Verstoß gegen das Waffengesetz: Berufung

Mein Freispruch wird zunächst nicht rechtskräftig werden, da die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt hat. Ich war wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten angeklagt worden. Ich hatte es irgendwie geahnt. Jetzt wird die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden. Meinen Rechner sehe ich also auch vorerst nicht wieder. Ich nehme die Angelegenheit so persönlich, wie sie vermutlich gemeint ist. Ich muss die Prozesskosten selbst aufbringen.

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Kommentare

4 Kommentare zu “Verstoß gegen das Waffengesetz: Berufung”

  1. Usul (usul) 's status on Tuesday, 11-Aug-09 20:29:48 UTC - Identi.ca am August 11th, 2009 9:29 pm
  2. Wer verschlüsselt, macht sich verdächtig : Burks’ Blog am August 29th, 2009 2:20 pm

    […] Nur gut, das ich dazu niemanden mehr anrufen muss. Und meine Recher sind ja ohnehin immer noch beschlagnahmt. August 29, 2009 | abgelegt unter Internet and Computer, Politics, […]

  3. O Allah, was bist du bekloppt oder: Mitleid ist nicht angebracht : Burks’ Blog am September 25th, 2009 8:59 pm

    […] bist”, sagst die talibanistische Knallcharge im Video (knapp 80 MB). Jawoll. Zum Beispiel bei Hausdurchsuchungen. Har har. September 25, 2009 | abgelegt unter Media, […]

  4. Freispruch rechtskräftig : Burks' Blog am Oktober 19th, 2010 3:24 pm

    […] ich soeben erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung in meinem Verfahren zurückgenommen. Mein Freispruch vom 30. Juni 2009 ist somit […]

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