine virtuelle Welt: Das „Home“-Netzwerk ist ab sofort der neue Online-Treffpunkt für alle Playstation3-Besitzer„. Virtuelle Welt ist nicht virtuelle Welt. Ein Zebra ist kein Känguru, obwohl beide Tiere sind. Das muss hier einmal gesagt werden. Wer eine Playstation mit Second Life vergleicht, kann auch einen Ego-Shooter nicht von Malefiz unterscheiden.

„Allerdings erinnert sie frappierend an „Second Life“ – und um das war es in diesem Jahr verdächtig ruhig geworden.“ Es war „verdächtig“ ruhig geworden? Was soll denn das heißen? Die journalistische Aussage erschließt sich mir nicht unbedingt auf Anhieb. Ich werde es übersetzen: Der journalistische Mainstream des Online-Journalismus käut Gerüchte wieder, horcht darauf, was alle so schreiben, schreibt es dann dort ab, verzichtet auf eigene Recherchen – aber ich echauffiere mich immer zu sehr über den Blödsinn, den ich über Second Life oft lesen muss.

Nur ganz kurz, um die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser nicht zu langweilen: Neben der Kommunikation ist der „künsterlische“ Aspekt in Second Life entscheidend. Tausende von Bastlern und Programmierern schaffen dort etwas Neues, zum Teil etwas, was die Betreiberfirma Linden Lab nicht vorhergesehen hat. Die Playstation jedoch ist wie die Glotze: Man kann nur rezipieren und dabei schnattern und Chips essen. Das ist doch total langweilig!

Second LifeSecond Life

Ich habe es hier mehrfach verkündet: Ohne Sex und „Gewalt“ kann man digitale Welten vergessen. Wenn schon das Leben simutlieren, dann auch richtig. Übrigens: Wussten Sie, dass es auch in Second Life Gegenden gibt, in denen sich die Avatare so verhalten können wie etwa in Counterstrike? Nein? Wundert mich nicht. Um das herauszufinden, muss man selbst einen Avatar besitzen, den professionell steuern können und virtuell bis an die Zähne bewaffnet sein. Und zudem müsste ein Journalist ein paar Tage recherchieren und auch Handbücher 2.0 gelesen haben. Welcher Online-Journalist macht das schon… Man sitzt lieber im weichen Redakteursstuhl und faselt über etwas, was man nicht kennt.

Die Screenshots zeigen zwei Themen, die in keiner anderen 3D-Welt (gleichzeitig) vorkommen – einen „Straßenstrich“ und meinen Avatar unter schwerem Beschuss auf einer Kriegsspiel-Sim. Im zweiten Fall (rechts unten) wurde ich nach wenigen Sekunden abgeschossen, im ersten Fall (links unten) löste meine Flugabwehrrakete das „Problem“.

Kinderpornographie mit den Simpsons

„Aussie convicted over Simpsons sex pics“, meldet The Register:Sci: „An Australian man has lost his appeal against child pornography charges for possessing images of the Simpsons characters having sex.“ [via Netzpolitik.org] Das Urteil: 3000 australische Dollar Strafe und zwei Jahre Bewährung.

Die taz hat dazu einen unsäglichen Artikel publiziert, der gleich die These des australischen Gerichts, es handele sich um „Kinderpornografie“, unkritisch und suggestiv übernimmt: „Vergleichbar ist die Problematik bei „Second Life“ (…) …hat eine ganz neue Art des Missbrauchs Einzug in die Computer gehalten: Kinderpornografie ohne Kinder.“

Besonderlich lächleirch bei der taz ist der Versuch, alle möglichen Psychologen-Meinungen zum Thema auf Klippschulen-Niveau zu präsentieren: „Einige begreifen die Darstellungen von fiktiven Kinderpornos als eine Art Anleitung für die Realität, mit der bei den Tätern ein Gewöhnungseffekt eintritt. Andere bescheinigen ihnen dagegen eine reinigende Wirkung, wonach das Betrachten der Bilder den Tatdrang mildert.“ Von der „Einstiegsdroge“ bis zur „Katharsis“ – das „journalistische“ Niveau kann einfach nicht mehr unterboten werden.

Virgin Killer

Virgin Killer

Ich hatte nicht vor, über die aktuelle Zensurdebatte und die viktorianische Bigotterie in England etwas zu schreiben. Die öffentliche Hysterie über das Plattencover des Scorpions-Albums aus dem Jahr 1976 (!) langweilt mich einfach. Wem nach 32 Jahren auffällt, das ein Cover den Untergang des Abendlandes heraufbeschwört und dabei den ekligen Textbaustein „Kinderpornografie“ speicheltreifend im Maul führt, der ist für mich nicht satisfaktionsfähig. Aber ich hätte es besser wissen müssen. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung meldet, haben die Jugendschutzwarte „eine Indizierung des Schallplatten-Titelbildes ‚Virgin Killer‘ bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angeregt,“ Natürlich. Man konnte drauf warten wie das Amen in der Kirche. Wo kämen wir denn hin. Übrigens, liebe schmallippigen Jugendschutzwarte, Zensurfreunde und sonstige Calvinisten: Es gibt keine an sich „aufreizende“ Posen. „Aufreizend“ ist das Mädchen auf dem Cover nur in eurer dreckigen Fantasie. Und deshalb wollt ihr es aus den Augen haben.

