Die Ritter rücken zusammen

PD Dr. Margreth Lünenborg auf Berliner Journalisten:

Austs hoch favorisierter Nachfolger Mathias Müller von Blumencron von Spiegel Online kann eine glasklare Bilanz vorweisen. Zwölf Kolumnen hat er eingerichtet, und unter den Kolumnisten befindet sich keine Frau. Eine aktuelle Studie über Frauen im Journalismus belegt ausgleichende Gerechtigkeit der besonderen Art. Frauen sind gewöhnlich viel höher qualifiziert als ihre männlichen Kollegen. Dafür verdienen sie im Durchschnitt 700 Euro monatlich… weniger.

Rechtsextremisten: Propaganda per Computer

Thule-Mailbox

Baden-Baden, 11. April (ap). Rechtsextremisten benutzen offenbar das Computernetz „Internet“ mit Millionen Benutzern weltweit für ihre Propagandazwecke, berichtet das SWF-Fernsehmagazin „Report“. Seit einigen Wochen werde in großen Mengen Material US-amerikanischer Revisionisten eingespeist, die den systematischen Völkermord der Nazis leugnen, so etwa der „Leuchter-Report.“
Michael Rotert, Geschäftsführer der „Internet“-Servicefirma Xlink in Karlsruhe, erläuterte auf Anfrage, er halte es für wahrscheinlich, daß tatsächlich größere Mengen rechtsextremer Propaganda in das Computernetz eingespeist werde. Der Zugang zum Netz sei nicht zu kontrollieren, die Verbreitung des Materials nicht zu verhindern. „Wenn es eine Möglichkeit gäbe, würde ich sie unterbinden.“
(Frankfurter Rundschau, 12.04.1994)

SPIEGEL Wissen

…habe ich gerade getestet: Die Suche funktioniert nicht ohne Javascript. Man fasst es nicht. So züchtet man DAUs heran.

Operation Heisse Luft, revisited

Schon merkwürdig, dass in dem Heise-Artikel „Kinderporno: Wie erfolgreich war die Operation „Himmel“?“ mit keinem Wort oder Link mein Artikel bei Telepolis „Operation Heiße Luft“ erwähnt wird. Autor ist der c’t-Reakteur Volker Briegleb.

Schurken-Brillen

Spam

Geheime Botschaften im Spiegel-Spam„? Vielleicht wissen die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser mehr? Was bedeutet das S dort? Steht es für „supergeheim“ und wurde dort nur vergessen?

Journalistische Folklore

Der Kerl sagt, wie es ist und hat Mumm. Ulrich Tilgner, Korrespondent des ZDF, beschreibt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung die Berichterstattung aus und über Afghanistan:

„Gerade die Afghanistan-Problematik ist sehr komplex und wird zunehmend unter dem Blickwinkel der deutschen Politik gesehen, manchmal sogar im Rahmen des Auftretens von Politikern. Deren Interessen werden nur zu oft sehr gut bedient“, (…) Wenn die politische Berichterstattung von Kollegen gemacht wird, die mit der Bundeswehr kommen und ich für eine Art journalistischer Folklore zuständig bin, dann habe ich ein Problem. (…) So gebe es mitunter Druck auf die Korrespondenten, Geschichten vor Ort entsprechend der Erwartung der Heimatredaktion zu erarbeiten. So sagte Tilgner in Bezug auf die Befreiung einer deutschen Geisel in Afghanistan: ‚Wenn der Druck der Konkurrenz oder von Politikern auf Redaktionen steigt, wird es schwierig, nicht die erwartete „Erfolgsgeschichte“ zu berichten, die es nach meinen Recherchen eben so nicht gab‘.“

Schön, dass das jemand so deutlich ausspricht: Hofberichterstattung, unkritische Lobhudelei, politische Willfährigkeit, mangelnde Recherche – das ist der Mainstream des deutschen Journalismus. Chapeau, Tilgner!

Chaos bei bild.de bei der Krönung der Miss Universe

TölchenBabyhoney Bailey

Bild.de meldet „Chaos bei Krönung der Miss Universe“ – in Second Life. Gewinnerin ist Babyhoney Bailey, die aber nicht aus Griechenland kommt, wie bild.de behauptet, sondern aus Florida/USA. Steht in ihrem Blog, und das ist in ihrem Second-Life-Profil verlinkt. „In der neuen Ausgabe von The AvaStar gibt es auch ein XL-Poster der neuen Miss SL Universe.“ Der Avastar ist gerade offline. Wie schade. Burks‘ Blog präsentiert dafür natürlich das Portrait der Gewinnerin.

Second

Rechtsextremismus in Computerspielen

Heute habe ich Radio Corax in Halle ein Interview gegeben. Thema: „Rechtsextremismus in Computerspielen“.

