Mustervertrag für Sex [Update]

sex

Zeit online: „Das Schlafzimmer als gefährlicher Ort“. Lesenswert.

Gut gemeint ist eben nicht automatisch gut. Die Autoren des Eckpunktepapiers zur Reform des Sexualstrafrechts „schlagen vor, künftig ‚alle nicht einvernehmlichen‘ sexuellen Handlungen als ’sexuelle Übergriffe‘ unter Strafe zu stellen, auch wenn der Täter nicht Gewalt anwendet und das Opfer keinen Widerstand leistet. Maßstab sei allein der ‚entgegenstehende Wille‘ des Opfers, wenn er verbal (‚Nein‘) oder konkludent (Weinen, Abwehrgesten) geäußert werde.“

Wie will man das aber beweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht? „Wie also soll der erkennbare (Wider-)Wille nachgewiesen werden, wenn es nicht einmal ein ‚Nein‘ braucht und er sich allenfalls in ‚Mimik‘ und ‚Körperhaltung‘ – durchaus interpretationsoffene Kategorien – manifestiert? Oder andersherum und realitätsnäher: Wie soll ein Angeklagter beweisen, dass er den entgegenstehenden Willen nicht erkannt hat, wo er doch laut Opferzeugin erkennbar gewesen ist?“

Die Pointe: „Der angestrebte ‚Paradigmenwechsel‘ besteht offensichtlich darin, bei Nötigung und Vergewaltigung die Wahrheitsfindung unüberprüfbar aus der Objektivität heraus und in die persönliche Deutungshoheit der Anzeigeerstatterin zu legen.“ Damit ist der Grundsatz in dubio pro reo im Sexualstrafrecht quasi abgeschafft.

Wenn das neue Sexualstrafrecht so in Kraft tritt, heisst das für die Zukunft: Sex mit Frauen nur noch unter Zeugen oder in Gegenwart eines Anwalts.

Oder man schließt vorher einen Sexvertrag ab. Hat jemand dafür eventuell schon einen Mustervertrag formuliert?

[Update] „Nein heißt nein“-Prinzip soll Abschiebungen erleichtern

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Kommentare

18 Kommentare zu “Mustervertrag für Sex [Update]”

  1. blub am Juli 4th, 2016 2:41 pm
  2. frater mosses zu lobdenberg am Juli 4th, 2016 3:43 pm

    Wieso nur Sex? Schon ein unbeaufsichtigter Gesprächstermin kann noch Jahre später Job und Ruf kosten.

    Und warum nur mit Frauen?

  3. Publicviewer am Juli 4th, 2016 4:20 pm

    Ich bekomme jetzt schon kaum noch einen hoch….;-)

  4. Wolf am Juli 4th, 2016 4:45 pm

    Ich fürchte ein Vertrag wird auch nichts bringen. Denn eine Zustimmung im Voraus implementiert ja nicht, dass es während des Verkehrs doch zu nicht einvernehmlichen Handlungen kommt. Und eine Zustimmung zu einer (möglichen) Straftat vom Opfer im Voraus zu erhalten wäre mindestens sittenwidrig.

    Allerdings ist auch das neue Gesetz nicht an das Geschlecht gebunden. Ein Strafverteidiger hat irgendwo argumentiert (weis die Quelle nicht mehr) wenn ich als Mann klar mache, „nein, ich will nicht“ und die Partnerin mit einem „komm schon…“ mir in den Schritt fast und es im Anschluss zum Verkehr kommt, wäre dies ebenfalls nicht einvernehmlich und damit strafbar. Es wäre also möglich im Fall der Fälle eine entsprechende Gegen-Anzeige zu starten. Ebenfalls ohne in-dubio-pro-reo-Annahme. Der Spass vor Gericht ist also garantiert wenn beide Parteien wegen nicht einvernehmlichem Sex miteinander verurteilt werden. >>IRRE!!!<<

  5. patrix am Juli 4th, 2016 5:25 pm

    Betrunkene tun sich schnell mal schwer mit klaren Willensäusserungen, insofern versteh ich die Intention des Gesetzes. Durch die faktische Beweislastumkehr öffnet es aber dem Missbrauch (des Gesetzes) Tür und Tor. Bessere Ideen?

