Bayernwahl: CSU kann nicht mehr allein regieren [Update]

Danger from the Deep

Sehr spannendes Ergebnis: Die CSU hat 86 Sitze, alle anderen zusammen 94. Gibt es eine Viererkoalition gegen die CSU? Rechnerisch wäre das kein Problem. [Quelle: Tagesschau, 18.16 Uhr]

Update: Laut BR-online.de (18:12 Uhr): „Ein Viererbündnis gegen die CSU wäre rein rechnerisch möglich. Die FDP wird da nach jetzigem Stand aber wohl nicht mitmachen. ‚Keine Experimente‘, so der Kommentar von FDP-Landeschefin Leutheusser-Schnarrenberger.“ Will die Vorzeige-Liberale etwa mit der CSU? Dass die FDP ständig in alle möglichen Richtungen umkippt, wäre natürlich nicht neu.

Update: Die Tagesschau meldet: „Vielmehr erwägt die SPD und Franz Maget, den anderen ‚kleinen Parteien‘ im Landtag ein Angebot zu machen, um die Regierung ganz zu übernehmen.“ Sollte die SPD versehentlich und urplötzlich vernunftbegabt geworden sein? [Es müss übrigens „erwägen“ heißen, liebe Tagesschau.)

Karl Marx: Das Kapital, reloaded

„Generell muss man wohl sagen, dass gewisse Teile der marxistischen Theorie doch nicht so verkehrt sind.“ (Peer Steinbrück, deutscher Finanzminister)

Schäuble will Nutzung des Internets durch Islamisten erschweren

Heise meldet – leider ohne weitere Details: „Schäuble will Nutzung des Internets durch Islamisten erschweren“. Man glaubt es kaum. Wie will er denn das machen? Ein Nutzer schlägt eine Login-Maske vor. Ich habe das hier umgesetzt – bitte anklicken, bevor Sie ins Internet gehen! (Nicht jugendfrei – eben nur für Islamisten.)

Sind sie Islamist? [] Ja [] Nein [] Weiß nicht

Rechnungshof kritisiert Schäubles Abhörpläne

Vorabmeldung des Spiegel: „Die Rechnungsprüfer monieren in ihrem Bericht vom 18. September, das BVA habe ‚im Auftrage des Bundesinnenministeriums‘ bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Parameter ’so lange geändert, bis sich das gewünschte Ergebnis zugunsten des Bündelungsmodells errechnen ließ‘. Die Prüfer kommen für den Zeitraum bis 2015 auf Ausgaben von insgesamt 132,4 Millionen Euro gegenüber 126,2 Millionen bei der bisherigen, dezentralen Organisation der Abhörtechnik. Nach ihren Berechnungen ergäben sich deshalb finanziell ‚keine Vorteile‘, so die Rechnungsprüfer. Zudem sei die Wahl des BVA als Heimat des Kompetenzzentrums ’nicht nachvollziehbar‘, da das Amt ’nicht über praktische bzw. fachliche Erfahrungen‘ verfüge.“ (Vgl. auch Datenschutz-Blog und Heise.)

Der Trojaner-Hoax, die Wasweissichwievielte

Online-DurchsuchungIn Telepolis lese ich in einem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan: „Dass Online-Durchsuchungen in der Vergangenheit aber anderweitig ohne Rechtsgrundlage durchgeführt wurden, steht zweifelsfrei fest.“

Ach ja? Ich wäre doch sehr gespannt, welche Fakten dafür vorgebracht werden können. Dass es keine Rechtsgrundlage gab, in Bayern schon gar nicht, mag unstrittig sein. Aber es gab bisher auch keine real existierenden „Online-Durchsuchungen“.

Mit dem Thema ist es ähnlich wie mit dem Gottesbeweis. Nicht die Atheisten müssen beweisen, dass es keinen Gott gibt, sondern die Verehrer höherer Wesen, dass es einen gibt. Erfreulicherweise kann man an der Chronologie der Medienberichte zweifelsfrei nachweisen, dass alle voneinander abgeschrieben haben und die These, es habe „Online-Durchsuchungen“ im Sinne Schäubles und Zierckes gegeben, schlicht frei zusammengefaselt wurde. Ich darf eine kurze Passage unsere Buches Die Online-Durchsuchung als Appetizer zitieren? (Erscheint am 29. diesen Monats)