Bundesverfassungsgericht unterstützt Pressefreiheit

Die Tagesschau meldet eine Stärkung des Presserechts: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen für den Abdruck von Gegendarstellungen erhöht. Nach einem heute veröffentlichten Beschluss sind die Medien nur dann zur Veröffentlichung verpflichtet, wenn sich diese auf eine eindeutige Behauptung in einem Bericht bezieht. Fühlt sich der Betroffene lediglich durch eine fern liegende Interpretation des Textes „nachteilig dargestellt“, dann hat die Pressefreiheit Vorrang.“

By the way: Wieso ist die Tagesschau nicht in der Lage, zum Original-Dokument zu verlinken? Ist das so schwer, www.bundesverfassungsgericht.de zu finden?

Fast ohne Worte

Dialog zwischen der Redaktion von tagesschau.de und mir von heute (Auszug):
– „Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte per E-Mail.“
– „Gern, aber nur, wenn ich sie verschlüsselt schicken kann. Wo finde ich Ihren öffentlichen Schlüssel?“
– [Pause]
– „Geben Sie uns Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie zurück.“

Franz Josef Wagner und marodierende Banden in der U8

Guckst du mein-parteibuch.com und schulte-web.com…

Operation Heisse Luft, revisited

Koeln.de: „Kinderporno-Verdacht: Verfahren gegen 500 Kölner eingestellt – Das Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen 500 Kölner, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen, ist eingestellt worden. Die Verdächtigen waren nach einer bundesweiten Razzia („Operation Himmel“) ins Visier der Ermittler geraten. (…) Nach Beendigung der Ermittlungen konnte den „Usern“ keine strafrechtlichen Handlungen nachgeweisen werden.“ [Vgl. „Operation Heiße Luft„]

Angedachtes vermelden

Ich bin nicht überrascht, in einer normalen Zeitung grottenschlechtes Deutsch zu finden, auch nicht bei Spiegel Online. „Schüsse auf Massiv wurden Minuten später im Internet vermeldet“ lesen wir da. Schlechter als schlechtes Deutsch ist Bläh- oder Furzdeutsch: Vor das Verb schmuggelt sich eine überflüssige Silbe, die danach kräht, beachtet zu werden, weil der Rest so langweilig ist. „Ver“melden statt melden, was dasselbe bedeutet, „an“denken statt denken undsoweiter. Ich hasse es. Ceterum censeo: Das Angedachte muss vermeldet, durchgeführt und verbellt werden. Ajax, fass!

„Berliner Stadtmagazine lassen sich schmieren“

Reptilienfonds-Blog der taz: „Offener Brief der Berliner Buehnen an Zittytip“ (…) „im November haben Sie den Berliner Veranstaltern in einem gemeinsamen Brief mitgeteilt, dass sie ab Januar 2008 die Cine Marketing GmbH mit der Eingabe aller Veranstaltungstermine für Tip und Zitty beauftragt haben. Die Daten werden zukünftig nur noch kostenpflichtig erfasst oder sollen von den Veranstaltern selbst in eine Online-Maske eingegeben werden. (…) Die Bühnen der Spielzeit AG werden Ihnen daher ihre Spielpläne in gewohnter Form übermitteln. Wir werden weder für die Digitalisierung der Daten bezahlen, noch Ihre Eingabemaske benutzen. Maßnahmen, die die Digitalisierung der Daten für uns personalintensiv verkomplizieren oder zu direkten Kosten führen, lehnen wir ab. Eher verzichten wir auf den Abdruck.“ (…) [Vgl. auch Reptilienfonds-Blog: „Tip & Zitty sourcen ihre Kernkompetenz aus“.]

Danke für den Tipp (!) an Publizistik in Berlin (28.11.2007) „Berliner Stadtmagazine lassen sich schmieren“.

Die heilige Einfalt der Holzmedien

Google

Ein Artikel von mir bei Telepolis (13.01.2008): „Die heilige Einfalt der Holzmedien“ – „In Berlin diskutierten Am letzten Donnerstag Journalisten mit Bloggern. Man redete mit vereinten Kräften aneinander und am Thema vorbei. Die vom Deutschen Journalisten-Verband organisierte Veranstaltung bewies, dass das Internet in den Köpfen der Holzmedien-Vertreter noch nicht angekommen ist. Und viele Blogger wissen nur begrenzt, was Journalismus bedeuten könnte, wie die „Nachbereitung“ der Diskussion zeigt.“ [mehr…]

Anarchie, ja bitte!

Diskussion"
V.l.n.r.: Michael Konken | Ulrich Jörges | Wolfgang Donsbach

Wenn es so einfach wäre: Mehr Geld, mehr Qualität. So stellt sich Klein Fritzchen den Journalismus vor. Ich schlage vor: Weniger Mainstream-Quark, mehr Haltung, mehr Zivilcourage, mehr kritisches Bewusstsein, mehr Selbstkritik, mehr Anarchie und weniger Zensur.

