Enteignen!

Es gibt da einen fast vergessenen Artikel im Grundgesetz, an ich ich erinnern möchte. Im Artikel 14 steht:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Eigentum soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Ach? Und das ist noch gültig?

In Venezuela ist es grad aktuell. America21.de berichtet:
Venezuelas Regierung hat die Entscheidung des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) im Streit mit dem US-amerikanischen Erdölkonzern Exxon als Erfolg bewertet. Das ICSID, das der Weltbankgruppe angehört, hatte den südamerikanischen Staat wegen der Nationalisierung von Exxon-Anlagen und Liegenschaften zu einer Entschädigungszahlung von 1,6 Milliarden US-Dollar verurteilt. Exxon hatte mit Verweis auf die entgangenen möglichen Gewinne aus der Erdölförderung in Venezuela Zahlungen in Höhe von zwölf Milliarden US-Dollar verlangt. Diese „überzogenen Ansprüche“ des US-Unternehmens seien nun gescheitert…“

Die FAZ hat noch ein knackiges Zitat:
„Herren Imperialisten, das Öl gehört dem Volk.“ (…) Venezuela hatte die Ölfelder 2007 unter der Präsidentschaft des 2013 verstorbenen Hugo Chávez verstaatlicht. Zuvor war eine Partnerschaft zwischen Exxon und dem Staatsbetrieb Petroleos de Venezuela SA (PDVSA) im rohstoffreichen Orinoco-Becken im Westen des Landes gescheitert. Der US-Ölkonzern sieht sich enteignet.“

Ach. Da kommen mir die Tränen.

image_pdfimage_print

Kommentare

6 Kommentare zu “Enteignen!”

  1. Michael am Oktober 12th, 2014 9:46 pm

    Das Enteignungsrecht ist übrigens durchaus recht knackig, denn dieser Artikel sieht den Rechtsweg ausdrücklich nur für die Höhe der Entschädigung vor und nicht für die Enteignung selbst (das übersehen mE viele).

    Noch deutlicher ist der folgende Artikel 15:
    „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

    Mich würde mal interessieren, wie viele „Verfassungsschützer“ wissen, daß in de-Land der Kapitalismus keineswegs Verfassungsrang hat – der Sozialstaat hingegen sehr wohl, explizit in Artikel 20(1): „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und *sozialer* Bundesstaat.“. Die Sozialstaatspflicht wird darüber hinaus auch aus Art. 1 abgeleitet.

  2. Patrix am Oktober 13th, 2014 7:02 am

    Gilt das GG seit neustem auch in Venezuela? Ansonsten erschliesst sich mir die Argumentation nicht so ganz.

  3. FDominicus am Oktober 13th, 2014 7:21 am

    Danke Michael, aber damit wirst Du hier auf taube Ohren stoßen. Egal ob Venezuale mit dem Sozialismus des 21. Jahrhunderts gerade an die Wand fährt oder nicht. Burks findet das alles gar nicht so schlimm, denn nach seiner Denke muß man es nur „richtig“ machen.

  4. andreas am Oktober 13th, 2014 11:40 am
  5. andreas am Oktober 13th, 2014 11:42 am

    bollocks, sorry, falsches land.

  6. FDominicus am Oktober 24th, 2014 8:28 am

    Wie beispielhaft es in Venezuela funktioniert kann man auch hier nachlesen:
    http://bastiat.mises.org/2014/10/the-road-to-poverty-is-paved-with-small-inflations/

    Ach ja Burkes Paradies, alle sind gleich arm.

Schreibe einen Kommentar