Online-Durchsuchung zum Aussuchen
– Sueddeutsche.de (07.12.2006): „‚Es gab bereits Einzelfälle in Strafverfahren, bei denen richterlich angeordnet solche Durchsuchungen stattgefunden haben’‘, sagt Dietmar Müller, Pressesprecher des BKA in Wiesbaden. Das Verfahren sei relativ neu und erfolge ausschließlich in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und mit richterlichem Beschluss. Aus “ermittlungstechnischen Gründen‘‘ könne Müller nicht sagen, wie die digitale Spionage technisch funktioniert.“
– Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion Die Linke (22.12.2006, Drucksache 16/3787):
„Seit wann wenden deutsche Sicherheitsbehörden das Instrumentarium des ‚heimlichen Abziehens von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software“ (Online-Durchsuchung) an?“ – „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor.“
– Heise Newsticker (25.04.2007): Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon.
„Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können.“
– Tagesschau.de (27.04.2007): „Seit 2005 haben deutsche Geheimdienste nach Angaben des Bundesinnenministeriums knapp ein Dutzend Privatcomputer heimlich via Internet durchsucht.“
– Tagesschau.de (28.04.2007, Wolfgang Wieland im Interview): „Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt..“
– Spiegel Online (09.07.2007, Wolfgang Schäuble im Interview): SPIEGEL: „…wie etwa die heimlichen Online-Durchsuchungen zeigen. Die haben die Sicherheitsbehörden ohne gesetzliche Grundlage jahrelang angewandt. Schäuble: Moment. Es gab einen Anwendungsfall im Inland.“
– Focus Online (05.01.2008): „Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“
– Bundesverfassungsgericht (27.02.2008): „Vereinzelt wurden derartige Maßnahmen durch Bundesbehörden bereits ohne besondere gesetzliche Ermächtigung durchgeführt. Über die Art der praktischen Durchführung der bisherigen ‚Online-Durchsuchungen‘ und deren Erfolge ist wenig bekannt. Die von dem Senat im Rahmen der mündlichen Verhandlung angehörten Präsidenten des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz haben mangels einer entsprechenden Aussagegenehmigung keine Ausführungen dazu gemacht.“
– Spiegel Online (01.03.2008): „Die beiden bekannten Fälle von Online-Durchsuchungen wurden gegen den Berliner Islamisten Reda S., der gute internationale Kontakte in die Dschiahd-Szene [sic] unterhält, und einen Iraner geführt, der der Proliferation verdächtigt wurde.“

Aber weil Juristen den Journalisten irrig über den Weg trauen, ist der Hoax aus der Mediensphäre in die juristische Fachliteratur eingesickert. By the way: Ich habe beim Verlag das Buch Roggans „Online-Durchsuchungen“ angefordert bzw. ein Rezensionsexemplar. Es ergab sich folgende hübsche Korrespondenz:

xxxxx@bwv-verlag.de schrieb:
> Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Rezensionsexemplare nur abgeben
> können, wenn uns eine feste Besprechung mit genauer Angabe der
> Zeitschrift, in der die Besprechung aufgenommen wird, genannt wird.

Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass es auch freie Journalisten gibt, die vorab nicht sagen bzw. bestimmen können, wo eine Rezension erscheint. Aber dann rezensiere ich das Buch „Online-Durchsuchungen“ eben nicht. Sie werden sicher zahllose festangestellte Redakteure kennen, deren Redaktionen das Buch anfordern und sachkundig besprechen
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

Gericht: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

Heise.de meldet: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist. Die mit der Klage einer Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma befasste Kammer vertrat somit die Ansicht, dass die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig sind. Sie befreite die Klägerin daher bis auf Weiteres von der Umsetzungspflicht.“

In der Pressemitteilung des Gerichts, die heise.de leider aus unerfindlichen Gründen nicht verlinkt hat, heißt es: „Die 27. Kammer des VG Berlin hat in einer Entscheidung vom heutigen Tage das Klageverfahren eines Telekommunikationsanbieters ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Kammer sieht einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an. (…) Die Kammer, die schon in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren im November vergangenen Jahres der Beklagten untersagt hatte, gegen die Klägerin Maßnahmen wegen mangelnder Umsetzung der beschriebenen Verpflichtung zu ergreifen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 40/2007), hielt diese entschädigungslose Heranziehung der Klägerin zur Übernahme der genuin hoheitlichen Aufgabe der Überwachung von Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG) bzw. auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).“

Nachtrag: Ich habe mich mit dem Link geirrt. Er bezieht sich nicht auf den obigen Sachverhalt. Eine Presseerklärung zum Fall gibt es noch nicht online. Auch Heise.de hat ein Update gemacht.

Die Rückkehr des Staates

Zeit

Ich hätte gern das kommentiert, was Jens Jessen, Chef des Feuilletons der gedruckten Zeit, auf Zeit online über das Finanzkapital und über Stamokap reloaded (auch bekannt als: Karl Marx hatte wieder mal Recht) zu sagen hat. „Was man aus den Zusammenbrüchen an der Wall Street lernen muss“. Vor allem eins: Jetzt kennen sich auch Feuilletonisten schon bei Wirtschaftsthemen aus. Ich warte darauf, dass Sportreporter demnächst über die „Online-Durchsuchung“ berichten. Übrigens lausche ich zu Fragen der Ökonomie am liebsten Georg Schramm. Der recherchiert ordentlich und zieht die richtigen Schlussfolgerungen: Willkommen in der Anstalt!

Falschmeldung der Tagesthemen zu Exit

Tagesschau

Medien, das wissen wir nicht erst seit Hal Faber von heute, betreiben nicht nur Aufklärung, sondern auch Volksverdummung. Wir alle machen Fehler. Ärgerlich wird es nur, wenn diejenigen, die Falschmeldungen verbreiten, diese weder zugeben noch korrigieren. Die Tagesthemen vom 06.09.2008, 23.15 Uhr, sind ein lehrreiches Beispiel dafür, dass bei bestimmten Themen nicht Recherche, sondern unkritische Public Relations und das Motto „Kopf ab zum Gebet“ angesagt ist.