Mehr zum Thema im Spiegel 28/1991: „Ich ficke Babies.“

Noch mehr „Online-Durchsuchungen“

Ich kann mir nicht helfen: Beim Lesen mancher Artikel, in denen das Reizwort „Online-Durchsuchungen“ auftaucht, muss ich an Horst Ehmke denken: „Der sozialdemokratische Kanzleramtsminister Horst Ehmke hatte damals den BND aufgefordert, eine Übersicht der Journalisten anzufertigen, die mit dem Dienst kooperieren. Ausgenommen bleiben sollten operativ eingesetzte Medienvertreter, also an Geheimdienstoperationen beteiligte Agenten.“ So eine Liste hätte ich heute auch gern, aber natürlich aktualisiert.

Nehmen wir einen Bericht aus Focus, der sich vom Heise auf den ersten Blick untgerscheidet, weil Fcous den fragwürdigen und vor allem irreführenden Begriff „Online-Durchsuchungen“nicht in Anführungszeichen schreibt. Bei Heise heißt es: „Über die konkrete technische Durchführung dieser „Online-Durchsuchung“ ist noch nichts Weiteres bekannt, allerdings sollen auch „private Laufwerke“ überprüft worden sein.“ Sollen. Es ist also ein Gerücht oder man weiß es vom Hörensagen. Deutscher Journalismus at it’s best. Und was ist mit den öffentlichen Laufwerken? Bei Focus Online: „Zudem durchsuchte der Bundesnachrichtendienst nach FOCUS-Informationen in einer heimlichen Online-Durchsuchung die Computer von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität.“

Frage: Wer hat Focus die „Internen Protokolle“ gesteckt – und mit welchem Motiv? Focus Online publizierte schon April 2007 die faktenfreie Falschmeldung: „Deutsche Geheimdienste spähen schon seit 2005 heimlich über das Internet Computer von Verdächtigen aus.“ Und Focus ist das einzige großere Medium Deutschlands, das den Bundesnachrichtendienst vehement und permanent in diesem Zusammenhang lobhudelt und ihm magische Fähigkeiten zuspricht: „Technische Unterstützung holte sich der Inlandsgeheimdienst bei den Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND) – Spezialisten auf dem Gebiet der Hacker-Angriffe.“ Honi soit qui mal y pense. Wer wollte Focus instrumentalisieren – offensichtlich mit Erfolg?

Im aktuellen Fall ist die Sache ausgesprochen banal: Entweder hatten die EDV-Verantwortlichen beim BND einen Remote-Zugriff auf die Rechner alle Angestellten, wovon auszugehen ist (wäre komisch und unprofessionell, wenn nicht) oder sie hatten Usernamen und Passworte für die E-Mail-Accounts (bei beim afghanischen Handelsminister – oder beides. BND-Angestellte schreiben nur elektronischen Postkarten und kümmern sich nicht um die Sicherheit ihrer Rechner. Das ist klar wie Kloßbrühe. Wie wollen die nur im Ausland so spionieren? Beides wäre aber nicht das, was der Sprachgebrauch unter „Online-Durchschung“ meint – dass staatliche Hacker von außen auf private Rechner zugreifen könnten. Aber Focus tut alles daran, wiederholt den Eindruck zu erwecken, der BND sei dazu in der Lage. Das stimmt mich nachdenklich. Ich denke schon wieder an Horst Ehmke.

Christian Rath, der „Rechtsexperte“ der taz (Computerexperten haben die gar nicht), macht sich ebenfalls zum PR-Sprachrohr der Schlapphüte. Zur Erinnerung aus der Journalistenschule; Journalisten sind nicht dazu da, die Sprechblasen irgendwelcher Politiker und Apparatschiks zu publizieren. Dafür gibt es Pressesprecher und ganze Abteilungen in den jeweiligen Behörden. (Nicht viel besser ist Stefan Krempl bei Heise.) Auch zur Erinnerung: sogar Schäuble hat zugegeben, dass Heinz Fromm, der Chef des Verfassungsschutzes, von Technik und Computern keine Ahnung hat. Und wenn der laut taz fordert, auch die Dauer-Skandalbehörde Verfassungsschutz müsse immer öfter „Online-Durchsuchungen“ vornehmen dürfen, darf man das nicht einfach unkritisch verbreiten – zumal der Verfassungsschutz bisher bei offiziellen Anfragen immer geleugnet hat, dass er das jemals hingekriegt bzw. praktiziert hätte. Die „Online-Durchsuchung“ bleibt ein frommer Wunsch ahnungloser Politiker.

