Dämliches Pack, reloaded

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Wenn ich das richtig verstehe, fordert mich die Großbourgeoisie auf, die so genannte „Linke“ nicht mehr zu beschimpfen?

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Kommentare

5 Kommentare zu “Dämliches Pack, reloaded”

  1. ... der trittbrettschreiber am März 2nd, 2025 7:51 a.m.

    Najanun, lieber Burks – macht man doch nicht….hx.

  2. Godwin am März 2nd, 2025 8:44 a.m.

    Stammt das vom Blog-Anbieter?
    Könntest dich doch da autonom machen
    Oder nicht?

  3. admin am März 2nd, 2025 9:16 a.m.

    Das stammt von Facebook.

  4. nOby am März 2nd, 2025 7:23 p.m.

    Burks, das ist Heimtücke. Ganz klar Heimtücke. Ich verstehe Dich nicht. Lies das:

    A r t i k e l 1
    § 1
    (1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder das Ansehen der Bundesregierung oder das der DIE LINKE oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
      (2) Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
      (3) Richtet sich die Tat ausschließlich gegen das Ansehen der DIE LINKE. oder ihrer Gliederungen, so wird sie nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Parteivorsitzenden oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.
    § 2
    (1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der DIE LINKE., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.
      (2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.
      (3) Die Tat wird nur auf Anordnung des Bundesministers der Justiz verfolgt; richtet sich die Tat gegen eine leitende Persönlichkiet der DIE LINKE., so trifft der Bundesminster der Justiz die Anordnung im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Parteivorsitzenden.
      (4) Der Reichsminister der Justiz bestimmt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Parteivorsitzenden den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.

  5. Detlef am März 4th, 2025 12:28 a.m.

    Ich stelle also fest, dass die einzige bisher vom Autor gelieferte Begründung, warum er Menschen, die eine Durchsetzung von Gesetz und Recht wollen, als „Pack“ bezeichnet, eine Verharmlosung des Holocausts ist, Zitat: „By the way: Die „Linke“ möchte Netanjahu verhaften lassen, wenn er nach Deutschland kommt? Seid Ihr noch bei Trost? Und in welches KZ möchtet Ihr ihn dann stecken?„.
    Und das soll dann Kampf gegen Antisemitismus sein.
    Ergänzung: Zusätzlich liefert Burks noch die Befürchtung, Netanjahu könnte nach Verhaftung an Hamas oder Hisbollah ausgeliefert werden. Wie er auf diese Idee kommt, begründet er nicht.

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