O Wunder, der DJV hat schon eine Presseerklärung „Online-Journalismus – Qualität braucht Investitionen“ zu seiner heutigen Veranstaltung „Regeln oder Anarchie? – Journalismus im WWW“ herausgegeben [Livestream]. Den Titel haben sie so oft verändert, dass der ursprüngliche Anlass, Michael Konkens Blogger-Beschimpfungen, gar nicht mehr zu erkennen war. Auf dem Podium saßen (ja, man kann Links setzen!): Thomas Knüwer vom Handelsblatt-Weblog „Indiskretion Ehrensache“ (– sehr hübsch die Überschrift: „Ich wünschte, es wäre Donnerstag oder der Konken käme“ – wer weiß, worauf das anspielt, kriegt einen Keks), Hans-Ulrich Jörges vom stern, Don Alphonso aka Rainer Meyer („Rebellen ohne Markt“), Prof. Dr. Wolfgang Donsbach, Universität Dresden, Michael Konken, Björn Sievers von Focus Online, Michaela May, Chefkorrespondentin Politik bei N24. Alexander Fritsch moderierte.

Für den DJV hatte die Veranstaltung einen recht hohen Unterhaltungswert. Das lag aber vor allem an Knüwer und Don Alphonso, die den anderen kräftig kräftig Zunder gaben – für meinen Geschmack jedoch noch zu wenig. Statt über Blogs redete man mehr allgemein über „das Internet“, der Unterschied zwischen Foren und Blogs wurde gar nicht berücksichtigt.

Diskussion"
Alexander Fritsch | Michaela May, |Thomas Knüwer

Die Fronten waren klar: Jörges als Vertreter des ignoranten deutschen Journalisten an sich fand das Netz ganz igitt, wollte die bösen Rechtsextremisten (Kinderpornografie fiel ihm nicht ein) und andere zensieren, gar nicht reinlassen, raus aus dem Internet. Alle Postings in Foren sollten namentlich gekennzeichnet werden. Online-Dienste vorhandener Printmedien müssten die gleichen Standards wie diese haben. Private Blogs mit journalistischem Anspruch existieren in der Denkwelt eines Jörges gar nicht. Sehr nett der Wortwechsel zwischen ihm und mir: „Herr Jörges, wollen Sie Vorzensur?“ – „Dazu sage ich nichts. Ich springe nicht über das Stöckchen, was Sie mir hinhalten.“ – „Also ja“. Den genauen Wortlaut können die wohlwollenden Leserinnen und die geneigten Leser anhören. Jörges wollte auch nicht – was er mehrfach betonte – über Blogs reden. Wer hatte ihn eigentlich warum eingeladen?

Don Alphonso war schon von der Berliner Zeitung genervt, die ihn gar nicht gefragt, sondern nur aus seinem Blog zitiert hatte. Er zählte auf, welche Sünden die klassischen Medien begangen hätten. Sein Blog stünde in direkter Konkurrenz zum Ingolstädter Donaukurier und hätte mehr Leser. Don steht für die These, dass der klassische Journalismus ausgedient habe und auf dem Weg in die Marginalisierung sei. Das darf man bezweifeln, weil die Tendenz zum Rückzug ins unpolitische Private, den er beim Medienverhalten Jugendlicher beobachtet haben will, bestimmt nicht verabsolutiert werden kann.
Diskussion"
Hendrik Zörner, Pressesprecher des DJV, PR-bloggend | Don Alphonso

Donsbach faselte zu sehr für meinen Geschmack: Alles sei schon einmal da gewesen, die Probleme nicht neu und der Journalismus müsse professionalisiert werden. Aber wie denn, wo denn, was denn? Wer Journalist ist und was dazu gehört, darf in Deutschland – zum Glück – der Staat nicht vorschreiben. Derartige Forderungen sind Betroffenheitslyrik und Lichterkettenträgerei, wie sie der Deutsche Presserat betreibt. Michaela May meinte nichts zum Thema, was mir im Gedächnis blieb, sondern redete nur voller Begeisterung über sich und ihr Blog. Thomas Knüwer sagte etwas, was ich ganz und gar unterschreiben kann: Was Journalismus im Internet angeht, lebten wir in Deutschland in einem Entwicklungsland. Und daran wird sich so schnell nichts ändern.

Es werden sicher noch Andere über die Veranstaltung bloggen. Aber das bloße Nacherzählen ist langweilig, wenn es die Diskussion auch als Stream gibt. Nur hier – auf burksblog.de – hat das Publikum etwas über die wahren Hintergründe erfahren, warum Konken Blogs ganz doof findet und Blogger für Schmierfinken hält.

Mehr Links bei Onlinejournalismus.de: „DJV-Qualitätsdiskussion: Niveau einer Christiansen-Sendung“ und im Recherchegruppe-Blog.

