Eine Polizei, die „lügt, betrügt, stiehlt und trickst“

Spiegel Online über eine Sternstunde der deutschen Justiz – den Freispruch von Harry Wörz:
„Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen. Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.“

Wenn ich da an mein eigenes Verfahren denke, habe ich da einige Ideen, wenn das nicht schon beinahe eine Verschwörungstheorie wäre…

Verstoß gegen das Waffengesetz: Berufung

Mein Freispruch wird zunächst nicht rechtskräftig werden, da die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt hat. Ich war wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten angeklagt worden. Ich hatte es irgendwie geahnt. Jetzt wird die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden. Meinen Rechner sehe ich also auch vorerst nicht wieder. Ich nehme die Angelegenheit so persönlich, wie sie vermutlich gemeint ist. Ich muss die Prozesskosten selbst aufbringen.

Verstoß gegen das Waffengesetz: Freispruch

Das Amtgericht Tiergarten hat mich heute freigesprochen. Ich war wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt worden. Am 11.11.2008 waren meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt worden. Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich auf den Verdacht eines Vergehens nach den Paragrafen 40 und 52 des im April 2008 novellierten Waffengesetzes. Paragraph 40 verbietet unter anderem, „zur Herstellung“ von Waffen „anzuleiten“. Den Rechner werde ich wohl jetzt wiederbekommen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine hohe vierstellige Geldstrafe gefordert und könnte noch Revision einlegen.

Eine weiteres Verfahren wegen § 353d StPO– ” Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” – endete lediglich mit einem Verweis.

Jetzt atme ich erst einmal entspannt aus. Noch einmal herzlichen Dank an alle, die mich unterstützt und die mir geholfen haben, insbesondere auch die Kollegen von Telepolis..

Lissabon-Vertrag und Waffengesetz

Bundesverfassungsgericht: „Urteilsverkündung in Sachen „Lissabon-Vertrag“. Dienstag, den 30. Juni 2009, 10:00 Uhr,

Zur gleichen Zeit (09.30 Uhr) findet am Amtsgericht Tiergarten eine weitere Verhandlung in dieser Sache statt.

Versuch des Verstoßes gegen das Waffengesetz

Der nächste Termin in der besagten Angelegenheit ist am 30. Juni um 09.30 Uhr. Details gebe ich noch bekannt.

Verstoss gegen das Waffengesetz

Rario Corax interviewte mich gestern: „Vor einigen Wochen begann am Berliner Amtsgericht der Prozess gegen den Journalisten Burkhard Schröder. Schröder wird vorgeworfen, dass er Anleitungen zum Bombenbau ins Internet gestellt hatte und somit gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Bereits im vergangenen Herbst durchsuchte die Polizei die Wohnung des Journalisten und beschlagnahmte seinen Computer. Da fragt man sich! Und wir fragen Burkhard Schröder.“

Interview, mp3, ca. 19 MB

Anleitungen zum „Bombenbau“

Der aktuelle Stand zum Thema Hausdurchsuchung aka Verstoß gegen das Waffengesetz. Die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten verlief insofern ergebnislos, als meine Anwältin erfolgreich den Antrag stellte, einen Gutachter zu hören, ob denn das, was auf meiner Webiste zu lesen ist, überhaupt funktionsfähig und gefährlich sei. Das Gutachten liegt jetzt vor. Es stammt vom Landeskriminalamt Berlin, Kompetenzzentrum Kriminaltechnik, und ist meines Erachtens sehr erfreulich für mich. Wenn ich den Inhalt sinngemäß wiedergeben darf – zum Beispiel zum Thema Pikrinsäure: Alles sei sachlich korrekt, es werde allerdings nur eine Herstellungsvariante beschrieben. „Zur Umsetzung einer Sprengvorrichtung“ bedürfe es aber weitaus mehr. Sieht doch gut aus. Aber wer weiß, ob das Gericht das auch so sieht. Ein neuer Termin ist noch nicht anberaumt.

