Ganz Neues aus der Anstalt

Telepolis: „Landgericht Hamburg hebt einstweilige Verfügungen gegen satirische Kritik an journalistischen Interessenkonflikten überwiegend auf„.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht jedoch durchscheinen lassen, dass es bei einer satirischen Darbietung keine Haare zu spalten gedenke. Die eigentlich kritisierte Aussage, nämlich die beträchtlichen journalistischen Interessenkonflikte Joffes durch seine unstreitigen Mitgliedschaften in vor allem atlantischen Lobby-Organisationen, stand ohnehin außer Frage.

image_pdfimage_print

Kommentare

Schreibe einen Kommentar