Der Trojaner-Hoax, die Wasweissichwievielte

Online-DurchsuchungIn Telepolis lese ich in einem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan: „Dass Online-Durchsuchungen in der Vergangenheit aber anderweitig ohne Rechtsgrundlage durchgeführt wurden, steht zweifelsfrei fest.“

Ach ja? Ich wäre doch sehr gespannt, welche Fakten dafür vorgebracht werden können. Dass es keine Rechtsgrundlage gab, in Bayern schon gar nicht, mag unstrittig sein. Aber es gab bisher auch keine real existierenden „Online-Durchsuchungen“.

Mit dem Thema ist es ähnlich wie mit dem Gottesbeweis. Nicht die Atheisten müssen beweisen, dass es keinen Gott gibt, sondern die Verehrer höherer Wesen, dass es einen gibt. Erfreulicherweise kann man an der Chronologie der Medienberichte zweifelsfrei nachweisen, dass alle voneinander abgeschrieben haben und die These, es habe „Online-Durchsuchungen“ im Sinne Schäubles und Zierckes gegeben, schlicht frei zusammengefaselt wurde. Ich darf eine kurze Passage unsere Buches Die Online-Durchsuchung als Appetizer zitieren? (Erscheint am 29. diesen Monats)

Online-Durchsuchung zum Aussuchen
Sueddeutsche.de (07.12.2006): „‚Es gab bereits Einzelfälle in Strafverfahren, bei denen richterlich angeordnet solche Durchsuchungen stattgefunden haben’‘, sagt Dietmar Müller, Pressesprecher des BKA in Wiesbaden. Das Verfahren sei relativ neu und erfolge ausschließlich in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und mit richterlichem Beschluss. Aus “ermittlungstechnischen Gründen‘‘ könne Müller nicht sagen, wie die digitale Spionage technisch funktioniert.“
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion Die Linke (22.12.2006, Drucksache 16/3787):
„Seit wann wenden deutsche Sicherheitsbehörden das Instrumentarium des ‚heimlichen Abziehens von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software“ (Online-Durchsuchung) an?“ – „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor.“
Heise Newsticker (25.04.2007): Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon.
„Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können.“
Tagesschau.de (27.04.2007): „Seit 2005 haben deutsche Geheimdienste nach Angaben des Bundesinnenministeriums knapp ein Dutzend Privatcomputer heimlich via Internet durchsucht.“
Tagesschau.de (28.04.2007, Wolfgang Wieland im Interview): „Wir gehen auch davon aus, dass das noch nie richtig geklappt hat. Es gab technische Schwierigkeiten. Das Einschleusen hat nicht geklappt..“
Spiegel Online (09.07.2007, Wolfgang Schäuble im Interview): SPIEGEL: „…wie etwa die heimlichen Online-Durchsuchungen zeigen. Die haben die Sicherheitsbehörden ohne gesetzliche Grundlage jahrelang angewandt. Schäuble: Moment. Es gab einen Anwendungsfall im Inland.“
Focus Online (05.01.2008): „Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“
Bundesverfassungsgericht (27.02.2008): „Vereinzelt wurden derartige Maßnahmen durch Bundesbehörden bereits ohne besondere gesetzliche Ermächtigung durchgeführt. Über die Art der praktischen Durchführung der bisherigen ‚Online-Durchsuchungen‘ und deren Erfolge ist wenig bekannt. Die von dem Senat im Rahmen der mündlichen Verhandlung angehörten Präsidenten des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz haben mangels einer entsprechenden Aussagegenehmigung keine Ausführungen dazu gemacht.“
Spiegel Online (01.03.2008): „Die beiden bekannten Fälle von Online-Durchsuchungen wurden gegen den Berliner Islamisten Reda S., der gute internationale Kontakte in die Dschiahd-Szene [sic] unterhält, und einen Iraner geführt, der der Proliferation verdächtigt wurde.“

Aber weil Juristen den Journalisten irrig über den Weg trauen, ist der Hoax aus der Mediensphäre in die juristische Fachliteratur eingesickert. By the way: Ich habe beim Verlag das Buch Roggans „Online-Durchsuchungen“ angefordert bzw. ein Rezensionsexemplar. Es ergab sich folgende hübsche Korrespondenz:

xxxxx@bwv-verlag.de schrieb:
> Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Rezensionsexemplare nur abgeben
> können, wenn uns eine feste Besprechung mit genauer Angabe der
> Zeitschrift, in der die Besprechung aufgenommen wird, genannt wird.

Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass es auch freie Journalisten gibt, die vorab nicht sagen bzw. bestimmen können, wo eine Rezension erscheint. Aber dann rezensiere ich das Buch „Online-Durchsuchungen“ eben nicht. Sie werden sicher zahllose festangestellte Redakteure kennen, deren Redaktionen das Buch anfordern und sachkundig besprechen
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder

Gericht: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

Heise.de meldet: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist. Die mit der Klage einer Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma befasste Kammer vertrat somit die Ansicht, dass die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig sind. Sie befreite die Klägerin daher bis auf Weiteres von der Umsetzungspflicht.“

In der Pressemitteilung des Gerichts, die heise.de leider aus unerfindlichen Gründen nicht verlinkt hat, heißt es: „Die 27. Kammer des VG Berlin hat in einer Entscheidung vom heutigen Tage das Klageverfahren eines Telekommunikationsanbieters ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Kammer sieht einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an. (…) Die Kammer, die schon in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren im November vergangenen Jahres der Beklagten untersagt hatte, gegen die Klägerin Maßnahmen wegen mangelnder Umsetzung der beschriebenen Verpflichtung zu ergreifen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 40/2007), hielt diese entschädigungslose Heranziehung der Klägerin zur Übernahme der genuin hoheitlichen Aufgabe der Überwachung von Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG) bzw. auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).“

Nachtrag: Ich habe mich mit dem Link geirrt. Er bezieht sich nicht auf den obigen Sachverhalt. Eine Presseerklärung zum Fall gibt es noch nicht online. Auch Heise.de hat ein Update gemacht.

Palins holy E-Mails

e-mail.zip

Auf cryptome.org findet man jetzt die Datei palin-email.zip – der Inhalt einiger Mails sowie Betreffzeilen und die E-Mail-Kontaktliste von Sarah Palin. Auf John Young ist eben Verlass. Die hier abgebildete E-Mail stammt von Amy McCorkell. Weitere Screenshots bei gawker.com.

Hausdurchsuchung beim Pressesprecher der Piratenpartei

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Es gruselt mich. „Hausdurchsuchung bei Piratenpartei„, berichten netzpolik.org, ein dünner Artikel bei Heise und die Frankfurter Rundschau. Andreas Popp, der bayerische Vorsitzende der Piratenpartei zu netzpolitik.org: „Also der Durchsuchungsbefehl wurde ausgestellt vom Amtsgericht München in einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses (internes Schreiben des Justizministeriums vom 13.12.07). Unser Pressesprecher (…) wurde deshalb als Zeuge (ja, als Zeuge!) durchsucht, natürlich ohne Vorwarnung um 5 Uhr früh ausm Bett geholt und es wurde ihm angedroht seine gesamten Datenträger zu beschlagnahmen wenn er nicht bei den Ermittlungen kooperiert.“

„In dem Dokument ging es um den Einsatz von Bundestrojanern in Bayern ohne gesetzliche Grundlage, u.a. um Skype-Kommunikation überwachen zu können. Man kann jetzt wohl davon ausgehen, dass das Dokument echt ist.“ (vgl. Screenshot). Die Verschwörungstheorie bei Heise, es wäre eventuell ein „Bundestrojaner“ zum Einsatz gekommen, teile ich nicht. Erstens handelt es sich IMHO hier um das Thema Telekommunikationsüberwachung, also das Abhören eines laufenden Kommunikationsvorgang. Es handelt sich theoretisch also das, was unter Quellen-TKÜV gehandelt wird. Skype kann man nicht abhören, das hat auch BKA-Chef Jörg Ziercke im Innenausschuss des Bundestags jüngst wiederholt. Also wollen die Ermittler zweitens, wie aus dem Dokument hervorgeht, „auf dem Rechner des Betroffenen“ eine spezielle Software installieren. Von „online“ ist nicht die Rede. Sie müssten also vorher heimlich in dessen Wohung einbrechen, was in Bayern nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vom 22 Juli 2008 erlaubt ist. (Alle Juristen halten das für verfassungswidrig.) Interessant ist, dass die Firma, die diese Software herstellt und vermietet (!), genannt wird. Es ist die DigiTask GmbH in Haiger. „Die DigiTask GmbH ist bundesweit führender Anbieter von speziellen Sicherheits- und Kommunikationslösungen für Behörden.“