Die Kernsätze des Beitrags über „Aussteigerprogramme“ für Neonazis: „Die Szene“ werde „immer aggressiver“ (der Komparativ ist bei alarmistischer Attitude gesetzt). „Wer aus der aktiven Neonazi-Szene aussteigen will, dem droht meist brutale Rache.“ – „Das geht kaum ohne Hilfe.“

Das ist natürlich eine urbane Legende und kompletter Unfug. Die Autoren Boris Hermel und Martin Polansky haben offenbar nicht recherchiert, sondern blind alles übernommen, was ihnen von Exit Deutschland eingeflüstert worden ist. [Beim RBB wollte man mir den telefonischen Kontakt zu Hermel wegen einer Stellungnahme nicht herstellen.] Wenn jemand, der den Aussteig zum Beruf gemacht hat wie Matthias Adrian, der „Kronzeuge“ bei Exit, von einer „Hetzjagd im Internet“ faselt, dann muss man jedes Wort überprüfen. Die Fakten sprechen gegen Adrian – die vermeintliche Bedrohung existiert nicht, sondern dient nur der Selbstvermarktung.

Vater aller „Neonazi-Aussteiger ist übrigens Richard Scheringer. Zahlreiche Ex-Nazis haben Bücher geschrieben oder können bestätigen, dass der Ausstieg aus einem sektenähnlichen Milieu keinesfalls gefährlich ist: Ingo Hasselbach, Danny Thüring, Detlef Nolde, Michael Petri, Gabriel Landgraf, Tanja Privenau, Odfried Hepp, Jan Zobel, Stefan Michael Bar, Stefan Jähnel, Jörg Fischer, Michael Wobbe, Christine Hewicker, Nick W. Greger, Torsten Lemmer und Norbert Weidner. Wenn es Hermel und Polansky um ernsthaften Journalismus gegangen wäre, hätten sie mehr als eine Quelle befragt. Bei diesem Thema findet man das aber kaum, sondern nur Lichterkettenträgerei und Moraltheologie mit den seit zwei Jahrzehnten sattsam bekannten sinnfreien Textbausteinen.

Die eigentliche Falschmeldung ist aber die These, das Bundesarbeitsministerium habe den Förderantrag von Exit abgelehnt. Offenbar hielt es die Redaktion der „Tagesthemen“ noch nicht einmal für nötig, dort nachzufragen. Ich habe es getan. Der Antrag war noch gar nicht beschieden worden und wies auch, wie bei anderen Antragstellern, formale Mängel auf. Exit hat also schlicht gelogen. Auf meine Nachfrage bei Exit wurde behauptet, die Lage sei „noch unklar“. Am letzten Montag sei ein Gespräch mit dem Ministerium angesetzt. Auch das war frei erfunden – das Bundesarbeitsministerum wusste davon nichts.

Tagesschau

Ich habe die „Tagesthemen“ drei mal per E-Mail zu einer Stellungnahme aufgefordert – eine Antwort bekam ich nicht. Vielleicht ist die E-Mail in einem virtuellen Bermuda-Dreieck verschwunden, vielleicht ist das Thema auch zu unwichtig, als dass man sich damit befassen müsste.
„Lieber Kollege Hinrichs, ich hätte gern eine Stellungnahme der Redaktion der ‚Tagesthemen‘ zur Sendung vom 06.09.2008, 23.15 Uhr „‚Initiative „Exit‘ für Aussteiger aus der Neonazi-Szene vor dem Aus“.
1. Die Autoren Boris Hermel und Martin Polansky behaupten, das Bundearbeitsministerium habe den jüngsten Förderantrag von Exit abgelehnt. Welche Quelle gibt es für diese These? Die zuständige Stelle im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sagt auf Anfrage, über den Antrag sei noch gar nicht entschieden worden.
2. Welche unabhängigen Quellen gibt es für die These, Exit habe 290 Rechtsextremen zum Ausstieg verholfen? Wurde diese Behauptung überprüft oder beruht sie ausschließlich auf der Selbstdarstellung von Exit?
3. Welche Belege gibt es für die in der Sendung aufgestellte These, Aussteigern aus dem rechtsextremen Milieu drohe „meist brutale Rache“?
4. Warum wird in der Sendung nicht erwähnt, dass Exit auch vom Bundesfamilienministerium gefördert wird?“

Das Hamburger Abendblatt verriet vor fünf Jahren unfreiwillig, wie die Aussteiger-Zahlen von Exit zustandegekommen sein könnten, wenn überhaupt etwas Wahres dran ist: „170 Ausstiegswillige wurden bis heute von „Exit“ betreut. 35 von ihnen haben den Ausstieg geschafft.“ Aber sicher: Jeder, der dort anruft, ist damit offenbar gleich ein „Aussteiger“ und schönt die Statistik. Was „Ausstieg“ bedeutet, kann ohnehin niemand überprüfen.

