Online-Durchsuchungsenten und E-Mail-Überwachungen

Das Stammpublikum weiß es schon. Bei den hübschen PR-Meldungen für des Kaisers neue Kleider aka „Online-Durchsuchungen“, die regelmäßig Focus online publiziert und die mit von den sattsam bekannen Textbausteinen aus dem Hause Bosbach garniert werden („Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können), kann ich immer wieder schmunzeln. Man muss nur genau hinschauen, und schon wird alles Comedy. Laut Heise habe „der BND in 90 Fällen mittels Bundestrojaner auf Computer zugegriffen und Festplatteninhalte ausgespäht habe. (…) Auch Rechner von Einzelpersonen seien in 10 Prozent von vom BND durchgeführten Online-Durchsuchungen betroffen gewesen.“ Und nun zue iner völlig unwichtigen Frage, die von einigen Foren-Lesern nörgelnd gestellt wurden: Und wie soll das funktionieren? Ganze Festplatten online verschicken? Undsoweiter? Nein? Weiß niemand? Richtig. Weil es gar nicht wahr ist und nur Propaganda. Aber so funktioniert es. Man muss es nur oft geneug wiederholen, und irgendwann glauben es alle. Nicht alle. Einige haben den Kopf noch zum Denken auf dem Hals sitzen.

Rezension: Die Online-Durchsuchung

Eine sehr ausführliche Rezension des Buches „Die Online-Durchsuchung“ findet man auf solon-online.de. Patrick Grete schreibt: „Beim Lesen dieses Teils des Buches kommt man aus dem Staunen über diese Vorgänge nicht heraus. Steht es so schlecht um den Journalismus in Deutschland? “

Die Ente ist quietschfidel

Online-DurchsuchungDas Thema hatten wir schon tausendundeine Nacht lang. „BND infiltrierte Tausende Computer im Ausland“, schreibt Spiegel online, suggeriert dem Geheimdienst magische Fähigkeiten und unterstellt damit auch den Inland-Schnüfflern, dass die das könnten – „online“ durchsuchen. Wahr wird es dadurch nicht, zumal das Nachrichtenmagazin keine zwei unabhängigen Quellen vorweisen kann, sondern offenbar nur von den üblichen Verdächtigen gebrieft worden ist.

Im Detail sieht es dann ganz anders aus. „Computer im Ausland“ wurden „infiltiert“. Wie denn? „Dabei seien zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und nach Pullach übermittelt worden.“ Aber nicht online. Behauptet auch niemand. Von Keyloggern ist die Rede. So etws funktioniert natürlich, wenn ein Agent einen physischen Zugriff auf einen ungeschützten Rechner hat. Oder ein Spitzel eiin V-Mann und ein anderes fieses Subjekt.

Damit ist die Quellenlage bei Spiegel online aber auchsc hon erschöpft. Die Kurzmeldung – die PR-Nachricht des BND- wird nur deshalb zu einem Artikel, weil man noch willkürlich alle anderen möglich Fälle nachschiebt wie den Farhangs (Vgl. „Bundestrojaner beim Afghanen?“ Burks‘ Blog, 25.05.2008)

Das alles, Herrschaften, sind keine „Online-Durchsuchungen“, wie sie der Volksmund versteht. Das ist einfach nur Agitprop und Meinungsmache für den Überwachungsstaat..

Der Staat bei dir zu Hause

Rezension unseres Buches in der taz (03.01.: „(…) Was den Glauben an den „Bundestrojaner“ am Leben erhalte, sei nichts anderes als Ignoranz in Sachen Computertechnik und der Mythos von der Allmacht des „Hackers“. Die etablierten Medien hätten allesamt in der Berichterstattung über die Onlinedurchsuchung regelmäßig versagt, so die Kritik der Autoren. Praktisch durchgehend sei nach dem System „Stille Post“ verfahren worden: Einer schreibt vom anderen ab, und am Ende bestätigen sich Halb- oder Unwahrheiten von selbst. Schröder belegt diese These mit umfangreichem Quellenmaterial und Fußnoten. Das macht die Lektüre des Buchs nicht elegant, war aber in diesem Fall wohl unvermeidlich – schließlich will, wer solch einen Vorwurf äußert, am Ende nicht selbst bezichtigt werden, unsauber recherchiert zu haben. (…)“

Remote Forensic BOSS bereit zum Regenzauber

Laut Heise hat BKA-Chef Jörg Zierke hehauptet, „dass die für heimliche Online-Durchsuchungen erforderliche Spionagesoftware fertig gestellt sei. Sie müsse jedoch dann an den jeweiligen Fall angepasst werden, betonte der SPD-Mann gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.“

Ja, natürlich! Bruhahaha. Das Bundesinnenministerium hat vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vermutlich eine CD mit BOSS (BSI OSS Security Suite) bekommen, weil sie das Gejammere leid waren, mit dem Hinweis, man könnte vielleicht, wenn man die IP-Adresse des Zielobjekts kennte und wenn das blöd sei und wenn man heimlich in die Wohnung des Verdächtigen eindringen könnte und der seine Rechner auch in Abwesenheit und ohne Passwortschutz immer laufen ließe und auch nicht abseitige Betriebsssyteme benutzte und und und.