Skype Journal über DigiTask „DigiTask can read SSL encrypted communications between your browser and a secure web site, like Skype.com. The better to see your Skype and PayPal accounts. (…) Skype conversations are only as secure as the PCs of all parties to a conversation. (…) If legitimate government public servants can buy these tools, there must also be a dark market.“

Udo Vetter hat noch untertrieben: „‚Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen. Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen.‘ (…) Skandalös sei das Vorgehen der Polizei auch deshalb, weil der Pressesprecher laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als ‚unbeteiligter Dritter‘, also als Zeuge eingestuft werde.“

Das wird langsam zu einem bayerischen Horrorfilm. Die dortigen Wähler sind aber offenbar zu blöd, um sich für so etwas zu interessieren. Ich wünsche jedem CSU-Wähler, dass ihn jeden Morgen um fünf ein Polizist aus dem Bett zerrt, die Möbel durcheinanderstellt und alle privaten Unterlagen beschlagnahmt.

Nachtrag, 20.09.2008 auf netzpolitik.org: „Nach Serverbeschlagnahmung nun Uni-Sperrung?“

BKAG-E vor dem Innenausschuss

Bundestag

Zugegeben: Ich habe mich gestern während der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages ziemlich aufgeregt. Das ist unprofessionell. Man merkt das unserem Telepolis-Artikel an.

Ich bin ausnahmsweise vollständig Fefes Meinung: „Der aktuelle Kriegsschauplatz ist nicht, ob wir den Bundestrojaner kriegen, sondern ob sie heimlich in die Wohnung einbrechen dürfen, um ihn zu installieren.“ Auch, dass der Kollege Krempl offenbar auf einer anderen Veranstaltung war ich Leitner und ich. Die Meldung in der Tagesschau überrascht mich mittlerweile gar nicht – beim Thema „Online-Durchsuchung“ haben sie ohnehin groben Unfug verbreitet. Kai Raven hat alles mitgeschrieben, deshalb muss ich meine Notizen hier nicht noch einmal bloggen.

Im Gegensatz zu Fefe war mein Favorit Roggan. Ich habe in der Pause mit ihm ein paar Worte gewechselt. Meinem Eindruck nach war er deshalb so zurückhaltend, weil er genau wusste, dass es kaum jemanden interessierte, was er zu sagen hatte, und dass die Angelegenheit eine bloße Farce war. Leider fragten die Vertreter der Parteien nur diejenigen Experten, die sie selbst eingeladen hatten. Ich habe mich auch darüber geärgert, dass Petra Pau und Ulla Jelpke Fragen an Jörg Ziercke vom BKA stellten. Ich hätte diesen erbärmlichen Schwätzer nicht so zu Wort kommen lassen. Ziercke muss man live erlebt haben: Ich frage mich, wie jemand, der so dumm und zum Teil primitiv argumentiert, eine solch große Behörde überhaupt leiten kann, ohne dass alles drüber und drunter geht. Roggan hat, wenn er gefragt wurde, scharf argumentiert und subtil verdeutlicht, wo er den Hebel ansetzen wird. Er wird, wie auch Gerhart Baum, das Gesetz juristisch angreifen. Und ich wette, dass das Bundesverfassungsgericht auch das BKA-Gesetz in die Tonne treten wird. Diejenigen Herrschaften, die das verabschieden wollen, sind schlicht belehrungsresistent.

Sehr gut gefallen hat mir „Paulus“ Hansjörg Geiger, der jede Menge Dreck am Stecken hat, aber sich offenbar auf die Seite der Guten schlagen will. Seine Empörung über das Ansinnen von heimlichen Durchsuchungen wirkte sehr echt.

Aber doch noch ein paar Stichpunkte, die ich im Artikel nicht erwähnt habe: Kutscha kritiserte, dass nicht geregelt sei, welche Daten wann an ausländische Geheimdienste übermittelt würden. Einige der neuen Befugnisse des BKA hätten keinen Terrorismus-Bezug – wie zum Beispiel das Recht, Platzverweise zu erteilen. Das sei doch eine „James-Bond-Persiflage“.

