Bayerns Online-Durchsuchungen
Burkhard Schröder
10965 Berlin
CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Joachim Herrmann
Maximilianeum
81627 München
Telefon (0 89) 41 26-22 20
Telefax (0 89) 41 26-14 77
19.01.2008
Guten Tag,
Ich beziehe mich auf das Focus-Interview mit Bayerns Minister Joachim Herrmann: „Freistaat will Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben“.
Für eine Artikel-Recherche für das Online-Magazin Telepolis bitte ich Sie, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist Herrn Joachim Herrmann bekannt, dass es bis jetzt noch keine erfolgreiche „Online-Durchsuchung“ (eines privaten Rechners) gegeben hat, weder vom BKA noch vom Verfassungsschutz (nach dessen eigenen Angaben)? (Quelle u.a.: Ulf Buermeyers „Die ‚Online-Durchsuchung‚. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“ in der Online-Zeitschrift „Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht“)
2. Ist Herrn Joachim Herrmann bekannt, dass bis jetzt noch keine Erfolg versprechende technische Methode bekannt ist, eine „Online-Durchsuchung“ durchzuführen, wenn der Verdächtige sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? (vgl. BSI)
3. Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur „Online-Durchsuchung‘ privater Rechner geben wird?
3. Wie kann nach Ansicht Herrn Joachim Herrmanns verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen?
4. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder
München, 25. Januar 2008
Anfrage für das Online-Magazin Telepolis„Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG eingehalten.“
Mit freundlichen Grüßen
Karl Michael Scheufele
Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben leider auf meine Fragen nicht geantwortet. Ich werde das angemessen berücksichtigen.
Im übrigen empfehle ich Ihnen, keine Word-Attachments zu verschicken. Das spricht nicht für Professionalität. Denken Sie an Tony Blair, vgl.
www.computerbytesman.com/privacy/blair.htm
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder
„Bayerntrojaner“ zum Abhören von Internet-Telefonie?
Den Heise-Artikel: „Ein „Bayerntrojaner“ zum Abhören von Internet-Telefonie?“ schauen wir uns jetzt unter der Lupe an, die nach Fakten sucht, nicht aber nach Vermutungen und Mutmaßungen. Ein Schreiben des bayerischen Justizministeriums ist der Piratenpartei zugespielt worden, behauptet diese. (Bevor man das nicht im Original gesehen hat, kann es auch ein Wahlkampfgag sein.) Das Schreiben enthalte „Indizien eines erfolgten Einsatzes von Trojanern zum Abhören von Skypetelefonaten und technische Details der eingesetzten Software.“ Merkmale der Software:
* Installation durch die Polizei vor Ort oder per E-Mail
* spurenlose Möglichkeit, die Software zu aktualisieren, erweitern und zu entfernen
* Versenden der Daten an und über einen Rechner außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes
* Zugriff auf interne Merkmale des Skypeclients
* Zugriff auf SSL-verschlüsselte Websites
Sicher ist, dass dieses Schreiben Unfug enthält, deshalb nicht ernst genommen werden kann und sich auf dem Niveau der Wahn- und Wunschvorstellungen der „Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung“ des Bundesinnenministeriums bewegt. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, behördliche Spionageprogramme „vor Ort“ zu installieren. Wie man „per Mail“ etwas implementieren will – das ist reine Verschwörungstheorie. Man könnte das klipp und klar so sagen. Aber Stefan Krempl, der Autor des Heise-Artikels, beliebt es wie gewohnt, geheimnisvoll zu raunen.
Da nützt auch der Verweis auf zwei andere Artikel nichts: „Kommissar Trojaner“ (08.10.2007) behauptet den „Einsatz von Spionagesoftware, mit deren Hilfe sich die Gespräche auf den PCs der Kommunikationspartner abhören lassen sollen.“ Bewiesen ist das nicht. Dem steht entgegen, dass Skype, um das unter anderem geht, nicht so einfach abgehört werden kann. Christiane Schulzki-Haddouti hat – ebenfalls bei Heise – schon am 25.11.2005 geschrieben:
„Ob das Abhören aber auch bei Voice-over-IP-Diensten wie Skype möglich sein wird, ist zu bezweifeln. Skype verschlüsselt die Gespräche komplett von Endpunt zu Endpunkt einer Kommunikationsverbindung. Vor einen Monat ventilierte Skype ein Gutachten des IT-Sicherheitsexperten Thomas A. Berson, der Partner der International Association for Cryptologic Research ist. Demnach benutzt Skype kryptographische Methoden, um die Nutzer zu authentifizieren und den Gesprächsinhalt, der über das P2P-Netzwerk übermittelt wird, zu schützen. Berson stellte fest: ‚Das kryptografische System, das für diese Zwecke aufgesetzt wurde, wurde gut entworfen und korrekt implementiert.'“
Wer hat denn nun Recht?
