Verstoß gegen das Waffengesetz: Berufung

Mein Freispruch wird zunächst nicht rechtskräftig werden, da die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt hat. Ich war wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten angeklagt worden. Ich hatte es irgendwie geahnt. Jetzt wird die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden. Meinen Rechner sehe ich also auch vorerst nicht wieder. Ich nehme die Angelegenheit so persönlich, wie sie vermutlich gemeint ist. Ich muss die Prozesskosten selbst aufbringen.