Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden

Wikinews, 12.12.2008: – Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts darf Evelyn Hecht-Galinski Henryk M. Broder Pornoverfasser nennen.
In einem Brief, veröffentlicht am 29.04. 2008 auf der Internetseite Das Palästina Portal hatte Hecht-Galinski Broder unter anderem als ‚Pornoverfasser‘ bezeichnet: ‚Im Gegensatz zu den Falschaussagen des ehemaligen St.Pauli-Nachrichten Redakteurs, Pornoverfassers und heutigen Spiegelredakteurs, Ausputzer der Israel-Lobby und Großinquisitors, Henryk M. Broder, ich würde auf meiner ‚Vortragstournee‘ Israel mit den Nazis vergleichen…‘
Broder verklagte Hecht-Galinski auf Unterlassung der Behauptung in der Öffentlichkeit, Broder sei ein Pornoverfasser. Die Klage wurde von der 27.Zivilkammer des Landgerichts Berlin abgewiesen. In dem Urteil wird u.a. darauf verwiesen, dass sich Broder über Hecht-Galinksi und andere Personen in der Vergangenheit unflätig, unsachlich und auch in grob verletzender Weise geäußert habe: ‚Wer das Recht der freien Meinungsäußerung in der Weise benutzt wie der Kläger, muss sich auch selbst deutliche Kritik an seiner Person gefallen lassen.‘ Hecht-Galinski hatte als Beispiele für das pronografische Vokabular Broders die folgenden Zitate angeführt:
* ‚Er wichst zusammen, was zusammen gehört.‘
* ‚Der Wichser vom Dienst.‘
* ‚Keine Pornografie, sondern politisch korrekte Tampon-Prosa: Die Vagina-Monologe mit Promifrauen in Berlin.‘
* ‚Fräulein Krienen zu schade, dass ich mich nicht mit einem Tritt in die Eier bedanken kann, Sie verblödeter Pseudo-Eunuch.‘
Das Gericht bezog sich auch auf Broders Buch Wer hat Angst vor Pornografie? mit Abbildungen von kopulierenden Paaren.“

Ich empfehle insbesonder die Lektüre der Seiten sieben und acht des Urteils zur Lektüre.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden”

  1. hfi am Dezember 15th, 2008 5:41 pm

    sehr gutes Urteil. allerdings hätte man dann auch umgekehrt Broder nicht verknacken dürfen? (ist er doch, oder? habs nicht mehr verfolgt)

    sowieso Schwachfug, dergleichen juristisch klären zu wollen. Mich darf man gerne „Antisemit“ nennen, muss sich dann aber gefallen lassen, als „erwiesener Analphabet und Dössecker-Freund“ tituliert zu werden…;-)

  2. hfi am Dezember 15th, 2008 5:51 pm
  3. admin am Dezember 15th, 2008 6:27 pm

    In beiden Fällen sind es keine letztinstanzlichen Urteile. Broder hat vermutlich aber keine Chance, wenn man sich die Begründung ansieht – es geht schlicht darum, dass auch grober Unfug durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

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