Kawumm.html

Bei der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in der schon bekannten Angelegenheit ist noch nichts herausgekommen. Das Gericht folgte dem Beweisantrag meiner Verteidigerin, einen Experten anzuhören. Der nächste Termin wird vermutlich in ca. einen Monat sein.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Es gibt jetzt eine Hauptverhandlung vom der Amtsgericht Tiergarten wegen der dem Stammpublikum schon bekannten Angelegenheit. Datum: 31. März 2009, 09.30 Uhr, Raum 1104, Gerichtsgebäude Kirchstraße 6, 10557 Berlin.

Bombenbauanleitungen im Fernsehen

Netzeitung: „Eine Wissenschaftssendung im Fernsehen hat einem 20-Jährigen aus dem brandenburgischen Fehrbellin die Idee zum Bau einer Rohrbombe geliefert. (…) Die Sendung habe zeigen wollen, wie gefährlich die Explosion einer Rohrbombe ist.“ Frage: Welche Fernsehseundung war das? Man sollte die warnen, vor allem den Autor. Seine Rechner wird er nicht lange mehr haben. (Danke für den Linktipp an eine Neuköllner Leserin aus der Karl-Marx-Straße!)

BILD: Briefkasten-Bohnen-Bomber

Bild.de: „…soll Peter John für seine Briefkasten-Bombe 70 Gramm des Sprengmittels Peraluminiumchlorid in eine Konservendose gefüllt und mit einem Zugzünder an der Briefkastentür verbunden haben. (…) Auch der Sprengsatz, der von John auf dem Dach des Autos von Charlyns Vater installiert worden war, bestand aus einer handelsüblichen Kidneybohnen-Dose, gefüllt mit 70 Gramm Polen-Sprengstoff. Hierbei hatte der Täter einen Entlastungszünder gebastelt, der aus einem Glühdraht bestand, der durch eine Batterie aktiviert wurde. (…) Warum die Bombe nicht hochging, ist unklar.“

Warum die Bombe nicht explodierte? Ist doch klar: Weil der die Anleitung aus dem Internet hatte! Auf Chemistry Daily heißt es: „Aluminium chloride is manufactured by the exothermic reaction of the elements aluminium and chlorine. It is commercially available in large quantities. (…) Avoid bringing anhydrous AlCl3 in contact with water or bases, or an explosive reaction may result. Gloves and safety goggles should be worn, along with a face shield for larger amounts. The material should be handled in a fume cupboard or chemical hood . When handled in moist air, AlCl3 rapidly absorbs moisture to become a highly acidic and sticky ‚goo‘, and it rapidly attacks many materials such as stainless steel and rubber.“ Wikipedia über Aluminiumchlorid: „Das Hexahydrat des Aluminiumchlorids findet auf Grund seiner stark adstringierenden Wirkung in der Textil- und Seifenindustrie Verwendung, wo es unter anderem der Herstellung von antiseptischen Mitteln oder Deodorants dient.“

Da sollen die bei BILD aber aufpassen, dass morgen früh nicht das LKA vor der Tür steht und die Rechner als Tatwerkzeuge beschlagnahmt – vermutlich liegt doch ein Verstoß gegen das Waffengesetz wie bei mir vor? Vielleicht aber auch nicht, weil die BILD nicht beschreibt, wie man eine Konservendose herstellt.