Übrigens, Kollege Rath: „Einzelne Online-Durchsuchungen hat der Bundesverfassungschutz früher schon durchgeführt, unter anderem gegen den Islamisten Reda S.“ Welche Quellen? Welche Fakten? Ja, es gibt eine Quelle – und nur eine: Focus. Mit der Quellenlage des besagten Artikels habe ich mich in unserem Buch ausführlich beschäftigt. „Einzelne“? Nein, Auch das ist gelogen. Wenn man schon woanders abschreibt, Kollege Rath, ohne zu prüfen, ob es mehrere unabhängige Quellen gegeben hat, dann bitte richtig. Focus schrieb in Ausgabe 2/2008: „Mit einem einzigen Klick hatte der von Terrorfahndern als Gefährder eingestufte Islamist Seyam die Schleuse geöffnet für die erste und bislang einzige Online-Razzia in Deutschland.“ In dem Fall waren die Ermittler schon beim Computerkauf indirekt dabei. Und gefunden hat man auch nichts.

Pressefreiheit in Frankreich

Tagesspiegel: „Im Morgengrauen klingeln drei Polizisten an der Tür des Journalisten. Er soll einer Untersuchungsrichterin vorgeführt werden. Der Journalist protestiert. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagt er. Die Polizisten halten ihm vor, er sei ’schlimmer als Gesindel‘. Sie sagen das in der Gegenwart des 14 Jahre alten Sohns, der aus dem Schlaf gerissen wurde und völlig verängstigt danebensteht. Vergeblich verlangt der Journalist, einen Anwalt seiner Zeitung zu sprechen. Dann wird er gefesselt und zum Gericht gebracht. Dort muss er sich nackt ausziehen, seine Kleidung wird durchsucht und man sperrt ihn in eine Zelle. Nach einer Stunde wird er wieder hervorgeholt. Wieder muss er sich, diesmal unter Androhung von Gewalt, bis auf die Haut ausziehen. Schließlich wird er, wiederum gefesselt, der Richterin vorgeführt. Sie eröffnet ihm, dass gegen ihn ein Untersuchungsverfahren wegen Verleumdung eröffnet sei und dass er mit Gewalt vorgeführt wurde, weil er einer Vorladung keine Folge geleistet habe. (…) Für Verleumdung droht in Frankreich allenfalls eine Geldstrafe. Trotzdem wurde der Journalist wie ein Schwerverbrecher behandelt.“ [mehr…]

Kein Problem. Solche Zustände kriegen wir hier auch noch: „Justizministerin Rachida Dati und Innenministerin Michèle Alliot-Marie erklärten, die Behandlung von de Filippis sei ‚regulär‘ gewesen.“ Aber sicher. Es dient ja der „Wahrheitsfindung“. Und ein Richter, der diese Maßnahme als „verhältnismäßig“ ansehen würde, wäre schnell gefunden, vielleicht sogar am Amtsgericht Tiergarten.

Eine verdächtige Mail reicht aus

Wie man ein Interview zum Thema Sicherheitsgesetze nicht führen sollte und wie man sich zum Nebelkerzenhalter für die Gefährder der Demokratie machte, zeigt wieder einmal aufs Trefflichste Spiegel Online – die taz hätte es nicht „besser“ machen können.

„Der Verhandlungsführer der SPD-Länder Karl Peter Bruch“ (was ist das für ein Deutsch?) lässt sich über das BKA-Gesetz aus, ohne eine einzige kritische Frage gestellt zu bekommen. Dann hätte SpOn auch gleich eine Werbeagentur beauftragen können, um den Text zu formulieren.

„Bruch: Wir haben uns in einem entscheidenden Punkt durchgesetzt: Bei der Anordnung der Online-Durchsuchung und bei der Auswertung der Daten muss ein Richter mitwirken.“

Warum fragt da der Kollege Matthias Bartsch nicht nach? Das ist doch gelogen! Der entscheidende Punkt beim geplanten BKA-Gesetz ist nicht der so genannte „Richtervorbehalt“ – ganz im Gegenteil. Dass überhaupt nicht geplant war, die Kontrolle der real gar nicht umsetzbaren Maßnahmen durch die Jurisdiktion überwachen zu lassen, halte ich für einen durchsichtigen Teil des Plans. Jeder, der ein Semester Jura geschnuppert hat, weiß, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in seiner ursprünglichen Form schon bei diesem Punkt sowieso in die Tonne getreten hätte. Die Befürworter dees Gesetzes hatten eine Sollbruchstelle eingebaut und konnten jetzt so tun, als hätte es einen „Kompromiss“ gegeben.