Der Beitrag bei AFP ist ein „Gespräch“, also reine Propaganda für das BKA und hat mit der Realität selbstredend nur wenig zu tun. Aber der eigentliche Witz ist doch, dass Ziercke gar nicht lügt. Er lässt nur das Wesentliche weg. Und: Ziecke kann sich dessen gewiss sein, das ausnahmslos alle deutsche Medien ohne weitere Recherche und ohne ein Wort der Kritik genau das verbreiten, was er will: Wir könnten, wenn wir wollten. Auch bei Heise findet man nur das Wörtchen „angeblich“. Das ist zuwenig, meine Damen und Herren!

Der ewig nörgelnde und hyperkritische Journalist Burkhard Schröder erwartet überhaupt keine Online-Durchsuchungen, weder in dieser noch in jener Welt noch in Bielefeld. Druckt das jemand? Nein, ich bin kein Beamter und deshalb für deutsche Medien nicht ab Werk automatisch glaubwürdig.

Die Onlinedurchsuchung als urbanes Märchen

Eine Rezension unseres Buches „Die Online-Durchsuchung“ in ZEIT Online: „Schröder hält die Onlinedurchsuchung für ein urbanes Märchen, eine Ente, auf die die Medien hereingefallen sind. (…) Für Schröder ist die Geschichte des Bundestrojaners vor allem eine des Versagens der Presse.“

Dr. Herbert Schlangemann

By the way: War Dr. Herbert Schlangemann nicht auch kurzzeitig Berater von Schäuble und Bosbach und hat denen bewiesen, dass die Online-Durchsuchung schon längst praktiziert wird und überhaupt leicht zu machen ist und unverzichtbar, um den Terrorismus mit Stumpf und Stil auszurotten?

Sind Terroristen Idioten?

Ein wohlwollender Leser schickte mir anonym heute folgendes:

Lieber Herr Burks, die Online-Überwachung wird funktionieren! Was sie rechtlich und technisch sagen, ist absolut richtig. Im Ergebnis wird sie dennoch funktionieren, weil Terroristen Idioten sind. Nur einer soll da sein, auf den aber keiner hört.
Es grüßt freundlich ein Kriminaler

Darauf mus sich antworten. Das einzige ernst zu nehmende Argument gegen meine These, die politisch herbeigewünschte „Online-Überwachung“ würde schon aus technischen Gründen nicht funktionieren, ist das: Eine Bank brauchte keine Überwachungskameras, weil kein Bankräuber so blöd wäre, sich nicht zu maskieren. Falsch, Kriminelle sind oft dümmer, als man vermutet. Insofern muss der Einwand des „Kriminalen“ durchaus ernst genommen werden.

Gegenargument: Natürlich hat jemand, der andere Leute in die Luft sprengen will oder sich selbst, ohnehin einen Dachschaden. Aber das hindert sie oder ihn nicht daran, intelligent zu sein. Beispiel. Bobby Fischer war unstrittig hyperintelligent und ein Genie, aber eben eine „Inselbegabung“: Er „brach er mit 15 Jahren seine von ihm als nutzlos empfundene Schulausbildung an der Erasmus High School in Brooklyn ab, um sich ganz dem Schach zu widmen.“

Leute, die – volkstümlich gesprochen – bekloppt sind, können trotzdem höchst intelligent und damit gefährlich sein. Und die würde man mit E-Mail-Attachments für Windows (Remote Forensic Software inside) bestimmt nicht kriegen. Und das größte Problem wäre auch bei Idioten, bei einer „Online-Durchsuchung“ gerichtsfeste Beweise zu kriegen. Wie das möglich sein soll, hat auch noch niemand realistisch beschrieben.

Nimm dies, Schirra!

Wie ich auf Heise lese, soll der Journalist Bruno Schirra in einem Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt haben,. mit dem gerade verabschiedenten BKA-Gesetz werde „der investigative Journalismus zu Grabe getragen“. Man kann natürlich darüber streiten, ob es jemals einen investigativen Journalismus in Deutschland gegeben habe, der diesen Namen – im Vergleich etwa zur angelsächsischen Tradition – verdient hätte und ob überhaupt etwas zu Grabe getragen werde könnte, das über den Inhalt einer Streichholzschachtel hinausragte.

