PrivacyBox, revisited

Heise über Whistleblower-Plattformen und die Privacybox der German Privacy Foundation, „das älteste System dieser Art“: „‚Die ursprüngliche Intention, dass (Online-)Journalisten ihre Privacybox-Kontaktseite als Kontaktmöglichkeit für Whistleblower anbieten, scheint sich nicht erfüllt zu haben. Zumindest sind uns keine Postfächer bekannt, die von Medien wie heise online genutzt werden,‘ erklärte Neß.“

Das hätte mal jemand den Leyendecker fragen sollen, obb er weiß, was die PrivacyBox ist oder wie man wikileak anonym Unterlagen zu schicken könnte. Es gibt schon einige wenige Kollegen, die das System nutzen. Aber der Rest lebt wie gewohnt hinter dem Mond, vom Verschlüsseln der E-Mails ganz zu schweigen. Deutscher Journalismus eben.

Die fünfte Gewalt

„Die fünfte Gewalt“ ein lesenswerter Artikel auf Telepolis: „Wenn die „vierte Gewalt“ von Macht-und Wirtschaftsinteressen korrumpiert ist und ihrem demokratischen Wächteramt nicht mehr nachkommt, ist eine fünfte Gewalt nötiger denn je: Wikileaks!“ So ist es. Wikileaks gibt es nur, weil die klassischen Medien von den Zuträgern und Informanten nicht mehr ernst genommen wurden.

Limited access to the internet

free_assange

Der britische Guardian berichtet, dass Assange in Einzelhaft verlegt worden ist und dass er „begrenzten Zugang“ zum Internet („Limited access to the internet“) bekommt.

Das ist ja wieder zum Totlachen. Zuerst werden sie natürlich Keylogger installieren, damit sie notfalls alle Passworte abgreifen, die er eingibt. Sie werden ihm verbieten, die Browser-Einstellungen zu verändern, dass er die History (auf welche Website er wann war) speichern muss. Sie werden ihm E-Mail verbieten (er wäre ja schön blöd, wenn er vertrauliche Postkarten aus dem Knast schreiben würde).

Einen „begrenzten“ Zugang zum Internet gibt es nicht. Man kann alle Filter mit wenigen Mausklicks umgehen; das wissen DAUs eben nicht. (Deswegen wird das bei Spiegel Offline wie gewohnt unkritisch einfach wiederholt, ohne – was eine journalistische Pflicht wäre – das angemsssen zu kommentieren. Und natürlich erwähnen sie ihre Quelle, den Guardian, aber verlinken sie nicht – die Leser könnten ja auf die Idee kommen, dass das Original besser ist als das Abgeschriebene bei Spiegel Offline – und abwandern- wie ich.)

Ceterum censeo: Free Assange!

Kriegsgerät Serverplatz und Wikileaks

Kriegsgerät Serverplatz – lesenswertes Posting von Udo Vetter (lawblog) über Wikileaks und die Pressefreiheit.

Zwei Hähne, die um die gleiche Henne kämpfen

Von den Interviews im Print-Spiegel halte ich für gewöhnlich nicht sehr viel, zumal die alle „autorisiert“ sind, also nichts enthalten, was dem Gesprächsteilnehmer missfallen könnte. Das sind also keine journalistischen Interviews, sondern Pressemitteilungen, die sich als Interview kostümieren.

Heute habe ich das Interview mit dem ehemaligen Geheimdienstchef von Saudi-Arabien gelesen. Dieser Turki Bin Faisal ist offenbar cool und clever und natürlich viel weltläufiger als unsere einheimische Schlapphut-Mischpoke. „Heute finde ich im Internet Dinge, für die ich früher hundert Agenten hätte aussenden müssen.“ Wie wahr.

Wahr ist auch sein Statement: „Premier Netanjahu zieht Gewinn aus dem Iran-Konflikt. Unter dem Banner der Bedrohung durch Teheran steuert er nicht nur in Israel die öffentliche Meinung, sondern auch weit über Israel hinaus. Irans Präsident Mahmud Ahmadineschad macht es übrigens genauso. Der erzielt in seinem Land mit keinem Thema so hohe Zustimmungsraten wie mit dem Nuklearprogramm. Das sind zwei Hähne, die um die gleiche Henne kämpfen.“

[Bitte selbst ausfüllen] fordert [bitte selbst ausfüllen]

„Für kommendes Jahr wird ein Gesetzentwurf der US-Regierung erwartet, durch das Internet-Telefonate einfacher abgehört und verschlüsselte E-Mails sowie Chat-Nachrichten besser überwacht werden sollen“, berichten Heise und netzpolitik.org.

Wie will man verschlüsselte Nachrichten „überwachen“? Von einem journalistischem Text erwarte ich, dass derartige sinnfreie Textbausteine zerhauen und der Unfug, der sich in ihnen verborgt, dem Publikum deutlich gemacht werden. Auch IRC-Nachrichten kann man nicht „überwachen“; ja, man kann sogar verschlüsselt chatten.

„Das wirklich fürchterliche bei derart dummen Vorschlägen ist daher leider, dass helle Köpfe kostbare Zeit dafür opfern müssen, sich zu diesem Unsinn zu äußern“, steht bei netzpolitik.org. Full ack. Aber was das heisst, wissen die DAUs auch wieder nicht.

Verschwörungstherorien leben davon, dass sie immer und immer wiederholt werden. Wie heute leider auch bei Heise anlässlich eines dummdreisten Rülpsers des sattsamm bekannten Schünemann, der aus irgendwelchen Gründen „Innenminister“ in Niedersachsen ist. (Für die Nachgeborenen: wir hatten diesen Herrn hier schon vor fünf Jahren durchgenommen.)

