Unter automatische Telefonbücher des Internet Nutzenden
Wir haben neue Nachrichten von der Cyberfront.
Überraschung! Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten“. – „Demnach sind auch in der EU gespeicherte Daten nicht sicher.“
Warum braucht es dazu ein Gutachten? Ich erinnere an mein Posting vom 27.07.2025: Die Israelis, die es besser wissen müssten als Start-Up-Nation, machen es aber auch nicht besser.

„Create a vivid description of a Domain Name Server (DNS) bustling with activity: rows of sleek servers humming rhythmically, cables snaking across the floor like electric veins, and technicians scurrying about, ensuring seamless connectivity in the digital realm.“ –ar 3:2 (Reprint)
Weitaus interessanter finde ich die Meldung bei Heise: „DNS-Überwachung: Verfassungsgericht stoppt gerichtliche Anordnungen“.
Im Original heißt es: „Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind ermittlungsrichterliche Beschlüsse, die Telekommunikationsdiensteanbieterinnen dazu verpflichten, alle Domain Name System (DNS)-Server-Anfragen zu einem bestimmten dritten, mutmaßlich inkriminierten Server zu überwachen und auszuwerten, sowie die dazu ergangene Beschwerdeentscheidung.“
In allen Instanzen unterhalb des Bundesverfassungsgerichts wurde die Überwachung also von den Gerichten durchgewinkt! Man muss anmerken, dass es hier um eine einstweilige Anordnung aka Verfügung eines Gerichts gegen die Kläger geht, nicht aber um ein Entscheidung in einer Hauptsache.
„Überwachung und Aufzeichnung der inländischen Domain-Name-System-Anfragen“ zu einem bestimmten Server“ – das ist doch wieder Überwachung von Klein Fritzchen und technisch völlig absurd. Ich entscheide doch selbst, welchen DNS-Server ich nutze!? Und was, wenn ich mit Tor unterwegs bin? Und was soll das bringen?
Sehr hübsch auch die etwas verschwurbelte Erklärung im Urteil: „…dass das Domain Name System ein System ist, mit dem alle Internet-Nutzenden [sic] etwa Websites des World Wide Webs aufrufen, aber auch E-Mails versenden oder automatisierte Anfragen an Server über das Internet stellen. Wollen Internet-Nutzende beispielsweise manuell oder automatisiert eine Website aufrufen und deren Inhalte einsehen, eine E-Mail versenden oder Inhalte eines Servers über das Internet herunterladen, benötigen sie die IP-Adresse des Servers der Website, des E-Mail-Servers oder des Servers mit den herunterzuladenden Inhalten. In der Regel sind diese aus Nummernkombinationen bestehenden IP-Adressen den Internet-Nutzenden aber nicht bekannt, zudem können sie sich ändern oder für verschiedene Länder aus Effizienzgründen unterschiedlich sein. Stattdessen sind die Namen oder „Domains“ der Websites bekannt und tendenziell länger gleichbleibend (z.B. „www.bundesverfassungsgericht.de“). Geben Internet-Nutzende diesen Namen in ihren Web-Browser ein, senden sie eine E-Mail an „xxx@bundesverfassungsgericht.de“ oder haben eine Einstellung in ihrem System, die regelmäßig automatisiert Anfragen an den Server stellt (etwa ein automatisierter Download neuer Entscheidungen), fragen die Geräte im Hintergrund und vollautomatisch beim DNSDienst ihres Telekommunikationsdiensteanbieters an [nein, das tun nicht alle, B.S.], welche IP-Adresse für ihr Land mit der Domain verknüpft ist. Der DNS-Dienst besteht aus mehreren Servern, die ein möglichst aktuelles Verzeichnis aller Domains und der für sie hinterlegten IP-Adressen haben. Diese Server melden ebenfalls automatisch und im Hintergrund den Geräten der Internet-Nutzenden die der Domain zugeordnete IP-Adresse. Die Geräte können dann eine direkte Verbindung zu dieser IP-Adresse aufbauen und beispielsweise die Inhalte der Website abrufen. In der Sache handelt es sich bei einem DNS-Dienst um eine Art automatisiertes Telefonbuch des Internets. [Hervorhebung von mir, B.S.] Es ist davon auszugehen, dass große Teile der heutigen Internetnutzung nur durch DNS-Dienste möglich sind. Die Beschwerdeführerinnen tragen – vom Niedersächsischen Justizministerium unwidersprochen – vor, dass die angeordnete Überwachungsmaßnahme neuartig ist und so in der Vergangenheit nicht angeordnet wurde.“
Nein, aber es wurde schon versucht, das Internet zu zensieren, indem man die Provider anwies, bestimmte Anfragen an pöhse Websites nicht mehr weiterzuleiten. Die Provider mussten ihre DNS-Server manipulierten, damals im weltweiten Nordrhein-Westfalen. (Kennt noch jemand Jürgen Büssow?)
Das Bullshit-Bingo hört einfach nicht auf…
Kommentare
One Kommentar zu “Unter automatische Telefonbücher des Internet Nutzenden”
Schreibe einen Kommentar



















Das ist doch naives Geschwurbel.
Cloudflare ist wieder down. Diverse wichtige Katzen-, Hunde- und Backrezepteblogs nicht erreichbar.
Merke: 1. Bei denen gibt es nichts gratis. 2. Cloudflare ist ein einziger Tracker. Facebook, twitter und andere stehen ständig wegen irgendwelcher Datenschutzvergehen, Transparenzmängel oder der Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschenden unter Anklage der EU und sind für die EU eine Art von Gelddruckmaschine, weil die nonstop verurteilt werden. Cloudflare und Amazon nie oder mir ist das entgangen.
Wer Daten will der klopft bei Cloudflare an. Die liefern. Daten aus Kairo gefällig? Bitte sehr.
Daten aus Düsseldorf gefällig? Bitte sehr.
Daten aus Housten gefällig? Bitte sehr.
Cloudflare und Amazon, da gibt es keinen Unterschied.