Schirra sagte laut Heise: „Seine Informanten müssten ‚wahnsinnig sein‘, wenn sie sich mit ihm auf den herkömmlichen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Telefon noch mit ihm in Verbindung setzen würden. Sie müssten immer die Angst haben, dass sie von der neu geschaffenen ‚Superbehörde‘ Bundeskriminalamt „abgeschöpft“ werden.“ Nicht Schirras Informanten sind wahnsinnig, sonderm Schirra selbst, der sich mit der typischen Attitude alter Männer konkett weigert, mit Verschlüsselung von E-Mails und anderen hübschen Dingen zu beschäftigen und für den das offene Fax das konspirativste aller Kommunikationsmittel ist. Nein, Kollege schirra, man kann die Vorratsdatenspeicherung und auch die einschlägigen Passagen im BKA.Gesetz („Online-Durchschung“) mit einfachen Maßnahmen unterlaufen verhindern, sabotieren, durchkreuzen und unmöglich machen. Man darf nur nicht geistig vernagelt oder begriffsstutzig oder beides sein.

Wie wäre es mit der PrivacyBox, Schirra? Hier können Sie mich gern anonym beschimpfen und einen arroganten Schnösel nennen. Dann lernen Sie endlich, wie man modern und ohne Big Brother kommuniziert.

Focus Online: Lügen durch Weglassen

Online-Durchsuchung

Das BKA-Gesetz passierte in seiner kosmetisch veränderten Form den Vermittlungsausschuss des Bundestags. (Heise) Etwas Anderes war nicht zu erwarten. On die Zitterpartie im Bundesrat zugunsten der Befürworter ausgeht, weiß man nicht – aber im Zweifel fällt die SPD um. Da ich die Anhörung der Experten im Bundestag verfolgt habe, kann ich angesichts der dortigen Vorträge ziemlich viel darauf wetten, dass die Verfassungsklagen gegen das Gesetz zahlreich in Karlsruhe einschlagen werden.

Einen – aus journalistischer Sicht – geradezu unglaublichen Artikel findet man aktuell bei Focus online: „Cyber-Cops: Wie die Polizei im Internet fahndet“. Alle Stammtischparolen der Law-and-Order-Fraktion treten gehäuft auf: Kinderpornografie, Neonazis, „jugendgefährdende Gewaltvideos“. Man fragt sich, ob den Autoren bei Focus Online ein Beamter der Sicherheitsbehörden beigeordnet worden ist oder ein Politoffizier von Markworts Gnaden, der ständig über die Schulter schaut, ob das Geschreibene auch Schäuble-kompatibel ist. Natürlich werden auch die Jugendschutzwarte abgefeiert – ohne auch nur den Hauch eines Nachfragens, ob deren Interessen wirklich dem „Schutz“ der Jugend gelten.

Focus online macht sich zum völlig unkritschen Sprachrohr und zur indirekten PR-Agentur der Befürworter der Vorratsdatenspeichung und der Online-Durchsuchung. Vom Prinzip audiatur et altera pars – also auch die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen – nicht die geringste Spur. Das Nachrichtenmagazin scheut sogar vor Lügen durch Weglassen nicht zurück.

Beispiel: „Technisch stehen den Fahndern zahlreiche Mittel zur Verfügung. Sie dürfen die E-Mails von Verdächtigen lesen, können sehen, welche Web-Seiten diese besucht haben oder hören Internettelefonate mit.“ Das ist nicht nur teilweise Blödsinn, weil man nicht nachvollziehen kann, wer welche Website ansurft, sondern schon deshalb falsch, weil jeder Verdächtige sich mit einfachen Mitteln davor schützen kann, indem er seine E-Mail-Kommunikation verschlüsselt oder anonym surft oder seinen Browser vernünftig konfiguriert. Welchen Sinn hat die Botschaft, wenn man die doch nicht unwesentliche Tatsache, dass die aufgezählten „Methoden“ nicht besonders effektiv oder schlicht gar nicht möglich sind, einfach verschweigt? Oder welchen journalistischen Wert haben boße Gerüchte wie „auch in der virtuellen Welt von ‚Second Life‘ sollen sich hinter einigen Avataren LKA-Beamte verbergen.“? Mehr als eine unabhängige Quelle? Gar keine – nur Hörensagen oder woanders Abschreiben. Auch bei Focus online sollen sich hinter einigen Autorennamen Praktikanten verbergen.

Beispiel: „Anhand der IP-Adressen kann die Polizei dann beim Provider erfahren, wer eine bestimmte Internetseite besucht oder wer eine Datei ins Netz gestellt hat.“ Grober Unfug. Basta. Wer hat denn die „Praktikantin“ Claudia Frickel gebrieft, dass die einen derartigen Quatsch schreibt, als hätte Schäuble persönlich das verfasst?

