Volksverhetzung und gleichgeschaltete Medien

Der Deutschlandfunk interviewt Winfried Hassemer, den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Hassemer ist mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts („eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze“) nicht zufrieden:

„Die Gegner der Freiheit, solange sie nur ihren Mund aufmachen, meine ich, müssten durch einen Diskurs der Gesellschaft bedient werden, wenn es irgendwie ginge, und eben nicht durch das Strafrecht.“

Ja, ich teile seine Meinung. Der Volksverhetzungsparagraf gehört in seiner jetzigen Form abgeschafft. (Vgl. mein Posting vom 1.11.: „Holocaust-Leugner nicht bestrafen“).

Ich finde Hassemers Argumentation politisch und juristisch bestechend. Ich wundere mich um so mehr, dass alle Medien Deutschlands das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt haben – so einhellig, als seien sie gleichgeschaltet. Das kann doch in einer pluralistischen Gesellschaft nicht sein?! Kein deutscher Journalist teilte die Meinung Hassemers? Oder kamen die, deren Meinung nicht dem Mainstream entsprachen, nicht zu Wort? Da staunt der politische Laie und der Blogger wundert sich.

[FAZ, Zeit, Tagesschau, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche, taz]

Im Parteiprogramm der Piratenpartei heisst es schon zum Thema „Bildung“: „Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft.“

Ich überlege, ob ich nicht Leute suche, die mit mir zusammen einen Antrag beim nächsten Bundesparteitag stellen, das Parteiprogramm zu ergänzen: „Die Piratenpartei lehnt alle Gesetze ab, die politische Meinungen zensieren. Gesetze, die das Gewaltmonopol des Staates missbrauchen, um missliebige politische Meinungen zu unterdrücken, gehören überprüft und notfalls abgeschafft.“ Zensur (auch der Volksverhetzungsparagraf ist Zensur) widerspricht dem freien Zugang zu allen Informationen, auch zu widerwärtigen und falschen.

Ich fürchte aber, dass ich für eine derart libertäre Haltung in Deutschland, der Heimat des Obrigkeitsstaates, noch nicht einmal in der Piratenpartei eine Mehrheit fände. Deutsch bleibt eben Deutsch, da helfen keine Pillen. Ich fühle mich aber als kleine radikale und extrem demokratische Minderheit, zusammen mit einem Verfassungsrichter, ganz wohl.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Volksverhetzung und gleichgeschaltete Medien”

  1. Pavement am November 21st, 2009 3:11 pm

    Der Beitrag von Rath in der taz ist durchaus kritisch. Sehr viel Kritik gab es in der Tat nicht, was mich ebenfalls bedenklich stimmt, zumal der Beschluss sowohl rechtsdogmatisch als auch rechtspolitisch kritikwürdig ist. Siehe: http://www.internet-law.de/2009/11/bverfg-130-abs-4-stgb-ist-kein.html

  2. Nic am November 21st, 2009 6:13 pm

    Ganz allein bist Du mit Deiner Meinung nicht. Ich habe mir diese Überzeugung auch zu eigen gemacht; das dauerte aber seine Zeit. Denn es ist nicht einfach (und schon gar nicht für Medien), das Gegenteil zu denken – und nicht den Schutzmann zu rufen, wenn einer historischen Unfug erzählt. Denn zum einen fällt auch das unter Informations- und Meinungsfreiheit… und zum anderen diskutiert es sich besser, wenn man die Argumente des Leugners kennt (und widerlegen kann).

    Ich bin selten mit Broder einer Meinung und finde den Artikel http://bit.ly/2NOiyv ziemlich schrecklich; aber er spricht das an.

    Erstaunlich (oder nicht?, wenn nicht, warum nicht):auch die sog. Neuen Atheisten sind Deiner Meinung: http://feuerbringer.com/2009/11/12/holocaustleugnung-legalisieren/ http://feuerbringer.com/2009/04/07/sollte-man-den-holocaust-leugnen-durfen/

  3. Serdar Günes am November 22nd, 2009 7:44 am

    Keine Angst Burks, ich als Exil-Schwabe Ind Frankfurt verteidige radikaldemokratische Positionen (danke Dir).

    Und wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich in BaWü die Kehrwoche als erstes abschaffen :-)

  4. BVerfG: Grenzen für Nazi-Zeit-Verherrlichung. « RaheBlog am November 22nd, 2009 12:54 pm

    […] immerhin finden sich darunter ehemalige Verfassungsrichter wie Hoffman-Riem und Hassemer, aber auch blogger. Unter letzeren gibt es aber auch […]

  5. chewbacca am November 22nd, 2009 9:56 pm

    @ burks

    „widerwärtig“ ist kein Argument.

    @ nic

    wo sind denn die Wiederlegungen?

    – komischerweise lese ich auf altermedia niemals
    Wiederlegungen die den 130er betreffen, obwohl es dort eindeutig meinungsfrei zugeht.

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