Die Akte Bernd Lammel – Teil 2

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Der RBB hatte berichtet: „Stasi-Verdacht gegen Chef des Berliner Journalistenverbandes. (…) Laut rbb-Informationen soll er in den 80er-Jahren als Informeller Mitarbeiter tätig gewesen sein.“ Andere Medien wie der Tagesspiegel zogen nach: „Bernd Lammel, Vorstandsmitglied und Chef des Berliner DJV-Landesverbandes, soll laut RBB-Informationen in den 80er-Jahren als Informeller Mitarbeiter tätig gewesen sein. Vieles scheint an der Sache aber noch ungereimt.“

In der Tat. Noch schlimmer: Wer sich mit den Akten zum Thema beschäftigt, auch mit den mittlerweile verfügbaren „Betroffenenakten“ Lammels, wird den Verdacht nicht los, dass es sich bei dem RBB-Bericht der Autorin Gabi Probst nicht nur um eine journalistisch fragwürdige Verdachtsberichterstattung handelt, sondern um einen gezielten Rufmord. Motive und Fakten werde jetzt und hier genannt werden.

Aber der Reihe nach. War Bernd Lammel, freiberuflicher Fotograf und Vorsitzender des Berliner DJV, ein „Inoffizieller Mitarbeiter“ (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR? Sicher war er das, in den Augen der Stasi. Aber was ist maßgebend: Das, was die Stasi dachte und in den Akten niederschrieb, oder kann man sich auch eine andere Perspektive vorstellen?

Dummerweise bestimmt auch heute noch – aus der Sicht des Gesetzgebers – das MfS, wer und wie zu den Personen gehört, die in ihrem Dienst standen oder Auskünfte gaben. Christian Booß schreibt in Die indiskrete Gesellschaft: Studien zum Denunziationskomplex und zu inoffiziellen Mitarbeitern: Es habe auch Leute gegeben, die keine IMs waren, die aber gern und viel denunzierten. Es seien „weit mehr Personen in die repressive Kontrolle der Bevölkerung eingebunden“ gewesen als die Zahl der IM das suggeriere. Rund 189.000 Personen standen am Ende der DDR in den Diensten der Mielke-Behörde. Daneben habe es auch auch so genannte „Gute Menschen“ und allgemein „Auskunftspersonen“ gegeben, die entweder von sich aus dem Ministerium berichtet oder von dessen Mitarbeitern kontaktiert wurde. Auch diese fallen unter die juristische Definition des „IM“. Da aber mindestens die Hälfte der DDR-Bürger in Akten erfasst waren, die dem MfS zur Information und Repression dienten, müsste man konsequent – nach der Legaldefinition – auch genausoviele Leute als „inoffizielle Mitarbeiter“ bezeichnen.

Wenn man Taten, die zum Teil mehr als dreißig Jahre zurückliegen, auch moralisch bewerten will, ist es nicht sinnvoll, sich nur mit den „inoffiziellen Mitarbeitern“ zu beschäftigen. Wissenschafter hätten „mit guten Gründen dafür geworben, den Stellenwert der IM nicht allzu hoch anzusetzen“, schreibt Booß. „Der wichtigste in diesem Überwachungssystem war nicht der IM, sondern Kollege und Nachbar Judas“. Es komme „jeweils im Einzelfall“ darauf an, zu untersuchen, „ob eine bestimmte Grenze der Indiskretion überschritten“ worden sei.

Im Fall Bernd Lammel kann man diese Frage ohnehin leicht beantworten: Es gibt keine Verpflichtungserklärung (die aber nicht in schriftlicher Form vorliegen musste), es gibt keine Akten, aus den man schließen könnte, dass er jemanden denunziert oder Informationen weitergegeben hätte, die jemanden hätten schaden können. Ganz im Gegenteil: Lammel, der von der Stasi als IM „Michael“ geführt wurde, taucht nicht in den Akten seiner damaligen Bekannten und Freunde in der DDR auf, die mit dem DDR-System haderte, etwas dem Fotografen Harald H. oder dem Journalisten Olaf B.. Eine Mitarbeiterin des Ullstein-Bilderdienstes im damaligen Westteil Berlins war aus der DDR ausgereist und verschaffte Lammel Aufträge unter einer Legende, weil dieser die Bilder über Mittelsleute in den Westen schmuggeln musste. Der Name taucht auch nirgendwo auf, obwohl das das MfS sicher brennend interessiert hätte und dieses den „IM Michael“ darüber ausgefragt hätte.

Kann es daran liegen, dass Akten zum“ IM Michael“ vorhanden sind, die wir noch nicht kennen? Immerhin hatte die Autorin des RBB-Beitrages diese schon seit 2010, also fünf Jahre, und seitdem ist nichts dazugekommen. (Warum diese erst jetzt publiziert wurden, folgt in einem späteren Teil.)