Beispiel: „Mit der Online-Durchsuchung kann die Polizei einen Schritt weitergehen: Sie darf mit Genehmigung eines Richters und bei Verdacht heimlich auf private Computer zugreifen.“ Das ist schlicht ein urbanes Märchen. Focus Online hat sich schon in der Vergangenheit als absolut unkritisches Sprachrohr derjenigen geriert, die suggerieren wollen, das ginge so einfach. Mittlerweile kann ich kaum noch an einen Zufall oder schlicht mangelnde Qualität glauben oder daran, dass man dort bei dem Thema ernsthaften Journalismus auch nur ansatzweise versucht.

Mit diesem Artiikel hat man das niedrigstmögliche Niveau noch unterschritten: Keine kritische Stimme, kein Nachfrage, keine Recherche, ob auch nur eine der kühnen Thesen technisch korrekt ist. „Journalismus“, der zum Sprachrohr der Hardliner-Fraktion in der Innenpolitik verkommen ist – einfach nur ekelhaft und politisch ohnehin widerwärtig.

Noch mehr „Online-Durchsuchungen“

Ich kann mir nicht helfen: Beim Lesen mancher Artikel, in denen das Reizwort „Online-Durchsuchungen“ auftaucht, muss ich an Horst Ehmke denken: „Der sozialdemokratische Kanzleramtsminister Horst Ehmke hatte damals den BND aufgefordert, eine Übersicht der Journalisten anzufertigen, die mit dem Dienst kooperieren. Ausgenommen bleiben sollten operativ eingesetzte Medienvertreter, also an Geheimdienstoperationen beteiligte Agenten.“ So eine Liste hätte ich heute auch gern, aber natürlich aktualisiert.

Nehmen wir einen Bericht aus Focus, der sich vom Heise auf den ersten Blick untgerscheidet, weil Fcous den fragwürdigen und vor allem irreführenden Begriff „Online-Durchsuchungen“nicht in Anführungszeichen schreibt. Bei Heise heißt es: „Über die konkrete technische Durchführung dieser „Online-Durchsuchung“ ist noch nichts Weiteres bekannt, allerdings sollen auch „private Laufwerke“ überprüft worden sein.“ Sollen. Es ist also ein Gerücht oder man weiß es vom Hörensagen. Deutscher Journalismus at it’s best. Und was ist mit den öffentlichen Laufwerken? Bei Focus Online: „Zudem durchsuchte der Bundesnachrichtendienst nach FOCUS-Informationen in einer heimlichen Online-Durchsuchung die Computer von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität.“

Frage: Wer hat Focus die „Internen Protokolle“ gesteckt – und mit welchem Motiv? Focus Online publizierte schon April 2007 die faktenfreie Falschmeldung: „Deutsche Geheimdienste spähen schon seit 2005 heimlich über das Internet Computer von Verdächtigen aus.“ Und Focus ist das einzige großere Medium Deutschlands, das den Bundesnachrichtendienst vehement und permanent in diesem Zusammenhang lobhudelt und ihm magische Fähigkeiten zuspricht: „Technische Unterstützung holte sich der Inlandsgeheimdienst bei den Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND) – Spezialisten auf dem Gebiet der Hacker-Angriffe.“ Honi soit qui mal y pense. Wer wollte Focus instrumentalisieren – offensichtlich mit Erfolg?

Im aktuellen Fall ist die Sache ausgesprochen banal: Entweder hatten die EDV-Verantwortlichen beim BND einen Remote-Zugriff auf die Rechner alle Angestellten, wovon auszugehen ist (wäre komisch und unprofessionell, wenn nicht) oder sie hatten Usernamen und Passworte für die E-Mail-Accounts (bei beim afghanischen Handelsminister – oder beides. BND-Angestellte schreiben nur elektronischen Postkarten und kümmern sich nicht um die Sicherheit ihrer Rechner. Das ist klar wie Kloßbrühe. Wie wollen die nur im Ausland so spionieren? Beides wäre aber nicht das, was der Sprachgebrauch unter „Online-Durchschung“ meint – dass staatliche Hacker von außen auf private Rechner zugreifen könnten. Aber Focus tut alles daran, wiederholt den Eindruck zu erwecken, der BND sei dazu in der Lage. Das stimmt mich nachdenklich. Ich denke schon wieder an Horst Ehmke.

