Pressefreiheit in Frankreich

Tagesspiegel: „Im Morgengrauen klingeln drei Polizisten an der Tür des Journalisten. Er soll einer Untersuchungsrichterin vorgeführt werden. Der Journalist protestiert. Er sei sich keiner Schuld bewusst, sagt er. Die Polizisten halten ihm vor, er sei ’schlimmer als Gesindel‘. Sie sagen das in der Gegenwart des 14 Jahre alten Sohns, der aus dem Schlaf gerissen wurde und völlig verängstigt danebensteht. Vergeblich verlangt der Journalist, einen Anwalt seiner Zeitung zu sprechen. Dann wird er gefesselt und zum Gericht gebracht. Dort muss er sich nackt ausziehen, seine Kleidung wird durchsucht und man sperrt ihn in eine Zelle. Nach einer Stunde wird er wieder hervorgeholt. Wieder muss er sich, diesmal unter Androhung von Gewalt, bis auf die Haut ausziehen. Schließlich wird er, wiederum gefesselt, der Richterin vorgeführt. Sie eröffnet ihm, dass gegen ihn ein Untersuchungsverfahren wegen Verleumdung eröffnet sei und dass er mit Gewalt vorgeführt wurde, weil er einer Vorladung keine Folge geleistet habe. (…) Für Verleumdung droht in Frankreich allenfalls eine Geldstrafe. Trotzdem wurde der Journalist wie ein Schwerverbrecher behandelt.“ [mehr…]

Kein Problem. Solche Zustände kriegen wir hier auch noch: „Justizministerin Rachida Dati und Innenministerin Michèle Alliot-Marie erklärten, die Behandlung von de Filippis sei ‚regulär‘ gewesen.“ Aber sicher. Es dient ja der „Wahrheitsfindung“. Und ein Richter, der diese Maßnahme als „verhältnismäßig“ ansehen würde, wäre schnell gefunden, vielleicht sogar am Amtsgericht Tiergarten.

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Kommentare

One Kommentar zu “Pressefreiheit in Frankreich”

  1. Baeuerle am Dezember 7th, 2008 6:30 pm

    Den passenden Richter findest Du überall. Hier in Dresden könnt‘ ich Dir auf Anhieb zwei oder drei nennen…

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