Möllers meinte, dem BKA würden jetzt alle Befugnisse und Kompetenzen gegeben, die bisher schon die Geheimdienste hätten. Die Gesetzgeber betreibe offenbar nur noch „Verfassungsgerichtsexegese“, anstatt selbst Gesetze zu gestalten. Es könne nicht sein, dass die gesetzlichen Normen immer nur „so gerade an der Verfassungsgemäßheit entlangschrappen.“

Poscher sah die vom Grundgesetz vorgeschriebene Trennung von Poliezi und Geheimdiensten relativiert.

Roggan: Bis jetzt gebe es keinen Nachweis, dass die Befugnisse der Online-Durchsuchung unverzichbar seien. Die Prävention habe Einzug in das Strafrecht gehalten. Der Personenkreis der „Gefährder“ werden unverhältnismäßig ausgeweitet. („Wir sind alle Gefährder“ war mein erster Arbeitstitel für den Telepolis-Artikel) Wenn man das durchsetzen wolle, was geplant sei, müssten sie das Grundgesetz ändern.

Kabarettreif war Wolfgang Wieland, der nicht nur so laut redete, dass man ihn gut verstand, sondern auch witzig argumentierte. Es gebe im Übrigen keine Definition des „Internationalen Terrorismus“, auch die Autonomen in Heiligendamm könnte man in Zukunft als terroristische Vereinigung ansehen. Es sei im Gesetzentwurf von „ideologischen Strömungen“ die Rede. Reiche es aus, dass ein Terrorist fernsehe und sich „deshalb“ als „international“ einschätze, dass er zu einer terroristischen Vereinigung werde? Poscher hielt diese fehlende Definition gleich für verfassungswidrig.

Fazit: Es kommt noch einiges auf uns zu. Von der CDU und der SPD ist rein gar nichts zu erwarten. Die würden alles abnicken, selbst ein Ermächtigungsgesetz. Sie würden es noch nicht einmal merken. Man kann nur hoffen, dass die niemals eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag kriegen. Dann könnte selbst das Bundesverfassungsgericht gegen die zahlreichen Verfassungsfeinde im Bundestag nichts ausrichten.

Auf meinem Foto ist der Ausschuss-Vorsitzende Edathy zu sehen, der ein Interview gibt. Ich hatte aber keine Gelegenheit, ihn zu begrüßen.

Des Zierckes neue Gesetze

Ein Artikel von mir auf Telepolis: „Des Zierckes neue Gesetze – Die innenpolitischen Scharfmacher sagen offen, was sie wollen: Wohnungen heimlich durchsuchen und informationstechnische Systeme verwanzen und manipulieren. Nur das Grundgesetz steht dem noch im Weg.“

Digitaler Tsunami

Pünktlich zum 11.09. meldet die c’t: „EU-Innenpolitiker rüsten sich für den „digitalen Tsunami – (…) Das Papier führt weiter aus, dass die bargeldlosen Einkäufe bereits durchsuchbare Echtzeitinformationen erzeugen. Dieser Trend werde durch den zunehmenden Einsatz biometrischer Identifizierungsmaßnahmen sowie von Kameras zur Videoüberwachung verstärkt. Das Online-Verhalten der Nutzer würde den digitalen Tsunami noch weiter vergrößern. Vor allem soziale Netzwerke und virtuelle Welten – aber letztlich alle Formen von Aktivitäten im Internet – „generieren gewaltige Informationsmengen, die für öffentliche Sicherheitsorganisationen nützlich sein können“. Am Ende der Entwicklung stünden lebenslange Datenbanken über Individuen. Auf technische Möglichkeiten zur Sicherung der Privatsphäre geht das Konzept zwar kurz ein; allerdings nur unter dem Aspekt, dass diese auch von „Terroristen und anderen Kriminellen“ genutzt werden könnten. Anonymisierungsdienste, Verschlüsselungswerkzeuge sowie sogar Instrumente zum automatischen Löschen von Browser-Cookies haben so einen unangenehmen Beigeschmack für die Verfasser des portugiesischen Papiers, da sie helfen könnten, Verbrechenspläne zu verbergen und die Polizei bei ihrem Bemühungen zur Informationssammlung zu behindern. (…) Für Tony Bunyan von Statewatch ist damit klar, dass mit dem Stockholmer Programm die EU endgültig in einen Überwachungsstaat verwandelt werden soll und sich in Richtung eines autoritären Staatengebildes bewegt. (…)“