Christian Rath, der „Rechtsexperte“ der taz (Computerexperten haben die gar nicht), macht sich ebenfalls zum PR-Sprachrohr der Schlapphüte. Zur Erinnerung aus der Journalistenschule; Journalisten sind nicht dazu da, die Sprechblasen irgendwelcher Politiker und Apparatschiks zu publizieren. Dafür gibt es Pressesprecher und ganze Abteilungen in den jeweiligen Behörden. (Nicht viel besser ist Stefan Krempl bei Heise.) Auch zur Erinnerung: sogar Schäuble hat zugegeben, dass Heinz Fromm, der Chef des Verfassungsschutzes, von Technik und Computern keine Ahnung hat. Und wenn der laut taz fordert, auch die Dauer-Skandalbehörde Verfassungsschutz müsse immer öfter „Online-Durchsuchungen“ vornehmen dürfen, darf man das nicht einfach unkritisch verbreiten – zumal der Verfassungsschutz bisher bei offiziellen Anfragen immer geleugnet hat, dass er das jemals hingekriegt bzw. praktiziert hätte. Die „Online-Durchsuchung“ bleibt ein frommer Wunsch ahnungloser Politiker.

Übrigens, Kollege Rath: „Einzelne Online-Durchsuchungen hat der Bundesverfassungschutz früher schon durchgeführt, unter anderem gegen den Islamisten Reda S.“ Welche Quellen? Welche Fakten? Ja, es gibt eine Quelle – und nur eine: Focus. Mit der Quellenlage des besagten Artikels habe ich mich in unserem Buch ausführlich beschäftigt. „Einzelne“? Nein, Auch das ist gelogen. Wenn man schon woanders abschreibt, Kollege Rath, ohne zu prüfen, ob es mehrere unabhängige Quellen gegeben hat, dann bitte richtig. Focus schrieb in Ausgabe 2/2008: „Mit einem einzigen Klick hatte der von Terrorfahndern als Gefährder eingestufte Islamist Seyam die Schleuse geöffnet für die erste und bislang einzige Online-Razzia in Deutschland.“ In dem Fall waren die Ermittler schon beim Computerkauf indirekt dabei. Und gefunden hat man auch nichts.

Gartenzwerge und Trojaner zielgenau platzieren

Gartenzwerge

Dr. Michael Bürsch (SPD) auf abgeordnetenwatch.de:
„Das Aufbringen des sogenannten Trojaners auf den Rechner, ist eine Frage der technischen Umsetzung der Maßnahme. Diese muss den Voraussetzungen der Befugnisnorm und der darauf beruhenden richterlichen Anordnung entsprechen. Es ist demnach selbstverständlich, dass technisch einwandfrei sichergestellt werden muss, dass die Software auf den richtigen Rechner, also dem Rechner, von dem eine dringende Terrorgefahr ausgeht, aufgebracht werden muss. Bestehen Zweifel, dass der richtige Rechner erfasst wird, muss die Online-Durchsuchung unterbleiben. Ich habe mir von Experten versichern lassen, dass es technisch möglich ist einen Rechner einwandfrei zu identifizieren und den Trojaner zielgenau dort zu platzieren. Nach dem Abschluss der Maßnahme wird der Trojaner spurenfrei gelöscht, so dass eine Identifizierung und ein möglicher Missbrauch der Software durch Dritte ausgeschlossen sind.“

Mir fehlen die Worte. Wie soll man diesen Unfug illustrieren? Wahrscheinlich geht das nur mit Gartenzwergen als Symbol für die ahnungslosen Schmalspurdenker, die von Computern so viel verstehen wie Schäuble höchstderoselbst. Man sieht, wie das urbane Märchen sich in den Köpfen verfestigt hat und durch rationale Argumente nicht mehr hinauszukiegen ist. Die „Experten“ möchte ich gern mal persönlich in die Mangel nehmen. Und wenn die das so gesagt haben, würde ich sie in Gegenwart ihrer Anwälte als Hochstapler bezeichnen.

Ein irrer Haufen Online-Durchsucher

So so. Die „Experten“ faseln wieder über die real gar nicht existierenden „Online-Durchsuchungen“. „Im Streit um das BKA-Gesetz scheint ein tragbarer Kompromiss gefunden.“ Da das hier ein Blog und kein journalistischer Mainstream-Artikel ist, kann ich offen reden: Es handelt sich um einen Haufen Irrer.

Schauen wir genauer hin. Die Financial Times lässt Friederike von Tiesenhausen etwas zum Thema berichten, eine Politik-Redakteurin. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.

Im Tagesspiegel schreibt der Politik-Redakteur Albert Funk zum Thema. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.

In der Süddeutschen kommt Susanne Höll zu Wort, die „neugierig und kritisch sein“ will. Ist sie das? Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt

Allgemeiner Trend: Die Medien wiederholen nur, was alle möglichen Verdächtigen gesagt haben, ganz gleich, ob das grober Unfug, Agitprop oder sonstwas ist. So auch bei Heise Stefan Krempl. Ich kann das seichte Gefasel einfach nicht mehr hören und wiederhole mich: Ein Haufen Irrer, allesamt, nicht nur die Politiker, die über das Thema beschließen, sondern auch die Journaille, die darüber berichtet. Zeige mir jemand die Ausnahme, die die Regel bestätigt – und ich wäre für ein paar Minuten glücklich.