Michael Konken | Blogs

Veranstaltung des DJV am 10.01.2008: „Journalistische Blogs brauchen Qualität“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Anlass für diese Veranstaltung waren einige Passagen der Rede Michael Konkens, des Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), anlässlich des DJV-Verbandstags, 5. bis 7. November 2007 in Saarbrücken:

„Der Onlinebereich ist aber auch ein Bereich, den wir verstärkt unter qualitativen Kriterien werten müssen. Nicht jeder, der sich dort als Journalist bezeichnet, hat etwas damit gemeinsam. Uns steht es gut zu Gesicht, wenn wir Richtlinien finden, um Müll von Qualität zu trennen und dies den Internetkonsumenten deutlich machen. Das Internet ist eine Plattform auch für Schmierfinken ganz besonderer Art. Schmierfinken, die sich als Journalisten bezeichnen, die aber Persönlichkeitsrechte verletzen, sich nicht an unsere Postulate wie Wahrhaftigkeit, Objektivität, Vollständigkeit halten. Sie treiben ihr mieses Geschäft mit Veröffentlichungen, gegen die wir oft rechtlich nicht vorgehen können, die aber nicht selten ihre Voyeure finden. Blogs sind meines Erachtens nur in ganz wenigen Ausnahmefällen journalistische Erzeugnisse. Sie sind eher der Tummelplatz für Menschen, die zu feige sind, ihre Meinung frei und unter ihrem Namen zu veröffentlichen.“

Zahlreiche Blogs haben diese Passagen zitiert und kritisiert. Hier einige Hintergrundinformationen:

Die Rede Konkens richtete sich nicht allgemein gegen Blogger, sondern war klassische „Innenpolitik“ vor einer Delegiertenversammlung: Konken wollte wiedergewählt werden. Die Anwesenden wussten, worauf Konken anspielte: Auf die Internet-Publikation „Der Stadl“ (www.stadl.biz) und auf das einzige DJV-kritische Blog www.recherchegruppe.tk (Burkhard Schröder). Auf recherchegruppe.tk sind seit drei Jahren zahlreiche Skandale und andere DJV-Interna publiziert worden, die unter anderem zur Abwahl des Berliner Landesvorsitzenden des DJV geführt haben. „Der Stadl“, der keinen journalistischen Anspruch erhebt, sondern anonym erscheint, wird mit dem Brandenburger DJV-Vorsitzenden Hans Werner Conen in Verbindung in Verbindung gebracht, der sich mit dem Bundesverband einen erbitterten juristischen Krieg liefert.“ [mehr… (pdf)]

Journalisten: Geheimnisträger zweiter Klasse

Die Journalistenverbände jammern, das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung degradiere sie zu „Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse“, „kastriere“ die Pressefreiheit ), unterhöhle den Informantenschutz und lasse die Quellen versiegen. Wahr ist das nicht unbedingt – und die notwenigen Konsequenzen zieht auch kaum jemand.

Der Informantenschutz war der Obrigkeit schon immer ein Dorn im Auge und musste immer wieder – bis in die jüngste Zeit – erkämpft werden. Wer sich auf gesetzliche Garantien verlässt, verkennt das grundlegende Problem: Der juristische Schutz derjenigen, die die Presse über Interna informieren, ist prinzipiell löchrig, nur sehr vage formuliert und wird sich niemals so festklopfen lassen, dass Informationen unbelauscht oder ungefiltert fließen können. Die Strategie der Medienverbände, auf ihre vermeintlichen bisherigen Privilegien als „Berufsgeheimnisträger“ zu pochen, ist daher verfehlt und wird langfristig scheitern. Journalisten interessierten sich ohnehin bisher oft nur mäßig für das Thema Vorratsatenspeicherung.

vorratsdatenspeicherung

Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben.

Die beiden konkurrierenden Verbände der Zeitungsverleger BDZV und VDZ beklagen, dass bei Journalisten „nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen“ solle, falls ihre Verbindungsdaten abgerufen werden sollen, im Gegensatz zu Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern, deren Daten für staatliche Lauscher relativ tabu sind. Kein Informant werde künftig noch reden, wenn Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine Standortdaten ebenso erfasst würden wie auch Zeitpunkt und Dauer des Kontakts.

Aber haben die Informanten bisher ihre Geheimnisse per elektronischer Postkarte verschickt? Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikation-Überwachungsverordnung müssen alle größeren Provider Schnittstellen zum Abhören und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschlüsseln oder ihren Informanten das zu ermöglichen. Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben. Sogar die selbst ernannten Investigativ-Päpste von Netzwerk Recherche machen keine Ausnahme: Die Vorzeige-Journalisten Dr. Thomas Leif, Chefreporter beim SWR Mainz, und Hans Leyendecker, Leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung, nutzen E-Mail noch wie zu Zeiten des guten alten Bakelit-Telefons.