Die Gesinnungsjustiz und Online-Anleitungen zum Bombenbau

TNT

Focus Online titelt selbstredend boulevardesk. „Gesetzentwurf: Bombenbastler in den Knast“,. Das stimmt zwar so nicht, hört sich aber im rechtskonservativen Polit-Jargon, der Focus auszeichnet, gut an. Auch der Wiesbadener Kurier formuliert nur Quatsch mit Sauce über das Hysterie-taugliche Thema „Bombenbauanleitungen im Internet: „Wer zufällig auf einer entsprechenden Internetseite landet, muss also nicht mit der Polizei rechnen“. Aha. Wer nicht zufällig auf eine derartige Website stößt, bei dem steht die Polizei auf der Matte? Und wie erfährt die vorher davon? Wie doof muss man, Kollege Martin Rücker, eigentlich sein, um so etwas zu schreiben? Bei dem intellektuellen Niveau dieser Journaille wundert mich gar nichts mehr.

Heise sagt alles Wesentliche zum Thema. Die Politik hat das Gesetz bewusst so gemacht – „auf Kante genäht“ -, dass es vermutlich vom Bundesverfassungsgericht gekippt würde, falls jemand als Betroffener klagte (ich kündige es hiermit im Fall der Fälle an). Die Chancen steht hervorragend – jemand sollte Frau Zypries vielleicht nahelegen, sich mit dem juristischen Terminus Normenklarheit zu beschäftigen. Bestraft werden sollen jetzt Gedankenverbrechen.

„Eine Bestrafung drohe künftig auch Personen, die eine Anleitung zum Bombenbau ins Internet stellen oder diese herunterladen. Aber auch hier müsse der Vorsatz nachgewiesen werden, dass dadurch eine Straftat vorbereitet werden soll. So solle der Download einer solchen Bauanleitung aus ‚jugendlicher Neugier‘ straffrei bleiben. Auch die Veröffentlichung sei nur dann strafbar, wenn sie die Bereitschaft anderer Internet-Nutzer fördert, eine terroristische Straftat zu begehen. Die Veröffentlichung auf einer neutralen Website soll deshalb anders bewertet werden als in einem islamistischen oder rechtsradikalen Internet-Forum.“

Aha. Neonazis werden also anders bestraft als Linke oder Stinknormale? Das soll rechtsstaatlich sein? Die Reaktionäre von der Evangelischen Allianz dürften online über Schwarzpulver fachsimpeln, ähnlich weltanschaulich vernagelte Muslime aber nicht? Die Richter in Karlsruhe werden sich kaputtlachen oder weinen ob der Dreistigkeit der Macher dieses Gesetzes und der Ignoranz der verblödeten Mitlaufer im Bundestag, die so einen Schrott verabschieden. Ja, wir sind wieder auf dem Weg zur Gesinnungsjustiz.

Da Burks‘ Blog ein „neutrales“ Blog ist und niemand hier terroristische Straftaten fördern will, ja der Betreiber sogar dringend davon abrät, diese zu begehen, vielmehr potenzielle Terroristen streng ermahnte und notfalls verwarnte, erführe er von derartigen Plänen, ist es erlaubt, auf den Wikipedia-Eintrag über Hohlladungen hinzuweisen, weil das Grundwissen über Sprengchemie auch im Chemie-Unterricht indirekt und pädagogisch wertvoll behandelt wird, und diesen zu zitieren:

„Eine kegelförmige Metalleinlage mit nach vorn gerichteter Öffnung wird mit möglichst brisantem Sprengstoff umgeben. Der Zünder sitzt an der Rückseite der Ladung. Wird die Ladung gezündet, so bildet sich – von der Spitze des Metallkegels ausgehend – ein Stachel aus kaltverformtem Metall, der mit sehr hoher Geschwindigkeit das Ziel durchdringt, gefolgt von einem langsameren „Stößel“, der die Hauptmasse bildet.“

Juristisch wäre das jetzt ein kompliziertes Problem, da es bei mir nicht nur keine Online-Durchsuchungen geben kann, sondern auch keine Durchsuchungen meiner Gedanken. Wie will man wissen, ob ich böse oder gute Absichten mit meiner hier praktizierten staatsbürgerlichen Aufklärung hege? Auch müssen die Sätze: „Sehr geehrte TerroristInnen! Bitte suchen Sie sich bei Wikipedia die entsprechenden Absätze über Hohlladungen und Zünder heraus und kombinieren Sie diese mit den Details des obigen Screenshots oder der „Lerneinheit Pikrinsäure!“ vermutlich als Satire genommen werden.. Und Satire darf bekanntlich alles. Mir vergeht aber beim Thema das Lachen – es ist eher zum Gruseln. Ein Haufen Irrer.