  6. Martin Däniken am Juli 4th, 2016 7:03 pm

    Man kann doch Hunde auf alles abrichten-Drogen,Bargeld,illegaler Diesel(glaube ich),Schimmel,Krebs..
    warum dann nicht auf Sex oder versuchten Sex???

  7. Michael am Juli 4th, 2016 7:18 pm

    In der BDSM-Szene gibt’s entsprechende Verträge schon lange…

  8. Wolf am Juli 4th, 2016 8:29 pm

    @patrix 5:25

    Entgegen der Behauptung reicht auch heute ein „nein“ aus. Das hat gerade der Gina-Lisa-Fall gezeigt bei dem die Richterin argumentierte das „nein“ der Klägerin hätte sich offensichtlich (Videobeweis) ausschließlich auf bestimmte Praktiken bezogen, die dann auch sofort vom Sexualpartner beendet bzw. gar nicht begonnen wurden. Ansonsten hätte ihr „nein“ ausgereicht!

    Ist der/die Betroffene derart besoffen, dass er/sie überhaupt keinen Willen mehr bekunden kann gilt das auch heute (wie zB auch bei K.O. Tropfen) als Vergewaltigung.

    Die beste Idee ist also ein funktionierendes Gesetz so zu lassen wie es ist!

  9. tm852 am Juli 4th, 2016 8:47 pm

    Einfach komplett bleiben lassen, so wie es unsere weise Politik vorsieht. Es sollte sich so in spaetestens 100 Jahren erledigt haben und dann kann es die Natur mit Was intelligenten probieren. Ich meine nach der Nummer: https://youtu.be/-Z8Gpvo6zO0
    Selbst Der hier ist sich nicht so ganz sicher:
    https://youtu.be/yVnmB7Mc72U Keine Namen, weil man will ja schliesslich nicht irgendjemandes Zorn auf sich lenken. ;-) Sicher ist sicher… nicht das es den da auch noch gibt: https://youtu.be/2ETCM90yHiY

  10. admin am Juli 5th, 2016 5:17 am

    @Michael: wo gibt es Beispiele online?

  11. bombjack am Juli 5th, 2016 6:05 am

    @Wolf

    Theoretisch mag der Strafverteidiger recht haben…nur die interessante Frage wird sein wie das in der Praxis, wenn der männliche Part nicht will, dann gehandhabt wird…und warum bin ich mir da nur so sicher, dass auf den Art. 3 Abs. 1 GG dann ein sehr großer Haufen geschissen wird?

    bombjack

  12. Mordred am Juli 5th, 2016 9:29 am

    @admin:
    müsste ich jetzt auch googlen. vor einigen jahren las ich aber mehr darüber. die verträge gibt es u.a. deswegen, damit verletzungen, zb durch peitschenhiebe, klammern usw. nicht im nachhinein als beweismittel den „täter“ in schwierigkeiten bringen können.

  13. Marttin Däniken am Juli 5th, 2016 10:05 am

    Jedes Ding (hihi) hat mehrere Seiten..
    die gesetzliche,die gerichtliche und das was wirklich geschah!
    Solange man sich nicht mal im Ansatz und von den mentalen Möglichkeiten und der politischen Kommunikation darauf einigt,diesen Fakt anzuerkennen-wird es Ausseinandersetzungen geben…
    Ich glaube wir brauchen einen wohltätigen,gerechten,klugen „Diktat“or?!

  14. Michael am Juli 5th, 2016 7:27 pm

    @admin: Zumindest englischsprachig findet man eine ganze Menge mit einem Suchbegriff wie BDSM slave contract oder auch bdsm slave questionaire. Ein wesentlicher Inhalt ist dabei, was man bereit ist mitzumachen und wie gern man das tut.