Vergleichbar wäre diese „Argumentation“ mit einem Plan der CDU, einstweilige Enthauptungen als Ermittlungsmaßnahme vorzuschlagen, um dann den Kompromiss „Einstweilige Erschießungen“, zu dem sie SPD sie gezwungen hat, weil Enthauptungen gegen die Menschenwürde verstießen, als Sieg zu feiern.

„Bruch: Eine Mail reicht aus. Wenn das Mainzer LKA erfährt, dass jemand eine verdächtige Nachricht aus Pakistan bekommt, melden wir das ans BKA und verständigen uns, wer in diesem Fall den Hut aufhat.“ Selig sind die gesitig Armen. Was ist eine „verdächtige Mail“? Was ist, wenn die Mail verschlüsselt wurde oder per Web-Interface über die PrivacyBox verschickt wurde? Der Hintergedanke dieser Sätze ist: Wer verschlüsselt und wer mit einfachen technischen Mitteln die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgeht, macht sich automatisch verdächtig.

Das, lieber Kollege Bartsch, war kein journalistisches Interview zu einem politisch brisanten Thema, sondern eine Presseerklärung eines ahnungslosen SPD-Politikers und ehemaligen Kriminalhauptmeisters Bruch, die sich als Interview tarnt und für die Spiegel Online sich hat instrumentalisieren lassen. Pfui.

Nun sucht mal schön et al!

Desktop

Heute fällt mir irgendwie nichts ein zum Bloggen. Und geichzeitig sehr viel. Hier mein aktueller Desktop für diejenigen, die meinen, man könnte bei mir „online durchsuchen“ – eine Übersicht über häufig benutzte Programme. Das Motiv ist ein unveränderter Screenshot aus Second Life (Verzeihung!) – so mag ich mein virtuelles Leben. Real habe ich das auch schon genau gemacht, außer dem Leoparden. Und Jeeps können im Dschungel auch nicht so gut fahren. Bitte die Maya-Ruinen 2.0 im Hintergrund nicht übersehen!

Ich habe mein einfaches Sicherheitskonzept für Daten konsequent umgesetzt. Wer meinen Rechner beschlagnahmte, würde an keine Daten mehr herankommen – er oder sie würde noch nicht einmal in den Rechner hineinkommen.

Warum machen das nicht alle so? Tja. Gestern rief mich eine Kollegin vom Medienmagazin Zapp an. Sie hätte da gehört, mein Rechner sei beschlagnahmt worden. Hatte sie sich vorher informiert, gar meine Website gelesen? Mitnichten. Mir wäre das peinlich, aber vielleicht habe ich auch andere journalistische Maßstäbe. Ich merkte an, dass ich über journalistische Themen oder gar über die Hausdurchsuchung usw. nicht unverschlüsselt, also nicht via elektronischer Postkarte kommunizieren werde. Die Kollegin sagte, das könne sie nicht. Klar, Zapp ist der Mainstream der „investigativen“ Recherche in Deutschland. Träumt schön weiter. Kritisch und unbequem? Aber nicht für Schäuble und Konsorten.

Ich muss aufpassen, dass ich mir’s nicht mit allen verscherze. Sonst berichtet niemand mehr, wenn das LKA Düsseldorf den Antrag stellt, mich einstweilig erschießen zu lassen, weil sie mich anders nicht kleinkriegen könnten. Mit Zapp habe ich mich schon herumgestritten in meiner damaligen Eigenschaft als Chefredakteur des Medienmagazins Berliner Journalisten. (Wieso kann man da auf einzelne Blogeinträge nicht mehr verlinken? Wikipedia hilf: Permalink!)

Bei Berliner Journalisten gelesen: Die Welt bezeichnete Majdanek als polnisches Konzentrationslager. So sind sie, die Deutschen. Da helfen keine Pillen.

Die virtuelle Streife – alles Kappes

virtueller Geschlechtsverkehr

Es gibt Leute, die halten die „Süddeutsche“ für eine seriöse Zeitung. Für manche Themen mag das auch stimmen. Beim Internet jedoch verbreitet man dort oft groben Unfug.

„Die virtuelle Streife“ lautete am 01.12. die Überschrift für einen unsäglichen Artikel, der alle Regeln des Handwerks grob missachtet. Der Autor Stefan Mayr hat sich vom Bayerischen Landeskriminalamt instrumentalisieren lassen, um nicht nur die Vorratsdatenspeicherung zu pushen, sondern auch, um indirekt Zensur und totale Kontrolle im Internet zu fordern. Ich habe selten einen schlechter recherchierten Artikel über Second Life in einem großen deutschen Medium gelesen. (Ich habe eben den Kollegen Mayr deswegen estra in seinem Augsburger Büro angerufen und einige Dinge versucht zu klären.)