Rheinische Post veröffentlicht „Bombenbauanleitung“

Ein Fall für das überaus eifrige LKA Düsseldorf, das ja auch mich wegen des angeblichen Verstößes gegen das Waffengesetz angeschwärzt hat. Die Rheinische Post verbreitet online eine „Bombenbauanleitung“. Da muss man doch was tun?!

„Weil niemand wusste, in welchem Zustand sich die Pikrinsäure im Stahlschrank des Chemiesaals befand, rückte ein Sprengkommando der Bundespolizei an, sicherte die Chemikalie und sprengte sie in einem Loch im Schulgarten. ‚Die Flasche stand da schon seit 30 Jahren, ungeöffnet und originalverpackt‘, sagte Schulleiterin Petra Steudel nach der Vernichtung der 160 Gramm Pikrin. Die Säure wird im Chemieunterricht unter anderem zum Prüfen des pH-Gehalts anderer Stoffe verwendet. Üblicherweise wird Pikrin in Wasser aufbewahrt – das muss so sein, weil trockenes Pikrin hochexplosiv ist, etwa zehn Prozent stärker als TNT.“

Wie einfach Pikrinsäure herzustellen ist, kann man in der Lerneinheit: Pikrinsäure auf ChemgaPedia sehen. Pikrinsäure wird auch als panzerbrechner Sprengstoff verwendet. Laut Spiegel Online nutzt man Pikrinsäue auch als Färbemittel beim Mikroskopieren – „aber heute kaum noch gebraucht.“.

Melde gehorsamst: Gefährliche“ Bombenbauanleitung“! Bitte sofort Verbot durchführen! Dazu noch mal aus ausnahmeweiseein völlig unaufgeregtes Statement aus der RP Online: „Thomas Müller, Lehrstuhlinhaber für organische Chemie an der Uni Düsseldorf, sieht keinen Anlass für ein Pikrin-Verbot im Unterricht. ‚Wenn die Säure geschlossen aufbewahrt wird, trocknet sie nicht aus‘, sagt er. ‚Wein verdunstet ja auch nicht in einer geschlossenen Flasche.'“

Verfahren zur Herstellung von Zündsätzen für Sprengkapseln, Zündhütchen und Geschosszündungen

Wie ich hier schon angekündigt hatte, werde ich mich in Zukunft ausführlicher der Frage widmen, welche Informationen zum Thema Sprengchemie öffentlich zugänglich sind, um die Absurdität des verschärften Waffengesetzes und dessen fehlende Normenklarheit zu erläutern. Heute dokumentiere ich ein Patent aus der Kaiserzeit, patentiert ab dem 8. Dezember 1912. Der Inhaber des Patents, der Wissenschaftlier C. Claessen, wird auch auf der Website Military Explosives ausführlich zitiert sowie in dem (noch) nicht verbotenen Buch „Angewandte Chemie“ (2008 WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim).

patent

Das Forum der SprengmeisterInnen

Sprengstoff

Gerade bin ich beim Recherchieren auf eine Seite aufmerksam geworden – den Sprengstoff e.V., der „Verein für Sprengmeister, Sprengstoff- und Pyrotechnikinteressierte“. Der Verein sitzt auch hier in Berlin-Neukölln. Zu Roland Ionas Bialke gibt es ein merkwürdiges Video: „Roland Ionas Bialke attacks german chancellor“. Von Bialke stammt auch das „Das Lehrbuch der Sprengmeister„.

(Screenshot: „Synthesen„)

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