Man darf sich als Journalist auch mit der „guten Sache“ nicht gemein machen, also auch nicht lügen, um dem Guten zu helfen. Ich zweifele daran, dass „Aussteigerprogramme“ etwas „Gutes“ sind. Man könnte sie ersatzlos streichen, und niemandem würde das unangenehm auffallen. Sie dienen ohnehin der Politik nur als moralischen Feigenblatt. „Gut“ ist die Berichterstattung über das Thema, weil sie als pädagogisch wertvolles Paradebeispiel für mangelnde Recherche und den desaströsen Zustand des Journalismus in Deutschland dienen kann.

Hildegard von Broder

Laut FAZ erhält Henryk M. Broder den Hildegard-von-Bingen-Preis (Die Dame „gilt als erste, aber nicht typische Vertreterin der deutschen Mystik des Mittelalters.“). Broder dazu: „In meiner Jugend war ich ein bekennender Atheist. (…) Später wurde ich Agnostiker, aus Gründen der Logik: Wenn man nicht beweisen kann, dass es Gott gibt, kann man auch nicht beweisen, dass es ihn nicht gibt. Und heute, älter und reifer geworden, glaube ich an Gott. Ich bin überzeugt, dass es ihn gibt, mag er nun Christ, Jude, Muslim, Buddhist, Hindu, Zarathustraner, Mann, Frau oder ein Alien sein. Ich glaube nur nicht an den gütigen, gerechten, allmächtigen Gott. Der Gott, an den ich glaube, ist ein Sadist und ein Zyniker, ein Witzbold und ein Chaot.“ Und: „Ich sorge dafür, dass der Messias nicht kommt und der ganz normale irdische Betrieb weitergeht. Ich sorge dafür, dass Juden und Christen weiter ihre Kirchensteuern zahlen, dass die Priester und die Rabbis nicht arbeitslos werden, dass die Bahnhofsmission, die Caritas, das Müttergenesungswerk und die Aktion Mensch weiterarbeiten können. Und jedes Jahr der Hildegard-von-Bingen-Preis verliehen werden kann.“

Sehr schön auch Broders Passagen über Ersatzreligionen wie den Kommunismus und Barack Obamas „Yes, we can“, das erstens tpyisch für die real nicht existierende Linke in den USA ist, die an soziale Gerechtigkeit nur denken könnte, wenn das eine theologische Kategorie wäre und zweitens zeigt, dass ich vermutlich Recht haben werde mit meiner prophetischen Aussage, dass Obama scheitern wird, weil die USA ein zu rassistisches, bigottes und reaktionäres Land sind, als dass ein liberaler Prediger Präsident würde. (Ein viel zu langer Satz, und ich schweife zu sehr ab.)

Das Schönste kommt bei Broder zum Schluss: „Je länger das ‚Dritte Reich‘ tot ist, umso heftiger wird der antifaschistische Widerstand. Bringen Sie etwas Leben in die Erinnerungssülze, stehen Sie auf, und rufen Sie: ‚Und was ist heute mit den Baha’i?‘ Man wird Sie für verrückt halten. Machen Sie es trotzdem. Hildegard von Bingen hätte es auch getan. Verlassen Sie sich nicht auf Gott, Sie wissen doch: Es rettet uns kein höh’res Wesen, / kein Gott, kein Kaiser noch Tribun. / Uns aus dem Elend zu erlösen / können wir nur selber tun!“

DDR-Test – Was wissen Sie über die DDR?

Ein ganz netter DDR-Test bei Welt online. Ich hatte leider nur 82 Prozent richtige Antworten. „Nach welchem Standard sendete das DDR-Fernsehen in Farbe?“ Boah. Zu schwere Frage.

Die Linke und ihre Abweichler

Einmal stalinistisch, immer stalinistisch. Wer bei der Linken eine andere Meinung hat, wird gemobbt. Es ist wie im DJV. Der Fall Ronald Weckesser zeigt wieder deutlich, dass es bei partei- oder verbandsinternem Streit meistens nicht um die Inhalte, sondern schlicht um Gruppendynamik geht. Jemand wird zum bösen Buben erklärt, weil das den angeschlagenen Laden psychologisch zusammenschweißt. Wer sich den Luxus einer eigenen Meinung jendseit der Parteidisziplin oder -doktrin erlaubt, wird von den Mediokren, die im Normalfall das Sagen haben, instrumentalisiert.

Ich habe mich mit der politischen Meinung Weckessers nicht beschäftigt. Aber das Interview, das er der sächsischen Zeitung gegeben hat, sagt genug: „Wenn, wie in meinem Fall, im Stundentakt vorformulierte Empörungsschreiben aus den Kreisverbänden eintreffen, die dann bündelweise den Fraktionsmitgliedern vorgelegt werden, dann kann ich nur sagen: Die alte Organisation beherrscht man noch perfekt.“ Ja, die typisch scheinheilige deutsche „Empörung“.