Nah- und Ferndurchsuchungen

Der Irrsinn geht weiter. Laut Heise plant die EU: „Neben einem standardisierten europäischen Informationssystem und besserer Koordination bei allen Formen von Cybercrime sind darin auch gemeinse Internet-Ermittlungsteams der EU und grenzüberschreitende heimliche Online-Durchsuchungen angedacht.“ (Das Verb „Andenken“ gibt es jedoch nicht im Deutschen, obwohl man bei einigen Menschen nur eine Vor- und Embryonalform des Denkens voraussetzen kann.)

Auch der faktenfreie Textbaustein „Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie breiten sich immer mehr aus“ fehlt nicht. „Und es sollen ‚remote searches‘ (wörtlich „entfernte Durchsuchungen“ oder „Ferndurchsuchungen“, womit offensichtlich die in der deutschen Debatte ‚heimliche Online-Durchsuchung‘ genannte umstrittene Maßnahme der Strafverfolger gemeint ist), erleichtert werden, wenn sie nach nationalen Gesetzen möglich sind. Dies soll ‚Investigationsteams ermöglichen, mit der Zustimmung des Gastlandes schnell auf Informationen zuzugreifen'“.

BBC hat das Thema auch aufgegriffen: „Forces will also take part in „remote searches“ and patrol online to track down criminals.“ Das bedeutet: Falls es jemandem gelänge, eine Überwachungssoftware auf dem Recher eines deutschen Verdächtigen zu implementieren (Windows und abgrundtiefe Dämlichkeit beim „Opfer“ vorausgesetzt), sollen gleich alle Polizisten Europas die Ergebnisse bekommen.

Da hat Leitner schon Recht: „Europol will also Spam bekämpfen, indem es neben die Spammer-Malware auf euren Computern noch Europol-Malware auf eure Computer tut. Das ist wie mit beidseitig benutztem Klopapier: der Vorteil liegt auf der Hand!“

Die Online-Durchsuchung – das Windei

Politbarometer

Worauf es Schäuble wirklich ankommt, zeigt das aktuelle Politbarometer des ZDF. Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners bringt c’t in Ausgabe 25/08 (ab Montag, den 24. 11., im Handel) einen Hintergrundartikel: „Windei Bundestrojaner, Online-Durchsuchung vs. Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, S. 86ff. Da bin ich aber mal gespannt. Die Überschrift klingt schon erfreulich.

Die Online-Durchsuchung, revisited

Online-DurchsuchungProf. Dr. Hartmut Pohl von der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Informatik, hat mir eine leider unverschlüsselte E-Mail geschrieben und sich über einige Formulierungen in meinem Telepolis-Artikel „Online-Durchsuchung. Autistisches Voodoo auf dem WWW-Weg“ beschwert. Dort schrieb ich:

„Sieber ‚argumentiert‘ beispielhaft: Seine Exploit-These hat er nach eigenen Angaben von Prof. Dr. Hartmut Pohl, der behauptet, der Bundesnachrichtendienst hätte ein Dutzend „Online-Durchsuchungen“ vollbracht. Pohls Quelle – die er sogar angibt – ist nur die Falschmeldung der Tagesschau, die vom Redaktionsleiter mittlerweile zurückgenommen wurde. Aber wer will das a posteriori noch wissen? Die Behauptung ist in der Welt wie die Zahnpasta, die nicht mehr zurück in die Tube geht.“

Prof. Pohl schrieb in seinem Aufsatz „Zur Technik der heimlichen Online-Durchsuchung“ wörtlich (und falsch): „Seit 2005 sind etwa ein Dutzend verdeckte Online-Durchsuchungen vom Bundesnachrichtendienst durchgeführt worden.“ Jetzt bemängelt er, ich erwecke den Eindruck, dass die Tagesschau seine einzige Quelle gewesen sei. Das könne aber nicht vollständig sein, weil die Tagesschau nicht darlege, welche Behörde „Online-Durchsuchungen durchgeführt“ habe.

Ich habe geantwortet (Auszug): „Sie haben in dem von mir zitierten Artikel als einzige Quelle für die These, es habe „Online-Durchsuchungen“ gegeben, die ‚Tagesschau‘ zitiert. Die Meldung, auf die Sie sich beziehen, (27.04.2007) ist ein Falschmeldung – die Tagesschau wusste mitnichten, ob es „rund ein Dutzend Online-Durchsuchungen“ gegeben hat. Sie vermutete es nur – und konnte es nicht falsifizieren. Das hat der Kollege Rasmussen mir gegenüber schriftlich zugegeben. Mit dieser Recherche-Methode könnte man auch einen Gottesbeweis führen.

