Nothelfer Bundeswehr

Burkhard Hirsch zum geplanten Einsatz der Bundeswehr auch gegen den „inneren Feind“: „Das ist der eigentliche Trick des Vorschlags: Während die Polizei an das Polizeirecht gebunden ist, das exakt bestimmt, welche Mittel die Polizei einsetzen und wann sie von der Schusswaffe als letztes Mittel Gebrauch machen darf, gibt es solche Bestimmungen für die Bundeswehr im Inland nicht.“ [via netzpolitik.org]

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