  15. ... der Trittbrettschreiber am Juli 6th, 2016 2:55 am

    „Die beste Idee ist also ein funktionierendes Gesetz so zu lassen wie es ist!“

    Gesetze populistisch umgestalten heißt erfolgreiche Politik betreiben.
    Das dabei Schutzbereiche unter den Tisch fallen kann Zeit-Gesetzes-Initiatioren doch relativ schnurz sein. Die Aufgebrachten mit einem von Angst durch mangelnde Einsicht eingeschränkten Gesichtsfeld merken scheinbar eh nichts.
    Bis zum nächsten Das-muss-angepasst-werden Profilierungsthemenabend.
    Vielleicht sollten die Befürworter der Änderung einmal erfahren, was es bedeutet, in einer Schock-Situation nicht „Nein“ sagen zu ‚können‘.

  16. Vox Populist am Juli 6th, 2016 5:09 pm

    Die Linken sind auch deshalb politisch so vollständig gescheitert, weil sie von den Rechten die Fantasie übernommen haben, dass man Konflikte in allen Lebensbereichen durch Normieren und Verrechtlichen lösen könnte. Kein Problem, dass nicht durch noch mehr Gesetze, Verordungen und Formulare in den Griff zu bekommen wäre!

    Insbesondere bei der Intimsphäre und Sexualität stoßen die Möglichkeiten von Staat und anderen Kontrollorganen wie den Kirchen aber schnell an ihre Grenzen, wenn es um Konflikte, die aus dem Ausleben der menschlichen Urinstinkte resultieren. Die Biologie wirkt unbeirrt von den Papierwusten aus dem Frauenministerium weiter vor sich hin, wie sie das schon seit Millionen von Jahren tut.

    Sex ist keine saubere und klinisch reine Angelegenheit und wird es auch niemals sein.

    Wären Feministen im Speziellen und Linke im Allgemeinen wirklich am Schutz der Frauen vor sexueller Gewalt im Alltag interessiert, würden sie nicht unsinnige Gesetzesverschärfungen beschließen, sondern den millionenfachen Zuzug von Jungmännern aus Gesellschaften unterbinden, deren Genderpolitik im Jahr 1450 stehengeblieben ist.

    Den Frauen die bereits Heute Schwimmbäder, Clubs und andere öffentliche Ansammlungen meiden, weil sie es satt haben von diesem speziellen Menschenschlag angeglotzt und angetatscht zu werden, hilft diese Verschärfung nämlich nullkommagarnicht.

    Es ist mal wieder typische Überraschungs-Ei Politik. Sieht außen erst mal schokoladig aus, ist aber innen drinnen hohl und mit Plastikspielzeug bestückt, was man nicht brauchen kann und gleich wieder wegschmeißt. Die Politik simuliert Handlungsfähigkeit an der Oberfläche, damit sie die zugrunde liegenden Ursachen weiter ignorieren kann.

  17. Wolfram Wagner am Juli 14th, 2016 9:48 am
  18. Heinz-Herwig Mascher am Juli 15th, 2016 6:54 pm

    War vor Jahren mal ein Wochenende mit einer Frau zusammen. Tolle Unterhaltungen, schöner Ausflug – als ich aber (mindestens dreimal) schüchtern nachfragte, ob wir nicht… – kam immer ein promptes „Nein!“ Als es dann aber ans Abschiednehmen ging, sagte sie:“Ich bin nicht an Dir interessiert. Wir hatten keinen Sex!“ „Wie bitte? Du wolltest doch nicht!“ -„Du verstehst gar nix. Ich suche keinen Mann, der darum bettelt, sondern einfach damit anfängt, ohne zu fragen.“ – Die Dame sucht also künftig nur noch (nach neuem Recht) Kriminelle?

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