Wenn es andere – seriösere – Quellen gegeben hat, sollte man die in einer Zeitschrift für „Datensicherheit und Datenschutz“ auch nennen. Ich glaube nicht, dass es diese Quellen gibt, solange man sie mir nicht vorgelegt hat.

Welche Behörde angeblich in der Lage gewesen sein soll, jemanden gezielt online zu überwachen, ist unerheblich – es hat bisher keine einzige verifizierbare „Online-Durchsuchung“ gegeben. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte keine anderen Quellen als die Medien. Wenn aber alle von allen nur abschreiben und die vagen und schlecht recherchierten suggestiven Medienberichte ihren Eingang in die wissenschaftliche Literatur finden, ist das bedauerlich.“

Noch etwas: Mittlerweile haben offenbar einige, die in dem Buch „lobend“ erwähnt werden, es gelesen. Ich habe hier schon Klageandrohungen und einige Unterlassungserklärungen vorliegen. Ich denke nicht daran, klein beizugeben, auch wenn jemand mich unter Druck setzen will. Natürlich ist es zum Beispiel einem großen Nachrichtenmagazin peinlich, wenn man ihm a posteriori Falschmeldungen um die Ohren hat. Aber wer glaubt, mich mit einer Kompanie Anwälte und Lügenmärchen davon abhalten zu können, das zu publizieren, was ich recherchiert habe, der irrt.

Auf den Busch und den Fefe klopfen

busch

Vorgestern war ich bei busch@n-tv und habe einige Worte zum Thema „Die Online-Durchsuchung“ gesagt. Hansjörg Geiger, Ex-Verfassungsschutz-Chef, Ex-BND-Chef, hat sich offenbar vom Saulus zum Paulus gewandelt und nur Vernünftiges von sich gegeben und am BKA-Gesetz kein gutes Haar gelassen.

Wenn man die Kommentare de Kolleginnen und Kollegen anhört, gibt es nur ein Fazit: Schäuble hat sein Ziel erreicht. Alle, mit wenigen Ausnahmen, gehen davon aus, dass die Behörden in privaten Rechnern herumschnüffeln. Ob und wie das gehen soll, fragt niemand mehr. Es interessiert auch keinen. „Die Hacker“ machen das auch ständig. Das haben wir selbst in Hollywodd-Filmen gesehen. Der „Bundestrojaner“ ist zum urbanen Märchen geworden wie das Einhorn im Mittelalter.

Auch Fefe bläst genau in dieses Horn und lässt sich von denjenigen instrumentalisieren, die der Bevölkerung ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Obrigkeit implementieren wollen. „Es spielt keine Rolle, ob der Staat im Moment in der Lage ist, einen effektiven Bundestrojaner zu bauen oder nicht. Dass gezielte Trojaner effektiv sein können, ist unbestritten“ schreibt Leitner. Das ist doch lachhaft. Es spielt genau eine Rolle. Leitner ist naiv, wenn er den Medienberichten einfach so traut. Und die sind die einzige Quelle für das Märchen, es habe schon Online-Durchsuchungen gegeben. Das war die Ausgangsfrage des Buches. Und siehe da: während der Recherche stellt sich heraus, dass alles frei erfunden oder von anderen abgeschrieben worden war oder von den Presseerklärungen der einschlägigen Ministerien unkritisch übernommen. Das ist der aktuelle Stand und nicht nur der in Buermeyers Artikel: „Die „Online-Durchsuchung“. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“.

Wer Buermeyers Aufsatz liest – das hat Fefe offenbar gar nicht getan – und die dortigen Fakten mit den Medienberichten vergleicht, merkt sehr schnell, dass dort die beiden Fälle diskutiert werden – die „Durchsuchung“ einer Mailbox (BBS) in den 90-er Jahren und der gescheiterte Versuch, einem Verdächtigen eine CD zuzuspielen -, die in den Medien zunächst als einzige (!) Quelle auftauchten, es habe schon erfolgreiche (!) Online-Durchsuchungen gegeben und die per „Stille Post“ so oft umgeschrieben wurden, dass sich ihr irriges Fazit als Hoax im Diskurs verselbständigte.

Und das soll keine Rolle spielen? Ich würde schon gern wissen, wer von der Journaille auf der Honorarliste des BND oder BKA steht, unbewusst oder bewusst. Ein Köngreich für eine aktuelle Liste der „Pressesonderverbindungen“!