Online-Durchsuchung, revisited

Die Stellungsnahmen der Sachverständigen zur so genannten „Online-Durchsuchung“:
Prof. Dr. Christoph Gusy, Universität Bielefeld – Ausschussdrucksache 16(4)460 A
Dr. Fredrik Roggan, Rechtsanwalt, Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 B
Prof. Dr. jur. Dirk Heckmann, Universität Passau – Ausschussdrucksache 16(4)460 C
Prof. Dr. Martin Kutscha, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 D
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , Bonn – Ausschussdrucksache 16(4)460 E
Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes, München – Ausschussdrucksache 16(4)460 F
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden – Ausschussdrucksache 16(4)460 G
Prof. Dr. Hansjörg Geiger, Staatssekretär a.D., Berlin – Ausschussdrucksache 16(4)460 H
Prof. Dr. Markus Möstl, Universität Bayreuth – Ausschussdrucksache 16(4)460 I
Prof. Dr. Ralf Poscher, Ruhr-Universität Bochum – Ausschussdrucksache 16(4)460 J

Ich frage mich, wieso die keinen IT-Experten geladen haben? Ich werde die Gutachten studieren unter dem besonderen Aspekt, womit die Herren begründen, dass so etwas technisch machbar sei.

„Datenschutz contra Opferschutz“

Tendenziöse Meinungsmache bei report München: „Datenschutz contra Opferschutz“. Dazu netzpolitik.org: „report München mit Falschinformationen gegen Datenschutz“ – „Fazit: Schlecht recherchierte, plumpe Meinungsmache.“ Heise: „Datenschützer werfen Report München Meinungsmache für Vorratsdatenspeicherung vor“.
By the way: Der Autor des Beitrags, Oliver Bendixen, ist Polizeireporter beim bayerischen Rundfunk. Vermutlich ist er vorher „einschlägig“ gebrieft worden – wie schon in anderen Fällen. Wozu braucht die Polizei noch eine Pressestelle, wenn es solche Journalisten gibt?

gpg4usb

Ich empfehle allen Windows- und Linux-Usern ein kleines Programm: gpg4usb. „gpg4usb ist ein neues, portables Programm zur Verschlüsselung von Texten. Die Vorteile dieser noch sehr jungen Software liegen auf der Hand: gpg4usb ist schnell und einfach auf einem usb-Stick zu installieren, und noch dazu lauffähig unter Windows und Linux (…). Es handelt sich dabei um einen einfachen Texteditor, verbunden mit einem GnuPG-Frontend zur Verschlüsselung. Mit diesem Tool sollte es nun ein Leichtes sein, bei Freunden, auf der Arbeit oder in Internet-Cafes Nachrichten sicher zu versenden. Auf dem jeweiligen Rechner wird nichts installiert, und es werden keine installierten Programme vorausgesetzt.“ [via cpunk – the cypherblog.de]

gpg4usbgpg4usb

Kann ich bestätigen, obwohl ich zunächst die Linux-Version nicht gefunden habe. Die Lösung: Beide Versionen – Linux und Windows – sind in demselben zip-File enthalten. Nach dem Entpacken kopiert man das Verzeichnis irgendwohin und startet mit start_linux (oder klickt auf die Windows-exe). Dann die Schlüssel importieren, die man gerade benutzen muss. Der Rest ist selbsterklärend. Das war’s schon. Sehr praktisch.

Provider OVH mag keine TOR-Exit-Nodes

Gulli:news: Der Hosting-Provider OVH schaltete die Server der German Privacy Foundation (GPF) und der Humanistischen Union (HU) sowie weiterer Organisationen und Einzelpersonen unter möglicherweise vorgeschobenen Gründen ab. Die German Privacy Foundation e. V. betreibt derzeit drei leistungsfähige TOR-Nodes, zwei Mixmaster Remailer und einen I2P-Knoten. Mitglieder des Vereins betreiben weitere Server in eigener Verantwortung mit Unterstützung der GPF e. V. Ein weiterer der vereinseigenen TOR-Server wurde nun mit wechselnden Begründungen abgeschaltet; das bisher bezahlte Geld will der Provider behalten.“ [mehr…]

Nur ein Server von uns wurde abgeschaltet, die anderen drei (gpfTOR1-3) sind bei anderen Providern angemeldet.

