Radikale Rechts(s)prechung

Spiegel online, die Berliner Zeitung u.a. berichten über den Neonazi Maik B., der am Amtsgericht Lichtenfels in Oberfranken Richter war.

Jetzt kommt, wie zu erwarten war, das Echo: „Sowohl Innenminister Joachim Herrmann als auch Justizminister Bausback wollen den sogenannten ‚Radikalenerlass‘ zumindest für die Anstellung von Richtern und Staatsanwälten wieder einführen.“

Radikalenerlass? Ach nee.. Heute wird es allerdings keinen Widerstand gegen erneute Berufsverbote geben. Schon in den 70-er Jahren haben die Gewerkschaften den „Radikalenerlass“ dazu benutzt, allzu linke und missliebige Mitglieder auszuschließen. Und wenn es ausnahmsweise gegen Nazis geht, ruft die deutsche Linke an sich sowieso: „Melden! Durchführen! Verbieten!“

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Kommentare

2 Kommentare zu “Radikale Rechts(s)prechung”

  1. ...derTrittbrettschreiber am Oktober 14th, 2014 5:20 pm

    wozu berufsverbote – wer hat denn heutzutage noch einen „beruf“?

  2. Michael am Oktober 14th, 2014 10:58 pm

    ich vermisse jetzt allerdings noch die Durchsage, daß zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung bestand. ;-)

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