Geradezu ekelhaft finde ich die diffamierende Überschrift der Jungen Welt: „Linke will Dresdner Abgeordneten wegen Zustimmung zu Naziantrag ausschließen.“ Das ist gelogen. Mit keinem Wort wird auf das eingegangen, was Weckesser selbst zum Fall sagt. Das Prinzip audiatur et altera pars scheint man bei den „Jungen Welt“ nicht zu kennen. „Darin schrieb der Landtagsabgeordnete bereits am 1. August, daß er die von Andrè Schollbach, Fraktionsvorsitzender der Linken im Dresdner Stadtrat, ‚gepflegte ›Anti-Nazi-Hysterie‘ für bekloppt und unpolitisch‘ halte.“ Der MDR: „Landesvorsitzende Cornelia Ernst wirft dem Finanzexperten vor, er habe mit seiner Zustimmung den ‚antifaschistischen Konsens‘ der Partei aufgekündigt.“ [Über Cornelia Ernst bei Wikipedia: „Nach dem Abitur 1974 und dem Eintritt in die SED machte Cornelia Ernst 1979 den Abschluss als Diplom-Pädagogin. Sie wurde 1983 mit der Arbeit ‚Zur Geschichte des Internationalen Frauentages in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Gebiet der DDR (1945/46 – 1961)‘ an der Universität Leipzig promoviert.“ Die Dame weiß, was ein „Konsens“ ist. Harhar.]

Dieser so genannte „antifaschistische Konsens“ ist ein Schmarrn und nur eine Tarnbezeichnung für Parteidisziplin jenseits der Inhalte. Es wird ja wohl erlaubt sein, über den Kampf gegen Rechts unterschieldicher Meinung zu sein, sowohl über die Art und Weise als auch über die Inhalte. Die Linke ist dabei bisher kaum durch argumentative Brillianz oder originelle Ideen aufgefallen, sondern nur durch die sattsam bekannten inhaltsleeren Textbausteine wie „Nazis raus aus dem Internet.“

Es geht also darum, dass Weckesser die dauerempörten Lichterkettenträger offenbar für bekloppt hält. Ich übrigens auch. Aber wenn ich in einer Partei Mitglied wäre, würde man mich vermutlich im monatlichem Rhythmus versuchen auszuschließen wie früher im DJV Berlin.

Andererseits ist auch die Überschrift bei Welt online suggestiv und falsch: Um Weckessers Kritik an Lafontaine geht es überhaupt nicht. Es geht darum, wie eine Partei, die sich offenbar nur demokratisch übertüncht hat, mit interner Kritik umgeht und was die Parteiführung machen kann und macht, wenn ein Ortsverein durchdreht und ein SED-Revival veranstaltet.

Der Weckesser ist mir spontan sympathisch, weil er cool bleibt: „Sollte es zu einem Beschluss über einen Ausschluss kommen, warte ich auf eine schriftliche Begründung und werde davon meine Entscheidung – Klage oder nicht – abhängig machen.“ Genau. Die haben juristisch keine Chance. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Hoffentlich bleibt er hart. Und aus eigener Erfahrung kann ich ihm raten: Drinbleiben! Woanders ist es genauso. „Und im Moment ist es doch so, dass sich alle Parteien auf das Superwahljahr 2009 vorbereiten. Da braucht keiner zusätzliche ‚Prominenz‘ wie mich. Quod erat demonstrandum. Parteien sind für Leute, die gern eine stromlinienförmige Meinung haben, wie etwa die Mehrzahl der Journalisten.

Palins holy E-Mails

e-mail.zip

Auf cryptome.org findet man jetzt die Datei palin-email.zip – der Inhalt einiger Mails sowie Betreffzeilen und die E-Mail-Kontaktliste von Sarah Palin. Auf John Young ist eben Verlass. Die hier abgebildete E-Mail stammt von Amy McCorkell. Weitere Screenshots bei gawker.com.

Der Baader-Meinhof-Komplex

Zeit online lässt Gerhart Baum über den RAF-Film „Der Baader-Meinhof-Komplex“ zu Wort kommen: „Wichtige Zeitumstände bleiben leider ausgeblendet – so der zeitweilig von Teilen der öffentlichen Meinung und der Politik aufgeheizte Taumel in Panik und Hysterie. Heinrich Böll sprach 1972 vom »Notstand des öffentlichen Bewusstseins« und zielte damit auf diejenigen, die glaubten, man müsse den Krieg gegen Terroristen ausrufen. Ausgeblendet bleibt auch die Instrumentalisierung des Terrors für politische Zwecke, durch die sich der Rechtsstaat selbst in Gefahr brachte. (…) Unsere Grundrechte werden im Kampf gegen den Terror beschädigt – damals wie heute (…) Wenn wir eines aus dem Umgang mit dem RAF-Terrorismus lernen können, dann ist es dies: Angst darf unser Denken nicht vergiften. Wir müssen uns auch heute dagegen wehren, dass uns Bedrohungen wie der Dschihad-Terrorismus mental beherrschen und zu Sicherheitsmaßnahmen verleiten, die die Freiheit ohne Not beschädigen.“