Auch die Redaktion von Cicero scheint trotz der Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten unbelehrbar: Wollte man dort Geheimnisse ausplaudern, ist man auf elektronischem Weg weiterhin ungeschützt. Die FAZ meint es gut und empfiehlt sogar Anonymisierungsdienste, aber die Ratschläge zur E-Mail-Kommunikation sind bloßer Unfug und nicht praktikabel. Von Verschlüsselung scheint man noch nie etwas gehört zu haben. Der in Brüssel arbeitende Journalist Detlef Drewes und Kinderschutz-„Experte“ sagte in einer Zapp-Sendung, er müsse jetzt immer öfter das Auto benutzen, da in Belgien die Vorratsdatenspeicherung schon Realität sei; die Quellen für Journalisten versiegten. „Die Mauer wird auf Seiten der Informaten gezogen“ und die Informanten zögen sich zurück aus Angst. Das darf getrost bezweifelt und als Wichtigtuerei bezeichnet werden: Auch für potenzielle Whisteblower in Behörden gäbe es „im Notfall“ Internet-Cafes, private Rechner für Anonymisierungsdienste und Verschlüsselung oder die Möglichkeit, E-Mails anonym zu schicken.

Gerd Appenzeller schreibt im Tagesspiegel: Journalisten „konnten bisher wegen der garantierten Vertraulichkeit ihrer Arbeit darauf bauen, dass ihre Kommunikationswege geschützt waren.“ Das ist eine Zwecklüge und angesichts der zahlreichen Durchsuchungen von Redaktionen in den letzten Jahren ein wenig realitätsfremd: Was nützt das Redaktionsgeheimnis freien Journalisten, was nützt es den Informanten, wenn ihre E-Mails ohnehin vorher gelesen werden? Wer kann garantieren, dass Informationen auf dem Rechner eines Journalisten bleiben und nicht beschlagnahmt werden, auch wenn das im nachhinein für rechtswidrig erklärt wird? Informanten konnten bisher, nutzten sie das Internet nicht professionell, mitnichten darauf vertrauen, dass etwas geheim blieb. Wer erst jetzt – angesichts der Vorratsdatenspeicherung – meint, die Pressefreiheit in Gefahr zu sehen, muss sich fragen lassen, ob erst ein Verbot der Verschlüsselung kommen muss, dass Journalisten sich um die Sicherheit ihrer Daten und die ihrer Informanten sorgen.

vorratsdatenspeicherung

Der Staat ist immer daran interessiert gewesen, wer mit wem worüber kommuniziert hat.

Das Problem des Informantenschutzes gab es schon, seitdem man von freier Presse reden kann. Die Vorratsdatenspeicherung gießt unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus eine deutsche Tradtion in Gesetzesform, in die sich sowohl die rot-grüne als auch die jetzige Regierung gestellt haben: Der Staat ist immer daran interessiert gewesen, wer mit wem worüber kommuniziert hat. Auch die juristischen Argumente pro und contra dAbhören, Belauschen und Protokollieren der Kontakte von Journalisten sind seit 200 Jahren vergleichbar. Bis Mitte des 18. Jahrhunderts mußte in Deutschland sogar mit Folter rechnen, wer Angaben über „die Herkunft von Druckschriften“ in seinem Besitz verweigerte, schreibt Wolfgang Schimmel in „Das Redaktionsgeheimnis„.

Nach der Abschaffung der Zensur im Gefolge der Revolution 1848 blieb der Zeugniszwang das einzige und beste Mittel für die Obrigkeit, um sich mit der Presse anzulegen. Schon im 19. Jahrhundert diente die erzwungene Aussage von Journalisten als Repressionsinstrument, „undichte Stellen“ aufzuspüren und diese einzuschüchtern. Der juristisch durchsetzbare Zwang, etwas über die Informanten der Presse zu erfahren, war „der gewissermaßen generalpräventive Versuch, Kritik an den bestehenden Zuständen durch Einschüchterung zu verhüten.“ „Zeugniszwang“ – wer mit wem geredet hat – ist also nur ein altmodisches Wort für Vorratsdatenspeicherung.

Dirk Dunkhaase hat in seinem vor einem Jahrzehnt erschienenen Standardwerk „Das Pressegeheimnis“ zahlreiche historische Beispiele dokumentiert. Zur Kaiserzeit ging die Justiz 1875 gegen die „Frankfurter Zeitung und Handelsblatt“ vor. Nicht nur vier Redakteure wurden verhaftet, sondern auch der Verleger Leopold Sonnemann, Reichstagsabgeordneter der „Deutschen Volkspartei„. Sonnemann hatte sich bei der Beratung des Reichspressegesetzes ein Jahr zuvor davor eingesetzt, den Zeugniszwang ganz abzuschaffen. Auch das Argument, der Zwang, die Informanten preiszugeben, sei notwendig, um die Täter schwerer Straftaten zu ermitteln, wurde schon bei den Beratungen zum Reichspressegesetz immer wieder debattiert – ähnlich wie heute.

In der Verfassung der Weimarer Republik kam die Pressefreiheit gar nicht vor. Die „freie Meinungsäußerung“ war zwar allgemein geschützt, „innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze“, was das konkret bedeutete, war in der Rechtsprechung heftig umstitten. Berüchtigt war der so genannten „Diktaturvorbehalt“ des Artikel 48 II: Der Reichspräsident dufte, „wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird“, die wesentlichen Grundrechte außer Kraft setzen, darunter auch die Meinungsfreiheit nach Artikel 118 sowie den Artikel 117: „Das Briefgeheimnis sowie das Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis sind unverletzlich“.