Man muss sich die einzelnen, zum Teil hanebüchenen Aussagen auf der Zunge zergehen lassen: „Da die Verbreitung pornographischer Schriften an Kinder und Jugendliche hierzulande verboten ist, würde Wolfgang Kaps (ein ehemaliger Koch, wie auf „Wolfgang’s [sic] privater Website“ zu lesen ist) gerne alle Sexangebote in Second Life unterbinden.“ Und so was drucken die ohne ein kritisches Wort dazu einfach ab! Man muss dankbar sein, dass Kaps das offen sagt. Man kann sich lebhaft vorstellen, was geschähe, ließe man das LKA Bayern gewähren – „sie“ wollen ein Internet ohne Sex-Angebote. Super. Warum tut sich das LKA Bayern nicht mit den Taliban, den Nordkoreanern und den Saudis zusammen? Die wollen das auch.

„In der virtuellen Welt als rechtsfreier Raum stoßen die Cyber-Cops im weltweiten Web regelmäßig an eng bemessene Grenzen. Nicht einmal gegen Kinderpornographie können sie effektiv vorgehen.“ Das ist eine nicht nur dämliche, sondern auch dummdreiste Lüge. Erstens ist Second Life kein „rechtsfreier Raum“. Zweitens: Das „weltweite Web“ (übersetzt: das weltweite weltweite Netz) ist nicht Second Life, sondern hat rein gar nichts damit zu tun. Hier wird munter alles durcheinandergemischt, um die Drohkulisse „Kinderpornografie“ auch bei virtuellen Welten aufzubauen. In Second Life gibt es keine Kinderpornografie, auch wenn dieses Märchen in den deutschen Medien – wie gewohnt ohne eigene Recherche – breit wie Quark getreten wurde. Die Rechtslage in den USA, also auch für die kalifornische Forma Linden Lab, ist laut Wikipedia beim Lieblingsthema deutscher Medien ohnehin anders: „Explizit eingeschlossen sind retuschierte Bilder, die den Eindruck erwecken, Minderjährige darzustellen, nicht eingeschlossen sind dagegen offenbar Abbildungen, die keine reale oder keine mit einer realen Person identifizierbare Person zeigen.“ Das ist in Deutschland anders. Aber zum Glück will die Welt nicht am deutschen Jugend“schutz“wesen genesen.

„Die Fahnder scheitern mitunter an der Gesetzeslage, denn bis heute gibt es zahlreiche Internet-Provider, die die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht oder nur kurz speichern.“ Was hat das mit Second Life zu tun? Nichts. Aber der Satz ist waschechte Propaganda für die Vorratsdatenspeicherung, die Mayr übernimmt, ohne den technischen Unsinn zu bemerken, den das LKA ihm untergejubelt hat. Auch die flächendeckende Speicherung aller digitalen Bewegungsdaten würde keine Informationen über das Verhalten von Avataren liefern. Was soll das also hier? Meine diesbezügliche Frage konnte Mayr auch nicht beantworten.

„Wie im Fall eines Täters aus Bremen, der in Second Life in einem virtuellen „Kinderzimmer“ Pornographie mit Minderjährigen angeboten hatte. Der 40-Jährige wurde im Februar zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Den entscheidenden Tipp hatte ein Journalist der ARD gegeben. Er hatte aus San Francisco für 300 Linden-Dollar (1,20 Euro) sechs Kinderporno-Fotos bestellt und vom Täter per E-Mail erhalten.“ Das war übrigens, wie ich soeben erfahren habe, Report Mainz (in Mainz sitzen auch die Zensur-Freunde von jugendschutz.net – fast direkt neben dem SWR, der den Blödsinn, den die Jugendschutzwarte von sich geben, in der Regel unkritisch übernimmt).

Ein deutscher Journalist fliegt also nach Kalifornien, um als Lockspitzel zu dienen – was nach deutschem Recht strafbar wäre – und lässt sich „per E-Mail“ eklige Fotos schicken. Was hat das jetzt mit Second Life zu tun? Dort waren die Fotos nicht zu sehen.- sonst hätte der journalistische Hilfspolizist sie sich ja nicht schicken lassen müssen.

Der Artikel in der Süddeutschen ist also eine krude Mischung aus urbanen Märchen, Lügen, Halbwahrheiten und Einflüsterungen des LKA – eine unbezahlbare Lobbyarbeit für die „virtuelle Streife“, aber eine Schande für den deutschen Journalimus. Pfui!

Der Screenshot ist übrigens gestellt. Hinter dem weiblichen Avatar steckt in Wahrheit ein Mann. Und mein Avatar hat jetzt eine Kung-Fu-Animation mit einstellbarer „Damage“-Funktion – ich kann andere Avatare also jetzt richtig verprügeln, auch wenn sie zufällig Kaps heißen sollten.