Der zweite Artikel (20.11.2007) – „Bundesregierung legt Einsatz von Trojanern beim VoIP-Abhören nahe“-, den Krempl selbst verfasst hat und auf den er jetzt verweist, wiederkäut nur die Thesen der Bundesregierung und Schäubles, ein „Bundestrojaner“ sei technisch umsetzbar. „Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Voice over IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die „Technik der Vorgehensweise ähnlich.“ Da noch gar kein „Bundestrojaner“ existiert, ist das frei erfunden. Man kann auch sagen: glatt gelogen. Erst am Ende des aktuellen Artikels wird erwähnt, dass mitnichten ein „Trojaner“ zum Abhören der Internet-Telefonie benutzt wird. „‚Das würde technisch keinen Sinn machen‘, behauptete ein Sprecher der Behörde damals.“ Quod erat demonstrandum. Also sollte man auch nicht von einem „Bayerntrojaner“ faseln.
Ich habe eher den Eindruck, dass hier irgendetwas gezielt lanciert worden ist – mit einer berechenbaren Wirkung.
„Möglicherweise sei ein solcher von der bayerischen Landesregierung bereits unter der Hand anberaumt worden, mutmaßt Huwald. Andernfalls sei davon auszugehen, dass die Entwicklungsfirma den Trojaner auch an andere Sicherheitsbehörden veräußere. Dies hätte Huwald zufolge aber ‚katastrophale Folgen für die Sicherheit der Polizei, der Überwachten und der Beweise, die vermeintlich sicher gestellt werden‘.“
Das ist doch Blödsinn. Die Software will ich erst sehen. Die Anwort auf die Frage des Titel ist also: „Nein“.
Nachtrag: vgl. Kommentar von Felix Leitner
Geheimdienste sind arme Schweine
Zitate, die man sich merken sollte:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß… Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ (Bundesverfassungsgericht vom 15. Dezember 1983)
„Das [die Geheimdienste] sind arme Schweine. Die leiden unter zwei psychischen Krankheiten: Die eine Krankheit beruht darauf, dass sie für das, was sie tatsächlich leisten, niemals öffentliche Anerkennung bekommen. Es ist unvermeidlich so, sie müssen ja im Verborgenen arbeiten. Das deformiert die Seele. Die andere Krankheit beruht darauf, dass sie tendenziell dazu neigen, zu glauben, sie verstünden die nationalen Interessen des eigenen Landes viel besser als die eigene Regierung.“ (Helmut Schmidt in einem Interview mit der Zeit)
„Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.“ (Prof. Dr. Jutta Limbach, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts)
Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés
Man konnte drauf warten, dass das kommt: „Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés“
„Verfassungsschutz-Experten von Bund und Ländern beraten heute über neue technische Möglichkeiten für die Behörden bei der Terrorismus-Bekämpfung. Zur Diskussion stehen laut einem Arbeitspapier, das dem Südwestrundfunk (SWR) nach eigenen Angaben vorliegt, eine gesetzliche Ausweispflicht für die Nutzer von Internetcafés, Handy-Ortungen in Echtzeit, verdeckte Durchsuchung von Wohnungen und Erleichterungen beim Umgang mit Geheim-Dokumenten. (…) Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können.“ (…) [Quelle: Heise]
Online-Durchsuchung stoppen?
Ich bin ausnahmsweise mit dem DJV nicht einer Meinung. Der fordert, „die Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung endlich ad acta zu legen statt sie weiter zu forcieren“. Find ich gar nicht. Etwas, was gar nicht technisch umsetzbar ist, also nicht funktioniert, braucht man auch nicht zu stoppen.
Wer hat uns verraten, revisited
Hoax-Freund Christian Rath hat wieder zugeschlagen. In der taz (18.01.2008) interviewt er den ahnungslosen Dieter Wiefelspütz und verliert kein Wort darüber, wie eine „Online-Durchsuchung“ technisch möglich sei. Das könnte man Verschwörungstheoretiker fragen – und bekäme dann lustige Antworten.
Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen
Burkhard Schröder
Bundesministerium des Innern – Internetredaktion (Referat G II 5,
Öffentlichkeitsarbeit)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 681-0
Telefax: +49-(0)30 18 681-2926
E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
09.01.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“ auf der Website des Bundesministeriums des Innern.
Für eine Recherche für (…) bitte ich Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Was verstehen Sie unter einer „Online-Durchsuchung“?
2. Der Bundesgerichtshof hat am 05.02.2007 die so genannte „Online-Durchsuchung“ verboten: Auf welcher Rechtsgrundlage stehen Ihrer Ansicht nach die Behauptungen, 1) Beamte des Bundeskriminalamtes würden „Online-Durchsuchungen“ durchführen und 2) ein Richter müsse das vorab prüfen? 3) Auf welcher Rechtsgrundlage steht die Formulierung, die Online-Durchsuchung sei „nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig – als letztes Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus bei begründetem Verdacht“?
3. Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?
4. Ist Ihnen der Aufsatz Ulf Buermeyers „Die ‚Online-Durchsuchung‘. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“ in der Online-Zeitschrift „Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht“ bekannt, in dem behauptet wird, a) es habe bisher noch gar keine erfolgreiche „Online-Durchsuchung“gegeben und b) das sei auch technisch nicht umsetzbar?
5. Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Computer-Nutzer leicht dagegen schützen kann, dass ihm unbemerkt Fremdsoftware auf den Rechner
„gespielt“ wird, wenn man sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält?
6. Wie kann verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen?
7. Auf Grund welcher Tatsachen nehmen sie an, dass die „Tools“, von denen die Rede ist, („Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. „Tools“) vorselektiert“), technisch überhaupt möglich sein könnten? Bedeutet „ggfs.“, dass diese noch nicht zur Verfügung stehen?
8. Welche „bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA“ wurden mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bezug auf „Online-Durchsuchungen“ abgestimmt – und wann ist das geschehen?
9. Welche Rechtsgrundlage existiert für die Behauptung, der Betroffene habe „nach erfolgter Benachrichtigung die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen“?
10. Ist ihnen bekannt, dass bis jetzt in Deutschland noch kein erfolgreicher Versuch seitens des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes (nach dessen eigenen Angaben) stattgefunden hat, einem Verdächtigen ohne dessen Wissen eine Software auf den Rechner zu spielen, um einen so genannten Remote-Access-Zugang zu erhalten?
11. Haben Sie vor der Veröffentlichung „Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“ den Rat Sachverständiger eingeholt, ob eine Online-Durchsuchung überhaupt technisch umsetzbar sei? Was veranlasst Sie zu der Annahme, das sei zukünftig der Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder
Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verzögert sich
Dazu ein paar Links: Das Schwäbische Tagblatt bringt ein Interview mit dem Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf: „Raschdorf spürt die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auch in seiner Kanzlei in der Krämerstraße: Mandanten wollen nicht mehr am Telefon reden, drängen auf Besprechungen bei sich zuhause. Mandatslisten würden entgegen der bisherigen Praxis offengelegt, häufige Kontakte zum Steuerberater könnten den Argwohn der Behörden wecken. Und „Lobbyarbeit wird gewaltig beeinträchtigt“, befürchtet das Vorstandsmitglied der Stuttgarter Steuerberatungskammer, der auch dem Vorstand des Bundesverbandes vereidigter Buchprüfer vorsitzt. So würden etwa Kontakte zu Politikern nunmehr völlig offengelegt.“
Die taz schreibt über den Streit innerhalb des Bundesverfassungsgerichts, welcher Senat zuständig sei: „Jetzt hängen die Eilanträge in der Luft. Denn bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich.(…) Wenn jeder Bezug zu EU-Recht die Zuständigkeit von Di Fabio und seinem Zweiten Senat begründet, dann würde das die Gewichte in Karlsruhe massiv verschieben. Schließlich haben immer mehr Rechtsakte eine Vorgeschichte in Brüssel. Außerdem könnte der EU-Skeptiker Di Fabio die Vorratsdatenspeicherung zum Anlass nehmen, um im Bündnis mit linken Richtern den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht in Frage zu stellen.“
Der Heise Newsticker titelt:“‚Eilentscheidung‘ über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter“.