„Weiter drängt der Innenminister auf neue Befugnisse für die Länderpolizeien wie Online-Durchsuchungen von IT-Systemen oder ‚präventive Überwachungen von Telefonaten und E-Mails‘. Bisher ist die Einsatzmöglichkeit entsprechender Spionagesoftware dem Bundeskriminalamt (BKA) vorbehalten, das davon bis zum Frühjahr nach eigenen Angaben aber noch keinen Gebrauch gemacht hatte“, schreibt Krempl und erwähnt mit keinem Wort, dass es eine derartige Software weder jemals gegeben hat noch dass es sie geben könnte. Ohne Beweise glaube ich sowieso kein Wort. Krempls suggestive Formulierungen nenne ich unseriös. Ich warte darauf, dass jemand „präsentiv“ meine E-Mails überwacht. Probiert es doch!

„If crypto is outlawed, only outlaws will have crypto.“ Yeah.

[Bitte selbst ausfüllen] warnt vor [bitte selbst ausfüllen]

warnt vor

Ich bin auch Berliner und ich warne nicht vor Anschlägen, weil wir das schon seit Jahren mit immer den gleichen Textbausteinen hören. „Schily warnt vor akuter Terror-Gefahr“. (Spiegel offline, 06.12.2002). Warum drucken die diese Lobbyismus-Agitprop eigentlich immer wieder ab? (Ich trage auch keine auffälligen Ringelsocken.)

Verdächtiger Code bei Twitter gefunden

twitter

Da müssen sie aber noch kräftig üben bei Spiegel offline mit den neuen Medien. Das kommt davon, wenn man alles von Bill Gates übernimmt und unbedingt in HMTL schreiben will wie Werbeagenturen – anstatt American Standard Code for Information Interchange. By the way: read the TEN-Standard!

Terror-Schule Internet und Bombenbauanleitungen reloaded

Vor acht Jahren publizierte ich auf meinem Blog eine Einführung in die Sprengchemie. Ich hatte den Artikel jedoch nicht selbst verfasst, er war ein Zitat aus dem Usenet – aus der Newsgroup de.sci.misc vom 27 März 1995 (!). Der Appendix „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ stammte ebenfalls nicht von mir, sondern war aus öffentlich zugänglichen seriösen Quellen wie etwa Wikipedia, Prof. Blumes Bildungsserver für Chemie, dem ICBP (Informationszentrum Chemie Biologie Pharmazie ETH Zürich) und der Website der University of Mississippi zusammengestellt worden.

Wegen der allgegenwärtigen medialen Hysterie, wenn nur das Reizwort „Bombenbauanleitung im Internet“ fällt: Es ging und geht hier nicht darum zu demonstrieren, wie man „Bomben“ baut, sondern um Sprengstoffe.

Die Berichte zahlreicher deutscher Medien zum Thema Bombenbauanleitungen“ sind schlicht Lügenmärchen, deren dubiose Quellen aber schnell enttarnt werden können. Peter Mühlbauer schrieb zum Beispiel am 28.02.2007 in Telepolis: „In zahlreichen Pressemeldungen und Rundfunkberichten zu angeblichen Internet-Gefahren tauchen mittlerweile Bezüge zu der Hamburger Firma [PanAmp] auf. Weingarten spricht in den Panorama-Beiträgen von ‚4000 neuen Bombenbau-Anleitungen‘ jeden Monat im Internet und einer Gesamtzahl von rund 200.000 derartigen Instruktionen im deutschsprachigen, von 600.000 im internationalen Netz. Die Antwort auf die Frage, wie Bombenanleitungen in einer Größenordnung der Einwohnerzahl von Dortmund von einer Szene überwiegend jugendlicher ‚Knall-Köpfe‘ produziert werden können, bleibt Pan-Amp-Chef Weingarten schuldig.“

Kein Wunder – es ist ja auch gelogen. Das hinderte Wolfgang Kohrt in der Berliner Zeitung nicht daran, diesen groben Unfug unkritisch am 13.02.2007 nachzubeten. Wie viele unabhängige Quellen hatte Kohrt befragt? Antwort: Keine – es geht ja um Moraltheologie und nicht um die Realität.

Es würde mich nicht wundern, wenn sich irgendwann ein „Komittee für undeutsche Umtriebe um Internet“ bilden würde – analog zum House Un-American Activities Committee der 30-er Jahre in den USA. Vorformen dazu gibt es ja schon. Wikipedia schreibt zur damaligen öffentlichen Hysterie in den USA: „Von dem Standpunkt vieler konservativer amerikanischer Bürger aus war damals die Unterdrückung von Radikalismus und radikalen Organisationen in den USA ein Kampf gegen ein gefährliches subversives Element, eine von einer fremden Macht kontrollierte fünfte Kolonne. Diese Gefahr für das Land rechtfertigte in deren Augen auch extreme, sogar illegale Methoden. Die Menschen- und Grundrechte der Personen, die während des Konfliktes belangt wurden, weil sie der Spionage verdächtigt wurden, wurden dabei häufig grob verletzt.“

Man muss nur wenige Worte auswechseln, um das zu aktualisieren: Von dem Standpunkt vieler konservativer deutscher Bürger ist die Unterdrückung von Terrorismus und terroristischer Organisationen vor allem in Internet ein Kampf gegen eine von Al Kaida kontrollierte fünfte Kolonne. Diese Gefahr für das Land rechtfertigt in deren Augen auch extreme, sogar illegale Methoden. Die Menschen- und Grundrechte der Personen, die belangt werden, weil sie verdächtigt wurden, „Bombenbauanleitungen“ ins Internet gestellt zu haben, wurden dabei grob verletzt.

Die Medien spielen dabei natürlich mit. Das Hamburger Abendblatt (14.06.2010): „Splitterbombe vermutlich (!) mit Internet-Anleitung gebaut – Sicherheitsexperten warnen vor gefährlichen Websites“. (Quelle: Weingarten, wer sonst). Das Magazin der Süddeutschen Zeitung (17/2010): „Es ist also erschreckend leicht, im Netz ein Bombenrezept zu finden.“ (Quelle: Weingarten, wer sonst). Der stern (18.02.2009): „Eine ganz neue Form von Terroranschlägen mit verheerenden Folgen lässt sich einfach per Internet-Anleitung planen.“ (Quelle: Weingarten, wer sonst).