Terror in Indien

Deutsche Medien üben sich weitgehend in Kaffeesatzleserei, wer für die Terroranschläge in Indien verantwortlich sein könnte. Beispiel Spiegel Online: „Die Morde zielten in der konkreten Selektion der Opfer bevorzugt auf Briten, Amerikaner und Juden. Es sind Anschläge, die eine entschlossene winzige Minderheit gegen den überwältigenden Mehrheitswillen in der größten Demokratie der Welt begeht. Sie tragen die so klare wie blutige Handschrift des politisch-militanten Islamismus.“ Mag sein, dass man vom sicheren Redaktionsstuhl aus nur spekulieren kann.

Ich habe mir ein paar wichtige indische Medien herausgesucht und informiere mich – soweit es sprachlich geht – bei denen, die näher am Geschehen sind. Hier eine komplette Liste indischer Medien, und hier eine Auswahl – vielleicht versteht jemand Urdu oder Bengali:

News India Times (in Englisch), The Times of India (in Englisch), Hindustan Times (Delhi), Kashmir Times (Jammu und Kaschmir), Milap (Delhi und Hyderabad, in Urdu), Pratidin (Kalkutta, in Bengali), The Statesman (Kalkutta, in Englisch), The Hindu (in Englisch).

Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von gestern: „Die Antragstellerin betreibt einen privaten Rundfunksender. Sie beabsichtigt, die im Zuge ihrer Berichterstattung über ein am Landgericht anhängiges Strafverfahren gefertigten Fernsehaufnahmen von dem Angeklagten in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen. Zu einer zunächst nur mündlichen Anordnung des Vorsitzenden erging am 14. November 2008 ergänzend eine schriftliche Anordnung, wonach Bildaufnahmen des Angeklagten nur im anonymisierten Zustand (etwa „verpixelt“) veröffentlicht werden dürfen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, diese sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters auszusetzen und die Antragstellerin ohne Anonymisierungsauflage berichten zu lassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Nachteile, die sich für eine freie Berichterstattung aus der Anordnung des Vorsitzenden ergeben, hinzunehmen sind, weil die zu befürchtenden Nachteile für den Angeklagten bei nicht anonymisierter Berichterstattung schwerer wiegen“. [mehr…]

Maya Downway to Hell

Maya

Archäologen haben im Norden der mexikanischen Halbinsel Yucatan unterirdische Höhlen de Maya entdeckt- (Ja, liebe Kollegen: Die Leser könnten sogar fast von oben draufgucken, wenn ihr nicht immer zu faul wäret, Links ins berüchtigte Internet zu setzen! Aber für diesen Service gibt es ja Blogs.)

Manchmal glaube ich. dass Spiegel online und andere typisch deutsche Medien nur deshalb nicht verlinken, weil sie so glauben verschweigen zu können, wo sie ohne eigene Recherchen alles einfach abgeschrieben haben. So auch in diesem Fall. „Auf der Straße ins Jenseits“, ist der Artikel der Kollegin Angelika Franz betitelt und stammt vom 24.11. Ohne einen einzigen Link wohlgemerkt. Schon am 9.11. brachte AP die Meldung: „Scholar finds Mayans‘ buried highway through hell“. Einen Tag danach erschien die mexikanische El Universal mit dem Titel, der dem aktuellen von SpOn zum Verwechseln ähnlich sieht – wenn man Spanisch spricht: „Hallan en Yucatán camino maya al ‚más allá'“.

Die Story stammt aus dem August – u.a. von Reuters (15.08.) und National Geographic (22-08.): „Portal to Maya Underworld Found in Mexico?“ [mehr Fotos] „According to Maya myth, the souls of the dead had to follow a dog with night vision on a horrific and watery path and endure myriad challenges before they could rest in the afterlife. In one of the recently found caves, researchers discovered a nearly 300-foot (90-meter) concrete road that ends at a column standing in front of a body of water. „We have this pattern now of finding temples close to the water—or under the water, in this most recent case,“ said Guillermo de Anda, lead investigator at the research sites.“

Das ist doch ein sehr interessantes Thema, aus dem man einen hübschen und onlinejournalistisch hervorragenden Artikel machen könnte. Will aber keiner – zu faul, zu belehnungsresistent, zu ignorant. Schon der Name Guillermo de Anda schreit nach einer Suche per Google. Und siehe da: Bei Archaeology’s Interactive Dig kann man ihm und seinem Team beim Forschen und Buddeln zusehen und erfährt viele interessante Details. Von Melisa French stammen auch die beiden Fotos. „Den Einstieg nach Xibalba hat der Forscher nun in den Tiefen Yucatáns gefunden, nahe dem Dorf Tahtzibichen“, formuliert SpOn. „Nun“? Ist schon eine ganze Weile her: Die Fotos wurden im April und im Juni gemacht.