Erstmalig gewährleistete die Strafprozeßordnung von 1926 (§ 53 StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht für „Redakteure, Verleger und Drucker einer periodischen Druckschrift sowie die bei der technischen Herstellung der Druckschrift beschäftigten Personen über die Person des Verfassers oder Einsernder einer Veröffentlichung strafbaren Inhaltes.“ Die Formulierung hatte zwei nicht unwesentlichen Haken: Unveröffentlichte Artikel fielen nicht unter das Zeugnisverweigerungsrecht, und der Journalist durfte nur dann über seine Informanten schweigen, wenn der Artikel strafbar war, nicht jedoch, wenn nur der Verdacht der Strafbarkeit bestand.

Schon in den Jahren vor der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde die Pressefreiheit durch immer weitere Gesetze ad absurdum geführt; Zensur war fast an der Tagesordnung – allein 1931 wurden in Preußen 227 Zeitungen verboten. Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“, der heutige § 353b des StGB , wurde aber erst von den Nationalsozialisten 1936 eingeführt und mit Strafe bedroht. Das Zeugnisverweigerungsrecht und auch der rudimentär vorhandene Beschlagnahmeschutz blieben während des Nationalsozialismus in Kraft; da aber keine freie Presse existierte, war das reine Theorie.

In der Nachkriegszeit stellte erst das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz (der neue § 53 I StPO) aus dem Jahr 1953 die Journalisten etwas besser als die alte Fassung aus dem Jahr 1926: Der Kreis der Personen, die über ihre Informanten schweigen durften, wurde erweitert, auch Rundfunkmitarbeiter fielen darunter, und freie Journalisten – Verfasser und Einsender von Artikeln. Absurd war jedoch das Vorschrift, dass nur die Person des Informanten verschwiegen werden durfte. Auf Verlangen der Justiz musste der Journalist den Inhalt der Information preisgeben. Bis heute ist jedoch der Informant dem Journalisten völlig ausgeliefert: Allein der Angehörige der Presse entscheidet, ob er gegenüber der Justiz schweigt. Eine juristisch fixierte Schweigepflicht wie die der Geistlichen, Psychologen, Rechtsanwälte und der Ärzte nach § 203 des Strafgesetzbuches existiert nicht.

Erst das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August 1966 begründete das „Redaktionsgeheimnis“ so, dass es als Bestandteil der Pressefreiheit relativ eindeutig definiert war. Darin heißt es, dass die Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich sei, weil der Brüger, wolle er politische Entscheidungen treffen, „umfassend informiert“ sein müsse. Er müsse aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse beschaffe die dazu nötigen Informationen und wirke als „orientierende Kraft“. Geschützt werden sollen laut Bundsverfassunggericht alle „der typischen Pressearbeit zuzurechnenden Verhaltensweisen“, das heißt: Informationen zu beschaffen, diese und auch Meinungen zu verbreiten. Das BVerfG hat in seinem damaligen Urteil den Schutz des Redaktionsgeheimnisses sowie den Informantenschutz ausdrücklich genannt.

Das Redaktionsgeheimnis umfasse, so fasst es Dunkhase zusammen, die gesamte interne Vertraulichkeitssphäre der Medien – die Unterlagen der Medienmitarbeiter, das Pressearchiv und das innerhalb der Redaktion Gesprochene. „Der Informantenschutz bezieht sich nach außen hin auf den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Journalisten und den Personen, die ihm Mitteilungen für seine Veröffentlichung machen.“ Es sind also nicht die Medien insgesamt und ihre „Geheimnisse“ geschützt, sondern nur das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und ihren Informanten.

Aus dieser Definition erklärt sich der „Strafprozessuale Pressegeheimnisschutz“ nach § 53 Absatz 1 Nr. 5 der Strafprozessordnung, der im wesentlichen schon 1974 formuliert wurde: „Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt (…) Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.“

vorratsdatenspeicherung

Wieviel Macht hat die Obrigkeit über die Untertanen?

„Die Presse“ und ihre Informanten mögen juristisch geschützt sein, die Gerichte maßen sich aber nicht an zu definieren, wer Journalist ist und wer nicht. Sie überlassen es den Journalisten-Organisationen, die sich aber gegenseitig erbittert befehden und sich nicht über die Kriterien des Berufes einigen können. Das „Berufsmäßige“ im Zeugnisverweigerungsrecht ist zu vage formuliert, als dass daraus eindeutige Kriterien abgeleitet werden könnten. Die juristische „Bibel“ und Kommentar zum Presserecht, „der Löffler„, formuliert: „Berufsmäßig vollzieht sich eine Tätigkeit dann, wenn sie in der Absicht geschieht, daraus durch wiederholte Ausübung eine dauernde oder doch wiederkehrende Beschäftigung zu machen, ohne dass es auf die Entgeltlichkeit der Tätigkeit ankommt. Erforderlich ist allerdings die Absicht der Wiederholung; ist sie indes gegeben, so kann schon eine einzige Handlung im konkreten Fall für das Erfordernis der Berufsmäßigkeit genugen. die Berufsmäßigkeit der Mitwirkung bei Presse und Rudnfunk erfordert ebensowenig, dass sie gewerbsmäßig, d.h. mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.“ (S. 1005 zu § 23 LPG) Die bei Journalisten-Organisationen beliebte Klausel der so genannten „Hauptberuflichkeit“ ist also kein juristisch abgesichertes Merkmal, sondern dient nur dem Schutz der eigenen Pfründe.