Der deutsche Journalismus spielt – mit sehr wenigen Ausnahmen – beim Thema „Bombenbauanleitungen im Internet“ eine jämmerliche Rolle; er gibt ein geradezu erbärmliches Bild ab. Ich erkläre dieses Phänomen mit der im Ausland „berühmten“ German Internet Angst. Die Link- und Recherche-Phobie bei allen Themen, die im weiteren Sinn mit dem Internet zusammenhängen, ist eine Art Exorzismus, eine magische Handlung, die das Böse, Unbekannte, nicht Verstandene vertreiben oder besänftigen soll.

By the way: www.burks.de/kawumm.html ist jetzt wieder online.

Why I Support Legal Marijuana

George Soros schreibt im Wall Street Journal: „Regulating and taxing marijuana would simultaneously save taxpayers billions of dollars in enforcement and incarceration costs, while providing many billions of dollars in revenue annually. It also would reduce the crime, violence and corruption associated with drug markets, and the violations of civil liberties and human rights that occur when large numbers of otherwise law-abiding citizens are subject to arrest. Police could focus on serious crime instead.“ Jetzt will er für die Kampagne. Marihuana zu legalisieren, eine Million Dollar spenden.

Deutsche Medien wie Spiegel offline verlinken den Original-Artikel nicht, vermutlich weil sie befürchten, das Publikum würde sittlich gefährdet werden. Die Süddeutsche verschweigt Soros‘ Thesen im Wall Street Journal ganz und lässt auch den Link zur Quelle Los Angeles Times, von der man schlicht alles abgeschrieben hat, unter den Tisch fallen. Was seid ihr doch erbärmlich… Nur Telepolis ist eine rühmliche Ausnahme – wie gewohnt.

Natürlich würden sich nur eine Handvoll deutscher Politiker trauen, offen und ehrlich und schlicht das zu sagen, was der neun Milliarden Dollar schwere Soros aus guten Gründen fordert: Legalize it! Und welcher Kapitalist in Deutschland würde für diesen Zweck – Haschisch und Marihuana zu legalisieren – auch nur einen Cent spenden? Niemand – es sind alles Feiglinge. Was würde die Öffentlichkeit von mir denken?! Der deutsche Medien-Diskurs zum Thema Drogen ist ohnehin seit rund vier Jahrzehnten pure Moraltheologie (beherrscht dich!) und hat mit der Realität nichts zu tun. Und alle, alle machen mit. Kopf ab zum Gebet – es geht um die pöhsen Drogen!

Online Erotica and Cyberporn: on a screen near you

cyberpornJeder Mensch, der bei der Zeichenkette „Kinderpornorgrafie im Internet“ nicht gleich den Kopf zum Gebet abnimmt, weiß, dass dieser populistische Kampfbegriff den Zensur-Lobbyisten nur dazu dient, das Internet technisch zu überwachen und/oder reaktionäre gesellschaftlichspolitische Ideen durchzupeitschen. Das was von Anfang an so. Ich schrieb im September 2003 auf meinen Blog:

Gesellschaftliche Regeln Tabus besitzen eine quasi-religiöse Konsistenz: sie grenzen ein, was gesagt und gedacht werden kann, sie stiften die Identität einer Gruppe und ritualisieren den öffentlichen Diskurs darüber. In den siebziger Jahren diskutierte die Öffentlichkeit in der alten Bundesrepublik das Thema „Drogen“, hysterisch, ohne Rücksicht auf die Fakten und mit einer puritanischen Attitude als Konsens, die heute nur noch lächerlich wirkte. Niemand würde heute die Medien auf sich aufmerksam machen, warnte man davor, im „Internet“ gebe es Informationen darüber, welche Cannabis-Sorten in Holland gerade besonders günstig zu erwerben wären. Experten durften damals ungestraft in medizinische Fachbücher schreiben, Opiate wie Heroin bewirkten Hirnschäden oder Haschisch machte süchtig. Beide Thesen sind gleichmassen grober Unfug. (…)

Dieser Hype zum Thema Kinderpornografie im Internet setzte voraus, dass die Selbstkontrolle der Medien völlig versagte, weil niemand die Fakten nachprüfen wollte. Die quotenträchtige, weil angstbesetzte Schlagzeilen wie „immer mehr (Kinder)Pornografie im Netz“ versprachen offenbar mehr Wohlwollen der Rezipienten als die unbequeme Recherche, die diese Behauptung schnell ad absurdum geführt hätte. Die Berichte in den Zeitungen und Fernsehsendern der letzten fünf Jahre zu diesem Thema, die versuchen, sich der Realität anzunähern und nicht nur Presseerklärungen bestimmter Lobby-Gruppen unkommentiert übernahmen, kann man an einer Hand abzählen.

Franz Wegener schrieb 1996 in einem Artikel „Cyberpornographie: Chronologie einer Hexenjagd“ – für die mittlerweile nicht mehr existierende Zeitschrift „Intro“ des Kulturfördervereins Ruhrgebiet e.V. – : „Kaum zu glauben: Der momentane Medien-Hype über Pornogaphie im Internet, der nun auch die 200 von Compuserve gesperrten Usenet-Gruppen zum Opfer gefallen sind, basiert in erster Linie auf einem schlampig geschriebenen Artikel von Time-Autor Philip Elmer-Dewitt über die Studie „Marketing Pornography on the Information Superhighway“ von Martin Rimm…, der die Untersuchungsergebnisse einer Studie, die sich auch mit Pornographie im Internet befaßt, stark verzerrt wiedergegeben hat. Der Artikel…hatte schlicht und ergreifend keine faktische Grundlage.“

Das hinderte aber die Mehrzahl der Journalisten in Deutschland nicht daran, den Artikel als ernst zu nehmende Quelle einfach zu übernehmen. Die Nachwirkungen sind noch heute zu spüren: Wer es wagt, sich dem irrationalen Mainstream des Diskurses entgegenzustemmen, wird scheel angesehen, als sympathisiere er mit Kinderschändern. (…)