Maya

Reuters verlässt Second Life

ReutersReuters

Die Nachrichtenagentur Reuters verlässt Second Life. Ich hatte auf spiggel.de am 03.03.2007 ausführlich darüber berichtet, was auf dem virtuellen Terrain der Agentur zu sehen ist. (Die Screenshots hier sind von heute.)

Ich bin durch eine Meldung des Standard darauf aufmerksam geworden. Die Begründung von reuters ist korrekt und lehrreich: „Die virtuelle Welt muss zwar nicht um ihren Fortbestand fürchten, doch vor allem die geschäftliche Nutzung von SL scheint sich letztlich nicht erfolgreich durchzusetzen, berichtet der Guardian in seinem Technologie-Blog. Laut dem Reuters-Redakteur, dessen realer Name unbekannt ist, müsse man sich von der Idee verabschieden, dass Second Life eine Business-Applikation sei.“ [Der Standard ist natürlich zu blöd, die Quelle zu verlinken.]

Ja, das wusste jeder, der sich von der Dampfplauderei der Werbefuzzys 2.0 nicht hat einlullen können. Das Verdikt gilt jedoch für alle Web 2.0-Applikationen: Wem es nicht gelingt, virtuelle Loyalitäten aufzubauen, sollte interaktiven Welten fernbleiben. Reuters hat nur Nachrichten geliefert, sonst nichts. Das geht per WWW besser. „‚Obgleich Reuters immer sehr schnell über Neuigkeiten rund um Linden Lab, die Second Life Entwicklung und Markenauftritte in Second Life berichtet hat, so war es nie ein Medium, das direkt den Bezug zum SL-User gesucht hat'“, sagt Silvio Remus vom deutschen Second-Life-Portal SLinside. Recht hat er, der „Silvio Interflug“.

Mediengeflüster

Jacob Augstein über den neuen alten Freitag – die überarbeitete Version der Zeitung soll im April 2009 an den Start gehen: „Auf die Unterzeile ‚Die Ost-West-Wochenzeitung‘ werde ‚Der Freitag‘ künftig verzichten, da Augstein sie für überholt erachtet. „Mich interessiert sozialer Wandel, und der ist in Castrop-Rauxel wie in Cottbus ein Thema“, so Augstein.“

Holtzbrinck führt watchberlin.de nicht mehr weiter, meldet DWSL.de. Ich sehe auf der Website sowieso gar nichts, weil die nicht barrierefrei ist. Geh sterben – ist nicht schade drum. Und die Redakteure dürfen ohnehin woanders weiterarbeiten.

Zeit Online: „Hossein Derakhshan, genannt Hoder, ist in Teheran verhaftet worden. Man wirft ihm nach einem Bericht der Londoner Times vor, er habe “für Israel” spioniert. Was das heißt, weiß man: Hochverrat.“ Boah – Zeit Online setzt sogar einen Link zur Quelle des Berichts! Ist dort die Kulturrevolution des Online-Journalismus ausgebrochen?

Zu einem ähnlichen Theme in NZZ online: „Freiheit für den Gedanken, den wir hassen. Ein amerikanischer Essay über die Redefreiheit.“ Natürlich ein amerikansicher Essay. So etwas würde einem Deutschen nie einfallen. Der weiß gar nicht, was Redefreiheit ist, sondern fordert das Melden, Durchführen und Verbieten des Bösen. „In der Tat sind Differenzen innerhalb der westlichen ‚Wertegemeinschaft‘ auf diesem Feld unübersehbar: So stellen in Europa in mindestens neun Ländern Gesetze das Billigen, Leugnen oder Trivialisieren des Holocausts unter Gefängnisstrafe. Ähnliche Regelungen gelten in einigen osteuropäischen Staaten für das Sprechen über die kommunistische Gewaltherrschaft und in Frankreich für die öffentliche Rede über den Massenmord an Armeniern während des Ersten Weltkriegs. Die EU ist unablässig damit beschäftigt, in ihrem ‚Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit‘ weitere Restriktionen der Meinungsfreiheit zu planen und durchzusetzen. Wo Amerikaner sich auf ein fundamentales Freiheitsrecht berufen, sehen europäische Politiker einen Strafrechtsfall.“ Wir brauchen eine Kulturrevolution in Europa. Aber wo ist die Lobby dafür? Ich sehe sie nicht.