In der gegenwärtigen Rechtssprechung ist man sich aber nicht einig: Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und steht jedermann zu, also auch Schriftstellern, Bloggern und Flugblattschreibern; das Zeugnisverweigerungsrecht hat sich aber zu einem Berufsstandsprivileg entwickelt. In der Praxis lässt sich kaum auseinanderhalten, wer „Presse“ ist und journalistisch arbeitet und wer nicht. Daher ist auch die Bestimmung im Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ nicht eindeutig. Man spricht von „Medienarbeitern“, als sei man sich des Dilemmas bewusst, „die Presse“ nicht mehr exakt bestimmen zu können. Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung heißt es wörtlich: „Ein genereller Vorrang der schutzwürdigen Interessen von Journalisten vor dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse lässt sich hingegen, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht begründen.“ Das ist wahr, aber wiederholt nur das Argument, dass seit 200 Jahren bekannt ist: Die Interessen der Pressefreiheit müssten den Interessen der Strafverfolgung untergeordnet werden.

Kommentatoren des Presserechts sind sich einig, dass der augenblickliche Rechtszustand unbefriedigend sei. Es bestehe „erheblicher Reformbedarf“. Aus dem allgemeinen Schutz der Presse kann nur das allgemeine Ziel abgeleitet werden, nicht aber direkt die Details und die geseztliche Ausgestaltung – wer zu Presse gehört, wer abgehört werden darf, wessen Daten wie geschützt sind, welche Geheimnisse den staatlichen Lauschern verborgen bleiben müssen.

Der gesellschaftliche Streit um das Recht auf Privatsphäre dauert also schon an, seitdem es die Presse gibt. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklären würde, wäre der nächste Versuch einer beliebigen Regierung, die Bürger und die Presse unter dem Vorwand, „schwere Straftaten“ verhindern zu müssen, einzuschüchtern und auszuspionieren, schon vorprogrammiert. Journalisten, die nur den scheinbar bequemen Status qua ante wiederherstellen wollen, haben nicht begriffen, dass es um eine zentrale Frage der Demokratie geht – die Machtfrage: Wieviel Macht hat die Obrigkeit über die Untertanen? Und diese Frage muss immer wieder neu beantwortet werden.

Dieser Artikel erschien am 04.01.2007 in Telepolis. Ich habe einige Links korrigiert und ergänzt.

Focus | Falschmeldung

Focus verbreitet eine Falschmeldung: „Im Frühjahr 2006 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine getarnte E-mail an den Berliner Islamisten Reda Seyam, mit einem ‚Bundestrojaner‘ im Anhang verschickt. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, stießen die BfV-Beamten bei der heimlichen Online-Razzia unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten. Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“

Für wie dumm hält Focus seine LeserInnen? Was ist eine „getarnte“ E-Mail? Wenn es sich um einen gefälschten Header einer unverschlüsselten (!) Mail handelte: Wir könnte man den wahren Absender nachweisen? Doch nur, wenn der Verfassungsschutz selbst behauptete, der Urheber zu sein?! Bewiesen ist es damit noch nicht. Und wieso „Fotos von verstümmelten US-Soldaten“? Die sind legal und im Internet überall erhältllich. Nur weil sich das so „gruselig“ anhört?

Und noch was: Die „erste und bislang einzige Online-Durchsuchung“? Ach ja? Sonst gab es keine? Quod erat demonstrandum. Ich halte die Geschichte von vorn bis hinten für frei erfunden, also erlogen. Ich verdächtige auch Reda Seyam, sich nur wichtig machen zu wollen. Reda Seyam behauptet, sein „russischer Virenscanner“ (sind russische besonders gut?) habe angeschlagen. „Für seine Chats bevorzuge er seither Internet-Cafes.“ Chats? Was nützten Chats vor „getarnten E-Mails“ mit Viren, die eine Remote Forensic Software enthalten, auf die Windows-Benutzer (alle Islamisten nutzen bekanntlich Windows) klicken, klicken, klicken – und mitnichten an die Folgen denken?

Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Quellen Focus hatte, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass das Nachrichtenmagazin der Agitprop des Bundesnachrichtendienstes auf den Leim gekrochen ist. Dafür spricht der Satz: „Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND), Spezialisten auf dem Gebiet der Online-Durchsuchung.“ Wer sonst, wenn nicht der BND selbst, würde sich selbst so loben, obwohl doch das BKA – also die Truppe Schäubles – eine Online-Durchsuchung offenbar noch gar nicht erfolgreich hinbekommen hat?

Selbstredend hat Focus keine zwei unabhängigen Quellen, noch nicht einmal eine. Das wäre Journalismus und viel zu anstrengend. Nichts für Focus also. Lügen, erfinden, nachplappern, und nicht an die Fakten denken…..

By the way: Wer ist für den Quatsch eigentlich verantwortlich? O je…

Christian Rath | Vorratsdatenspeicherung

Die taz entwickelt sich beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ aka „Bürgerrechte im digitalen Zeitalter“ immer mehr zur Lachnummer. Jetzt muss es mal deutlich gesagt werden: Schuld ist Christian Rath, der seit Monaten unqualifizierten Quatsch zum Thema von sich gibt.

Rath hat auch den Hoax „Online-Durchsuchung“ in die Welt gesetzt – mit einer Falschbehauptung, die die taz nie korrigiert hat. Im Artikel „Festplatten im Visier“ (30.01.2007) behauptet er: „Bei einer Online-Durchsuchung installiert die Polizei über die Internet-Verbindung des Computers eine Hacker-Software auf dem Rechner. Ein solcher Trojaner verschickt dann einmal oder laufend die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. Das Verfahren stellte ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft mit einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht im März 2005 vor.“

Ich schrieb in Telepolis (06.02.2007): „Das ist nicht wahr. Der betreffende Autor Manfred Hoffmann, Oberstaatsanwalt beim BGH, beschäftigt sich unter der Überschrift „Die Online-Durchsuchung – staatliches ‚Hacken‘ oder zulässige Ermittlungsmaßnahme?“ ausführlich mit dem Thema, hat aber offenbar wenig technischen Sachverstand. Der Datenspeicher des Computers eines Verdächtigen könne untersucht werden, schreibt er, „indem etwa mittels E-Mail oder auf andere Weise, auf den zu durchsuchenden Computer ‚Trojaner‘ oder ‚Backdoor‘-Programme aufgespielt werden.“ Wie es möglich sein könnte, per Mail etwas auf den Rechner eines Verdächtigen einzuschleusen, wenn der sich weigert, Attachments von unbekannten oder gar anonymen Absendern zu öffnen oder wie man einem Linux-Nutzer eine Spionage-Executable unterjubeln will, verrät Manfred Hoffmann nicht. Der Autor bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 1997. Damals ging es aber um eine ‚passwortgeschützte Mailbox‘, also das klassische Bulletin Board System, in das die Strafverfolger eindringen wollten.“

Vorratsdatenspeicherung"

Jetzt gilt Rath als „Rechtsexperte“ und wird dafür sogar auch noch mit dem „Pressepreis des Deutschen Anwaltsvereins“ ausgezeichnet. Aber das ist das Niveau, auf dem der Mainstream diskutiert.

Am 02.01.2008 behauptet er kühn: „Große Erfolgsaussichten hat der Eilantrag aber nicht. Denn faktisch ändert sich für die Bürger nicht viel. Schon bisher waren die meisten Verbindungsdaten zur Abrechnung bei der Telekom gespeichert und die Polizei konnte bei Bedarf darauf zurückgreifen.“ Dass sich faktisch nichts ändere, ist eine so dummdreiste Lüge, dass man sich fragt, ob Rath vielleicht auf der Payroll Schäubles oder Zypries‘ oder eines noch schlimmeren Vereins steht.

Auch am 02.01.2008 kommentiert Rath: „So sprechen sie von einer ‚Totalprotokollierung der Telekommunikation‘, obwohl doch nur die Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden – und eben nicht die Inhalte von Telefonaten und E-Mails.“ Es ist nicht zu fassen.

Ich habe in Telepolis (04.01.2008) geschrieben – und Rath ist ein schlagendes Beispiel für die Journaille, die ich meine: „Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikation-Überwachungsverordnung müssen alle größeren Provider Schnittstellen zum Abhören und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschlüsseln oder ihren Informanten das zu ermöglichen. Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben.“ Quod erat demonstrandum.
Vorratsdatenspeicherung"

Rath beschwichtigt, „die Verbindungsdaten [würden] nur bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert. Obwohl „total“ keinen Superlativ kennt, muss man Rath doch fragen: Überwachung aller Inhalte und aller Kommunikationsdaten – geht es noch totaler?

Die Pointe am Schluss des Artikels toppt alles: „Die Polizei kann – wie bisher! – nur im konkreten Verdachtsfall zugreifen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, der auch bisher unbefangen telefoniert und gemailt hat.“ Ein Journalist, der „unbefangen“ telefoniert und – vermutlich unverschlüsselt – mailt wie der taz-Autor, sollte man besten wieder nach Hause gehen und das Maul halten. Er ist eine Schande für die Zunft.

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