Neuer Schlüssel

bash

Ich habe heute einen neuen Schlüssel für die E-Mail-Adresse burks@burks.de erzeugt – bitte importieren! (Der alte Schlüssel war am 10.08. abgelaufen).
ID:01B66647C23A7B46 | Fingerprint: 1EE1 D41C 0AC8 FEF9 AE08 DA1C 01B6 6647 C23A 7B46

Tunnel aus Burma

Ich frage mich, welcher Sinn und welche pädagogisch wertvolle Botschaft sich hinter Artikeln verbergen, die sich mit der Zensur des Internet in anderen Ländern verbergen? Sollen sich die Rezipienten nur gruseln? Soll sie ein lähmendes Gefühl beschleichen; wie pöhse die Zensoren sind? Artikel wie in Spiegel „online“ über die Zensur in Burma sind sinnlos, wenn die Leserinnen und Leser nichts daraus lernen, zum Beispiel wie man Zensur umgeht. „Ein paar Handgriffe nur, eine Tunnel-Software wird aktiviert, ein Proxyserver in den USA angewählt, schon ist das Regime ausgetrickst.“ Versteht das jemand? Wenn es so einfach wäre mit der „Tunnel-Software„, warum fehlt das in den Berichten über China?

Wenn Spiegel „online“ die Leser ernst nähme, Online-Journalismus betriebe und nicht nur auf sich selbst verlinkte, wäre zum Beispiel ein Link auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel hilfreich, damit man sich darauf vorbereiten kann, wenn Schäuble und Genossen das hierzulande verwirklichen, wovon sie träumen. (Ja, der Satz ist zu lang, aber ich sitze in einem Ferienhaus in Jütland und will nicht allzu lange nachdenken, weil ich nur noch einen Tag Urlaub habe.)

Nur zur Erinnerung eine der zahlreichen Falschmeldungen zur so genannten „Online-Durchsuchung“, hier der Tagesspiegel: „Das Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig mittels einer neuen Software die Daten von privaten Rechnern ausspionieren können. Das bestätigte das Bundesinnenministerium (BMI) dem Tagesspiegel auf Anfrage. Das System der sogenannten ‚Online-Durchsuchung‘ sei bereits in diesem Jahr mehrfach angewandt worden und sei Teil des 132 Millionen Euro schweren Sonderprogramms zur Stärkung der inneren Sicherheit. Die Ermittler sollen sich dabei auf richterliche Anordnung unbemerkt via Internet in die Computer von Privatpersonen einloggen können, gegen die ein Strafverfahren läuft.“ Zum Glück war das fast alles gelogen: Die „Online-Durchsuchung“ war mitnichten angewandt worden und ist auch nicht Teil des PSIS (Z5-007 300/120 (10.10.2006).

Wo ist der qualitative Unterschied zur Praxis in Burma? „Alle fünf Minuten müsste der Inhaber eines Internet-Cafés einen Screenshot all seiner Computer erstellen: ein Foto aller Seiten, die gerade geöffnet sind. Er müsste das alles speichern.“ Das ist noch nicht einmal so schlimm wie eine Spionagesoftware, die der Staat direkt auf den Rechnern von mehr oder minder Verdächtigen installiert. In Burma sind alle verdächtig, in Deutschland (noch) nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Hansetrojaner

Mit Schmunzeln habe ich bei Heise „Hamburgs Innensenator plant den Hansetrojaner“ gelesen. Die hübsche Story geht auf die taz zurück. „Online-Razzien seien heute ein ‚unverzichtbares Instrument‘ der Strafverfolger“, sagt Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus. Ahlhaus ist ein Lügner, denn ein Instrument ist dann nicht „unverzichtbar“, wenn es gar nicht funktioniert und wenn es noch nie erfolgreich angewendet wurde. Der gute Mann ist gelernter Bankkaufmann und Jurist und hat vom Internet und von Computern so viel Ahnung wie ein Zeuge Jehovas vom Atheismus. Ich überlege, ob wir ihm Ende des Monats mal ein Büchlein schicken. Aber solche Leute sind meist so eingebildet, dass sie aufs Lesen und Erwägen rationaler Argumente gern verzichten. „Weitere Einzelheiten zu dem Vorhaben sind bislang nicht bekannt“, schreibt Krempl bei heise.de. Quod erat demonstrandum. Wie auch. Es gibt keine.