Verfassungsfeind Schäuble
Nach einem Bericht der HAZ (bei denen sieht man nichts ohne eingeschaltetes Javascript – Idioten!) wilkl Schäube alle abhören. „Jetzt hat Schäuble den Referentenentwurf aber auf erstaunliche Weise ’nachgebessert‘. In der jüngsten Fassung vom 6. Dezember findet sich plötzlich in Paragraf 20u ein neuer Absatz, der den bisher für bestimmte Berufsgruppen vorgesehenen Schutz weitgehend wieder zurücknimmt.“ Wer hätte das von unserem Innenminister gedacht, der uns doch alle liebhat?! Ich nenne Schäuble einen Verfassungsfeind.
Böses Tölchen verhindert Online-Durchsuchung

Grmpf. Hat doch unser Tölchen aka Ajax vom Teufel(!)slauch nicht nur das Netzwerkkabel von Frauchens Laptop durchgeknabbert, sondern auch noch das vom Fujitsu Siemens Amilo A 1630 Netzteil Ladegerät. Jetzt müssen wir schnell beides neu kaufen. Da fällt mir beim Sichern der Daten bzw. beim Upload auf den Server ein: Wie stellen sich unsere Verschwörungstheoretiker und die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft Heilige Online-Durchsuchung der letzten Tage™ eigentlich das Hochladen der Daten auf die Rechner der Strafverfolger vor? Der „Bundestrojaner“, den es nur als Wahnvorstellung in den Köpfen der Politiker gibt, soll auch gegen Kinderpornografie helfen. Und wie wollen die Ermittler zur Beweissicherung ein paar tausend schweinische Dateien uploaden, ohne dass der Verdächtige das merkt? Es gbt doch zahlreiche Tools zur Systemüberwachung wie Munin für Ubuntu – oder man schaut einfach ins Systemprotokoll? Falls Schäuble gerade den Debian-Nobelpreis heimlich bekommen hat, an unserem Router vorbeigekommen ist und Daten vom Linux-Laptop meiner Gattin gerichtsfest sichern und hochladen wollte, dann hat ihn unser Tölchen daran gehindert.
Nachtrag: Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, funktioniert die Online-Durchsuchung auch in die andere Richtung.
Mentor-Programm der German Privacy Foundation
Seen on www.privacyfoundation.de/kontakt/:
„Haben Sie Probleme mit ihrem Verschlüsselungsprogramm? Die German Privacy Foundation stellt Ihnen eine Mentorin/ einen Mentor zur Seite, die/der Sie persönlich betreut (per Telefon oder E-Mail) und Ihnen bei der Einrichtung, Konfiguration und beim Verschlüsseln als „Sparringspartner“ hilft und die/der sich mit Ihrem Betriebssystem gut auskennt. Fragen Sie uns! Wir helfen Ihnen gern und kostenlos.“
Sie haben das Recht zu schweigen
video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
Videomitschnitt des Vortrags von RA Udo Vetter auf dem 23C3 – sehr empfehlenswert und lehrreich! „Wie verhalte ich mich bei Hausdurchsuchungen?“
GovWare
Gulli: „Was brachte die Woche #1? (mit SkyOut, VXler)“
(…) „Ich find in dem Kontext ja die Online-Durchsuchung/ Bundestrojanergeschichten ja immer noch ne Stufe schlimmer. Burkhard Schröder hält die Geschichte ja vehement für ne Ente, kannst du dir angesichts solcher Patzereien vorstellen, dass das Ding ernsthaft gecoded und eingesetzt werden kann/soll?
(…) „Was ich viel spannender finde ist die Frage, wie solche GovWare gezielt eingesetzt werden soll. Stell Dir eine Zielperson vor, wie soll man diese und nur diese mit einem Trojaner infizieren? Es gab ja schon Gerüchte von Trojanern in Anhängen von Behördenemails. Das hat das E-Government in Deutschland erwartungsgerecht extrem nach hinten zurückgeworfen, was das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Regierung angeht. Also eins ist klar: Eine gezielte Unterschiebung eines Trojaners basiert auf gutem Social Engineering oder einer gewissen Unerfahrenheit des „Opfers“ gegenüber dem Thema Internetsicherheit. Ich für meinen Teil kann nur so viel sagen: Meinen PC zu infizieren könnte schwer werden. Nicht nur, dass ich alternative Systeme nutze, auch bin ich allem erstmal skeptisch gegenüber. Beherzigen das auch die anderen Bürger, sehe ich für einen geplanten Bundestrojaner wenig Chancen.“ (…)
Auf dem Weg in den autoritären Staat
Sehr zur Lektüre zu empfehlen: „Auf dem Weg in den autoritären Staat“ von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 1/2008.