Grundlage für den berühmt-berüchtigten Artikel der Time war Martin Rimms Studie „Marketing Pornography on the Information Superhighway“ von der Carnegie Mellon Universität in Pittsburgh. In dieser Publikation geht es um Pornography on Computer Network? – also nicht primär um das Intenet, sondern um vernetzte Computer allgemein. Die Studie beschäftigt sich vornehmlich mit rund siebzig privaten Mailboxen (Bulletin Board System, abgekürzt BBS), die in technischer Hinsicht mit dem Internet nicht verbunden und auch kein Teil dessen sind. Am Rande widmete sich Rimm drei Dutzenden Diskussionsforen im Usenet – die wiederum haben mit dem World Wide Web nichts zu tun. Im WWW analysierte der Autor circa zehntausend Seiten, er fand (im Jahr 1995) nur auf neun Webseiten harte Pornografie – Kinderpornografie überhaupt nicht.

Die Studie Rimms wurde aber als „the first systematic study of pornography on the Information Superhighway“, kategorisiert, als zöge man eine Expertise der Bundesbahn über den Gleisbau zur Konzeption neuer Autobahnen heran. Im Unterschied zu Grafiken im Internet kann der Nutzer eine Mailbox nicht sehen, welche Inhalte auf ihnen zu finden sind, er muss sich nach bestimmten Schlüsselbegriffen orientieren, bevor er eine Datei auf seinen Rechner kopiert. Die Studie Rimms beschränkte sich im wesentlichen auf Mailboxen, die ihre Inhalte selbst als „commercial“ oder gar „adult“ anpriesen – kein Wunder, dass dort Pornografie zu finden war. Das war ihr eigentlicher Zweck.

Man kann die Geschichte dieses Hypes nicht rational diskutieren. Das scheitert in der Regel daran, dass Zensur-Lautsprecher wie Bosbach, Volksverdummer wie der BKA-Präsdident Ziercke oder die Jugendschutzwarte gar nicht wissen, was eine Mailbox ist. Sie werden daher auch nicht begreifen, dass „Cyberporn“ schon immer viel Lärm um nichts Wichtiges war.

Auf Zeit Online lesen wir heute das aktuelle Update des Hypes. „Cyberporn“ wurde im lauf der Jahre ersetzt durch die Sprechblase „Kinderpornografie“. Die Parole „Löschen statt sperren“ ist nur deshalb erfunden worden, um den Befürwortern der Sperrlisten und sinnfreien Stoppschildern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Leider haben auch die Guten diese Parole aufgegriffen, weil man froh sein muss, dass der gesellschaftliche Konsens der Komitess für die unmoralischen Umtriebe im Internet nicht die einstweilige Erschießung von Leuten wie mir durchgesetzt haben. In Wahrheit ist „Löschen statt sperren“ genau so ein Quatsch wie Sperrlisten – es gibt nicht zu sperren, was des Sperrens würdig wäre.

Schauen wir uns doch die Liste der Websites an, auf die das BKA ein virtuelles Auge geworfen hat. Kein einziges deutschen Medium hat erwähnt, dass die US-amerikanische gesetzliche Grundlage, was „Kinderpornografie“ sei, eine andere ist als die deutsche und dass deutsche Behörden weder das Recht noch die geringste Chance haben zu fordern, dass die dortigen Provider „einschlägiges“ Material löschen. Und natürlich kann jeder in zehn Sekunden herausfinden (das ist keine Website mit Kipo, Herr Internet-Blockwart!), welche Firma welchen Server hostet – und das nicht nur in den USA, sondern weltweilt. Wer diese beiden wesentlichen Fakten unterschlägt, ist ebenfalls ein Volksverdummer.

„Von Erfolg oder Misserfolg der Löschbestrebungen hängt ab, wie es mit dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz weitergeht“, schreibt Zeit online affirmativ. Wer das Orwellsche Neusprech der Zensur-Lobby übernimmt und statt Zensurgesetz „Zugangserschwernisgesetz“ sagt, outed sich selbst als jemand, der nicht weiß, was Journalismus sein könnte.

Der Artikel auf zeit Online nennt auch keinen Autor. Das liegt vermtulich daran, dass man bei moraltheologischen Themen wie Drogen, Rechtsextremismus und Kinderpornograpfie im internet auch die Volontäre ranlassen kann. Recherche (Wo, verdammt noch mal, gibt es öffentliche zugängliche Kinderpornografie im World Wide Web? Nicht zu vergessen: World Wide Web bekanntlich kein Synonym für Internet.) ist nicht erwünscht und man weiß ja eh, was bei dem Artikel herauskommt.

Liebe wohlwollende Leserin und lieber geneigter Leser! Sie werden verstehen, dass mich das Thema nur noch ankotzt und ich keine Lust habe, darüber auch nur ein Wort zu verlieren. Man ist nur noch von einem Haufen Irrer umgeben.

Recherchieren Sie dieses und jenes, reloaded

Ich habe neulich wieder eine Klausur schreiben lassen. (Journalisten, Recherche im Internet) Hier die Aufgaben:

1.
Welche Voraussetzungen müssen bei einem Rechner erfüllt sein, damit der E-Mail-Wurm VBMania /MEYLME.B wirken kann? Vgl. www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-E-Mail-Wurm-unterwegs-1076522.html

2.
„Bundesfinanzministerium warnt vor Betrugs-E-Mails“ www.bundesfinanzministerium.de/nn_53532/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/05/20100405__PM24.html
Warum würde jemand, der sicherheitsbewusst mit den Diensten des Internet
umgeht, auf eine derartige E-Mail nicht hereinfallen?

