Piratenpartei und Urheberrecht
Bitte das Eintrittsdatum beachten :-)
– dass keine Überwachungs- oder Zensurtechnologien wie Vorratsdatenspeicherung, Kommunikationsüberwachung oder Internetsperren zur Rechtedurchsetzung eingesetzt werden,
– die Verkürzung von gesetzlichen Schutzfristen, die in ihrer bisherigen Länge vor allem den Verwertern zugute kommen,
– dass keine Beschränkungen durch Kopierschutzmaßnahmen oder gar Sperrungen von Internetanschlüssen erfolgen,
– mehr Mitspracherechte für Urheber gegenüber den Rechteverwertern wie ein Zweitverwertungsrecht oder eine zeitliche Begrenzung von »Buy-Out«-Verträgen,
– eine neue Schrankenregelung des Urheberrechts, die das freie, nichtkommerzielle Kopieren von kreativen Werken im Internet legalisiert,
– eine zeitgemäße digitale Archivierung für Bibliotheken,
– die Befreiung der Bildungseinrichtungen von Urheberrechtsabgaben,
– den freien Zugang zu mit öffentlichen Geldern finanzierten Inhalten wie bspw. wissenschaftliche Arbeiten oder Medien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,
– die Legalisierung privater offener (WLAN-)Netzwerke durch die Abschaffung der Störerhaftung.
Noch Fragen?
Kommentare
8 Kommentare zu “Piratenpartei und Urheberrecht”
Schreibe einen Kommentar
Ja, eine Frage dann doch:
Was ist denn eine Beschränkung durch Kopierschutzmaßnahmen bei Internetanschlüssen?
Ich habe in der Mailignliste der Piratenu.a. diese Antowrt bekommen:
„Gemeint sind technische Kopierschutzmaßnahmen, die wir ablehnen. Da wir das Recht haben, ein legal erworbenes Werk für private Zwecke zu kopieren (Recht auf Privatkopie), lehnen wir Kopierschutzmaßnahmen (wie z.B. den Kopierschutz auf DVDs, der verhindern soll, dass man sich den Film auf die Festplatte ziehen kann) ab, weil solche Kopierschutzmaßnahmen eben nicht nur die illegalen Vorgänge (z.B. wenn ich Kopien der DVD herstelle und diese dann weiterverkaufe), sondern auch die legalen Kopien verhindert. Weil das Umgehen von technischem Kopierschutz illegal ist, haben wir zwar eigentlich das Recht auf eine Privatkopie, dürfen es aber bei vielen Werken, die wir legal erworben haben, de facto nicht anwenden. Diese Ungerechtigkeit wollen wir beseitigen und das Recht auf Privatkopie stärken.“
sach mal habt ihr auch migrationsthemen? hab gerade von jemandem gelesen, der das anprangert. nun ja jedem das seine.
Was eine „Kopierschutzmaßnahme“ ist, ist klar.
Was hat die aber mit der evtl. Sperrung oder Drosselung eines Internetanschlusses zu tun?
Sollte m.M.n. ein eigener Punkt sein.
http://www.stern.de/digital/online/frankreich-internetsperre-fuer-raubkopierer-durchgewunken-1510555.html
Ich bilde mir mal jetzt ein, dass wir hier einen Dialog führen.
Also, verstehe ich dich mit dem geposteten Link in so fern richtig, dass du, auf meine Frage eingehend, sagen möchtest, dass, wenn aufgrund eines Kopierschutzes an einem Medium der Inhalt eben dieses heruntergeladen wird, eine Internetsperre das Ergebnis sein könnte?
Und es deswegen zusammen in einem Punkt steht?
Nein, in Frankreich wird dein Internet abgeklemmt, ohne richterlichen Beschluss, wenn die Content-Mafia nur behauptet, dass du einen urheberrechtlich geschützten Furz downgeloaded hast.
Bitte das Eintrittsdatum beachten :-)
Es war ein Sonntag?