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Anonym E-Mails senden
Welt Online (05.01.2008): “ GAL warnt vor der Überwachung von Telefonen und Internet“
Ude erklärt, dass im Internet das Stichwort „Anonymisierung“ das Gebot der Stunde sei, um die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. So gebe es Formulare im Netz, um anonym E-Mails abzusenden, die beispielsweise über die German Privacy Foundation erreicht werden können, ein Verein, der sich dem Schutz der Privatsphäre im Internet verschrieben hat.“
Danke, Albrecht! Wenn Welt „Online“ auch noch in der Lage wäre, Links ins berüchtigte Internet zu setzen, könnte man rundum zufrieden sein.
Christian Rath | Vorratsdatenspeicherung
Die taz entwickelt sich beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ aka „Bürgerrechte im digitalen Zeitalter“ immer mehr zur Lachnummer. Jetzt muss es mal deutlich gesagt werden: Schuld ist Christian Rath, der seit Monaten unqualifizierten Quatsch zum Thema von sich gibt.
Rath hat auch den Hoax „Online-Durchsuchung“ in die Welt gesetzt – mit einer Falschbehauptung, die die taz nie korrigiert hat. Im Artikel „Festplatten im Visier“ (30.01.2007) behauptet er: „Bei einer Online-Durchsuchung installiert die Polizei über die Internet-Verbindung des Computers eine Hacker-Software auf dem Rechner. Ein solcher Trojaner verschickt dann einmal oder laufend die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. Das Verfahren stellte ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft mit einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht im März 2005 vor.“
Ich schrieb in Telepolis (06.02.2007): „Das ist nicht wahr. Der betreffende Autor Manfred Hoffmann, Oberstaatsanwalt beim BGH, beschäftigt sich unter der Überschrift „Die Online-Durchsuchung – staatliches ‚Hacken‘ oder zulässige Ermittlungsmaßnahme?“ ausführlich mit dem Thema, hat aber offenbar wenig technischen Sachverstand. Der Datenspeicher des Computers eines Verdächtigen könne untersucht werden, schreibt er, „indem etwa mittels E-Mail oder auf andere Weise, auf den zu durchsuchenden Computer ‚Trojaner‘ oder ‚Backdoor‘-Programme aufgespielt werden.“ Wie es möglich sein könnte, per Mail etwas auf den Rechner eines Verdächtigen einzuschleusen, wenn der sich weigert, Attachments von unbekannten oder gar anonymen Absendern zu öffnen oder wie man einem Linux-Nutzer eine Spionage-Executable unterjubeln will, verrät Manfred Hoffmann nicht. Der Autor bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 1997. Damals ging es aber um eine ‚passwortgeschützte Mailbox‘, also das klassische Bulletin Board System, in das die Strafverfolger eindringen wollten.“
Jetzt gilt Rath als „Rechtsexperte“ und wird dafür sogar auch noch mit dem „Pressepreis des Deutschen Anwaltsvereins“ ausgezeichnet. Aber das ist das Niveau, auf dem der Mainstream diskutiert.
Am 02.01.2008 behauptet er kühn: „Große Erfolgsaussichten hat der Eilantrag aber nicht. Denn faktisch ändert sich für die Bürger nicht viel. Schon bisher waren die meisten Verbindungsdaten zur Abrechnung bei der Telekom gespeichert und die Polizei konnte bei Bedarf darauf zurückgreifen.“ Dass sich faktisch nichts ändere, ist eine so dummdreiste Lüge, dass man sich fragt, ob Rath vielleicht auf der Payroll Schäubles oder Zypries‘ oder eines noch schlimmeren Vereins steht.
Auch am 02.01.2008 kommentiert Rath: „So sprechen sie von einer ‚Totalprotokollierung der Telekommunikation‘, obwohl doch nur die Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden – und eben nicht die Inhalte von Telefonaten und E-Mails.“ Es ist nicht zu fassen.
Ich habe in Telepolis (04.01.2008) geschrieben – und Rath ist ein schlagendes Beispiel für die Journaille, die ich meine: „Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikation-Überwachungsverordnung müssen alle größeren Provider Schnittstellen zum Abhören und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschlüsseln oder ihren Informanten das zu ermöglichen. Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben.“ Quod erat demonstrandum.