Hausdurchsuchung beim Pressesprecher der Piratenpartei

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Es gruselt mich. „Hausdurchsuchung bei Piratenpartei„, berichten netzpolik.org, ein dünner Artikel bei Heise und die Frankfurter Rundschau. Andreas Popp, der bayerische Vorsitzende der Piratenpartei zu netzpolitik.org: „Also der Durchsuchungsbefehl wurde ausgestellt vom Amtsgericht München in einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses (internes Schreiben des Justizministeriums vom 13.12.07). Unser Pressesprecher (…) wurde deshalb als Zeuge (ja, als Zeuge!) durchsucht, natürlich ohne Vorwarnung um 5 Uhr früh ausm Bett geholt und es wurde ihm angedroht seine gesamten Datenträger zu beschlagnahmen wenn er nicht bei den Ermittlungen kooperiert.“

„In dem Dokument ging es um den Einsatz von Bundestrojanern in Bayern ohne gesetzliche Grundlage, u.a. um Skype-Kommunikation überwachen zu können. Man kann jetzt wohl davon ausgehen, dass das Dokument echt ist.“ (vgl. Screenshot). Die Verschwörungstheorie bei Heise, es wäre eventuell ein „Bundestrojaner“ zum Einsatz gekommen, teile ich nicht. Erstens handelt es sich IMHO hier um das Thema Telekommunikationsüberwachung, also das Abhören eines laufenden Kommunikationsvorgang. Es handelt sich theoretisch also das, was unter Quellen-TKÜV gehandelt wird. Skype kann man nicht abhören, das hat auch BKA-Chef Jörg Ziercke im Innenausschuss des Bundestags jüngst wiederholt. Also wollen die Ermittler zweitens, wie aus dem Dokument hervorgeht, „auf dem Rechner des Betroffenen“ eine spezielle Software installieren. Von „online“ ist nicht die Rede. Sie müssten also vorher heimlich in dessen Wohung einbrechen, was in Bayern nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vom 22 Juli 2008 erlaubt ist. (Alle Juristen halten das für verfassungswidrig.) Interessant ist, dass die Firma, die diese Software herstellt und vermietet (!), genannt wird. Es ist die DigiTask GmbH in Haiger. „Die DigiTask GmbH ist bundesweit führender Anbieter von speziellen Sicherheits- und Kommunikationslösungen für Behörden.“

Skype Journal über DigiTask „DigiTask can read SSL encrypted communications between your browser and a secure web site, like Skype.com. The better to see your Skype and PayPal accounts. (…) Skype conversations are only as secure as the PCs of all parties to a conversation. (…) If legitimate government public servants can buy these tools, there must also be a dark market.“

Udo Vetter hat noch untertrieben: „‚Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen. Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen.‘ (…) Skandalös sei das Vorgehen der Polizei auch deshalb, weil der Pressesprecher laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als ‚unbeteiligter Dritter‘, also als Zeuge eingestuft werde.“

Das wird langsam zu einem bayerischen Horrorfilm. Die dortigen Wähler sind aber offenbar zu blöd, um sich für so etwas zu interessieren. Ich wünsche jedem CSU-Wähler, dass ihn jeden Morgen um fünf ein Polizist aus dem Bett zerrt, die Möbel durcheinanderstellt und alle privaten Unterlagen beschlagnahmt.

Nachtrag, 20.09.2008 auf netzpolitik.org: „Nach Serverbeschlagnahmung nun Uni-Sperrung?“

US-Geheimdienste: Terroristen könnten Online-Rollenspiele zur Planung von Anschlägen nutzen

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Heise berichtet: „In den US-Geheimdiensten wird daher befürchtet, dass möglicherweise virtuelle Welten wie Second Life oder vor allem Online-Rollenspiele mit Millionen von Spielern eine Möglichkeit bieten könnten, um heimlich Pläne auszuhecken oder sich zu verabreden.“ Ich sag’s ja! Ich habe es selbst gesehen und sogar mitgemacht, wie auf den Screenshots eindeutig zu sehen ist. Von meiner Marinebasis in Cymric aus habe ich mit Al-Kaida-Kadern und Marineoffizieren der Taliban geübt, wie man mit meinem neu gekauften U-Boot virtuelle Segelschiffe torpediert. Bitte nicht weitersagen, sonst lande ich in Guantanamo! Übrigens habe ich die blöde Blockhütte am Strand abgerissen und einen Leuchtturm hingestellt, dass die Terroristen mit ihren Booten mir nicht gegen die Mole fahren.

BKAG-E vor dem Innenausschuss

Bundestag

Zugegeben: Ich habe mich gestern während der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages ziemlich aufgeregt. Das ist unprofessionell. Man merkt das unserem Telepolis-Artikel an.

Ich bin ausnahmsweise vollständig Fefes Meinung: „Der aktuelle Kriegsschauplatz ist nicht, ob wir den Bundestrojaner kriegen, sondern ob sie heimlich in die Wohnung einbrechen dürfen, um ihn zu installieren.“ Auch, dass der Kollege Krempl offenbar auf einer anderen Veranstaltung war ich Leitner und ich. Die Meldung in der Tagesschau überrascht mich mittlerweile gar nicht – beim Thema „Online-Durchsuchung“ haben sie ohnehin groben Unfug verbreitet. Kai Raven hat alles mitgeschrieben, deshalb muss ich meine Notizen hier nicht noch einmal bloggen.