Ja, „gezielte Trojaner“ wirken bei Klein Windows-Fritzchen und offenbar auch bei Klein Felix. Aber bei sonst niemandem, dessen Intelligenzquotienten die Zimmertemparatur übersteigt. Und damit wären wir immer noch nicht bei einer „erfolgreich durchgeführten“ Onliine-Durchsuchung. Wie Fefes Gesinnungsgenosse Andreas Bogk in seinem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht schreibt: „Des weiteren ist die Umgebung des Trojaners meistens so komplex, daß er sich in ihrer Interaktion nicht modellieren läßt. Die Fehlerfreiheit eines Trojaners ist also nicht zu erwarten.“ Quod erat demonstrandum. Demnach lässt sich auch keine Online-Überwachung mit gerichtsverwertbaren Daten mittels eines „Trojaners“ erwarten.

„Aufgabe der Presse ist es, den Blödsinn, den Ziercke so von sich gibt, zu publizieren“, schreibt Fefe. Richtig, sehr wahr. Aber da muss Leitner sich nun wirklich nicht auch noch einreihen und seinerseits Nebelkerzen werfen.

Online-Durchsuchung – Autistisches Voodoo auf dem WWW-Weg

Passend zur Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme meines Rechners ein Artikel von mir auf Telepolis, den ich zum Glück schon gestern geschrieben und versendet habe: „Online-Durchsuchung – Autistisches Voodoo auf dem WWW-Weg“.

Weg frei für die Ente!

Heise: „Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen“. Ich schreibe in Kürze mal mehr dazu. Der einflussreichste Hoax der Nachkriegsgeschichte wird in Gesetzesform gegossen. Zukünftige Historiker werden unter den Tisch fallen vor Lachen.

FDP stimmt Online-Überwachung irgendwie zu

Online-DurchsuchungDie Heise-Medlung ist schon nicht mehr aktuell: „Den gesamten 71-seitigen Koalitionsvertrag halten die Partner noch unter Verschluss. Nach außen gedrungen ist bereits, dass der Bayerntrojaner prinzipiell weiter Polizei und Staatschützern zur Verfügung stehen soll.“ Das ist so nicht korrekt, und der Begriff „Bayerntrojaner“ in mehrfacher Hinsicht grober Unfug. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Online-Durchsuchungen von Computern stellen einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar und sind daher nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Die gesetzlichen Kriterien sind im Hinblick auf diesen Ausnahmecharakter zu überprüfen. Insbesondere entfällt künftig die Befugnis zum heimlichen Betreten von Wohnungen im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen. Der Kernbereich privater Lebensführung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unantastbar; die dazu ergangenen Regelungen werden präzisiert. In den geschützten Bereich der Berufsgeheimnisträger werden künftig auch die Journalisten und die Abgeordneten einbezogen. Sowohl die richterliche als auch die parlamentarische Kontrolle bei Überwachungsmaßnahmen wird verbessert. Wir planen eine externe Evaluierung der Praxis der heimlichen Online-Durchsuchungen.“

Dasss es der FDP nur um die Beteiligung an der Macht geht, ist seit dem „Umfaller“ Erich Mende wohl jedem klar, der noch einen Rest von Verstand besitzt. Die hehren Worte Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers über den „Weg in den autoritären Staat“ sind nur Schall und Rauch und heiße Luft. Man muss sich die Passagen des Vertrags einzeln ansehen; So wird ein Hoax wie die „Online-Durchsuchung“ vermeintliche Realität.

Richtig ist, dass der heimliche staatliche Zugriff auf informationstechnsiche System laut Urteil des BVerfG nur in absoluten AUsnahmefällen zuässig ist. Dass man den überhaupt nicht erfolgreich – das heißt mit dem Ergebnis gerichtsfester Fakten – umsetzen könnte, steht auf einem anderen Blatt und kümmert ahnungslose Politiker nicht. Da Fahnder nur über einen physischen Zugriff überhaupt eine Spionagesoftware bei einem verdächtigen Windows-DAU implementieren könnten – und das nur mit riesigem Aufwand, kann man als Zyniker frohlocken: Mit der Klausel, dass heimliche Wohnungseinbrüche der Behörden aka Stasi 2.0 nicht zulässig seien, hat sich das Thema „Online-Durchsuchung“ in Bayern ohnehin erledigt. Ich muss Markus Beckedahl also widersprechen.

Ganz besonders gespannt darf man sein auf die „externe Evaluierung“: Wer sollte die vornehmen? Die Verschwörungstheoretiker vom Chaos Computer Club? Die Rechtsanwaltskammer München? Oder gar die German Privacy Foundation? Und was soll evaluiert werden? „Leider konnten wir die IP-Adressse des Verdächtigen im Netz nicht auffinden.“ – „Leider benutzte der Gefährder Linux“. – „Leider öffnete der Verdächtige das Attachment nicht, sondern hielt sich an die Ratschläge des BSI.“ Wir würden vor Lachen vermutlich den Kaffee über die Tastatur schütten.

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