3.
Wem gehören die Neukölln-Arcaden? Was bekommen Sie über den Betreiber heraus? Bereiten Sie eine Recherche anhand von Internet-Quellen vor.
Vgl. www.neukoelln-arcaden.de/index.php?id=2455

4.
Recherchieren Sie die Hintergründe der Taz-Meldung vom 01.04.2010
„Hackerangriff auf Postfächer“ und überprüfen Sie den Wahrheitsgehalt de Nachricht. www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/hackerangriff-auf-postfaecher/ Was könnte Ihrer Meinung nach geschehen sein? („Gehackt“? Bitte nur die technischen Hintergründe)

5.
Wer ist Michael Sander und was könnte seine Geschäftsidee sein? www.obtainer-media.com

Liebesleben auf Meta-Ebene

Die Berliner Zeitung kommentiert Alice Schwarzers Berichterstattung für die Bild-Zeitung über den Kachelmann-Prozess:

Wie andere Journalisten auch, erliegt Schwarzer der Versuchung, das Liebesleben eines Moderators auf eine Meta-Ebene zu katapultieren, dem Fall Kachelmann eine gesellschaftliche Dimension beizumessen: Es gehe pauschal um die Frage, „ob sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache“ sei, schreibt Schwarzer. Mag sein, dass diese Frage sie umtreibt. Das Gesetz aber beantwortet ihre Frage klar und eindeutig. Und das Mannheimer Gericht hat nicht ein Exempel zu statuieren oder andere, ungesühnte Verbrechen zu rächen.

Caroline-Urteil, reloaded

Das Bundesverfassungsgericht hat ein interessantes Urteil gefällt – „Zivilgerichtliche Untersagung der Wort- und Bildberichterstattung über eine Prominente teilweise verfassungswidrig“. Die Exegese der Begründung:

Es ging um die Berichterstattung der Neue Post (Bauer Media Group) und der Bunte (Hubert Burda Media), beide gehören zur so genannten „Yellow Press“, also der „Regenbogenpresse“.

Die „Neue Post“ hatte über die Tochter der Prinzessin Caroline von Monaco berichtet. Die hatte „auf Unterlassung der Wortberichterstattung und auf Unterlassung der Veröffentlichung des auf dem Titelblatt gezeigten Bildnisses der Klägerin“ erfolgreich geklagt. Die Verfassungsbeschwerde gegen die vorinstanzlichen Urteile wurden jetzt nicht angenommen:

„Zwar kann im Bereich der Berichterstattung über Prominente auch die Darstellung von Umständen aus dem Alltagsleben dieses Personenkreises geeignet sein, die Veröffentlichung eines Fotos zu rechtfertigen, jedoch nur insoweit, als die Veröffentlichung der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann. Dass die Gerichte dieses Kriterium vorliegend nicht als erfüllt angesehen haben, überschreitet den fachgerichtlichen Wertungsrahmen nicht.“

Das Bundesverfassungsgericht bestreitet also – nachvollziehbar – das öffentliche Intesse „angesichts des groß gedruckten Textes ‚Schockierende Fotos'“, das die unteren Instanzen auch nicht sahen und daher der Caroline Recht gaben.

Anders jedoch der zweite Teil. „Demgegenüber sind die Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Untersagung der Wortberichterstattungen richten, im zulässigen Umfang begründet. Die beanstandeten Äußerungen fallen als Werturteile über die Klägerin in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Diese ist freilich nicht vorbehaltlos gewährt, sondern findet ihre Grenze unter anderem in den allgemeinen Gesetzen. Bei Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Zivilrechts haben die Fachgerichte jedoch Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit verkannt, indem sie diese im Rahmen der gebotenen Abwägung gegenüber Persönlichkeitsbelangen der Klägerin haben zurücktreten lassen.“

Der zentrale Satz für die Medien ist: „Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits verschieden weit.“ Man darf also wie gehabt keine Fotos so genannter Prominenter ohne deren Einverständnis veröffentlichen, die nur deren Privatleben zeigen – das ist nicht von öffentlichem Interesse.

„Die betreffenden Äußerungen kommentieren zwar die Lebensführung der Klägerin, dies aber nur im Hinblick auf Verhaltensweisen, die sie auf Veranstaltungen gezeigt hat, welche erkennbar an die Öffentlichkeit gerichtet waren und in diese ausstrahlten. Ob aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch ein Recht darauf hergeleitet werden kann, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, ist fraglich, kann hier aber offen bleiben. Denn auf ein solches Recht könnte sich jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss. So verhält es sich auch in den vorliegenden Fällen. Die Festivitäten, an denen die Klägerin teilnahm und auf die in den beanstandeten Artikeln Bezug genommen wird, stießen wegen der illustren Gäste auf großes mediales Interesse und waren jedenfalls teilweise gerade auf eine Außenwirkung angelegt.“

Eben: Wer Werbung in eigener Sache und Person betreibt, indem er oder sie einschlägige Veranstaltungen besucht („als Gast der Feier der französischen AIDS-Hilfe“), kann nicht verhindern, dass die Medien darüber berichten. Mit diesem weisen Urteil wird jeder leben können.

Die Links sind frei

Eines der wichtigen Urteile des Jahrtausends wird seinen Weg nicht in die Mainstream-Medien finden. Die Süddeutsche zum Beipiel berichtet mit dürren Worten: „Der Heise Verlag hat sich nach eigenen Angaben in einem langen Rechtsstreit mit der Musikindustrie um die Verlinkung von Internet-Texten vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt. (..) ‚Das ist ein klares Signal für die Pressefreiheit‘, kommentierte Christian Persson, Chefredakteur von ‚heise online‘, am Freitag die Entscheidung (Az. I ZR 191/08). ‚Hyperlinks sind essenzieller Bestandteil von Texten im WWW und ihr eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften.'“

Natürlich ist die Süddeutsche zu blöd und zu faul, Links zu setzen – da die deutshcen Holzmedien mit dem hypermedialen Medium Internet ohnehin auf Kriegsfuß stehen, wundert das nicht. (Bericht bei Heise: „Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot“.)

