Unter Nichtannehmenden

„…hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die von einem im Gazastreifen lebenden Palästinenser erhoben wurde und die sich gegen die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel richtet.“

Wie kann ein Araber aus Gaza vor dem Bundesverfassungsgericht klagen? Und wer bezahlt das?

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Kommentare

10 Kommentare zu “Unter Nichtannehmenden”

  1. blu_frisbee am Februar 12th, 2026 11:38 p.m.

    frag ChatGPT

  2. nOby am Februar 13th, 2026 6:24 a.m.

    Wie können Afghanen, die in Pakistan leben und maximal Paschtu sprechen, vor einem Berliner Gericht klagen? Weil ich denen das zwangsweise ermögliche und die Rechnungen bezahle.

    Das ist wirklich eine dumme Frage von Dir Burks.

    Du bist mit Deiner Aktivrente doch teilweise aus dem Spiel raus und die paar Groschen Umsatzsteuer machen den Kohl nicht fett. Würdest Du Dich für deutsche Kultur interessieren, dann wüßtest Du das es welche gibt die freiwillig zahlen und gerne zahlen:

    ***

    Herbert Grönemeyer Teil 1.

    Herbert Grönemeyer ist aktuell auf Tour in ’schland. Unter anderen war er vor ein paar Tagen in Berlin. Ich lese

    „Gemeinsam sind wir für unsere Zukunft verantwortlich“, sagt er. Und weiter: „Wir müssen die Demokratie verteidigen.“ Zusammen müsse man sich gegen jede Hetze und gegen „jedes rassistische Gelalle von rechts“ einsetzen. Letzteres bezeichnet er als „widerlich, ekelhaft und gemein“. Grönemeyer ist eben nicht nur ein fantastischer Musiker, sondern ein Mensch mit Rückgrat und Haltung.

    Er hat vor begeistertem Publikum, das er mit stabile bürgerliche Mitte anspricht, eine fast 2 Minuten dauernde Rede gehalten. Ja, ich glaube, das kann ich so schreiben „vor begeistertem Publikum“ oder besser gesagt, vor begeisterten Berliner Kartoffeln. Und keiner hat gepfiffen oder gepöbelt. Der Herbert hat sich wirklich ein tolles Geschäftsmodell ausgedacht. Nicht nur bei den NGOs klingeln die Kassen.

    ***

    Herbert Grönemeyer Teil 2.

    Dem Portal tipBerlin zufolge erklärte Grönemeyer weiter, dass man gegen Hetze stehen und Populisten Einhalt gebieten müsse. Bis „sie wieder in ihren Löchern verschwinden“ – daraufhin spielte Grönemeyer den Song „Fall der Fälle“ mit der Zeile „Kein Millimeter nach rechts“.

    tipBerlin kann ich leider nicht abrufen. Nicht nur das Javascript erlaubt sein muß, nein, ich muß collector.centinelanalytica.com und Cookies erlauben oder der Bildschirm bleibt weiß. Nein, ohne mich. Das ist übrigens ein nicht ganz billiger Tracker. Ob sich das für tipBerlin rentiert? Von tipBerlin hatte ich bisher nie gehört.

  3. admin am Februar 13th, 2026 6:41 a.m.

    Ich arbeite in Vollzeit und zahle natürlich Lohnsteuer.

  4. bentux am Februar 13th, 2026 6:48 a.m.

    @blu_frisbee Guter Tip. Frag die AI.

    Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist auch für Menschen ohne deutschen Pass oder Wohnsitz in Deutschland zugänglich, sofern sie durch deutsches Staatshandeln in ihren Rechten verletzt werden.
    1. Wie kann ein Araber aus Gaza in Deutschland klagen?
    Jedermann-Recht: Die Verfassungsbeschwerde steht grundsätzlich „jedermann“ offen. Das umfasst auch Ausländer im Ausland, wenn sie geltend machen, durch einen Akt der deutschen Staatsgewalt (z. B. Waffenexport-Genehmigungen der Bundesregierung) in ihren Grundrechten verletzt zu sein.
    Bindung an Grundrechte: Das BVerfG hat in früheren Urteilen klargestellt, dass deutsche Staatsorgane auch bei ihrem Handeln gegenüber Ausländern im Ausland an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind (z. B. Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit).
    Vertretung: Betroffene lassen sich in solchen Fällen oft von spezialisierten Organisationen wie dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) rechtlich beraten und vertreten.
    2. Wer bezahlt das?
    Gerichtskosten: Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist für den Beschwerdeführer grundsätzlich kostenfrei.
    Anwaltskosten: Diese müssen im Prinzip selbst getragen werden. In Fällen von öffentlichem Interesse übernehmen oft Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie das ECCHR oder Menschenrechtsgruppen die Kosten für die Anwälte und die Ausarbeitung der Klageschrift.
    Prozesskostenhilfe (PKH): Theoretisch kann PKH beantragt werden. Da das BVerfG die Beschwerde jedoch als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen hat, wurden gleichzeitig auch Anträge auf PKH abgelehnt, da keine Aussicht auf Erfolg bestand.
    Aktueller Stand: In der von Ihnen zitierten Entscheidung (Aktenzeichen 2 BvR 1626/25) hat das Gericht die Beschwerde am 12. Februar 2026 verworfen, da die Kläger nicht konkret genug darlegen konnten, inwiefern sie durch die deutschen Genehmigungen unmittelbar in ihren individuellen Rechten verletzt sind.