Im Gegensatz zu Fefe war mein Favorit Roggan. Ich habe in der Pause mit ihm ein paar Worte gewechselt. Meinem Eindruck nach war er deshalb so zurückhaltend, weil er genau wusste, dass es kaum jemanden interessierte, was er zu sagen hatte, und dass die Angelegenheit eine bloße Farce war. Leider fragten die Vertreter der Parteien nur diejenigen Experten, die sie selbst eingeladen hatten. Ich habe mich auch darüber geärgert, dass Petra Pau und Ulla Jelpke Fragen an Jörg Ziercke vom BKA stellten. Ich hätte diesen erbärmlichen Schwätzer nicht so zu Wort kommen lassen. Ziercke muss man live erlebt haben: Ich frage mich, wie jemand, der so dumm und zum Teil primitiv argumentiert, eine solch große Behörde überhaupt leiten kann, ohne dass alles drüber und drunter geht. Roggan hat, wenn er gefragt wurde, scharf argumentiert und subtil verdeutlicht, wo er den Hebel ansetzen wird. Er wird, wie auch Gerhart Baum, das Gesetz juristisch angreifen. Und ich wette, dass das Bundesverfassungsgericht auch das BKA-Gesetz in die Tonne treten wird. Diejenigen Herrschaften, die das verabschieden wollen, sind schlicht belehrungsresistent.

Sehr gut gefallen hat mir „Paulus“ Hansjörg Geiger, der jede Menge Dreck am Stecken hat, aber sich offenbar auf die Seite der Guten schlagen will. Seine Empörung über das Ansinnen von heimlichen Durchsuchungen wirkte sehr echt.

Aber doch noch ein paar Stichpunkte, die ich im Artikel nicht erwähnt habe: Kutscha kritiserte, dass nicht geregelt sei, welche Daten wann an ausländische Geheimdienste übermittelt würden. Einige der neuen Befugnisse des BKA hätten keinen Terrorismus-Bezug – wie zum Beispiel das Recht, Platzverweise zu erteilen. Das sei doch eine „James-Bond-Persiflage“.

Möllers meinte, dem BKA würden jetzt alle Befugnisse und Kompetenzen gegeben, die bisher schon die Geheimdienste hätten. Die Gesetzgeber betreibe offenbar nur noch „Verfassungsgerichtsexegese“, anstatt selbst Gesetze zu gestalten. Es könne nicht sein, dass die gesetzlichen Normen immer nur „so gerade an der Verfassungsgemäßheit entlangschrappen.“

Poscher sah die vom Grundgesetz vorgeschriebene Trennung von Poliezi und Geheimdiensten relativiert.

Roggan: Bis jetzt gebe es keinen Nachweis, dass die Befugnisse der Online-Durchsuchung unverzichbar seien. Die Prävention habe Einzug in das Strafrecht gehalten. Der Personenkreis der „Gefährder“ werden unverhältnismäßig ausgeweitet. („Wir sind alle Gefährder“ war mein erster Arbeitstitel für den Telepolis-Artikel) Wenn man das durchsetzen wolle, was geplant sei, müssten sie das Grundgesetz ändern.

Kabarettreif war Wolfgang Wieland, der nicht nur so laut redete, dass man ihn gut verstand, sondern auch witzig argumentierte. Es gebe im Übrigen keine Definition des „Internationalen Terrorismus“, auch die Autonomen in Heiligendamm könnte man in Zukunft als terroristische Vereinigung ansehen. Es sei im Gesetzentwurf von „ideologischen Strömungen“ die Rede. Reiche es aus, dass ein Terrorist fernsehe und sich „deshalb“ als „international“ einschätze, dass er zu einer terroristischen Vereinigung werde? Poscher hielt diese fehlende Definition gleich für verfassungswidrig.

Fazit: Es kommt noch einiges auf uns zu. Von der CDU und der SPD ist rein gar nichts zu erwarten. Die würden alles abnicken, selbst ein Ermächtigungsgesetz. Sie würden es noch nicht einmal merken. Man kann nur hoffen, dass die niemals eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag kriegen. Dann könnte selbst das Bundesverfassungsgericht gegen die zahlreichen Verfassungsfeinde im Bundestag nichts ausrichten.

Auf meinem Foto ist der Ausschuss-Vorsitzende Edathy zu sehen, der ein Interview gibt. Ich hatte aber keine Gelegenheit, ihn zu begrüßen.

