A well regulated militia oder: Ein sympathischer Polizeipräsident

rote fahne

Die „Rote Fahne“ 06.01.1919

Kennt hier jemand Emil Eichhorn? „Am 9. November 1918 wurde er zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannt. Am 4. Januar 1919 wurde er nach erbitterten Kämpfen und Eroberung des Polizeipräsidiums in Berlin abgesetzt. Dies und die Weigerung Eichhorns, sein Amt niederzulegen, führte einen Tag später zu Massendemonstrationen und mündete in den Spartakusaufstand.“

Das Foto unten erklärt, warum ich ein Anhänger des schweizerischen und des US-amerikanischen Waffenrechts bin. „A well regulated Militia, being necessary to the security of a free state, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.“

bewaffnete Arbeiter

Foto: 05.01.1919: Bewaffnete Arbeiter besetzen das Berliner Zeitungsviertel.

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Kommentare

12 Kommentare zu “A well regulated militia oder: Ein sympathischer Polizeipräsident”

  1. Spätburgunder am November 29th, 2016 3:41 pm

    … und Du wunderst Dich, dass Dein Blog als jugend- und sonst auch sittlich gefährdend eingestuft wird? ;-)

    Aber ja, der zweite Zusatzartikel hat schon was.

  2. Wolf am November 29th, 2016 5:17 pm

    In Sachen Waffenrecht sind wir offensichtlich um 180 Grad ausseinander.

    Das Zitat ist bullshit und das Bild ist ein Beweis dass bewaffnete Massen nur Mord, Totschlag, Teilung und Bürgerkrieg befördern. Gebracht hat es offensichtlich nichts… bestenfalls die Rechten nach oben, wie immer in einer Gewalt dominierten Gesellschaft (siehe USA, ein tolles Beispiel). Ich bin ehrlich froh, dass sich nicht jeder Trottel, der sich Pegida, der AfD oder Gott verpflichtet fühlt bewaffnen kann. :)

  3. A.Heidemann am November 29th, 2016 6:04 pm

    Die vielen nach Kriegsende 1919 verfügbaren Waffen haben nur mehr Tote gebracht. Ich sehe an dem Bild weiss Gott nichts, was mich für das laxe US-Waffenrecht begeistern sollte.

  4. ... der Trittbrettschreiber am November 29th, 2016 7:00 pm

    Es gibt keine bewaffneten Arbeiter. Wer unausgebildet und untrainiert eine langläufige Waffe „führt“ (und dabei seinem Hintermann fast ein Auge aussticht), ist ein „Idiot“, der einer Idee aufsitzt, hier also der Idee, dass er mit diesem Ding sein Leben verbessern könnte. Arbeiten wird er danach nur noch, wenn er viel Glück hat. Wahrscheinlicher ist, dass er stirbt oder Diktator wird. Nur eben kein Arbeiter.

  5. andreas am November 29th, 2016 7:07 pm

    @Wolf ich leike Deinen Kommentar und spar mir Arbeit.

  6. admin am November 29th, 2016 7:30 pm

    Und in der Schweiz schießen sich auch alle gegenseitig tot?

  7. gumi am November 29th, 2016 8:42 pm

    Unser lieber Burks betrollt mal wieder sein eigenes Blog :-)

  8. Wolf-Dieter Busch am November 29th, 2016 10:58 pm

    Meine Kernthese lautet: eine Waffe geht in erster Linie aus Versehen los, nicht mit Absicht.

    Abgesehen davon ist das mit dem gelockerten Waffenrecht so eine Sache. Wenn du und ich im Kaufhof einen Sechsschüsser legal kaufen dürfen, darf das auch jeder beliebige „besorgte Bürger“. Insofern ist das Gleichgewicht hergestellt.

    Ok, Burks?

  9. XaPi am November 29th, 2016 11:54 pm

    Gegenseitig nicht, allerdings sich selbst. Wobei das natürlich die bessere Variante ist, als sich vor den Zug zu werfen.

  10. Stefan am November 30th, 2016 10:16 am

    Um mit Jim Jeffries zu sprechen: „you’re bringing guns to a dronefight“ (aus: https://www.youtube.com/watch?v=0rR9IaXH1M0 )

    Zum anderen: In der Schweiz passiert(e) geung mit den Armeewaffen in Volkes Hand, dass die allgemeine Ausgabe der zugehörigen sog. Handmunition stark eingeschränkt wurde. Ein Amoklauf mit einem Sturmgewehr hat halt schon einen anderen Impact wie einer mit de Küchenmesser oder dem Jagdgewehr.

  11. bombjack am November 30th, 2016 1:47 pm

    @Stefan

    Hm….bloß blöde dass ein Bürger der Schweiz nach seinem Dienst sein Sturmgewehr sofern zu einem Halbautomaten umgebaut erwerben kann, wenn gewünscht…noch blöder dass ein Bürger der Schweiz, dann auch die Munition dazu erwerben darf.
    Zudem es dort auch die außerdienstliche Schießpflicht gibt, da hängen an Tramstationen so Plakate mit Terminen.

    Außerdem es fast* jedem Bürger und Ausländer mit C-Ausweis möglich ist Waffen zu erwerben, es ist lediglich eine WES nötig, die von der Behörde ausgestellt wird.

    Und ja da gibt es auch Sturmgewehre sofern Halbautomatisch vgl. http://www.gunshopschweiz.ch/Category/Category?categoryKey=42
    oder gar Langwaffen mit Kaliber 50 vgl. http://www.gunshopschweiz.ch/Product/Index/240?name=Barrett%20M82A1

    Ich lebe nun schon über 6 Jahre in der Schweiz, habe auch den C-Ausweis und dürfte nun auch Waffen erwerben…Meldungen das was passiert ist, hört man da recht wenig…also entweder passiert da nicht so viel oder die Medien treiben nicht jede Sau durchs Dorf…an der Menge an Waffen und Munition kann es wohl nicht liegen….oder hängt es gar mit dem Wörtchen „fast“ zusammen dessen Sternchen sich so auflöst:
    *= Deswegen:
    […]Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten:
    Albanien;
    Algerien;
    Sri Lanka;
    Kosovo;
    Mazedonien;
    Bosnien und Herzegowina;
    Serbien;
    Türkei
    [….]
    https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/besonderes/ausnahme.html

    Da reden oder besser urteilen die Schweizer im Klartext….

    bombjack

    der sich wahrscheinlich demnächst eine WES besorgen und bei einem Schießplatz vorstellig wird (liegt bei mir in Gehweite 10 min). Letzteres um
    a) zu Schießen
    b) und vor allem um den Umgang zu lernen….

  12. Martin Däniken am November 30th, 2016 3:11 pm

    Eine bewaffnete Gesellschaft ist eine höfliche Gesellschaft

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