    <8*) Bei den Amis würde das heißen, wenden Sie sich an den Presidenten. Der Managed den Rest der Welt. Wer ist da bei so etwas zuständig?

    mal sehen wie der Stand ist:

    Die Hürde: „Standing“ (Klagebefugnis)
    Das größte Hindernis in den USA ist das sogenannte Standing. Ein Kläger muss beweisen, dass er einen konkreten, persönlichen Schaden erlitten hat, der direkt auf das Handeln der US-Regierung zurückzuführen ist.
    US-Gerichte lehnen solche Klagen oft ab, weil sie Waffenexporte als reine Außenpolitik betrachten („Political Question Doctrine“), in die sich Richter nicht einmischen wollen.

    3. Aktuelle Beispiele
    Es gibt bereits ähnliche Versuche von Palästinensern in den USA:
    Im Dezember 2024 verklagten fünf palästinensische Familien das U.S. State Department (Außenministerium), um Waffenlieferungen an Israel zu stoppen.
    Sie werfen der Regierung vor, das Leahy Law zu umgehen, indem sie Ausnahmen für Israel machen, obwohl Berichte über Menschenrechtsverletzungen vorliegen.

    Zusammenfassend: In den USA würde man das U.S. State Department vor einem District Court verklagen. Die Erfolgschancen sind jedoch gering, da US-Gerichte der Regierung bei außenpolitischen Entscheidungen traditionell sehr weite Spielräume lassen.

  5. Keinkölner am Februar 13th, 2026 10:24 a.m.

    In Absurdistan ist mittlerweile vieles möglich, da wundert nichts mehr. Herr Grönemeyer wohnt doch in London. Ich weiß nicht ob er die Britische Staats-
    bürgerschaft hat. Er soll doch einfach nur seine
    „Musik“ machen und ansonsten die Klappe halten.

  6. blu_frisbee am Februar 13th, 2026 10:33 a.m.

    @bentux Geht doch!
    LLM durchsuchen was schon gesagt wurde.

    @nOby Wer AfD-Weltbild hat kotzt Propaganda ins Forum.

    https://www.youtube.com/@StefanSchulz sagts auch.

  7. nOby am Februar 13th, 2026 1:11 p.m.

    admin am Februar 13th, 2026 6:41 a.m.

    Ich arbeite in Vollzeit und zahle natürlich Lohnsteuer.

    Wie? Du hast keine Aktivrente beantragt? Hast Du überhaupt Rente beantragt? Das Du keine Lohnsteuer abführst hatte ich auch nicht unterstellt.

    bentux am Februar 13th, 2026 6:48 a.m.

    Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht […]

    Die Frage ist doch wie jemand, der nur die arabische Sprache sprechen kann und die gar nicht oder nur grob lesen kann, wie kann der deutsche Gesetzestexte lesen, verstehen und mit deutschen Gerichten kommunizieren?

    Das mit der Prozesskostenhilfe – schön und gut. Wie muß ich mir das in der Praxis vorstellen? Ich sitze in Gaza-Stadt und habe keinen Cent in der Tasche und kann kein Wort Deutsch…

    Die Lösung: Ich habe Hilfe und muß maximal ein oder zwei Unterschriften leisten und weiß die Deutschen sind doof.

    blu_frisbee am Februar 13th, 2026 10:33 a.m.

    @nOby Wer AfD-Weltbild hat kotzt Propaganda ins Forum.

    Ja.

    blu_frisbee am Februar 13th, 2026 10:33 a.m.

    https://www.youtube.com/@StefanSchulz sagts auch.

    Ich habe keine Zeit mir podcasts anzuschauen. Aber danke für den Tipp.

  8. admin am Februar 13th, 2026 2:30 p.m.

    Ich beziehe auch Rente. Das hindert mich aber doch nicht daran zu arbeiten. Ich bin jung und brauche das Geld.

  9. blu_frisbee am Februar 13th, 2026 2:39 p.m.

    Audacter calumniare semper aliquid häret

    In Talkshows wird frech dahergelogen,
    bereits simple LLM-Suche entlarvt.
    Immer mehr Menschen glauben Medien nicht.

  10. Detlef am Februar 14th, 2026 9:35 a.m.

    Das mit der Prozesskostenhilfe – schön und gut. Wie muß ich mir das in der Praxis vorstellen? Ich sitze in Gaza-Stadt und habe keinen Cent in der Tasche und kann kein Wort Deutsch…

    Die Lösung: Ich habe Hilfe und muß maximal ein oder zwei Unterschriften leisten und weiß die Deutschen sind doof.

    Und warum sollte ihm dabei keiner helfen?
    Und was sollte der Kläger stattdessen machen?
    Sich mit Ihnen duellieren?

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