Rath beschwichtigt, „die Verbindungsdaten [würden] nur bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert. Obwohl „total“ keinen Superlativ kennt, muss man Rath doch fragen: Überwachung aller Inhalte und aller Kommunikationsdaten – geht es noch totaler?
Die Pointe am Schluss des Artikels toppt alles: „Die Polizei kann – wie bisher! – nur im konkreten Verdachtsfall zugreifen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, der auch bisher unbefangen telefoniert und gemailt hat.“ Ein Journalist, der „unbefangen“ telefoniert und – vermutlich unverschlüsselt – mailt wie der taz-Autor, sollte man besten wieder nach Hause gehen und das Maul halten. Er ist eine Schande für die Zunft.
Journalisten: Geheimnisträger zweiter Klasse
Ein Artikel von mir bei Telepolis: „Journalisten: Geheimnisträger zweiter Klasse – Ist durch die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit in Gefahr? Die Journalistenverbände jammern, das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung degradiere sie zu „Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse“, „kastriere“ die Pressefreiheit, unterhöhle den Informantenschutz und lasse die Quellen versiegen. Wahr ist das nicht unbedingt – und die notwendigen Konsequenzen zieht auch kaum jemand.“ [mehr…]
Xing | Vollautomatischer Bewegungsmelder
Ich habe soeben meine Gratis-Mitgliedschaft bei Xing beendet. Die Gründe stehen hier und hier.
24C3: Die Zukunft von Tor und anderer Anonymisierungsdienste
Heise Newsticker: 24C3: „Die Zukunft von Tor und anderen Anonymisierungsdiensten“
(…) „Einen neuen Seitenhieb auf die besonderen Schwierigkeiten, die allein deutsche Strafverfolger den Betreibern von Tor-Servern immer wieder bereiten, konnte sich Dingledine nicht verkneifen. Es sei nötig, den hiesigen Ermittlern besser zu erläutern, „wie das Internet funktioniert“ und dass es darin zahlreiche Gefährdungen für die Privatsphäre gebe. Er werde kommende Woche persönlich mit Fahndern in Baden-Württemberg sprechen und bemühe sich um weitere Kontakte zu Strafverfolgern hierzulande. Nötig sei es auch, Rechtsanwälte speziell auf die Besonderheiten des Anonymisierungsnetzes hinzuweisen und eine juristische FAQ-Liste zu erstellen.“ (…)
Übrigens nimmt nicht nur der CCC Spenden für derlei Zwecke und für die Aufrechterhaltung deutscher Server entgegen, sodass sie auch hierzulande von der Steuer abzusetzen seien“, sondern auch die German Privacy Foundation (GPF) Der Autor hätte das wissen müssen, denn er hat über uns schon berichtet.
By the way: Heise benutzt einen falschen Genetiv in der Überschrift. Es muss heißen: „Die Zukunft von Tor und (die) anderer Anonymisierungsdienste“.
24C3 | Hackerfreiräume und Anonymisierungsdienste
Heise Newsticker: „24C3: Hackerfreiräume und Anonymisierungsdienste“
„(…) Ein Tor-Server-Betreiber der German Privacy Foundation (GPF) hatte jüngst davor gewarnt, dass privat unterhaltene Rechner für das Anonymisierungsnetzwerk aufgrund der strengen strafprozessoralen Anforderungen aus dem heftig umstrittenen Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung kaum noch aufrecht erhalten werden könnten. Dabei sind sich Experten einig, dass über DSL betriebene, auch nur zeitweilig für Tor geöffnete Ausgangsknoten (Exit Nodes) wichtig sind für das gesamte Anonymisierungsnetz. Hintergrund ist, dass sie keine statische IP-Adresse haben und somit weniger leicht auf eine Filterliste von Zensoren wandern können.
Trotzdem gab Mittenzwei das Motto „keine Panik“ aus. Zum einen würden alle Bestimmungen aus der Gesetzesnovelle erst 2009 mit Bußgeldern durchgesetzt. „Wir können sie bis dahin komplett ignorieren.“ Bis zum Stichtag könne dann die ein oder andere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung greifen. (…)“
Man kann nicht alles haben: Der Betreiber unserer Torserver (mittlerweile zwei, und vier von Mitgliedern) ist der Verein, Karsten ist der Admin.




