Bei Heise lesen wir dann auch: „Nach Meinung der Verlagsleitung ist das Verlinken von Informationsquellen keineswegs nur ein zusätzlicher Service, sondern unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus.“. Quod erat demonstrandum: Nur für Heise, aber nicht für Spiegel „Online“, Focus „Online“ und alle diejenigen, die glauben, „Online-Journalismus“ sei, wenn man die Zeitung auf Papier jetzt auch auf dem Monitor sehen kann.

Besonders pikant an dem Urteil ist, dass alle Vorinstanzen eine gehörige Klatsche bekommen haben, zum Beispiel das OLG München. Das Verbot eines Links hat schon seinen Weg in die Praxis gefunden wie die Zahnpasta, die aus der Tube gedrückt worden ist und partout nicht wieder hineinwill. Zahlreiche Rechtanwälte kauen diesen Quatsch wieder, sogar bei Seminaren, weil auch hier der Wunsch Vater des Gedankens ist, das müsse so sein.

Ich erinnere an meine Verfahren aus dem Jahr 2000: Tatvorwurf (Delikt mit kriminologischer Bezeichnung): Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Tatort (Anschrift): Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter ‚burks.de, das schon damals sang- und klanglos eingestellt wurde.

Noch einmal: „Der Verlag betonte die herausragende Bedeutung der Linksetzung als originärem Bestandteil der Online-Berichterstattung. Diese ziele als interaktives Medium gerade darauf ab, dem Leser unmittelbaren Zugriff auf Quellen und weitergehenden Informationen zu ermöglichen. Die Annahme, dass dem Leser der Download der Software erleichtert werden sollte, sei abwegig. Auch ohne Linksetzung wäre es jedem Leser möglich gewesen, die betreffende Seite aufzurufen.“

Übrigens wird jetzt auch der juristische Regenzauber „SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten“ obsolet. Trotzdem werden sie diesen Satz dort nicht entfernen – es ist eben eine magische Handlung. Auch das Das Märchen vom ‚Link-Urteil‘ hat nicht dazu geführt, dass der ominöse dümmliche und sinnfreie Texbaustein Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 0 58/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten verschwindet. Nein, auch hier geht es um einen Exorzismus, nicht um etwas Rationales.

Danke, Heise! Ohne euch wäre die Welt schlechter.

Skype: Heimlich auf den Rechner spielen

skype_abhören

Auf Law blog wird eine Vorausmeldung von Spiegel offline erwähnt: „Zoll hört auch Skype-Telefonate mit“ – „Für die Bundesregierung handelt es sich um einen Fall zulässiger Quellen-Überwachung. Es würden nur laufenden Telekommunikationsvorgänge überwacht. Das kann man allerdings auch anders sehen. Jedenfalls dürften nach der Infiltration des genutzten Computers keine sonderlich großen Hürden bestehen, um das gesamte System auszuspähen.“..

Da schlägt natürlich sofort die Stunde der Verschwörungstheoretiker, die gepflegtes Halbwissen, fehlende Recherche, urbane Märchen und das geheimnisvolle, aber unsubstantiierte Geraune, „sie“ seien schon „drin, wir wüssten das nur nicht, zusammenmischen, bis man endlich „Online-Durchsuchung“ drüber schreiben kann.

Ganz besonders dämlich formuliert Spiegel Offline: „Nach SPIEGEL-Informationen spielen die Ermittler auf die Computer von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf. (…) Diese Überwachung beziehe sich ‚ausschließlich auf Daten aus laufenden Kommunikationsvorgängen‘ und stehe damit im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung.“

Dieser Quatsch ist gleich mehrfach zu beanstanden. Zum einen ist es kein Journalismus, wenn man zu bestimmten Themen ausschließlich „innenpolitische Sprecher“ und andere Lobbyisten zu Wort kommen lässt. Es geht nicht darum, wie politische Parteien die Welt sehen wollen, sondern darum, wie sie ist. Ein Journalist sollte den Ehrgeiz haben, die Leserinnen und Leser aufzuklären. Wenn das nicht geschieht, handelt es sich um Propaganda oder um das Verbreiten von Gerüchten.

Bei Compliance-Magazin.de lesen wir zum Beispiel: „Auf die Frage der Liberalen, wodurch sich die Quellen-TKÜ von der Online-Durchsuchung unterscheide, verweist die Regierung darauf, dass bei diesen beiden Maßnahmen ‚lediglich die Technik der Vorgehensweise ähnlich‘ sei. Durch programmtechnische Vorrichtungen bei der Quellen-TKÜ sei von vornherein sichergestellt, dass eine ‚über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung nicht möglich ist‘.

Auch davon ist jedes Wort gelogen. Wenn man das suggestive Bürokraten-Neusprech unkritisch übernimmt, wird die Realität eben nur vernebelt. Deswegen sind diese Wortungetüme wie „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ übernommen worden – niemand sollen wissen oder gar begreifen können, um was es sich eigentlich handelt. Das Abhören von Telefonaten ist in der TKÜV geregelt; das ist eine ganz andere gesetzliche Grundlage als, die für den heimlichen behördlichen Zugriff auf fremde Rechner benötigt würde. Wer beides vermischt, hat entweder nichts begriffen oder will bewusst verwirren.

Udo Vetter scheint vergessen zu haben, dass er zum Thema Skype schon am 17.8.2010 gebloggt hat. Er verwies damals auf den Wikipedia-Eintrag zu Skype, wo man lesen kann, worum es eigentlich geht. Natürlich kann man Skype anhören, aber nicht mit Methoden, die der real gar nicht existierenden „Online-Durchsuchung“ irgendwie ähneln. Man kann also mitnichten, wie Spiegel offline suggiert, einfach so „heimlich“ ein Programm auf fremde Computer „spielen.“ Nein, das kann man nur, wenn man den physikalischen Zugriff hat und Software installieren darf (der Besitzer des Rechner muss also ein Dau sein.)

skype_abhören

auf der Website der Piratenpartei Bayern kann man im Detail nachlesen, wie die sich Fall von Skype vorstellen.