Eine erfreuliche Nachricht: Laut Berliner Zeitung wird Park Avenue eingestellt. „Park Avenue ist das erste Produkt, das den Folgen der Finanzkrise geopfert wird. In einem Brandbrief hat Vorstandschef Bernd Kundrun in ungewohnt offener Form ‚Bereinigungen‘ des Portfolios angekündigt. Titel, ‚die keine Aussicht haben, die Krise zu überstehen‘, würden liquidiert, schmerzliche Eingriffe beim Personalbestand seien unerlässlich.“

Operation „Heiße Luft“ abgeschlossen

Schöner Nachtrag zu meinem heutigen Posting „Schließung der Datenautobahn“. Im law blog schreibt Udo Vetter:

„Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der Aktion ‚Himmel‘. Obwohl 12.570 Internetnutzer ins Visier der Fahnder gerieten und es tausende Ermittlungsverfahren mit Durchsuchungen gab, fehlt eine wichtige Information: Wie viele Beschuldigte sind bislang wegen des Besitzes von Material verurteilt worden, das sie von den Berliner Servern heruntergeladen haben sollen?

Die Berliner Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht einmal in der Lage, eine einzige Verurteilung in ihrem Bezirk zu belegen. (…) In gut einem Jahr ist es also nicht gelungen, den Rechner auch nur eines einzigen Beschuldigten auszuwerten und ihn wegen der Sache vor Gericht zu bringen?

Vielleicht gibt es auch andere Erklärungen. Zum Beispiel die wohlweislich verschwiegene Tatsache, dass die weitaus meisten vom Berliner Landeskriminalamt als kinderpornografisch eingestuften Bilder auf den Berliner Servern überhaupt keine waren, sondern nichtpornografische Nacktbilder.“

Das sind ja schlechte Aussichten für meinen Rechner, der beim LKA Berlin steht. Bin mal gespannt, ob auch nur ein deutsches Medium in der Lage ist, sich ein kritisches Wort zu der „Operation Heiße Luft“ abzuringen. Ich glaube, dass nicht – dazu sind die viel zu feige.

Nachtrag: Ich muss mich korrigieren: In Zeit Online ist ein lesenswerter Artikel zum Thema.

Vom Visionär zum Kapitalvernichter

FTD.de in einem „Dossier – Abstieg einer Heuschrecke“: „David Montgomery hatte einen Traum: Ein Medienimperium aufzubauen, wie es die Branche noch nie gesehen hatte. Nun steht seine Mecom Holding am Abgrund. Der Aktienkurs bricht ein, die Schulden wachsen. Der Konzern muss schrumpfen.“ Wie sagte schon Wilhelm Busch? „Das kommt von das“. Übrigens: wenn die Berliner Zeitung demnächst für einen Euro zu haben sein sollte, würde ich sofort zuschlagen.

Der Aufmerksamkeitstäter, revisited

Kastius

In den letzten Tagen wurde ich mehrfach auf lustige Meldungen auf pressemitteilung.ws angesprochen: „Bomben-Burks beruft sich auf Menschenrechte“ heißt da, und vom einem „Netz-Terrorist Burkhard Schröder“ ist die Rede. Die Website stammt vom Aufmerksamkeitstäter Christoph Kastius, der offenbar wieder einschlägig aktiv ist. Wer mehr über die Hintergründe dieses Herrn wissen will, lese von ihm selbst „Ein psychiatrisches Problem„.

Ich habe mehrfach über Kastius berichtet – nur zur Erinnerung: „Der Aufmerksamkeitstäter“ (26.08.2004, „Vorsicht, Vollmeise!“ (18.11.2005, „Der Irre mal wieder“ (10.03.2006 (als Kastius versuchte, mich in meiner Wohnung zu überfallen), „Ignore the sign „K“!“ (16.08.2006. Das Amtsgericht Tiergarten hat ihn verurteilt; dazu gibt es zahlreiche Kommentare online. Kastius widmet meiner Person sogar eine eigene Website.

Ein trauriger, manchmal aber auch sehr komischer Fall. Man sollte Kastius ein paar Euro in die Hand drücken und als Modell für die grottenmäßige Recherche-Qualität deutscher Medien irgendwo ausstellen. Schon 2004 schrieb ich: “ Dem ‚Hacker mit Ethik‘ ging nicht nur die FAZ auf den Leim. Zahlreiche Zeitungen und Fernsehsender berichteten wohlwollend über Kastius‘ diverse Projekte. Die TAZ weist auf den ‚Volksaufstand‘ hin und suggeriert, der ‚ethische Hacker‘ sei einer der Initiatoren gegen Hartz IV . Attac-Stuttgart zitiert die Website wohlwollend und kritiklos“.

Ich warte darauf, dass mich eine Kollegin oder ein Kollege anruft und fragt, was es mit pressemeldung.ws auf sich habe. Google hilf!

Das BKA als Hüter der Pressefreiheit?

Claudia hat noch einen Artikel in Telepolis geschrieben: „Das BKA als Hüter der Pressefreiheit? – Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1966 in der so genannten Spiegel-Entscheidung die Bedeutung der Presse in der Demokratie so: ‚Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich.‘. Der Bundestag hat jetzt das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) durchgewunken und damit ein eindeutiges Zeichen gegen die Pressefreiheit gesetzt: Deren Schutz würde in das Ermessen des BKA gestellt worden.“

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