Geleakt

NIUS hat das SchlechtachtenGutachten“ des Verfassungsschutzes über die AfD geleakt.

Noch einmal zum Mitschreiben: „Verfassungsfeindliche Bestrebungen“ sind kein juristisches Argument für ein Parteiverbot (vgl. Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017). Das BVerfG wird das einfach in die Tonne treten.

„Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus. Vielmehr muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „ausgehen“.“

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Kommentare

7 Kommentare zu “Geleakt”

  1. blu_frisbee am Mai 14th, 2025 12:22 a.m.

    Ut aliquid fiat sagen desparate Ärzte Moribunden.
    Bis der Fall zum BVerfG kommt dauerts etwa 4 Jahre.

    Bürgerliche Jurnis glauben „liberale Demokratie“
    wie der Pfaffe an Gott.
    Jurnis kommen nicht zur Einsicht daß es andere WELTBILDER gibt die überdies unbelehrbar sind,
    ständig glauben sie ans „Entzaubern“.
    Das „Volk“ ist eine Erfindung (wie Gott auch),
    nix naturgegebenes.

  2. ... der trittbrettschreiber am Mai 14th, 2025 6:01 a.m.

    Ist sie nicht schön, unsere demokratische Existenz unterm Grundgesetz?
    Den „König“ (ich hätte gleich den Kaiser genommen) haben sie schon eingelocht. Für 4 Wochen, 5?
    Den Trump kann man nur in den Arm nehmen (nur er selbst scheint sich ja auf selbigen zu nehmen).
    Er gibt sich demokratisch (also über das Volk herrschend) und lässt sich Zucker bzw. Boings in den Arsch pusten.
    Die offensichtlich nicht koksenden Jungs in Kiew haben ausbaldowert, ihn mit in die Jolle zu nehmen – hätten sie es mal mit dem „German King“ versucht, der hat doch einen Kupferdraht zu Putin?
    Im Keller bleibt voerst alles beim Kalten, Frischen und Zischenden: Der Mensch wird frei geboren aber überall ist er von Flaschen umgeben…hx.

  3. Godwin am Mai 14th, 2025 7:03 a.m.

    Das Parteiverbot scheint mir politisch gar nicht (mehr) gewollt.
    Das fordern nur noch die von ex-Kanzler Schröder oder jüngst hier im Blog Her(e)mlin sog. „Anständigen“
    Also die üblichen Verdächtigen APOs

    Interessanter scheint mit der Umstand des Leaks.
    Wo ist da mal wieder die undichte Stelle im VS?
    UND
    Das Ansinnen des Ganzen an sich.
    Wird „gesichert rechtsextrem“ jetzt zum Werbelabel um die absolute Mehrheit zu erreichen?

  4. Godwin am Mai 14th, 2025 7:08 a.m.
  5. nOby am Mai 14th, 2025 11:25 a.m.

    Wie wir gerade erleben ist Burks trotz 12-Stunden Schichten in einer Schaffensphase. Burks, das brauchst Du, um nach der 12-Stunden Schicht noch geistige Höchstleistungen zu bringen und Dritte zu beeindrucken. Das Zeug braucht aber 3 Stunden um zu wirken. Gibt es in jeder Drogerie. Nein, ich hab’s nicht getestet. Hinweis: Auch die Kommentare lesen.

    Zum Thema:

    Ja, es geht Schlag auf Schlag. Immer mehr Rechte, Konservative oder Nazi-Medien veröffentlichen das AfD Gutachten. Wer NIUS nicht mag, der kann hier das AfD Verfassungsschutz-Gutachten in 4 Teilen downloaden. Das ändert aber nichts daran, dass Frau Weidel und Herr Chupralla immer zum Gericht fahren müssen, um das Gutachten einzusehen und die dürfen dort keine Fotos machen. Nur handschriftliche Notizen sind erlaubt. Das ist doch Irre oder ist das schon eine Stufe höher? Das können sich nur Deutsche ausdenken.

  6. admin am Mai 14th, 2025 4:33 p.m.

    Trotz vier 12-Stundenschichten (heute 3 von 4) kriege ich täglich noch fast 8 Stunden Schlaf.

  7. ... der trittbrettschreiber am Mai 14th, 2025 5:15 p.m.

    „… täglich noch fast 8 Stunden Schlaf.“

    sicher als ZIP-Version auf 3 Std. komprimiert?

    …hx?

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