Eine ausführbare Datei, die per E-Mail-Anhang verschickt werden kann? Da lachen ja die Hühner!. Und die installiert das Zielobjekt nichtsahnend? Und der Verdächtige hat auch weder einen Mac noch Linux? Ich zitiere mich selbst vom 27.08.2009:

In der Heise-Meldung von gestern heisst es: „Ein Schweizer Software-Entwickler hat auf seinen Seiten den Quelltext zu einem Programm veröffentlicht, das verschlüsselte Kommunikation über Skype heimlich belauschen kann. Das Programm ist dazu vorgesehen, als Trojanisches Pferd auf einem PC eingeschmuggelt zu werden. Dort klinkt es sich nach Angaben des Autors in den laufenden Skype-Prozess ein, schneidet die Audio-Daten der Gespräche heimlich mit und lädt sie dann als MP3-Dateien auf einen externen Server.“

Ds habe ich mir genauer angesehen. Das Trojanische Pferd ist mitnichten ein „Bundestrojaner“, den es bekanntlich nicht gibt, sondern das Programm Minipanzer: „Minipanzer is a trojan horse that disguises as any kind of file type and when executed on a victims system it collects all sensitive data like account information etc. and sends it to an email address owned by the attacker. It is a one-shot-trojan. It doesn’t install on a target system but only executes its payload and removes itself afterwards.“

Im dazugehörigen Blog heisst es: „The code is simple and straightforward. You have know malware development is no rocket science and if you expect big magic you are at the wrong place.“ Am besten hat mir der Kommentar „Giovannis“ gefallen: „Despite what some people say, Skype has never been secure. It is relatively easy to hack skype accounts, skype does not even check if the same user logs in simultaneusly on different machines and what is worst, the second user can get a copy of all the chats. Skype is good for housewifes that want to chat a bit with their kids, but for confidential conversations the use of strong voice encryption is required. In our company we tested many of them, we now keep with PhoneCrypt from securstar as it proved to be very good, stable, and with an excellent voice quality.“

Ich verweise auf mein hiesiges Posting „“Bayerntrojaner” zum Abhören von Internet-Telefonie?“ sowie auf meinen Artikel in der Netzeitung: „Wenn der Laptop zweimal klingelt“.

Auf law blog gab es einen interessanten Kommentar: „@mark: es geht um einen einfachen Audio-Capture-Client mit Streamingfunktion der sich fernwarten lässt. Der Programmieraufwand dafür beträgt ca. 20-30 h. Dazu kommt dann die Sonderfunktionalität für Skype die man noch mal mit der gleichen Zeit veranschlagen kann. Dazu noch Tests sowie der Server. Alles in allem ein Projekt, dass sich mit nur einem Mann-Monat stemmen lässt. Selbst bei einem Stundenpreis von vollkommen utopischen 500€ für den Entwickler reden wir hier von Entwicklungskosten im sehr niedrigen 5stelligen Bereich. Bei den Preisen muss die Software nur ein einziges Mal zum Einsatz kommen, damit sie sich für die entwickelnde Firma rechnet. Ich bleibe dabei: hier wird über den Tisch gezogen.“

Nach mal langsam zum Mitschreiben: Man kann nichts heimlich auf fremde Rechner spielen, wenn der Besitzer das nicht will. Kapiert?

Unter Zensur-Lobbyisten

Law blog: „BKA informiert nur “ausgewählte Journalisten – Das Bundeskriminalamt präsentiert der Presse heute Fälle, deren Aufklärung nur mit der Vorratsdatenspeicherung möglich gewesen sein soll. Oder angeblich wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung gescheitert ist. Genaues weiß man deshalb nicht, weil das Bundeskriminalamt zwischen guter und schlechter Presse unterscheidet – und nur genehme Medien einlädt.“ (vgl. auch netzpolitik.org: „Geschlossene Gesellschaft“)

Man muss es klar sagen: Das BKA ist genauso eine Lobby-Organisation wie die Jugendschutzwarte, auch bekannt als jugendschutz.net, der Verfassungsschutz oder die Content-Mafia.

Schwäbisches Bürgertum ist gewaltbereit und schickt Kinder an die Front

Meedia.de: „Im ‚heute journal‘ zerlegte Marietta Slomka den baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech nach allen Regeln der Kunst. Bei dem Versuch, den Polizeieinsatz gegen die Stuttgart-21-Demonstranten zu rechtfertigen. redete er sich um Kopf und Kragen.“

Schadsoftware immer auf dem aktuellen Stand halten!

Augsburger Allgemeine

So kennen wir unsere Holzmedien beim Thema Computer und/oder Internet, schlampig, ahnungslos, desinteressiert und im Zweifelsfall moratheologisch, faktenfrei und natürlich belehrungsresistent. Regret the error? Niemals. Wo kämen wir denn da hin. Spiegel offline und die Süddeutsche korrigieren ihre Falschmeldungen ja auch nicht. Einmal im Internet – immer im Internet, ob falsch oder richtig: schnurzpiepegal.

Die Augsburger Allgemeine schreibt (via Fefe): „Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen seien laut BSI kein Thema. Der einzige Weg sich vor Angriffen zu schützen, ist nach wie vor die Schadsoftware bei seinem Computer stets auf dem aktuellen Stand zu halten“.

Das sind zwei blödsinnige Thesen auf einmal. Man merkt, dass der Verfasser nicht nur keine Ahnung hat, er ist auch unfähig, das auszudrücken. Ich habe gar keine „Schadsoftware“ auf meinem Rechner – und das wird auch so bleiben. Was mach ich denn jetzt? Und falls etwas anderes gemeint sein sollte – etwa „Virenschutzsoftware“ oder wie diese Placebos heißen: Wozu brauchte ich das? Ich lasse weder Viren noch andere digitale Tiere auf meinen Rechner. Ich erlaube es einfach nicht. Ich verstehe auch nicht, warum das andere Leute nicht ebenso handhaben. Kann mir das jemand erklären?

