Zuendegevorratsgespeichert

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig“. Udo Vetter kommentiert: „Die Vorratsdatenspeicherung steht zwar nach wie vor im Gesetz. Sie bleibt aber außer Kraft.“

Die üblichen Verdächtigen werden es erneut versuchen.

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Kommentare

One Kommentar zu “Zuendegevorratsgespeichert”

  1. nh am September 7th, 2023 6:13 p.m.

    „Die Vorratsdatenspeicherung steht zwar nach wie vor im Gesetz. Sie bleibt aber außer Kraft.“
    Da reicht für Juristen ein „und“ für „oder“ .
    Und sonstige Spitzfindigkeiten.
    Geht ja mal gar nicht, dass der Plebs sich nicht abschnorcheln lässt.
    Nur für Berliner Kokstaxen muss eine Ausnahmeregel her.
    Die Herren sind ja INTEGER.

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