Einer der wenigen Wissenschaftler, die sich mit den Akten des Mielcke-Ministeriums ausführlich beschäftigt haben und die nicht mit Schaum vor dem Mund formulieren, ist Helmut Müller-Enbergs. Auf die Frage, um welche Akten es sich hier – beim IM „Michael“ – handele, sagt er:
Die Personal- und Arbeitsakte des IMS „Michael“ scheint bislang nicht aufgefunden worden zu sein. Das erscheint nach bisherigen Erfahrungen lediglich eine Frage der Zeit zu sein, da diese ausweislich der vorliegenden Unterlagen bis zuletzt geführt wurde; sich diese also voraussichtlich noch in den unsortierten Ablagen (teils Säcken) befinden wird. Dass es eine Personal- und Arbeitsakte gab, erschließt sich aus dem Vorgangsheft des Vorgangsführern wie auch aus einer der beiden Karteikarten. Im Übrigen handelt es sich bei den bislang vorliegenden Unterlagen um eine Zusammenstellung von Materialien, die überwiegend auch in der Akte des IMS „Michael“ angelegt worden sein wierden, aber offenbar darüber hinaus innerhalb des MfS zur Kenntnis gebracht worden sind…

Das, was der RBB als „Stasi-Akten“ präsentierte, sind also „Streufunde“; das Wichtigste fehlt noch, wenn es denn existiert. Die „Betroffenenakte“ Lammels lag Müller-Enbergs zum Zeitpunkt der Anfrage aber noch gar nicht vor. Aus diesen geht hervor, dass der spätere – aus der Sicht der Stasi – IM „Michael“ schon seit den siebziger Jahren systematisch ausgespäht, dass seine gesamte private Post mitgelesen wurde. Man muss schon genauer hinsehen: IM ist eben nicht immer gleich IM. Die Akten, sagt Müller-Enbergs, „stellen im Regelfall allein die Sichtweise des Führungsoffiziers dar“, Und nur die.

Im Buch „Die indiskrete Gesellschaft“ schreiben die Autoren, dass die Stasi selbst dann „das Erfassungsverhältnis als IM nicht umgehend“ aufgeben habe, „wenn eine Kooperation bereits zurückgewiesen worden war, in der Hoffnung, die Meinung des Verpflichteten noch ändern zu können.“ Es habe Personen gegeben, die „schon kurzzeitig als IM registriert (worden waren), aber dann die Zusammenarbeit abgelehnt haben. „Aus dem Quellenmaterial wird eine breite Palette von Verweigerungsvarianten ersichtlich, vom offensiven ‚Nein‘ bis zum lavierenden Entziehen und Ausweichen.“

Konnte man „Inoffizieller Mitarbeiter“ des Ministeriums sein, ohne davon zu wissen? Gregor Gysi zum Beispiel bestreitet, „IM“ gewesen zu sein, obwohl die damalige Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, Marianne Birthler, das anders sah. „Kontakte zur SED-Geheimpolizei“, wie die Medien das gern effektheischend formulieren, gelten in der Öffentlichkeit als anrüchig, Kontakte zu anderen Geheimdiensten oder gar ausländischen Diensten interessieren merkwürdigerweise nicht. Die Berliner Zeitung thematisierte 1998 die „Liste mit „Pressesonderverbindungen“ des BND aus dem Jahre 1970. „Der sozialdemokratische Kanzleramtsminister Horst Ehmke hatte damals den BND aufgefordert, eine Übersicht der Journalisten anzufertigen, die mit dem Dienst kooperieren. Ausgenommen bleiben sollten operativ eingesetzte Medienvertreter, also an Geheimdienstoperationen beteiligte Agenten. Seit die geheimnisvolle Liste im März 1970 an Ehmke übergeben wurde, hatte sie immer wieder mal für Aufregung und Spekulationen in der bundesdeutschen Presse gesorgt.“ Mehrere Journalisten hatten damals den Geheimdienst kontaktiert, wie der NDR berichtet, und angeboten, auch gegen Geld, Informationen über Kollegen weiterzugeben. „Dies ergab sich aus dem Sachverständigenbericht des Bundestagskontrollausschusses und wurde vom BND-Direktor Volker Foertsch am 12. Februar 2009 vor dem BND-Untersuchungsausschuss bestätigt. In den meisten Medien wurde dieser Sachverhalt nicht thematisiert.“

Das Hanseatische Oberlandesgericht musste sich mit der „unzulässigen Verdachtsberichterstattung und unzureichenden Recherchen“ im Falle Gysis beschäftigen – und entschied zu dessen Gunsten. Dieses Thema wird im Fall des RBB und Lammels vermutlich wieder aktuell werden.