Des Zierckes neue Gesetze

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Des Zierckes neue Gesetze – Die innenpolitischen Scharfmacher sagen offen, was sie wollen: Wohnungen heimlich durchsuchen und informationstechnische Systeme verwanzen und manipulieren. Nur das Grundgesetz steht dem noch im Weg.“

509.421 Sprengstoff- und Bombenbauanleitungen in Deutschland

Die irren Filter- und Zensurfreunde von der PAN AMP AG haben wieder eine lustige Pressemeldung rausgehauen: „Sprengstoff- und Bombenbauanleitungen wurden per Robot-Technologie im Internet analysiert und bewertet. Eines der Ergebnisse: Der steile Anstieg auf 509.421 detektierte Sprengstoff- und Bombenbauanleitungen in Deutschland führte bereits zu zahlreichen Verletzungen der meist jugendlichen Nachbauer, auch Todesfälle konnten dem Nachbau gefährlichster Internet-Anleitungen zugeordnet werden. (…) Die größte Anzahl gefährlicher Sprengstoff- und Bombenbauanleitungen auf einem Server wurden im September 2008 auf dem Stadtgebiet Berlins analysiert.“ Meinen die damit burks.de? [via netzpolitik.org: „Auf die Bevölkerung hochgerechnet kommt also jeden 160. Bürger eine Bombenanleitung“.] Die Deutschen – offenbar ein Volk von Bombenbauern! By the way. Welche Ärztegattung wäre für die „Internetsicherheitsfirma“ und Konsorten zuständig?

Quellen zum Weiterlesen:
Wikipedia: Sprengstoff
Wikipedia: Explosive material
University of Mississippi: Explosive Materials Disposal
Prof. Blumes Bildungsserver: Über die Leichtigkeit, Spreng- und Kampfstoffe herzustellen
Reference.com: Explosive material
Documentation and Diagrams of the Atomic Bomb
de.sci.misc: Einfuehrung in die Sprengchemie
Links zur Pyrotechnik

Ypsilanti – „Müntefering“

Das Fake-Gespräch zwischen Ypsilanti und „Müntefering“ (Jochen Krause von Radio ffn) ist jetzt auf Youtube. Spiegel online berichtet zwar, verlinkt es aber nicht. (Es könnte vermutlich die Rezipienten sittlich gefährden.)

Litauen und die jüdischen Partisanen, reloaded

Jüdische Partisanen

In meinem Telepolis-Artikel über den jüdischen Widerstand in Litauen in den 40-er Jahren habe ich einen sehr interessanten Link vergessen – den Jäger-Bericht im Original. „Der „Jäger-Bericht“ wurde von dem SS-Standartenführer Karl Jäger verfasst. Jäger war Befehlshaber des Einsatzkommando 3, einer Untereinheit der Einsatzgruppe A. Der Bericht enthält eine Aufstellung aller von Juli bis November 1941 ermordeten Juden, Kommunisten und politischen Kommissare in Litauen und Weißrussland. Innerhalb dieser fünf Monate ermordeten allein die Angehörigen des Einsatzkommandos 3 laut dieser detaillierten Aufstellung 137.346 Menschen.“

Mein Ekel, wenn ich heute irgendwo das Unwort „Durchführung“ höre, bestätigt sich wieder, wenn ich den SS-Standartenführer Karl Jäger im Original lese:

„Die Durchführung solcher Aktionen ist in erster Linie eine Organisationsfrage. Der Entschluss, jeden Kreis systematisch judenfrei zu machen, erforderte eine gründliche Vorbereitung jeder einzelnen Aktion und Erkundung der herrschenden Verhältnisse in dem betreffenden Kreis. Die Juden mussten an einem Ort oder an mehreren Orten gesammelt werden. An Hand der Anzahl musste der Platz für die erforderlichen Gruben ausgesucht und ausgehoben werden. Der Anmarschweg von der Sammelstelle zu den Gruben betrug durchschnittlich 4 bis 5 km. Die Juden wurden in Abteilungen zu 500, in Abständen von mindestens 2 km, an den Exekutionsplatz transportiert. Welche Schwierigkeiten und nervenaufreibende Arbeit dabei zu leisten war, zeigt ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel: In Rokiskis waren 3208 Menschen 4 1/2 km zu transportieren, bevor sie liquidiert werden konnten. Um diese Arbeit in 24 Stunden bewältigen zu können, mussten von 80 zur Verfügung stehenden litauischen Partisanen über 60 zum Transport, bezw.bezw. zur Absperrung eingeteilt werden. Der verbleibende Rest, der immer wieder abgelöst wurde, hat zusammen mit meinen Männern die Arbeit verrichtet.“

Im deutschen Wikipedia-Eintrag zu Rokikis fehlt jeder Hinweis zum Massenmord an der jüdischen Bevölkerung.

Sehr interessant und zu empfehlen ist übrigens die Website „Until Our Last Breath“ speziell zu den jüdischen Partisanen im Forst von Rudniki. Die habe ich zwar verlinkt, aber nur auf das Foto von Shmuel Kaplinsky. Auch einige andere der im Artikel erwähnten Partisanen sind dort abgebildet (vgl. Foto von untilourlastbreath.com).

„The Russian partisans received drop shipments of goods into the forest from Moscow. The Jewish partisans hoped for Russian cooperation since they had plenty of weapons to go around, but they refused to arm them. In many instances the Russian partisans, like the Polish, and Lithuanian partisans were anti-Semitic, and the Jews had to watch their backs“. – „The Germans never followed them back into the forests. Instead the Germans gave weapons to the locals to shoot, and hunt down the partisans.“

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