Gericht: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

Heise.de meldet: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist. Die mit der Klage einer Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma befasste Kammer vertrat somit die Ansicht, dass die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig sind. Sie befreite die Klägerin daher bis auf Weiteres von der Umsetzungspflicht.“

In der Pressemitteilung des Gerichts, die heise.de leider aus unerfindlichen Gründen nicht verlinkt hat, heißt es: „Die 27. Kammer des VG Berlin hat in einer Entscheidung vom heutigen Tage das Klageverfahren eines Telekommunikationsanbieters ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Kammer sieht einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an. (…) Die Kammer, die schon in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren im November vergangenen Jahres der Beklagten untersagt hatte, gegen die Klägerin Maßnahmen wegen mangelnder Umsetzung der beschriebenen Verpflichtung zu ergreifen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 40/2007), hielt diese entschädigungslose Heranziehung der Klägerin zur Übernahme der genuin hoheitlichen Aufgabe der Überwachung von Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG) bzw. auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).“

Nachtrag: Ich habe mich mit dem Link geirrt. Er bezieht sich nicht auf den obigen Sachverhalt. Eine Presseerklärung zum Fall gibt es noch nicht online. Auch Heise.de hat ein Update gemacht.

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Kommentare

One Kommentar zu “Gericht: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen”

  1. bendrath am September 23rd, 2008 8:56 pm

    Die Entscheidung vom Juli, die du hier zitierst, bezieht sich auf die Auslandskopf-Überwachung, nicht auf die Vorratsdatenspeicherung.

    Heise ist übrigens (und daher auch ich bei netzpolitik) dem vorschnellen Geschäftsführer der klagenden Firma auf den Leim gegangen, der ein Schreiben des Gerichts mit „möglicherweise könnte“ bereits als Entscheidung interpretiert hatte. Siehe die Updates bei heise und bei uns.

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