Bernd Lammel wusste, dass er mit Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit in Kontakt stand. Er wählte aber eine Methode, damit umzugehen, die Christian Booß und Helmut Müller-Enbergs als das „wirksamste Mittel“ ansehen, sich gegen den Mielke-Moloch zu Wehr zu setzen, auch wenn man sich ihm nicht immer entziehen konnte: die Dekonspiration. Er erzählte Dritten davon und arbeitete den denen sogar minutiös aus, was er tun und sagen sollte, um seinen Beruf nicht zu gefährden und vor allem um sein Kind nicht zu verlieren. Lammel war seit 1984 alleinerziehender Vater. Er hatte bei der Nachrichtenagentur ADN gekündigt und finanzielle Probleme, so dass er auch in seiner Freizeit „Schallplatten auflegen“ musste. Wer Probleme hatte, war bei der Stasi „beliebt“, denn er war erpressbar.

Das funktionierte aber bei Lammel nicht so, wie die Mielke-Leute sich das gewünscht hatten. Ein Stasi-Mitarbeiter legte, wie man in den Akten gut sehen kann, einen „Vorlauf“ an. 1987 eröffnete ihm die NVA, man werde ihn zur Reserve heranziehen, nach Rostock-Laage. Man ließ auch zynisch durchblicken, um seinen Sohn brauche er sich während der Zeit keine Sorgen machen, der wäre im Kinderheim Makarenko in Berlin-Grünau gut aufgehoben. Durch die Blume lautete die Botschaft: „Wir werden dich schon weichkochen“. DDR-Bürger bekamen kostenlose Rechtsberatung, aber dort entgegnete man Lammel, als der sich beschwerte: „Wollen sie die DDR verklagen?“

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Im Ministerium für Kultur der DRR, Abteilung Unterhaltungskunst“, gab es jemanden, der für Bernd Lammel zuständig war. (Wie kafkaesk es dort oft zuging, kann man in Stefan Heyms Nachruf nachlesen.) Lammel kündigte dort an, wenn man die Einberufung nicht zurücknehme oder einen Kompromiss finde, werde er einen Ausreiseantrag stellen. Lammel galt nicht als „Oppositoneller“. In den Stasi-Akten liest man bedauernd, er sei „kein Genosse“, trete aber immerhin wie einer auf. Das Fazit: Lammel stellte keinen Ausreiseantrag, und akzeptierte im Gegenzug einen zweimonatigen „Tagesdienst“ in der politischen Hochschule der NVA mit dem Themenschwerpunkt „Medien“.

1987 besucht Erich Honecker Helmut Kohl. Die Medien sprechen von „Tauwetter“ zwischen den beiden deutschen Staaten. Gegen viel Geld, das der damals schon fast bankrotten DDR zeitweilig wieder auf die Füße hilft, bekommt der Westen kleinere Gegenleistungen, auch dürfen mehr DDR-Bürger in den Westen reisen. Bernd Lammel beantragt genau das, aus beruflichen Gründen. Eine Reise wird genehmigt, sein Sohn bleibt als „Geisel“ zurück.

Er darf nur ganz kurz nach West-Berlin. Dort lernt er zwei Personen kennen, mit denen er lange Jahre befreundet sein wird und die für sein Leben wichtig werden – einen Polizeibeamten und den Journalisten Horst Vollrath, der früher Pressesprecher in der SPD war und 1987 für das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen arbeitete. Vollrath wird der berufliche Mentor Lammels im Westen und legt ihm später nahe, in den DJV Berlin einzutreten. Diesen neuen Freunden vertraut sich Lammel zuerst an, wie er von der Stasi bedrängt werde und wie er sich verhalten könne und solle. Die „Wessis“ geben ihm den Rat: Zeige dich kooperativ. Erzähle Belanglosigkeiten, gefährde weder dein Kind noch das Privileg zu reisen!

Man kann aus den Akten nicht entnehmen, wann genau der IM „Michael“ in den Augen der Stasi nicht mehr nur „Vorlauf“ war. Müller-Enbergs schreibt dazu, auch wenn Lammel die Bezeichnung „IM“ unbekannt gewesen sein: „Der Hinweis auf einen Vorlauf-IM ist getilgt worden, stattdessen IM bzw IMS in den Unterlagen ausgewiesen worden, also umregistiert zum IM.“

In „Die Akte Lammel“ Teil 3: Reisekader, Agenten und Stasi-Experten

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Kommentare

2 Kommentare zu “Die Akte Bernd Lammel – Teil 2”

  1. Ahmed am November 4th, 2015 6:31 pm

    Sehr schöne Arbeit!

  2. Die Akte Bernd Lammel – Teil 3 : Burks' Blog am November 6th, 2015 1:35 pm

    […] in „Die Akte Bernd Lammel Teil 2 erwähnt, führte das Ministerium für Staatssicherheit Bernd Lammel als „IM Michael“, […]

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