Ohne und mit Migrationshintergründin

„Optimieren[sic!] Sie Ihre Browsereinstellungen“ hatte ich lange nicht mehr auf dem Schirm. Die meinen vermutlich den Netscape Navigator?
Die bürgerliche Hauptstadtpresse berichtet: „Die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen, ist nach Ansicht der Senatsjustizverwaltung verfassungswidrig – und hätte so nie Gesetz werden dürfen. Bei der Staatsanwaltschaft führte das in Bewerbungsverfahren zur Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund.“
Wenn ich den Begriff „Migrationshintergrund“ lese, wird mir schon ganz schlecht. Das typisch deutsche Wortungetüm sagt nichts und alles aus. Was ist gemeint? Einwanderer der ersten, zweiten oder dritten Generation? Oder alle, die einen ausländisch klingenden Namen tragen wie Lafontaine oder Sarrazin?
Mein Großvater sprach Deutsch, hatte aber einen russischen Pass. Habe ich deshalb einen „Migrationshintergrund“? Und da vor allem die Grüninnen so daherfaseln: Muss es nicht Migrationshintergründin heißen?
„Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes hat derjenige einen Migrationshintergrund, dessen Mutter oder Vater oder der selbst nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.“ Was für ein Unsinn! Die Enkel sprechen kein richtiges Deutsch, weil sie zu faul oder dumm sind, das zu lernen, obwohl sie hier geboren wurden, aber haben dann keinen „Migrationshintergrund“ mehr?
Etwas genauer beschreibt es die Qualitätsboulevardpresse: „Richter und Staatsanwälte werden in Berlin im Zweifel nicht nach ihrer Qualifikation eingestellt, sondern nach ihrer Herkunft. Zu den Bewerbungsgesprächen werden 40 Prozent Migranten eingeladen, auch wenn sie keine besonders gute Note in ihrem Jurastudium vorweisen können.“
Wir haben also wieder die beliebte Opferolympiade. Eine afrotürkischen Lesbe würde also auch eingestellt, wenn sie gar keinen Schulabschluss hätte? Den Grüninnen ist das zuzutrauen.
Natürlich widerspricht die Praxis dem Grundgesetz: “ Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ „Migrationshintergrund“ ist weder eine „Eignung“ noch eine „Befähigung“ noch eine „fachliche Leistung“. Das Problem ist nur, wer dagegen klagen könnte – und garantiert gewönne. Es muss jemand nachweisen, dass er oder sie nicht berücksichtigt wurde, weil der „Migrationshintergrund“ fehlt. Das ist schwierig, weil die Grüninnen das natürlich leugnen würden.
„Als der grüne Justizsenator Dirk Behrendt die Änderung des Partizipationsgesetzes auf den Weg brachte, wurde er von seinen Beamten gewarnt: Die „vorgesehene Quote für Personen mit Migrationshintergrund im Auswahlverfahren“ widerspreche dem Grundgesetz (Bestenauslese, Art. 33 Abs. 2). Über diese Bedenken setzte sich Behrendt hinweg.“
Legal, illegal, scheißegal also. Jetzt noch Gendern, dann Freigabe.
Kommentare
4 Kommentare zu “Ohne und mit Migrationshintergründin”
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Was will Euch Burks sagen? Das will er Euch sagen:
1. Die kriminellen arabischen Großclans sind tatsächlich deutsche Clans.
2. Es ist alles nur Überbau.
Der bürgerliche Staat sucht sich sein Volk aus.
In der Nazi-Blase wird geglaubt es ginge andersrum.
Bei Texten, die sich auf Migration und Sprache beziehen, sollte man das Zweite nicht vernachlässigen oder mal den Lektor hinzuziehen.
„Die Enkel sprechen kein richtiges Deutsch, weil sie zu faul oder dumm sind, das zu lernen, obwohl sie hier geboren wurden, aber haben kann keinen „Migrationshintergrund“ mehr?“
„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.“
sagt das statistische Bundesamt. Ich habe deshalb einen Migrationshintergrund, denn meine Urgroßmutter kam schwanger aus Holland nach Deutschland, weswegen mein Großvater kein Deutscher war. Also war auch mein Vater kein Deutscher, denn damals bestimmte sich die Staatsangehörigkeit des Kindes nach der des Vaters. Ich wurde deshalb auch nicht mit deutscher Saatsangehörigkeit geboren (die Regeln wurden erst angepasst, als ich schon älter als 10 Jahre war), weshalb meine Kinder selbst dann einen Migrationshintergrund hätten, wäre meine Frau eine geborene Deutsche.
MAW: Der Migrationshintergrund ist dämlich definiert.