So zynisch und dumm ist stern.de

Ein Tweet Maik Söhlers machte mich darauf aufmerksam: „Der dümmste Text seit 100 Jahren„. Ja, man kann dem polemisch zustimmen. Es geht um das beliebte und medienkompatible Thema „Amoklauf“ (in Lörrach), wo das herkommt und wo das alles enden wird.

Anlass ist ebenfalls ein Tweet: „Die Amokläuferin von #Lörrach: heterosexuell, verheiratet, katholisch, Juristin. #Bosbach weiß noch nicht so richtig, was er verbieten will.“

Felix Disselhoff („Multimedia-Journalist, 26“) verbreitet auf stern.de eine dumpfe Mischung aus purer Faktenfreiheit, suggestiver Meinung und moraltheologischen Gefasel. Das kann man belegen: Disselhoff hat noch nicht einmal die Grundlagen des Internet begriffen und verwechselt das „Web“ mit dem Internet. Was soll das heißen: „gibt sich das Web recht zynisch“? Was ist mit der Usenet-Gemeinde und der IRC-Gemeinde und der Filesharing-Gemeinde, wenn es eine „Netzgemeinde“ gäbe? Wenn man gar nicht mehr weiß, wo „es“ im Internet steht, dann schreibt man eben „im Netz“. Worüber reden wir hier eigentlich?

Das ist jetzt keine Erbsenzählerei. Wenn ein Verkehrsexperte eine Auto nicht von einer Lokomotive unterscheiden könnte, sich aber anmaßte, über Binnenschifffahrt zu räsonnieren, würde man sicher an seiner Kompetenz zweifeln. Das Internet existiert seit 1969, das World Wide Web aber erst seit 1991 bzw. 1993. Wie sah denn, Herr „Multimedia-Journalist“ Disselhoff, das Internet zwischen 1969 und 1990 aus?

„Ob, wie von ‚Zyneasthesie‚ [diesen Nutzer gibt es nicht, stern.de! BS] behauptet, die Täterin verheiratet und heterosexuell war und ob sie katholischen Glaubens ist, stand zum Zeitpunkt des ersten Tweets noch gar nicht fest. Trotzdem verbreiteten sich die 138 Zeichen rasant. Damit wird einmal mehr deutlich, wie Kommunikation über Dienste wie Twitter, Facebook und Co. funktioniert: schnell.“ Das ist erstens nicht wahr und zweitens Deutsch des Grauens. Damit wird einmal mehr deutlich, wie Kommunikation über Holzmedien wie stern.de und Co. funktioniert: dumm und langsam.

„Das Problem ist wie so oft nicht die Nachricht, sondern wie mit ihr umgegangen wird. Während ausgebildete Journalisten darin geschult sind, sensibel mit Daten von Personen umzugehen und Fakten zu recherchieren, steht hingegen bei Twitter die Meinung schnell fest. Der Pressekodex gilt nun einmal nur für die Presse.“

Auch hier eine schlichte Falschmeldung. Auf der Website des Presserats heißt es: „Im Internet ist der Presserat ab dem 1.1.2009 für journalistisch-redaktionelle Beiträge zuständig, sofern es sich nicht um Rundfunk handelt.“ Außerdem, Kollege Disselhoff, ist der Presserat keine Behörde, vor der der Deutsche an sich gleich auf die Knie geht, sondern seine bloße Lobby-Organisation und ein Verein. „Mitglieder sind nur die vier Verbände, die auch den Trägerverein bilden: der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Fachgruppe Journalismus in Ver.di.“ Also nichts, was man besonders ernst nehmen müsste.

„Die Presse“ sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Medienerzeugnisse von Bürgern, die dem Zweck der demokratischen Willensbildung und der Aufklärung dienen. Darunter fallen heute insbesondere Blogger und immer noch Leute, die einfache Flugblätter verfassen.

Außerdem darf ich als Journalist darauf hinweisen, dass das selbstbeweihräuchernde Geschwätz, „ausgebildete“ Journalisten würden Fakten recherchieren, bloße Agitprop ist und der Realität nicht mehr entspricht. (Ich will ja nicht schon wieder mit dem einflussreichsten Hoax des Jahrzehnts kommen.)

Das Internet ist laut Disselhoff „ein Medium, welches von vielen fälschlicherweise als die Zukunft des Journalismus betrachtet wird“. Da hat der Kollege aber Meinung und Fakten „sauber“ getrennt! Das kommt davon, wenn man nie über den Suppenteller der Holzmedien, welche von vielen fälschlicherweise als die Zukunft des Journalismus betrachtet wird, hinausgeblickt hat.

„Aus einer einzelnen Meldung wird eine Lawine, die den Wahrheitsgehalt (…) oft unter sich begräbt.“ Mit diesem Satz kann man leben. So war es bei der so genannten „Online-Durchsuchung“, so ist es bei dem vom stern.de mitfinanzierten, aber um so erfolgloseren „Kampf gegen Rechts“ (man soll sich auch mit der „guten Sache“ nicht gemein machen, stern.de!) und auch bei dem moralinschwangerem und Hysterie-kompatiblen Schlagwort „Kinderpornografie im Internet“. Die „Fakten recherchierenden“ Journalisten haben sich wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert (nein, die gar nicht existenten Massenvernichtungswaffen im Irak und den Hufeisenplan lassen wir auch weg).

Mal ganz am Rande: Was will uns der Künstler auf stern.de eigentlich sagen? Dass „das Internet“ schlechteren Journalismus bietet als die Holzmedien?

Wie Schopenhauer schon in Die Welt als Wille und Vorstellung schrieb: „In diesem Geiste also arbeitend und während dessen immerfort das Falsche und Schlechte in allgemeiner Geltung, ja, Windbeutelei und Scharlatanerei in höchster Verehrung sehend, habe ich längst auf den Beifall meiner Zeitgenossen verzichtet.“ Das ist auch das Motto dieses kleinen Blogs.

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