Alle bespitzeln alle

FTD.de: “ Der Kölner Konzern Gerling hat Telefon- und E-Mail-Zieldaten eigener Mitarbeiter ausspioniert. Ziel war es, eine undichte Stelle in dem Versicherungskonzern zu finden.“ Will sagen: Die Mitarbeiter des Konzern schrieben nur elektronische Postkarten und verhielten sich wenig sicherheitsbewusst. „Im konkreten Fall ging es nach FTD-Informationen um einen Bericht im Magazin „Capital„, der im Februar 2004 erschien und sich mit den gekürzten Betriebsrenten bei Gerling beschäftigte.“ [Bericht der Capital]

Ohne Worte | Speicherwahn im Kabinett

Sueddeutsche.de (02.07.): „Justizministerin Zypries und der oberste Datenschützer Schaar diskutierten in Berlin das neue ‚Computergrundrecht‘. (…) Die Referenten, mehrheitlich Juristen, gaben offen zu, dass sie keine Ahnung von Technik haben. Selbst der Spruch ‚Um Computer und Internet kümmert sich meine Frau‘ fiel: Im Hause des innenpolitischen Sprechers der SPD, Dieter Wiefelspütz, darf die Gattin den Rechner wieder hochfahren, wenn er abgestürzt ist.“ Man fasst es nicht…

Die nächste Klage gegen die „Online-Durchsuchung“

…ist vorprogrammiert. Heise.de meldet über „Bayerischer Landtag setzt den „Bayerntrojaner“ frei“: „Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen.“ Bei veränderten Daten haben die Ergebnisse sowieso keinen forensischen Wert mehr. Das ist doch sowohl grober Unfug als auch Volksverdummung. Ich frage mich, ob die in Bayern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2008 überhaupt jemals gelesen oder gar verstanden haben. Die höchsten Richter werden die real gar nicht existierende bayerische „Remote Forensic Software“ in kleine Stücke zerlegen und Beckstein um den Hals wickeln…

Honeytrap | Unsichere Software

Der Vorstand der German Privacy Foundation bekam kürzlich interessante Post, die ich hier auszugsweise wiedergebe:

“ (…) Am (…) richtete ich auf Ihrer Seite https://privacybox.de/ einen Account in der *PrivacyBox* ein. Unter einem Pseudonym wollte ich auch für Menschen anonym erreichbar sein, welche die in Deutschland m. E. exzessiv ausufernde Staatsschnüffelei nicht für richtig halten.

Bei einem Testlauf startete ich die personalisierte Seite (https://privacybox.de/persoehnlich.msg) aus einem älteren Microsoft Outlook Express Adressbuch (*.wab) heraus, woraufhin der Browser (Firefox 3.0) auf (http://www.theedge.com/) umgeleitet wurde, wo der Fragebogen offensichtlich dem verblüfften User auf die ganz dumme Art Kontaktdaten herauslocken soll. Diesen Server habe ich in Texas, USA, lokalisiert (…). Das Verhalten ist reproduzierbar und geschieht nur bei dieser Webseite, andere werden anstandslos angesteuert. Auch der POP3-Abruf per E-Mail-Programm funktioniert.

Wurde bzw. wird Ihr Dienst, Ihr Server bzw. Ihr Hoster oder auch „nur“ Ihre Seite u. U. von US-Sicherheits-Diensten oder Diensten i. V. m. diesen im Zuge der weltweiten „Terroristenfahndung“ gehackt und missbraucht? Oder ist die Umleitung auf die offensichtlich in den USA gehostete Seite (siehe Anhang!) http://www.theedge.com/ von PrivacyBox und/oder Ihrem Hoster so gewollt?

(…) Die zweite Möglichkeit, dass die gesamte „PrivacyBox“ eine Art von „Honeytrap“ der international zusammenarbeitenden Sicherheitsbehörden ist, in welcher quasi wie in einer „Sandbox“ im Sandkasten – unter Aufsicht der „Erwachsenen“ – die Unmündigen ihre dummen Geheimnisse austauschen können, mag ich nicht nur nicht ausschließen, sondern das liegt nach meinen Erfahrungen mit ihren Methoden und dieser Seite direkt nahe. (…)“

Ein Vorstandsmitglied hat geantwortet:

“ (…) danke für den Hinweis. (…) Ich habe das Phänomen gerade selbst getestet und komme mit Outlook Express zum selben Ergebnis. Das liegt aber nicht an der PrivacyBox, sondern es ist ein Fehler in Outlook Express, das die URL immer mit einem http:// voran an Firefox übergibt. Sie können die Sache direkt selbst mit beliebigen https-URLs in Firefox testen:

http://https://privacybox.de -> landet bei theedge.com
http://https://www.postbank.de -> ebenfalls

(…) Ich kann versichern, daß die Privacy Foundation die beobachtete Umleitung nicht beabsichtigt hat. Die Box ist kein Honeypot und späht keine Daten im Interesse irgendwelcher Dienste aus. Wir empfehlen Ihnen, veraltete und unsichere Software wie Outlook Express zu meiden.“

PrivacyBox | Tarnkappe für E-Mails

Wir hatten ein relativ gutes Presseecho über die PrivacyBox. Heute berichtet die taz: „Nachrichten übers Internet anonym zu verschicken, ist mit herkömmlichen Mailprogrammen praktisch nicht möglich. Die „PrivacyBox“ soll helfen.“

Aber: Der Sinn der PrivacyBox ist weniger die Anonymität, sondern dass die Vorratsdatenspeicherung unterlaufen werden könnte, falls sie in Kraft träte (nach der gegenwärtigen Gesetzeslage am 01.01.2009). Über Anonymität, auch bei E-Mails, könnte sich jeder informieren – das überfordert den DAU nicht. Man muss nur wollen. Daran hapert es aber, vor allem bei Journalisten.

By the way: „Vorige Woche hatte die „German Privacy Foundation“ den neuen Service im Büro des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Alexander Dix, vorgestellt.“ Auch falsch. Dix ist der Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Grmpf.

EuGH: Verhandlung über Klage gegen VDS am 1. Juli

Virtuelles Datenschutzbüro: „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die mündliche Verhandlung über die Beschwerde Irlands und der Slowakei gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für den 1. Juli angesetzt.“

„Die Klage richtete sich nicht gegen den Inhalt der Richtlinie, sondern gegen ihre Form: Eine Richtlinie sei die falsche Rechtsgrundlage, so die irische Klage, die angemessene Form sei ein Rahmenbeschluss. Richtlinien sind ein Instrument der ‚ersten Säule‘ der EU, die hauptsächlich für den Binnenmarkt zuständig ist, Rahmenbeschlüsse sind ein Mittel der ‚dritten Säule‘, die für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zuständig ist. Rahmenbeschlüsse werden im Rat der Europäischen Union einstimmig beschlossen, während Richtlinien im Mitentscheidungsverfahren mit der Kommission und dem Europäischen Parlament dort nur eine qualifizierte Mehrheit benötigen. Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung mittels eines Rahmenbeschlusses einzuführen, waren gescheitert, da der notwendige Konsens nicht zu erreichen war. Vor diesem Hintergrund wurde die Rechtsgrundlage gewechselt; die Richtlinie wird in ihrer Begründung in erster Linie als Mittel der Marktharmonisierung für Telekommunikationsunternehmen dargestellt.

Sollte die Richtlinie fallen, wovon viele Beobachter ausgehen, wäre der Weg frei für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Das BVerfG übt gemäß seinem ‚Solange-II‚-Beschluss seine Normemkontrollkompetenz gegenüber Umsetzungen von EU-Recht zur Zeit nicht aus; es geht davon aus, dass europäische Rechtsakte im Allgemeinen einen mit den hiesigen Standards vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten und verzichtet daher auf die Kontrolle, die der Europäische Gerichtshof übernehmen kann. Wenn die Richtlinie gekippt wird, verlieren die sie umsetzenden Regelungen in der Strafprozessordnung und dem Telekommunikationsgesetz ihren Status als Umsetzung von EU-Recht und könnten ganz normal verhandelt werden.“

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